Felix Otto Voice Refugee 1

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„Geheime Abschiebung“ für Dienstag geplant: Menschenrechts-Aktivist Felix Otto nackt und gefesselt in Isolations-Haft Von Andreas Klamm New York / Berlin / Erfurt. 24. August 2009. Der Menschenrechts-Aktivist und der The Voice Refugee – Aktivist Felix Otto aus dem afrikanischen Staat Kamerun befindet sich einem Bericht von The Voice Refugee-Forum zufolge, offenbar zur Zeit an Händen und Füßen gefesselt in einer Video-überwachten Einzel-IsolationshaftZelle im Abschiebe-Gefängnis bei Suhl-Goldauter in Thüringen. In der Pressemitteilung wird zudem darüber informiert, dass Felix Otto stetig auch beim Führen von Telefonaten dauerhaft überwacht werde. Die Möglichkeiten, zu telefonieren seien eingeschränkt. Dem Menschenrechts-Aktivisten und The Voice-Refugee-Sprecher Felix Otto wurden die Kleider abgenommen. Offiziell werde die Maßnahme mit einer „Suizid-Gefährdung“ begründet. Diese Diagnose, so The Voice Refugee Forum, komme aus „heiterem Himmel“. Vor einigen Tagen hatte Felix Otto in einem Telefongespräch vom überraschenden Besuch eines Psychologen berichtet, der ihn öfters besuchen wolle. Die Isolations-Haft und die für Dienstag den 25. August 2009 am Flughafen von Frankfurt am Main geplante Abschiebung des Menschenrechts-Sprechers hat für große Aufmerksamkeit und Anteilnahme mehrerer Hundert Menschen in Deutschland beigetragen. Der Mann werde offensichtlich von den Abschiebe-Behörden in Deutschland als besonders „renitent“ eingestuft. The Voice Refugee Forum zeigte sich besorgt über die Vorgänge: „Unsere ursprüngliche Vermutung, dass es vor allem darum ginge, Felix Otto zu besänftigen, indem man ihn im Glauben ließe, dass man sich um ihn kümmere, hat sich leider nicht bestätigt. Ziel der plötzlichen psychologischen Fürsorge war es offensichtlich allein, eine offizielle Rechtfertigung dafür zu gewinnen, dass man ihn des letzten Restes an Freiheit zu beraubt, um seine Abschiebung ohne Hindernisse durchführen zu können und jede Form von Protest und Widerstand zu verhindern. Felix Otto soll offenbar von jedem Kontakt mit der Außenwelt und Öffentlichkeit abgeschirmt werden. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Bezeichnenderweise setzte die Maßnahme nach dem Telefonat mit einem Freund ein, der ihn über die geplante Abschiebung informiert hat. Zu behaupten, dass diese Sonderbehandlung irgendetwas mit der Sorge um sein Leben zu tun habe, ist eine beispiellose Heuchelei. Wer ernsthaft um das Leben und die Gesundheit von Felix Otto besorgt ist, möge schleunigst damit aufhören, seine Abschiebung zu betreiben und dafür sorgen, dass er sofort seine Freiheit zurückbekommt!“ Für Dienstag, den 25. August 2009, 10.40 Uhr ist am Flughafen von Frankfurt am Main die „geheime Abschiebung“ unter Ausschluß der Öffentlichkeit des Asyl-suchenden Menschen und Flüchtlings gemeinsam mit weiteren Flüchtlingen mittels Charter-Flug geplant. Der Menschenrechts- und The Voice-Sprecher Felix Otto und die FlüchtlingshilfeOrganisation The Voice setzen sich seit Monaten für die Abschaffung der so genannten Residenz-Pflicht von Asyl-suchenden Menschen in Deutschland ein. Ausführliche und weitere Informationen: http://thevoiceforum.org/node/1361 The VOICE Refugee Forum Jena Schillergässchen 5, 07745 Jena Tel. Handy 0049(0) 17624568988, Fax: 03641 / 42 02 70, [email protected], In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) proklamiert bereits im Jahr 1948 wird jedem Menschen garantiert: Artikel 13 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Weitere und ausführliche Informationen bei den Vereinten Nationen (United Nations), www.un.org .

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