5. Betriebliche Mitarbeitervorsorge
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Gilt für alle Arbeitsverhältnisse ab dem 1.1.2003 Erster Monat ist „gratis“ Danach sind 1,53% des mtl. SV-pflichtigen Entgelts an eine MV-Vorsorgekassa zu entrichten Und zwar bis zum 15. des Folgemonats zusammen mit den SV-Beiträgen an die KK Beiträge sind SV- und LSt-frei! Über die einbezahlten Beträge kann der AN wie folgt verfügen: Einmalauszahlung Weiterveranlagung in der alten MV-Kassa oder Übetragung in neue MV-Kassa Überweisung des Anspruchs an eine Versicherung zum Zwecke der Pensionsversicherung, an ein Kreditinstitut zur Veranlagung in einen Pensionsinvestmentfonds oder an eine Pensionskassa.
Abfertigung aus der MV-Kassa
Wann gebührt eine Abfertigung? Im Fall einer Kündigung seitens des AGs, Einvernehmen, Zeitablauf, berechtigter Austritt, unverschuldete Entlassung andernfalls: gesperrte Abfertigung Wie kommt man an die Abfertigung? Antrag des ANs innerhalb von 6 Monaten Welche Abgaben fallen bei einer Auszahlung an? bei Auszahlung als Kapitalbetrag: 6% LSt im Fall einer regelmäßigen Pension: steuerfrei
Übergangsbestimmungen
Hat das Dienstverhältnis bereits vor dem 1.1.2003 bestanden, so bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
Verbleib im alten Abfertigungssystem (Schuldner ist der AG!) Teilübertritt Vollübertritt
Letztere beiden Möglichkeiten setzten allerdings voraus, dass sich der AN mit dem AG auf eine „Entschädigung“ der bisher erworbenen Ansprüche einigen, welche dann in die MV-Kassa einbezahlt wird. Dies wird nur schwer durchführbar sein, da ja im Vorhinein nicht sicher ist, ob für den AG überhaupt jemals eine Abfertigung anfallen wird (z.B. bei Kündigung durch den AN verfällt der Anspruch nach dem alten System)
6. Berechnung der DG-Abgaben
Krankenkasse: Krankenkasse
Selbstabrechnungsverfahren (Lohnsummenverfahren) mittels Formular „Beitragsnachweisung“ bis zum 15. des nachfolgenden Monats einzuzahlen Vorschreibeverfahren für Betriebe mit weniger als 15 DN: Beitragsvorschreibung durch KK. Beitragsgruppe Angestellte(nlehrlinge) S. 62 Beitragsgruppe Arbeiter(lehrlinge) S. 62 Berechnung: S. 63
6. Berechnung der DG-Abgaben
Finanzamt: Finanzamt
DB (4,5%) zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Basis: Bruttobezüge ohne: Pensionen, Abfertigungen etc. Freibetrag: € 1.095,-- wenn Bezug < € 1.460,-DZ (Vbg.: 0,39%) = Kammerumlage
Der AG muss bis zum 15. des Folgemonats
die Lohnsteuer den DB und den DZ
an das Betriebsfinanzamt einzahlen.
6. Berechnung der DG-Abgaben
Gemeinde/Stadtkasse: Gemeinde/Stadtkasse 3% von Bemessungsgrundlage = DB/DZ-Basis Bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen (Freibetrag wie bei DB/DZ: € 1.095,-- wenn Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat weniger als € 1.460,--)