DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt jene Schäden, die Sie einem anderen zufügen, und wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab, die ein anderer gegen Sie erhebt.
Beispiel: Helga V. stößt beim Fahrradfahren mit einem anderen Fahrradfahrer zusammen, der infolge dieses Unfalls mit schweren Verletzungen in das nächstliegende Krankenhaus eingeliefert wird. Nach einer Notoperation muss das Unfallopfer mehrere Monate im Krankenhaus verbleiben. Aufgrund des Unfalles ist der Verletzte nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Der Verdienstausfall und die Krankenhauskosten betragen insgesamt mehrere hunderttausend Euro. Hier leistet die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Berechtigte Schadenersatzansprüche erfüllen wir, unberechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir ab.
Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig? Für alle Schäden, die Sie schuldhaft, also auch fahrlässig, verursachen, haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, brauchen Sie mit der DFV Deutsche Familienversicherung AG einen starken Partner an Ihrer Seite, der diese Schäden ersetzt und gegebenenfalls unberechtigte Forderungen für Sie abwehrt.
Wer ist mit einer Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG versichert? Versichert sind der Versicherungsnehmer, seine in seinem Haushalt lebenden Kinder, seine Lebensoder Ehepartner und dessen im Haushalt lebende Kinder, auch soweit es sich um Stiefkinder handelt. Volljährige Kinder sind bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG so lange versichert, wie sie sich in einem ununterbrochenen Ausbildungsverhältnis befinden.
Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG? Die Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG gilt weltweit, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt dies aber nur, wenn Sie nicht länger als 12 Wochen sich zusammenhängend im Ausland aufhalten.
Kann auch ein Hund von der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert werden? Hunde sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht enthalten. Sie müssen separat abgesichert werden. Dafür bietet die DFV Deutsche Familienversicherung AG eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung, die für einen geringen Mehrbeitrag abgeschlossen werden kann.
DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555 · Telefax: (01805) 768 777 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif) · Internet: www.dfv.ag · E-Mail:
[email protected]