Personenbezogene Daten Und Das Bdsg

  • Uploaded by: amarill86
  • 0
  • 0
  • June 2020
  • PDF

This document was uploaded by user and they confirmed that they have the permission to share it. If you are author or own the copyright of this book, please report to us by using this DMCA report form. Report DMCA


Overview

Download & View Personenbezogene Daten Und Das Bdsg as PDF for free.

More details

  • Words: 622
  • Pages: 17
Personenbezogene Daten und die Bedeutung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die IT Carmen Nowak & Stefanie Weber 4. Semester Prof. Dr. Lehmann

Inhalt • • • • • •

Was ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? Was sind personenbezogene Daten? Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten Die Bedeutung des BDSG für die IT im Unternehmen „Der gläserne Bürger“ Datenmissbrauch

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Was ist das Bundesdatenschutzgesetz? • kurz BDSG • regelt Umgang mit personenbezogenen Daten in der BRD • Inhalt: 6 Abschnitte • Zweck: Schutz des Einzelnen • Geltungsbereich: öffentliche und nichtöffentliche Stellen • Geheimhaltungspflicht bleibt davon unberührt

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Was sind personenbezogene Daten? • eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen • § 3 Abs. 1 BDSG: „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“

• technische Aufbereitung spielt keine Rolle

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Was sind personenbezogene Daten? •keine Abstufung nach Wichtigkeit; aber sensible Daten • gilt nur für natürliche Personen • Abgrenzung: Personaldaten Sozialdaten Kundendaten • Streitfall IP-Adresse

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Erhebung von personenbezogenen Daten • Erhebung = Beschaffung von Daten über den

Betroffenen • Erhebung grundsätzlich zulässig, wenn:  für best. Zweck benötigt / Rechtsvorschrift  mit Kenntnis des Betroffenen  Betroffener: Angaben aus freiem Willen heraus  Im Rahmen von Verträgen: explizite Angabe

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Erhebung von personenbezogenen Daten • Erhebung = Beschaffung von Daten über den Betroffenen • Erhebung OHNE Mitwirken des Betroffenen, wenn Rechtsvorschrift dies vorsieht Verwaltung dies vorsieht (zwingende Aufgabe) zu großer Aufwand beim Betroffenen selbst Angaben sind bereits öffentlich ACHTUNG: Betroffener muss umgehend informiert werden, wenn personenbezogene Daten ohne sein Wissen erhoben werden.

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Erhebung von personenbezogenen Daten Datenverarbeitung unzulässig! nein ja

Existiert gesetzliche Ermächtigung? nein

Datenverarbeitung zulässig!

ja

Sind Daten öffentlich zugänglich? nein

ja

Existiert Einwilligung der betroffenen Person?

nein

ja Werden personenbezogene Daten verarbeitet? 14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Verarbeitung und Nutzung Verarbeiten i. S. BDSG: •Speichern •Verändern •Übermitteln •Sperren •Löschen

Nutzen i. S. BDSG: = jede Verwendung, die nicht Verarbeitung darstellt

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Auskunftsrecht des Betroffenen lt. BDSG BDSG: Prinzipielle Auskunftspflicht Betroffenem ist jederzeit Auskunft zu erteilen über: WER erhebt WELCHE Daten ZU WELCHEM ZWECK und ÜBERMITTELT sie an WEN?

Auskunftsrecht kann nicht eingeschränkt werden.

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Bedeutung des BDSG für die IT im Unt. Datenschutzbeauftragter wenn >20 MA und personenbezogene Daten verarbeitet werden. Videoüberwachung  muss öffentlich gemacht werden  Zweckgebundenheit, sonst Löschung  Datensparsamkeit  direkter Bezug zu Betroffenem: Benachrichtigungsgebot Einhaltung der Richtlinien  wichtig bei z. B. Outsourcing  klar formulierte Datenschutzregelung; vertragliche Regelung: separater Vertrag

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Mitteleinsatz der Unternehmen • Rechteverwaltung Verwaltung der Zugriffsrechte abhängig von Position und Aufgabe Insbesondere bei Mehrbenutzersystem • Passwortschutz

eindeutige Identifizierung nur sicher, wenn geheim

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Mitteleinsatz der Unternehmen • Firewall

Schutzfunktion zwischen Netzen erlaubt Beziehungen, verhindert keine Zugriffe

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Der gläserne Bürger • Grund: technischer Fortschritt  erleichtert es Daten über andere herauszufinden • Gefahr: Internet (Gewinnspiele, Online Communitys)

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Missbrauch des Datenschutzes Deutsche Telekom gestohlene Datensätze von 17 Millionen Kunden Bespitzelung von AR-Mitgliedern, Mitarbeitern… Sammlung detaillierter Telefonrechnungen… Unklar: WER hat die Daten erhoben und bearbeitet? keine Auskunft an den Betroffenen über Daten breites Mitwissen vs. Datenvertraulichkeit

14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Missbrauch des Datenschutzes Müller Drogerie „Krankenrückkehrgespräche“ Unzulässige Fragen, die nicht beantwortet werden müssen: Art der Erkrankung Wahrscheinlichkeit der Wiedererkrankung Genesungsfortschritt Entlassungen auf Grund der Angaben

Krankenrückkehrgespräche sind rechtlich und politisch korrekt, allerdings: keine unzulässigen Fragen oder Erkenntnisse zum Nachteil der AN verwenden; Datenvertraulichkeit 14.05.2009

Carmen Nowak & Stefanie Weber

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Related Documents


More Documents from "Georg Watzlawek"