DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Der Familienversicherungsschutz 5 plus, in den Leistungsvarianten bronze, silber und gold, vereint die fünf wichtigsten Privatversicherungen in einer attraktiven Police – so sind Sie in jeder Lebensphase, ob als Single oder in der Familie, rundum gut und günstig abgesichert.
Im Familienversicherungsschutz 5 plus ist folgender Versicherungsumfang enthalten: Deckungsumfang
Unfall
bronze
silber
gold
Versicherungssumme Invalidität (Grundsumme)*
200.000,- €
250.000,- €
300.000,- €
Versicherungssumme Invalidität ab 90 %
400.000,- €
500.000,- €
600.000,- €
Todesfallleistung
20.000,- €
20.000,- €
20.000,- €
Sofortleistung bei Schwerverletzung
nein
10.000,- €
10.000,- €
Krankenhaus-Tagegeld ab 6. Woche
100,- €
100,- €
100,- €
nein
100,- €
100,- €
Kosmetische Operationen
20.000,- €
20.000,- €
20.000,- €
Bergungskosten, Kosten für Rettungsmaßnahmen und Kosten für die Rückführung von Kindern
10.000,- €
10.000,- €
10.000,- €
25,- €**
35,- €***
35,- €***
Genesungsgeld ab 6. Woche
Rooming-In täglich Hausrat
Versicherungssumme
40.000,- €
50.000,- €
60.000,- €
Glas
Versicherungssumme
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Privathaftpflicht
Versicherungssumme
12 Mio. €
12 Mio. €
12 Mio. €
Verkehrsrechtsschutz
Versicherungssumme
1 Mio. €
1 Mio. €
1 Mio. €
Privatrechtsschutz
Versicherungssumme
nein
nein
1 Mio. €
Beitragsbefreiung Arbeitslosigkeit + Arbeitsunfähigkeit
Enthalten
ja
ja
ja
Selbstbeteiligung
Wahlweise
150 € / 250 €
150 € / 250 €
150 € / 250 €
MB (ohne Unfalldeckung Kinder)
Monatlicher Beitrag
150 SB / 29,99 € 150 SB / 39,99 € 150 SB / 49,99 € 250 SB / 26,99 € 250 SB / 35,99 € 250 SB / 45,99 €
MB (mit Unfalldeckung Kinder)
Monatlicher Beitrag
150 SB / 36,99 €¹ 150 SB / 47,99 €² 150 SB / 57,99 €² 250 SB / 33,99 €¹ 250 SB / 43,99 €² 250 SB / 53,99 €²
* Leistung ab 20/30/50 % Invalidität je nach Tarifzone und Familienstand ** max. 30 Tage *** max. 50 Tage ¹Es gelten die Summen gemäß Kinderunfall-Produkt Nr. 19 ²Es gelten die Summen gemäß Kinder-Unfallprodukt Nr. 17
Besonderheiten der Familienversicherungsschutz 5 plus Versicherung:
sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
Schadenregulierung innerhalb von 48 Stunden**
tägliche Kündigungsmöglichkeit
kein Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
individuelle Selbstbeteiligung
und Arbeitsunfähigkeit
**nach Feststellung und Anerkennung des Anspruchs
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Unfallversicherung
Was ist eine Invaliditätsleistung? Durch die Leistungen einer Unfallversicherung sollen die finanziellen Auswirkungen von Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld, etwa bei Invalidität, aufgefangen werden.
Welche Leistungsarten sind durch die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert? Unsere Unfallversicherung kennt folgende Leistungsarten, wenn nichts anderes vereinbart ist: Invaliditätsleistungen Krankenhaustagegeldleistungen Todesfallleistungen Ersatz von Kosten für kosmetische Operationen Rechtsschutzerweiterungen für den beruflichen und/oder privaten Bereich Ersatz von Bergungskosten und Kosten für Rettungsmaßnahmen sowie Kosten für die Rückführung von Kindern Rooming-in Leistungen Innerhalb den Leistungsvarianten silber und gold sind darüber hinaus noch weitere komfortable Leistungsarten versichert z.B.: Genesungsgeld Komageld Kurbeihilfe
Beispiel: Mario S. stürzte während einer privaten Radtour und wurde in der Folge von einem nachfolgenden Radfahrer unverschuldet überfahren. Mehrere Knochenbrüche konnten geheilt werden. Zurück blieb eine Querschnittlähmung. Hier leistet die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit einer Invaliditätszahlung.
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig? Sie brauchen eine private Unfallversicherung, weil Sie sonst gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles nicht wirksam versichert sind. Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Berufstätige während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit sowie Kinder und Studierende in Schule und Universität bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt aber keine Invaliditätsleistungen, sondern nur die Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit erfolgen, ist dort nicht einmal dieser Minimalschutz vorhanden. Mit einer privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind Sie auf der ganzen Welt 24 Stunden am Tag versichert.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Für wen ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll? Jeder braucht eine private Unfallversicherung, weil es keine gesetzliche Versicherungsmöglichkeit als Alternative gibt. Nur die private Unfallversicherung sieht eine Einmalzahlung für den Fall der Invalidität, eine Todesfallleistung oder die Übernahme von Bergungskosten vor.
Was ist eine Invaliditätsleistung? Eine Invaliditätsleistung erfolgt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) bleibt.
Was ist Krankenhaus-Tagegeld? Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab der 6. Woche der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens 2 Jahre bei der Leistungsvariante bronze und längstens 1.000 Tage innerhalb der silber und gold-Leistungsvariante.
Was ist eine Todesfallleistung? Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls in den darauffolgenden 12 Monaten gestorben ist.
Was gilt für Leistungen im Falle kosmetischer Operationen? Werden unfallbedingte kosmetische Operationen notwendig, erstatten wir Ihnen die Kosten dieser bis zum vertraglich vereinbarten Betrag. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
Was gilt für Bergungskosten, Rettungsmaßnahmen und Rückführung von Kindern? Unfallbedingte Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erstatten wir Ihnen, soweit Sie dafür in Anspruch genommen werden. Wir erstatten Ihnen auch die dadurch entstandenen Kosten, dass Sie nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen, um Ihre Kinder zum Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einem Ort, wo vorübergehend die Betreuung sichergestellt werden kann, zurückzubringen.
Was sind Rooming-in-Kosten und wann werden sie gezahlt? Befindet sich ein im Rahmen des Vertrages versichertes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet eine Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschlag gezahlt, längstens jedoch bis zu 30 Übernachtungen (Leistungsvariante bronze) bzw. bis zu 50 Übernachtungen (Leistungsvariante silber, gold).
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Deckungsumfang Unfallversicherung bronze
silber
gold
Invalidität (Grundsumme)*
200.000 €
250.000 €
300.000 €
Invalidität, ab 90 % Inv.*
400.000 €
500.000 €
600.000 €
Leistungsbeginn
Leistung ab 20/30/50 % Invalidität je nach Tarifzone und Familienstand
Todesfallleistung
20.000,- €
Sofortleistung bei Schwerverletzung Krankenhaus-Tagegeld vollstationäre Behandlung, ab 6. Woche Genesungsgeld ab 6. Woche
nein
10 % der vereinb. Grundsumme für Invalidität max. 10.000,- €
100,- € / Tag, längstens 2 Jahre
100,- € / Tag, längstens 5 Jahre (max. 1.000 Tage)
nein
100,- €, max. 500 Tage
Kosmetische Operationen
max. 20.000,- €
Bergungs- und Rettungskosten für Such- und Bergeinsätze; Verletztentransportkosten wg. unfallbedingter Verletzung; Rückführungskosten Kindern
insgesamt max. 10.000,- € für alle Kosten 25,- € Kostenzuschuss (max. 30 Übernachtungen)
35,- € Kostenzuschuss (max. 50 Übernachtungen)
Haushaltshilfe täglich
nein
50,- € / Tag, max. 2.500,- € je Unfall
Reha-Beihilfe
nein
1.000,- €
Kurbeihilfe
nein
6.000,- €
Umschulungsmaßnahmen
nein
6.000,- €
Medizinische Hilfsmittel
nein
ja, bis 10 % der vers. Grundsumme, max. 6.000,- €
Vorsorgeversicherung von Neugeborenen
nein
Versicherungssumme Invalidität 75.000,- €
Rooming-in-Kosten (versichertes Kind, bis 14. Jahre)
*Es besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Versicherung von Ehepartner und Kindern durch den Einschluss einer Leistungserweiterung oder alternativ der Aufteilung des genannten Versicherungsschutzes auf max. 2 Erwachsene und max. 4 (minderjährige) Kinder ohne Aufpreis.
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Hausratversicherung
Ihr Hausrat, also alles, was Sie in Ihrer Wohnung haben, ist über Jahre mit viel Geld und viel Mühe angeschafft worden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an diesem Hausrat infolge von Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
Beispiel: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss Wolfgang W. feststellen, dass in seine Wohnung eingebrochen wurde. Weil die Täter nicht das erhoffte Bargeld gefunden haben, haben sie Bilder und Mobiliar aus Wut darüber zerstört. Hier ersetzt die DFV Deutsche Familienversicherung AG die Kosten für die notwendigen Reparaturen und ersetzt jene Gegenstände, die nicht repariert werden können, zum Neuwert.
Warum ist eine Hausratversicherung wichtig? Im eigenen Hausrat stecken zum Teil erhebliche Werte. Die teilweise oder vollständige Zerstörung des eigenen Hausrates lässt sich aufgrund beschränkter finanzieller Mittel nur selten ersetzen. Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen ist gering, weshalb die Täter nicht in Anspruch genommen werden können.
Welche Gefahren sind mit der Hausratversicherung abgesichert? Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt Ihnen alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert, wenn die Beschädigungen auf folgende Ereignisse zurückzuführen sind: Brand Blitzschlag Explosion Implosion Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Teile oder seiner Ladung Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat Vandalismus Leitungswasser Sturm/Hagel
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Welche Kosten sind versichert? Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles nachfolgend genannten notwendigen Kosten: Aufräumungskosten Bewegungs- und Schutzkosten Hotelkosten Transport- und Lagerkosten Schlossänderungskosten Bewachungskosten Kosten für provisorische Maßnahmen Reparaturkosten für Gebäudeschäden Reparaturkosten für gemietete Wohnungen In den Leistungsvarianten silber und gold werden darüber hinaus noch weitere Kosten wie beispielsweise Sachverständigenkosten ersetzt.
Wie hoch sollte Ihre Versicherungssumme sein? Wir bieten Ihnen pauschale Versicherungssummen für die Hausratversicherung an. Wir gehen davon aus, dass fast alle Haushalte mit diesen Versicherungssummen zu Recht kommen. Dennoch ist es Ihre Aufgabe, konkret zu überprüfen, ob unsere pauschale Annahme auch für Sie zutreffend ist. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass die Versicherungssumme für Ihren persönlichen Wert nicht ausreicht, so können Sie die von uns vorgeschlagene pauschale Versicherung schrittweise Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Insgesamt soll die Versicherungssumme dem Neuwert aller in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände entsprechen.
Wo gilt Ihr Versicherungsschutz? Versicherungsort ist in der Regel, die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen und Garagen. In den Leistungsvarianten silber und gold sind weitere Einschlüsse bezüglich des Versicherungsortes enthalten. Hier sind z.B. auch Hausrat in Kraftfahrzeugen (bis 1 % der Hausratsumme) und der Inhalt von Kundenschließfächern (max. 20 % der Versicherungssumme) versichert.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Deckungsumfang Hausratversicherung
Versicherungssumme
bronze
silber
gold
40.000 €
50.000 €
60.000 €
Versicherte Sachen Einrichtungs- u. Gebrauchs-Gegenstände, Lebensmittel und Vorräte, Einbau und Anbaumöbel, private Antennen und Markisen, Krankenfahrstühle, Arbeitsgeräte Bargeld / Chipkarten, Kanus, Schlauchboote, Fall- und Gleitschirme, Haustiere, Kinderwagen auch außerhalb der versicherten Räume Urkunden, einschließlich Sparbücher und Wertpapiere
ja
max. 500,- € / je Vers.-Fall
max. 500,- € / je Vers.-Fall; Bargeld / Chipkarten max. 1.000,- / je Vers.-Fall
bis 20% der Versicherungssumme, max. 10.000,- €
max. 25 % der Versicherungssumme
Gebäudebestanteile
nein, nur Anbau-Möbel u. Küchen
Fahrraddiebstahl zum Zeitwert
nein
ja
Abgesicherte Schäden Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sengschäden, Aufprall ja; bei Blitz jedoch nur wenn auf eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub, oder Versuch sol- Gebäude, Grundstück der versicher Tat, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm-/Hagelschäden cherten Wohnung auftrifft Einfacher Dieb- /Trickdiebstahl
nein
Stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Schäden Inhalt eines Aquariums
ja, Sengschäden auch zum Zeitwert (je Vers.-Fall max. 1.000,- €) Einfacher Diebstahl max. 1% der Vers.-Summe je Vers.-Fall nein
Versicherte Kosten Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schlossänderungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Reparaturkosten Gebäudeschäden und für gemietete Wohnung Hotelkosten, wenn Wohnung unbewohnbar Transport- und Lagerkosten
ja ja, max. 100 Tage, pro Tag max. 80,- € / je Vers.-Fall auf insg. 3.000,- € begrenzt
ja, max. 200 Tage, pro Tag max. 80,- € / je Vers.-Fall auf insg. 6.000,- € begrenzt
ja, längstens 100 Tage
ja, längstens 200 Tage
Bewachungskosten
ja, längstens 72 Stunden
Fahrtmehrkosten bei Abbruch Urlaubsreise
max. 500,- € / je Vers.-Fall
je Vers.-Fall max. 5% der Vers.-Summe
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Glasversicherung
Die Glasversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG leistet Ersatz für zerbrochenes Glas. Dazu gehören Scheiben ebenso, wie beispielsweise auch Ceran-Kochfelder.
Beispiel: Hans L. serviert Tee. Dabei kommt ihm die noch volle Teekanne aus und schlägt auf dem Glascouchtisch auf, dessen Oberfläche zerbricht.
Hier leistet die Glasversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG und ersetzt die Glasscheibe des Couchtisches.
Welche Sachen sind versichert? Versichert sind folgende Glas- oder glasähnlichen Objekte: Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas Scheiben und Platten aus Kunststoff Platten aus Glaskeramik Glasbausteine und Profilbaugläser Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff sonstige Sachen aus Glas oder Kunststoff
Welche Kosten sind versichert? Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt folgende Kosten: Aufwendungen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen)
Aufwendungen für das Abfahren von Glas- oder sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Entsorgungskosten)
zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten)
die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen
das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Deckungsumfang Glasversicherung bronze Versicherungssumme
silber
gold
unbegrenzt
Versicherte Glasachen Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas und Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, -bausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln u. sonstige Sachen aus Glas / Kunststoff Scheiben von Gewächshäusern, bereits bei Antragsstellung beschädigte Sachen, optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, Glaskunst, Photovoltaikanlagen, Scheiben / Glas / Kunststoff, als Bestandteil elektron. Geräte, Beschädigungen von Oberflächen und Kanten, undichte Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
ja
nein
Versicherte Kosten Gebotene Aufwendungen, zur Abwendung des Schadens, Notverschalungen u. Notverglasungen, Entsorgungskosten, Abfahren / Lagern u. Vernichten von Glas Verteuernde Leistungen, z.B. Kran- oder Gerüstkosten, Beseitigen von Sachen, die Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
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ja je Schadensfall max. 250,- €
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt jene Schäden, die Sie einem anderen zufügen, und wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab, die ein anderer gegen Sie erhebt.
Beispiel: Helga V. stößt beim Fahrradfahren mit einem anderen Fahrradfahrer zusammen, der infolge dieses Unfalls mit schweren Verletzungen in das nächstliegende Krankenhaus eingeliefert wird. Nach einer Notoperation muss das Unfallopfer mehrere Monate im Krankenhaus verbleiben. Aufgrund des Unfalles ist der Verletzte nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Der Verdienstausfall und die Krankenhauskosten betragen insgesamt mehrere hunderttausend Euro. Hier leistet die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Berechtigte Schadenersatzansprüche erfüllen wir, unberechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir ab.
Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig? Für alle Schäden, die Sie schuldhaft, also auch fahrlässig, verursachen, haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, brauchen Sie mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG einen starken Partner an Ihrer Seite, der diese Schäden ersetzt und gegebenenfalls unberechtigte Forderungen für Sie abwehrt.
Wer ist mit einer Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert? Versichert sind der Versicherungsnehmer, seine in seinem Haushalt lebenden Kinder, seine Lebensoder Ehepartner und dessen im Haushalt lebende Kinder, auch soweit es sich um Stiefkinder handelt. Volljährige Kinder sind bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG so lange versichert, wie sie sich in einem ununterbrochenen Ausbildungsverhältnis befinden. In den Leistungsvarianten silber und gold sind darüber hinaus deliktunfähige Kinder (max. 30.000.- € je Versicherungsfall) und in der häuslichen Gemeinschaft lebende Elternteile und Au-pairs mitversichert.
Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG? Die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG gilt in der Leistungsvariante bronze weltweit, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt dies aber nur, wenn Sie nicht länger als 12 Wochen sich zusammenhängend im Ausland aufhalten. Innerhalb der Leistungsvarianten silber und gold gilt die Privathaftpflichtversicherung in der Europäischen Union, Türkei, Israel unbegrenzt und außerhalb von Europa bis zu 5 Jahre (jeweils bei Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes).
Kann auch ein Hund von der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert werden? Hunde sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht enthalten. Sie müssen separat abgesichert werden. Dafür bietet die DFV Deutsche Familienversicherung AG eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung, die für einen geringen Mehrbeitrag abgeschlossen werden kann.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Deckungsumfang Privathaftpflichtversicherung bronze Versicherungssumme
silber
gold
12.000.000,- € / Jahr
Versicherte Haftpflicht als Familien und Haushaltsvorstand, Versicherte Haftpflicht als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen, Versicherte Haftpflicht der im Haushalt des VN beschäftigten Personen gegenüber Dritten Personen, die aus Vertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Garten, Haus des VN betreuen
ja
ja, wenn nicht in Gebäudehaftpflicht versichert
Wohnen als Inhaber; Inland incl. Ferienwohnungen Wohnen als Inhaber; Europa
ja ja
nein
ja
ja, bis zu drei einzelne Wohnräume
ja, Vermietung mehrerer Wohnräume ohne Begrenzung
ja, bis 50.000,- € / Jahr
ja
Bauherrenhaftpflicht
nein
bis 100.000,- € (Bausumme)
Heizöltank
nein
bis 10.000 Liter Tankinhalt
Vermietung als Inhaber von Wohnräumen Mietsachschäden
Radfahrer
ja
Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
ja, jedoch nur bis 5 kg
ja
Ausübung von Sport; nicht jedoch Jagd-Rennen o.ä.
ja
Erlaubter Waffenbesitz; nicht jedoch zu Jagdzwecken o.ä.
ja
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
ja, max. 50.000,- € / Jahr, VN 20% Schadensbeteiligung mind. in Höhe SB
max. 200.000,- € / Jahr
ja, jedoch keine Hunde, ausgenommen Blindenhunde. Möglichkeit des Abschlusses einer Hundehalterhaftpflicht
Halten und Hüten zahmer Haustiere Tätigkeit als Tagesmutter
ja, nur bei unentgeltlicher Tätigkeit nein
max. 30.000,- € je Vers.-Fall und für alle Fälle eines Kalenderjahres
ja, max. 250.000,- € bei Personenschäden und 75.000,- € bei Sachschäden
Versichert in Höhe der Versicherungssumme
Forderungs-Ausfallversicherung
nein
ja, im Rahmen der Versicherungssumme bei 2.500,- € SB für Sachschäden. Gerichtskosten u. eigene Anwaltskosten bis 15.000,- €
Auslandskaution
nein
60.000,- €
Schlüsselschäden
nein
max. 50.000,- € je Vers.-Fall
Sachschäden bei Gefälligkeitshandlungen
Vorsorgeversicherung
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen im Straßenverkehr auch ohne Prozessrisiko vor Gericht durchsetzen können.
Beispiel: Michael K. wird infolge einer Verwechselung der Verkehrsunfallflucht beschuldigt. Sein Führerschein wird bereits vor Prozessbeginn beschlagnahmt.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hilft bei der Auswahl des Rechtsanwaltes und übernimmt Rechtsanwalts- und Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Warum ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wichtig? Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die meisten Teilnehmer am Straßenverkehr sind Autofahrer. Sie alle haben eine Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung hat den Auftrag, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Sie etwa als Radfahrer oder Fußgänger Ihr Recht durchsetzen wollen, haben Sie es also immer mit einem starken Gegner zu tun. Denkbar ist aber auch, dass Sie gegen Ihre eigene Haftpflichtversicherung vorgehen müssen, weil ein Schaden nicht in Ihrem Sinne reguliert wurde und Ihr Schadenfreiheitsrabatt sich dadurch vermindert hat. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Sie mit Waffengleichheit Ihr Recht auch durchsetzen können.
Was umfasst die Verkehrsrechtsschutzversicherung? Es besteht Versicherungsschutz für Sie als Fußgänger, Radfahrer und in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges.
Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Privatrechtsschutz (nur in der Leistungsvariante gold enthalten)
Die Privatrechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen im privaten Bereich ohne Prozessrisiko vor Gericht durchsetzen können.
Beispiel: Peter S. rutscht auf dem verschneiten, ungestreuten Gehweg aus und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu, der nur langwierig verheilt und ihn in seinem privaten wie auch beruflichen Leben einschränkt. Der verantwortliche Hausbesitzer möchte keinen Schadenersatz leisten und der Geschädigte möchte prozessieren. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hilft bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes und übernimmt Rechtsanwalts- und Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Warum ist eine Privatrechtsschutzversicherung wichtig? Die Privatrechtsschutzversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, sichert Sie und Ihre Familie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich ab. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht bei einer Klage oftmals ein hohes finanzielles Risiko, denn ein Ausgang lässt sich vorab nur schwer abschätzen. Wer den Rechtsstreit verliert und keine Rechtsschutzversicherung hat, muss in der Regel für die Gerichtskosten und Gebühren selbst aufkommen. In Zeiten einer erhöhten Prozessbereitschaft und einer zunehmend komplizierten Rechtssprechung ist eine Rechtsschutzversicherung gerade im privaten Bereich zu empfehlen.
Was umfasst die Privatrechtsschutzversicherung? Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, jedoch nicht in Zusammenhang mit rechtlichen Interessen im Bereich Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem gesamten beruflichen Bereich der versicherten Personen, dies betrifft selbstständige wie auch nichtselbständige Tätigkeiten, besteht kein Versicherungsschutz.
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Wer ist mit einer Privatrechtsschutzversicherung versichert? Ihr im Haushalt lebender Lebenspartner und minderjährige Kinder. Unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, bis diese eine berufliche Tätigkeit ausüben.
Deckungsumfang Rechtsschutzversicherung bronze
silber
Versicherungssumme
gold
1.000.000,- €
Verkehrsrechtsschutz Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, VerkehrsStraf-Rechtsschutz
Ja. Bei Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und Verkehrs Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz jedoch nicht Haltoder Parkverstöße
Vergütung Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Kosten eines technischen Sachverständigen, Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zur vereinbarten Höhe für eine Kaution, Kosten der Gegenseite aus rechtlichen Gründen
ja
Privatrechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
nein
ja
Vergütung Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gebühren Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Kosten technischer Sachverständiger, Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zur vereinbarten Höhe für eine Kaution, Kosten der Gegenseite, Kosten aufgrund der ersten drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
nicht versichert
ja
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