DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Hausratversicherung
Ihr Hausrat, also alles, was Sie in Ihrer Wohnung haben, ist über Jahre mit viel Geld und viel Mühe angeschafft worden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an diesem Hausrat infolge von Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
Beispiel: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss Wolfgang W. feststellen, dass in seine Wohnung eingebrochen wurde. Weil die Täter nicht das erhoffte Bargeld gefunden haben, haben sie Bilder und Mobiliar aus Wut darüber zerstört. Hier ersetzt die DFV Deutsche Familienversicherung AG die Kosten für die notwendigen Reparaturen und ersetzt jene Gegenstände, die nicht repariert werden können, zum Neuwert.
Warum ist eine Hausratversicherung wichtig? Im eigenen Hausrat stecken zum Teil erhebliche Werte. Die teilweise oder vollständige Zerstörung des eigenen Hausrates lässt sich aufgrund beschränkter finanzieller Mittel nur selten ersetzen. Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen ist gering, weshalb die Täter nicht in Anspruch genommen werden können.
Welche Gefahren sind mit der Hausratversicherung abgesichert? Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt Ihnen alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert, wenn die Beschädigungen auf folgende Ereignisse zurückzuführen sind: Brand Blitzschlag Explosion Implosion Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Teile oder seiner Ladung Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat Vandalismus Leitungswasser Sturm/Hagel
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
1
DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Welche Kosten sind versichert? Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles nachfolgend genannten notwendigen Kosten: Aufräumungskosten Bewegungs- und Schutzkosten Hotelkosten Transport- und Lagerkosten Schlossänderungskosten Bewachungskosten Kosten für provisorische Maßnahmen Reparaturkosten für Gebäudeschäden Reparaturkosten für gemietete Wohnungen In der Leistungsvariante Premium werden darüber hinaus noch weitere Kosten wie beispielsweise Sachverständigenkosten ersetzt.
Wie hoch sollte Ihre Versicherungssumme sein? Wir bieten Ihnen pauschale Versicherungssummen für die Hausratversicherung an. Wir gehen davon aus, dass fast alle Haushalte mit diesen Versicherungssummen zu Recht kommen. Dennoch ist es Ihre Aufgabe, konkret zu überprüfen, ob unsere pauschale Annahme auch für Sie zutreffend ist. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass die Versicherungssumme für Ihren persönlichen Wert nicht ausreicht, so können Sie die von uns vorgeschlagene pauschale Versicherung schrittweise Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Insgesamt soll die Versicherungssumme dem Neuwert aller in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände entsprechen.
Wo gilt Ihr Versicherungsschutz? Versicherungsort ist in der Regel, die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen und Garagen. In der Leistungsvariante Premium sind weitere Einschlüsse bezüglich des Versicherungsortes enthalten. Hier sind z.B. auch Hausrat in Kraftfahrzeugen (bis 1% der Hausratsumme) und der Inhalt von Kundenschließfächern (max. 20% der Versicherungssumme) versichert.
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
2
DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Deckungsumfang Die folgenden Tabellen verschaffen Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang der Versicherung. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
Versicherte Sachen Versichert ist der gesamte Hausrat, der infolge eines eingetreten oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört, beschädigt wird oder abhanden gekommen ist. Zum Hausrat gehören also alle Sachen, die in Ihrem Haushalt Ihrer privaten Nutzung, Gebrauch oder Verbrauch dienen. Versicherte Sachen Basisdeckung
Versicherte Sachen Premiumdeckung
Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
ja
ja
Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Elektrogeräte, Kleidung und Werkzeuge
ja
ja
Lebensmittel und Vorräte
ja
ja
nein Für 1,- € / Monat kann jedoch eine Glasversicherung bei der Hausratversicherung eingeschlossen werden
nein Für 1,- € / Monat kann jedoch eine Glasversicherung bei der Hausratversicherung eingeschlossen werden
nein
ja
Einbaumöbel und Einbauküchen Einbau-Möbel und Küchen, die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben
ja
ja
Anbaumöbel und Anbauküchen Serienproduzierte und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst
ja
ja
Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen uns sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt
ja
ja
Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
ja
ja
Kanus, Ruder, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte
max. 500,- € / je Versicherungsfall
max. 500,- € / je Versicherungsfall
Fall und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
max. 500,- € / je Versicherungsfall
max. 500,- € / je Versicherungsfall
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände soweit diese nicht ausschließlich Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen
ja
ja
Haustiere d.h. Tiere die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel)
max. 500,- € / je Versicherungsfall
max. 500,- € / je Versicherungsfall
Kinderwagen auch außerhalb der Versicherungsräume sofern es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und der Kinderwagen im Hausflur auf der Etage der versicherten Wohnung abgestellt ist
max. 500,- € / je Versicherungsfall
max. 500,- € / je Versicherungsfall
Glasbruch
Fahrraddiebstahl zum Zeitwert
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
3
DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Versicherte Sachen Basisdeckung
Versicherte Sachen Premiumdeckung
max. 500,- € / je Versicherungsfall
max. 1.000,- € / je Versicherungsfall
ja, bis 20% der Versicherungssumme, max. 10.000,- €
ja, bis 25% der Versicherungssumme
nein, außer Serienproduzierte Anbaumöbel und Küchen
nein, außer Serienproduzierte Anbaumöbel und Küchen
KFZ aller Art und Anhänger
nein
nein
Luft und Wasserfahrzeuge
nein
nein
Hausrat von Mietern und Untermietern
nein
nein
Private Sachen, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag gesichert sind z.B. Schmuck, Pelze, Jagdwaffen
nein
nein
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme
nein
nein
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarten) Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen des Weiteren alle Sachen aus Gold, Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie sonstige Sachen aus Silber und sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten) Gebäudebestanteile
Versicherte Schäden Vor Schäden des Hausrates durch alltägliche Gefahren ist niemand geschützt. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG sichert finanzielle Risiken zuverlässig ab. Versicherte Schäden Basisdeckung
Versicherte Schäden Premiumdeckung
ja, jedoch nur wenn ein Blitz unmittelbar auf GeBrand, Blitzschlag bäude, in denen sich versicherte Sachen befinKurzschluss und Überspannungsschäden an elektrischen Einrich- den, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundtungen stück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, aufgetroffen ist
ja
Explosion
ja
ja
Implosion
ja
ja
Sengschäden wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind
ja
ja
Aufprall eines Luftfahrzeuges
ja
ja
Einbruchdiebstahl, Raub, oder den Versuch einer solchen Tat wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird um den Gegenstand zu erhalten (Raub)
ja
ja
Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl
nein
nein; jedoch bei einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, Wäsche, Kinderwagen und Rollstühlen auf dem Vers.-Grundstück (je Vers. Fall max. 1% der Vers.-Summe
Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl
nein
ja, je Vers.-Fall max. 250,- €
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
4
DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Versicherte Sachen Basisdeckung
Versicherte Sachen Premiumdeckung
nein
ja, je Vers.-Fall max. 250,- €
nein
ja, max. 100,- €je Vers.-Fall
Vandalismus
ja
ja
Leitungswasser
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
ja, je Vers.-Fall max. 1.000,- €
Schäden am Inhalt eines Aquariums die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
nein
nein
Sturm-/Hagelschäden Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h). Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich des weiteren ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Sturmflut und Überschwemmungen; Lawinen oder Schneedruck und Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen o.ä. (es seih denn, dass diese Öffnungen durch Sturm und Hagel entstanden sind)
ja
ja
Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art sowie Innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen Schäden ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
nein
nein
Innere Unruhen z.B. Schäden durch Plünderungen
nein
ja
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch wg. Einbruchdiebstahl Scheck- und Kreditkartenmissbrauch wg. Einbruchdiebstahl
Plansch oder Reinigungswasser, Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Hochwasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen (z.B. Leitungswasserschaden Rohrbruch) Leitungswasser aus innen, im Gebäude liegenden Regenfallrohren Wasserverlust infolge eines Rohrbruches d.h. Kosten Wassermehrverbrauch Frischwasser
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
5
DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Versicherte Kosten Die Folgekosten von Hausratschäden übersteigen oftmals den eigentlichen Schaden am Hausrat und führen zum finanziellen Ruin. Mit der Hausratversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG werden auch die meisten Folgekosten von Hausratschäden erstattet. Versicherte Sachen Basisdeckung
Versicherte Sachen Premiumdeckung
Aufräumkosten
ja
ja
Bewegungs- und Schutzkosten
ja
ja
Hotelkosten ja, bis Wohnung wieder bewohnbar ist, längsja, bis Wohnung wieder bewohnbar ist, längsKosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten tens für 100 Tage. Entschädigung ist pro Tag auf tens für 200 Tage. Entschädigung ist pro Tag auf (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung unbewohnbar wurde 80,- € und je Versicherungsfall insgesamt auf 80,- € und je Versicherungsfall insgesamt auf und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zu3.000,- € begrenzt 6.000,- € begrenzt mutbar ist. Transport- und Lagerkosten
ja, längstens für die Dauer von 100 Tagen
ja, längstens für die Dauer von 200 Tagen
ja
ja
ja, bis Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens 72 Stunden
ja, bis Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens 72 Stunden
Kosten für provisorische Maßnahmen
ja
ja
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
ja
ja
Reparaturkosten für eine gemietete Wohnung
ja
ja
max. 500,- € / je Versicherungsfall
ja, je Vers.-Fall max. 5% der Vers.-Summe
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen d.h. die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind
nein
nein
Umzugskosten, Verwaltungskosten sowie Gebühren und Telefonkosten
nein
nein
Ersatz versicherter Kosten
nein
ja, Ersatz bis 30% der Versicherungssumme
Sachverständigenkosten
nein
ja, bis 80% der Kosten bei einem Schaden ab 20.000,- €
Schlossänderungskosten Bewachungskosten
Fahrtmehrkosten bei Abbruch einer Urlaubsreise und Rückkehr an dem Schadensort
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555* · Telefax: (01805) 768 777* · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected] *14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
6