Zur Abstimmung Vom 8. Februar 2009

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ZUR ABSTIMMUNG VOM 8. FEBRUAR 2009 ÜBER DIE ERWEITERTE PERSONENFREIZÜGIGKEIT MIT BULGARIEN UND RUMÄNIEN.

WAS IST RICHTIG? I. Die ursprünglichen Fragen über die "Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU" und "Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien" wurden durch das Parlament aus taktischen Gründen für die bevorstehende Abstimmung zusammengeknüpft. Ist es richtig, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Wahlfreiheit beraubt werden und nicht getrennt auf zwei Fragen antworten können? II. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ist primär im Interesse der Europäischen Union hinsichtlich der Gleichbehandlung ihrer Mitgliedstaaten. Ist es richtig, dass die Schweiz in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke auch für Personen aus Bulgarien und Rumänien zugänglich macht und hierfür keine Gegenleistung fordert? III. Die Personenfreizügigkeit ist seit Juni 2007 in Kraft und die Befürworter der Vorlage verweisen auf die positiven Erfahrungen seither. Ist es richtig, dass man über Erfolg urteilt, wenn sich der Beobachtungszeitraum lediglich auf eine Zeitspanne der Hochkonjunktur begrenzt? IV. Die Finanzierung unserer Arbeitslosenversicherung beruht auf einer Annahme von 100'000 Arbeitslosen pro Jahr. Im Dezember 2008 waren über 118'000 Personen als arbeitslos registriert, obwohl rezessionsbedingte

Kündigungswellen

noch

bevorstehen.

Zudem

wuchs

das

Defizit

der

Arbeitslosenversicherung selbst während den Hochkonjunkturjahren um durchschnittlich 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Ist es richtig, dass man ohne gesicherte Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, die Leistungen gerade zum jetztigen Zeitpunkt auch für Bulgaren und Rumänen zugänglich macht? V. Unternehmen müssen in wirtschaftlich guten Zeiten die richtigen Arbeitskräfte rekrutieren können, um im Wettbewerb erfolgreich zu bestehen. Abgesehen davon, dass Schweizer Unternehmen auch vor den Bilateralen I internationale Fachkräfte rekrutierten, ist der administrative Aufwand hierfür durchwegs geringer seit der Einführung der Personenfreizügigkeit. Ist es richtig, dass man administrative Erleichterungen (für Rekrutierungen aus Bulgarien und Rumänien) und damit kurzfristige Interessen höher bewertet als langfristige Komponenten, wie die Sicherung unserer Sozialwerke, der Löhne und letztendlich den sozialen Frieden? VI. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Medien, staatliche Institutionen, grosse Unternehmen sowie Links- und Mitteparteien befürworten mehrheitlich die Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Ist es richtig, dass kritische Aspekte nicht in der breiten öffentlichen Auseinandersetzung diskutiert werden?

Die zur Abstimmung anstehende Vorlage beschäftigt in vielerlei Hinsicht: Zum Einen geht es um eine besorgniserregende demokratische Komponente. Man soll einer Modifikation eines bestehenden Vertrages zustimmen oder gleich den bestehenden Vertrag, welcher ursprünglich akzeptiert wurde, ablehnen. Angenommen, das Parlament wollte die Sozialwerke mit zusätzlichen MWST-Prozenten finanzieren und das Referendum kommt zustande, wird dann die Abstimmungsfrage lauten: Erhöhung der MWST oder Abschaffung der Sozialwerke? Solche Machenschaften müssen Bürgerinnen und Bürger an der Urne stoppen! Zum Zweiten beinhaltet die Erweiterungsvorlage keine nennenswerten Vorteile für die Schweiz. Sollte der Ausdehnung dennoch zugestimmt werden, müsste bei künftigen Problemen im Zusammenhang mit diesen Staaten gleich die gesamte Freizügigkeit aufgekündet werden (und somit alle Bestandteile der Bilateralen I). Während diverse EU-Staaten bereits heute Sonderregelungen in der Personenfreizügigkeitsfrage mit Bulgarien und Rumänien suchen, wäre die Schweiz gut beraten, diese Entscheidung noch ein paar Jahre hinauszuzögern. Zum Dritten beunruhigt die überwiegend positive Grundstimmung gegenüber der Vorlage. Grossflächig angelegte Kampagnen zeigen Verbände und Unternehmen wie auch Parteien und Politiker, die alle das Gute in dieser Vorlage erkennen wollen. Das Argumentarium der Befürworter konzentriert sich allerdings darauf, was nicht passiert wenn die Vorlage abgelehnt wird. Verträge, die nur für eine Partei Vorteile beinhalten sind auch als Kolonialverträge bekannt! Die meisten Fehler in Politik und Wirtschaft werden in Zeiten der Hochkonjunktur und unter Hochmut begangen. Während in der Wirtschaft die Eigentümer für die Fehler des Managements bezahlen, sind dies im Staat die Steuerzahler. Als solche haben wir am 8. Februar die Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen und ein NEIN zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien in die Urne zu legen. Es braucht jetzt ein Zeichen einkehrender Vernunft und Achtung gegenüber der Demokratie und des Souveräns. Wird die Vorlage abgelehnt, kann der Bundesrat die "Weiterführung der Personenfreizügigkeit" dem Parlament erneut vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass dagegen kein Referendum zustande kommt, womit alles beim Alten bliebe. Bezüglich der Ausdehnung muss man neu verhandeln – nachdem die Hausaufgaben gemacht worden sind. Mit freundlichen Grüssen Gregor Arn, Mitglied FDP Stadt Luzern

Diese Aktion ist unabhängig von Parteien, Verbänden und Komitees.

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