DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Unfallversicherung
Was wird durch eine Unfallversicherung versichert? Durch die Leistungen einer Unfallversicherung sollen die finanziellen Auswirkungen von Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld, etwa bei Invalidität, aufgefangen werden.
Welche Leistungsarten sind durch die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert? Unsere Unfallversicherung kennt folgende Leistungsarten, wenn nichts anderes vereinbart ist: Invaliditätsleistungen Krankenhaustagegeldleistungen Todesfallleistungen Ersatz von Kosten für kosmetische Operationen Rechtsschutzerweiterungen für den beruflichen und/oder privaten Bereich
Ersatz von Bergungskosten und Kosten für Rettungsmaßnahmen sowie Kosten für die Rückführung von Kindern Rooming-in Leistungen
Innerhalb der Premiumdeckung sind darüber hinaus noch weitere komfortable Leistungsarten versichert z.B.: Genesungsgeld Komageld Kurbeihilfe
Beispiel: Mario S. stürzte während einer privaten Radtour und wurde in der Folge von einem nachfolgenden Radfahrer unverschuldet überfahren. Mehrere Knochenbrüche konnten geheilt werden. Zurück blieb eine Querschnittlähmung. Hier leistet die private Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit einer Invaliditätszahlung.
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig? Sie brauchen eine private Unfallversicherung, weil Sie sonst gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles nicht wirksam versichert sind. Von der gesetzlichen Unfallversicherung sind im wesentlichen nur Berufstätige während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit sowie Kinder und Studierende in Schule und Universität bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt aber keine Invaliditätsleistungen, sondern nur die Übernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit erfolgen, ist dort nicht einmal dieser Minimalschutz vorhanden. Mit einer privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind Sie auf der ganzen Welt 24 Stunden am Tag versichert.
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
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DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Für wen ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll? Jeder braucht eine private Unfallversicherung, weil es keine gesetzliche Versicherungsmöglichkeit als Alternative gibt. Nur die private Unfallversicherung sieht eine Einmalzahlung für den Fall der Invalidität, eine Todesfallleistung oder die Übernahme von Bergungskosten vor.
Was ist eine Invaliditätsleistung? Eine Invaliditätsleistung erfolgt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) bleibt.
Was ist Krankenhaus-Tagegeld? Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab der 6. Woche der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens 2 Jahre bei der Leistungsvariante Basis und längstens 1000 Tage innerhalb der Premium-Leistungsvariante.
Was ist eine Todesfallleistung? Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls in den darauffolgenden 12 Monaten gestorben ist.
Was gilt für Leistungen im Falle kosmetischer Operationen? Werden unfallbedingte kosmetische Operationen notwendig, erstatten wir Ihnen die Kosten dieser bis zum vertraglich vereinbarten Betrag. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.
Was gilt für Bergungskosten, Rettungsmaßnahmen und Rückführung von Kindern? Unfallbedingte Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erstatten wir Ihnen, soweit Sie dafür in Anspruch genommen werden. Wir erstatten Ihnen auch die dadurch entstandenen Kosten, dass Sie nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen, um Ihre Kinder zum Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einem Ort, wo vorübergehend die Betreuung sichergestellt werden kann, zurückzubringen.
Was sind Rooming-in-Kosten und wann werden sie gezahlt? Befindet sich ein im Rahmen des Vertrages versichertes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet eine Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschlag gezahlt, längstens jedoch bis zu 30 Übernachtungen (Leistungsvariante Basis) bzw. bis zu 50 Übernachtungen (Leistungsvariante Premium).
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Deckungsumfang Mit der leistungsstarken privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, können Sie die Versorgungslücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Versicherung. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
Leistung ab 20% Invalidität (Grundsumme) Leistungserweiterungen möglich Leistung ab 90% Invalidität Vollinvalidität Progression Todesfalleistung Krankenhaus Tagegeld vollstationäre Behandlung, jedoch keine Kuren, Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheime Kosmetische Operationen nach Abschluss einer Heilbehandlung, innerhalb von 3 Jahren nach Unfall Bergungs- und Rettungskosten für Such Rettungs- und Bergeinsätze von öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten Verletztentransportkosten Aufgrund unfallbedingter Verletzung notwendiger Transport zum Krankenhaus, Spezialklinik oder, nach ärztlicher Anordnung, für vorzeitige Rückkehr zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person Rückführungskosten von Kindern wenn Versicherter nach einem Unfall fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss, um Kinder zum Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ort mit vorübergehender Betreuung zurückzubringen Rooming-in-Kosten versichertes Kind, bis unvollendetes 14. Lebensjahr, nach Unfall in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung. Übernachtung eines Erziehungsberechtigten beim Kind im Krankenhaus (Rooming-in) Infektionen auch dann, wenn sie durch Insektenstiche oder bisse oder durch sonstige geringfügige Haut oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden
Basisdeckung
Premiumdeckung
Standard 100.000,- € Komfort 200.000,- € Komfort Plus 300.000,- € Standard 200.000,- € Komfort 350.000,- € Komfort Plus 450.000,- €
Standard 100.000,- € Komfort 250.000,- € Komfort Plus 300.000,- € Standard 200.000,- € Komfort 500.000,- € Komfort Plus 600.000,- €
nein
nein
Standard 10.000,- € Komfort 20.000,- € Komfort Plus 30.000,- € Standard 50,- € / Tag Komfort 100,- € / Tag Komfort Plus 150,- € / Tag ab 6. Woche, längstens 2 Jahre Standard max. 5.000,- € Komfort max. 10.000,- € Komfort Plus max. 15.000,- €
Standard 10.000,- € Komfort 20.000,- € Komfort Plus 20.000,- € Standard 50,- € / Tag Komfort 100,- € / Tag Komfort Plus 100,- € / Tag ab 6. Woche, längstens 1000 Tage Standard max. 5.000,- € Komfort max. 20.000,- € Komfort Plus max. 20.000,- € max. 10.000,- €
max. 10.000,- €
max. 10.000,- €
25,- € Kostenzuschuss (max. 30 Übernachtungen)
35,- € Kostenzuschuss (max. 50 Übernachtungen)
nein
ja
jedoch nur bei Vergiftungen von Kindern bis zum jedoch nur bei Vergiftungen von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vollendeten 14. Lebensjahr.
Vergiftungen Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
nein
nein
Kurbeihilfe
nein
ja, 6.000,- € je versicherte Person
ab 6. Woche
ab 1. Tag
Schutz bei erhöhten Kraftanstrengungen (Leistenbruch)
nein
ja
Medizinische Hilfsmittel
nein
ja, Kostenbeteiligung bis 10% der InvaliditätsGrundsumme, max. 6.000,- €
Schutz bei Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen
nein
ja
Krankenhaustagegeld im Ausland
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Basisdeckung
Premiumdeckung
Passives Kriegsrisiko im Überraschungsfall bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt
nein
ja, Versicherungsschutz max. 14 Tage
Schutz bei psychischen und nervösen Störungen
nein
ja
Psychologische Soforthilfe bei räuberischen Überfall
nein
ja, für erste 10 Sitzungen
Reha-Beihilfe ab 3-wöchiger stationärer Behandlung
nein
ja, 1.000,- €
Schutz bei Rettung von Menschen/Sachen und rechtmäßige Verteidigung
nein
ja
Schulausfallgeld für Nachhilfeunterricht
nein
ja ab 14. ausgefallenen Schultag. Max. 50-fache des Krankenhaustagegeldsatzes
Versicherungsschutz bei inneren Unruhen
nein
ja
Fahrtveranstaltungen
nein
ja
Sofortleistung bei Schwerverletzungen
nein
ja, 10% der vereinbarten Grundsumme für Invalidität, max. 10.000,- €
Schutz bei Strahlenunfällen
nein
ja
Schutz bei tauchtypischen Gesundheitsschäden
nein
ja
Unfälle durch Maniküre/Pediküre sowie entfernen von Hühneraugen/Hornhaut
nein
ja
Unfälle anlässlich von Straftaten
nein
ja
Vorschuss bei laufenden Heilverfahren
nein
ja, Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung bis max. 20.000,- €
Vorsorgeversicherung bei Neugeborenen
nein
ja, die VS beträgt 50% der vereinb. Invaliditätssumme - max 75.000,- €. Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des 1. Geburtstages des Neugeborenen
Unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch Gase, Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren o.ä.
nein
ja
Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, Sonnenbrände, Sonnenstiche die durch Unfallfolge entstehen
nein
ja
Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung oder aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen und Sachen
nein
ja
Fahrradunfall bei Kindern und Erwachsenen
nein
ja, bei nachweislichen tragen eines Schutzhelmes erhöht sich bei Kopfverletzungen die versicherte Grundsumme für Invaliditätsleistung um 10%
Komageld
nein
ja
nein
ja, in Höhe des Krankenhaustagegeld ab 6. Woche, max. 500 Tage; bis zum 200. Tag 100%, für den 201. bis 300. Tag 50%, für den 301. bis 500. Tag 25%
Genesungsgeld
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Basisdeckung
Premiumdeckung
Genesungsgeldanspruch wenn Versicherungsnehmer während der Krankenhausbehandlung verstirbt
nein
ja
Doppelte Todesfalleistung
nein
ja
Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kindermädchen, wenn versorgende versicherte Person wg. Unfall in vollstationärer Behandlung ist
nein
ja, bis 50,- € je Tag des vollstationären Aufenthalts, max. insgesamt 2.500,- € je Unfallereignis. Voraussetzung: mind. ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren
Unfälle durch Entführungen und Geiselnahme
nein
ja, bis 180 Tage versichert
Umschulungsmaßnahmen, d.h. anerkannte Umschulung nach unfallbedingter Berufsunfähigkeit
nein
ja, Erstattung bis zu 6.000,- €
Fortführungsoption bei dauernd pflegebedürftigen Personen
nein
ja
versichert bis 2% der Invaliditätssumme
bis 6.000,- €
nein
ja
Übernahme ärztlicher Gebühren Heilbehandlung in gemischten Instituten
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