[din En Iso 20857_2013-08] -- Sterilisation Von Produkten Für Die Gesundheitsfürsorge - Trockene Hitze - Anforderungen An Die Entwicklung, Validierung Und Lenkung Der Anwendung Ein.pdf

  • Uploaded by: oscar Hoyos
  • 0
  • 0
  • May 2020
  • PDF

This document was uploaded by user and they confirmed that they have the permission to share it. If you are author or own the copyright of this book, please report to us by using this DMCA report form. Report DMCA


Overview

Download & View [din En Iso 20857_2013-08] -- Sterilisation Von Produkten Für Die Gesundheitsfürsorge - Trockene Hitze - Anforderungen An Die Entwicklung, Validierung Und Lenkung Der Anwendung Ein.pdf as PDF for free.

More details

  • Words: 25,092
  • Pages: 72
11&232&21

! $

%

)* "

( / %" 2 #

+ 6 7

# #5

$ / #= + + ? #= + '

#

& ' # (%

.

"

+#

# $ *

# 5

#

#

* + #- * + !2389:!212 ; !2389:!21< #

# ++

' -

/

* >

,

01

$

+

+

5 +@=+ A

#

#

# + $

#

+

#

#= 5 # #$

-+ * + # = ? !2389:!21<

#+ # B+ !2389:!212 ;

#

@

/

#

$

9!

#

DIN EN ISO 20857:2013-08

Nationales Vorwort Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 198 „Sterilization of health care products“, dessen Sekretariat vom ANSI (USA) gehalten wird, erstellt und vom Technischen Komitee CEN/TC 204 „Sterilisation von Medizinprodukten“, dessen Sekretariat vom BSI (Großbritannien) gehalten wird, übernommen. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 063-01-07 AA „Sterilisation von Medizinprodukten“ im Normenausschuss Medizin (NAMed). Auf europäischer Ebene erfolgte die Übernahme im Rahmen des Einstufigen Annahmeverfahrens (UAP). Für die in diesem Dokument zitierten Internationalen Normen wird im Folgenden auf die entsprechenden Deutschen Normen hingewiesen: ISO 9000 ISO 9001 ISO 10012 ISO 10993-1 ISO 10993-17 ISO 11138-1 ISO 11138-4 ISO 11140-1 ISO 11607-1 ISO 11607-2 ISO 11737-1 ISO 11737-2 ISO 13485 ISO 14161 ISO 14971 ISO 15883-1 ISO 17664 ISO 18472 ISO 22442-1 ISO 22442-2 ISO 22442-3 IEC 61010-1 IEC 61010-2-040

2

siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe siehe

DIN EN ISO 9000 DIN EN ISO 9001 DIN EN ISO 10012 DIN EN ISO 10993-1 DIN EN ISO 10993-17 DIN EN ISO 11138-1 DIN EN ISO 11138-4 DIN EN ISO 11140-1 DIN EN ISO 11607-1 DIN EN ISO 11607-2 DIN EN ISO 11737-1 DIN EN ISO 11737-2 DIN EN ISO 13485 DIN EN ISO 14161 DIN EN ISO 14971 DIN EN ISO 15883-1 DIN EN ISO 17664 DIN EN ISO 18472 DIN EN ISO 22442-1 DIN EN ISO 22442-2 DIN EN ISO 22442-3 DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1) DIN EN 61010-2-040 (VDE 0411-2-040)

DIN EN ISO 20857:2013-08

Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweise

DIN EN ISO 9000, Qualitätsmanagementsysteme — Grundlagen und Begriffe DIN EN ISO 9001, Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen DIN EN ISO 10012, Messmanagementsysteme — Anforderungen an Messprozesse und Messmittel DIN EN ISO 10993-1, Biologische Beurteilung von Medizinprodukten — Teil 1: Beurteilung und Prüfungen im Rahmen eines Risikomanagementsystems DIN EN ISO 10993-17, Biologische Beurteilung von Medizinprodukten — Teil 17: Nachweis zulässiger Grenzwerte für herauslösbare Bestandteile DIN EN ISO 11138-1, Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Biologische Indikatoren — Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN ISO 11138-4, Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Biologische Indikatoren — Teil 4: Biologische Indikatoren für Sterilisationsverfahren mit Heißluft DIN EN ISO 11140-1, Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Chemische Indikatoren — Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN ISO 11607-1, Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte — Teil 1: Anforderungen an Materialien, Sterilbarrieresysteme und Verpackungssysteme DIN EN ISO 11607-2, Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte — Teil 2: Validierungsanforderungen an Prozesse der Formgebung, Siegelung und des Zusammenstellens DIN EN ISO 11737-1, Sterilisation von Medizinprodukten — Bestimmung der Population von Mikroorganismen auf Produkten

Mikrobiologische Verfahren —

Teil 1:

DIN EN ISO 11737-2, Sterilisation von Medizinprodukten — Mikrobiologische Verfahren — Teil 2: Prüfungen der Sterilität bei der Definition, Validierung und Aufrechterhaltung eines Sterilisationsverfahrens DIN EN ISO 13485, Medizinprodukte — Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen für regulatorische Zwecke DIN EN ISO 14161, Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Biologische Indikatoren — Leitfaden für die Auswahl, Verwendung und Interpretation von Ergebnissen DIN EN ISO 14971, Medizinprodukte — Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte DIN EN ISO 15883-1, Reinigungs-Desinfektionsgeräte — Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Begriffe und Prüfverfahren DIN EN ISO 17664, Sterilisation von Medizinprodukten — Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von resterilisierbaren Medizinprodukten DIN EN ISO 18472, Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Biologische und chemische Indikatoren – Prüfausrüstung

3

DIN EN ISO 20857:2013-08

DIN EN ISO 22442-1, Tierische Gewebe und deren Derivate, die zur Herstellung von Medizinprodukten eingesetzt werden — Teil 1: Anwendung des Risikomanagements DIN EN ISO 22442-2, Tierische Gewebe und deren Derivate, die zur Herstellung von Medizinprodukten eingesetzt werden — Teil 2: Kontrollen der Beschaffung, Materialgewinnung und Handhabung DIN EN ISO 22442-3, Tierische Gewebe und deren Derivate, die zur Herstellung von Medizinprodukten eingesetzt werden — Teil 3: Validierung der Eliminierung und/oder Inaktivierung von Viren und Erregern der übertragbaren spongiösen Enzephalopathie (TSE) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte — Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 61010-2-040 (VDE 0411-2-040), Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte — Teil 2-040: Besondere Anforderungen an Sterilisatoren und Reinigungs-Desinfektionsgeräte für die Behandlung medizinischen Materials

4

EUROPÄISCHE NORM

EN ISO 20857

EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE

April 2013

ICS 11.080.01

Deutsche Fassung

Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge — Trockene Hitze — Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte (ISO 20857:2010) Sterilization of health care products — Dry heat — Requirements for the development, validation and routine control of a sterilization process for medical devices (ISO 20857:2010)

Stérilisation des produits de santé — Chaleur sèche — Exigences pour l'élaboration, la validation et le contrôle de routine d'un processus de stérilisation pour dispositifs médicaux (ISO 20857:2010)

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 5. April 2013 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CENMitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION

Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel

© 2013 CEN

Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN ISO 20857:2013 D

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Inhalt Seite Vorwort ................................................................................................................................................................4 Einleitung .............................................................................................................................................................5 1 1.1 1.2

Anwendungsbereich .............................................................................................................................7 In den Anwendungsbereich einbezogen .............................................................................................7 In den Anwendungsbereich nicht einbezogen ...................................................................................7

2

Normative Verweisungen ......................................................................................................................8

3

Begriffe ...................................................................................................................................................8

4 4.1 4.2 4.3 4.4

Elemente des Qualitätsmanagementsystems ................................................................................. 16 Dokumentation .................................................................................................................................... 16 Verantwortung der Leitung ................................................................................................................ 16 Produktrealisierung ............................................................................................................................ 17 Messung, Analyse und Verbesserung — Lenkung von fehlerhaften Produkten ......................... 17

5 5.1 5.2 5.3 5.4

Charakterisierung des Sterilisierenden Agens ................................................................................ 17 Sterilisierendes Agens ....................................................................................................................... 17 Keimabtötende Wirksamkeit.............................................................................................................. 17 Auswirkungen auf Materialien ........................................................................................................... 17 Umweltaspekte .................................................................................................................................... 17

6 6.1 6.2

Charakterisierung von Verfahren und Ausrüstung ......................................................................... 17 Charakterisierung des Verfahrens .................................................................................................... 17 Charakterisierung der Ausrüstung ................................................................................................... 18

7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6

Produktdefinition ................................................................................................................................ 20 Allgemeines ......................................................................................................................................... 20 Produktsicherheit und -leistung........................................................................................................ 20 Aspekte der Verpackung .................................................................................................................... 20 Mikrobiologische Qualität .................................................................................................................. 20 Produktfamilie ..................................................................................................................................... 21 Biologische Sicherheit ....................................................................................................................... 21

8

Verfahrensdefinition ........................................................................................................................... 21

9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6

Validierung .......................................................................................................................................... 22 Allgemeines ......................................................................................................................................... 22 Abnahmebeurteilung .......................................................................................................................... 22 Funktionsbeurteilung ......................................................................................................................... 22 Leistungsbeurteilung ......................................................................................................................... 23 Weitere Sterilisationsanlagen ............................................................................................................ 25 Überprüfung und Anerkennung der Validierung ............................................................................. 25

10 10.1 10.2 10.3

Routineüberwachung und -kontrolle ................................................................................................ 26 Routinekontrolle ................................................................................................................................. 26 Routineüberwachung ......................................................................................................................... 26 Stellen für die Prozessüberwachung ................................................................................................ 27

11

Produktfreigabe nach der Sterilisation/Entpyrogenisierung ......................................................... 27

12 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5

Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Verfahrens....................................................................... 28 Allgemeines ......................................................................................................................................... 28 Erneute Kalibrierung .......................................................................................................................... 28 Instandhaltung der Ausrüstung ........................................................................................................ 28 Erneute Beurteilung............................................................................................................................ 28 Bewertung von Veränderungen ........................................................................................................ 28

2

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang A (informativ) Anleitung zur Anwendung dieser Internationalen Norm........................................ 29 Anhang B (informativ) Verfahrensdefinition auf Grundlage der Inaktivierung der mikrobiellen Population in deren natürlichem Zustand (Vorgehensweise basierend auf der Keimbelastung) .................................................................................................................................... 53 Anhang C (informativ) Verfahrensdefinition auf der Grundlage der Inaktivierung von ReferenzMikroorganismen und der bekannten Keimbelastung (Vorgehensweise mit kombinierter Verwendung von biologischen Indikatoren und Keimbelastung) .................................................. 55 Anhang D (informativ) Konservative Verfahrensdefinition auf der Grundlage der Inaktivierung von Referenz-Mikroorganismen (Overkill-Verfahren) ............................................................................. 58 Anhang E (informativ) Verfahrensentwicklung .............................................................................................. 61 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte .................................................................................................................................. 64 Anhang ZB (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ................. 65 Anhang ZC (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika ............... 66 Literaturhinweise .............................................................................................................................................. 67

3

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Vorwort Der Text von ISO 20857:2010 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 198 „Sterilization of health care products“ der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet und als EN ISO 20857:2013 durch das Technische Komitee CEN/TC 204 „Sterilisation von Medizinprodukten“ übernommen, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Oktober 2013, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Oktober 2013 zurückgezogen werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informative Anhänge ZA, ZB und ZC, die Bestandteil dieses Dokuments sind. Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Anerkennungsnotiz Der Text von ISO 20857:2010 wurde vom CEN als EN ISO 20857:2013 ohne irgendeine Abänderung genehmigt.

4

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Einleitung Ein steriles Medizinprodukt ist frei von lebensfähigen Mikroorganismen. Internationale Normen, die Anforderungen an die Validierung und Lenkung der Anwendung von Sterilisationsverfahren festlegen, fordern, sofern es notwendig ist, ein steriles Medizinprodukt zu liefern, dass die adventive mikrobielle Kontamination eines Medizinprodukts vor der Sterilisation zu minimieren ist. Selbst dann können Medizinprodukte, die unter üblichen Produktionsbedingungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme (siehe zum Beispiel ISO 13485) hergestellt werden, vor der Sterilisation mit Mikroorganismen, wenn auch in geringer Anzahl, behaftet sein. Derartige Produkte sind unsteril. Zweck der Sterilisation sind die Inaktivierung der mikrobiologischen Kontaminanten und somit die Überführung der unsterilen Produkte in den sterilen Zustand. Die Kinetik der Inaktivierung einer Reinkultur von Mikroorganismen mit physikalischen und/oder chemischen Mitteln, die bei der Sterilisation von Medizinprodukten angewendet werden, lässt sich im Allgemeinen am besten durch eine exponentielle Beziehung zwischen der Anzahl der überlebenden Mikroorganismen und dem Umfang der Behandlung mit dem Sterilisationsmittel beschreiben; das bedeutet zwangsläufig, dass immer eine begrenzte Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Mikroorganismus überleben kann, unabhängig vom Umfang der angewendeten Behandlung. Bei einer gegebenen Behandlung wird die Wahrscheinlichkeit des Überlebens durch die Anzahl und Resistenz der Mikroorganismen sowie die Umgebung bestimmt, in der sich die Mikroorganismen während der Behandlung befinden. Daraus folgt, dass die Sterilität irgendeines Gegenstandes aus einer Gesamtheit, die der Sterilisation unterzogen wurde, nicht garantiert werden kann, und daher ist die Sterilität einer behandelten Gesamtheit als die Wahrscheinlichkeit definiert, mit der sich ein lebensfähiger Mikroorganismus auf einem Produkt befinden kann. Diese Internationale Norm beschreibt Anforderungen, die, falls sie erfüllt werden, zu einem Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze führen, mit dem es möglich ist, Medizinprodukte durch entsprechende keimabtötende Wirkung zu sterilisieren. Diese Internationale Norm beschreibt auch Anforderungen, die, falls sie erfüllt werden, ein Entpyrogenisierungsverfahren mit trockener Hitze durch eine entsprechende Denaturierungswirkung bieten. Außerdem erlaubt eine derartige Übereinstimmung mit hinreichender Zuverlässigkeit die Vorhersage, dass nach der Aufbereitung eine geringe Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins lebensfähiger Mikroorganismen auf dem Produkt besteht. Die Spezifizierung dieser Wahrscheinlichkeit ist Angelegenheit von Aufsichtsbehörden und kann zwischen den Regionen oder Ländern unterschiedlich sein (siehe zum Beispiel EN 556-1 und ANSI/AAMI ST67). Außerdem wird eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass pyrogenes Material bakterieller Herkunft nach Anwendung eines Entpyrogenisierungsverfahrens auf dem Produkt vorhanden sein wird. Allgemeine Anforderungen der Qualitätsmanagementsysteme an Konstruktion/Entwicklung, Produktion, Installation und Instandhaltung sind in ISO 9001 aufgeführt, und spezielle Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Herstellung von Medizinprodukten sind in ISO 13485 angegeben. Die Normen für Qualitätsmanagementsysteme erkennen an, dass die Wirksamkeit bestimmter bei der Herstellung oder Wiederaufbereitung angewendeter Verfahren durch nachfolgende Untersuchung und Prüfung des Produkts nicht vollständig verifiziert werden kann. Die Sterilisation und Entpyrogenisierung sind Beispiele für derartige Verfahren. Aus diesem Grund werden Sterilisations- und Entpyrogenisierungsverfahren hinsichtlich deren Anwendung validiert, die Leistungsfähigkeit der Verfahren wird routinemäßig überwacht und die Ausrüstung instand gehalten. Die Exposition gegenüber einem vorschriftsmäßig validierten, präzise gesteuerten Sterilisationsverfahren ist nicht der einzige Faktor in Verbindung mit der Maßgabe einer zuverlässigen Sicherheit, dass das Produkt steril und in dieser Hinsicht für dessen bestimmungsgemäße Verwendung geeignet ist. Daher ist eine Reihe weiterer Faktoren zu beachten, darunter die folgenden: a)

der mikrobiologische Zustand der eingehenden Rohstoffe und/oder Bestandteile;

b)

die Validierung und Überwachung Desinfektionsverfahren;

c)

die Überwachung des Umfelds, in dem das Produkt hergestellt, montiert und verpackt wird;

jeglicher

am

Produkt

angewendeten

Reinigungs-

und

5

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

d)

die Überwachung von Ausrüstungen und Verfahren;

e)

die Überwachung des Personals und dessen Hygiene;

f)

die Art und Weise der Verpackung und die Materialien, in denen das Produkt verpackt wird;

g)

die Bedingungen, unter denen das Produkt gelagert wird.

Diese Faktoren müssen bei den Vorkehrungen zur zuverlässigen Sicherung der Entpyrogenisierung ebenfalls berücksichtigt werden. Die Art der Kontamination auf dem zu sterilisierenden Produkt variiert, und diese Variation beeinflusst die Wirksamkeit eines Sterilisations- und Entpyrogenisierungsverfahrens. Ein Produkt, das bei der Gesundheitsfürsorge verwendet wurde und entsprechend den Anweisungen des Herstellers zur erneuten Sterilisation vorgelegt wird (siehe ISO 17664), sollte als Sonderfall angesehen werden. Bei einem derartigen Produkt besteht die Möglichkeit, dass trotz der Anwendung eines Reinigungsverfahrens eine breite Palette an kontaminierenden Mikroorganismen und anorganischer und/oder organischer Restkontamination vorhanden ist. Demzufolge ist der Validierung und Überwachung der während der Wiederaufbereitung angewendeten Reinigungs- und Desinfektionsverfahren besondere Bedeutung beizumessen. Die Anforderungen sind in den normativen Teilen dieser Internationalen Norm festgelegt, deren Einhaltung gefordert wird. Die in den informativen Anhängen gegebenen Anleitungen sind nicht normativ und nicht als Checkliste für Prüfer vorgesehen. Die Anleitungen bieten Erläuterungen und auch Verfahren, die als geeignete Mittel zur Einhaltung dieser Anforderungen zulässig sind. Es können andere als die in den Anleitungen gegebenen Vorgehensweisen angewendet werden, wenn diese bei der Erfüllung der Anforderungen der vorliegenden Internationalen Norm effektiv sind. Die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisations- und/oder Entpyrogenisierungsverfahrens umfasst eine Reihe von eigenständigen aber zusammenhängenden Tätigkeiten, z. B. Kalibrierung, Wartung, Produktdefinition, Verfahrensdefinition, Abnahmebeurteilung, Funktionsbeurteilung und Leistungsbeurteilung. Während die von dieser Internationalen Norm geforderten Tätigkeiten zusammengefasst wurden und in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt sind, verlangt diese Internationale Norm nicht, dass die Tätigkeiten in der Reihenfolge ausgeführt werden, in der sie aufgeführt sind. Die Tätigkeiten sind nicht notwendigerweise aufeinanderfolgend, da die Programme von Entwicklung und Validierung möglicherweise iterativ sein können. Es ist möglich, dass die Ausführung dieser unterschiedlichen Tätigkeiten eine Reihe einzelner Personen und/oder Organisationen betreffen kann, von denen jede eine oder mehrere dieser Tätigkeiten übernehmen kann. Diese Internationale Norm legt keine bestimmten Einzelpersonen oder Organisationen zur Ausführung dieser Tätigkeiten fest.

6

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

1 1.1

Anwendungsbereich In den Anwendungsbereich einbezogen

1.1.1 Diese Internationale Norm legt Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung von Sterilisationsverfahren für Medizinprodukte mit trockener Hitze fest. ANMERKUNG Obwohl sich der Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm auf Medizinprodukte beschränkt, legt er Anforderungen fest und bietet Anleitungen, die auf andere Produkte der Gesundheitsfürsorge anwendbar sein können.

1.1.2 Obwohl diese Internationale Norm in erster Linie die Sterilisation mit trockener Hitze betrifft, legt sie auch Anforderungen fest und bietet Anleitungen für Entpyrogenisierungsverfahren mit trockener Hitze. ANMERKUNG Trockene Hitze wird häufig bei der Entpyrogenisierung von Ausrüstungen/Anlagen, Komponenten und Produkten der Gesundheitsfürsorge angewendet, und deren Wirksamkeit wurde nachgewiesen. Die Prozessparameter für die Sterilisation und/oder Entpyrogenisierung sind Zeitdauer und Temperatur. Weil die Bedingungen für die Entpyrogenisierung gewöhnlich strenger sind als jene, die bei der Sterilisation erforderlich sind, ergibt ein Verfahren, das für die Entpyrogenisierung von Produkten validiert wurde, eine Produktsterilität ohne zusätzliche Validierung.

1.2

In den Anwendungsbereich nicht einbezogen

1.2.1 Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Verfahrens zur Inaktivierung der Erreger von spongiformen Enzephalopathien, wie z. B. der Scrapie-Krankheit (Traberkrankheit), der spongiformen Rinderenzephalopathie (BSE) und Creutzfeldt-JakobKrankheit fest. ANMERKUNG

Siehe auch ISO 22442-1, ISO 22442-2 und ISO 22442-3.

1.2.2 Diese Internationale Norm gilt nicht für Verfahren, bei denen Infrarot- oder Mikrowellen als Heiztechnik zum Einsatz kommen. 1.2.3 Diese Internationale Norm enthält keine detaillierten Angaben zu einer bestimmten Anforderung, wann ein Medizinprodukt als „steril“ zu bezeichnen ist. ANMERKUNG Es wird auf nationale oder regionale Anforderungen an die Bezeichnung eines Medizinprodukts als „steril“ verwiesen. Siehe z. B. EN 556-1 oder ANSI/AAMI ST67.

1.2.4 Diese Internationale Norm legt kein Produktionsphasen von Medizinprodukten fest.

Qualitätsmanagementsystem

für

die

Lenkung

aller

ANMERKUNG Die vorliegende Internationale Norm enthält keine Forderung, die während der Herstellung ein lückenloses Qualitätsmanagementsystem verlangt, jedoch müssen die mindestens notwendigen Elemente eines Qualitätsmanagementsystems für die Lenkung des Sterilisationsverfahrens vorliegen, auf die an entsprechenden Stellen des Textes normativ Bezug genommen wird (siehe besonders Abschnitt 4). Zu beachten sind die Normen zu Qualitätsmanagementsystemen (siehe ISO 13485), die alle Stufen der Herstellung von Medizinprodukten einschließlich Sterilisationsverfahren lenken. Nationale und/oder regionale Bestimmungen für die Bereitstellung von Medizinprodukten verlangen möglicherweise die Umsetzung eines vollständigen Qualitätsmanagementsystems und die Beurteilung dieses Systems durch Dritte.

1.2.5 Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen an den Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Konstruktion und Betrieb von Sterilisations- und/oder Entpyrogenisierungsanlagen mit trockener Hitze fest. ANMERKUNG Anforderungen an die Betriebssicherheit sind in IEC 61010-2-040 festgelegt. In einigen Ländern existieren zusätzliche Sicherheitsbestimmungen.

7

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

2

Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). ISO 10012, Measurement management systems — Requirements for measurement processes and measuring equipment ISO 10993-1, Biological evaluation of medical devices — Part 1: Evaluation and testing within a risk management process ISO 10993-17, Biological evaluation of medical devices — Part 17: Establishment of allowable limits for leachable substances ISO 11138-1:2006, Sterilization of health care products — Biological indicators — Part 1: General requirements ISO 11138-4:2006, Sterilization of health care products — Biological indicators — Part 4: Biological indicators for dry heat sterilization processes ISO 11140-1, Sterilization of health care products — Chemical indicators — Part 1: General requirements ISO 11607-1, Packaging for terminally sterilized medical devices — Part 1: Requirements for materials, sterile barrier systems and packaging systems ISO 11607-2, Packaging for terminally sterilized medical devices — Part 2: Validation requirements for forming, sealing and assembly processes ISO 11737-1, Sterilization of medical devices — Microbiological methods — Part 1: Determination of a population of microorganisms on products ISO 11737-2, Sterilization of medical devices — Microbiological methods — Part 2: Tests of sterility performed in the definition, validation and maintenance of a sterilization process ISO 13485, Medical devices — Quality management systems — Requirements for regulatory purposes IEC 61010-1, Safety requirements for electrical equipment for measurement, control, and laboratory use — Part 1: General requirements IEC 61010-2-040, Safety requirements for electrical equipment for measurement, control and laboratory use — Part 2-040: Particular requirements for sterilizers and washer-disinfectors used to treat medical materials

3

Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Charge Los festgelegte Menge eines Produkts, die in Form und Qualität gleich sein soll und die während eines bestimmten Herstellungszyklus produziert wurde [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.1]

8

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.2 Keimbelastung Bioburden Ansiedlung (Population) von lebensfähigen Mikroorganismen auf bzw. in einem Produkt und/oder einem Sterilbarrieresystem [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.2] 3.3 biologischer Indikator BI lebensfähige Mikroorganismen enthaltendes Prüfsystem, das gegenüber einem bestimmten Sterilisationsverfahren eine definierte Resistenz aufweist [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.3] 3.4 Kalibrierung Tätigkeiten zur Ermittlung des Zusammenhangs zwischen den ausgegebenen Werten eines Messgeräts oder einer Messeinrichtung oder den von einer Maßverkörperung oder einem Referenzmaterial dargestellten Werten und den zugehörigen, durch Normale festgelegten Werten einer Messgröße unter vorgegebenen Bedingungen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.4] 3.5 Änderungslenkung Beurteilung und Bestimmung der Zweckmäßigkeit einer vorgeschlagenen Änderung von Produkt oder Verfahren [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.5] 3.6 chemischer Indikator nichtbiologischer Indikator Prüfsystem, das Veränderungen einer oder mehrerer vorher festgelegter Verfahrensvariablen auf der Grundlage einer chemischen oder physikalischen Veränderung anzeigt, die durch das Einwirken eines Verfahrens entsteht [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.6] 3.7 Korrektur Maßnahme zur Beseitigung eines erkannten Fehlers ANMERKUNG

Eine Korrektur kann im Zusammenhang mit einer Korrekturmaßnahme (3.8) vorgenommen werden.

[ISO 9000:2005, Begriff 3.6.6] 3.8 Korrekturmaßnahme Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer anderen erkannten unerwünschten Situation ANMERKUNG 1 Ein Fehler kann mehrere Ursachen haben. ANMERKUNG 2 Eine Korrekturmaßnahme wird ergriffen, um das erneute Auftreten eines Fehlers zu verhindern, während eine Vorbeugungsmaßnahme (3.27) ergriffen wird, um das Auftreten des Fehlers zu verhindern. ANMERKUNG 3 Es besteht ein Unterschied zwischen Korrektur (3.7) und Korrekturmaßnahme.

[ISO 9000:2005, Begriff 3.6.5]

9

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.9 D-Wert D10-Wert Zeit oder Dosis, die für die Inaktivierung von 90 % einer Population des Prüf-Mikroorganismus unter angegebenen Bedingungen erforderlich ist ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieser Internationalen Norm bezieht sich der D-Wert auf die Einwirkungsdauer, die für eine Verringerung der Population des Prüf-Mikroorganismus um 90 % erforderlich ist. ANMERKUNG 2 In Anlehnung an ISO/TS 11139:2006.

3.10 Entpyrogenisierung validiertes Verfahren, dafür ausgelegt, pyrogenes Material von bestimmter Menge, die durch Inaktivierung von Endotoxinen kontrolliert wird, zu entfernen oder zu inaktivieren ANMERKUNG Bei der Anwendung des Entpyrogenierungsverfahrens bezieht sich „Inaktivierung“ auf den Verlust der Fähigkeit von biologischem Material, pyrogene Reaktionen zu verursachen.

3.11 Entpyrogenierungsverfahren Reihe von Handlungen oder Arbeitsgängen, die notwendig sind, um die festgelegten Anforderungen an die Entfernung oder Inaktivierung von Pyrogenen zu erreichen 3.12 festlegen durch theoretische Auswertung bestimmen und experimentell bestätigen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.17] 3.13 Einwirkzeit Zeitraum, während dessen die Prozessparameter innerhalb ihrer spezifizierten Toleranzen gehalten werden [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.18] 3.14 F-Wert mikrobiologische Letalität eines Sterilisationsverfahrens, angegeben in Bezug auf die äquivalente Zeit, in Minuten, bei einer Temperatur von 160 °C unter Bezugnahme auf Mikroorganismen mit einem z-Wert von 20 °C ANMERKUNG 1 Bei trockener Hitze wird der F-Wert bestimmter Werte der Sterilisationstemperatur T und z als FH bezeichnet. Gewöhnlich ist FH die äquivalente Zeit bei 160 °C, in Minuten, der ein Produkt bei der Temperatur T ausgesetzt ist, vorausgesetzt ist ein z-Wert von 20 °C. FH kann nach biologischen Verfahren (FBio) oder nach physikalischen Verfahren (Fphys) bestimmt werden. ANMERKUNG 2 Der FH-Wert für ein Verfahren bei der Temperatur T, wobei T von 160 °C abweicht, kann durch Multiplizieren der Keimabtötungsrate (letale Rate) mit der Zeit bei der Temperatur T bestimmt werden: FH

!t " L

Dabei ist

10

FH

die äquivalente Zeit bei 160 °C, in Minuten, der das Produkt bei dem Verfahren über die Zeit t ausgesetzt war;

!t

die Zeit, in Minuten, bei der Temperatur T ;

L

die Keimabtötungsrate bei der Temperatur T.

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.15 Fehler Zustand, bei dem ein oder mehrere Prozessparameter außerhalb seiner/ihrer spezifizierten Toleranz(en) liegt/liegen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.19] 3.16 Fraktion-positiv Quotient, abgeleitet von der Anzahl festgestellter positiver Sterilitätsprüfungen und der Gesamtzahl an durchgeführten Sterilitätsprüfungen (Anzahl positiver Sterilitätsprüfungen plus Anzahl negativer Sterilitätsprüfungen) 3.17 Produkt(e) für die Gesundheitsfürsorge Medizinprodukt(e) einschließlich In-vitro-Diagnostika oder Arzneimittel einschließlich biopharmazeutischer Arzneimittel [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.20] 3.18 Inaktivierung Verlust der Fähigkeit von Mikroorganismen zu wachsen und/oder sich zu vermehren [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.21] ANMERKUNG Für die Zwecke von Entpyrogenisierungsverfahren bezieht sich „Inaktivierung“ auf den Verlust der Fähigkeit biologischer Materialien, eine pyrogene Reaktion zu verursachen,

3.19 beimpfter Keimträger Trägermaterial, auf das/in das eine festgelegte Anzahl an Mikroorganismen aufgetragen wurde 3.20 Abnahmebeurteilung IQ (en: installation qualification) Verfahren zum Erbringen und Aufzeichnen des Nachweises, dass die Ausrüstung ihrer Spezifikation entsprechend bereitgestellt und installiert wurde [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.22] 3.21 Keimabtötungsrate L Angabe der Inaktivierung je Zeiteinheit bei der Temperatur T, angegeben unter Bezugnahme auf eine Bezugstemperatur Tref ANMERKUNG 1 L wird in Minuten bei der Bezugstemperatur Tref je Minute bei T angegeben. ANMERKUNG 2 Die Keimabtötungsrate bei beliebiger Temperatur kann nach der Gleichung L ! 10 werden.

(T

Tref ) berechnet z

Dabei ist T

die erreichte Sterilisationstemperatur;

Tref

die Bezugstemperatur;

z

die die erforderliche Temperaturänderung, in Grad Celsius, um den D-Wert um einen Faktor 10 zu verändern.

11

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.22 Medizinprodukt alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Arbeitsgeräte, Vorrichtungen, Implantate, In-vitro-Reagenzien oder Kalibratoren, Software, Materialien oder andere für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind: Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen, Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs, Lebenserhaltung oder Lebensunterstützung, Empfängnisregelung, Desinfektion von Medizinprodukten, Bereitstellung von Informationen für Probestücken des menschlichen Körpers

medizinische

Zwecke

mittels

In-vitro-Untersuchung

von

und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann [ISO 13485:2003, Begriff 3.7] ANMERKUNG

Diese Definition wurde von der Global Harmonization Task Force (GHTF 2002) entwickelt.

3.23 Mikroorganismus Lebewesen von mikroskopischer Größe aus den Bereichen Bakterien, Pilze, Einzeller und Viren [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.26] ANMERKUNG Möglicherweise kann eine spezielle Norm darauf verzichten, bei der Validierung und/oder Lenkung eines Sterilisationsverfahrens einen Nachweis der Wirksamkeit des Sterilisationsverfahrens hinsichtlich der Inaktivierung aller in dieser Definition identifizierten Arten von Mikroorganismen zu verlangen.

3.24 Funktionsbeurteilung OQ (en: operational qualification) Verfahren zum Erbringen und Aufzeichnen des Nachweises, dass die installierte Ausrüstung innerhalb vorgegebener Grenzwerte ihre Funktion erfüllt, wenn sie bestimmungsgemäß betrieben wird [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.27] 3.25 parametrische Freigabe Erklärung, dass ein Produkt steril ist, beruhend auf Aufzeichnungen, die zeigen, dass die erhaltenen Prozessparameter innerhalb der festgelegten Toleranzen liegen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.29]

12

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.26 Leistungsbeurteilung PQ (en: performance qualification) Verfahren zum Erbringen und Aufzeichnen des Nachweises, dass die Ausrüstung, so wie sie installiert ist und den Ablaufverfahren entsprechend betrieben wird, ständig im Einklang mit den vorgegebenen Kriterien arbeitet und damit Produkte liefert, die ihrer Spezifikation entsprechen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.30] 3.27 Vorbeugungsmaßnahme Maßnahme zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer anderen unerwünschten möglichen Situation ANMERKUNG 1 Ein möglicher Fehler kann mehrere Ursachen haben. ANMERKUNG 2 Eine Vorbeugungsmaßnahme wird ergriffen, um das Auftreten eines Fehlers zu verhindern, während eine Korrekturmaßnahme (3.8) ergriffen wird, um das erneute Auftreten des Fehlers zu verhindern.

[ISO 9000:2005, Begriff 3.6.4] 3.28 Prozessprüfsystem PCD (en: process challenge device) konstruiertes System, um eine definierte Schwierigkeit gegenüber einem Sterilisationsprozess darzustellen und die Leistung des Prozesses zu beurteilen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.33] 3.29 Prozessparameter festgelegter Wert einer Prozessvariablen ANMERKUNG Die Spezifikation eines Sterilisationsverfahrens schließt die Prozessparameter und deren Toleranzen (zulässige Abweichungen) ein.

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.34] 3.30 Prozessvariable Bedingung in einem Sterilisationsverfahren, deren Veränderung die keimabtötende Wirksamkeit auswirkt BEISPIELE

Zeit, Temperatur, Druck, Konzentration, Feuchte, Wellenlänge.

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.35] 3.31 Produkt Ergebnis eines Prozesses [ISO 9000:2005, Begriff 3.4.2] ANMERKUNG Für die Zwecke von Normen über die Sterilisation ist das Produkt materieller Art und kann Rohstoff(e), Zwischenprodukt(e), Bauteil(e) und Produkte für die Gesundheitsfürsorge umfassen.

13

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.32 Produktfamilie Gruppen oder Untergruppen von Produkten, die durch ähnliche Merkmale wie Masse, Material, Bauart, Form, Lumen oder Verpackungssystem gekennzeichnet sind und an das Sterilisationsverfahren eine ähnliche Anforderung darstellen 3.33 erneute Beurteilung Wiederholung eines Teils der Validierung, um die beständige Annehmbarkeit eines spezifizierten Verfahrens zu bestätigen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.40] 3.34 spezifizieren in einem freigegebenen Dokument detailliert vorschreiben [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.42] 3.35 logarithmische Verringerung der Sporen logarithmische Reduktion der Sporen SLR-Wert (en: spore log reduction) Faktor, angegeben als Logarithmus zur Basis 10, der die Verringerung der Sporenanzahl auf einem biologischen Indikator beschreibt, herbeigeführt durch eine Exposition gegenüber bestimmten Bedingungen ANMERKUNG Der SLR-Wert kann als der Logarithmus der anfänglichen Sporenpopulation minus dem Logarithmus der endgültigen Sporenpopulation des biologischen Indikators wie folgt berechnet werden: SLR

log No ! log Nu

Dabei ist No

die anfängliche Sporenpopulation;

Nu

die endgültige Sporenpopulation.

Wenn Nu Null ist, kann der wahre SLR-Wert nicht berechnet werden. Wird Nu für die Berechnung als gleich 1 angenommen, wird der SLR-Wert mit größer als log No angegeben.

3.36 steril frei von lebensfähigen Mikroorganismen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.43] 3.37 Sterilbarrieresystem Mindestverpackung, die das Eintreten von Mikroorganismen verhindert und die aseptische Bereitstellung des Produktes am Ort der Verwendung ermöglicht [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.44] 3.38 Sterilität ein von lebensfähigen Mikroorganismen freier Zustand ANMERKUNG In der Praxis lässt sich eine derartige absolute Aussage über die Abwesenheit von Mikroorganismen nicht beweisen [Sterilisation (3.40)].

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.45]

14

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.39 Sterilitätssicherheitsniveau SAL (en: sterility assurance level) Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins eines einzelnen lebensfähigen Mikroorganismus auf einem Produkt nach der Sterilisation ANMERKUNG Der Begriff SAL ist mit einem quantitativen Wert, im Allgemeinen 10 6 oder 10 3, verknüpft. Bezogen auf die Sicherheit der Sterilität folgt, dass ein SAL von 10 6 einen zahlenmäßig niedrigeren Wert im Vergleich zu 10 3 darstellt, jedoch eine größere Sicherheit der Sterilität bedeutet.

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.46] 3.40 Sterilisation validiertes Verfahren zur Befreiung eines Produkts von lebensfähigen Mikroorganismen ANMERKUNG Bei einem Sterilisationsverfahren verläuft die mikrobielle Inaktivierung exponentiell, und deshalb kann das Überleben eines Mikroorganismus auf einem einzelnen Gegenstand als Wahrscheinlichkeit angegeben werden. Obgleich diese Wahrscheinlichkeit auf eine sehr kleine Zahl verringert werden kann, lässt sie sich niemals auf null reduzieren. Siehe Sterilitätssicherheitsniveau (3.39).

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.47] 3.41 Sterilisatorbeladung Produkt, das gemeinsam mit einem gegebenen Sterilisationsverfahren sterilisiert werden soll oder wurde ANMERKUNG In einem gegebenen Sterilisationssystem (3.43) könnte eine Sterilisatorbeladung unter Anwendung von trockener Hitze einer Entpyrogenisierung (3.10) ausgesetzt sein.

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.48] 3.42 Sterilisationsverfahren Reihe von erforderlichen Maßnahmen oder Arbeitsschritten, damit die für die Sterilität festgelegten Anforderungen zu erfüllen sind ANMERKUNG Diese Reihe von Maßnahmen umfasst die Vorbehandlung des Produkts (falls notwendig), die Behandlung mit dem Sterilisationsmedium unter festgelegten Bedingungen und jegliche erforderlichen Nachbehandlungen. Das Sterilisationsverfahren umfasst keine dem Sterilisationsverfahren vorausgehenden Reinigungs-, Desinfektions- oder Verpackungsverfahren.

[ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.49] 3.43 Sterilisationssystem Sterilisator und Zusatzgeräte in Verbindung mit der Durchführung des Sterilisationsverfahrens ANMERKUNG Bei der Behandlung mit Entpyrogenisierung (3.10) eingesetzt werden.

trockener

Hitze

könnte

ein

Sterilisationssystem

für

die

3.44 sterilisierendes Agens physikalisches oder chemisches Agens oder Kombination von Agenzien, das/die eine ausreichend starke keimabtötende Wirksamkeit hat/haben, um unter festgelegten Bedingungen Sterilität zu erreichen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.50]

15

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

3.45 Überlebenskurve graphische Darstellung der Inaktivierung einer Population von Mikroorganismen unter festgelegten Bedingungen mit zunehmender Exposition gegenüber einem sterilisierenden Agens [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.51] 3.46 abschließende Sterilisation Endsterilisation Prozess, bei dem das Produkt innerhalb seines Sterilbarrieresystems sterilisiert wird [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.52] 3.47 Validierung dokumentiertes Verfahren zum Erzielen, Aufzeichnen und Interpretieren der für das Erarbeiten der Aussage erforderlichen Ergebnisse, ob ein Verfahren beständig Produkte liefert, die den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen [ISO/TS 11139:2006, Begriff 2.55] 3.48 z-Wert Temperaturänderung, die zum Erreichen einer zehnfachen Veränderung des D-Wertes erforderlich ist, angegeben in Grad Celsius ANMERKUNG Der z-Wert ist ein Maß dafür, wie sich das Ansprechverhalten eines Mikroorganismus gegenüber einer Wärmebehandlung mit Temperaturänderungen verändert. z!

T2 T1 log10 D1 log10 D2

Dabei ist

4 4.1

T1

die niedrigere der Temperaturen;

T2

die höhere der Temperaturen;

D1

der bei T1 erhaltene D-Wert;

D2

der bei T2 erhaltene D-Wert.

Elemente des Qualitätsmanagementsystems Dokumentation

4.1.1 Festzulegen sind Verfahrensweisen für die Entwicklung, Validierung, Lenkung der Anwendung des Sterilisationsverfahrens und die Produktfreigabe nach der Sterilisation. 4.1.2 Die von der vorliegenden Internationalen Norm geforderten Dokumente und Aufzeichnungen müssen von hierfür benanntem Personal (siehe 4.2.1) überprüft und genehmigt werden. Dokumente und Aufzeichnungen müssen nach den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 kontrolliert werden.

4.2

Verantwortung der Leitung

4.2.1 Die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Umsetzung und Erfüllung der in dieser Internationalen Norm beschriebenen Anforderungen müssen detailliert festgelegt sein. Die Verantwortlichkeit ist sachkundigem Personal nach den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 zu übertragen. 4.2.2 Falls die Anforderungen dieser Internationalen Norm durch Organisationen mit jeweils eigenen Qualitätsmanagementsystemen erfüllt werden, müssen die Verantwortlichkeiten und Befugnisse jeder Seite festgelegt werden.

16

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

4.3

Produktrealisierung

4.3.1 Verfahrensweisen für die Beschaffung sind festzulegen. Diese Verfahrensweisen müssen den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 entsprechen. 4.3.2 Verfahrensweisen für die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Produkte sind festzulegen. Diese Verfahrensweisen müssen den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 entsprechen. 4.3.3 Für die Kalibrierung sämtlicher Ausrüstungen einschließlich der Instrumente für Prüfzwecke, die zur Erfüllung der Anforderungen dieser Internationalen Norm angewendet werden, ist ein den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 oder ISO 10012 entsprechendes System festzulegen.

4.4

Messung, Analyse und Verbesserung — Lenkung von fehlerhaften Produkten

Für die Lenkung von als fehlerhaft angesehenen Produkten und für Korrekturen, Korrekturmaßnahmen und Vorbeugungsmaßnahmen sind Verfahrensweisen festzulegen. Diese Verfahrensweisen müssen den anwendbaren Abschnitten von ISO 13485 entsprechen.

5 5.1

Charakterisierung des Sterilisierenden Agens Sterilisierendes Agens

Für die Anwendung dieser Internationalen Norm ist das sterilisierende Agens trockene Hitze.

5.2

Keimabtötende Wirksamkeit

Die keimabtötende Wirksamkeit von trockener Hitze und deren Anwendung bei Sterilisationsverfahren wurde umfassend dokumentiert und ist in der publizierten Literatur zugänglich. Siehe z. B. Pflug und Holcomb[28]. Wenn trockene Hitze außerhalb des Bereichs der Bedingungen angewendet wird, die allgemein anerkannt sind, dann muss die keimabtötende Wirksamkeit nachgewiesen werden.

5.3

Auswirkungen auf Materialien

Die Auswirkungen der Exposition gegenüber trockener Hitze auf die physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften von Materialien und auf die biologische Sicherheit von exponierten Materialien sind nach den Anforderungen in den Abschnitten 6 und 7 zu beurteilen. Bei dieser Beurteilung muss der Einfluss von Geschwindigkeit und Bereich der Temperaturänderung ermittelt werden.

5.4

Umweltaspekte

Üblicherweise ist nicht davon auszugehen, dass trockene Hitze bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt hat; dennoch müssen die möglichen Auswirkungen der Durchführung des Sterilisationsverfahrens auf die Umwelt beurteilt und alle notwendigen Maßnahmen zum Umweltschutz aufgezeigt werden. Diese Beurteilung einschließlich der möglichen Auswirkungen (falls es derartige gibt) und Kontrollmaßnahmen (falls aufgezeigt) müssen dokumentiert werden.

6 6.1

Charakterisierung von Verfahren und Ausrüstung Charakterisierung des Verfahrens

Das Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze ist festzulegen. Die Spezifikation muss enthalten: a)

die Prozessparameter und deren Toleranzen;

b)

Anforderungen an die Konditionierung des Produkts vor der Sterilisation, falls eine derartige Konditionierung erforderlich ist, um die Wirksamkeit des Sterilisationsverfahrens sicherzustellen;

c)

die Lage der Referenzmessstelle für die Temperaturmessung.

17

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

6.2

Charakterisierung der Ausrüstung

6.2.1

Spezifizierung der Ausrüstung

Das Sterilisationssystem muss festgelegt sein. 6.2.2

Identifizierung

Die Sterilisationsanlage muss dauerhaft und unverwischbar mit mindestens folgenden Angaben in der mit dem Anwender vereinbarten Sprache beschriftet sein. a)

Name und Adresse des Herstellers;

b)

Seriennummer oder ein anderes Identifizierungsmerkmal;

c)

minimale und maximale Arbeitstemperaturen;

d)

Stempel der Prüfbehörde und Identifizierungskennzeichen (falls zutreffend) des Sterilisationsbehälters.

6.2.3

Sicherheit

Die Übereinstimmung der Sterilisationsanlage mit den Sicherheitsanforderungen, die in IEC 61010-1, IEC 61010-2-040 und anderen Normen oder den im Verwendungsland geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind, muss dokumentiert werden. 6.2.4

Handbücher und Anleitungen

Für jede identifizierte Sterilisationsanlage müssen mindestens folgende Angaben zur Verfügung stehen: a)

Anleitungen, die den sicheren und effektiven Einbau erleichtern;

b)

Auflistung der Konstruktionswerkstoffe;

c)

Betriebsanleitung, einschließlich Temperaturgrenzen und Sicherheitsmaßnahmen;

d)

Anleitungen und Zeitpläne für routinemäßige vorbeugende Schutzmaßnahmen;

e)

Reparaturhandbuch oder -anleitungen;

f)

Zeichnungen, aus denen die Anordnung und Hardware, das Leitungssystem und Kontrollsysteme hervorgehen;

g)

Stückliste, in der alle wichtigen Komponenten verzeichnet sind;

h)

Logik zur Ablaufsteuerung und/oder Software-Dokumentation, die für Betrieb und Wartung notwendig sind.

6.2.5

Betriebsmedien

6.2.5.1 Gase müssen festgelegt und die Spezifikation muss so sein, dass die Sicherheit und Qualität des Produkts nicht beeinträchtigt werden und die Sterilisationsanlage bestimmungsgemäß arbeitet. 6.2.5.2

Die Anforderungen an die Stromversorgung müssen festgelegt sein.

ANMERKUNG Im Allgemeinen legt der Hersteller des Sterilisators oder der anwendbaren Zusatzgeräte die Anforderungen an die Stromversorgung fest. Die Übereinstimmung mit dieser Spezifikation wird in der Abnahmebeurteilung (IQ) (siehe 9.2) bestätigt.

6.2.6

Komponenten

Die Werkstoffe und Komponenten der Sterilisationsanlage dürfen nicht zur mikrobiologischen oder chemischen Kontamination der Sterilisationsanlage beitragen.

18

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

6.2.7

Zubehör

6.2.7.1 Das Produkttragwerk der Sterilisationsanlage muss so konstruiert sein, dass ein gleichmäßiger Wärmedurchgang, Wärmeübertragung oder beides möglich ist. Außerdem muss es die Integrität der Sterilisatorbeladung aufrechterhalten. 6.2.7.2 sein.

Mittel zum Kühlen der Sterilisationsanlage und zum Entfernen von Abgasen müssen festgelegt

6.2.7.3 Wenn die Sterilisationsanlage mit einer kontrollierten Umgebung verbunden oder innerhalb dieser angeordnet ist, muss eine entsprechende Filtration der eintretenden und/oder ausströmenden Gase festgelegt sein. 6.2.7.4 Wenn die Sterilisationsanlage mit einer Einrichtung für die Zwangsumwälzung der Luft ausgestattet ist, muss das Umwälzmittel festgelegt sein. 6.2.8

Steuerungs- und Aufzeichnungssysteme

6.2.8.1 Die Sterilisationsanlage muss mit einer Geräteausstattung zum Steuern, Überwachen und zur Aufzeichnung folgender Prozessvariablen versehen sein: a) Temperatur (Heißluftsterilisator und/oder Sterilisatorbeladung, falls zutreffend); b) Einwirkzeit (Verweildauer); c) Geschwindigkeit des Fließbandsystems, falls zutreffend; d) Druck und Luftvolumenstrom, falls zutreffend; e) Geschwindigkeit der Temperaturänderung, wenn sie die Integrität des Produkts beeinträchtigt. 6.2.8.2 Die Prozesssteuerungs- und Aufzeichnungssysteme müssen entweder voneinander unabhängig oder in einer Weise konstruiert sein, dass eine Warnung ausgegeben wird, wenn die Differenz zwischen einem gemessenen Prozessparameter und einem aufgezeichneten Prozessparameter einen festgelegten Grenzwert überschreitet. 6.2.8.3 Die Prozesssteuerungs- und Aufzeichnungssysteme müssen mit Einrichtungen zum Erkennen eines Messfühlerausfalls ausgestattet sein. 6.2.8.4 Es müssen Mittel zur Verhinderung von unbefugten Veränderungen der Prozesssollwertvorgaben und zur Sicherstellung der Auswahl des vorschriftsmäßigen Sterilisationsverfahrens vorgesehen sein. 6.2.8.5 Software muss durch Revisionsstand identifiziert und von deren unterstützender Dokumentation begleitet werden. 6.2.8.6 Die Genauigkeit von Messmitteln, die bei Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung angewendet werden, muss festgelegt sein, damit die Realisierung von Prozessspezifikationen nachgewiesen werden kann. 6.2.8.7 Temperatur- und, falls zutreffend, Luftvolumenstrom- und Druckmessfühler müssen in einer Weise ausgewählt, installiert und verwendet werden, die sicherstellt, dass die angegebene Genauigkeit beibehalten bleibt. 6.2.9

Steuerprogramme

6.2.9.1 Werden Mikroprozessor- oder elektromechanische Programmsteuerungen zur Ausführung und Steuerung des Sterilisationsprozesses benutzt, müssen diese dokumentiert und validiert sein. Die Korrektheit der Programmlogik sowohl bei simulierter als auch tatsächlicher Anwendung muss nachgewiesen werden. 6.2.9.2 Veränderungen derartiger Programme müssen bewertet und die Bewertung muss aufgezeichnet werden (siehe 4.1.2 und 12.5).

19

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

7

Produktdefinition

7.1

Allgemeines

ANMERKUNG Der Zweck der Produktdefinition besteht darin, das zu sterilisierende/entpyrogenisierende Produkt einschließlich der Qualität des Produkts vor der Sterilisation/Entpyrogenisierung und die Art und Weise, in der das Produkt zur Sterilisation/Entpyrogenisierung zu verpacken und vorzulegen ist, festzulegen.

Das zu sterilisierende/entpyrogenisierende Produkt ist festzulegen. Veränderungen von Produkt, Verpackung oder Produktkonfiguration innerhalb der Verpackung sind genau zu bezeichnen (siehe 12.5.2).

7.2

Produktsicherheit und -leistung

7.2.1 Jede Behandlung des Produkts vor Durchführung des Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahrens, z. B. Reinigung, Waschen, Schmierung oder Desinfektion, muss festgelegt sein. 7.2.2 Bestätigt werden muss, dass das Produkt und dessen Verpackung die festgelegten Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Leistung bei der folgenden Anwendung des festgelegten Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahrens bei den für das Produkt schwierigsten Prozessparametern erfüllen. Wenn die Exposition gegenüber mehrfachen Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren zugelassen werden soll, müssen die Auswirkungen einer derartigen Aufbereitung auf das Produkt und dessen Verpackung bewertet werden, damit sichergestellt ist, dass es keine negativen Auswirkungen gibt. Das lässt sich im Verlauf der Herstellung des Medizinprodukts durch die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485 oder durch Anwendung eines eindeutig festgelegten und gesteuerten Reinigungsverfahrens von nachweislicher Wirksamkeit in Verbindung mit einem Desinfektionsverfahren (falls festgelegt) vor der Sterilisation und anschließender Verhinderung einer erneuten Kontamination erreichen. ANMERKUNG 1 Es gibt publizierte Internationale Normen für Ausrüstungen, die bei der Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten anzuwenden sind (Reihe ISO 15883) und die Verfahren zum Nachweis der Wirksamkeit des Reinigungs- und Desinfektionsverfahrens enthalten. ANMERKUNG 2 Anwender von in der Gesundheitsfürsorge wiederverwendbaren Medizinprodukten sollten die Herstelleranweisungen für die Wiederaufbereitung befolgen, es sei denn, sie validieren davon unabhängig eine andere Vorgehensweise.

7.3 7.3.1

Aspekte der Verpackung Verpackungsmaterialien und -verfahren sind festzulegen.

7.3.2 Verpackungsmaterialien, falls zum Zeitpunkt der Sterilisation/Entpyrogenisierung vorhanden, müssen mit den Bedingungen des Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahrens kompatibel sein. 7.3.3 Die Verpackung muss das Produkt vor mechanischen Beschädigungen schützen und die Sterilität des Produkts bis zum Gebrauch aufrechterhalten. 7.3.4

Die Verpackung muss mit ISO 11607-1 und ISO 11607-2 übereinstimmen.

7.3.5 Bei einem als steril gekennzeichneten Produkt muss die Verpackung aus mindestens einem Sterilbarrieresystem bestehen.

7.4

Mikrobiologische Qualität

7.4.1 Damit sichergestellt ist, dass die mikrobiologische Qualität und Sauberkeit des für das Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren vorgelegten Produkts überwacht und die Wirksamkeit des Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahrens nicht beeinträchtigt wird, muss eine systematische Vorgehensweise festgelegt und beibehalten werden.

20

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

7.4.2 Die Wirksamkeit der in 7.4.1 festgelegten systematischen Vorgehensweise ist nachzuweisen. Bei für den Einmalgebrauch gelieferten Medizinprodukten muss diese Nachweisführung eine Abschätzung der Keimbelastung in einem nach in ISO 11737-1 festgelegten Zeitabstand enthalten. Bei wiederverwendbaren Medizinprodukten muss dieser Nachweis eine Beurteilung der Wirksamkeit des festgelegten Reinigungs- und, falls zutreffend, Desinfektionsverfahrens umfassen. Zudem muss auch eine Beurteilung der organischen und anorganischen Kontamination enthalten sein. ANMERKUNG Anforderungen an Informationen, die für die Wiederaufbereitung von erneut sterilisierbaren Medizinprodukten bereitzustellen sind, sind ISO 17664 zu entnehmen. Es geht darum, die Keimbelastung stabil und niedrig zu halten, wobei die Art der Rohstoffe, Produkte und Herstellung oder der Wiederaufbereitungsverfahren vor der Sterilisation zu berücksichtigen sind.

7.5

Produktfamilie

Falls zutreffend, sind Kriterien für die Zuordnung eines Produkts zu einer Produktfamilie festzulegen. Aufzuzeichnen ist die Produktfamilie (siehe 4.1.2), der das Produkt einschließlich seines Verpackungssystems zugeordnet ist.

7.6

Biologische Sicherheit

Die biologische Sicherheit des Produkts nach der Exposition gegenüber dem Sterilisationsverfahren muss in Übereinstimmung mit ISO 10993-1 nachgewiesen werden. ANMERKUNG Die Bewertung der Biokompatibilität oder biologischen Sicherheit eines Medizinprodukts wird gewöhnlich vor der (Markt)Einführung des Produkts vom Produkthersteller vorgenommen.

8

Verfahrensdefinition

ANMERKUNG Zweck der Verfahrensdefinition ist die Erreichung einer detaillierten Spezifikation für das Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren, das auf das bestimmte Produkt (siehe Abschnitt 7) anzuwenden ist, ohne dessen Sicherheit, Qualität und Leistung zu beeinträchtigen.

8.1 Das bei der Etablierung des Sterilisationsverfahrens anzuwendende Verfahren ist festzulegen. Das Verfahren muss entweder eines der in den Anhängen B, C oder D beschriebenen Verfahren oder ein alternatives Verfahren von gleicher Wirksamkeit sein. Die Anwendung des Verfahrens muss den Nachweis erbringen, dass bei Realisierung des festgelegten Sterilisierungsverfahrens das zuvor ausgewählte Sterilitätssicherheitsniveau (SAL) erreicht wird. Das bei der Etablierung des Entpyrogenisierungsverfahrens anzuwendende Verfahren ist anzugeben. Die Anwendung des Verfahrens muss den Nachweis erbringen, dass bei Realisierung des festgelegten Entpyrogenisierungsverfahrens das geforderte Niveau der Entpyrogenisierung erreicht wird. 8.2 Die Prozessparameter und deren Toleranzen beim Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren sind anzugeben. Die untere Toleranz muss auf minimal effektiven Prozessparametern beruhen, die bei der Verfahrensdefinition festgesetzt werden. Die oberen Toleranzen müssen ausgewählt werden, damit sichergestellt ist, dass die Sicherheit, Qualität und Leistung des Produkts beibehalten werden. ANMERKUNG Manche Produkte können aus Werkstoffen bestehen, die eine hohe Lebensdauer gegenüber Verfahrenstemperaturen mit trockener Hitze haben (z. B. Glas, Metall). Deshalb können die Toleranzen von Prozessparametern bei diesen Produktarten ein breites Spektrum aufweisen.

8.3 Das geforderte Sterilitätssicherheitsniveau (SAL), das für ein bestimmtes Produkt mit dem Sterilisationsverfahren zu erreichen ist, muss festgelegt werden. 8.4 Bei auf Keimbelastung beruhenden Sterilisationsverfahren muss eine Bestimmung der Keimbelastung nach ISO 11737-1 und eine Ermittlung der Resistenz der Mikroorganismen einschließlich Keimbelastung erfolgen. Die Häufigkeit der Bestimmung der Keimbelastung ist festzulegen, damit sichergestellt ist, dass wesentliche Veränderungen der Keimbelastung erkannt werden können. Bei der Ermittlung der Resistenz von Mikroorganismen einschließlich Keimbelastung muss eine Prüfung der Sterilität nach ISO 11737-2 vorgenommen werden.

21

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

8.5 Werden biologische Indikatoren zur Festlegung des Sterilisationsverfahrens verwendet, müssen sie den Anforderungen von ISO 11138-1 und ISO 11138-4 entsprechen. 8.6 Werden chemische Indikatoren zur Festlegung des Sterilisationsverfahrens verwendet, müssen sie den Anforderungen von ISO 11140-1 entsprechen. 8.7 Wird ein Prozessprüfsystem (PCD) zur Festlegung des Sterilisationsverfahrens verwendet, muss die Eignung des PCD nachgewiesen und aufgezeichnet werden (siehe 4.1.2). 8.8 Werden bei der Ausarbeitung des Sterilisationsverfahrens Sterilitätsprüfungen vorgenommen, müssen derartige Prüfungen den Anforderungen von ISO 11737-2 entsprechen. 8.9 Um Grenzwerte für Rückstände zu erkennen und festzulegen, die mit dem Sterilisationsverfahren im Zusammenhang stehen, ist nach ISO 10993-17 eine gesundheitsorientierte Risikobewertung vorzunehmen. 8.10 Wird zudem mit der Anwendung des Verfahrens mit trockener Hitze beabsichtigt, eine Entpyrogenisierung zu erreichen, ist die Reduzierung von Endotoxinen auf ein entsprechend festgelegtes Niveau nachzuweisen. Die Angemessenheit des Niveaus der Endotoxinbelastung, das für die Entwicklung oder Validierung des Entpyrogenisierungsverfahrens zugrunde gelegt wird, muss dargelegt werden. ANMERKUNG Zu berücksichtigen sind nationale oder internationale Anforderungen an die Endotoxinbelastung (als weitere Anleitung siehe A.8.10 und A.9.4.4).

9

Validierung

9.1

Allgemeines

9.1.1 Validierungsverfahren sind festzulegen. Durchzuführen Funktionsbeurteilung (OQ) und Leistungsbeurteilung (PQ).

sind

die

Abnahmebeurteilung (IQ),

9.1.2 Die für die Messung und/oder Aufzeichnung von Prozessparametern benutzte Ausrüstung muss kalibriert werden (siehe 4.3.3).

9.2

Abnahmebeurteilung

9.2.1 Die Abnahmebeurteilung muss den Nachweis erbringen, ob das Sterilisationssystem seiner Spezifikation entsprechend installiert wurde. Der Nachweis muss umfassen: a)

Übereinstimmung mit Ausrüstungsspezifikationen nach der Installation:

b)

Konformität von Dienstleistungen/Versorgungsleistungen für bestimmte Anforderungen (siehe 6.2.5).

9.2.2

Außerdem sollte Folgendes überprüft, genehmigt und dokumentiert werden:

a)

konstruktive Ausführung der Geräteausstattung;

b)

Drucke, Zeichnungen und Handbücher;

c)

Software, falls zutreffend;

d)

Kalibrierprogramme, vorbeugende Instandhaltung und Reinigung.

9.3

Funktionsbeurteilung

9.3.1 Die Funktionsbeurteilung muss den Beweis liefern, dass die installierte Sterilisationsanlage, einschließlich der Steuerungs- und Aufzeichnungssysteme und Steuerungsprogramme, der Spezifikation entsprechend ordnungsgemäß arbeitet.

22

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

9.3.2 Die Funktionsbeurteilung muss mit einer leeren Sterilisationsanlage oder einer Anlage vorgenommen werden, die entsprechendes Prüfmaterial enthält. Die Funktionsbeurteilung muss umfassen: a)

den Nachweis, dass die Prozessparameter (z. B. Temperatur, Zeit, Luftvolumenstrom, Druck) für den bestimmten Nutzraum innerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen;

b)

den Nachweis, dass die vorprogrammierten Sterilisationszyklen wie festgelegt funktionieren ;

c)

den Nachweis, dass die Ausrüstung, wie z. B. Alarmvorrichtungen, Sollwertregler, Sicherheitseinrichtungen, Überwachungssysteme und Türverriegelungen, wie festgelegt funktionieren;

d)

eine Bestätigung des Verhältnisses zwischen den festgelegten Werten der Steuerung und den gemessenen Prozessparametern;

e)

die Überprüfung der Dokumentation von betrieblichen Arbeitsabläufen beim Sterilisationsverfahren.

9.4

Leistungsbeurteilung

9.4.1

Allgemeines

9.4.1.1 Die durchzuführen.

Leistungsbeurteilung

ist

mit

einer

Sterilisatorbeladung

in

der

Sterilisationsanlage

Die Leistungsbeurteilung ist bei der Einführung von neuen oder veränderten Produkten, Verpackungen, Packschemata der Beladung, Ausrüstungs- oder Prozessparametern vorzunehmen, vorausgesetzt, dass sich die Gleichwertigkeit mit vorangegangenen validierten Produkten, Verpackungen, Packschemata der Beladung, Ausrüstungs- oder Prozessparametern nachweisen lässt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist aufzuzeichnen (siehe 4.1.2). 9.4.1.2 Die Leistungsbeurteilung muss nachweisen, dass das Sterilisationsverfahren (und, falls zutreffend, das Entpyrogenisierungsverfahren) konsequent gleichbleibende Produkte liefert. 9.4.1.3 Die bei der Leistungsbeurteilung eingesetzte Sterilisatorbeladung muss für die Beladung mit der größten Herausforderung und Anordnung, die routinemäßig zu sterilisieren ist, repräsentativ sein. 9.4.1.4 Das bei der Leistungsbeurteilung eingesetzte Produkt muss in der gleichen Weise wie bei der routinemäßigen Aufbereitung gepackt werden. 9.4.1.5 Um den Nachweis der Vergleichbarkeit des Verfahrens zu erbringen, muss die Leistungsbeurteilung innerhalb festgelegter Toleranzwerte eine Reihe von mindestens drei erfolgreichen Produktexpositionen gegenüber dem Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren umfassen. Ergebnisse von Leistungsbeurteilungen, die außerhalb festgelegter Toleranzwerte liegen, müssen überprüft werden, und es sind korrigierende Maßnahmen zu beschließen und einzurichten, bevor mit einer neuen Reihe von Expositionen begonnen wird. Die Reihe von drei erfolgreichen Produktexpositionen ist nacheinander vorzunehmen, sofern Ergebnisse außerhalb festgelegter Toleranzen nicht auf Faktoren zurückgeführt werden können, die für die Wirksamkeit des validierten Verfahrens keine Bedeutung haben. Derartige Ergebnisse sind als unabhängig für die Leistung des Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahrens zu dokumentieren. 9.4.2

Leistungsbeurteilung – Physikalisch

9.4.2.1 Die physikalische Leistungsbeurteilung muss den Nachweis erbringen, dass das Sterilisationsoder Entpyrogenisierungsverfahren über den Bereich der für die routinemäßige Aufbereitung vorgeschlagenen Bedingungen, reproduzierbar angewendet werden kann. Die physikalische Leistungsbeurteilung muss umfassen: a)

Aufzeigen der Beziehung zwischen eingestellten Sollwerten und in der Sterilisatorbeladung gemessenen Prozessparametern;

b)

Nachweis der Gleichmäßigkeit der Temperatur durch die gesamte Sterilisatorbeladung hindurch;

c)

Identifizierung des Verhältnisses zwischen den Bedingungen in der Sterilisatorbeladung und an der/den Position(en) der Routineüberwachung;

23

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

d)

Nachweis der Akzeptanz von unterschiedlichen Anordnungen der Beladung;

e)

Nachweis der Akzeptanz der minimalen Produkttemperatur vor der Sterilisation/Entpyrogenisierung, wenn das Verfahren nicht mit Hilfe von Temperaturmessungen der Sterilisatorbeladung gesteuert wird;

f)

Nachweis der Akzeptanz von Produktkombinationen innerhalb der Sterilisatorbeladung;

g)

Nachweis der Eignung eines simulierten Produkts, sofern verwendet, die Sterilisatorbeladung zu beeinträchtigen;

h)

Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an Produkt und Verpackung nach Sterilisation, Entpyrogenisierung oder erneuter Sterilisation, je nachdem was zutrifft.

9.4.2.2 Kommen als Teil der Leistungsbeurteilung chemische Indikatoren zum Einsatz, dann müssen diese die Festlegungen von ISO 11140-1 erfüllen. 9.4.2.3 Anzahl und Lage von Temperaturmessfühlern müssen festgelegt sein, und sie müssen ausreichen, um den Temperaturbereich überall in der Sterilisatorbeladung zu messen. 9.4.2.4 9.4.3

Diese Ergebnisse der physikalischen Leistungsbeurteilung sind aufzuzeichnen (siehe 4.1.2). Leistungsbeurteilung – Mikrobiologisch

9.4.3.1 Wenn zusätzlich zu Messungen der physikalischen Parameter das Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze auf Keimbelastung beruht oder mit mikrobiologischen Verfahren verifiziert wird, muss eine mikrobiologische Leistungsbeurteilung vorgenommen werden, die den Nachweis erbringt, dass das Sterilisationsverfahren kontinuierlich eine angemessene mikrobiologische Inaktivierung über den für die routinemäßige Sterilisation vorgeschlagenen Bereich von Bedingungen ergibt. Die mikrobiologische Leistungsbeurteilung muss: a)

die Angemessenheit des biologischen Indikators oder anderer Prozessprüfsysteme und deren Verhältnis zur Keimbelastung nachweisen;

b)

das maximal vertretbare Niveau der Keimbelastung auf dem Produkt vor der Sterilisation ermitteln;

c)

das Verhältnis der erhaltenen physikalischen Parameter zur mikrobiologischen Letalität bestimmen;

d)

die Inaktivierung von biologischen Indikatoren (BI) oder resistenten Isolaten von Keimbelastungen unter ausgewählten Bedingungen nachweisen, die geringere Letalität ergeben als die Bedingungen bei der routinemäßigen Sterilisation;

e)

die Erreichung der geforderten Letalität durch die gesamte Sterilisatorbeladung hindurch nachweisen.

9.4.3.2 Das für die mikrobiologische Leistungsbeurteilung verwendete Produkt muss in der gleichen Weise verpackt sein wie das bei der routinemäßigen Sterilisation. 9.4.3.3 Anzahl und Lage von biologischen Indikatoren oder anderen Prozessprüfsystemen, falls verwendet, müssen festgelegt sein. Bestimmte Lagen müssen die Platzierung an Stellen in der Sterilisatorbeladung enthalten, wo die Sterilisationsbedingungen am schwierigsten zu erreichen sind, wie bei der physikalischen Leistungsbeurteilung angegeben. 9.4.3.4 Wenn biologische Indikatoren als Teil der mikrobiologischen Leistungsbeurteilung angewendet werden, müssen diese mit ISO 11138-4:2006, Abschnitt 5 und 9.5, übereinstimmen. 9.4.3.5 4.1.2).

24

Die Ergebnisse der mikrobiologischen Leistungsbeurteilung müssen aufgezeichnet werden (siehe

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

9.4.4

Leistungsbeurteilung – Entpyrogenisierung

9.4.4.1 Bei einem Entpyrogenisierungsverfahren muss die Leistungsbeurteilung den Nachweis erbringen, dass die festgelegten Prozessparameter sicherstellen, dass die geforderte Endotoxinbelastung (siehe 8.10) an der Stelle erreicht ist, die die am langsamsten aufzuheizende Stelle der zu entpyrogenisierenden Gegenstände ist. 9.4.4.2 Bei Entpyrogenisierungsverfahren müssen die Anzahl und Lage der Endotoxinprüfkörper festgelegt werden.

9.5

Weitere Sterilisationsanlagen

Sterilisationsanlagen, in denen ein Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren der gleichen Art durchgeführt wird wie das, das eine vorher qualifizierte Sterilisationsanlage ergeben hat, müssen entweder: a)

in der gleichen Weise der Leistungsbeurteilung wie die ursprüngliche Sterilisationsanlage

oder b)

9.6

einer reduzierten Leistungsbeurteilung unterzogen werden, die den Nachweis der Erreichung der geforderten Prozessparameter in der Sterilisatorbeladung und, falls zutreffend, des geforderten Niveaus mikrobiologischer Letalität erbringt. Die Begründung für eine reduzierte Leistungsbeurteilung muss aufgezeichnet werden (siehe 4.1.2).

Überprüfung und Anerkennung der Validierung

ANMERKUNG Zweck dieser Aktivität ist, eine Überprüfung und Dokumentierung der Validierungsdaten vorzunehmen, um die Annehmbarkeit des Sterilisationsverfahrens zu bestätigen und den Validierungsbericht und die Verfahrensspezifikation zu genehmigen.

9.6.1 Die Informationen, die bei der IQ, OQ und PQ gesammelt oder hervorgebracht wurden, müssen dokumentiert und hinsichtlich der Annehmbarkeit überprüft werden (siehe auch 4.1.2). Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen aufgezeichnet werden. 9.6.2 Eine Spezifikation des Sterilisationsverfahrens für das bestimmte Produkt oder die bestimmte Produktfamilie einschließlich der Prozessparameter und deren Toleranzen muss dokumentiert und genehmigt werden. Diese Verfahrensspezifikation muss die Kriterien eines einzelnen Sterilisations-/ Entpyrogenisierungsverfahrens vorschreiben, die für eine bestimmte Sterilisatorbeladung als konform angewendet wird. Diese Verfahrensspezifikation muss folgende Punkte umfassen: a)

Mindesttemperatur der Sterilisatorbeladung, die in das Sterilisatorsystem einzubringen ist (außer wenn das Verfahren mit der Beladungstemperatur gesteuert wird);

b)

Packschema der Beladung;

c)

Zeitdauer bis zum Erreichen der Sterilisationstemperatur;

d)

Einwirkzeit;

e)

Zirkulation (Luftvolumenstrom);

f)

wenn FH anzuwenden ist: 1)

Lage der Überwachungsposition für FH;

2)

Mindest-FH;

3)

akzeptabler Bereich innerhalb der Sterilisatorbeladung.

25

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

10 Routineüberwachung und -kontrolle 10.1 Routinekontrolle 10.1.1 Für die Routineüberwachung des Sterilisationsverfahrens sind Verfahren festzulegen. 10.1.2 Festzulegen sind die Sterilisatorbeladung und die Beladungskonfiguration. 10.1.3 Das Sterilisationsverfahren muss innerhalb der Toleranzen betrieben werden, die in der Verfahrensspezifikation festgelegt sind. 10.1.4 Die Prozessparameter müssen im Verlauf des Sterilisationsverfahrens aufgezeichnet werden. 10.1.5 Die korrekte Beladung des Sterilisationssystems muss bestätigt werden. 10.1.6 Damit sichergestellt ist, dass sterilisierte und nicht sterilisierte Produkte eindeutig zu unterscheiden sind, ist ein System festzulegen. 10.1.7 Wenn bei der Routineüberwachung biologische Indikatoren oder Prozessprüfsysteme zum Einsatz kommen, müssen diese mit 8.5 oder 8.7 (je nachdem welcher Unterabschnitt zutrifft) übereinstimmen. 10.1.8 Die Anzahl und Lage für die Platzierung von biologischen Indikatoren oder Prozessprüfsystemen muss festgelegt werden. ANMERKUNG Gewöhnlich werden für die Routineüberwachung Prozessprüfsysteme verwendet als bei der Validierung.

weniger

biologische

Indikatoren

oder

10.1.9 Wenn bei der Routinekontrolle chemische Indikatoren verwendet werden, müssen sie mit ISO 11140-1 übereinstimmen.

10.2 Routineüberwachung 10.2.1 Für jeden Sterilisationsprozess muss ein Bericht mit mindestens folgenden Punkten angefertigt werden: a) Datum; b) Identifizierung des Sterilisationssystems; c) Identifizierung des Sterilisationsprozesses; d) Produkt- und Beladungsanordnung; e) Bearbeiter und Unterschrift; f)

Produkttemperatur vor Einbringung in den Sterilisator, falls zutreffend;

g) Aufheiz- und Abkühleigenschaften der Sterilisatorbeladung, falls zutreffend; h) Temperatur an Positionen der Routineüberwachung; i)

Einwirkdauer oder Bandgeschwindigkeit;

j)

FH, falls zutreffend;

k) Luftvolumenstrom, falls zutreffend; l)

gegebenenfalls identifizierte Fehler.

10.2.2 Tabelle 1 enthält Prozessvariablen, die bei der Verfahrensdefinition, Funktionsbeurteilung und Leistungsbeurteilung bewertet werden, und bezeichnet die Prozessvariablen, die bei der routinemäßigen Aufbereitung überwacht werden müssen. 10.2.3 Berichte müssen wie in 4.1.2 festgelegt aufbewahrt werden.

26

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

10.3 Stellen für die Prozessüberwachung Das Sterilisationsverfahren muss an festgelegten repräsentativen Positionen in der Sterilisationsanlage überwacht werden [siehe auch 9.4.2.1 c)]. Tabelle 1 — Zu überwachende Prozessvariablen Prozessvariable

Während der Validierung

Bei der routinemäßigen Sterilisation

Verifizierung der Programmlogik (falls zutreffend)

Ja

Nein

Identifizierung der Beladung

Ja

Ja

Beladungsanordnung

Ja

Ja

Beladungstemperatur vor Eintrag in den Sterilisatora

Ja

Ja

Aufheizzeit auf Sterilisatortemperatur

Ja

Ja, wenn FH für Freigabe eingesetzt wird

Beladungstemperatur, Aufheizzeit

Ja

Nein

Einstellung des Luftvolumenstroms (falls zutreffend)

Ja

Ja

Luftvolumenstrom (Meter je Minute) (falls zutreffend)

Ja

Ja

Lüfterdrehzahl je Minute (falls zutreffend)

Ja

Nein

Fließbandgeschwindigkeit (falls zutreffend)

Ja

Ja

Einwirktemperatur

Ja

Ja

Temperaturverteilung

Ja

Nein

Einwirkzeit

Ja

Ja

Einwirkdruck (falls zutreffend)

Ja

Ja

Abkühlzeit des Sterilisators

Ja

Ja, wenn FH für Freigabe eingesetzt wird

Abkühlzeit der Beladung

Ja

Nein

Gespeicherte FH-Werte des Sterilisators (falls zutreffend)

Ja

Ja

Gespeicherte FH-Werte der Beladung (falls zutreffend)

Ja

Nein

a

Außer, wenn der Prozess mit Hilfe der Beladungstemperatur gesteuert wird oder alternative Steuerungsmittel nachgewiesen wurden (d. h., Zeit zur Einstellung des Gleichgewichts vor der Bearbeitung, normale Lagerungs- und/oder Fertigungsbedingungen).

11 Produktfreigabe nach der Sterilisation/Entpyrogenisierung 11.1 Bei der Produktfreigabe müssen die Prozessparameter, die während der Sterilisation/Entpyrogenisierung überwacht werden, mit der Verfahrensspezifikation übereinstimmen. Daten von mikrobiologischen/Endotoxinprüfkörpern müssen, wenn verwendet, annehmbar sein. 11.2 Bei der parametrischen Freigabe müssen Prozessparameter zusätzlich zu festgelegten und überwachten Parametern direkt überwacht werden. 11.3 Aufzeichnungen, die den Nachweis erbringen, dass das Sterilisations-/Entpyrogenisierungsverfahren entsprechend seiner Spezifikation durchgeführt wurde, müssen aufbewahrt werden (siehe 4.1.2).

27

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

11.4 Wenn die in 11.1 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt das Produkt als nichtkonform und muss nach dokumentierten Verfahren behandelt werden (siehe 4.4).

12 Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Verfahrens 12.1 Allgemeines Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das System zur Sicherstellung des Zustandes des zur Sterilisation oder Entpyrogenisierung vorgelegten Produkts (siehe 7.4) kontinuierlich wirksam ist. Das kann die Routineüberwachung der Keimbelastung des Produktes und/oder die Überwachung die Wirksamkeit des Reinigungsverfahrens einschließen.

12.2 Erneute Kalibrierung Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der für die Steuerung und Überwachung des Sterilisationsverfahrens benutzten Messmittel muss regelmäßig (siehe 4.3.3) verifiziert werden.

12.3 Instandhaltung der Ausrüstung 12.3.1 Die vorbeugende Instandhaltung muss geplant und nach dokumentieren Verfahren durchgeführt werden. Für jede geplante Instandhaltungsaufgabe müssen das Verfahren und die Häufigkeit, mit der sie zu erledigen ist, festgelegt und dokumentiert werden. Instandhaltungsprotokolle müssen aufbewahrt werden. 12.3.2 Die Ausrüstung darf solange nicht für die Behandlung von Medizinprodukten verwendet werden, bis sämtliche festgelegten Instandhaltungen zufriedenstellend abgeschlossen und aufgezeichnet oder anderweitig durch einen Risikomanagementansatz innerhalb des Qualitätsmanagementsystems angesprochen wurden. 12.3.3 Das Instandhaltungsprogramm, Instandhaltungsverfahren und die Instandhaltungsprotokolle müssen regelmäßig von einer benannten Person überprüft werden. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen aufgezeichnet werden (siehe 4.1.2).

12.4 Erneute Beurteilung 12.4.1 Die erneute Beurteilung eines Sterilisations- oder Entpyrogenisierungsverfahrens für ein bestimmtes Produkt und eine vorgeschriebene Ausrüstung muss in bestimmten Abständen vorgenommen werden. Der Umfang, in dem die erneute Beurteilung vorgenommen wird, muss beurteilt werden. 12.4.2 Verfahren einer erneuten Beurteilung müssen festgelegt und die Protokolle dieser Beurteilung müssen aufbewahrt werden (siehe 4.1.2). 12.4.3 Daten einer erneuten Beurteilung müssen gegen festgelegte Abnahmekriterien nach dokumentierten Verfahren überprüft werden. Wurden keine festgelegten Abnahmekriterien erfüllt (siehe 4.4) müssen Aufzeichnungen von Überprüfungen der Daten einer erneuten Beurteilung zusammen mit den eingeleiteten Korrekturmaßnahmen aufbewahrt werden.

12.5 Bewertung von Veränderungen 12.5.1 Jede Veränderung des Sterilisationssystems, die die Ausführung des Sterilisations- oder Entpyrogenisierungsverfahrens beeinträchtigen könnte, muss bewertet werden. Wenn die Bewertung ergibt, dass das Sterilisations- oder Entpyrogenisierungsverfahren beeinträchtigt wird, dann muss eine teilweise oder vollständige Wiederholung der Abnahme-, Funktions- oder Leistungsbeurteilung durchgeführt werden (siehe Abschnitt 9). Das Ergebnis dieser Bewertung, einschließlich der Begründung für die getroffenen Entscheidungen, muss aufgezeichnet werden (siehe 4.1.2). 12.5.2 Jede Veränderung des Produkts, seiner Verpackung oder der Vorlage des Produkts zur Sterilisation oder Entpyrogenisierung muss hinsichtlich der Auswirkung auf die Eignung des Sterilisations-/ Entpyrogenisierungsverfahrens bewertet werden. Das Ergebnis dieser Bewertung, einschließlich der Begründung für die getroffenen Entscheidungen, muss aufgezeichnet werden. Jene Teile der Verfahrensdefinition (siehe Abschnitt 8) oder Leistungsbeurteilung (siehe 9.4), die durchgeführt werden müssen, sind auf Grundlage der Art der Veränderung zu bestimmen.

28

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang A (informativ) Anleitung zur Anwendung dieser Internationalen Norm

A.1 Anwendungsbereich A.1.1 In den Anwendungsbereich einbezogen Keine Anleitung gegeben.

A.1.2 In den Anwendungsbereich nicht einbezogen A.1.2.1

Keine Anleitung gegeben.

A.1.2.2

Keine Anleitung gegeben.

A.1.2.3

Keine Anleitung gegeben.

A.1.2.4 Für die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte ist die effektive Durchführung von festgelegten und dokumentierten Verfahren notwendig. Derartige Verfahren werden gemeinhin als Elemente eines Qualitätssicherungssystems betrachtet. Diese Internationale Norm legt mit der normativen Verweisung auf die Norm des Qualitätsmanagementsystems für Medizinprodukte, ISO 13485, jene Elemente eines Qualitätsmanagementsystems fest, die für die effektive Lenkung der Sterilisation unerlässlich sind. Diese Internationale Norm verlangt nicht, dass ein vollständiges Qualitätsmanagementsystem, das mit ISO 13485 übereinstimmt, einbezogen wird, aber auch nicht, dass jene festgelegten Elemente eines Qualitätsmanagementsystems Gegenstand einer Beurteilung durch Dritte werden. Es wird jedoch auf die Existenz bestehender nationaler und regionaler gesetzlicher Vorschriften für Qualitätsmanagementsysteme bei der Herstellung von Medizinprodukten und auf die Beurteilung derartiger Systeme durch Dritte hingewiesen. A.1.2.5

Keine Anleitung gegeben.

A.2 Normative Verweisungen Die in Dokumenten als normative Verweisungen enthaltenen Anforderungen sind in der vorliegenden Internationalen Norm nur in dem Umfang Anforderungen, dass sie in normativen Teilen der Internationalen Norm zitiert sind. Die Referenz kann sich auf eine vollständige Norm beziehen oder sich auf bestimmte Abschnitte beschränken.

A.3 Begriffe Keine Anleitung gegeben.

A.4 Elemente des Qualitätsmanagementsystems A.4.1 Dokumentation A.4.1.1

Keine Anleitung gegeben.

A.4.1.2 In ISO 13485:2003, 4.2.3 und 4.2.5, sind Anforderungen an die Entwicklung und Lenkung der Dokumentation (einschließlich Spezifikationen und Verfahren) und Aufzeichnungen festgelegt.

29

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.4.2 Verantwortung der Leitung A.4.2.1 Anforderungen an die Verantwortung und Autorität sind in ISO 13485:2003, 5.5, und Anforderungen an personelle Ressourcen sind in ISO 13485:2003, 6.2, festgelegt. In ISO 13485 beziehen sich die Anforderungen an die Verantwortung der Leitung auf die Verpflichtung der Leitung (Engagement), Kundenorientierung, Qualitätspolitik, Planung, Verantwortung, Befugnis und Kommunikation und Managementbewertung. A.4.2.2 Die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens kann eine Reihe separater Parteien beteiligen, wobei jede von ihnen für bestimmte Elemente verantwortlich ist. Diese Internationale Norm verlangt, dass die Partei, die bestimmte Verantwortlichkeiten akzeptiert, festgelegt und die Festlegung der Verantwortlichkeiten dokumentiert wird. Diese Festlegung von Autorität und Verantwortung ist im/in Qualitätsmanagementsystem(en) der angegebenen Parteien dokumentiert. Die Partei, die die Verantwortung für bestimmte Elemente akzeptiert, hat dafür zu sorgen, dass diese Elemente an kompetente Personen übertragen werden, die ihre Kompetenz durch entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen.

A.4.3 Produktrealisierung ANMERKUNG In ISO 13485 beziehen sich die Anforderungen an die Produktrealisierung auf den Produktlebenszyklus von der Ermittlung von Kundenanforderungen, Design und Entwicklung, Beschaffung, Lenkung der Produktion und Kalibrierung von Überwachungs- und Messmitteln.

A.4.3.1 Die Anforderungen an die Beschaffung sind in ISO 13485:2003, 7.4, festgelegt. Besonders berücksichtigt werden sollte, dass die Anforderungen in ISO 13485:2003, 7.4.3, über die Verifizierung von beschafften Produkten für alle Produkte und Dienstleistungen gelten, die von außerhalb der Organisation erhalten werden. A.4.3.2 Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind in ISO 13485:2003, 7.5.3, festgelegt. A.4.3.3 Anforderungen an die Kalibrierung von Überwachungs- und Messmitteln sind in ISO 13485:2003, 7.6, festgelegt.

A.4.4 Messung, Analyse und Verbesserung — Lenkung fehlerhafter Produkte Verfahren für die Lenkung fehlerhafter Produkte und Korrekturmaßnahmen sind in ISO 13485:2003, 8.3 und 8.5.2, festgelegt. In ISO 13485 beziehen sich die Anforderungen an Messung, Analyse und Verbesserung auf In-ProzessÜberwachung, Lenkung fehlerhafter Produkte, Datenanalyse und Verbesserung (einschließlich Korrektur- und vorbeugenden Maßnahmen).

A.5 Charakterisierung des Sterilisiermittels A.5.1 Sterilisiermittel Keine Anleitung gegeben.

A.5.2 Keimabtötende Wirksamkeit Zweck der Charakterisierung des Sterilisiermittels ist, die keimabtötende Wirkung des Sterilisiermittels nachzuweisen, die Auswirkungen, die die Exposition des Sterilisiermittels auf Materialien hat, zu bewerten und die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und den Umweltschutz zu bestimmen. Die keimabtötende Wirkung von trockener Hitze ist in der Literatur ausreichend beschrieben.

30

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.5.3 Auswirkungen auf Materialien Die Auswirkungen von trockener Hitze auf Materialien werden durch die Hitzebeanspruchung entsprechend vorgegebener Zeiten verursacht. Die Auswirkungen auf Materialien können umfassen: Änderungen der physikalischen Eigenschaften, wie Erweichung, Rissbildung, Verformung oder Formänderungen; Änderungen der chemischen Eigenschaften, wie Zersetzung, Gasbildung, Polymerisation oder Bildung toxischer Verbindungen; Unterschiede der Ausdehnungsraten könnten Schäden bei verbundenen Teilen verursachen; Veränderungen der Funktionalität des Materials oder der Produktleistung. Trockene Hitze ist ein relativ langsam wirkendes Mittel, sie erfordert im Allgemeinen höhere Temperaturen als andere Sterilisationsarten. Jedoch einer der deutlichsten Vorteile von trockener Hitze ist deren Fähigkeit, unterschiedliche Werkstoff-/Materialarten zu durchdringen, einschließlich Öle, Vaseline und geschlossene Behälter, die von Dampf nicht durchdrungen werden. Die Geschwindigkeit der mikrobiologischen Zerstörung kann durch die Temperatur, Homogenität des Heizmediums während der Sterilisation, Durchlässigkeit des Verpackungsmaterials für das Heizmedium, Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) des Produkts oder für das strömende Mehrstofffluid und den physiologischen Zustand der mit dem Produkt verbundenen Keimbelastung beeinflusst werden.

A.5.4 Keine Anleitung gegeben.

A.6 Charakterisierung von Verfahren und Ausrüstung A.6.1 Charakterisierung des Verfahrens Bei der Entwicklung eines Sterilisationszyklus mit trockener Hitze für Produkte der Gesundheitsfürsorge muss die Empfindlichkeit des Verfahrens gegenüber wesentlichen Variationen der Beladungsanordnung, der Ausgangstemperatur der Beladung und der spezifischen Wärme der Beladungskomponenten berücksichtigt werden. Faktoren, die die Sterilisation von Produkten der Gesundheitsfürsorge mit trockener Hitze beeinträchtigen können, sind in Tabelle A.1 aufgeführt. Tabelle A.1 — Faktoren, die die Sterilisation von Produkten der Gesundheitsfürsorge mit trockener Hitze beeinträchtigen können Variablen

Faktoren Dichte je Volumeneinheit

Verpackung

Hermetische Verschlüsse Porosität Beschriftung

Überlegungen Wärmedurchgang Siegelnahtfestigkeit Aufrechterhaltung der Sterilität Haftung der Produktetiketten während des Prozesses Wärmeverträglichkeit

Gerät oder Komponente

Zusammenstellung Komplexität

Konstruktion Thermischer Abbau Aufrechterhaltung der Keimfreiheit (Sterilitätspotential) Funktionsverlust

Sterilisator

Dichte der Sterilisatorbeladung (z. B., Wärmedurchgangsrate in der Beladung voll beladener oder teilweise beladener Abkühlrate nach der Sterilisation Sterilisator)

Die Durchführung von Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze erfolgt im Allgemeinen bei einer Temperatur von 160 °C oder höher, obwohl Sterilisationsverfahren bei wesentlich niedrigeren Temperaturen entwickelt und validiert wurden. Entpyrogenisierungsverfahren laufen bei 250 °C oder höher ab.

31

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Abhängig von der benutzten Ausrüstung kann es das Verfahren erfordern, unterschiedliche Prozessparameter festzulegen. Prozessparameter und Toleranzen: Die hohe Temperatur von typischen Verfahren mit trockener Hitze begrenzt die Werkstoffe/Materialien, die für das Produkt und die Verpackung eingesetzt werden können. Die höchste Temperatur, Einwirkzeit und Anzahl der zulässigen erneuten Sterilisationen sollte mit Hilfe einer Bewertung der Produktstabilität, der Konstruktionswerkstoffe, von Angaben des Herstellers oder von Untersuchungen bei der Entwicklung und Validierung bestimmt werden. Umgekehrt kann die relative Unempfindlichkeit der eingesetzten Werkstoffe/Materialien im Vergleich mit anderen Sterilisationsverfahren einen breiten Spielraum bei den Prozessparametern zulassen. Die Mindesttemperatur für die Sterilisation oder Entpyrogenisierung sollte während der Verfahrensentwicklung oder bei Validierungsstudien bestimmt werden. Die Toleranz der Prozessparameter wird von der Steuerungsund Regelleistung und dem zu sterilisierenden Material bestimmt. Aus Glas oder Metall bestehende Produkte können höheren Temperaturen standhalten und die Anwendung größerer Temperatur- und Heizzeittoleranzen zulassen. Bei diesen Situationen sind Temperaturbereiche von mehr als 5 °C nicht ungewöhnlich. Zu einer Diskussion von Chargen- oder kontinuierlichen Sterilisatoren siehe A.6.2. Bei kontinuierlichen Sterilisatoren mit trockener Hitze wird die Zeit bei der (bestimmten) Temperatur von der Fließbandgeschwindigkeit bestimmt. Während die Fließbandgeschwindigkeiten einstellbar sind, werden die einmal eingestellten Geschwindigkeiten in engen Toleranzen eingehalten, vorausgesetzt, dass die mechanischen Systeme und Steuerungssysteme einwandfrei funktionieren. Toleranzen bei der Fließbandgeschwindigkeit sollten in die Mindestdauer für die Sterilisation oder Entpyrogenisierung einbezogen werden. Bei Chargen-Sterilisatoren mit trockener Hitze ist im Allgemeinen die Zeit der Parameter, der am besten kontrolliert werden kann. Es sollten angemessene Toleranzen bestimmt werden. Wenn zur Berechnung der Sterilisationszeit FH verwendet wird, müssen die Anfahrzeit und Zeit zum Herunterfahren kontrolliert werden. Die bei der Sterilisation mit trockener Hitze verwendeten gasförmigen Heizmedien haben eine geringe Wärmekapazität. Die Temperaturverteilung im Innern des Sterilisators wird beeinflusst von der: !

Beladung (die Beladung sollte mit der übereinstimmend sein, die bei der Validierung eingesetzt wird);

!

Luftvolumenstrom und Verteilung (z. B. Luftklappen);

!

Gebläsedrehzahl;

!

Funktion der Heizelemente,

!

bei kontinuierlichen Sterilisationsanlagen von der Temperatur benachbarter Bereiche (oder der Umgebungstemperatur am Eingang zum und am Ausgang vom Tunnel) und der Geschwindigkeit der Bewegung des Fließsystems durch den Tunnel.

Die mit der Sterilisationsanlage verbundenen mechanischen Elemente sind im Allgemeinen nicht an einen bestimmten Zyklus angepasst. Die ordnungsgemäße Funktion dieser Elemente (z. B. Gebläse, Luftklappen, Heizung) sollte sichergestellt sein. Die Anforderungen an die Konditionierung eines Produkts vor der Sterilisation, falls eine derartige Konditionierung zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Sterilisationsverfahrens notwendig ist, müssen bei der Validierung berücksichtigt werden. Die Mindesttemperatur von Produkten, die für das Sterilisationsverfahren zugelassen sind, sollte festgelegt werden, weil sich das auf die von der Prozessausrüstung gelieferte Wärme auswirkt. Lage von Bezugsmesspunkten und Orten der Prozessüberwachung: Die Orte von Temperaturüberwachungsgeräten werden bei der Validierung des Verfahrens festgelegt. Der Ort sollte sich an der ungünstigsten Stelle (niedrigste Temperatur und/oder am langsamsten aufzuheizender Bereich) in der Beladung (Sterilisator) befinden. Ein günstig gelegener Ort, der auf diesen Bereich bezogen werden kann, darf auch belegt werden. Der Letztere ist bei der Validierung festzulegen. Wird ein günstig gelegener Ort gewählt, ist die Sterilisationszeit (oder die Zeit der Entpyrogenisierung) einzustellen, damit sichergestellt ist, dass der ungünstigste Ort die erforderlichen Zeit-Temperatur-Werte erreicht.

32

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Es ist üblich, statt der Beladungstemperaturen die Sterilisatortemperaturen zu messen. Bei kontinuierlich arbeitenden Anlagen kann es sogar unmöglich sein, die Beladungstemperaturen zu messen. Für Zyklen der routinemäßigen Produktion werden mindestens zwei Temperaturmessgeräte empfohlen; diese Geräte können zusammen am ausgewählten Ort angeordnet werden. Wenn die beiden Geräte separat positioniert werden, sollte der zulässige Abstand zwischen den Geräten festgelegt werden. Bei Bedarf sollte die Geschwindigkeit des Fließbands an der Fließbandoberfläche oder einer Stelle möglichst nahe der Fließbandoberfläche überwacht werden. Eine derartige Überwachung erkennt alle Probleme, die sich mit der Antriebsvorrichtung ergeben. Die Antriebsvorrichtung kann jedoch untersucht werden, und es können andere Drehzahlen als annehmbar festgelegt werden (d. h. Umdrehungen der Antriebswelle), wenn sich sicherstellen lässt, dass derartige alternative Drehzahlen die Geschwindigkeit des Fließbands repräsentieren. Wenn der Druck im Sterilisator überwacht wird, sollte der Ort zur Drucküberwachung repräsentativ für den ungünstigsten Ort der Leckage des Sterilisators sein. Zum Beispiel, wenn zur Aufrechterhaltung einer aseptischen Umgebung der Sterilisator mit Druck beaufschlagt wird und nicht hermetisch verschlossen ist, sollte der Druckwächter an den Öffnungen zur äußeren Umgebung platziert werden. Bei Durchführung der Sterilisation mit trockener Hitze von verschlossenen Behältern mit Flüssig- und Gasphase könnte es notwendig sein, den Außendruck gegenüber dem Umgebungsdruck zu erhöhen, um den Innendruck zu kompensieren, der durch die Ausdehnung der Flüssigkeit und den Dampfdruck des Gases hervorgerufen wird.

A.6.2 Charakterisierung der Ausrüstung A.6.2.1

Spezifikation der Ausrüstung

Es gibt zwei allgemeine Kategorien für Sterilisationsanlagen mit trockener Hitze: Chargen- und kontinuierliche Anlage (kontinuierlich arbeitende Anlagen werden häufig als „Tunnel-“ oder „Fließband“-Sterilisationsanlagen bezeichnet). Kontinuierliche Sterilisationsanlagen werden häufig bei der Sterilisation oder Entpyrogenisierung von Behältern für aseptische Füllungen angewendet. In diesen Fällen wird keine Verpackung verwendet und das Produkt wird in einer aseptischen Umgebung sterilisiert und in einen aseptischen Bereich überführt. (Chargen-Sterilisationsanlagen mit trockener Hitze können für diese Aufgabe ebenfalls eingesetzt werden.) A.6.2.2

Identifizierung

Keine Anleitung gegeben. A.6.2.3

Sicherheit

Um Anwender vor potentiellen Gefahren, die mit der Anwendung der Ausrüstung verbunden sind, zu warnen, sollten schriftliche Anweisungen vorliegen. Die Ausrüstung einschließlich Sterilisator, sollte den nationalen Sicherheitsvorschriften in dem Land der bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen. Bei Chargen-Sterilisationsanlagen sollten Vorrichtungen vorgesehen sein, die sicherstellen, dass die Anlage nicht versehentlich bedient werden kann, außer wenn die Sterilisatortüren geschlossen, verschlossen und verriegelt sind. Die Sterilisationsanlage sollte mit einer Vorrichtung versehen sein, die verhindert, dass sich die Tür öffnen lässt, wenn der Sterilisator erhitzt oder mit Druck beaufschlagt ist. Außer wenn ein Fehlerzustand angezeigt wird, sollten sich die Türen der Sterilisatoranlage nur nach Beendigung des Sterilisationszyklus entriegeln, entsiegeln und öffnen lassen. Die Sterilisationsanlage sollte auch mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, den Sterilisator wieder auf normale atmosphärische Bedingungen zurückzuführen und die Beladetüren zu öffnen, wenn ein Ausfall oder kritischer Fehler den automatischen Zyklus unterbricht. Wenn eine Beladung, Entladung oder Wartung den Zugang zur Sterilisationsanlage erfordert, (ganz gleich ob Chargen- oder kontinuierliche Betrieb), sollte eine Störabschaltung von Prozess und Ausrüstung vorgesehen sein, damit sichergestellt ist, dass die Sterilisationsanlage nicht in Betrieb genommen werden kann, während daran gearbeitet wird, es sein denn, das Personal führt die Arbeiten durch.

33

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Es sollten Entladungsverfahren entwickelt werden, um die Beschädigung der Verpackung und Gefahren für das Personal durch heißes Material zu vermeiden. Sterilisatorbeladungen sollten aus dem Sterilisator entnommen und abkühlen gelassen werden, bevor weiter damit umgegangen wird. Dieser Ausgleich sollte in einem von Zugluft freien Bereich mit eingeschränktem Verkehrsprofil erfolgen. A.6.2.4

Handbücher und Anleitungen

Es sollten Informationen zur Verfügung stehen, die sichere(n) und einwandfreie(n) Installation, Betrieb und Routinewartung der Sterilisationsanlage zulassen. Die Installationsanweisung sollte folgende Beschreibung enthalten: die Abmessungen und Massen der Sterilisationsanlage; die Art der Stromversorgung, Spannung, Frequenz und Leistung; Volumenstrom und Druck der Luftzufuhr; Intensität der Schallemission zur Sicherheit des Bedieners; das Kühlsystem, falls zutreffend. Die Anleitungen für den sicheren und effektiven Betrieb des Systems sollten eine Beschreibung des(r): Anwendungsbereichs, der Art der Beladung und Verpackung; Fassungsvermögens des Sterilisators; zur Auswahl stehenden (verfügbaren) Sterilisationszyklen; Befehls- und Anzeigegeräte; Sicherheitseinrichtungen; Abgassystems, falls zutreffend; Sicherheitsanweisungen; und was im Falle einer Störung zu tun ist, enthalten. Das Wartungs- und Reparaturhandbuch und die Anleitungen sollten enthalten: was ist bei den Wartungsarbeiten zu tun; die empfohlenen Wartungsintervalle, Zeit- oder Ablaufplan; Schaltpläne und Stromkreise; Hydraulikpläne und Hydraulikkreise; eine Ersatzteilliste. Die zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des Steuerungssystems der Anlage notwendige Prozesssteuerlogik- und/oder Software-Dokumentation (oder jede andere mitgelieferte Software) sollte mit/von Validierungsbelegen versorgt und begleitet sein. Diese Validierung kann entweder von einem unabhängigen Dritten oder gegebenenfalls dem Hersteller der Software in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden Teile der ISO-Reihe 9000 erfolgen. A.6.2.5

Betriebsmedien

A.6.2.5.1 Das Sterilisationssystem sollte konstruktiv so ausgeführt sein, dass es mit Luft oder einem anderen gasförmigen Heizmedium betrieben werden kann, das frei von flüssigem Wasser, auf 5 µm filtriert ist und das nicht mehr als 0,5 mg Öl je Kubikmeter Luft enthält. Wenn im Sterilisator eine aseptische Umgebung erforderlich ist, sollte das Heizmedium durch ein mikrobiologisches, Keime zurückhaltendes Filter hindurch geleitet werden.

34

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Bei versiegelten Produkten braucht es nicht unbedingt notwendig zu sein, die dem Sterilisator zugeführte Luft mikrobiologisch zu filtrieren. Jedoch kann unter den Bedingungen starker Hitze durchlässige Verpackung das Eindringen mikrobiologischer Keime ermöglichen, was unter normalen Bedingungen nicht vorkommen könnte. A.6.2.5.2 Die Spezifikation für die Beschaffung der Sterilisationsanlage sollte die Kenndaten der elektrischen Leistung, die am Installationsort zur Verfügung steht, enthalten. Die erforderliche Spannung sollte geprüft und vom Hersteller festgelegt werden. Die Sterilisationsanlage sollte konstruktiv so ausgeführt sein, dass es mit einer Stromversorgung betrieben werden kann, die mit Mitteln zur gleichzeitigen Trennung aller Pole der Netzstromversorgung und separater Sicherung an jedem Pol ausgestattet ist. Die Elektroinstallation sollte beispielsweise den geltenden regionalen, nationalen oder örtlichen Vorschriften entsprechen. A.6.2.6

Komponenten

Die in der Sterilisationsanlage verwendeten Werkstoffe sollten gegen die schädlichen Einflüsse von Hitze resistent sein und sollten nicht zu einer Qualitätsminderung des Heizmediums führen oder Stoffe freisetzen, die bekanntermaßen toxisch sind, in Mengen die zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnten. Rohrleitungsnetze und andere Oberflächen, die Personen berühren und die Temperaturen von über 70 °C haben könnten, sollten thermisch isoliert sein. Es sollten Anschlüsse vorhanden sein, damit Temperatur- oder andere Messfühler zur Prüfung der Temperaturverteilung und Produktwärmedurchdringung eingesetzt werden können. Komponenten, die ersetzt werden müssen (z. B. HEPA-Filter und andere Filter), sollten bequem zugänglich angebracht sein, und die Sterilisationsanlage sollte in einer Weise installiert sein, die bequemen Zugang ermöglicht. A.6.2.7

Zubehör

A.6.2.7.1 Ablageböden, Roste, Gerätewagen und gegebenenfalls Fließbänder sollten so ausgeführt sein, dass für sämtliche Produkte eine gleichmäßige Berührung mit dem Heizmedium möglich ist. Sie sollten sicherstellen, dass das Produkt und die Verpackung nicht beschädigt werden und deren Sterilität nicht beeinträchtigt wird. Außerdem sollten sie so ausgeführt sein, das Produkt sicher zu halten und Bewegungen des Produkts zu verhindern, die sich aus dem Gasstrom oder der Bewegung des Fließbands ergeben. A.6.2.7.2

Heiße Abgase sollten sicher entlüftet werden.

A.6.2.7.3 Filter sollten, falls verwendet, für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sein. Sie sollten geprüft oder regelmäßig ersetzt werden. Werden HEPA-Filter verwendet, sollten diese mindestens alle sechs Monate geprüft und zertifiziert und sämtliche Kühlsysteme aufgelistet und in Übereinstimmung mit der vorliegenden Internationalen Norm kontrolliert werden. A.6.2.7.4 A.6.2.8

Keine Anleitung gegeben. Steuerungs- und Aufzeichnungssysteme

A.6.2.8.1 Der Sterilisationszyklus sollte von einer automatischen Programmsteuerung gesteuert werden, die eine oder mehrere voreingestellte Sterilisationszyklen aufweist. Das Aufzeichnungssystem sollte ständig im Laufe des Sterilisationszyklus in hinreichenden Zeitabständen lesbare Aufzeichnungen der Werte von festgelegten Prozessparametern produzieren, um die Änderungsgeschwindigkeit von Temperatur und Druck, der Fließbandgeschwindigkeit und Einwirkzeit offenzulegen. A.6.2.8.2

Keine Anleitung gegeben.

A.6.2.8.3

Keine Anleitung gegeben.

A.6.2.8.4 Der Zugang zur Auswahl und Änderung von Programmen der Steuergeräte sollte durch Verwendung von Spezialschlüsseln, Codes, Werkzeugen oder sonstigen administrativen und Nutzerzugangsrechten eingeschränkt werden. A.6.2.8.5 Die Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen sollten für deren bestimmungsgemäße Verwendung als ausreichend ausgewiesen werden. Die Messmittel sollten in Übereinstimmung mit ISO 10012 Teil des Messmanagementsystems sein. Die folgenden Gerätefähigkeiten sollten ausreichend sein, jedoch dürfen sie entsprechend den Anforderungen des Messvorgangs und den Fähigkeiten der Sterilisationsausrüstung variieren.

35

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Die Temperatursteuerungseinrichtung (Thermostat) sollte: über den Betriebsbereich eine Genauigkeit von ! 1 % oder besser haben; ANMERKUNG

Die Genauigkeit sollte ausreichen, um die Übereinstimmung mit Spezifikationen zu beweisen.

auf ! 0,5 °C bei der Sterilisationstemperatur einstellbar sein; am Tage des Gebrauchs an Ort und Stelle mithilfe eines Schlüssels, Codes oder Werkzeugs ohne Demontage des Geräts einstellbar sein. Die Druckregelvorrichtung (falls verwendet) sollte über den Skalenbereich von 0 bar bis 3 bar (300 kPa) eine Genauigkeit von ! 1,6 % oder besser haben und muss am Tage des Gebrauchs an Ort und Stelle mithilfe eines Schlüssels, Codes oder Werkzeugs ohne Demontage des Geräts einstellbar sein. Die Zeitsteuerung sollte für Perioden von länger als 5 min eine Messunsicherheit von ! 1,0 % oder besser und für Zeitabstände von bis zu 5 min eine Messunsicherheit von ! 2,5 % haben. Falls möglich sollten systematische Fehler quantifiziert und durch Anwendung der entsprechenden Korrekturfaktoren korrigiert werden. A.6.2.8.6

Keine Anleitung gegeben.

A.6.2.8.7

Keine Anleitung gegeben.

A.6.2.9

Steuerungsprogramme

A.6.2.9.1 Gewöhnlich ist der Hersteller der Sterilisationsanlage für die Qualität jeglicher gelieferten Software verantwortlich. Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Hersteller der Sterilisationsanlage entscheiden, die Liste der Softwarequelle nicht offenzulegen. In diesem Fall sollte der Hersteller den Anwender mit einer Erklärung zur Validierung versorgen, die eine Verweisung enthält, die angibt, an welchen Stellen und für welche Normen die Validierung vorgenommen wurde. Die Logik von elektromechanischen oder anderen Mitteln für die Steuerung sollte ebenfalls validiert werden. A.6.2.9.2 Der Anwender des Sterilisators ist für alle Validierungen zur Unterstützung aller Änderungen verantwortlich.

A.7 Produktdefinition A.7.1 Allgemeines Die Produktdefinition enthält die Dokumentation von wesentlichen Angaben über das zu sterilisierende Medizinprodukt. Die Produktdefinition enthält das Medizinprodukt selbst, das Sterilbarrieresystem, in dem das Produkt enthalten ist und jegliches Zubehör, Anleitungen und weitere Artikel, die ins Sterilbarrieresystem einbezogen sind. Sie enthält auch eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Funktionsweise des Medizinprodukts und der Herstellung und Sterilisationsverfahren, außerdem eine Beurteilung, ob das Produkt eine Neukonstruktion oder Teil einer bestehenden Produktfamilie ist. Das Folgende sollte als Teil der Produktdefinition berücksichtigt werden: eine physische Beschreibung des Medizinprodukts (Zusammensetzung und Konfiguration); bestimmungsgemäße Verwendung des Medizinprodukts; ob das Medizinprodukt für den Einmalgebrauch oder für die Mehrfachnutzung vorgesehen ist; Konstruktions- oder Ausführungsmerkmale, die die Wahl des Sterilisationsverfahrens beeinträchtigen könnten; Rohstoffe/Herstellungsbedingungen, die die mikrobiologische Beschaffenheit beeinträchtigen könnten; Kompatibilität mit dem Sterilisationsverfahren und der Sterilisationsspezifikation für das Produkt; erforderliches Sterilisationssicherheitsniveau; Verpackung; Packschema der Sterilisatorbeladung; Dokumentation des Obenstehenden.

36

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.7.2 Produktsicherheit und -leistung A.7.2.1

Keine Anleitung gegeben.

A.7.2.2 Bei der Konstruktion von Medizinprodukten sollten die Funktionsfähigkeit des Produkts, Entwurfstoleranzen, Produktzusammensetzung und -anordnung und Verpackungsmaterialien berücksichtigt werden, damit die effektive Zuführung des Sterilisationsmittels an alle Teile des Produkts sichergestellt ist. Die konstruktive Ausführung des Produkts sollte sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit und Sicherheit nicht durch Exposition gegenüber der erwarteten Reihe an Sterilisationsbedingungen beeinträchtigt wird.

A.7.3 Aspekte der Verpackung A.7.3.1

Verpackungsmaterialien für die Sterilisation mit trockener Hitze sollten:

in der Lage sein, hohen Temperaturen standzuhalten; einfachen Wärmedurchgang ermöglichen; eine Barriere gegenüber Mikroorganismen nach der Sterilisation für die Lebensdauer des Produkts bieten; widerstandsfähig gegen Reißen und Durchstechen sein; es ermöglichen, angemessen abgedichtet zu werden; frei von toxischen Bestandteilen und nicht farbechten Farbstoffen und fusselarm sein. A.7.3.2 Verpackungsmaterialien, die nicht für Sterilisationstemperaturen mit trockener Hitze ausgelegt sind, könnten schmelzen oder verbrennen, wobei sie Schäden am Sterilisator und/oder Produkt verursachen und eine Brandgefahr darstellen können. Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge werden kleine Verpackungen oder Behälter mit einer Produktdichte empfohlen, die möglichst niedrig zu halten ist, um das Potential für nachteilige Auswirkungen auf den Luftvolumenstrom und die Verteilung im Innern des Sterilisators zu verringern. A.7.3.3 Die Hauptfunktionen der Verpackung für sterilisierte Medizinprodukte sind, die Sterilisation des Packungsinhalts zu ermöglichen, die Sterilität des Packungsinhalts beizubehalten bis die Packung geöffnet wird, und für die Entnahme des Inhalts ohne Kontamination zu sorgen. A.7.3.4

Keine Anleitung gegeben.

A.7.3.5

Keine Anleitung gegeben.

A.7.4 Mikrobiologische Qualität Bei der Entwicklung eines Sterilisationszyklus mit trockener Hitze sollten Faktoren, wie der Einschluss von Mikroorganismen im Produkt, Berührung des Produkts mit kontaminierten Flüssigkeiten bei der Herstellung und die Verwendung von Materialien, die das mikrobiologische Wachstum unterstützen könnten, in Betracht gezogen werden. Die Erholung hitzebehandelter Sporen kann ebenfalls mit der Zeit zwischen Behandlung und Vermehrung und mit den Vermehrungsbedingungen variieren. Deshalb sollten solche Bedingungen sorgfältig kontrolliert und dokumentiert werden. Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge: Die Beachtung der mikrobiologischen Qualität erfordert strenge Verfahren beim Einsammeln und Handhaben von gebrauchten, wiederverwendbaren Medizinprodukten und bei der Validierung und Überwachung von Reinigungsverfahren für wiederverwendbare Medizinprodukte nach Anweisungen des Herstellers von Medizinprodukten. Zu weiteren Informationen siehe ISO 17664 und ISO 15883-1. Bei Instrumenten sollten in der Zeit vor der Publikation von ISO 17664, regionale oder nationale Richtlinien für Reinigung, Dekontamination und Sterilisation von derartigen Medizinprodukten befolgt werden.

37

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Außerdem ist bei der Verwendung von Schmiermitteln in Verbindung mit Medizinprodukten Vorsicht geboten, weil diese mikrobielle Verunreinigungen auf die Produkte einschleppen und die Schwierigkeiten beim Eindringen des Sterilisationsmittels erhöhen können. A.7.4.1

Keine Anleitung gegeben.

A.7.4.2

Keine Anleitung gegeben.

A.7.5 Produktfamilie Für die Auswahl des Sterilisationszyklus, Validierungen und die Routineüberwachung bei der Sterilisation mit trockener Hitze können die Produkte in Familien eingeteilt werden. Produktfamilien sollten auf der Grundlage der Keimbelastung des Produkts, der Komplexität von Produkt und Verpackung und der Konfiguration und Dichte der Sterilisatorbeladung festgelegt werden. Die allgemeine Vorgehensweise besteht darin, einzelne Produkte und Packungen nach deren Ähnlichkeiten zu klassifizieren und dann zu beurteilen, welche Bedingungen innerhalb einer gegebenen Klassifizierung die größte Herausforderung bieten. Eine Familie von Produkten kann vom Stammprodukt, einem gleichwertigen Produkt oder einem nachgeahmten Produkt repräsentiert werden. Die Untersuchungen oder Gründe, die für die Platzierung in einer bestimmten Produktklassifikation zutreffend sind, sollten dokumentiert werden. Das Stammprodukt kann die Produktfamilie repräsentieren, wenn die Beurteilung ergibt, dass ein Mitglied der Produktfamilie eine Herausforderung für das Sterilisationsverfahren darstellt, die größer ist als alle übrigen Familienmitglieder. In manchen Situationen kann es mehrere Produkte in einer Familie geben, die als Stammprodukt in Betracht kämen. Unter diesen Umständen kann eines dieser Produkte als Stammprodukt ausgewählt werden, um die Familie zu repräsentieren. Eine Gruppe äquivalenter Produkte kann die Produktfamilie repräsentieren, wenn die Beurteilung ergibt, dass die Mitglieder einer Produktfamilie als äquivalent in Betracht kommen. Die Auswahl des äquivalenten Produkts sollte entweder nach dem Zufallsprinzip oder nach einem geplanten Ansatz erfolgen, um die äquivalenten Familienmitglieder einzubeziehen. Bei der Auswahl des die Familie repräsentierenden Produkts sollten das Fertigungsvolumen und die Verfügbarkeit des Produkts in Betracht gezogen werden. Die für die Sterilisation verantwortliche Person sollte an regelmäßig erfolgenden Überprüfungen (Revisionen) der Produktfamilien teilnehmen, um die Auswirkung von Veränderungen auf das Produkt oder das Verfahren zu beurteilen. Das Ergebnis derartiger Beurteilungen und Überprüfungen sollte dokumentiert werden. In einem bestimmten Zeitabstand sollte eine formale Überprüfung vorgenommen werden, damit sichergestellt ist, dass alle Produktfamilien und Produkte, die für die Repräsentation jeder Familie eingesetzt werden, gültig bleiben. Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge: Eine Einrichtung der Gesundheitsfürsorge wird häufig mehrere Produkte in einer Packung kombinieren. Die Produktfamilie dieser Kombination sollte angegeben werden. In den meisten Fällen sollte die angegebene Familie mit der Produktfamilie für das Medizinprodukt in der Packung übereinstimmen, von der bekannt ist, dass sie die am schwierigsten zu sterilisierende ist.

A.7.6 Biologische Sicherheit Keine Anleitung gegeben.

A.8 Verfahrensdefinition A.8.1 Aufstellung des Sterilisationsverfahrens: Die Verfahrensdefinition erfolgt, um die Prozessparameter für das Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze festzulegen, damit es die festgelegten Anforderungen an die Sterilität eines bestimmten Produkts ohne nachteilige Auswirkungen der Produktleistung erreicht. Deshalb umfasst die Produktdefinition mindestens zwei Zielrichtungen: eine ist auf die Wirkung (falls vorhanden) einer Reihe von möglichen Werten der Prozessvariablen auf das Produkt und die Verpackung gerichtet, und die andere ist auf die Festlegung der Prozessparameter gerichtet, die die festgelegten Anforderungen an die Produktsterilität erfüllen sollen.

38

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.8.2 Prozessparameter: Die Wahl von Dauer und Temperatur des anzuwendenden Sterilisationszyklus hängt von der Produktanordnung und der Fähigkeit von Produkt und Verpackung ab, den Temperaturen und der Gesamtwärmebelastung standzuhalten. Verfahren mit trockener Hitze sollten mit dem engsten, praktisch möglichen Temperaturbereich im Sterilisator entwickelt werden. Untersuchungen der Verfahrensentwicklung können in einem Forschungssterilisator vorgenommen werden, wenn der Produktionssterilisator in der Lage ist, die gleichen Prozessparameter zu bieten. A.8.3

Sterilitätssicherheitsniveau: Keine Anleitung gegeben.

A.8.4

Keimbelastung: Für eine zusätzliche Anleitung zur Keimbelastung siehe Anhang E.

A.8.5

Biologischer Indikator: Siehe Anhänge C, D und E.

A.8.6

Chemischer Indikator: Keine Anleitung gegeben.

A.8.7 Prozessprüfsystem (PCD): Gewöhnlich bestehen Prozessprüfsysteme aus einer bekannten Sporenpopulation des Bacillus atrophaeus oder einem anderen Mikroorganismenstamm, von dem bekannt ist, gegen trockene Hitze resistent zu sein, dessen Resistenz sich als äquivalent oder größer als die der Varietät B. atrophaeus erwiesen hat. Es gibt mehrere Arten von Prozessprüfsystemen einschließlich der Folgenden, die sich jedoch nicht auf diese beschränken: Beimpftes Produkt: Das eigentliche Produkt kann direkt oder indirekt mit Sporen einer bekannten Population und Resistenz beimpft werden. Die direkte Beimpfung wird mit einer flüssigen Suspension auf dem Produkt ausgeführt. Die indirekte Beimpfung erfolgt durch Unterbringen eines beimpften Trägermaterials im oder auf dem Produkt oder in der Verpackung. Die direkte Beimpfung eines Produkts kann infolge des Einschlusses der Sporen auf oder in dem Produkt, von Oberflächenphänomenen und/oder anderen Umweltfaktoren zu einer variablen Resistenz des Inokulums führen. Deshalb ist es wichtig, diese Praxis zu validieren, damit sichergestellt ist, dass die Resistenz des beimpften nachgebildeten Produkts gegenüber dem natürlichen Produkt angemessen korrigiert ist. Die Erholung des Inokulums muss ebenfalls validiert werden. Für zusätzliche Informationen siehe Gillis und Schmidt[21], West[32] und ISO 11737-1. Beimpftes nachgebildetes Produkt: Ein beimpftes nachgebildetes Produkt besteht aus Anteilen eines Produkts oder einer Kombination von Komponenten, die bekanntermaßen die größte Herausforderung für das Verfahren bedeuten, während es in entsprechender Weise alle Produkte in der Produktfamilie repräsentiert. Das nachgebildete Produkt kann direkt oder mit indirekten Mitteln beimpft werden. Beimpftes Trägermaterial: Ein Trägermaterial, beispielsweise ein Papierstreifen, eine Papierscheibe oder ein anderes Substrat, kann mit Sporen einer bekannten Population und Resistenz beimpft werden. Um das beimpfte Trägermaterial für die Entwicklung des Zyklus zu verwenden, sollte die Resistenz des beimpften Trägermaterials mit der Resistenz des beimpften Produkts, des nachgeahmten Produkts oder dem natürlichen Produkt korreliert sein. Natürliches Produkt: Für die Zyklusentwicklung des Verfahrens mit absoluter Keimbelastung kann als mikrobiologisches Prüfsystem ein Produkt mit natürlich vorkommender Keimbelastung verwendet werden. Wenn ein natürliches Produkt verwendet wird, sollte es ein Überwachungsprogramm der Keimbelastung geben, das mit ISO 11737-1 übereinstimmt und die Zahlen, Verteilung und Resistenz der Keimbelastung vor der Sterilisation ermittelt. Ein nachgebildetes Produkt kann eine Produktfamilie repräsentieren, wenn es eine Herausforderung für das Sterilisationsverfahren darstellt, die äquivalent oder größer ist als die Herausforderung, die mit Produkten in der Familie verbunden ist. Ein nachgebildetes Produkt ist nicht für den klinischen Einsatz bestimmt; es ist lediglich für die Entwicklung des Sterilisationszyklus, die Validierung und Sterilisation der Routineproduktion vorgesehen. Ein nachgebildetes Produkt kann ein Produkt sein, das: a)

hinsichtlich Material, Größe, Komplexität und Verpackung mit dem tatsächlichen Produkt vergleichbar ist, und das ähnlichen Herstellungsverfahren unterliegt (z. B. ein Stück des Materials, das für Implantate verwendet wird und das das gesamte Herstellungsverfahren durchläuft);

b)

eine verpackte Kombination der Komponenten von Produkten in der Familie, die gewöhnlich nicht zur Verwendung kombiniert würden (z. B. ein Schlauchset mit mehreren Filtern, Klammern und Absperrhähnen, die Komponenten von anderen Produkten in der Produktfamilie sind);

c)

ähnliche Wärmeübertragungseigenschaften hat.

39

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.8.8

Sterilitätsprüfungen: Keine Anleitung gegeben.

A.8.9

Risikoabschätzung: Keine Anleitung gegeben.

A.8.10 Entpyrogenisierung: Die gebräuchlichste und effektivste Art pyrogene Materialien bakterieller Herkunft (Endotoxine) zu vernichten, ist die thermische Vernichtung durch trockene Hitze (Öfen mit thermischer Konvektion, Wärmeleitung oder Strahlungswärme). Die Entpyrogenisierung mit trockener Hitze ist das Verfahren der Wahl für hitzeresistente Materialien wie Glasgeräte, Metallausrüstungen und -instrumente als auch hitzebeständige Chemikalien, Wachse und Öle. Das Normverfahren der Entpyrogenisierung, wie in vielen Referenztexten und Kompendien beschrieben, ist die Exposition für mehr als 30 min bei mindestens 250 °C (Sweet und Huxsoll)[30]. Temperaturen von mehr als 180 °C für mindestens 3 h haben sich auch als wirksam bei der Zerstörung bakterieller Endotoxine erwiesen. Geringere Temperaturen von trockener Hitze (d. h. 175 °C oder weniger) sind relativ unzureichend, um mindestens 2 log-Einheiten von Pyrogenen zu zerstören (Akers, et al.,[17]; Ludwig und Avis[24]). Zum Beispiel hat sich gezeigt, dass eine 3-log- bis 5-log-Reduktion der Endotoxine bei 170 °C Bearbeitungszeiten von mehr als 1 000 min erfordert. Die Validierung sollte mit dem Nachweis einer 3-log-Verringerung der Endotoxine abgeschlossen werden. Ein oder mehrere eine Herausforderung darstellende Prüfartikel sollten mit 1 000 oder mehr USP-Einheiten (IU) behandelt werden. Eine nicht der thermischen Zerstörung exponierte Kontrollprobe und die exponierten Prüfartikel sollten auf Endotoxine überprüft werden. Der Endotoxin-Assay sollte der Limulus-Amöbozyten-Lysat-Test (LAL-Test) sein. Wenn ein geringeres Niveau der IU-Reduktion validiert wird, sollte es vor der Aufbereitung ein Programm für die Routineüberwachung von Endotoxinniveaus auf Artikeln geben, damit sichergestellt ist, dass das validierte Niveau nicht überschritten wird. Wenn die Validierung des Entpyrogenisierungszyklus vorgenommen wird, sollte die Art der Endotoxine in Betracht gezogen werden. Es wurden unterschiedliche Grade des Endotoxinabbaus festgestellt. Handelsübliche, ohne Füllstoffe zusammengesetzte Endotoxinpräparate (d. h. Laktose, Polyethylenglykol) haben ergeben, dass sie gegenüber der Exposition von trockener Hitze am beständigsten sind und deshalb als die problematischsten Prüfartikel in Betracht kommen (Ludwig und Avis[25]). Der Abbau von Endotoxinen folgt nicht der einfachen logarithmischen Abnahme, der sich bei Untersuchungen der Sterilisation an homogenen Sporensuspensionen zeigt. Die Inaktivierungskinetik des Endotoxins von E. coli, S. typhosa, Serratia marcescens und Pseudomonas aeruginosa hat sich als ein nichtlinearer Prozess zweiter Ordnung erwiesen (Tsuji und Harrison[31]). Die Sicherung einer zuverlässigen Endotoxin-Wiederfindungsrate aus den Prüfartikeln ist ausschlaggebend bei Untersuchungen der Endotoxin-Inaktivierung oder Entfernung (Avis, et al.[18]; Ludwig und Avis[24]). Damit die Entpyrogenisierung sichergestellt ist, ist es wichtig, dass jeder Artikel im Ofen oder Tunnel mindestens der festgelegten Temperatur für nicht weniger als der angegebenen Zeit ausgesetzt wird.

A.9 Validierung A.9.1 Allgemeines Das Validierungsprogramm kommt zum Einsatz, um die Zuverlässigkeit eines Sterilisations- oder Entpyrogenisierungsverfahrens zu bewerten. (Weitere Verweisungen auf „Sterilisation“ enthalten gegebenenfalls Entpyrogenisierung.) Deshalb sollte im Validierungsprotokoll explizit aufgeführt sein, was, wann und wie gemessen wird. Der wesentliche Teil des Protokolls erfordert die Notwendigkeit der Interpretation der Ergebnisse. Eine wahre, objektive Validierung ist nur möglich, wenn die Anforderungen, nach denen das Sterilisationsverfahren beurteilt wird, vor jeder Validierung bestimmt und festgelegt werden. Übereinstimmung mit einem Qualitätssicherungssystem nach ISO 13485 sichert eine klare und objektive Validierung. Besondere Aufmerksamkeit sollte sich auf die Sicherstellung richten, dass die physikalischen Parameter im Ablauf des gesamten Sterilisationszyklus (nicht nur der Phase der Exposition) mit denen vergleichbar sind, die für die Entwicklung des Zyklus festgelegt waren. Die Konditionierungsphase (Aufheizphase) könnte bei der Beladung zu einer beträchtlichen Keimabtötung führen.

40

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Die Analyse der bei der Validierung erhaltenen Daten wird zeigen, dass ein gegebener Sterilisationszyklus in einer gegebenen Sterilisationsanlage eine bestimmte Beladung steril machen wird oder nicht. Deshalb bezieht sich die Validierung nicht nur auf die Sterilisationsanlage, sondern auch auf solche Faktoren wie die Beladung und deren Anordnung. Die Homogenität der Beladung und das Beladungsschema bestimmen weitgehend die Anzahl der benötigten Temperaturmessfühler. Der Einsatz gemischter Beladungen könnte eine Erhöhung der verwendeten Anzahl an Messfühlern erfordern. Mindestens ein Messfühler sollte neben den Überwachungs- und Steuerungsmessfühlern platziert werden. Zusätzliche Messfühler dürfen benutzt werden. Eine einwandfreie Interpretation der Ergebnisse ist nur möglich, wenn die Kriterien festgelegt wurden, bevor die Validierung vorgenommen wird. Die Anpassung der Anforderungen an die Ergebnisse der Validierung widerspricht jedem Qualitätssicherungssystem oder jedem Prinzip. Wenn das Sterilisationsverfahren nicht innerhalb festgelegter Grenzwerte abläuft, sind Erfahrungen und Fachwissen notwendig, um die Ergebnisse zu interpretieren und die Probleme zu erkennen, die zur Nichteinhaltung führen. Die Validierung kann als Reihe von Messdurchläufen (oder Messabläufen) zwischen Produktionsabläufen von bereits validierten Beladungen angesetzt werden. Die Unterbrechung der Messdurchläufe für Zwecke der Ablaufplanung schließt jedoch nicht die Notwendigkeit aus, die Reproduzierbarkeit des Prozesses über mehrere Validierungsdurchläufe nachzuweisen. Demzufolge sollte eine neue Reihe von Validierungsdurchläufen im Anschluss an die Untersuchung und Korrektur jeder nicht bestandenen Validierung veranlasst werden. Eine derartige neue Reihe braucht nicht veranlasst zu werden, wenn ein Validierungsdurchlauf wegen eines unvorhergesehenen Ausfalls einiger Peripheriegeräte des validierten Systems disqualifiziert wurde. Periphere Ausfälle sind z. B. Stromausfälle, Ausfälle von Versorgungsleistungen und Ausfall von externen Überwachungseinrichtungen. Ein peripherer Ausfall würde als Disqualifikation und nicht als nicht bestandene Validierungsprüfung dokumentiert werden, wenn der Einflussfaktor, der für den Ausfall verantwortlich ist, tatsächlich in keiner Beziehung zur Steuerung oder Leistung des Verfahrens oder der validierten Ausrüstung steht. Normalerweise wird ein disqualifizierter Durchlauf auf einen anderen Termin verlegt. Die IQ, OQ und PQ sind Teil der Prozesssteuerung und sollten nach zugelassenen Protokollen durchgeführt werden. Die Zuverlässigkeit der Validierungsergebnisse hängt von der Genauigkeit und Reproduzierbarkeit des ausgeführten und abgeschätzten Verfahrens ab. Die Kalibrierung in Verbindung mit Validierung sollte die Genauigkeit, Präzision und Empfindlichkeit der Messmittel, die bei der Validierung zum Einsatz kommen, aber auch die Ausrüstung, die zuführt, fühlt, aufzeichnet oder anderweitige Überwachungen der festgelegten Prozessparameter ausführt, sicherstellen. Spezifikationen verbunden mit Kalibrierung für Validierung sollten Erfassungswerte und Toleranzgrenzen für Genauigkeit und Präzision enthalten. Das Validierungsprogramm sollte Maßnahmen für die Bewältigung von außerhalb der Kalibrierung herrschen Zuständen enthalten, die angetroffen werden könnten. Kalibriernormen sollten auf nationale oder Internationale Normen zurückführbar sein. A.9.1.1

Keine Anleitung gegeben.

A.9.1.2

Keine Anleitung gegeben.

A.9.2 Abnahmebeurteilung Der IQ-Plan sollte Verfahrensweisen enthalten, die sicherstellen werden, dass die Sterilisationsanlage und die daran angeschlossenen Versorgungseinrichtungen mit den Spezifikationen übereinstimmen und der Sterilisator sicher und einsatzfähig ist. Nach Abschluss der Abnahmebeurteilung sollten der tatsächlichen Ausführung entsprechende Zeichnungen („as-built“-Zeichnungen) angefertigt werden, weil die tatsächliche Installation nicht unbedingt mit der identisch sein muss wie die im Entwurf oder der Installationszeichnung geplante. A.9.2.1

Keine Anleitung gegeben.

A.9.2.2

Keine Anleitung gegeben.

41

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.9.3 Funktionsbeurteilung A.9.3.1 Der OQ-Plan sollte eine Untersuchung enthalten, die den Nachweis erbringt, dass die Sterilisationsanlage das vorgeschriebene Verfahren ohne Produkt ausführen kann. Alle Gerätewagen, Ablageböden oder Roste, die zur Aufnahme des Produkts benutzt werden, sollten sich im Sterilisator befinden. Die Funktionsbeurteilung weist nach, dass die Ausrüstung für die Sterilisationsanlage und sämtliches Zubehör deren Spezifikation entsprechend geliefert und installiert wurde. A.9.3.2 Temperaturmessfühler sollten über das gesamte von der Beladung eingenommene Volumen verteilt sein. Diese Orte sollten enthalten: voraussichtlich heiße Bereiche (z. B. in Nähe der Eintritte des Heizmediums); voraussichtlich kalte Bereiche (z. B. in Nähe der Türen oder von den Eintrittsöffnungen des Heizmediums am weitesten entfernte Stellen); Bereiche neben fest eingebauten Temperaturmessfühlern des Sterilisators; gleichmäßig über den oberen Teil, die geometrische Mitte und den unteren Teil des Beladungsvolumens verteilt. Bei Sterilisatoren für kleine Chargen sollten ein Temperaturmessfühler für je 0,028 m3 (1 ft3) Sterilisatorvolumen oder mindestens drei Temperaturmessfühler für bis zu 0,28 m3 (10 ft3) zum Einsatz kommen. Bei Sterilisatorvolumen von 0,28 m3 und mehr sollten mindestens zehn Temperaturmessfühler eingesetzt werden. Die Anzahl der Messfühler sollte auf dem vorgefundenen Temperaturbereich und der geforderten Spezifikation beruhen. Je enger der Temperaturbereich im Sterilisator ist, umso weniger Temperaturmessfühler werden benötigt. Die Temperatur sollte über den gesamten Sterilisationszyklus mit der voraussichtlich längsten Einwirkzeit überwacht werden. Bei kontinuierlichen (Tunnel-) Sterilisationsanlagen sollte die Temperaturverteilung über das Fließband überwacht werden. Am Band sollten Messfühler angebracht sein, die die Ränder des Produktbereichs und die Mitte erfassen. Wenn die Sterilisationsanlage auf unterschiedliche Temperaturbereiche eingestellt ist, sollte jeder Bereich überwacht werden. Die Überwachungsstellen sollten sich oberhalb der höchsten Produkthöhe befinden. Wenn die Temperaturmessfühler gedreht werden (d. h. die Messbereiche werden nicht gleichzeitig überwacht), ist eine Bezugsposition nötig, um die Temperaturen von verschiedenen Bereichen zu vergleichen. Ist der Sterilisator nicht in Bereiche eingeteilt, sollten die Temperaturen im Aufheizbereich (Eingangsbereich), im Expositionsbereich und im Abkühlbereich (Ausgang) überwacht werden. Die Stellen sollten den Bereich über der höchsten Produkthöhe und quer über die vom Produkt eingenommene Breite umfassen. Stellen in Nähe der Messfühler sollten ebenfalls enthalten sein. Es sollten mindestens 10 Temperaturmessstellen überwacht werden. Bei größeren Sterilisatoren sollten mindestens fünf Temperaturmessstellen je 2,8 m3 (100 ft3) Produktvolumen überwacht werden. Die Temperatur sollte bei maximaler Einwirkzeit bei im Gleichgewicht befindlichen Betriebszuständen gemessen werden. Es könnte notwendig sein, eine kontinuierlich arbeitende Sterilisationsanlage auf Betriebstemperatur zu bringen, bevor eine Wärmekartierung vorgenommen wird. Falls eine Druckbeaufschlagung des Sterilisators oder Tunnels erforderlich ist, sollten Messungen in Bereichen vorgenommen werden, in denen das gasförmige Heizmedium voraussichtlich austreten wird. Bei Tunnelanlagen sind das gewöhnlich der Ausgang und die Eingangsbereiche. Weitere Prozessparameter, die während der Validierung gemessen werden sollten, enthalten: Durchsatz und Gleichmäßigkeit des Heizmediums; Amperezahl der elektrischen Heizung; gegebenenfalls die Geschwindigkeit des Fließbands.

42

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.9.4 Leistungsbeurteilung A.9.4.1

Allgemeines

A.9.4.1.1 Die Leistungsbeurteilung zeigt, ob alle Ausrüstungsgegenstände nach vorgegebenen Kriterien arbeiten und das Verfahren Produkte erzeugt, die deren Spezifikation entsprechen. Die Leistungsbeurteilung sollte an der für die Sterilisation benutzten Ausrüstung vorgenommen werden. Die Leistungsbeurteilung schließt eine physikalische Leistungsbeurteilung und eine mikrobiologische Leistungsbeurteilung ein. Beispiele von wesentlichen Veränderungen, die näher bestimmt werden sollten, sind: Verpackung; Produktdesign; Anordnung der Sterilisatorbeladung oder Dichte der Sterilisatorbeladung; Sterilisationsausrüstung; Sterilisationsverfahren. Die Auswirkungen derartiger Veränderungen sollten in allen Phasen des Sterilisationsverfahrens bestimmt werden. A.9.4.1.2 Die Leistungsbeurteilung wird vorgenommen, um die Fähigkeit des Verfahrens nachzuweisen, überall in der Beladung die physikalischen Bedingungen innerhalb der festgelegten Toleranzen aufrechterhalten zu können. A.9.4.1.3 Unterschiedliche Beladungen und Modifizierungen von Beladungen sollten beurteilt werden, um den akzeptablen Produktbereich, die Verpackungsarten und Beladungsdichten zu bestimmen, die mit einem festgelegten Verfahren sterilisiert werden können. A.9.4.1.4

Siehe A.9.4.1.3.

A.9.4.1.5

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.1.6

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.2

Leistungsbeurteilung — Physikalisch

A.9.4.2.1 Für jedes repräsentative Beladungsschema sollte das Temperaturprofil der Sterilisatorbeladung bestimmt werden. Die Anzahl der für den leeren Sterilisator bei der Leistungsbeurteilung empfohlenen Temperaturmessfühler sollte ein angemessenes Profil der Beladung ergeben. Das Produkt sollte sich auf der oder unterhalb der als minimal festgelegten Temperatur befinden (siehe 9.4.1) bevor es in den Sterilisator eingebracht wird, außer wenn der Prozess mit der Beladungstemperatur gesteuert wird. Temperaturmessfühler sollten über das gesamte von der Beladung eingenommene Volumen bei besonderer Beachtung von vermuteten heißen und kalten Stellen oder Bereichen verteilt sein. Während der physikalischen Leistungsbeurteilung kann eine gleichzeitige interne (Durchdringung) und externe (Verteilung) Temperaturüberwachung vorgenommen werden. Diese Überwachung könnte das Vorhandensein von unvorhergesehenen Problemen aufdecken, die in beladenen gegenüber den leeren Sterilisatoren auftreten könnten; in diesem Fall sollte die doppelte Anzahl der oben stehend empfohlenen Temperaturmessfühler eingesetzt werden. Bestätigt werden sollte, dass das Produkt die festgelegten Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Leistung nach Anwendung des Sterilisationsverfahrens bei den oberen Toleranzen der Prozessparameter erfüllt.

43

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.9.4.2.2

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.2.3 Die Reproduzierbarkeit des Produktionszyklus wird durch Ausführen von mindestens drei Zyklen, mit bei jedem Zyklus normalen Prozessparametern, unter den ungünstigsten Bedingungen bei voller Sterilisatorbeladung nachgewiesen. Mindestens ein Zyklus sollte mit minimaler Beladung ablaufen, um zu bestätigen, dass die Parameter bei minimaler Beladung mit der maximalen Beladung konsistent sind. Wenn Beladungen mit gemischten Produkten aufzubereiten sind, sollten hinreichend Zyklen ablaufen, um den Nachweis zu erbringen, dass das Produktgemisch Ergebnisse im Einklang mit den Prozessparametern liefert. A.9.4.2.4 A.9.4.3

Keine Anleitung gegeben. Leistungsbeurteilung — Mikrobiologisch

A.9.4.3.1 Die mikrobiologische Beurteilung sollte aus mindestens drei fraktionierten Zyklen bestehen, die das reproduzierbare Abtöten von Zyklus zu Zyklus und das gleichmäßige Abtöten über den Sterilisator oder Tunnel bei voller Sterilisatorbeladung mit ungünstigsten Produkten aufzeigt. Diese Zyklen sollten eine geringere Letalität bieten als das Produktionsverfahren, was durch Verkürzen der Einwirkzeit, Verringern der Temperatur oder von beidem erreicht werden kann. Die Art von biologischen Indikatoren oder Prozessprüfsystemen wird von der ausgewählten Art der mikrobiologischen Validierung bestimmt (siehe 8.3 und 8.4). Wenn bei der Routineproduktion eine externe oder andere mikrobiologische Überwachung anzuwenden ist, sollte sie in die mikrobiologische Beurteilung einbezogen sein. A.9.4.3.2

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.3.3 Biologische Indikatoren oder andere Prozessprüfsysteme sollten auf Grundlage der Daten in der Beladung untergebracht werden, die während der physikalischen Leistungsbeurteilung ermittelt wurden (A.9.4.1). Die Anzahl der biologischen Indikator- oder PCD-Positionen sollte auf dem beobachteten Temperaturbereich und der geforderten Spezifikation beruhen. Je enger der Temperaturbereich im Sterilisator, desto weniger BIoder PCD-Positionen werden benötigt. Bei Sterilisatoren für kleine Chargen (wie z. B. jene, die ein Sterilisatorvolumen von weniger als oder gleich 0,28 m3 haben), sollten mindestens zehn BI- oder PCDPositionen belegt werden. Bei Sterilisatoren für größere Chargen (wie z. B. jene, die ein Sterilisatorvolumen von mehr als 0,28 m3 haben), sollten mindestens zwanzig BI- oder PCD-Positionen belegt werden. Jeder der Temperaturmessfühler sollte in Nähe der BI- oder PCD-Position angeordnet werden. Bei kontinuierlichen (Tunnel-)Sterilisationssystemen sollte die mikrobiologische abtötende Wirkung quer über das Fließband bestimmt werden. Biologische Indikatoren oder andere Prozessprüfsysteme sollten im Produkt auf dem Band angeordnet werden und die Ränder des Produktbereichs und die Mitte einbeziehen. Außerdem sollten biologische Indikatoren und Prozessprüfsysteme am Beginn, in der Mitte und am Ende jeder Sterilisiergutreihe untergebracht sein. Biologische Indikatoren und andere Prozessprüfsysteme sollten im ungünstigsten Produkt, das im Allgemeinen das größte ist, untergebracht werden. Während jedem der drei Durchläufe sollte ein Minimum von zehn biologischen Indikatoren oder anderen Prozessprüfsystemen durch den im Gleichgewichtszustand befindlichen Tunnel hindurch geleitet werden. Die Durchläufe sollten an drei verschiedenen Tagen durchgeführt werden, wobei jeweils zwischen jedem Durchlauf der Tunnel abgeschaltet wird. Es kann notwendig sein, eine kontinuierlich arbeitende Sterilisationsanlage auf Betriebstemperatur zu bringen bevor die mikrobiologische Beurteilung vorgenommen wird. Die mikrobiologische Überwachung sollte mit einer fraktionierten Einwirkdauer vorgenommen werden, die durch Einstellen der Fließbandgeschwindigkeit festgelegt wird. Jeder der Temperaturmessfühler sollte neben einer biologischen Indikator- oder PCD-Position platziert werden. Weil es unpraktisch ist, bei kontinuierlichen (Tunnel-)Sterilisationsanlagen die Beladungstemperatur im Verlauf des gesamten Sterilisationsdurchlaufs ständig zu kontrollieren, sollten sie mindestens zu Beginn, in der Mitte und am Ende jedes Sterilisationsdurchlaufs kontrolliert werden. A.9.4.3.4

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.3.5

Keine Anleitung gegeben.

44

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.9.4.4

Leistungsbeurteilung — Entpyrogenisierung

Bei der Validierung von Entpyrogenisierungsverfahren wird anstelle der biologischen Indikatoren oder anderer Prozessprüfsysteme ein genormter Endotoxin-Prüfkörper verwendet. Die Anzahl und Platzierung der Endotoxin-Prüfkörper sollte sich nach der in A.9.4.3.3 für biologische Indikatoren oder Prozessprüfsysteme gegebenen Anleitung richten. Üblich ist eine 3-log-Reduktion eines genormten Endotoxin-Prüfkörpers, jedoch kann ein geringeres Niveau der Reduktion validiert werden, vorausgesetzt, es ist ein Programm vorhanden, mit dem sichergestellt wird, dass Pyrogenniveaus gegenüber den validierten Grenzwerten kontrolliert werden. A.9.4.4.1

Keine Anleitung gegeben.

A.9.4.4.2

Keine Anleitung gegeben.

A.9.5 Weitere Sterilisationsanlagen Die Äquivalenz eines bestimmten Sterilisationsverfahrens kann durch Vergleich der Daten festgestellt werden, wenn das Sterilisationsverfahren in der zu prüfenden Sterilisationsanlage mit den erhaltenen Daten verglichen wird, wenn das gleiche Sterilisationsverfahren in der vorhandenen Sterilisationsanlage durchgeführt wird. Dieser Vergleich sollte eine Beurteilung der Fähigkeit der Anlage enthalten, die verlangte Reproduzierbarkeit der Spezifikationen gegenüber einer ungünstigsten Produktladung zu liefern. Die Spezifikationen sollten diejenigen sein, die zuvor bei der Leistungsbeurteilung des Sterilisationsverfahrens in der vorhandenen Anlage validiert wurden. Die zu prüfende Sterilisationsanlage sollte auch mit der vorhandenen verglichen werden, um festzustellen, wie bedeutsam die Unterschiede sind. Die Abnahme- und die Funktionsbeurteilung für die komplette zu prüfende Anlage sollten überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Anlage für das Sterilisationsverfahren geeignet ist. Die Beurteilung ist ein Drei-Phasen-Prozess, der aus Entwicklung und bautechnischer Beurteilung (Phase 1), Prozessanalyse und Beurteilung (Phase 2) und der mikrobiologischen Beurteilung (Phase 3) besteht. Phase 1: Beurteilung von Planung und Konstruktion besteht aus einem Vergleich der Anlage, die bei der zu prüfenden Sterilisationsanlage eingesetzt wird, gegenüber der existierenden validierten Sterilisationsanlage. Einige der zu berücksichtigenden Faktoren sind: Volumen der Sterilisatoren; das Nutzvolumen in den Sterilisatoren; die im Sterilisator je Kubikmeter verfügbare Wärmemenge (Joule) der Wärmequelle; Leistung des Kreislaufsystems der Sterilisatoren; Zeit bis zur Erreichung des Gleichgewichts in den Sterilisatoren; Gleichmäßigkeit der Temperatur in den Sterilisatoren; Gesamtzykluszeit in den Sterilisatoren; gegebenenfalls Fließbandgeschwindigkeit. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist eine Grundlage für die Bestimmung des Umfangs einer weiteren Eignungsprüfung, die in der zweiten und dritten Phase erforderlich ist. Wenn die Beurteilung zeigt, dass die Anlage nicht vergleichbar ist, ist es immer noch möglich, die Gleichwertigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der Ergebnisse der zweiten und dritten Phase festzustellen. Normalerweise ist das so, je größer die Ähnlichkeit zwischen der zu prüfenden Anlage und der vorhandenen Anlage ist, umso weniger Prüfaufwand ist in der dritten Phase erforderlich.

45

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Phase 2: Die zweite Phase bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ist die Analyse aller Prozessdaten, die mit einem validierten Prozess in der zu prüfenden Anlage im Zusammenhang stehen. Diese Daten sollten mit den Spezifikationsgrenzwerten für dieses spezielle Sterilisationsverfahren verglichen werden. Die Spezifikationsgrenzwerte sind diejenigen, die bei der ursprünglichen Validierung des Sterilisationsverfahrens in der vorhandenen Anlage festgelegt wurden. Die Spezifikationen, Abnahmekriterien und Beladungsanordnung sollten die gleichen sein, wie die, die bei den ursprünglichen Validierungsstudien des Verfahrens festgelegt wurden. Zur Unterstützung dieser Beurteilung können statistische Verfahren angewendet werden, die die zentralen Tendenzen der Prüfdaten und deren Grad der Variabilität bewerten. Es sollte eine Beurteilung erfolgen, die die Beladungsprofile innerhalb jedes zu prüfenden Sterilisators vergleicht. Diese Beurteilung sollte mithilfe der vorhandenen Prozessparameter vorgenommen werden. Die kritischen Parameter des Prozesses sollten festgelegt werden, bevor die Beurteilung vorgenommen wird. Diese Parameter sollten die Verteilung und die Regelung der Produkttemperatur in der Beladung während des gesamten Zyklus und die Aufheiz- und Abkühlzeiten des Produkts enthalten. Ein Vergleich der Prozesse bei den Sterilisatordurchläufen sollte erkennen lassen, ob die Prozesse in ihrer Fähigkeit äquivalent sind, die vorhandenen Spezifikationsgrenzwerte einzuhalten und alle weiteren Abnahmekriterien zu erfüllen. Wenn die Analyse der Daten die Abnahmekriterien erfüllt, dann kann eine reduzierte mikrobiologische Leistungsbeurteilung mit dem Produkt vorgenommen werden (siehe Tabelle A.2), um den zu prüfenden Sterilisator zu validieren. Die generierten Daten sollten analysiert und in einem Format zusammengestellt werden, die deren Anwendung bei künftigen Bestimmungen der Gleichwertigkeit von Prozessen ermöglicht. Werden die Abnahmekriterien bei der Prozessanalyse und Beurteilung nicht erfüllt, ist es nicht möglich, die Gleichwertigkeit des Prozesses nachzuweisen, selbst dann nicht, wenn die Ergebnisse der anderen Phasen äquivalent sein können. Phase 3: Die dritte Phase der Analyse der Prozessgleichwertigkeit ist die Durchführung der mikrobiologischen Beurteilung. Diese Beurteilung besteht in der Berücksichtigung aller Faktoren, die die Letalität des Sterilisationsverfahrens beeinträchtigen könnten. Die Faktoren, die beurteilt werden sollten, schließen alle Veränderungen der Sterilisations- oder Fertigungsstandorte ein, die die Keimbelastung des zur Sterilisation vorgelegten Produkts beeinträchtigen könnten. Ein vergrößerter Abstand zwischen der Produktionsanlage und dem Standort der Sterilisationsanlage könnte eine höhere Keimbelastung ergeben, besonders dann, wenn das Produkt mikrobiologisches Wachstum unterstützt. Unterschiede im Umfeld der Fertigung könnten zur Herstellung von Produkten mit höheren Keimbelastungen führen, als im Vorfeld validiert wurden, sogar dann, wenn das Produkt kein mikrobiologisches Wachstum unterstützt. Ergebnisse der Auswertung: Die Ergebnisse der mikrobiologischen Beurteilung in Verbindung mit den Ergebnissen der Phase 1 und Phase 2 werden verwendet, um zu festzustellen, ob eine mikrobiologische Leistungsbeurteilung vorgenommen werden sollte (siehe Tabelle A.2). Sind die Schlussfolgerungen aus der Beurteilung von Planung und Konstruktion (Phase 1), Prozessanalyse und Beurteilung (Phase 2) und mikrobiologischer Beurteilung (Phase 3) äquivalent, dann ist keine Durchführung einer Leistungsbeurteilung notwendig. Tabelle A.2 — Auswertung der Ergebnisse Phase 1 Beurteilung von Planung und Konstruktion

Phase 2 Prozessanalyse und Beurteilung

Phase 3 Mikrobiologische Beurteilung

Mindestanzahl mikrobiologischer Durchläufe zur Leistungsbeurteilung

Äquivalent

Äquivalent

Äquivalent

Keiner

Nicht äquivalent

Äquivalent

Äquivalent

1

Äquivalent

Äquivalent

Nicht äquivalent

1

Nicht äquivalent

Äquivalent

Nicht äquivalent

1

Äquivalent oder nicht äquivalent

Nicht äquivalent

Äquivalent oder nicht äquivalent

3

46

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Wenn Phase 2 und entweder Phase 1 oder Phase 3 zu dem Schluss kommen, dass die Prozesse äquivalent sind, oder wenn nur die Phase 2 zu dem Schluss kommt, dass die Prozesse äquivalent sind, dann sollte mindestens eine mikrobiologische Leistungsbeurteilung vorgenommen werden (siehe Tabelle A.2). Die mikrobiologische Leistungsbeurteilung sollte ausreichen, den Nachweis zu erbringen, dass das gewünschte Sterilisationssicherheitsniveau des Verfahrens erreicht ist, sogar wenn die Anlage oder mikrobiologische Beurteilung nicht äquivalent sind. Wenn die Schlussfolgerung von Phase 2 war, dass die Prozesse nicht äquivalent sind, dann sollte der Prozess als „nicht äquivalent“ erklärt werden und nach den Anforderungen der vorliegenden Internationalen Norm vollständig validiert werden, bevor die zu prüfende Anlage benutzt wird. Die Ergebnisse von Phase 1 oder Phase 3 ändern jedoch nichts an dieser Erklärung von „nicht äquivalent“. Wenn die Durchführung von einer oder mehreren mikrobiologischen Leistungsbeurteilungen erforderlich ist, dann sollten die Art des Zyklus, Spezifikationsgrenzen und die bei der Validierung des existierenden Prozesses festgelegten Anforderungen an die Letalität herangezogen werden, um die Leistung der zu prüfenden Anlage zu beurteilen. Vor der Durchführung der mikrobiologischen Leistungsbeurteilung sollten die Spezifikationsgrenzen, Anforderungen an die Letalität und Abnahmekriterien festgelegt werden. Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit: Das festgelegte Prozess-Gleichwertigkeitsprogramm sollte die Anforderungen festlegen, die die Anlage erfüllen muss, um jährlich wiederholbare Gebrauchseigenschaften vorzuweisen. Um die Gleichwertigkeit von Jahr zu Jahr aufrechtzuerhalten, sollte die Analyse den akzeptablen Bereich von Betriebsparametern und den Grad an Variabilität festlegen. Alle Entscheidungen hinsichtlich des Analysenergebnisses, zu bestimmen, ob die zu prüfende Anlage als äquivalent mit der existierenden Sterilisationsanlage erklärt werden kann, müssen dokumentiert werden. Als Minimum sollte das Dokumentationspaket enthalten: die vollständige Spezifikation für die zu prüfende Anlage, die umfassend die Anlage, die Betriebsdaten und Toleranzen beschreibt, und Verweisungen oder eine Auflistung von anwendbaren Betriebsverfahren, Kalibrierverfahren und Wartungsplänen enthalten sollte; Nachweis oder Bewertung der Fähigkeit der Anlage, das bestimmungsgemäße Verfahren auszuführen, einschließlich einer Verweisung auf die aktuelle Funktionsbeurteilung; die Ergebnisse des Vergleichs zwischen der zu prüfenden Prozessausrüstung und der existierenden validierten Prozessausrüstung, wobei der Vergleich eindeutig zeigen sollte, dass alle wichtigen Systeme und kritischen Parameter bewertet wurden, einschließlich statistischer Analysen, falls durchgeführt; Nachweis oder Bewertung der Produktbedingungen während der Aufbereitung in der zu prüfenden Anlage, um die Gleichwertigkeit mit dem existierenden Verfahren zu beweisen; die Ergebnisse der Bewertung weiterer Faktoren, die sich auf die Letalität des Sterilisationsverfahrens auswirken könnten; die dokumentierte Schlussfolgerung, dass die zu prüfende Anlage mit der Anlage, auf die speziell in der aktuellen Validierungsstudie verwiesen wird, äquivalent ist, um das festgelegte Sterilitätssicherheitsniveau zu erreichen; deren Aussage sollte die Ergebnisse jeder zusätzlichen Prüfung enthalten oder auf diese verweisen, die durchgeführt wurde, um die vorliegende Validierungsstudie und jede weitere zur Bestätigung/Beurteilung von Routinefreigaben des Produkts vom existierenden validierten Zyklus durchgeführte Prüfung zu ergänzen; Abnahme durch den Spezialisten für Sterilisation und andere Einzelpersonen, wie es die üblichen Verfahrensweisen bei Änderungskontrollmaßnahmen innerhalb der Organisation erfordern; Auflistung der geltenden Betriebsverfahren für Sterilisatoren und ausgegebenen oder veränderten Spezifikationen für die zugelassene Benutzung der zu prüfenden Anlage für die Routineaufbereitung von Produkten.

47

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.9.6 Überprüfung und Anerkennung der Validierung A.9.6.1 Der Validierungsbericht sollte von den gleichen Ämtern genehmigt werden, die das ursprüngliche Protokoll bestätigt haben. A.9.6.2 Nach Abschluss des Validierungsprogramms sollten die Prüfergebnisse in einem Validierungsbericht zusammengestellt werden. Der Validierungsbericht sollte enthalten oder auf Folgendes hinweisen: Einzelheiten von sterilisierten Produkten (einschließlich Verpackung und Beladungsschema im Sterilisator); Spezifikation des Sterilisators; Daten der Abnahme-/Funktionsbeurteilung; Berichte, physikalisch und biologisch, von allen Abläufen der Leistungsbeurteilung; eine Angabe, dass alle Messgeräte, Aufzeichnungsgeräte, usw. zum Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung kalibriert waren; Maßnahmen für künftige Überprüfung und erneute Beurteilung; Validierungsbericht(e); dokumentierte angewendete Verfahren; dokumentierte Betriebsverfahren einschließlich Grenzen der Prozesssteuerung; Wartungs- und Kalibrierverfahren; ob ein biologisches Versagen oder ein Korrekturmaßnahmen eingeleitet worden sind.

Geräteausfall

aufgetreten

ist,

und

ggf.

welche

A.10 Routineüberwachung und -kontrolle A.10.1 Routinekontrolle A.10.1.1 In der Entwicklungs- und Qualifizierungsphase wird festgestellt, ob das Verfahren leistungsfähig und reproduzierbar ist. Bei dieser Bewertung werden Steuerungs- und Regelgrößen ermittelt und in einer Validierungsdatei des Verfahrens zugeordnet. Aus der Validierungsdatei werden dokumentierte Verfahren für die Ausführung und Steuerung von Routineverfahren entwickelt. Nach dokumentierten Verfahren werden die entscheidenden Steuerungsgrößen (Materialien, Beladung, Betriebsparameter usw.) eingelesen und während der routinemäßigen Sterilisation überwacht, um die Prozesssteuerung und Abnahmefähigkeit zu verifizieren. Die Beziehungen zwischen Temperaturregler, Steuerungsprogramm (falls zutreffend), Sterilisatortemperaturmessfühler und Temperaturverteilung der Beladung werden hergestellt, um sicherzustellen, dass die Materialien während der Einwirkung an allen Stellen im Sterilisator der geforderten Temperatur ausgesetzt sind. Die Einstellung der Zeitschaltuhr sollte die Mindesteinwirkzeit an der Stelle im Sterilisator widerspiegeln, die die letzte Stelle ist, die den Sollwert erreicht. Wenn manuelle Zeitsteuerung erforderlich ist, sollten die Zeitabstände der Temperaturdokumentation auf Grundlage der Länge des Einwirkzeitraums entsprechend bestimmt werden. Die zur Erreichung des Sollwerts erforderliche Zeitdauer (Aufheizzeit) wird bei jedem Zyklus überprüft und dokumentiert, um die Prozesssteuerung zu verifizieren und sicherzustellen, dass die Integrität der Produkte aufrechterhalten wurde. Die Einstellungen des Luftvolumenstroms bei derart ausgestatteten Sterilisatoren werden dokumentiert und sollten die Spezifikation wiedergeben. Eine Druckanzeige bei derart ausgestatteten Sterilisatoren sollte ebenfalls bei jedem Sterilisatordurchlauf überprüft und dokumentiert werden. Bei kontinuierlich betriebenen Anlagen wird bei jedem Sterilisatordurchlauf die Fließbandgeschwindigkeit verifiziert und dokumentiert.

48

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.10.1.2 Die Beladungsanordnung wird geprüft, um zu verifizieren, ob sie die Anordnung wiedergibt, die bei der Qualifizierung festgelegt wurde. Eine neue Qualifizierung der Beladungsmenge kann durch Vergleich der Temperaturverteilung während der Untersuchungen mit minimaler und maximaler Beladungsmenge festgestellt werden. Sind die minimalen und maximalen Beladungsmengen als äquivalent bestimmt, dann können Beladungsmengen von Zwischengrößen als qualifiziert angesehen werden. A.10.1.3

Keine Anleitung gegeben.

A.10.1.4 Automatische Prozesssteuerungssysteme generieren ein Protokoll der Ereignisse des Sterilisationsverfahrens. Dieses Protokoll wird mit den Betriebsparametern verglichen, die bei den dokumentierten Verfahren aufgezeichnet und von der Person unterzeichnet sind, die die Abnahmefähigkeit des Verfahrens verifiziert hat. Manuelle Aufzeichnungen des Ablaufs enthalten ein vorgegebenes Aufzeichnungsformat zum Dokumentieren der Sterilisatorbeladung und -anordnung, Angabe des Zyklus, Durchlaufdatum und Zyklusmerkmalen wie Zeitdauer, Temperatur, Luftvolumenstrom und (falls zutreffend) Druckanzeige. Diese Angaben werden während des Zyklus gesammelt oder von Fernüberwachungsgeräten erlangt. A.10.1.5

Keine Anleitung gegeben.

A.10.1.6

Keine Anleitung gegeben.

A.10.1.7

Keine Anleitung gegeben.

A.10.1.8

Keine Anleitung gegeben.

A.10.1.9

Keine Anleitung gegeben.

A.10.2 Routineüberwachung Keine Anleitung gegeben.

A.10.3 Stellen für die Prozessüberwachung Biologische Indikatoren werden in der Produktbeladung an Stellen untergebracht, die als am schwierigsten zu sterilisieren festgestellt wurden. Wahlweise können Prozessprüfsysteme angewendet werden. Die Stellen im Sterilisator, die sich bei der Einwirktemperatur als die Stellen mit der kürzesten Zeit herausgestellt haben, sollten mit den biologischen Indikatoren oder dem Prozessprüfsystem geprüft werden. Wenn parametrische Freigabe festgestellt wurde, dann ist keine mikrobiologische Überwachung mit biologischen Indikatoren oder dem Prozessprüfsystem und die mikrobiologische Prüfung des Produkts nach der Sterilisation erforderlich.

A.11 Produktfreigabe nach der Sterilisation/Entpyrogenisierung A.11.1 Wenn die Prozessparameter außerhalb ihrer festgelegten Toleranzwerte liegen, sollte das Produkt nicht freigegeben werden. Das Produkt sollte nach Verfahren nicht übereinstimmender Produkte bewertet werden. Die Entscheidung über die Zurückweisung des Produkts sollte dokumentiert werden. Bei der Durchführung der Validierungen sollte die Eignung von Produkt und Verpackung hinsichtlich einer erneuten Sterilisation und die Auswirkung wiederholter Expositionen gegenüber dem Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze auf die Funktionsfähigkeit des Produkts einbezogen werden. Wenn das Produkt erneut sterilisiert wird, weil die Werte der ursprünglichen Exposition gegenüber der Sterilisation mit trockener Hitze außerhalb der Spezifikation lagen, sollten Aufzeichnungen des ursprünglichen Sterilisationsverfahrens einbezogen werden oder es sollte in der Sterilisationsdatei oder im Chargenprotokoll darauf verwiesen werden.

49

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

A.11.2 Wenn ein innerhalb festgelegter Toleranzen abgelaufener Sterilisationszyklus mit trockener Hitze den Nachweis erbracht hat, effektiv und reproduzierbar zu sein, dann wird die Bestätigung, dass die Prozessparameter innerhalb der Grenzwerte der Spezifikation lagen, als Beweis für die Zuverlässigkeit des Zyklus gewertet. Parametrische Freigabe ist die Erklärung der Eignung der Sterilisation von Produkten auf der Grundlage einer direkten Messung und Bewertung physikalischer Parameter im Sterilisator. Bei der parametrischen Freigabe sind keine weiteren Proben oder Indikatorprüfungen erforderlich. Wenn biologische Indikatoren oder andere Prozessprüfsysteme eingesetzt werden, um den Sterilisationszyklus für die Produktfreigabe zu überwachen, werden Aufzeichnungen der physikalischen Parameter des Sterilisationsverfahrens und die Ergebnisse der Indikatorprüfung überprüft, um die effektive Durchführung des Sterilisationsverfahrens mit trockener Hitze aufzuzeigen. Anleitungen zur Auswahl, Anwendung und Interpretation der Ergebnisse von biologischen Indikatoren sind in ISO 14161 enthalten. A.11.3 Keine Anleitung gegeben. A.11.4 Die Nichteinhaltung der physikalischen Spezifikation oder die Nichterfüllung von festgelegten Anforderungen durch biologische Indikatoren oder andere Prozessprüfsysteme sollte dazu führen, die Sterilisatorbeladung zu sperren, die Ursache der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung herauszufinden und das Ergebnis der Untersuchung zu dokumentieren.

A.12 Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Verfahrens A.12.1 Allgemeines Der Zweck dieser Maßnahme besteht darin, die regelmäßigen Überprüfungen zu bestimmen und umzusetzen, die notwendig sind um sicherzustellen, dass das vorgegebene Sterilisationsverfahren reproduzierbar bei der Routineaufbereitung von Produkten ausgeführt wird. Um sicherzustellen, dass das Sterilisationsverfahren kontinuierlich das geforderte Sterilisationssicherheitsniveau bietet, ist es notwendig, jegliche Veränderung von Produkt und Produktverpackung, von Verfahren und der Anlage zu bewerten. Empfohlen wird die Anwendung eines umfassenden Kontrollsystems für Veränderungen von Produkten und Verfahren. Jede Veränderung, die Zweifel über die Letalität aufkommen lässt, die es bei einer Sterilisatorbeladung geben wird, sollte eine Überprüfung auslösen. Bei Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, die wiederverwendbare Medizinprodukte aufbereiten, sollte die Effektivität des Reinigungsverfahrens regelmäßig überprüft werden, um zu bestätigen, dass das Reinigungsverfahren immer noch effektiv ist und eine angemessene Reduzierung der Keimbelastung vor der erneuten Sterilisation des Medizinprodukts bietet. Dekontaminierte Medizinprodukte sollten hinsichtlich der Reinheit vor der erneuten Sterilisation einer Sichtprüfung unterzogen werden. Medizinprodukte, die nicht rein sind, sollten nicht erneut sterilisiert werden.

A.12.2 Erneute Kalibrierung Dokumentierte Programme für die Kalibrierung von Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Sterilisationsverfahren kontinuierlich Produkte liefert, die das geforderte Sterilitätssicherheitsniveau erreichen und die geforderten Leistungseigenschaften bieten. Es sollte eine Verfahrensweise schriftlich dargelegt werden, die die Kalibrierung und Kalibrierhäufigkeiten umfasst. Alle Messgeräte und -anzeigen, die kein Teil des Kalibriersystems sind, sollten deutlich gekennzeichnet sein, um zu zeigen, dass keine Kalibrierung erforderlich ist. Die Häufigkeit der Kalibrierung sollte auf Empfehlungen des Herstellers, betrieblichen Erfahrungen mit Messgeräten, Gebrauch von redundanten oder Zweitgeräten für Produktfreigabe und Risikobewertung beruhen. Messgeräte und -anzeigen, deren Kalibrierung überfällig ist, sollten identifiziert und in einem Bericht dokumentiert werden, der vom zuständigen ingenieurtechnischen Personal und Mitarbeitern der Qualitätssicherung ausgewertet wird, um die Auswirkung von Fehlern hinsichtlich der Sterilität des Produkts abzuschätzen, die während des Zeitraums seit der vorangegangenen Kalibrierung aufbereitet wurden.

50

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Es sollten regelmäßige Audits des Kalibrierprogramms vorgenommen werden, um die Eignung der aufgezeichneten Daten, der Häufigkeit der Kalibrierung, Schulung von Technikern und Übereinstimmung des Systems mit dem Qualitätssicherungsprogramm abzuschätzen.

A.12.3 Instandhaltung der Ausrüstung A.12.3.1 Vorbeugende Instandhaltung ist eine kritische Komponente des Systems und sollte in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) enthalten sein. Dieses Verfahren sollte sich nach dem Zeitplan für die Überprüfung kritischer Anlagenteile unter Einbeziehung der Herstellerangaben und bereits vorliegender Informationen richten. Es sollte ein Protokollbuch geführt werden, in dem in chronologischer Reihenfolge sämtliche durchgeführten vorbeugenden und Korrekturmaßnahmen aufgeführt sind. Anlagenbauteile, die gewöhnlich eine vorbeugende Instandhaltung erfordern, schließen ein (beschränken sich aber nicht auf): Türdichtungen; Heizelemente; Wellendichtungen; Umluftgebläse; Steuerungs- und Regeleinrichtungen; Luftfilter; Fließbänder (für den Produkttransport); Motoren; Alarmeinrichtungen; Wärmedämmung. A.12.3.2 Sterilisatoren, die nicht einwandfrei gewartet oder in Stand gehalten werden, können ungenaue Aufzeichnungen von Prozessparametern während des Sterilisationszyklus generieren. Werden diese Daten für die Produktfreigabe verwendet, könnte es freigegebene Beladungen geben, die nicht angemessen sterilisiert wurden. A.12.3.3

Die Überprüfung der Instandhaltungsprotokolle sollte sich auf folgende Angaben konzentrieren:

Entwicklung hinsichtlich des Versagens von Komponenten; ob Veränderungen im Wartungsplan erforderlich sind; ob irgendwelche Veränderungen bei Wartungsarbeiten aufgetreten sind; ob zusätzliche Ausbildung für das Wartungspersonal erforderlich ist; die Effektivität der ausgeführten Tätigkeiten.

A.12.4 Erneute Beurteilung Eine erneute Beurteilung wird vorgenommen, um zu bestätigen, dass sich versehentliche Prozessänderungen nicht nachteilig auf die Effektivität des Sterilisationsverfahrens ausgewirkt haben. Validierungsdaten, alle nachfolgenden Daten einer erneuten Validierung und Daten aus der Routineaufbereitung sollten mindestens jährlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unbeabsichtigten Veränderungen des Prozesses eingetreten sind, und um nachzuweisen, dass das ursprüngliche Validierungsergebnis weiterhin gültig bleibt. Verfahrensweisen bei der Überprüfung und Ergebnisse der Überprüfung sollten dokumentiert werden.

51

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Eine erneute Beurteilung ist notwendig, wenn wesentliche Veränderungen an der Sterilisationsanlage (Hardware oder Software), Verfahren, Produkt oder Verpackung vorgenommen wurden, die die Wirksamkeit der Sterilisation beeinträchtigen könnten. Das Folgende sind Beispiele (nicht notwendigerweise vollständig) von Veränderungen, die die Durchführung einer erneuten Beurteilung erforderlich machen, sofern keine Daten zur Verfügung stehen, um Gleichwertigkeit festzustellen: Produkttoleranzen: Eine wesentliche Veränderung des Produktmaterials Konstruktionstoleranzen, die die Aufheizrate des Produkts beeinträchtigen könnten;

oder

von

Produktdesign: Eine wesentliche Veränderung des Produktdesigns einschließlich des Produktmaterials, der Zusammensetzung oder Dicke, die die Wirksamkeit des Sterilisationsverfahrens beeinträchtigen könnte; Verpackung: Veränderungen, die sich auf die Wirksamkeit des Sterilbarrieresystems auswirken könnten, bedeutende Veränderungen im Verpackungsdesign oder Wechsel von Lieferanten, die die physikalischen Eigenschaften und Wärmeübertragung bedeutend beeinträchtigen könnten; Ausrüstung: Veränderungen, die sich auf die festgelegten Betriebsparameter auswirken oder bedeutende Veränderungen bei der Wärmeübertragungsrate in das Produkt bewirken könnten; Verfahren: Änderungen des Verfahrens, die wesentlich die Art und Weise ändern könnten, in der die Prozessparameter erreicht und gelenkt werden (z. B. Veränderungen der Steuerungs-Software des Verfahrens); Produktbeladung oder -dichte: Veränderungen bei der vorangegangenen Validierung Beladungskonfiguration, die die Wärmeübertragung in die Beladung beeinträchtigen könnten;

der

Keimbelastung des Produkts: Jede Veränderung der Rohstoffe. des Umfeldes oder der Aufbereitung, die sich auf die Wirksamkeit des Sterilisationszyklus auswirken könnten. Um zu festzustellen, ob eine erneute Beurteilung erforderlich ist, sollten Veränderungen des Verfahrens von einem Spezialisten für Sterilisation überprüft werden. Der Spezialist für Sterilisation sollte den Umfang einer erforderlichen erneuten Beurteilung festlegen. Die Überprüfung und der Umfang einer notwendigen erneuten Beurteilung sollte dokumentiert werden. A.12.4.1

Keine Anleitung gegeben.

A.12.4.2

Keine Anleitung gegeben.

A.12.4.3

Keine Anleitung gegeben.

A.12.5 Bewertung von Veränderungen Keine Anleitung gegeben.

52

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang B (informativ) Verfahrensdefinition auf Grundlage der Inaktivierung der mikrobiellen Population in deren natürlichem Zustand (Vorgehensweise basierend auf der Keimbelastung)

B.1 Allgemeines Die auf der Keimbelastung basierende Vorgehensweise ist in Fällen anwendbar, bei denen die Auswirkungen des Sterilisationsverfahrens auf das Produkt verringert werden müssen. Diese Vorgehensweise eignet sich nicht für die Sterilisation von wiederverwendbaren Medizinprodukten, weil die Keimbelastung wiederverwendbarer Medizinprodukte gegenüber dem Sterilisationsverfahren schwierig zu bestimmen ist. Die auf Keimbelastung basierende Vorgehensweise erfordert umfangreiche Kenntnisse der natürlich vorkommenden Keimbelastung des Produkts. Diese Vorgehensweise erfordert kontinuierliche Auszählung und Beschreibung der Keimbelastung des Produkts. Die Keimbelastung von für die Produktion repräsentativen Produktproben sollte nach ISO 11737-1 bestimmt werden. Isolate keimbelasteter Produktproben (en: bioburden isolate) sollten hinsichtlich der Hitzeresistenz überprüft werden. Die Resistenz kann durch Exponieren von Produktproben und/oder Keimisolaten gegenüber abgestuften Einwirkzeiten und/oder Prozesstemperaturen ermittelt werden. Die Produktproben und Keimisolate sind dann Gegenstand mikrobiologischer Untersuchungen, damit die Anzahl überlebender oder Fraktion-positiver Keime bestimmt werden kann, die nach der Exposition noch vorhanden sind. Wenn die Anzahl und Resistenz natürlich vorkommender Keime identifiziert wurde, können die Prozessparameter festgelegt werden, die zur Erreichung des Sterilitätssicherheitsniveaus für das Produkt notwendig sind. Das für das Produkt fortlaufende Überwachungsprogramm der Keimbelastung sollte so beschaffen sein, dass alle Veränderungen bei der Keimbelastung aufgespürt werden können, die sich auf das Sterilisationsverfahren nachteilig auswirken könnten. Anleitungen und Diskussionen zu dieser Verfahrensweise sind in der Literatur, wie beispielsweise bei Halvorson und Ziegler[22], Pflug und Holcomb[28], PDA TR3[16] und Pflug[27] angegeben.

B.2 Produktauswahl Für Untersuchungen zur Verfahrensdefinition ausgewählte Produkte sollten für die Routineproduktion repräsentativ sein.

B.3 Verfahrensdurchführung B.3.1

Die Keimbelastung des Produkts ist nach ISO 11737-1 zu ermitteln.

B.3.2 Zur Charakterisierung der Resistenz ist das Produkt gegenüber trockener Hitze für vorgegebene Zeit und/oder mit schrittweiser Erhöhung der Temperatur dem voraussichtlichen Sterilisationsverfahren unter Anwendung von Ausrüstungen und Verfahren für die fraktionelle Exposition von Produktproben oder Keimisolaten zu exponieren. (Siehe ISO 18472:2006, Anhang C, und ISO 11138-4:2006, Anhang A.) ANMERKUNG Obwohl die vorstehenden Verweisungen für biologische und chemische Indikatoren angegeben sind, würden sich die zur Verfügung gestellten Anleitungen für natürlich vorkommende Keime und Produktproben eignen.

53

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

B.3.3 Die erforderliche Genauigkeit und Präzision von Inkrementen sollte festgelegt werden, und die Zuführung von trockener Hitze sollte geregelt und überwacht werden, damit die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Siehe ISO 18472:2006, 4.7. B.3.4 Nach zeitlich abgestuften Expositionen gegenüber trockener Hitze ist die Letalität des Sterilisationsverfahrens durch mindestens zwei der folgenden Verfahren a) oder b) und c) zu bestimmen. (Siehe ISO 11138-1:2006, Anhang C und Anhang D.) a) Direkte Auszählung (siehe ISO 11138-1:2006, Anhang C); b) Fraktion-Negativ-Verfahren (siehe ISO 11138-1:2006, Anhang D); c) Merkmale der Überlebens-Abtötungs-Reaktion. Aus diesen Ergebnissen lässt sich die Rate der Inaktivierung der Keimbelastung des Produkts berechnen. B.3.5 Aus der Kenntnis der Keimbelastung des Produkts (festgestellt nach 7.4.2), deren Resistenz gegenüber dem Sterilisationsverfahren und der Rate ihrer Inaktivierung kann der Umfang der Behandlung, der zur Erreichung des festgelegten Sterilitätssicherheitsniveaus notwendig ist, bestimmt werden. Ein Beispiel dieser Art von Berechnung ist in Pflug[27] und in PDA TR3:1981[16], Abschnitt 17.B.4.0 oder 6.2.1.9, angegeben. B.3.6 Um einen Beweis der Reproduzierbarkeit zu erbringen, sollte die Behandlung dreimal auf dem identifizierten Niveau durchgeführt werden.

B.4 Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Verfahrens B.4.1 Diese Vorgehensweise erfordert fortgesetzte Überwachung und Kontrolle der Keimbelastung des Produkts. B.4.2 Die weitere Zweckmäßigkeit des Sterilisationsverfahrens ist in bestimmten Zeitabständen mit einem für die Routineproduktion repräsentativen Produkt zu bestätigen.

54

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang C (informativ) Verfahrensdefinition auf der Grundlage der Inaktivierung von ReferenzMikroorganismen und der bekannten Keimbelastung (Vorgehensweise mit kombinierter Verwendung von biologischen Indikatoren und Keimbelastung)

C.1 Allgemeines Die Vorgehensweise mit kombinierter Verwendung von biologischen Indikatoren und Keimbelastung kombiniert die Kenntnisse der Resistenz eines biologischen Indikators gegenüber einem gegebenen Sterilisationsverfahren in Kenntnis der Keimbelastung und Resistenz der Population, um die Parameter des Sterilisationsverfahrens festzulegen. Die Vorgehensweise ist anwendbar, wenn die Keimbelastung des Produkts bekannt ist und kontrolliert wird. Die Vorgehensweise mit kombinierter Verwendung von biologischen Indikatoren und Keimbelastung macht es erforderlich, in kurzen Abständen die Keimbelastung des Produkts zu überwachen, das Niveau der Keimbelastung im Laufe der Zeit relativ konstant zu halten und den Nachweis zu erbringen, dass die Resistenz dieser Keimbelastung gleich oder weniger resistent ist als die des biologischen Indikators. Die Resistenz des biologischen Indikators wird ermittelt, indem der biologische Indikator für abgestufte Expositionszeiten bei der empfohlenen Prozesstemperatur exponiert und die keimabtötende Wirkung (Inaktivierungsrate) des Sterilisationsverfahrens bestimmt wird. Die Kenntnis dieser Inaktivierungsrate, der Population und der relativen Resistenz der Keimbelastung ermöglicht, die Einwirkzeit für das Sterilisationsverfahren festzulegen, damit das Sterilitätssicherheitsniveau vorausberechnet werden kann. Anleitungen und Diskussionen zu dieser Verfahrensweise können ISO 14161[4] und auch der Literatur, wie beispielsweise bei Halvorson und Ziegler[22], Pflug und Holcomb[28], PDA TR3[16] und Pflug[27], entnommen werden.

C.2 Durchführung C.2.1 Es ist/sind die Stelle(n) im Innern des Produkts festzulegen, an denen Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist. C.2.2 Für das Sterilisationsverfahren ist ein Prüfmikroorganismus zu schaffen, die eine bekannte Anzahl an Mikroorganismen mit bekannter Resistenz gegen trockene Hitze enthält, entweder: a)

durch Unterbringen biologischer Indikatoren im Innern des Produkts an (einer) Position(en), wo Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist, oder durch Unterbringen in einem Prozessprüfsystem oder

b)

durch Beimpfen des Produkts mit Referenzmikroorganismen an (einer) Position(en) im Innern des Produkts, wo Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist.

ANMERKUNG

Ein beimpftes Produkt kann als biologischer Indikator angesehen werden. (Siehe 8.4 und ISO 11138-1.)

Wenn die Lage der mit Keimen belasteten Stelle nicht die am schwierigsten zu erreichende Position ist, sollte deren Beziehung zu der am schwierigsten zu sterilisierenden Position festgelegt werden. C.2.3 Der Prüfmikroorganismus ist in der gleichen Weise zu verpacken, wie das Produkt routinemäßig hergestellt wird, und in der Sterilisatorbeladung an der Stelle unterzubringen, wo Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist.

55

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

C.2.4 Die Sterilisatorbeladung gegenüber trockener Hitze ist unter Bedingungen zu exponieren, die so ausgewählt werden, dass sie weniger keimabtötende Wirkung haben als während der Routinesterilisation, damit nicht alle Referenzmikroorganismen abgetötet werden. C.2.5 Nach zeitlich abgestuften Expositionen gegenüber trockener Hitze ist die keimabtötende Wirkung des Sterilisationsverfahrens nach einem der folgenden Verfahren zu bestimmen: a) durch direkte Auszählung (siehe C.3.1) oder b)

nach dem Fraktion-Negativ-Verfahren (C.3.2).

Aus diesem Ergebnis kann die Inaktivierungsrate der Referenzmikroorganismen berechnet werden. C.2.6 Ausgehend von der Kenntnis der Keimbelastung des Produkts (festgelegt nach 7.4.2), der Resistenz der Keimbelastung gegenüber dem Sterilisationsverfahren und der Inaktivierungsrate der Referenzmikroorganismen ist der Umfang der notwendigen Behandlung zu bestimmen, der für das Erreichen des für das Produkt festgelegten Sterilitätssicherheitsniveaus erforderlich ist. Die Resistenz der Keimbelastung des Produkts lässt sich mit Angaben nachweisen, die aus der publizierten Literatur zu entnehmen sind und/oder mit einer Prüfung der Sterilität bei aufeinanderfolgend exponierten Produkten und Vergleich gegenüber Referenzmikroorganismen oder dem Prozessprüfsystem geboten wird.

C.3 Bestimmung der keimabtötenden Wirkung (Letalität) des Verfahrens C.3.1 Direkte Zählung C.3.1.1 Die keimabtötende Wirkung des Sterilisationszyklus ist durch Erstellen einer Überlebenskurve unter Anwendung der direkten Auszählung der überlebenden Mikroorganismen zu bestimmen. C.3.1.2 Weitere Einzelheiten dieses Verfahrens sind ISO 14161 und ISO 11138-1:2006, C.3, zu entnehmen. ISO 11138-1:2006, C.3, fordert mindestens fünf Expositionspunkte: a)

eine Exposition, bei der die Probe nicht dem Sterilisiermittel ausgesetzt wird (z. B. Einwirkzeit null);

b)

mindestens eine Exposition, bei der die lebensfähige Keimpopulation mindestens auf 0,01 % vom Ansatz der Ausgangsimpfung verringert wird (Reduktion um 4 log10);

c)

mindestens zwei Expositionen, die nach Möglichkeit die Bereiche zwischen den vorstehend angeführten Expositionen a) und b) abdecken.

C.3.2 Fraktion-Negativ-Verfahren nach Holcomb-Spearman-Karber (HSKP) Biologische Indikatoren sind aufeinanderfolgenden Expositionen gegenüber trockener Hitze auszusetzen, wobei alle anderen Parameter konstant bleiben. Nach der Exposition sind die Prüfkörper durch direktes Eintauchen in einen geeigneten Nährboden zu prüfen. Die Ergebnisse der Proben sind als Verhältnis der Proben, die nach der Bebrütung kein Wachstum zeigen, aufzuzeichnen. Weitere Einzelheiten dieses Verfahrens sind ISO 14161 und ISO 11138-1:2006, D.3.1, zu entnehmen. ISO 11138-1:2006, D.3.1 fordert mindestens fünf Expositionsbedingungen, die sich erstrecken auf: a) mindestens eine Reihe von Proben, bei denen alle geprüften Proben Wachstum zeigen; b) mindesten zwei Reihen von Proben, bei denen ein Anteil der Proben Wachstum zeigt (Quantal-Region); c) mindesten zwei Reihen von Proben, bei denen kein Wachstum festgestellt wird. Eine Modifizierung des HSKP, das Begrenzte Holcomb-Spearman-Karber-Verfahren (LHSKP), darf angewendet werden, wenn zu jedem Zeitpunkt die gleiche Probenanzahl exponiert wird und das Zeitintervall konstant ist. Zu weiteren Einzelheiten siehe ISO 11138-1:2006, D.3.2.

56

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

C.3.3 Fraktion-Negativ-Verfahren nach Stumbo-Murphy-Cochran (SMCP) Die Gleichung für das Stumbo-Murphy-Cochran-Verfahren (SMCP) erfordert ein Ergebnis im Bereich der Negativfraktion, bestehend aus der Zeit t, der Anzahl der Einheiten ohne Wachstum r, der Anzahl der Wiederholungen n bei einer Einwirkzeit innerhalb des Bereiches der Negativfraktion und der anfänglichen Anzahl an Mikroorganismen je Mehrfachbestimmung N0. Damit gültige Daten mit dem SMCP-Verfahren zu erhalten sind, verlangt ISO 11138-1:2006, D.3.3, dass der D-Wert als Mittelwert von mindestens drei Durchläufen im Fraktion-Negativ-Bereich berechnet wird, um die Reproduzierbarkeit zu bestätigen. Zu weiteren Anleitungen siehe ISO 14161.

57

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang D (informativ) Konservative Verfahrensdefinition auf der Grundlage der Inaktivierung von Referenz-Mikroorganismen (Overkill-Verfahren)

D.1 Allgemeines D.1.1 Der Overkill-Ansatz beruht auf der Inaktivierung einer hohen Anzahl an resistenten Referenz-Mikroorganismen. Bei diesem Ansatz wird ein biologischer Indikator zur Darstellung einer maßgeblichen mikrobiellen Belastung gegenüber einem Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze verwendet. Die zum Inaktivieren des biologischen Indikatorprüfsystems festgelegten Verfahrensbedingungen sind wesentlich strenger als die Bedingungen, die zum Inaktivieren der natürlich vorkommenden Keimbelastung des Produkts notwendig sind. Im Allgemeinen liefert der Overkill-Ansatz ein Sterilitätssicherheitsniveau von mehr als 10 6. Der Overkill-Ansatz erfordert keine umfangreichen Kenntnisse über die natürlich vorkommende Keimbelastung des Produkts oder hinsichtlich der Keimbelastung des Produkts, die bei kurzen Abständen zu bestimmen ist. Es ist sinnvoll, die Keimbelastung des Produkts in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Der Overkill-Ansatz kann zur Anwendung kommen, wenn ein verpacktes Produkt in der Lage ist, sich gegenüber übermäßigen thermischen Bedingungen zu widerstehen, und eine übermäßige Einwirkung notwendig ist, um eine Sterilisation zu erreichen. Er kann auch angewendet werden, wenn die aktuelle mikrobielle Belastung unbekannt ist oder nicht zuverlässig bestimmt werden kann, wie es bei der Wiederaufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten der Fall ist. Er wird vielfach bei der Sterilisation von fabrikneuen Produkten und wiederverwendbaren Medizinprodukten angewendet. Die Beurteilung eines Sterilisationsverfahrens für wiederverwendbare Medizinprodukte erfordert einen Ansatz, der sich von dem unterscheidet, der bei fabrikneuen Produkten angewendet wird, weil die Anforderung für das Sterilisationsverfahren schwierig zu bestimmen ist und Behandlungen vor der Sterilisation (wie beispielsweise Reinigung) schwer zu validieren und zu kontrollieren sind. Ein Sterilisationsverfahren unter diesen Umständen muss konservativ und so beschaffen sein, einen großen Sicherheitsabstand zu bieten, der den überschreitet, der erforderlich ist, um das festgelegte Sterilisationssicherheitsniveau zu erreichen. Diese Art von „Overkill“Behandlung kann entweder mathematisch, basierend auf einem empirischen Mikroorganismus (VollzyklusAnsatz), oder ausgehend von einem reduzierten Behandlungsniveau, vorgenommen mit einem bestimmten Mikroorganismus, bestimmt werden (Teilzyklus-Ansatz). D.1.2 Das Overkill-Verfahren eignet sich am besten für Sterilisationsverfahren, bei denen die lineare Inaktivierungskinetik aufgezeigt werden kann. Dieses Verfahren ist besonders für Anwendungen in der Gesundheitsfürsorge geeignet, bei denen die Anforderung an das Sterilisationsverfahren schwer zu bestimmen ist. D.1.3 Anleitungen und Diskussionen zum Overkill-Verfahren sind in ISO 14161[4] und in der Literatur, wie beispielsweise bei Halvorson und Ziegler[22]. Pflug und Holcomb[28], PDA TR3[16] und Pflug[27], zu finden. D.1.4 Die Definition des Overkill-Verfahrens sollte entweder den in a) oder b) gegebenen Ansatz verwenden: a)

Halb-Zyklus-Ansatz: Um die Mindesteinwirkzeit zu bestätigen, sollten insgesamt drei aufeinanderfolgende Versuche durchgeführt werden, die zu einer vollständigen Inaktivierung des Referenz-Mikroorganismus (bei einer Population von mindestens 106) führen. Die festgelegte Einwirkzeit sollte mindestens das Doppelte dieser Mindestzeit betragen. ANMERKUNG Bei einem Sterilisationsverfahren mit trockener Hitze beginnt die mikrobielle Inaktivierung bei einer Temperatur unterhalb der festgelegten Sterilisationstemperatur (während der Aufheizphase) und nimmt mit der Geschwindigkeit so zu wie sich die Temperatur auf die Sterilisationstemperatur erhöht. Die mikrobielle Inaktivierung setzt sich während der Einwirkzeit bei der Sterilisationstemperatur fort und setzt sich weiterhin bis in die Abkühlphase hinein fort. Der Halb-Zyklus-Ansatz verlangt, die Einwirkzeit von Routinesterilisationszyklen mindestens doppelt so lang wie bei mikrobiologischen Leistungsbeurteilungen anzusetzen und dabei einen guten Sicherheitsspielraum für Routinesterilisationszyklen zu bilden.

58

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

b)

Ansatz der Zyklusberechnung: 12-D-Ansatz: Die Parameter der routinemäßigen Bearbeitung, die wenigstens zu einer 12-log-Sporen-Reduktion (SLR) des Referenz-Mikroorganismus führen, sollten auf der Grundlage eines der Verfahren festgelegt werden, die unter C.3 beschrieben sind. Die Anzahl der Zyklen wird von dem angewendeten Verfahren bestimmt.

D.1.5 Die Resistenz der Keimbelastung des Produkts sollte gleich oder geringer als die Resistenz des biologischen Indikators sein.

D.2 Produktauswahl Das für Untersuchungen zur Verfahrensdefinition ausgewählte Produkt sollte für die routinemäßige Produktion repräsentativ sein.

D.3 Durchführung des Verfahrens D.3.1 Zu ermitteln ist das ungünstigste Produkt oder ein Prozessprüfsystem, das mindestens so schwierig zu sterilisieren ist, wie der schwierigste Artikel, der bei dem Verfahren erwartet wird. D.3.2 Festzulegen ist/sind die Stelle(n) im Innern des Produkts, an denen die Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist. D.3.3 Für das Sterilisationsverfahren ist ein Prüfkörper (en: challenge) zu schaffen, der aus einer Reihe von Mikroorganismen mit bekannter Resistenz gegen trockene Hitze besteht, entweder durch: a)

Unterbringung von biologischen Indikatoren an einer oder mehreren Stellen innerhalb des Produkts, an denen die Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist oder durch deren Unterbringung innerhalb eines Prozessprüfsystems oder

b)

durch Beimpfen mit Referenz-Mikroorganismen an Stelle(n) innerhalb des Produkts, an der/denen die Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist.

ANMERKUNG

Ein beimpftes Produkt kann als biologischer Indikator angesehen werden. (Siehe 8.5 und ISO 11138-1.)

Wenn die Lage des Prüfkörpers nicht die am schwierigsten zu sterilisierende Stelle ist, sollte deren Beziehung zu der am schwierigsten zu sterilisierenden Stelle festgelegt werden. D.3.4 Der Prüfkörper ist auf gleiche Weise zu verpacken wie die routinemäßig hergestellten Produkte und in der Sterilisatorbeladung an der Stelle unterzubringen, an der die Sterilität am schwierigsten zu erreichen ist.

D.4 Vorgehensweise bei partiellem Zyklus D.4.1 Die Sterilisatorbeladung ist der trockenen Hitze unter Bedingungen auszusetzen, die so ausgelegt sind, dass ein geringeres Maß an Letalität erzielt wird als bei der routinemäßigen Sterilisation. D.4.2 Das Ausmaß der Behandlung, die zum Inaktivieren von 106 Referenz-Mikroorganismen auf einem biologischen Indikator notwendig ist, das ISO 11138-4 entspricht, ist zu bestätigen. D.4.3 Das festgestellte Behandlungsniveau sollte zum Nachweis der Reproduzierbarkeit dreimal zur Anwendung kommen. D.4.4 Ist die Inaktivierung von 106 Referenz-Mikroorganismen bestätigt, ist das notwendige Ausmaß der Behandlung zur Erreichung des festgelegten Sterilitätssicherheitsniveaus zu bestimmen, wobei die Anzahl und Resistenz der Referenz-Mikroorganismen auf dem biologischen Indikator zu berücksichtigen ist. D.4.5 Das Ausmaß der notwendigen Behandlung kann zurückhaltend als das Zweifache dessen bezeichnet werden, das beim verringerten Ausmaß der Behandlung zur Anwendung kam.

59

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

D.5 Vorgehensweise bei vollem Zyklus D.5.1 Die Sterilisatorbeladung ist der trockenen Hitze unter Bedingungen auszusetzen, die so ausgelegt sind, dass eine ausreichende Letalität erzielt wird, um einen ISO 11138-4 entsprechenden biologischen Indikator zu inaktivieren. D.5.2 Die Nennpopulation auf dem biologischen Indikator sollte die aus FBio12 und dem zertifizierten D160-Wert für den biologischen Indikator berechnete Population um mindestens 0,5 log10 überschreiten. Damit werden Abweichungen bei den mikrobiologischen Maßnahmen und Veränderungen des D-Wertes bei dem Prüfkeim berücksichtigt, die durch den Kontakt mit dem Produkt oder Verunreinigungen hervorgerufen werden können. FBio ist nach Gleichung (D.1) zu bestimmen. FBio ! D160(log No " log Nu)

(D.1)

Dabei ist D160

der D-Wert des biologischen Indikators bei einer Einwirktemperatur von 160 °C;

No

die Lebendkeimpopulation des biologischen Indikators vor der Einwirkung;

Nu

die Lebendkeimpopulation des biologischen Indikators nach der Einwirkung.

ANMERKUNG ISO 11138-4 legt einen D160-Wert von 2,5 min mit einem z-Wert # 20 °C fest. Demnach sollte der FBio eines Verfahrens mindestens 2,5 12 ! 30 sein, wenn der Overkill-Ansatz angewendet wird und ein Sterilitätssicherheitsniveau von 10"6 erforderlich ist.

D.5.3 Bacillus atrophaeus ist ein Beispiel eines Referenz-Mikroorganismus, der eine hohe Resistenz gegenüber trockener Hitze aufweist und der für die Verwendung bei dieser Vorgehensweise geeignet ist. D.5.4 Variationen bei der Letalität, die innerhalb des Sterilisationssystems auftreten können und die Möglichkeit, dass das zu einem positiven Prüfergebnis führen könnte, sollten in die Berechnung zur Ermittlung des zu erzielenden Werts FH einbezogen werden. Die Mindest-FH, die zur Erreichung eines bestimmten Sterilitätssicherheitsniveaus erforderlich ist, kann nach der folgenden Gleichung (D.2) berechnet werden. FH ! D160(log10 a " log10 b)

(D.2)

Dabei ist a

die Lebendkeimpopulation des biologischen Indikators;

b

das festgelegte Sterilitätssicherheitsniveau (10"6).

D.5.5 Die Sterilisatorbeladung ist der trockenen Hitze unter Bedingungen auszusetzen, die so ausgewählt sind, dass FH erreicht wird, um zu bestätigen, dass es keine überlebenden Keime gibt. Wenn die Ergebnisse der Prüfung beweisen, dass das Behandlungsniveau annehmbar ist, dann sind zum Beweis der Reproduzierbarkeit zwei weitere Prüfungen durchzuführen.

60

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang E (informativ) Verfahrensentwicklung

E.1 Verfahrensentwicklung — Biologische Verfahren Im Folgenden sind drei Verfahren aufgeführt, die zur Ermittlung der Letalität des Verfahrens angewendet werden. Der Overkill-Ansatz hat den größten Sicherheitsspielraum und ist das am einfachsten anzuwendende Verfahren. Das Overkill-Verfahren: Der Overkill-Ansatz beruht auf der Verwendung eines resistenten biologischen Indikators mit bekannter Keimpopulation, um eine bestimmte logarithmische Reduktion der Sporen nachzuweisen. Traditionsgemäß wurden Overkill-Verfahren angewendet, um industrielle Sterilisationszyklen mit trockener Hitze festzulegen. Diese Vorgehensweise beruht auf der Voraussetzung, dass das Sterilisationsverfahren eine hohe mikrobiologische Keimbelastung inaktivieren wird (z. B. zwischen 103 und 106) und dass es nicht zwangsläufig auf die Vorsterilisation der Keimbelastung bezogen ist. Das Verfahren wird als „Overkill“ bezeichnet, weil die mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor festgelegten Bedingungen des Zyklus zur Abtötung der mikrobiologische Gesamtkeimzahl viel strenger sein sollten als die, die zur Inaktivierung der Keimbelastung des Produkts erforderlich sind. Der D-Wert des mikrobiologischen Prüfkörpers und der mikrobiologischen Keimbelastung des Produkts kann in unterschiedlichen Umgebungen und verschiedenen Orten variieren. Demzufolge wird die anfängliche Zahl oder Belastungskonzentration auf der Grundlage der Resistenz der Sporenpopulation unter den Anwendungsbedingungen ausgewählt. Wenn das Overkill-Verfahren angewendet wird, sollte der potentielle thermische Abbau des Produktes und seiner Verpackung oder seines Behälters in Betracht gezogen werden. Aus der übermäßigen thermischen Beanspruchung können sich erhöhter chemischer und physikalischer Abbau, erhöhte Bildung von Feinstaub und begrenzte Haltbarkeit des Produkts ergeben. Dem Hersteller sollten Daten für die typische, mit dem Produkt verbundene Keimbelastung zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten brauchen weder umfangreich zu sein noch müssen sie so häufig erhalten werden, wie wenn Verfahren der Zyklusentwicklung mit Keimbelastung angewendet werden. Das Verfahren mit kombiniertem biologischem Indikator/Keimbelastung: Die Vorgehensweise mit kombiniertem Einsatz von biologischem Indikator/Keimbelastung beruht auf der Anwendung eines resistenten biologischen Indikators oder Prozessprüfsystems mit einer Population, die gleich oder größer ist als die der natürlichen Keimbelastung des Produkts. Dieses Verfahren eignet sich, wenn vom Überwachungsprogramm der Keimbelastung hinreichend Daten der Keimbelastung zur Verfügung stehen, um den Nachweis zu erbringen, dass ein biologischer Indikator oder ein Prozessprüfsystem mit einer Population von weniger als 106 eingesetzt werden kann. Bei der Vorgehensweise mit biologischem Indikator/Keimbelastung könnte die mikrobiologische Keimbelastung des Produkts die Inaktivierung der anfänglichen Konzentration des Inokulums auf ein festgelegtes logarithmisches Niveau verlangen. Die relative Resistenz und Population des ursprünglichen Prüfinokulums der mikrobiologischen Prüforganismen sollte mit der mittleren Anzahl und thermischen Resistenz der Keimbelastung, die gewöhnlich mit dem Produkt verbunden ist, verglichen werden. Der Vergleich sollte den Nachweis erbringen, dass die Inaktivierung eines vorgegebenen Niveaus an mikrobiologischer Belastung sicherstellt, dass die gewünschte Wahrscheinlichkeit einer überlebenden Keimbelastung erreicht ist. Dieses Verfahren wird als auf Keimbelastung beruhend angesehen; deshalb sollten die Keime ausgezählt und die Resistenz wie beim Verfahren mit Gesamtkeimbelastung bestimmt werden.

61

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Verfahren mit absoluter Keimbelastung: Repräsentative Produktproben, die Anzeichen höchster Keimbelastung und äußerst resistenter Organismen aufweisen, werden schrittweise zunehmenden Verweilzeiten ausgesetzt. Nach der Exposition ist die Durchführung einer Sterilitätsprüfung nach ISO 11737-2 notwendig. Das Verfahren mit absoluter Keimbelastung verlangt die Untersuchung des Produkts auf thermisch resistente Mikroorganismen, z. B. mit einem Isolat der Keimbelastung (gewonnen für die Prüfung der Sterilisation von Produkten), das repräsentativ für die resistenteste Population der Keimbelastung ist. Das Isolat kann vermehrt werden, indem ein Produkt damit beimpft und bei Sterilisationsprüfungen von Produkten verwendet wird, um den direkten Nachweis der gewünschten Überlebenswahrscheinlichkeit der Keimbelastung des Produkts zu erbringen. Gewöhnlich beruhen die bei der Berechnung verwendeten Auszählungen der Keimbelastung auf dem Mittelwert der Keimbelastung plus des Dreifachen der Standardabweichung. Die Resistenz von Keimbelastungen kann bestimmt werden, indem Produktproben, die die Keimbelastung gegenüber zunehmenden Einwirkzeiten enthalten, unter vorgegebenen Zyklusbedingungen exponiert werden und anschließend Sterilitätsprüfungen vorgenommen werden, um die Anzahl an Überlebenden oder Fraktionpositiven Keimen bei unterschiedlicher Dauer der Exposition zu bestimmen (Halvorson und Ziegler[22], Pflug und Holcomb[28]). Die Keimbelastung eines Produkts besteht meist aus einem Gemisch von Organismen, die normalerweise unterschiedliche D-Werte haben. In diesem Fall wird die logarithmische Reduktion jedes Organismus nach der gleichen Einwirkzeit verschieden sein. Demzufolge wird die kumulative logarithmische Reduktion nach jedem Expositionsintervall auch nicht gleich und die Überlebenskurve nicht linear sein. Eine Gerade von der ursprünglichen Auszählung zu einem einzelnen Punkt nach der Exposition wird entweder den Endpunkt und das Sterilitätssicherheitsniveau unter- oder überschätzen. Alternativ können Isolation und Vermehrung mit anschließender Beimpfung des Produkts oder eines entsprechenden Trägermaterials zur Anwendung kommen, um die Resistenz von Keimorganismen zu bestimmen; die Vermehrung kann jedoch die Resistenz der Keime verändern. Die Resistenz von anderen mikrobiologischen Prüfsystemen, die bei der biologischen Routineüberwachung verwendet werden könnten, sollte ebenfalls untersucht werden. Ein auf Keimbelastung beruhender Zyklus erfordert häufiges Screening, um die Zahlen der Keimbelastung und die mit den Produkten verbundenen Spezies zu ermitteln. Die Häufigkeit des Screenings der Keimbelastung hängt von der Qualität und Variabilität der Verlaufsdaten, der Art der sterilisierten Produkte, dem Herstellungsverfahren und der Art des Sterilisationsverfahrens ab. Während der Routineproduktion sollten repräsentative Produkte von jeder Fertigungseinrichtung beprobt werden. Es sollte ein Überwachungsprogramm der Keimbelastung konzipiert werden, um jede Veränderung von Produktkomponenten und Herstellung, des Umfeldes oder Produktionsprozesses zu bewerten, die sich bedeutend auf die Keimbelastung auswirken könnte. Wenn eine Veränderung im Produktionsumfeld auftritt, sollte eine zusätzliche Überwachung der Keimbelastung in Betracht gezogen werden.

E.2 Verfahrensentwicklung — Physikalische Verfahren Es wurden mathematische Techniken und graphische Verfahrensweisen entwickelt, mit denen die Letalität von Verfahren (häufig als Fphys angegeben) mithilfe der Temperaturwerte des Produkts berechnet werden kann. Die Berechnung eines F-Werts, abgeleitet aus physikalischen Prozessparametern, wird in solchen Publikationen wie PDA TR3[16], Stumbo[29] und Pflug[27] erklärt. Definitionen von D-Wert, F-Wert, Fbio, FH-Wert, Fphys und z-Wert sind in Abschnitt 3 der vorliegenden Norm aufgeführt. Die Bezugstemperatur und der z-Wert werden benötigt, um den F-Wert zu berechnen. Je größer der D-Wert umso größer ist die Resistenz der Mikroorganismen gegenüber thermischer Abtötung. Der Wert kann durch Auftragen des Logarithmus der Anzahl an überlebenden Mikroorganismen gegenüber der Einwirkzeit der Sterilisation abgeleitet werden; die Zeit, die einer 1-log-Reduktion in Zahlen entspricht, kann direkt gemessen werden.

62

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Die Anwendung des FH-Werts zur Angabe der Letalität des Zyklus setzt eine Bezugstemperatur voraus. Die Norm-Bezugstemperatur für trockene Hitze ist 160 °C mit einem z-Wert von 20 °C. Beachtet werden sollte jedoch, dass mit der Vielzahl der bei Verfahren mit trockener Hitze angewendeten Temperaturen jede Bezugstemperatur gewählt werden kann. Während des gesamten Verfahrens gespeicherte Temperaturdaten des Produkts (Heiz-, Einwirk-, Abkühltemperatur) werden in die äquivalente Letalität bei 160 °C umgewandelt und mathematisch oder graphisch integriert, um einen physikalischen Letalitätswert abzuleiten, angegeben als äquivalente Minuten der Exposition bei 160 °C. Z. B. hat jede Minute bei 140 °C eine letale Rate, die 0,1 min bei 160 °C äquivalent ist, wenn z 20 °C. Manche Software-Programme können den F-Wert des Prozesses während des Sterilisationszyklus kontinuierlich mithilfe der Eingangsdaten von einem oder mehreren Temperaturmessfühlern im Produkt berechnen. Besondere Verfahrensweisen zur Berechnung von FH sind in den Verweisungen beschrieben, die in der vorliegenden Internationalen Norm oder anderer Literatur enthalten sind. Es sollten Voruntersuchungen durchgeführt werden, um die Stellen für die Überwachung der Temperaturen zum Berechnen von FH auszuwählen, damit die bei der Verfahrensentwicklung eingesetzten F-Werte die größte Herausforderung für die Anlage repräsentieren. Diese Voruntersuchungen sollten Untersuchungen der Temperaturverteilung in der beladenen Sterilisationsanlage enthalten, um langsam aufheizbare Bereiche in der Sterilisationszone herauszufinden und um festzustellen, ob die Werte reproduzierbar sind und um die Bereiche mit der niedrigsten Temperatur während der Exposition herauszufinden. Diese Untersuchungen sollten den Beweis erbringen, dass der Temperaturmessfühler in der Niedrigtemperaturzone des Produkts angeordnet ist, oder es sollte eine dokumentierte technische Begründung für die ausgewählte Stelle des Temperaturmessfühlers gegeben werden. Wenn die Größe der Verpackung oder des Behälters oder des Füllvolumens zu gering ist, sollten mögliche Auswirkungen der Wärmeleitung längs des Messfühlers und im Produkt einschließlich der Notwendigkeit, den Messfühler in der zweckmäßigen Tiefe einzusetzen, in Betracht gezogen werden, um Wärmeableitfehler zu minimieren. Zur Verringerung dieser Wirkung können Messfühlerdrähte mit geringem Durchmesser verwendet werden. Die korrekte Einschätzung eines Prozess-Fphys-Werts erfordert die einwandfreie Kalibrierung der Temperaturmesseinrichtung. Vor der Berechnung der Letalität des Zyklus ist es notwendig, bei einzelnen Anzeigewerten Korrekturfaktoren anzuwenden. Die Gültigkeit des Fphys-Werts beruht auf der Voraussetzung, dass die resistente Spezies in der Keimbelastung des Produkts einen z-Wert von etwa 20 °C hat. Es sollte der Zusammenhang zwischen Fphys-Wert und Fbio-Wert von Organismen im Umfeld von Produkt/Sterilisation (D- und z-Werte) ermittelt werden. Die Validierung hängt von der Absterbekinetik erster Ordnung ab. Bei der Absterberate von Mikroorganismen durch trockene Hitze hat sich erwiesen, dass sie bei einer Population, die aus einer einzigen Spezies von Organismen besteht, einer Kinetik erster Ordnung folgt. Die Letalität unter Einbeziehung von Daten physikalischer Prozesse sollte in Verbindung mit geeigneten mikrobiologischen Untersuchungen bestimmt werden. Während der Fphys-Wert mit Temperaturmessfühlern und den sich daraus ergebenden physikalischen Daten bestimmt wird, wird der Fbio-Wert mit dem Prozessprüfsystem und den sich ergebenden biologischen Daten (D-Werte und z-Werte) bestimmt. Bei Anwendung der biologischen Daten zusammen mit dem Fphys-Wert kann die Wirksamkeit eines Sterilisationszyklus vorhergesagt werden.

63

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZA.1 aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist.

Tabelle ZA.1 — Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte Abschnitte/Unterabschnitte dieser Europäischen Norm

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11,12

Grundlegende Anforderungen der Richtlinie 90/385/EWG

Erläuterungen/Anmerkungen

7

Diese einschlägige grundlegende Anforderung ist nur teilweise in dieser Europäischen Norm abgedeckt. Verpackung zur Aufrechterhaltung der Sterilität bei Transport und Lagerung sind nicht abgedeckt.

WARNHINWEIS — Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein.

64

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang ZB (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 93/42/EWG über Medizinprodukte bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZB.1 aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist. Tabelle ZB.1 — Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte Abschnitte/Unterabschnitte dieser Europäischen Norm

Grundlegende Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG

Erläuterungen/Anmerkungen

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

8.3

Diese einschlägige grundlegende Anforderung ist nur teilweise in dieser Europäischen Norm abgedeckt. Verpackung zur Aufrechterhaltung der Sterilität bei Transport und Lagerung sind nicht abgedeckt.

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

8.4

WARNHINWEIS — Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein.

65

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Anhang ZC (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZC.1 aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist. Tabelle ZC.1 — Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der EG-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika Abschnitte/Unterabschnitte dieser Europäischen Norm

Grundlegende Anforderungen der Richtlinie 98/79/EWG

Erläuterungen/Anmerkungen

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

B.2.3

Diese einschlägige grundlegende Anforderung ist nur teilweise in dieser Europäischen Norm abgedeckt. Verpackung zur Aufrechterhaltung der Sterilität bei Transport und Lagerung sind nicht abgedeckt.

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

B.2.4

WARNHINWEIS — Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein.

66

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

Literaturhinweise

[1]

ISO 9000, Quality management systems — Fundamentals and vocabulary

[2]

ISO 9001, Quality management systems — Requirements

[3]

ISO 11140-5, Sterilization of health care products — Chemical indicators — Part 5: Class 2 indicators for air removal test sheets and packs

[4]

ISO 14161, Sterilization of health care products — Biological indicators — Guidance for the selection, use and interpretation of results

[5]

ISO 14971, Medical devices — Application of risk management to medical devices

[6]

ISO 15883-1, Washer-disinfectors — Part 1: General requirements, terms and definitions and tests

[7]

ISO 17664, Sterilization of medical devices — Information to be provided by the manufacturer for the processing of resterilizable medical devices

[8]

ISO 18472:2006, Sterilization of health care products — Biological and chemical indicators — Test equipment

[9]

ISO 22442-1, Medical devices utilizing animal tissues and their derivatives — Part 1: Application of risk management

[10]

ISO 22442-2, Medical devices utilizing animal tissues and their derivatives — Part 2: Controls on sourcing, collection and handling

[11]

ISO 22442-3, Medical devices utilizing animal tissues and their derivatives — Part 3: Validation of the elimination and/or inactivation of viruses and transmissible spongiform encephalopathy (TSE) agents

[12]

ISO/IEC 90003, Software engineering — Guidelines for the application of ISO 9001:2000 to computer software

[13]

ISO/TS 11139, Sterilization of health care products — Vocabulary

[14]

ISO/IEC Guide 99:2007, International vocabulary of metrology — Basic and general concepts and associated terms (VIM)

[15]

ANSI/AAMI ST67:2003, Sterilization of health care products — Requirements for products labeled “STERILE”

[16]

PDA Technical Report 3, (TR3) Validation of Dry Heat Processes Used for Sterilization and Depyrogenation, Parenteral Drug Association, Rockville, MD, 1981

[17]

AKERS, M.J., KETRON, K.M. and THOMPSON, B.R., F-value requirements for the destruction of endotoxin in the validation of dry heat sterilization/depyrogenation cycles, J Parenteral Sci Technol, 36, p. 23, 1982

[18]

AVIS, K.E., JEWELL, R.C. and LUDWIG, J.D., Studies on the thermal destruction of Escherichia coli endotoxin, J Parenteral Sci Technol, 41, p. 49, 1987

[19]

BLOCK, S.S., ed., Disinfection, sterilization, and preservation, Lippincott, Williams and Wilkins

67

DIN EN ISO 20857:2013-08 EN ISO 20857:2013 (D)

[20]

EN 556-1, Sterilisation von Medizinprodukten — Anforderungen an Medizinprodukte, die als „STERIL“ gekennzeichnet werden — Teil 1: Anforderungen an Medizinprodukte, die in der Endpackung sterilisiert wurden

[21]

GILLIS, J. and SCHMIDT, W.C., Scanning electron microscopy of spores on inoculated product surfaces, Medical Device and Diagnostic Industr, 5, No. 6, pp. 46–49, 1983

[22]

HALVORSON, H.O. and ZIEGLER, N.R., Applications of statistics to problems in bacteriology, J Bacteriology, 25(2), pp. 101–118, 1932

[23]

IRVINE, Th. F. and LILEY, P.E., Steam and Gas tables with computer equations, Academic Press, 1984

[24]

LUDWIG, J.D. and AVIS, K.E., Recovery of endotoxin preparations from the surface of glass capillary tubes. J Parenteral Sci Technol, 43, p. 276, 1989

[25]

LUDWIG, J.D. and AVIS, K.E., Dry heat inactivation of endotoxin on the surface of glass. J Parenteral Sci Technol, 44, p. 4, 1990

[26]

MORRISSEY, R.F. and PHILLIPS, G.B., eds., Sterilization technology: A practical guide for manufacturers and users of health care products, Van Nostrand Reinhold, New York, 1995

[27]

PFLUG, I.J., Microbiology and Engineering of Sterilization Processes, Twelfth Edition, Parenteral Drug Association, 4350 East West Highway, Suite 150, Bethesda, MD, 2007

[28]

PFLUG, I.J. and HOLCOMB, R.G., Principles of thermal destruction of microorganisms, pp 85–128, in Disinfection, Sterilization and Preservation, BLOCK, S.S., 4th ed., Lea and Febinger, Philadelphia, PA, 1991

[29]

STUMBO, C. R. Thermobacteriology in food processing, Academic Press, Orlando, 1973.

[30]

SWEET, B.H. and HUXSOLL J.F. Depyrogenation by dry heat, In Depyrogenation, Technical Report No. 7. Philadelphia: Parenteral Drug Association, pp. 101–108, 1985

[31]

TSUJI, J. and HARRISON, S.J., Dry-heat destruction of lipopolysaccharide: Heat destruction kinetics, Appl Envir Microbiol, vol. 36, No. 5, pp. 710–714, 1978

[32]

W EST, K.L., Ethylene oxide sterilization: A study of resistance relationships. In GAUGHRAN, E, and KERELUK, K, eds. Sterilization of medical products. Johnson & Johnson, New Brunswick, NJ, 1977

68

Related Documents


More Documents from ""

May 2020 0
Tabla De Gbi
October 2019 14
August 2019 14
Szl2111.pdf
May 2020 6
Prueba1
June 2020 8