Hausarbeit Bildungssysteme In Europa - Schweden 1998

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Proseminar WS 1997/98

„Bildungssysteme in Europa“ Leitung: Frau Dr. Sonja Steier-Jordan

Schweden Die endlose Reform des Bildungswesens?

Seminararbeit

Bernd Stange Matr.-Nr.: 108090220918

Inhalt

1. Einleitung

3

2. Historische Aspekte des schwedischen Bildungssystems

7

3. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

11

4. Vorschulerziehung (förskolan)

15

5. Die neunjährige Grundschule (grundskolan)

17

6. Die freiwillige Gymnasialschule (gymnasieskolan)

19

7. Tertiärbildung Universitäten und Hochschulen (universitet och högskolor)

29

8. Erwachsenenbildung (vuxenutbildning)

32

9. Zusammenfassung und Kritik

34

10. Quellenangaben und Anmerkungen

36

1. Einleitung

Einführung

Schweden gilt auch in Zeiten anhaltender Rezession und knapper Haushaltsmittel in den Augen vieler Europäerinnen und Europäer als Muster eines sozial progressiven Staates, speziell aus bildungspolitischem Blickwinkel. Das Land hat, ebenso wie seine skandinavischen Nachbarn, traditionell hohe Aufwendungen für Bildung und Ausbildung.

8% 0,1% 6%

4%

1,2% 6,7% 1,0%

2%

4,6% 3,7% 2,4%

0% D

S

D

S

Abb.1: Bildungsausgaben als prozentualer Anteil des Bruttoinlandsproduktes 1992, bezogen auf alle Bildungsstufen - links - und nur Primar- und Sekundarbereich - rechts.[1] Begriffe wie „Wohlfahrtsstaat“ oder „schwedisches Modell“ waren insbesondere in den 60er und 70er Jahren in aller Munde, als die schwedische Bildungspolitik in Deutschland (bei der Diskussion um die Einführung der Gesamtschule) mit großem Interesse verfolgt wurde.[2] Vor dem Hintergrund der spezifischen Verhältnisse und Bedingungen sind jedoch keine allgemeinen, auf andere Länder direkt übertragbaren Modelle zu erwarten, dazu fehlen diesen Ländern oft die Voraussetzungen. Man kann von bildungspolitischem Standpunkt also nicht von „dem schwedischen Modell“ sprechen. Schulentwicklung ist zu sehr an gesellschaftliche, regionale, politische, wirtschaftliche, soziale und historische Gegebenheiten und Umstände gebunden. Im Rahmen dieser Arbeit soll das schwedische Bildungssystem unter Berücksichtigung dieser Konstellationen deskriptiv-explikativ vorgestellt und der Versuch einer kritischen Bewertung unternommen werden.

1. Einleitung

4

Eckdaten

Das Königreich Schweden (Konungariket Sverige) ist - gemessen an der Fläche ebenso wie an der Bevölkerungszahl - das größte Land auf der skandinavischen Halbinsel. Etwa 8,8 Millionen Menschen leben auf knapp 450 000 km2 (in der Ausdehnung vergleichbar mit Spanien oder Kalifornien), entsprechend einer Bevölkerungsdichte von 19 Einwohnern pro Quadratkilometer. Berücksichtigt man die Tatsache, daß ungefähr 90% der Einwohner in der südlichen Landeshälfte beheimatet sind, kann man sich ein Bild von der spärlichen Besiedlung des nördlichen Teils machen.[3] Die schwedische Bevölkerung ist ethnisch weitgehend homogen. Neben der schwedischen Majorität (ca. 91%) gibt es nennenswerte Minderheiten anderer skandinavischer Nationalitäten. Einen gewissen Sonderstatus besitzen die im äußersten Norden Schwedens ansässigen Samen (etwa 17 000, entsprechend knapp 2% der Gesamtbevölkerung).[4] Die schwedische Sprache gehört zusammen mit Dänisch, Norwegisch, Isländisch und Färöisch zu den nordgermanischen Sprachen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Norwegen und Finnland gibt es nur eine Amtssprache. Durch die seit Jahrhunderten anhaltende Immigration aus Finnland sprechen etwa 300 000 schwedische Bürger Finnisch. Die Samen sprechen ihr eigenes Idiom, Samisch, eine finnisch-ugrische Sprache.[5] Gemäß der Verfassung von 1975, welche die von 1809 abgelöst hat, ist Schweden eine repräsentative parlamentarische Demokratie mit monarchischem Staatsoberhaupt (seit 1973 Carl XVI. Gustav), das allerdings nur noch zeremonielle Aufgaben hat. Ursprünglich galt die monarchische Erbfolge im Mannesstamm, die jedoch 1978 (Geburt der ersten Tochter Victoria) zugunsten der Primogenitur[6] aufgehoben wurde. Die Verfassung und Verwaltung des Landes ist relativ einfach strukturiert. Mit dem 1971 eingeführten Einkammersystem, dem Reichstag (riksdag), ist Schweden - anders als die Bundesrepublik - zentralistisch aufgebaut. Die Legislative liegt beim Parlament, das künftig alle vier (bisher drei) Jahre gewählt wird. Die Exekutive wird von 20 Ministerinnen und Ministern (statsråd/minister) wahrgenommen, denen ein Ministerpräsident (statsminister) vorsteht.[7] Zwischen der zentralen und kommunalen Ebene ist das Land in 23 Provinzen (län) mit eigenen Präsidenten (landshövding), eigenen Verwaltungen (länsstyrelse) und eigenen Provinziallandtagen (landsting) aufgeteilt. Die unterste Verwaltungseinheit bilden die 288 Gemeinden (kommuner), von denen drei Viertel weniger als 30 000 und nur elf mehr als 100 000 Einwohner besitzen. Die drei einwohnerstärksten Städte Schwedens sind Stockholm (mit Vororten etwa 1,6 Mio.), Göteborg (432 000) und Malmö (235 000).[8]

1. Einleitung

5

Neben der politschen Aufteilung kennt das Land auch eine historische Gliederung in drei große Landesteile (von Süden nach Norden: Götaland, Svealand und Norrland) sowie 25 Landschaften (landskap), die gebietsweise mit den 23 Provinzen übereinstimmen.[9] Schweden ist ein traditionell sozialdemokratisch geführtes Land (seit 1932) mit großem Einfluß der Gewerkschaften (landsorganisationen, LO). Lediglich in den Jahren 1976 bis 1982 und 1991 bis 1994 wurde das Land von einer bürgerlich-konservativen Regierung geführt.[10] Nach der letzten Wahl im September 1994 bildeten die Sozialdemokraten unter der Führung von Ministerpräsident (statsminister) Göran Persson eine Minderheitsregierung.

45,3%

Socialdemokraterna (s)

Vänsterpartiet (v)

6,2%

Moderaterna (m)

22,4%

Centern (c)

7,7% 7,2%

Folkpartiet (fp) Kristdemokraterna (kp)

4,1%

5,0%

Miljöpartiet (mp)

Andere

2,1% 0%

25%

50%

Abb.2: Ergebnisse der Reichstagswahl im September 1994 (Bemerkung: In Schweden besteht eine Sperrminorität von 4%).[11] Im kommenden Herbst wird der neue Reichstag gewählt. Auch wenn sich die Verhältnisse zwischen Sozialdemokraten und Moderaten (der führenden bürgerlich-konservativen Partei) seit der letzten Wahl mittlerweile relativiert haben (Umfrage vom Dezember 1997: Socialdemokraterna: 37,4%, Moderaterna: 30,4%[12]), werden der Regierungspartei gute Chancen eingeräumt, auch weiterhin den Ministerpräsidenten zu stellen.

1. Einleitung

6

Schwedische Geschichte Die Geschichte Schwedens[13] läßt sich ohne Abwertung mit der Formel „Von der Großmacht zum Kleinstaat“ wiedergeben. Im frühen Mittelalter drangen schwedische Wikinger weit in das osteuropäische Tiefland, bis Kiew und Konstantinopel vor. Die darauf folgenden Jahrhunderte wurden durch die schwedischen Könige und ihre verschiedenen Eroberungskriege geprägt. Kennzeichnend für das Mittelalter waren auch die wiederholten Konfrontationen mit den skandinavischen Nachbarn. Zwischen 1397 und 1521 war Schweden mehrfach mit Norwegen und Dänemark unter dänischer Hegemonie verbunden (Kalmarer Union). Gustav Vasa vertrieb 1521 die Dänen und wurde selbst 1523 zum König gewählt. Er entmachtete im Zuge der Reformation die katholische Kirche und unterstellte die Religion seinen Kompetenzen. Infolgedessen gehören heute etwa 90% der Bevölkerung der evangelisch-lutherisch Schwedischen Kirche an. Während der nächsten 200 Jahre, insbesondere im Dreißigjährigen Krieg, baute Schweden seine Großmachtstellung aus. Im frühen 18. Jahrhundert ging die Epoche militärischer Stärke und überregionalen Einflusses mit dem Ende des Absolutismus zuende. Mit dem Jahr 1814 begann nicht nur die bis 1905 währende Union mit Norwegen, sondern auch die Ära der schwedischen Neutralität, die trotz erheblicher Schwierigkeiten auch in beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts fortdauerte. Diese Tatsache, verbunden mit der politischen Kontinuität, begünstigten den Übergang von einer eindeutig landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft zu einem Industriestaat mit einem dichten sozialen Netz bei einer fast schon sprichwörtlich hohen Steuerlast der Bürger. 1973 übernahm Carl XVI. Gustav nach Tod seines Großvaters den Thron. Zum 1. Januar 1975 erhielt das Land eine neue Verfassung, welche die Rechte des Königs stark einschränkte. Bei den Reichstagswahlen 1976 siegten zum ersten Mal nach 44 Jahren sozialdemokratischer Regierung die bürgerlichen Parteien. Nach zwei Legislaturperioden konnten die Sozialdemokraten unter Olof Palme[14] die Regierungsmehrheit zurückgewinnen. 1991 entschieden die bürgerlichen Parteien erneut die Parlamentswahlen für sich. Sie erklärten die seit 1814 strikt befolgte Neutralitätspolitik für überholt und steuerten die Aufnahme des Landes in die Europäische Union an. Die Integration Schwedens in die EU erfolgte nach einem konsultativen Referendum, bei dem sich 52,2% für den Beitritt aussprachen, zum 1.Januar 1995.

2. Historische Aspekte des schwedischen Bildungssystems

Mittelalter

Das Schulwesen in Schweden ist, wie in anderen europäischen Ländern auch, auf kirchliche Initiative hin entstanden. Nicht nur in Klosterschulen wurde Wissen vor allem an den klerikalen Nachwuchs weitergegeben, die Kirchen spielten auch beim Volksunterricht eine große Rolle. Geistliche vermittelten in den Schulen in erster Linie die christliche Lehre. Mit der Reformation änderte sich das Verhältnis der Kirche zum Volksunterricht grundlegend. Die Schließung der Klöster und Schulen wirkte sich nachteilig auf die Entwicklung des schwedischen Schulwesens aus. An die Stelle der Kirche trat jedoch frühzeitig der Staat, der die Sorgepflicht und Verantwortung für die Volksbildung übernahm. Gustav Vasas Appell an die Bevölkerung, die Kinder in die Schule zu schicken, war eine wichtige Äußerung für Entstehung eines demokratischen Bildungsprinzips.

18./19. Jahrhundert

Schon früh waren Bestrebungen zu erkennen, das bestehende System zu reformieren. Im 18. Jahrhundert bereits wurden mehrere Vorschläge erarbeitet, das Schulwesen zu ändern. 1807 wurden erstmals moderne Fremdsprachen - Deutsch und Französisch - an höheren Schulen eingeführt. In der Verfassung von 1809 wurde das Recht eines jeden auf die seinen Voraussetzungen und Fähigkeiten entsprechende Bildung festgeschrieben. Gleichzeitig mit der Errichtung der Volksschule (folkskolan) für Jungen und Mädchen nach dem Prinzip der Geschlechtertrennung und unterschiedlichen Ansprüchen im Jahr 1842 wurde eine Unterrichtspflicht von sechs Jahren für alle Kinder eingeführt. Während die sechsjährige Volksschule und das zwölfjährige Gymnasium zunächst nebeneinander ohne die Möglichkeit eines Übergangs existierten, trat im Laufe des 19. Jahrhunderts eine immer verzweigtere Differenzierung der Schulbildung ein, die auch den Wechsel von der Volksschule auf das Gymnasium zuließ.

2. Historische Aspekte des schwedischen Bildungssystems

8

20. Jahrhundert

1905 wurde eine neue Schulverordnung verabschiedet. Die sechsjährige Realschule wurde eingeführt, die mit dem Realschulexamen (etwa Mittlere Reife) abschloß. Nach der 5. Realschulklasse war der Übergang in ein vierjähriges Gymnasium, nach Beendigung der Realschule der in ein dreijähriges möglich. Die Realschule ihrerseits baute auf Kenntnissen der ersten drei Volksschulklassen auf. 1909 wurden zudem kommunale Mittelschulen geschaffen, die auf die sechste Volksschulklasse aufbauten. Die Reformen der Jahre 1905 bzw. 1909 bewirkten den Ausbau eines reich differenzierten mittleren Schulwesens. Die Reform von 1927 bedeutete für das Gymnasium eine Reduktion von neun Jahren auf drei bis vier, unter gleichzeitiger Einbeziehung der vierjährigen Realschule als Unterbau bzw. Mittelstufe des Gymnasiums. Gleichzeitig war es Mädchen erstmals möglich, das Gymnasium zu besuchen. Die Zunahme an Komplexität und Differenzierung der verschiedenen Schularten und der möglichen Übergänge zwischen diesen ging zu Lasten der Transparenz des Schulsystems.

Nach dem 2. Weltkrieg

1950 schließlich wurde die probeweise Einführung einer neunjährigen „Einheitsschule“ beschlossen und damit ein Bruch mit der bisherigen Bildungstradition. Diese Versuche fußten auf Analysen und Erfahrungen einer 1946 einberufenen Schulkommission, die riet, Volksund Realschulen zu vereinen und alle Schüler nach weitgehend einheitlichen Lehrplänen zu unterrichten. Desweiteren wurde die allgemeine Schulpflicht von sechs auf neun Jahre heraufgesetzt. 1962 beschloß der Reichstag das neue Schulgesetz und damit die Einführung der neunjährigen Grundschule (grundskolan), die bis zum Schuljahr 1972/73 landesweit obligatorisch wurde. Diese Schulform löste alle bis zu jenem Zeitpunkt bestehenden mittleren Schulen sowie die Volksschule ab. 1970/71 griff diese einschneidende Reform auch auf den Sekundarbereich über, im Sinne einer additiven Integration des ehemals eigenständigen Gymnasiums, der Fachschulen und der Berufsschulen zur „Gymnasialschule“ (gymnasieskolan). Damit wurden die allgemein-akademisch orientierte und die beruflich-technische Bildung gleichgestellt, weil allen Absolventen der oberen Sekundarschule trotz unterschiedlicher Länge und inhaltlicher Verschiedenheit ihrer Ausbildungsgänge die Hochschulreife erteilt wurde.

2. Historische Aspekte des schwedischen Bildungssystems

9

Die folgende Abbildung zeigt die sukzessiv ansteigende Differenzierung des Schulwesens bis Mitte dieses Jahrhunderts und die ebenso stetige Vereinfachung danach. 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Schuljahr

1842

1894

1905

1927

1956

1962

1964

Volks schule/ Grundschule

Realschule/ Mittelschule

Fachschule

Gymnasium

Berufsschule

Übergänge

1970

1991

Abb. 3: Strukturelle Entwicklung der wichtigsten Schulformen des schwedischen Bildungswesens unterhalb der Hochschulen in der Zeit von 1842 bis 1991 (nach E. Jüttner[23], ergänzt).

Universitäten und Hochschulen

Noch zu Zeiten der Kalmarer Union wurde 1477 die erste Universität Schwedens in Uppsala gegründet. Ihr folgte 1666 die Universität in Lund (damals erst seit acht Jahren zu Schweden gehörig). Die Stockholmer Universität entstand 1878 aus einer privaten Hochschule.[24] Lange Zeit blieb das Universitätswesen unangetastet. Eine Anpassung hinsichtlich der Übergangsmöglichkeiten vom Sekundar- zum Tertiärbildungsbereich erfolgte erst in jüngster Zeit. Ein weiterer Grund für die Reformierung der Hochschulen waren und sind die seit Mitte der Sechziger Jahre stetig steigenden Zahlen von Studienanfängern. So beschloß der Reichstag 1965 in einer Reihe von Städten „Universitätsfilialen“ aufzubauen, welche die bestehenden Hochschulen entlasten sollten. (Man vergleiche die schwedische Situation mit der Gründungswelle von Universitäten im Ruhrgebiet zur gleichen Zeit!)[25] Nach den ersten Erfahrungen mit der Vereinheitlichung des Schulwesens, griffen die Integrationsprozesse auch auf den tertiären Bildungsbereich über. 1977 wurden alle postsekundären

2. Historische Aspekte des schwedischen Bildungssystems

10

Bildungseinrichtungen - bis zu jenem Zeitpunkt ein sehr heterogenes Gefüge - zu einem einzigen Hochschulsystem zusammengefaßt. Generell wurde das Prinzip der Einheitsschule auf die Hochschulbildung übertragen. Jedoch ist diese Integration bei weitem formaler im Sinne einer additiven Zusammenfügung zu verstehen. So besitzen die Universitäten einen nach wie vor (teilweise sogar ausgeprägteren) akademischen Charakter, während die vorrangige Aufgabe der Fachhochschulen die Lehre ist.[26]

3. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

Einführung

Ein wichtiges Charakteristikum des schwedischen Verwaltungssystems ist die Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Ministerien und den zentralen obersten Verwaltungsbehörden. Während sich die Ministerien als vergleichsweise kleine Einheiten in erster Linie mit der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen beschäftigen, genießen die obersten Verwaltungsbehörden demgegenüber eine relativ unabhängige Rolle. Sie sind der Regierung insgesamt, nicht dem jeweiligen Fachministerium verantwortlich. Die Kontrolle über den gesamten Bildungsbetrieb üben Bildungsminister und Schulministerin gemeinsam aus, beide Teil des Bildungsministerium.

Die Situation vor 1991

Bis 1991 war die oberste Verwaltungsbehörde im Bildungsbereich die Generaldirektion für das Schulwesen (skolöverstyrelsen, SÖ) für die Anleitung und Kontrolle des gesamten schulischen Zweiges, nach der Zusammenlegung mit der Generaldirektion für Berufsausbildung (överstyrelsen för yrkesutbildning) auch für diese zuständig. Daneben gab es 24 Provinzialschulämter, welche die Interessen der Generaldirektion in den Provinzen wahrnahmen. Im Bereich des Hochschulwesens hat das Zentralamt für Universitäts- und Hochschulwesen (universitets- och högskoleämbetet, UHÄ) eine ähnliche Funktion ausgeübt. Die Verwaltung dieser Bereiche galt als stark zentralisiert. Gründe hierfür lagen in den Reformen der Nachkriegszeit, in der Neugliederung und Vereinfachung des Schulsystems mit Einführung von Grund- und Gymnasialschule. Die Staatsmacht wollte damit sicherstellen, daß alle Schüler eine gute und gleichwertige Ausbildung erhalten sollten, unabhängig von Wohnort (in einem Flächenland wie Schweden bei einer derart unterschiedlichen Bevölkerungsdichte ein wichtiger Gesichtspunkt), Schule und Sozialmilieu. Als Mittel der Wahl zur Durchsetzung dieser Ziele schien die Schaffung einer zentralen Behörde geeignet. Diese sollte gewährleisten, daß die Bestimmungen des Schulgesetzes befolgt und die Rechte des einzelnen Schülers respektiert werden. Nach und nach wuchs der Reglementierungsmechanismus immer mehr an, bis er schließlich eine Weiterentwicklung hinderte.

3. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

12

Die zentralistische Steuerung der schwedischen Schuledurch die Generaldirektion und die Provinzialschulämter funktionierte offensichtlich nicht mehr. Verantwortlichkeiten in der Schule waren unklar verteilt, die Arbeit in der Schuleschwer zu beeinflussen. Richtlinien und Lehrpläne waren in ihren Aussagen unklar, die Adressaten oft anonym. Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre wurden erste Versuche zur Vereinfachung und Dezentralisierung des Systems durchgeführt. Mit der Explosion der öffentlichen Aufwendungen seit Mitte der 80er Jahre trat der Bedarf nach Rationalisierung und einer effizienteren Gestaltung der öffentlichen Verwaltung immer mehr in den Vordergrund. Weitere wichtige Forderungen waren eine größere Transparenz und eine bessere Einflußnahme auf den öffentlichen Betrieb. Im Herbst 1988 beschloß der schwedische Reichstag den Übergang von einem regelgesteuerten Schulwesen hin zu einem ziel- und resultatorientierten. Der Staat übernimmt dabei die übergreifende Verantwortung für die Schule und legt generelle, landesweit gültige Ziele fest, die eine gleichwertige Ausbildung im ganzen Land garantieren. Weiterhin wurde mit dem Reichstagsbeschluß „Über die Zuständigkeit der Schule“ vom 1. Juli 1991 und dem Kommunalgesetz vom 1. Juli 1992 das Verhältnis der Zentralgewalt zu den Kommunen und Provinzen neu geregelt. Den Gemeinden wurde durch die Dezentralisierung der politischen Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse ein größeres Mitspracherecht eingeräumt, bei gleichzeitiger flexiblerer Anpassung an die lokalen Begebenheiten.

Die rechtlichen Grundlagen heute

Die Grundlage allen Handelns innerhalb des Schulwesens bildet das Schulgesetz (skollagen). Es enthält die maßgeblichen Bestimmungen für Bildung und Ausbildung in allen Schulformen. Das Gesetz gibt die umfassenden Bildungsziele und übergreifenden Richtlinien für die allgemeine Schultätigkeit an. §2. Alle Kinder und Jugendlichen sollen unabhängig von Geschlecht, Wohnsitz und sozialen wie ökonomischen Verhältnissen, gleichen Zugang zu Bildung und Ausbildung im öffentlichen Schulwesen haben. Die Ausbildung soll innerhalb jeder Schulform gleichwertig sein, wo immer diese im Land erfolgt. Die Ausbildung soll den Schülern Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und, in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, deren harmonische Entwicklung zu verantwortungsbewußten Menschen und Mitgliedern der Gesellschaft fördern. Dabei soll Rücksicht genommen werden auf Schüler mit besonderen Bedürfnissen.

3. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

13

Desweiteren werden im Schulgesetz auch die grundlegenden Anforderungen an die Gemeinden festgelegt. In einem Anhang zum Schulgesetz ist auch ein Zeitplan (timplan) für die Grundschule (siehe dort) aufgeführt, der die Mindestzeit an lehrergeleitetem Unterricht angibt, ebenso wie eine Auflistung aller nationalen Programme (nationella program) für die Gymnasialschule (ebenfalls dort näher beschrieben). Reichstag und Regierung beschließen weiterhin einen sogenannten Lehrplan (läroplan), der zusammen mit dem Schulgesetz den Schulbetrieb steuert. Es wird unterschieden zwischen dem Lehrplan für das öffentliche/obligatorische Schulwesen (läroplan för det offentliga/ obligatoriska skolväsendet, lpo), der hauptsächlich die Grundschule als Pflichtschule einschließt, und dem Lehrplan für das freiwillige Schulwesen (läroplan för det frivilliga skolväsendet, lpf), der die Gymnasialschule und die allgemeine Erwachsenenbildung umfaßt. Diese Lehrpläne geben die Aufgaben der Schule und aller am Schulbetrieb beteiligten, sowie Normen und Werte, die dem Unterricht zugrunde liegen, wieder. Zuletzt wurden solche Lehrpläne im Herbst 1994 verabschiedet (lpo 94 bzw. lpf 94); näheres hierzu in den jeweiligen Abschnitten. Komplettiert werden das Schulgesetz und die Lehrpläne durch Kurspläne (kursplaner) für jedes einzelne Fach, in dem Zweck, Ziel, Inhalt und Aufbau dieses Faches bestimmt werden. Dabei werden teils die Ziele angegeben, die der jeweilige Unterricht anstreben soll, teils die Ziele, die alle Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit erreicht haben sollen. Außerdem beinhalten die Kurspläne allgemeine Bewertungskriterien für die Notengebung. Exemplarisch wird im Kapitel über die Grundschule näher auf den Kursplan für die naturwissenschaftlichen Fächer eingegangen. Während Schulgesetz, Zeitplan, Lehr- und Kurspläne von der Regierung erarbeitet werden und landesweit gelten (und daher auch nationale Steuer- oder Zieldokumente - de nationella styr- eller måldokumenten - genannt werden), liegt die Zuständigkeit für die detaillierte Durchführung dieser Vorgaben in den Händen der Gemeinden. Die Richtlinien sehen vor, daß jede Kommune in einem Schul(entwicklungs)plan (skolplan) festlegt, wie die Arbeit und die Schwerpunkte der Schulen in der Gemeinde mittel- und langfristig entwickelt und verändert werden sollen. Dabei muß aus dem Plan ersichtlich sein, wie die Ziele der hierarchisch höher stehenden Richtlinien (Schulgesetz, Zeitplan, Lehr- und Kurspläne) durch Schulleitung, Lehrer und Schüler verwirklicht werden sollen. Inhalt, Organisation und Arbeitsweise können den lokalen Verhältnissen angepaßt werden, Lehr- und Kurspläne dürfen jedoch nicht im Sinne kommunaler Interessen geändert werden. Eine weitere Mitbestimmungsform auf lokaler Ebene - insbesondere für die Planungen in der einzelnen Schule - ist das Schulprogramm oder der Arbeitsplan (det lokala läroplansarbetet).

3. Rechtliche Grundlagen und Verwaltung des Bildungswesens

14

Hierin werden alle anderen Bestimmungen mit den Möglichkeiten, Vorgaben und den zur Verfügung stehenden Mitteln von Schulpersonal und Schülern umgesetzt, in Hinblick auf Struktur und Inhalt der Arbeit in der Schule. So muß für jede Schule ein Zeitplan aufgestellt werden, aus dem hervorgeht, wie die garantierte Unterrichtszeit, die sich ja auf die gesamte Grundschule bezieht, auf die einzelnen Jahreskurse verteilt wird. Außerdem enthält der Zeitplan für die Grundschule eine gewisse Anzahl von Stunden, die nicht weiter spezifiziert sind. Der Schüler kann diese Zeit zur Vertiefung seiner Kenntnisse in einem oder mehreren Fächern nutzen; alternativ besteht die Möglichkeit, daß die Schule diese Zeit dazu verwendet, bestimmten Fächern mehr Zeit als die im Zeitplan angegebene zuzuweisen (Ausbildung eines speziellen Schulprofils).

Fazit

Die ehedem zentralisierte Verwaltung des Bildungsbetriebs ist nunmehr besser auf lokale Probleme und Bedürfnisse abgestimmt. Die Kommunen sind jetzt praktisch Träger des gesamten Schulunterrichts unterhalb der Universitäts- und Hochschulebene einschließlich der Personalpolitik (Einstellung von Lehrkräften). Seit dem 1. Januar 1993 erhalten die Gemeinden nur noch pauschale Staatszuschüsse für ihre gesamte Tätigkeit statt zweckgebundener Zuwendungen für einzelne Aufgabenbereiche. Prinzipiell gilt jedoch, daß der Unterricht in der Grund- und Gymnasialschule unentgeltlich ist, ebenso wie Lernmittel, Schulmahlzeiten, Gesundheitsfürsorge und Schultransport. Die Aufgaben der Generaldirektion für das Schulwesen und der 24 Provinzialschulämter haben mit Wirkung vom 1. Juli 1991 das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung (skolverket) und seine regionalen Büros übernommen. Diese sind in erster Linie nur noch für die zentrale Entwicklungsarbeit und die Auswertung der an den Schulen gesammelten Erfahrungen zuständig. Das Zentralamt wurde beauftragt, dem Parlament und der Regierung alle drei Jahre eine zusammenfassende Einschätzung des schwedischen Schulwesens vorzulegen, aus der ein neuer nationaler Schulentwicklungsplan (nationell utvecklingsplan för skolorna) erarbeitet wird. Das Zentralamt für Universitäts- und Hochschulwesen wurde ebenfalls aufgelöst; an seine Stelle traten die Staatliche Universitäts- und Hochschulpräfektur (kanslerämbetet) und das Zentralamt für Höhere Bildung (högskoleverket, HSV), so daß auch im Bereich des Hochschulwesens der Prozeß der Dezentralisierung und der Stärkung der Autonomie der einzelnen Hochschulen und Universitäten eingeleitet wurde.

4. Vorschulerziehung (förskolan)

Mit Beginn des Jahres 1998 wechselte die Aufsicht und Kontrolle der Vorschulerziehung (förskolan) aus den Händen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten (socialdepartementet) bzw. dem Zentralamt für das Gesundheits- und Sozialwesen (socialstyrelsen) als ausführender Verwaltungsbehörde in die Obhut des Zentralamtes für Schule und Erwachsenenbildung (skolverket). Die Bestimmungen für den Vorschulbetrieb wurden teilweise ergänzt und erweitert in das Schulgesetz aufgenommen. Die Kommunen als wichtigste Träger sind verpflichtet, für Betrieb und Entwicklung der Kinderbetreuung Sorge zu tragen; in nur wenigen Fällen liegt die Verantwortung hierfür bei Kirchen, Betrieben, Vereinen oder Elternkooperationen. 1990 betrug die Zahl der Vorschuleinrichtungen 13 665, davon waren 12 917 in öffentlicher Trägerschaft. Aufgrund der seit langem hohen Frauenerwerbstätigkeit in Schweden besitzt gerade die Vorschulerziehung eine lange Tradition und einen beachtlichen Stellenwert in der Gesellschaft. Zwar ist auch in Schweden das Recht auf einen Platz in einer Vorschuleinrichtung verbrieft, dennoch bleibt (aus finanziellen Gründen) das Angebot an solchen Plätzen weit hinter dem Bedarf zurück. Nichtsdestoweniger hat sich die Zahl der öffentlich finanzierten Vorschulplätze im Zeitraum von 1970 bis 1990 verdreifacht. Bislang konnten Eltern und ihre Kinder im Vorschulalter zwischen vier verschiedenen Betreuungsformen wählen:    

Kindertagesstätten (barndaghem) Teilzeitgruppen (deltidsgrupper) Familientagesstätten (familiedaghem) Offene Vorschulen (öppen förskola)

Die Kindertagesstätten (barndaghem) bieten eine ganztägige Betreuung und richten sich in erster Linie an Kinder im Alter zwischen einem und sechs respektive sieben Jahren, deren Eltern erwerbstätig sind oder sich in der Ausbildung befinden. Teilzeitgruppen (deltidsgrupper) entsprechen weitgehend den deutschen Vorschulkindergärten und sind für vier- bis sechsjährige Kinder vorgesehen, die täglich mehrere Stunden zusammentreffen. Dem deutschen Modell der Tagesmutter (dagmamma) am nächsten kommt die Beaufsichtigung in einer Familientagesstätte (familiedaghem), wo die Betreuung der Kinder von einer von der Gemeinde angestellten Pflegeperson wahrgenommen wird. Die Offene Vorschule (öppen förskola) ist eine schwedische Besonderheit, die sich an Eltern und ihre Kinder im Vorschulalter gemeinsam wendet. Diese kommen einige Male in der Woche mit speziell

4. Vorschulerziehung (förskolan)

16

ausgebildeten Vorschullehrkräften (förskollärare) zusammen, wobei die Kinder spielerisch Fertigkeiten erwerben und die Pädagogen den Eltern mit Rat und Hilfe zur Seite stehen können. All diesen Vorschuleinrichtungen ist gemeinsam, daß ihnen kein festgelegtes Programm im Sinne eines Lehrplans zugrunde liegt. Mit den Neuregelungen in der Vorschulerziehung zum 1. Januar 1998 wurde auch eine neue Form der Betreuung gefunden: die (freiwillige) Vorschulklasse (förskoleklass) mit einem Umfang von mindestens 525 Stunden. Nach Wunsch des Zentralamtes für Schule und Erwachsenenbildung soll die Vorschulklasse die noch nicht in die Grundschule eingeschulten Sechsjährigen behutsam an den allgemeinen Schulbetrieb heranführen.

5. Die neunjährige Grundschule (grundskolan)

Wie bereits im zweiten Kapitel erläutert, weist das schwedische Bildungssystem ein im Vergleich zu anderen Ländern sehr hohes Maß an Homogenität in der Zielsetzung, der Struktur und den Inhalten auf. Gründe hierfür sind das seit Jahrzehnten währende Bestreben der Regierung allen Schülern eine gleichwertige Ausbildung zukommen zu lassen, ohne viel Wert auf eine allzu frühe Leistungs- und Interessensdifferenzierung zu legen, und das schwer zu durchschauende System von Schulformen und den möglichen Übergängen zwischen diesen nach der Reform von 1927. Nach der Beendigung der Versuchsphase einer "Einheitsschule" und der Verabschiedung des Schulgesetzes etablierte sich die neunjährige Grundschule als die dominierende Pflichtschule. Neben der Grundschule existieren auch Sonderschulen (särskolor) für geistig Behinderte und Lernschwache sowie Spezialschulen (specialskolor) für Hörgeschädigte und Blinde. Außerdem kennt das öffentliche Schulwesen auch Samenschulen (sameskolor), an denen nach einem Lehrplan mit samischer Prägung unterrichtet wird. Die Zahl freier Schulen (fristående skolor) - also Schulen in nicht-kommunaler Trägerschaft ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen (allein zwischen 1991/92 bis 1993/94 verdreifachte sich die Zahl von 61 auf fast 200!). Hierbei handelt es sich in erster Linie um Einrichtungen mit speziellen pädagogischen Konzeptionen (Montessori-/Waldorf-Pädagogik); daneben gibt es aber auch einige Konfessionsschulen. Diese Schulen benötigen die Anerkennung des Zentralamtes für Schule und Erwachsenenbildung, welches prüfen und überwachen muß, ob diese Schulen die gleichen Ziele hinsichtlich des allgemeinen Kenntnisstandes zum Ende der Schulpflicht verfolgen wie das öffentliche Schulwesen. Ist dies nicht der Fall, kann das Zentralamt die Legitimation widerrufen. Die Kommunen leisten einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der freien Schulen (etwa 85% der Kosten pro Schüler und Schuljahr). Die Schülerzahl in den kommunalen Schulen erreichte im letzten Jahr nahezu 960 000 (Zunahme seit 1990: 8,1%), im Vergleich dazu betrug Anteil der Schüler, die eine freie Schule besuchten, etwa 1%; die Zahl der Schuleinheiten stieg in den letzten sieben Jahren um fast 6% auf 4936 (siehe hierzu Abb.3) Die Schulpflicht beginnt in Schweden mit Erreichen des siebten Lebensjahres und endet mit dem sechzehnten. Auf Wunsch der Eltern ist auch eine vorzeitige Einschulung mit sechs Jahren möglich (flexibler Schulbeginn); seit dem 1. Juli 1997 sind die Kommunen verpflichtet, Plätze für alle Sechsjährigen bereitzustellen (Anteil dieser Altersgruppe 1993 etwa 5%).

5. Die neunjährige Grundschule (grundskolan)

18

Die Grundschule ist in drei Stufen zu je drei Jahren aufgeteilt: Unterstufe (lågstadiet, Klassen 1 bis 3), Mittelstufe (mellanstadiet, Klassen 4 bis 6) und Oberstufe (högstadiet, Klassen 7 bis 9). Die Verteilung der Schüler auf die verschiedenen Stufen zeigt Abb.4. Unter- und Mittelstufenschulen existieren in jedem Wohnviertel, die Oberstufe ist dagegen in größeren Mittelpunktschulen zusammengefaßt. Es gilt das Prinzip der Jahrgangsklasse, in kleineren Schulen können jedoch auch mehrere Jahrgänge eine Klasse bilden. Während Unter- und Mittelstufe einen Klassenlehrer samt undifferenziertem Unterricht mit für alle Schüler verbindlichen Unterrichtsfächern kennen, wird der Klassenverband in der Oberstufe zugunsten eines Fachlehrersystems und einer Leistungsdifferenzierung in den Fächern Englisch und Mathematik aufgegeben. Desweiteren sind in der Oberstufe auch freie Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts vorgesehen.

1000000

5000 4936 4900

950000 4800

4700 900000 4632

4600

881523

850000 1986/87

Zahl der Schuleinheiten

Zahl der Schüler

958972

4500 1987/88

1988/89

1989/90

1990/91

1994/95

1995/96

1996/97

Schuljahr

Abb.3: Entwicklung der Zahl der Schüler und der Schuleinheiten seit 1986/87

350000 lågstadium

Zahl der Schüler

högstadium

300000

mellanstadium

250000 1986/87

1987/88

1988/89

1989/90

1990/91

1994/95

1995/96

1996/97

Schuljahr

Abb.4: Verteilung der Schüler auf die verschiedenen Stufen

6. Die freiwillige Gymnasialschule (gymnasieskolan)

Einführung

Das Gymnasium als Form höherer Schulbildung besitzt in Schweden eine relativ lange Geschichte (siehe Abb.3). Im 19. Jahrhundert noch als eigenständiger, zwölfjähriger Schultyp konzipiert, wurde das Gymnasium in diesem Jahrhundert - insbesondere nach der Reform von 1927 - immer mehr in die übrigen Schulformen integriert, bis 1970/71 alle Bereiche der Sekundarbildung zur dreijährigen Gymnasialschule (gymnasieskolan) zusammengefaßt wurden.[22] War das Gymnasium früher den Kindern sozial besser situierten Familien vorbehalten, so ist heute die Gesamtheit der schwedischen Kommunen dazu verpflichtet, allen Absolventen der neunjährigen Grundschule unentgeltlich eine weiterführende Ausbildung zu ermöglichen.[49]

650

Zahl der Schüler

641 640

325000

313 662 630 629

300000

620 289 580 275000

610

Zahl der Schuleinheiten

350000

250000 600 1986/87 1987/88 1988/89 1989/90 1990/91 1993/94 1994/95 1995/96 1996/97 Schuljahr

Abb.6: Entwicklung der Schülerzahlen und Schuleinheiten seit 1986/87.[50]

Vor dem Hintergrund steigender Qualifikationsanforderungen und erhöhter Bildungserwartungen ist der Anteil der Jugendlichen, welche von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ihre Ausbildung entweder direkt nach Abschluß der Pflichtschule oder nach ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt auf der Gymnasialschule fortsetzen, von rund 70% Mitte der Siebziger Jahre auf mehr als 95% im Schuljahr 1996/97 angestiegen. Nahezu alle von ihnen schließen diese Schulform innerhalb von drei Jahren ab.[49] Die Entwicklung der Schülerzahlen und Schuleinheiten gibt Abb.6 wieder.

6. Die freiwillige Gymnasialschule (gymnasieskolan)

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Die Situation vor 1991

Das System der Gymnasialschule war vor 1991 „ein weites Feld“ von unübersichtlicher Komplexität. Bis dahin war die Struktur durch zwei sich kreuzende Gliederungsprinzipien gekennzeichnet. Zum einen gab es 25 zwei bis vier Jahre währende Linien (linjer) unterschiedlichster Ausrichtung. Die zweijährigen Linien besaßen eine theoretische oder praktische Prägung, während die dreijährigen überwiegend theoretisch orientiert waren und auf ein Hochschulstudium vorbereiteten. Die einzige vierjährige Linie vermittelte nach drei Jahren die Berechtigung zum höheren technischen Studium, nach vier Jahren den Berufsabschluß als graduierter Ingenieur. Oft waren diese Linien noch in verschiedene Zweige unterteilt. Andererseits gab es eine große Anzahl (zwischen 100 und 500) von Spezialkursen (specialkurser) und Studienprogrammen (studieprogram), deren Dauer zwischen einer Woche und mehreren Jahren variierte. Diese verhalfen zu einer weitgefächerten Berufsausbildung bzw. hatten hochschulvorbereitende Funktionen. Quer zu dieser Einteilung in Linien, Kurse und Programme existierte eine weitere Einteilung nach Sektoren (sektorer), welche in etwa den klassischen Berufsfeldern entsprach und den einzelnen Schulen eine Profilbildung ermöglichte. Dieser Aufbau der Sekundarbildung widersprach weitgehende dem allgemeinen Wunsch nach Einheitlichkeit. Zudem war das Lehrplanwerk seit 1970 nicht verändert worden, was zu zusätzlichen pädagogischen und sozialen Konflikten führte. Die Reform von 1991 sollte den weiterführenden Schulen ein neues strukturelles und inhaltliches Gesicht geben.[51] Die alten Regelungen finden Erwähnung, weil die Übergangsphase noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. Auch ist gerade die Gymnasialschule ein Beleg für den ungebrochenen Trend zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bildungswesens.

Die Situation heute

Generell gelten für den Sekundarschulbereich die gleichen grundlegenden Richtlinien wie für die Grundschule: Schulgesetz, Lehrplan, Programmziele (siehe unten) und Kurspläne.

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Der Lehrplan (läroplan)

Der Lehrplan für das freiwillige Schulwesen vom 1. Juli 1994 (läroplan för det frivilliga skolväsendet 1994, Lpf 94) beinhaltet die bindenden Vorschriften für die Gymnasialschule, aber auch für alle Gebiete der Erwachsenenbildung (siehe dort).[52] Diese unterscheiden sich nicht wesentlich von denen des Lpo 94. Lediglich in den Aufgaben der verschiedenen Bildungsformen und den Voraussetzungen zur Teilnahme an diesen, gibt es Abweichungen. Ziele (mål) und Richtlinien (riktlinjer) werden für die folgenden sechs Bereiche des weiterführenden Schulwesens angegeben:    

Kenntnisse (kunskaper) Normen und Werte (normen och värden) Verantwortung und Einfluß der Schüler (elevernas ansvar och inflytande) Ausbildung, Arbeit und Leben in der Gemeinschaft (utbildningsval, arbeite och samhällsliv)  Beurteilung und Notengebung (bedömning och betyg)  Verantwortung der Schulleitung (rektors ansvar)

Die 16 nationalen Programme (nationella program)

Die verwirrende Anzahl von Linien, Spezialkursen, Studienprogrammen und Sektoren samt ihrer unterschiedlichen Länge ist 16 nationalen Ausbildungsprogrammen (nationella program) für die Gymnasialschule gewichen, welche einheitlich drei Jahre umfassen. Von diesen sind zwei eher studienvorbereitend (unterstrichen), die restlichen 14 eher berufsvorbereitend (diese beinhalten auch ein 15wöchiges Berufspraktikum (arbetsförlagd utbildning)). Die meisten Programme weisen eine weitere Differenzierung in verschiedene Teilgebiete auf, welche ab dem zweiten Jahr auf der Gymnasialschule gewählt werden können:  Sozialwesen und Freizeitpädagogik  Bauwesen

nicht aufgeteilt Bauschlosser Maler Haus- und Anlagenbau Maurer

6. Die freiwillige Gymnasialschule (gymnasieskolan)  Elektrotechnik  Energiewesen

 Kunst/Ästhetik

 Fahrzeugbau/-technik

 Wirtschaft und Verwaltung  Handwerk  Hotel- und Restaurantwesen  Industrie

 Lebensmittel  Medien  Agrarwirtschaft  Naturwissenschaften  Gesundheitspflege  Gesellschaftswissenschaften

22 Automation Elektronik Installation Energie Fahrzeugtechnik Heizung Lüftung und Sanitär Kunst und Formgebung Design Tanz/Theater Musik Flugtechnik Karosseriebau KFZ-Mechaniker Transportwesen nicht aufgeteilt verschiedene Handwerksberufe Hotelwesen Restaurant Großhaushalte Industrie Verarbeitung/Prozeßabläufe Holz Textil und Bekleidung Bäckerei und Konditorei Fleischerei Information und Werbung Druck nicht aufgeteilt naturwissenschaftlicher Zweig technischer Zweig Pfleger/innen Arzthelfer/innen Zahnarzthelfer/innen Wirtschaft humanistischer Zweig gesellschaftswiss. Zweig[53]

Nicht jede Schule muß jeden Zweig anbieten; daneben gibt es die Möglichkeit lokaler Besonderheiten. Mit dem neuen Lehrplan wurde auch ein garantierter Mindestunterricht für die Programme festgelegt. Dieser beträgt in den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Programmen 2150 Stunden, in allen übrigen 2370 Stunden (siehe unten).[49]

6. Die freiwillige Gymnasialschule (gymnasieskolan)

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Allen Programmen ist gemeinsam, daß sie acht allgemeinbildende Kernfächer (kärnämnen) umfassen: Schwedisch, Englisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde, Religion, Sport und Gesundheit, Naturkunde und Kunst. Die Spezialfächer (karaktärsämnen) geben den Programmen ihre unterschiedliche Ausrichtung. So besitzt das naturwissenschaftliche Programm (naturvetenskapsprogram) im naturwissenschaftlichen Zweig folgende Unterrichtsfächer und -zeiten:         

Schwedisch Englisch Gesellschaftskunde Religion Mathematik Naturkunde Sport und Gesundheit Kunst Summe Kernfächer

200 h 150 h 90 h 30 h 300/240 h 30 h 130 h 90 h 960/900 h

 Geschichte  Philosophie oder Psychologie  Fremdsprache  Physik  Chemie  Biologie  Umweltkunde  Technik  Wahlfach  Lokale Besonderheit/ Berufspraktikum  Spezialarbeit  Gesamtsumme

80 h 40 h 190 h 220 h 180 h 110 h 0/60 h 60 h 190 h 100 h 20 h 2150 h

Diese Ausbildungsprogramme sollen ein breites Basiswissen vermitteln und den allgemeinen Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen.[54] Durch Kombination von Spezialfächern verschiedener Programme kann jede Kommune sogenannte speziell ausgerichtete oder Sonderprogramme (specialutformade program) schaffen. Diese beabsichtigen lokalen oder regionalen Bedarf zu decken. Ein Sonderprogramm kann sogar auf die besonderen Bedürfnisse eines einzelnen Schülers ausgerichtet sein. Bedingung für die speziell ausgerichteten Programme im allgemeinen ist jedoch, daß sie ebenfalls die acht Kernfächer umfassen und einem „gewöhnlichen“ Programm in Fragen der Anforderungen und des Umfangs entsprechen müssen. Neben den nationalen und speziell ausgerichteten Programmen gibt es sogenannte individuelle Programme (individuella program), deren Länge und Inhalt allein von den Interessen des Schülers gelenkt werden (kein garantierter Mindestunterricht). Sie geben den Schülern die Gelegenheit, verschiedene Kurse auszuprobieren. Die Zielsetzung dieser Programme ist der spätere Übergang zu einem der anderen Programmformen. Allerdings kann auch ein Zeugnis (slutbetyg) für ein individuelles Programm vergeben werden, wenn die Anforderungen der einzelnen Kurse des Programms erfüllt worden sind.

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Eine Variante des individuellen Programms ist die Lehrlingsausbildung (lärlingsutbildning), einer Kombination von Berufsausbildung und Unterricht in den Kernfächern (entsprechend dem deutschen Ausbildungssystem mit Berufsschulunterricht).[49]

Programmziele und Kurspläne (programmål och kursplaner)

Jedes Fach(gebiet) eines Programms besteht aus einem oder mehreren Kursen, von denen jeder mindestens 30 Stunden einschließt. Ebenso wie die Grundschule kennt auch die Gymnasialschule Vorschriften zu Inhalt und Zielen dieser Kurse, die Kurspläne (kursplaner). Es wird differenziert zwischen den Kursplänen für die Kernfächer (kärnämnen) und denen für die übrigen Disziplinen. Dabei müssen die Kurspläne für die Kernfächer nicht zwangsläufig in allen Programmen identisch sein, da sich der Umfang dieser in den verschiedenen Programmen beträchtlich unterscheiden kann. Auf die Kurspläne soll hier nicht mehr näher eingegangen werden, da diese schon im Abschnitt über die Grundschule hinreichend diskutiert worden sind. Zudem ähneln sich die Kurspläne beider Schulformen sehr stark. Die Intention der Kurse eines Programms als Ganzes, die Prägung dieses Programms gleichsam, ist im sogenannten Programmziel (programmål) - einem „Ober“kursplan gewissermaßen - festgehalten. Zusammen mit dem Lehrplan bildet dies den wesentlichen Hintergrund, vor dem die Kurspläne zu sehen sind.[55] Zur resultatorientierten Leistungsbewertung steht neben den in der Primarstufe angewandten Noten godkänd (G), väl godkänd (VG) und mycket väl godkänd (MVG) eine weitere Abstufung zur Verfügung: mangelhaft (icke godkänd, IG). Noten werden nach jedem abgeschlossenen Kurs vergeben. Für die Bewertung gelten die Abschnitt über die Grundschule genannten Kriterien.[56] Nach Beendigung der Gymnasialausbildung können die Schüler ein Abschlußzeugnis (slutbetyget) erhalten, welches aus den Leistungsbewertungen aller abgeschlossenen Kurse zusammengestellt ist.[49] Alle erfolgreich absolvierten nationalen Programme verleihen die allgemeine Berechtigung zum Hochschulstudium. Die meisten Studiengänge benötigen allerdings eine besondere Berechtigung in einem oder mehreren Fächern. In den studienvorbereitenden Programmen wird diese Qualifikation in vielen Disziplinen vergeben, in den übrigen Programmen kann der Schüler diese z.B. durch Wahl eines individuellen Programms, welches solcher Fächer enthält, erwerben.[55]

8. Erwachsenenbildung (vuxenutbildning)

Fortbildungsmaßnahmen sind in Schweden weit verbreitet und besitzen eine bemerkenswerte sozial- und bildungspolitische Bedeutung. Erhebungen zeigen, daß durchschnittlich jeder zweite Erwachsene an irgendeiner Form der Erwachsenenbildung (vuxenutbildning) teilnimmt.[66] Im Mittelpunkt dieser Angebote steht die kommunale Erwachsenenbildung (kommunal vuxenutbildning, Komvux), welche gleichermaßen grundlegende (grundläggande vuxenutbildning) als auch weiterführende (gymnasial vuxenutbildning) Kenntnisse vermittelt. Bei der grundlegenden Erwachsenenbildung wird in erster Linie Wert auf ein Basiswissen für das alltägliche Gesellschafts- und Berufsleben gelegt. Sie verhilft zu einem Wissensstand, der im Umfang dem der neunjährigen Grundschule entspricht. Die Vorkenntnisse eines jeden Schülers bestimmen das Ausgangsniveau des Unterrichts. Die Maßnahme kann beendet werden, sobald die individuellen Ausbildungsziele erreicht worden sind. Ein Abschlußzeugnis (grundskolekompentens för vuxna) kann bei Erreichen der Kursziele in Schwedisch, Englisch, Mathematik und Gesellschaftskunde erteilt werden.[67] Der Lehrplan für die gymnasiale Erwachsenenbildung stimmt in weiten Teilen mit dem für die Gymnasialschule überein. Auch hier ist nach Absolvierung einer bestimmten Anzahl von Kursen die Vergabe eines Zeugnisses möglich. Für beide Weiterbildungstypen gilt jedoch, daß der Lernende das Lerntempo selbst bestimmt, so daß beispielsweise die Kombination mit einem Beruf oder einem Praktikum möglich ist. Zur Zielgruppe von Komvux zählen Erwachsene mit lückenhafter Primar- und/oder Sekundarausbildung. Erfahrungsgemäß stellen Immigranten ein großes Kontingent der Teilnehmer.[58] Für Erwachsene, die nicht an ihrem Wohnort mit einem Hochschulstudium beginnen können oder anderweitig gebunden sind, gibt es den deutschen Fernuniversitäten vergleichbare Einrichtungen: die staatlichen Erwachsenenschulen (Statens skolor för vuxna, SSV) in Norrköping und Härnösand. Die Unterweisung geschieht per schriftlicher Korrespondenz; daneben kommen die Studierenden auch regelmäßig zu lehrergeleitetem Unterricht und Prüfungen zusammen.[67] Für beide Fortbildungsmaßnahmen - Komvux und SSV - gelten die Bestimmungen des Lehrplans für das freiwillige Schulwesen von 1994 (Lpf 94). Ein weiteres, wichtiges Angebot der Gemeinden für Einwanderer, ist der kostenlose Unterricht in Schwedisch und Landeskunde (svenskundervisning för invandrare, Sfi). Dieser umfaßt 240 Stunden Unterweisung und findet während der Arbeitszeit statt, ohne daß eventuelle Verdienstausfälle entstünden.[67]

8. Erwachsenenbildung (vuxenutbildning)

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Während die bisher aufgeführten Maßnahmen vollständig von öffentlicher Seite finanziert werden, ist dies bei den Volkshochschulen (folkhögskolor) und Studienzirkeln (studiecirklar) nur teilweise der Fall. So tragen verschiedene Bürgerbewegungen die Hälfte des Unterhalts für die Volkshochschulen (1868 gegründet!). Die Studienzirkel (1993 etwa 2,7 Millionen Teilnehmer!) erhalten Zuschüsse von Bildungsorganisationen, welche den Gewerkschaften, politischen Parteien und Freikirchen nahestehen. Die größte dieser Körperschaften ist der Arbeiterbildungsverband (arbeternas bildningsförbund, ABF).[58] Weiterhin gibt es die auch in Deutschland üblichen, vom Arbeitsministerium geförderten Maßnahmen zur Umschulung und Fortbildung (arbetsmarknadsutbildning, AMU); ebenso besitzen viele Unternehmen eigene Programme zur Weiterbildung ihres Personals (personalutbildning/kompetensutveckling).[58]

300000

Zahl der Teilnehmer

250000 200000

230000 174451

150000 100000 50000

25240

15795

0 Komvux

Sfi

SSV

Folkhögskolor

Fortbildungsmaßnahme

Abb.7: Teilnehmerzahlen verschiedener Fortbildungsmaßnahmen.[68] Alle Programme sind in der Regel kostenlos; weitgehend werden die Teilnehmer sogar mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Jedoch machen die verschiedene sozialen Schichten ganz unterschiedlich Gebrauch davon; Angestellte stellen z.B. einen erheblich größeren Anteil als Arbeiter.[58]

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