Vibrio Markenbrevier

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  • June 2020
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Kleines Brevier zum Markenschutz für Kunden der Agentur vibrio Im Rahmen der allgemeinen Kommunikationsberatung wird immer wieder empfohlen, Marken rechtlich schützen zu lassen. Dieses Brevier soll Kommunikationsentscheidern und anderen Nicht-Juristen einige allgemeine Basisinformationen zum Markenrecht in Deutschland vermitteln. Dieses Dokument stellt keinerlei Rechtsberatung dar. vibrio übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte und keine Haftung für Handlungen seiner Kunden, die diese auf der Basis dieses Breviers vorgenommen oder unterlassen haben. Die Marke Zum einen soll die Marke dem Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen garantieren. Sie ermöglicht ihm, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Entsprechend stärkt die Marke für den Hersteller seine "Identität". Die Marke dient der Unterscheidung der eigenen Waren und Dienstleistungen von denen der Wettbewerber. Erst mit einer Marke wird eine Ware oder Dienstleistung zu einem individuell zuordnungsfähigen Markenartikel bzw. zu einer individuellen Dienstleistung. Als Inhaber einer Marke können Sie Ihren anderen Mitbewerbern untersagen, die identische oder eine verwechslungsfähige Marke zu verwenden. Die Marke bietet so ein effektives Verteidigungsmittel gegen Nachahmer. Marken sind grundsätzlich "Stellvertreter" für Produkte. Das Markengesetz definiert: "Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§ 3 Abs. 1 MarkenG). Jährlich werden in Deutschland 60.000 bis 70.000 Marken neu angemeldet. Insgesamt besitzen knapp 1,1 Mio. Marken in Deutschland Geltung Was eine Marke nicht ist Marken müssen grafisch darstellbar sein, sie müssen sich von anderen Marken unterscheiden und die Markeneintragung darf keinen Wettbewerber daran hindern, seine Produkte zu vermarkten. Eine ganze Reihe absoluter Schutzhindernisse verwehren die Eintragung einer Marke: Ein absolutes Schutzhindernis liegt neben der fehlenden Unterscheidungskraft vor bei a) Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw. Dienstleistung bestehen, b) allgemein üblichen Bezeichnungen, d.h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnung durchgesetzt haben, c) täuschenden Angaben über Art, Beschaffenheit oder Herkunft, © vibrio 07.06.06

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d) Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten, e) Zeichen, die Wappen, Flaggen, Hoheitszeichen, Siegel, Bezeichnungen von Kommunen etc. enthalten, f) Zeichen, die amtliche Prüf- und Gewährzeichen enthalten, g) Zeichen, deren Benutzung nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden können. Markenformen Marken können sein: a) Wortmarken ein oder mehrere Wörter, zusammenhängende Texte (z.B. Slogans), Vor- und/oder Familiennamen sowie Phantasienamen b) Buchstaben und Zahlen Buchstaben- und Zahlenmarken (z.B. 911), wobei die grafische Gestaltung besonders wichtig sein kann c) Abbildungen z.B. Logos und Etikette, wobei naturgetreuen Abbildungen von Waren keine Schutzwürdigkeit zugesprochen wird d) Hörzeichen Akustische Kennzeichen (Töne, Tonfolgen und Geräusche), z.B. Jingles, gesprochene Slogans oder Naturtöne, die sich grafisch (z.B. in Notenschrift oder als Sonagramm) darstellen und klanglich (z.B. auf einem Tonträger) wiedergeben lassen e) Dreidimensionale Gestaltungen Produktunabhängige Formmarken, (z.B. Lila Kuh), Warenformen (z.B. Toblerone-Dreiecksform) oder Verpackungsformen f) Farben und Farbzusammenstellungen Farbmarken, die kein funktionell notwendiges Produktmerkmal darstellen (z.B. Margenta der Deutschen Telekom) g) Sonstige Aufmachungen Mischformen, z.B. Wortbildmarken und virtuelle Marken Der Weg zur Marke Eine Marke entsteht auf drei alternativen Wegen: a) durch Eintrag im Markenregister b) durch Nutzung c) durch Bekanntheit Grundsätzlich muss also eine Marke nicht eingetragen werden. Allerdings ist es schwierig zu belegen, dass eine Marke durch ihre allgemeine Nutzung oder Bekanntheit bereits die Kraft einer Marke und damit Schutzwürdigkeit erlangt hat. Eine Marke wie z.B. "Coca Cola" wäre heute sicherlich durch bloße Bekanntheit ausreichend geschützt. Im Konfliktfall (Wem gehört eine Marke? Ist eine Marke von einer anderen unterscheidbar?) obsiegt die "Stärke" einer Marke. Sie richtet sich nach Zeitrang (Wer war zuerst?) und Kennzeichnungskraft (Was schützt © vibrio 07.06.06

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die Marke?). Aus diesem Grund kommt für eine Neuvorstellung eigentlich nur der Registereintrag als Weg zur Marke in Betracht. Markenrecherche und -überwachung In Deutschland muss der Anmelder einer Marke selbst recherchieren, ob es bereits ältere oder vorrangige Markenrechte gibt, die einer Eintragung entgegenstehen. Die Markenbehörde prüft dies nicht! Es ist also denkbar, dass man eine Marke eintragen lässt, deren Gültigkeit später von anderen Markenrechteinhabern erfolgreich bestritten wird. Bei einer deutschen Markenanmeldung sind insbesondere die Bestände der Deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken und die IR-Marken (International Registrierte Marken) mit Schutzbereich für Deutschland zu überprüfen. Bei internationalen Markenanmeldungen ist eine Recherche in allen relevanten Markenregistern in der Regel sehr aufwändig und entsprechend teuer. In einem solchen Fall ist abzuwägen, ob eine Markenrecherche auf die Markenbestände der wichtigsten Länder beschränkt werden sollte. In der Regel ist auch ein Eintrag als EU-Marke günstiger, als der Eintrag in mehr als drei einzelnen Mitgliedsländern der EU. Die Agentur vibrio nimmt eine erste Markenrecherche vor einer Entscheidung über eine Markeneintragung im Kundenauftrag vor. Eine weitergehende Recherche wird über einen hierauf spezialisierten Anwalt in Auftrag gegeben. Garantien für die Rechercheergebnisse spricht weder vibrio noch dieser Anwalt aus. Doch können Eintragungshemmnisse frühzeitig entdeckt und damit unnötige Kosten eingespart werden. Bei ähnlichen Marken lassen sich häufig "Abgrenzungsvereinbarungen" mit bereits vorhandenen Markenrechteinhabern treffen. Diese bestehen aus Verträgen über die Markennutzung zwischen den Markeninhabern. Eine der bekanntesten Vereinbarungen aus der IT-Branche ist hierbei der Vertrag zwischen dem Schallplattenverlag "Apple Records" der Beatles und dem Computerhersteller "Apple", der ursprünglich ein Verbot für den Vertrieb von Musikproduktionen durch Apple vorsah. Markeneintragung Eine deutsche Markenanmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamtes (http://www.dpma.de) zu beantragen. Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Dies kann ein von vibrio bestellter Anwalt sein. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 6-12 Monate. Gegen Zahlung einer relativ geringen Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung des Antrags innerhalb von ca. 3-4 Monaten möglich. vibrio empfiehlt immer ein beschleunigtes Verfahren. Die Marke wird vor ihrer Registereintragung im wöchentlich erscheinenden Markenblatt veröffentlicht. Innerhalb einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke kann ein Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben. Danach kann jederzeit zivilgerichtlich über Markenkonflikte entschieden werden. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um jeweils 10 Jahre möglich. Die Kosten liegen hierfür derzeit bei 600 € bei bis zu drei Klassen und bei 260 € pro weiterer Klasse zzgl. etwaiger Honorarkosten. Die erstmalige Eintragung einer deutschen Marke kostet erfahrungsgemäß inklusive der damit verbundenen Markenrecherche je nach Anzahl der Schutzklassen (das sind Produktkategorien) zwischen 800 € und 2.000 €. Die Eintragung von EU- oder anderen internationalen Marken kostet in der Regel zwischen 3.000 € und 8.000 €.

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Markenüberwachung Derzeit werden in Deutschland monatlich rund 6.000 Marken neu angemeldet. Da das Deutsche Patent- und Markenamt keine älteren Rechte berücksichtigt, ist es ohne weiteres möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden. Die Markenüberwachung schützt die Interessen bereits eingetragener Marken. Diese Markenüberwachung muss ebenfalls vom Markeninhaber selbst durchgeführt werden. Die Überwachung bedeutet für den Markeninhaber die Sicherheit, auf identische oder ähnliche neu registrierte Marken hingewiesen zu werden. Ein rechtzeitiges Reagieren durch einen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt kann Prozesskosten verhindern. Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch eine vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht. Neben dieser Überwachung empfiehlt vibrio, auch das Verhalten der Wettbewerber laufend zu beobachten, da nachgeahmte Kennzeichen mitunter nicht registriert werden. Deshalb sollten Sie auch Ihre Mitarbeiter, dazu anhalten, über jegliche Verwendung verwechslungsfähiger Namen oder Gestaltungen durch Wettbewerber zu berichten. Eine Markenüberwachung ist in den meisten Fällen mit verhältnismäßig niedrigen Kosten verbunden und kann bereits mit wenigen hundert Euro pro Jahr durchgeführt werden. Die Agentur vibrio wickelt dies über spezialisierte Anwälte ab. Markenhinweise 1. Allgemeiner Markenhinweis In Veröffentlichungen ist es ratsam, auf die eigenen Markenrechte hinzuweisen. Deutsch: "xyz sind Marken der in Deutschland und anderen Ländern." Englisch: "xyz are either registered trademarks or trademarks of in the U.S. and other countries." 2. Nutzungsregeln Bei einem Zitat aus solchen Veröffentlichungen kann der Zitierende veranlasst werden auf die Markenrechte hinzuweisen. Dabei muss nicht bei jeder Nennung der Marke ein Markenhinweis erfolgen. Es genügt ein Disclaimer mit z.B. folgendem Text: "xyz und das Logo sind Marken der in Deutschland und anderen Ländern. Weitere in diesem Dokument verwendete Kennzeichen von Produkten der sind Marken der . Die Nutzung sämtlicher Marken und Kennzeichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der nicht gestattet.

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3. Weitergehende Regeln Darüber hinaus sollten folgende Regeln eingehalten werden: a) Publikationen für Deutschland und/oder Europa Bei Nennung einer registrierten Marke in Publikationen, die für Deutschland und/oder Europa bestimmt sind, erhält die Marke beim ersten Erscheinen im Fließtext das ® Symbol. Eine Ausnahme stellen Pressetexte dar. Hier soll das ® Symbol nicht auftauchen, da dies Journalisten die Übernahme des Textes erschweren würde. b) Publikationen für die USA Bei Nennung einer Marke in Publikationen, die für die USA bestimmt sind, erhält die Marke beim ersten Erscheinen im Fließtext das ® oder das ™ Symbol. Bitte achten Sie auf die Unterscheidung zwischen registrierten Marken (®) und Marken (™) in den USA.

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