Unfallversicherung

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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG

Unfallversicherung



Was wird durch eine Unfallversicherung versichert? Durch die Leistungen einer Unfallversicherung sollen die finanziellen Auswirkungen von Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld, etwa bei Invalidität, aufgefangen werden.

Welche Leistungsarten sind durch die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert? Unsere Unfallversicherung kennt folgende Leistungsarten, wenn nichts anderes vereinbart ist: Invaliditätsleistungen Krankenhaustagegeldleistungen Todesfallleistungen Ersatz von Kosten für kosmetische Operationen Rechtsschutzerweiterungen für den beruflichen und/oder privaten Bereich

Ersatz von Bergungskosten und Kosten für Rettungsmaßnahmen sowie Kosten für die Rückführung von Kindern Rooming-in Leistungen

Innerhalb der Premiumdeckung sind darüber hinaus noch weitere komfortable Leistungsarten versichert z.B.: Genesungsgeld Komageld Kurbeihilfe

Beispiel: Mario S. stürzte während einer privaten Radtour und wurde in der Folge von einem nachfolgenden Radfahrer unverschuldet überfahren. Mehrere Knochenbrüche konnten geheilt werden. Zurück blieb eine Querschnittlähmung. Hier leistet die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit einer Invaliditätszahlung.

Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig? Sie brauchen eine private Unfallversicherung, weil Sie sonst gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles nicht wirksam versichert sind. Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Berufstätige während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit sowie Kinder und Studierende in Schule und Universität bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt aber keine Invaliditätsleistungen, sondern nur die Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit erfolgen, ist dort nicht einmal dieser Minimalschutz vorhanden. Mit einer privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind Sie auf der ganzen Welt 24 Stunden am Tag versichert.

DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail: [email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif

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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG

Für wen ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll? Jeder braucht eine private Unfallversicherung, weil es keine gesetzliche Versicherungsmöglichkeit als Alternative gibt. Nur die private Unfallversicherung sieht eine Einmalzahlung für den Fall der Invalidität, eine Todesfallleistung oder die Übernahme von Bergungskosten vor.

Was ist eine Invaliditätsleistung? Eine Invaliditätsleistung erfolgt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) bleibt.

Was ist Krankenhaus-Tagegeld? Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab der 6. Woche der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens 2 Jahre bei der Leistungsvariante Basis und längstens 1000 Tage innerhalb der Premium-Leistungsvariante.

Was ist eine Todesfallleistung? Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls in den darauffolgenden 12 Monaten gestorben ist.

Was gilt für Leistungen im Falle kosmetischer Operationen? Werden unfallbedingte kosmetische Operationen notwendig, erstatten wir Ihnen die Kosten dieser bis zum vertraglich vereinbarten Betrag. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.

Was gilt für Bergungskosten, Rettungsmaßnahmen und Rückführung von Kindern? Unfallbedingte Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erstatten wir Ihnen, soweit Sie dafür in Anspruch genommen werden. Wir erstatten Ihnen auch die dadurch entstandenen Kosten, dass Sie nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen, um Ihre Kinder zum Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einem Ort, wo vorübergehend die Betreuung sichergestellt werden kann, zurückzubringen.

Was sind Rooming-in-Kosten und wann werden sie gezahlt? Befindet sich ein im Rahmen des Vertrages versichertes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet eine Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschlag gezahlt, längstens jedoch bis zu 30 Übernachtungen (Leistungsvariante Basis) bzw. bis zu 50 Übernachtungen (Leistungsvariante Premium).

DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail: [email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif

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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG

Deckungsumfang Mit der leistungsstarken privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, können Sie die Versorgungslücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Versicherung. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.

Leistung ab 20% Invalidität (Grundsumme) Leistungserweiterungen möglich Leistung ab 90% Invalidität Vollinvalidität Progression Todesfalleistung Krankenhaus Tagegeld vollstationäre Behandlung, jedoch keine Kuren, Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheime Kosmetische Operationen nach Abschluss einer Heilbehandlung, innerhalb von 3 Jahren nach Unfall Bergungs- und Rettungskosten für Such Rettungs- und Bergeinsätze von öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten Verletztentransportkosten Aufgrund unfallbedingter Verletzung notwendiger Transport zum Krankenhaus, Spezialklinik oder, nach ärztlicher Anordnung, für vorzeitige Rückkehr zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person Rückführungskosten von Kindern wenn Versicherter nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss, um Kinder zum Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ort mit vorübergehender Betreuung zurückzubringen Rooming-in-Kosten versichertes Kind, bis unvollendetes 14. Lebensjahr, nach Unfall in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung. Übernachtung eines Erziehungsberechtigten beim Kind im Krankenhaus (Rooming-in) Infektionen auch dann, wenn sie durch Insektenstiche oder bisse oder durch sonstige geringfügige Haut oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden

Basisdeckung

Premiumdeckung

Standard 100.000,- € Komfort 200.000,- € Komfort Plus 300.000,- € Standard 200.000,- € Komfort 350.000,- € Komfort Plus 450.000,- €

Standard 100.000,- € Komfort 250.000,- € Komfort Plus 300.000,- € Standard 200.000,- € Komfort 500.000,- € Komfort Plus 600.000,- €

nein

nein

Standard 10.000,- € Komfort 20.000,- € Komfort Plus 30.000,- € Standard 50,- € / Tag Komfort 100,- € / Tag Komfort Plus 150,- € / Tag ab 6. Woche, längstens 2 Jahre Standard max. 5.000,- € Komfort max. 10.000,- € Komfort Plus max. 15.000,- €

Standard 10.000,- € Komfort 20.000,- € Komfort Plus 20.000,- € Standard 50,- € / Tag Komfort 100,- € / Tag Komfort Plus 100,- € / Tag ab 6. Woche, längstens 1000 Tage Standard max. 5.000,- € Komfort max. 20.000,- € Komfort Plus max. 20.000,- € max. 10.000,- €

max. 10.000,- €

max. 10.000,- €

25,- € Kostenzuschuss (max. 30 Übernachtungen)

35,- € Kostenzuschuss (max. 50 Übernachtungen)

nein

ja

jedoch nur bei Vergiftungen von Kindern bis zum jedoch nur bei Vergiftungen von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vollendeten 14. Lebensjahr.

Vergiftungen Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen

nein

nein

Kurbeihilfe

nein

ja, 6.000,- € je versicherte Person

ab 6. Woche

ab 1. Tag

Schutz bei erhöhten Kraftanstrengungen (Leistenbruch)

nein

ja

Medizinische Hilfsmittel

nein

ja, Kostenbeteiligung bis 10% der InvaliditätsGrundsumme, max. 6.000,- €

Schutz bei Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen

nein

ja

Krankenhaustagegeld im Ausland

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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG

Basisdeckung

Premiumdeckung

Passives Kriegsrisiko im Überraschungsfall bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt

nein

ja, Versicherungsschutz max. 14 Tage

Schutz bei psychischen und nervösen Störungen

nein

ja

Psychologische Soforthilfe bei räuberischen Überfall

nein

ja, für erste 10 Sitzungen

Reha-Beihilfe ab 3-wöchiger stationärer Behandlung

nein

ja, 1.000,- €

Schutz bei Rettung von Menschen/Sachen und rechtmäßige Verteidigung

nein

ja

Schulausfallgeld für Nachhilfeunterricht

nein

ja ab 14. ausgefallenen Schultag. Max. 50-fache des Krankenhaustagegeldsatzes

Versicherungsschutz bei inneren Unruhen

nein

ja

Fahrtveranstaltungen

nein

ja

Sofortleistung bei Schwerverletzungen

nein

ja, 10% der vereinbarten Grundsumme für Invalidität, max. 10.000,- €

Schutz bei Strahlenunfällen

nein

ja

Schutz bei tauchtypischen Gesundheitsschäden

nein

ja

Unfälle durch Maniküre/Pediküre sowie entfernen von Hühneraugen/Hornhaut

nein

ja

Unfälle anlässlich von Straftaten

nein

ja

Vorschuss bei laufenden Heilverfahren

nein

ja, Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung bis max. 20.000,- €

Vorsorgeversicherung bei Neugeborenen

nein

ja, die VS beträgt 50% der vereinb. Invaliditätssumme - max 75.000,- €. Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des 1. Geburtstages des Neugeborenen

Unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch Gase, Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren o.ä.

nein

ja

Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, Sonnenbrände, Sonnenstiche die durch Unfallfolge entstehen

nein

ja

Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung oder aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen und Sachen

nein

ja

Fahrradunfall bei Kindern und Erwachsenen

nein

ja, bei nachweislichen tragen eines Schutzhelmes erhöht sich bei Kopfverletzungen die versicherte Grundsumme für Invaliditätsleistung um 10%

Komageld

nein

ja

nein

ja, in Höhe des Krankenhaustagegeld ab 6. Woche, max. 500 Tage; bis zum 200. Tag 100%, für den 201. bis 300. Tag 50%, für den 301. bis 500. Tag 25%

Genesungsgeld

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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG

Basisdeckung

Premiumdeckung

Genesungsgeldanspruch wenn Versicherungsnehmer während der Krankenhausbehandlung verstirbt

nein

ja

Doppelte Todesfalleistung

nein

ja

Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kindermädchen, wenn versorgende versicherte Person wg. Unfall in vollstationärer Behandlung ist

nein

ja, bis 50,- € je Tag des vollstationären Aufenthalts, max. insgesamt 2.500,- € je Unfallereignis. Voraussetzung: mind. ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren

Unfälle durch Entführungen und Geiselnahme

nein

ja, bis 180 Tage versichert

Umschulungsmaßnahmen, d.h. anerkannte Umschulung nach unfallbedingter Berufsunfähigkeit

nein

ja, Erstattung bis zu 6.000,- €

Fortführungsoption bei dauernd pflegebedürftigen Personen

nein

ja

versichert bis 2% der Invaliditätssumme

bis 6.000,- €

nein

ja

Übernahme ärztlicher Gebühren Heilbehandlung in gemischten Instituten

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