Philo Fallbeispiele Johanna&charlotte

  • November 2019
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  • Words: 319
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Beispiel Heinz:

Bewertung des Verhaltens laut Kant: Motiv des Mannes ist ein Menschenleben zu retten, was einem gutem Willen entspringend auch als gute Tat anzusehen ist. Bewertung des Verhaltens laut Konfuzius: Da Heinz dem Apotheker (materiellen) Schaden zufügt, würde Konfuzius, der gebietet, alles Schlechte zu unterlassen, seine Tat negativ bewerten. Bewertung des Verhaltens laut Jesus: Diese Denkweise würde den Diebstahl als negativ, die Rettung der Frau hingegen als positiv bewerten, da sie vorgibt, das „Gute“ zu tun. Sie hat also in diesem Fall einen Widerspruch in sich, sofern nicht alle Mitglieder einer Gesellschaft bereit sind, nach den Vorgaben der Theorie zu handeln (Würde der Apotheker gut handeln, würde er das Medikament zur Rettung der Frau abgeben. In diesem Fall ginge die Theorie auf.) Bewertung der Tat laut Utilitarismus: Der Utilitarismus würde die Handlung von Heinz als positiv bewerten, weil sich das Gemeinwohl erhöht (Der Apotheker hat Verlust, aber zwei Personen sind „glücklicher“. Also hat sich das Wohl eines Idividuums verringert, aber im Gegenzug hat sich das Wohl von zwei Individuen gesteigert.  Gemeinwohl+). Es stellt sich jedoch das Problem, dass die Rettung der Frau durch das Medikament nicht gesichert ist. Würde die Frau nun, obwohl Heinz das Medikament „besorgt“ hat, trotzdem sterben, würde das Gemeinwohl sinken (Der Apotheker hat Verlust, die Frau ist tot, Heinz ist traurig. Also hätte sich das Gemeinwohl von drei Individuen verringert.  Gemeinwohl-). persönliche Bewertung: Der einzige Kritkpunkt am Verhalten von Heinz liegt darin, dass er einen Diebstahl begeht. Seine Absicht ist auf jeden Fall gut. Aber auch der Diebstahl ist insofern zu verzeihen, alsdass Heinz dem Apotheker angeboten hatte, dass verbleibende Geld in Raten zu zahlen. Lediglich die Geldgier des Apothekers, der beim Festlgen des Medikamentenpreises übermäßig über Herstellungskosten hinausgeht und diese Übersumme auch noch sofort komplett erhalten will, treibt Heinz zur Gesetzübertretung. Deshalb ist die Verzweiflungstat nachvollziehbar. Zusätzlich ist Heinz anzurechnen, dass er nur „das Nötigste“ entwendet und keinen „unnötigen“ Schaden anrichtet.

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