Neues Im Insolvenzrecht

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Umschau | 17.03.2009 | 20:15 Uhr

Neues im Insolvenzrecht: Mehr Schutz für Arbeitnehmer Eine Anwältin konnte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreichen, dass Arbeitnehmer einer insolventen Firma ihren Lohn nicht zurückzahlen müssen. Insolvenzverwalter hatten bisher gezahlte Löhne eingefordert und sich dabei auf geltendes Recht berufen. Elektro-Obermeister Andreas S. arbeitete früher bei einer Firma in Nordhausen. Im Jahr 2004 meldete der Arbeitgeber Insolvenz an. Noch im selben Jahr forderte der Insolvenzverwalter von den Arbeitnehmern drei Monatslöhne zurück. Im Fall von Andreas S. waren es mehr als 2.500 Euro. Dabei hatte sich der Insolvenzverwalter auf die Paragrafen 129 und 130 der Insolvenzordnung berufen.

BGH urteilt arbeitnehmerfreundlich.

Insolvenzrechtexperte Dr. Thomas Dithmar erklärt, warum das so ist:

"Löhne und Gehälter von Angestellten können zurückgefordert werden, um andere Gläubiger wie Lieferanten und Kredit gebende Banken vor einer Ungleichbehandlung zu schützen." Thomas Dithmar, Insolvenzrechtexperte Andreas S. war zunächst geschockt. Dann hat er jedoch den Rat einer Anwältin gesucht. Nach seiner Auffassung war die Forderung des Insolvenzverwalters nicht gerechtfertigt. Nach fünf Jahren und vielen Gerichtsprozessen später wurde der Streit im Februar 2009 endgültig entschieden. Der BGH urteilte zugunsten von Andreas S.. Im Urteil heißt es: "Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers." Anwältin Barbara Schäfer freut sich mit ihrem Mandanten über das Urteil und hofft auf eine Signalwirkung: "Ich hoffe auch, dass diese Entscheidung ein grundsätzliches Umdenken bei der Behandlung von Arbeitnehmern in solchen Fällen nach sich zieht. Wir werden sehen, wie sich die Gerichte verhalten werden." Auch der Insolvenzrecht-Experte Dr. Thomas Dithmar begrüßt das Urteil:

"Neu ist nun: Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der normale Arbeitnehmer von einer Insolvenz Kenntnis hatte, nur weil die Löhne später eingehen. Eine bemerkenswerte arbeitnehmerfreundliche Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung." Thomas Dithmar, Insolvenzrechtexperte

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