MPC Offen Flotte 2 Zwei Klassen, die passen
Schiffsbeteiligung
MPC Capital
MPC Offen Flotte 2
Über 95 % des interkontinentalen Warenverkehrs findet auf dem Seeweg statt. Besonders für die ständig ansteigenden Volumina auf den aufkommensstarken Ost-West-Routen von und nach Asien werden immer größere Schiffe wie z. B. die Post-Panamax-Schiffe eingesetzt. Und diese Schiffe müssen „gefüttert“, bzw. die Waren intraregional weiterverteilt werden. Dazu werden immer mehr sogenannte Feederschiffe benötigt. Mit der MPC Offen Flotte 2 beteiligen Sie sich indirekt an drei Feederschiffen und einem PostPanamax-Schiff, die alle an bonitätsstarke Charterer verchartert sind. Profitieren Sie mit nur einer Investition von den positiven Zukunftsaussichten zweier gefragter Containerschiffsklassen. Eine gute Mischung – nutzen Sie die Chance.
S c h i f fs b ete i li g u n g
3
MPC Offen Flotte 2
Inhaltsverzeichnis
6 Angaben über die Vermögensanlage 14 Prospektverantwortung 16 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 26 Die Schiffe 29 Die Werften 30 Die Charterer 33 Der Vertragsreeder 34 Der Markt 38 Der Anbieter – die MPC Capital Investments GmbH 41 Angaben über die Emittentin 42 Die Emittentin und das Kapital der Emittentin 44 Die Gründungsgesellschafter 48 Die Geschäftstätigkeit 48 Anlageziele und Anlagepolitik 50 Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV 56 Mitglieder der Geschäftsführung, Beirat, Treuhänderin und Mittelverwender sowie sonstige Personen 60 Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten 60 Gewährleistete Vermögensanlage 60 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen 61 Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan 64 Erläuterungen zum prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan 68 Liquiditätsprognose 70 Ertragsprognose 72 Erläuterungen zur Liquiditäts- und Ertragsprognose 75 Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss 78 Sensitivitätsanalysen
4
I n haltsve rz e i c h n i s
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MPC Offen Flotte 2
84 Vertragliche Rahmenbedingungen 90 Übersicht über die weiteren Vertragspartner 95 Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 96 Steuerliche Rahmenbedingungen 103 Die Verträge 104 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft 117 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 125 Mittelverwendungsvertrag 129 Gesellschaftsvertrag KG MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. 140 Gesellschaftsvertrag KG Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co. 151 Vertragsreedervertrag KG MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. 154 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 158 Abwicklungshinweise 160 Glossar 163 Quellenhinweise Anlage: Beitrittserklärung vom 18. August 2008
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
S c h i f fs b ete i li g u n g
I n haltsve rz e i c h n i s
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MPC Offen Flotte 2
Angaben über die Vermögensanlage Das Konz e pt
sind an die United Arab Shipping Company (S. A. G.) (UASC),
Die weltweiten Warenströme wachsen kontinuierlich. Davon pro-
Kuwait, (Dynamar-Rating 2), für ca. ein Jahr bzw. an Compania
fitieren Handelsschiffe in hohem Maße, da 95 % des gesamten
Sud Americana de Vapores S. A. (CSAV), Chile, (Dynamar-Rating
Frachtvolumens per Schiff abgewickelt werden. Insbesondere der
2–3) für ca. eineinhalb Jahre jeweils ab Schiffsübernahme ver-
Containerverkehr ist ein wesentlicher Eckpfeiler des internatio-
chartert.
nalen Warenaustausches. Das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) prognostiziert eine weitere Verdoppelung des
Art de r B ete i lig u ng
weltweiten Containerumschlages bis 2015. Hauptgründe für
Der Kapitalanleger investiert seine Zeichnungssumme in einen
diese Entwicklung sind die Intensivierung der internationalen
geschlossenen Fonds und beteiligt sich kommanditistisch an der
Arbeitsteilung, die Zunahme des Containerisierungsgrades bei
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG,
den Transportgütern sowie die aktive Teilnahme von immer mehr
die über kommanditistische Beteiligungen an vier Ein-Schiffsge-
Ländern am Welthandel. Folglich werden immer größere Güter-
sellschaften in vier Vollcontainerschiffe mit einer Ladekapazität
mengen zwischen den Kontinenten transportiert, sodass immer
von jeweils 1.841 TEU bzw. 8.580 TEU investiert.
zahlreichere und größere Schiffe zum Einsatz kommen. Fon dsvolu m e n u n d M i n de stz e ich n u ng ss u mm e
Mit Ihrer Beteiligung investieren Sie gleichzeitig in zwei ver-
Das Emissionsvolumen beträgt EUR 62.683.000 zuzüglich ei-
schiedene Containerschiffsklassen. Das Containerschiff der
ner Überzeichnungsreserve von EUR 500.000 (EUR 200.000
Post-Panamax-Klasse „CPO Bremen“ ist mit 8.580 Container-
für die Ein-Schiffsgesellschaft MS „CPO Bremen“ und je EUR
stellplätzen besonders für die langen und volumenstarken Ost-
100.000 für die drei weiteren Ein-Schiffsgesellschaften). Die
West-Transportrouten geeignet. Die drei Feederschiffe mit jeweils
Mindestzeichnungssumme soll EUR 10.000 betragen, davon ab-
1.841 Containerstellplätzen MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“
weichende Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.
und MS „San Alessio“ dagegen können besonders für die regi-
Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC Capital AG)
onale Weiterverteilung der Container (z. B. Intra-Asien und Intra-
und die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG haben
Europa) eingesetzt werden.
jeweils eine unvergütete Platzierungsgarantie in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den gezeichneten und eingezahlten Ein-
Das MS „CPO Bremen“ wird auf der Werft von Hyundai Heavy
lagen und EUR 66.100.000 – insgesamt jedoch maximal EUR
Industries (HHI) in Ulsan, Südkorea, gebaut und voraussichtlich
62.683.000 abgegeben (vgl. Seite 88). Ein Mindestplatzierungs-
im November 2009 abgeliefert. Die drei Feederschiffe befinden
volumen besteht daher nicht. Die maximal zu begebende Anzahl
sich bereits in Fahrt und werden am 1. Oktober 2008 an die
der Anteile beträgt 6.319.
Fondsgesellschaften übergeben. Das Beteiligungsangebot MPC Offen Flotte 2 wird mit renommierten und bewährten Partnern
M it de r Ve rmög e n san lag e ve rb u n de n e R echte
aufgelegt. Als Vertragsreeder fungiert die Hamburger Reederei
Jeder Kommanditist ist gemäß Gesellschaftsvertrag mit weit-
Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, einer der weltweit bedeu-
gehenden Kontrollrechten, insbesondere auf Übersendung des
tendsten Anbieter von Chartertonnage im Containerbereich. Nach
Jahresabschlusses sowie Überprüfung des Abschlusses durch
Übernahme des Post-Panamax-Schiffes ist dieses im Rahmen
Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft, ausge-
seiner Erstbeschäftigung für acht Jahre an Hapag-Lloyd, Ham-
stattet. Weitere Rechte der Kommanditisten sind beispielswei-
burg, (Dynamar-Rating 2), verchartert. Die übrigen drei Schiffe
se das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,
6
An gab e n ü b e r d i e Ve rm ö g e n san lag e
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MPC Offen Flotte 2
das Stimmrecht, die Ergebnisteilhabe, das Entnahmerecht, das
Die MPC Capital Investments GmbH als Anbieter übernimmt
Kündigungs- und Liquidationsrecht sowie das Recht auf Ausein
nicht die Zahlung von Steuern für bzw. zugunsten der Anleger.
andersetzungs- und Abfindungsguthaben. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ü b e rtragbarke it de r Ve rmög e n san lag e
Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
Darüber hinaus hat der Gesellschafter das Recht zur Kündigung
Flotte“ mbH & Co. KG hat eine prospektierte Laufzeit von ca.
aus wichtigem Grund.
19,25 Jahren ab Übernahme des ersten Schiffes. Vor Ablauf
Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage
Gesellschaftsvertrages (§ 16) im Rahmen eines Verkaufs, einer
und weitere Treuepflichten gegenüber.
Schenkung oder einer Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich
B e son de r e M e rkmale de r Konz e ption
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG als Vertragsreeder
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot werden Anleger, die
ein Vorkaufsrecht (vgl. § 16 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag), das sie
sich unmittelbar als Kommanditist beteiligen möchten, mit nur
innerhalb einer Frist von einer Woche nach Anzeige des Kauf-
10 % ihrer Zeichnungssumme in das Handelsregister eingetra-
vertrages ausüben kann.
dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen des
auf Dritte übertragen werden. Im Falle der Veräußerung hat die
gen. Für Einlagen, die nach dem 30. September 2008 eingezahlt werden, mindert sich der Ausschüttungsanspruch aufgrund eines
Die Übertragung einer Beteiligung an der Gesellschaft ist nur
Vorabverlustes um 0,0165 Prozentpunkte pro Tag bezogen auf
mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der
die noch nicht eingezahlte Einlage.
Beteiligungsgesellschaft jederzeit möglich. Eine Zustimmung ist
We s e ntlich e G r u n dlag e n de r ste u e r lich e n
Verwandte in gerader Linie. Entsprechendes gilt für die Übertra-
Konz e ption
gung und/oder Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung
Die Gesellschafter, die sich an dem Beteiligungsangebot „Zweite
von Einlagen, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung
nicht erforderlich bei Übertragungen auf Ehegatten sowie auf
Offen Flotte“ mbH & Co. KG beteiligen, erzielen Einkünfte aus
eines Nießbrauches. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich,
Gewerbebetrieb. Die Ein-Schiffsgesellschaften optieren von Be-
wenn die verbleibende und entstehende Beteiligung jeweils min-
ginn an zur Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. § 5a Ein-
destens EUR 500 beträgt und ohne Rest durch EUR 1 teilbar
kommensteuergesetz (EStG). Sie ermitteln damit ihre Gewinne
ist.
unabhängig von ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf pauschal entsprechend der Tonnage. Der jährlich zu versteuernde
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es bisher
Tonnagegewinn wird ca. 0,23 % der Kommanditeinlage betragen
keinen geregelten Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen gibt, so-
und unterliegt der Gewerbesteuer. Abhängig von seinen persön-
dass möglicherweise eine Veräußerung nicht oder nicht zu einem
lichen Verhältnissen ergeben sich für den Anleger darauf Ein-
angemessenen Preis möglich ist (vgl. Seite 24). Die MPC Capital
kommensteuerzahlungen von ca. 0,11 % p. a. bezogen auf seine
AG bietet mit der MPC FundXchange eine spezielle Online-Han-
Nominalbeteiligung. Ein Gewinn aus der späteren Veräußerung
delsplattform an, über die MPC Fondsanteile gehandelt werden
der Schiffe wird durch den Tonnagegewinn abgegolten.
können (www.mpc-fxc.de). Vor Übertragung einer Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen
Im Kapitel „Steuerliche Rahmenbedingungen“ auf den Seiten
steuerlichen Berater erörtert werden.
96 ff. werden die steuerlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes ausführlich dargestellt.
S c h i f fs b ete i li g u n g
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MPC Offen Flotte 2
Der Übergang der Beteiligungen durch Erbfall (§ 17 des Ge-
E ntg eg e n nah m e de r B e itritts e rklär u ng e n
sellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft) ist jederzeit
Beitrittserklärungen nimmt die TVP Treuhand- und Verwaltungs-
möglich. Die Erben des Gesellschafters treten mit allen Rechten
gesellschaft für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Ham-
und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere
burg, entgegen.
Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen.
Vorg e s e h e n e Z e ich n u ng s fri st
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach VeröffentZah lste lle
lichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung
Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
des geplanten Emissionsvolumens zzgl. der möglichen Über-
Publikumsfonds mbH (TVP), Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die
zeichnungsreserve von maximal EUR 500.000 geschlossen.
TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der
Eine vorzeitige Schließung oder die Kürzung von Zeichnungen,
Beteiligung.
Anteilen bzw. Beteiligungen ist nicht möglich.
Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot wird bei
im Aus lan d Ang e bote n e r Te i lb etrag
der MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, 22767 Ham-
Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland ange-
burg, zur Ausgabe bereitgehalten.
boten.
Zah lu ng de s Erwe rbs pr e i s e s
Erwe rbs pr e i s
Die Einzahlung der übernommenen Kapitaleinlage erfolgt zu
Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zu-
60 % zzgl. 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag nach
züglich des Agios in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme. Die
Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung der Treuhand-
Mindestzeichnungssumme soll EUR 10.000 betragen. Darüber
kommanditistin. Die verbleibenden 40 % werden zum 15. Oktober
hinausgehende Beträge müssen ohne Rest durch EUR 1.000
2009 fällig. Die entsprechenden Beträge sind auf folgendes Mit-
teilbar sein.
telverwendungskonto einzuzahlen: We ite r e Koste n de r B ete i lig u ng
Kontoinhaber: Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl.
Flotte“ mbH & Co. KG
Agio ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Pro-
Kontonummer:
6205488
zentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB in
BLZ:
200 400 50
Rechnung zu stellen (§ 5 Abs. 2 des Treuhandvertrages). Falls
Bank:
Commerzbank AG
eine persönliche Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervoll-
Verwendungszweck: Bitte tragen Sie die mit der Beitrittsbe-
macht zusätzliche Kosten an, die vom Anleger selbst zu tragen
stätigung übermittelte Treuhandnummer sowie den Namen
sind. Eine etwaige Löschung aus dem Handelsregister ist nicht
des Zeichners (Nachname, Vorname) ein.
mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei der Überweisung des Zeichnungsbetrages können für den Anleger Kosten anfallen. Eine steuerliche Beratung auf Ebene des Anlegers ist mit Kosten verbunden.
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Der Anleger trägt im Zusammenhang mit einer Übertragung ggf.
G e samthöh e de r Provi s ion e n
entstehende Kosten, z. B. für die rechtliche und steuerliche Be-
92,15 % der Investitionssumme sind gemäß Investitionsplan für
ratung oder die Verkaufsanbahnung. Die Kosten, die der Gesell-
die Anschaffung der Schiffe vorgesehen (vgl. Seite 62 ff., „Pro-
schaft durch die Übertragung entstehen (insbesondere für Han-
gnostizierter Investitions- und Finanzierungsplan“). Die Liquidi-
delsregisteranmeldung und -eintragung), sind vom Veräußerer
tätsreserve des geschlossenen Fonds beträgt 0,05 %. Die ver-
und Erwerber gesamtschuldnerisch zu tragen. Im Falle des Aus-
bleibenden 7,80 % der Investitionssumme sind Gründungs- und
scheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger eventuell Kosten
Beratungskosten, Kosten für die vorbereitende Bereederung/
im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungs-
Haftung, Kreditbearbeitung, Kapitalbeschaffung und Treuhand-
guthabens zu tragen. Sofern ein Anleger seine Vermögensanlage
vergütung. Darin enthalten ist ebenfalls das Agio in Höhe von
über eine persönliche Anteilsfinanzierung fremdfinanziert, würde
5 % des Kommanditkapitals, das die MPC Capital Investments
bei einer frühzeitigen Rückführung der Fremdfinanzierung eine
GmbH als weitere Kapitalbeschaffungsgebühr erhält. Die Ge-
Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Die Höhe der o. g. Kosten
samthöhe der Provisionen entspricht damit EUR 14.572.000.
ist im Vorhinein nicht definierbar. Darüber hinaus entstehen keine
Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und ihrer
weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräuße-
jeweiligen Höhe ist Seite 62 zu entnehmen.
rung der Beteiligung. G e s e llschaftsve rträg e /Tr e u han d - u n d We ite r e vom An leg e r z u e rbri ng e n de
Ve rwaltu ng sve rtrag / M itte lve rwe n du ng s
Le i stu ng e n
ve rtrag
Die Haftung der Anleger im Außenverhältnis ist auf 10 % ihrer
Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft sowie
Pflichteinlage begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft MS „CPO
Nach vollständiger Erbringung der Einlage kann die Haftung
Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. und der Kommanditge-
insoweit wieder aufleben, als dem Anleger Teilbeträge seiner
sellschaft Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co.
Einlage – etwa im Rahmen von Entnahmen (Ausschüttungen) –
(exemplarisch für alle vier Ein-Schiffsgesellschaften), der Treu-
zurückgezahlt werden und die Einlage hierdurch unter die
hand- und Verwaltungsvertrag sowie der Mittelverwendungsver-
Haftsumme von 10 % sinkt (sogenanntes Wiederaufleben der
trag sind im vollen Wortlaut auf den Seiten 104 ff. abgedruckt.
Außenhaftung). Die Haftung in Höhe der Hafteinlage gilt nach
§ 160 HGB bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger
Di e Zi e lgr u ppe
für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten
Deutlich unternehmerisch orientierte Anleger mit einem langfris
fort. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaftung des Komman-
tigen Anlagehorizont von rund 19 Jahren, die mit den Risiken
ditisten/Treugebers entsteht bei Liquidation der Emittentin für
einer Anlage in Schiffen vertraut sind. Die Vermögensanlage ist
alle nach Eintragung der Liquidation im Handelsregister fällig
nicht zur Altersvorsorge geeignet.
gewordenen Ansprüchen gegen die Emittentin. Bei planmäßigem Verlauf entsteht für den Anleger durch Ausschüttungen keine Außenhaftung. Weiterhin erfolgt unabhängig vom Beitrittszeitpunkt der Anleger zur Beteiligungsgesellschaft eine ergebnisund vermögensmäßige Gleichstellung aller Gesellschafter (§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten.
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MPC Offen Flotte 2
Die Beteiligungsobjekte MS „CPO Bremen“
MS „San Adriano“, MS „San Alessio“, MS „San Aurelio“
Schiffstyp
Ein modernes Post-Panamax-Vollcontainerschiff
Drei moderne Feeder-Vollcontainerschiffe
Containerkapazität
8.580 TEU
1.841 TEU
Davon homogen à 14 t
6.570 TEU
1.280 TEU
Kühlcontaineranschlüsse
700 FEU
462 FEU
Geschwindigkeit
25,6 kn
21,2 kn
Bauwerften
Hyundai Heavy Industries Co. Ltd. (HHI), Ulsan, Südkorea
Hyundai Mipo Dockyard (HMD), Ulsan, Südkorea
Baunummern
2075
4010/4011/4012
Anschaffungskosten1)
USD 123.300.000
USD 34.800.000 (je Schiff)
USD
EUR 5.880.000 (je Schiff)
USD
1.130.000 Erstausrüstung 400.000 Bauaufsicht
USD 5.476.000 Baupreiszwischen- finanzierung Gesamt
USD 130.306.000
USD 131.389.000
Geplante/erfolgte Ablieferungen
26. November 2009
12. bzw. 17. März/22. April 2008
Geplante Übernahmen
1. Oktober 2008
1) In den Anschaffungskosten der MS „San Aurelio“, MS „San Alessio“ und MS „San Adriano“ ist jeweils ein Kaufpreisanteil von EUR 5.880.000 enthalten, der mit einem Umrechnungskurs von 1,53 USD/EUR umgerechnet wurde.
Wichtige Vertragspartner
10
Anbieter
MPC Capital Investments GmbH, Hamburg
Vertragsreeder
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, Hamburg
Charterer
Hapag-Lloyd AG, Hamburg United Arab Shipping Company (S. A. G), Kuwait (UASC) Compania Sud Americana de Vapores S. A., Valparaiso, Chile (CSAV)
Mittelverwender
BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
Treuhänder
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg
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Das Beschäftigungskonzept Geplante Laufzeit
Ca. 19,2 Jahre ab Übernahme der ersten Schiffe
Charterer
Hapag-Lloyd (MS „CPO Bremen“) CSAV (MS „San Aurelio“, MS „San Alessio“) UASC (MS „San Adriano“ )
Laufzeit der Festcharter
MS „CPO Bremen“ acht Jahre ab Ablieferung zu USD 45.200 pro Tag
Restlaufzeit der Festcharter
MS „San Aurelio“, MS „San Alessio“ ca. 1,5 Jahre ab Übernahme der Schiffe zu USD 19.500 pro Tag MS „San Adriano“ bis mindestens/spätestens 1. September/15. November 2009 zu USD 19.500 pro Tag
Verlängerungsoptionen
Bei dem MS „CPO Bremen“ besteht eine vierjährige Charterverlängerungsoption zur gleichen Charterrate.
Kalkulierte Anschlusscharter
MS „CPO Bremen“ USD 47.000 je Tag nach Ablauf der Charteroption MS „San Aurelio“, MS „San Alessio“, MS „San Adriano“ USD 19.500 je Tag nach Ablauf der Festcharter
Kaufoptionen der Charterer
Es bestehen keine Kaufoptionen für die Schiffe.
Die Schiffshypothekendarlehen Darlehensart
Vier Schiffshypothekendarlehen, die zu 50 % in japanischen Yen (JPY) und zu 50 % in US-Dollar (USD) valutieren
Prognostizierte Laufzeit der Darlehen2)
17 Jahre ab Infahrtsetzung (MS „CPO Bremen“) 15 Jahre ab Übernahme (MS „San Aurelio“, MS „San Adriano“ und MS „San Alessio“)
Gesicherte Zinssätze inklusive Bankenmarge3)
Schiff
Zinsen USD Tranche
Zinsen JPY-Tranche
Laufzeit
MS „CPO Bremen“ MS „San Aurelio“ MS „San Adriano“ MS „San Alessio“
6,71 % p. a. 5,695 % p. a. 5,485 % p. a. 5,485 % p. a.
3,24 % p. a. 3,175 % p. a. 2,995 % p. a. 2,995 % p. a.
Dezember 2014 September 2010 September 2010 September 2010
Kalkulierte Darlehenszinsen nach Ablauf der Zinsbindungsperioden 1.10.2010–2013 2014–2019 ab 2020 Rückzahlung
USD
JPY
6 % 7 % 7,5 %
3,25 % 3,75 % 4,5 %
Die Tilgungen sind gemäß Term Sheets in 58 bzw. 68 vierteljährlichen Raten, jeweils beginnend drei Monate nach Ablieferung bzw. Übernahme der Schiffe, vorgesehen. In den ersten beiden Dockungsjahren wird die Tilgungsrate im jeweils vierten Quartal ausgesetzt.
2) Laufzeit jeweils inkl. zweier tilgungsfreier Raten. 3) Grundsätzlich wurden mit den finanzierenden Banken Margen zwischen 1,20 % und 1,575 % p. a. vereinbart. Die Margen gelten für eine Laufzeit von drei bzw. fünf Jahren nach Auszahlung der Darlehen. Die Zinssätze wurden für fünf Jahre (MS „CPO Bremen“) bzw. zwei Jahre bei den anderen drei Ein-Schiffsgesellschaften nach dem jeweiligen Ablieferungs- bzw. Übernahmetermin gesichert.
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MPC Offen Flotte 2
Die Wechselkurse Kurssicherung der Schiffskaufpreise
Der Baupreis für das MS „CPO Bremen“ wurde in USD vereinbart. Die Finanzierung erfolgt über Kommanditbeteiligungen in EUR und Schiffshypothekendarlehen, die zu je 50 % in USD und JPY vereinbart wurden. Zur Wechselkursabsicherung der nicht durch das Schiffshypothekendarlehen abgedeckten Kaufpreisanteile während der Investitionsphase wurden Devisentermingeschäfte mit einem Wechselkurs von USD 1,3761 pro EUR abgeschlossen. Der JPYAnteil der Darlehen wurde über Devisentermingeschäfte mit einem gewichteten Wechselkurs von JPY 115,07 pro USD abgesichert. Es erfolgte keine Kursabsicherung der Kaufpreise bei den Schiffen MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“ und MS „San Alessio“. Für die Umrechnung wurde ein Kurs von USD 1,54 pro EUR angenommen. Der EUR-Kaufpreisanteil wird aus dem Eigenkapital finanziert. Der USD-Kaufpreisanteil wird zu ca. 43,75 % durch USD-Darlehen und zu ca. 43,75 % durch JPY-Darlehen finanziert. In Höhe der JPY-Darlehen werden die Käuferinnen den Kaufpreis zu fest vereinbarten Kursen von ca. 106 JPY pro USD in der Währung JPY zahlen. Rund 12,5 % des USD-Kaufpreisanteils müssen aus dem Eigenkapital finanziert werden.
Angenommener Wechselkurs in der Betriebsphase
JPY 105 je USD, durchgehend ab 2008 USD 1,50 je EUR für 2008 und 2009 USD 1,40 je EUR ab 2010
Prognostizierte Ausschüttungen, 4) bezogen auf die Zeichnungssumme 2,50 %
Für 2009; Sofern Gesellschafter ihre Einlage nach dem 30. September 2008 einzahlen, mindert sich deren Ausschüttungsanspruch um 0,0165 Prozentpunkte pro Tag.
6,00 %
Für 2010
6,25 % p. a.
Ab 2011
6,50 % p. a.
Ab 2014
7,00 % p. a.
Ab 2016
7,25 % p. a.
Ab 2019
7,50 % p. a.
Für 2021
8,00 % p. a.
Ab 2022
14,25 %
Für 2024
15,00 %
Für 2025
15,50 %
Für 2026
20,00 %
Für 2027 zzgl. des Anteils an den Veräußerungserlösen, voraussichtlich im Jahr 2027
Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss inkl. Veräußerungserlösen nach Steuern beträgt rd. 239,64 % der Zeichnungssumme, bezogen auf eine geplante Laufzeit bis ins Jahr 2027. 4) Bei den Ausschüttungen handelt es sich um die Verwendung vorhandener Liquidität für Entnahmen der Gesellschafter, die aus erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen erfolgen, sowie die Rückzahlung des Kommanditkapitals. Die Ausschüttungen erfolgen in der Regel im auf die Gesellschafterversammlung folgenden Jahr, d. h., die erste Ausschüttung für 2010 wird im Jahr 2011 ausgezahlt. Sofern die wirtschaftliche Situation der Beteiligungsgesellschaft es zulässt, können Akontozahlungen auf die jeweils zu beschließenden Ausschüttungen bereits am Ende des betreffenden Geschäftsjahres vorgenommen werden.
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Kalkulierte VeräuSSerungserlöse Kalkulierte Veräußerungserlöse
Für das CPO Bremen 30 % der Anschaffungskosten als Summe aus Schiffspreis, Kosten der Bauaufsicht und Erstausrüstung nach ca. 18,2 Betriebsjahren. Für die San Adriano, San Aurelio und San Alessio jeweils 27,5 % des Kaufpreises nach ca. 19,2 Betriebsjahren.
Struktur des Beteiligungsangebotes
Anleger
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
MPC Capital Investments GmbH Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH Claus-Peter Offen Holding KG
KG Zweite MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co.
KG Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co.
Gründungsgesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin
S c h i f fs b ete i li g u n g
KG Zweite MS „San Aurelio“ Offen Reederei GmbH & Co.
KG Zweite MS „San Alessio“ Offen Reederei GmbH & Co.
Vertragsreeder Beteiligungswege der Anleger
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Prospektverantwortung
Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die
Prospektaufstellungsdatum
MPC Capital Investments GmbH als Anbieterin mit Sitz und Ge-
Hamburg, 18. August 2008
schäftsanschrift Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedin-
Marcel Becker
gungen des Beteiligungsangebotes können sich in der Zukunft
(Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH)
ändern (vgl. „Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage“, Seite 16 ff.). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Die Prospektherausgeberin ist
Bert Manke
nicht verantwortlich für die persönliche Beratung oder Vermitt-
(Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH)
lung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben be-
Ulrich Oldehaver
dürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die
(Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH)
MPC Capital Investments GmbH.
Katrin Stehr (Geschäftsführerin MPC Capital Investments GmbH)
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P rosp e ktve rantwortu n g
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Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des He-
Neben den allgemeinen Risiken sind Investitionen in Schiffe – in
rausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wichtigen
Form von geschlossenen Fonds als unternehmerische Beteili-
Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Ka-
gungen – auch speziellen bzw. wesentlichen Risiken ausgesetzt.
pitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes
Diese können unterteilt werden in prognosegefährdende Risiken
unverzichtbar.
(Risiken, die zu einer schwächeren Prognose führen können), anlagegefährdende Risiken (Risiken, die entweder das Anlage-
Das Angebot zu einer Beteiligung an der Beteiligungsgesell-
objekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit
schaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaft-
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungs-
licher Erfahrung und einem Gespür für das Risikoprofil. Mit einer
summe führen können) und darüber hinausgehende anlegerge-
geplanten Laufzeit von ca. 19,25 Jahren nach Infahrtsetzung des
fährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der
ersten Schiffes ist die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern auch das
Flotte“ mbH & Co. KG als langfristige Kapitalanlage konzipiert.
weitere Vermögen des Anlegers gefährden).
Der Zeichner sollte daher bei Erwerb der Beteiligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Bezüglich der steuer-
Es ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Risiken einzeln
lichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Beteiligungsgesell-
oder kumuliert auftreten können und dadurch negative Auswir-
schaft wird empfohlen, Rat bei einem Steuerberater einzuholen.
kungen auf Gewinn und Liquidität entfalten. Für den Fall eines kumulierten Auftretens der dargestellten Risiken muss auf die
Die aus den individuellen Gegebenheiten resultierenden Auswir-
Möglichkeit von Kapitalverlusten bis hin zum Totalverlust hinge-
kungen und damit verbundene Risiken der Vermögensanlage für
wiesen werden.
den einzelnen Anleger können naturgemäß nicht im Prospekt dargestellt werden. Der Prospekt kann den Anleger nicht davon
Ferner ist denkbar, dass im Rahmen der Inanspruchnahme der so-
entbinden, vor dem Hintergrund seiner individuellen Situation
genannten Tonnagesteuer durch die Ein-Schiffsgesellschaften
eine eigene Beurteilung zu treffen bzw. eine individuelle Beratung
im Sinne des § 5a EStG zusätzlich zum Verlust der Einlage Steu-
in Anspruch zu nehmen.
erzahlungen auf die pauschal ermittelten steuerlichen Gewinne zu leisten sind.
ALLGEMEINE RISIKEN VON SCHIFFS BETEILIGUNGEN
Da sich der Anleger an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, ist seine Haftung grundsätzlich auf die Hafteinlage (entspricht bei diesem Beteiligungsangebot 10 % der Zeichnungssumme)
Der wirtschaftliche Verlauf einer Schiffsbeteiligung ist von ver-
begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anleger als Treu-
schiedenen in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig, die
geber oder als Direktkommanditist an der Gesellschaft beteiligt
die Wertentwicklung der Anlage negativ beeinflussen können:
ist. Nach der Leistung seiner Zeichnungssumme kann es zum
Verschlechterung des Welthandels, abnehmende Nachfrage nach
Wiederaufleben der Haftung kommen, sofern Anleger im Rah-
Transportkapazitäten für Container, sinkende Containerschiffs-
men von Ausschüttungen Teile ihrer Hafteinlage zurückerhalten
preise, erhöhte Schiffbaukapazitäten und Ablieferungen etc.
haben.
Aufgrund dieser allgemeinen Risiken ist es möglich, dass die Wertentwicklung der angebotenen Schiffsbeteiligung unter den
Die Schiffe werden weltweit eingesetzt und unterliegen deshalb
Erwartungen bleibt oder sogar negativ ist, ohne dass der einzelne
auch ausländischen Rechtsordnungen. Es kann daher zu Rechts-
Anleger oder die Emittentin dies beeinflussen kann.
streitigkeiten im Ausland kommen. In einem solchen Fall kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ausländische Gerichte die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nach
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deutschem Recht nicht anerkennen. Es besteht das Risiko, dass
Dies hätte insbesondere für folgende Bereiche Auswirkungen:
der Anleger seine Einlage zzgl. Agio verliert, zusätzlich die aus seiner Beteiligung resultierenden Steuerbelastungen sowie die
Investitionsdurchführung
Kosten einer eventuellen Darlehensfinanzierung tragen muss, es
Für die Investitionsphase wurden für das MS „CPO Bremen“
zur Wiederauflebung der Außenhaftung kommt und ausländische
Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen, soweit Liquidität aus
Gerichte die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nicht an-
dem Eigenkapital in der Währung USD (durchschnittlich USD
erkennen, sodass der Anleger über seine Haftsumme hinaus mit
1,3761 pro EUR) bzw. aus dem JPY-Darlehen in USD (durch-
seinem weiteren Vermögen haften könnte (maximales Risiko).
schnittlich JPY 115,4838 pro USD) benötigt wird.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Reihenfolge der
Sollten gegenüber der Planung höhere Aufwendungen anfallen,
dargestellten Risiken weder eine Aussage über deren Eintritts-
besteht das Risiko, dass sich diese höheren Aufwendungen we-
wahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung
gen ungünstigerer Kurse zusätzlich erhöhen.
der einzelnen Risiken bedeutet. Des Weiteren können Risiken bei starker oder extremer Ausprägung in die jeweils höhere Ri-
Bei einem gegenüber der Planung geringeren Aufwand besteht
sikoklasse fallen.
das Risiko, dass aus den nicht benötigten Teilen der Devisentermingeschäfte beim Rückumtausch ein Verlust entsteht.
PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN
Liquiditätsüberschuss/Ausschüttungen Der nach sämtlichen Kosten und dem Kapitaldienst verbleibende
Du rch fü h r u ng de r I nve stition
Liquiditätsüberschuss in USD bildet die Grundlage für die Höhe
Der Investitionsplan ist grundsätzlich verbindlich. Es kann jedoch
der zu beschließenden Ausschüttungen. Bei gegenüber der Pro-
bezüglich der in der Investitionsrechnung genannten Positionen
gnoserechnung ungünstigeren Kursverhältnissen zum jeweiligen
zu Kostenüberschreitungen kommen, soweit die Positionen nicht
Umrechnungs-/Ausschüttungszeitpunkt besteht das Risiko, dass
vertraglich festgelegt sind. Ferner besteht stets die Möglichkeit,
die EUR-Ausschüttungen geringer ausfallen. Während der Be-
Verträge im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern. Soweit sich
triebsphase wurde ein Wechselkurs von anfänglich USD 1,50
derartige Vertragsänderungen auf den Investitionsplan auswirken,
je EUR (2008 und 2009), USD 1,40 je EUR (durchgängig ab
ist die Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlung
2010) unterstellt.
erforderlich. Eventuelle Änderungen können zu Anpassungen der Investitionssumme führen. Erhöhungen des Emissionskapi-
Schiffsbetriebskosten
tals führen zu prozentualen Verringerungen der Ergebniszuwei-
Für Betriebskosten, die nicht in der Einnahmewährung USD
sungen.
anfallen, hierzu zählen insbesondere Teile der Aufwendungen für Ersatzteile, Reparaturen und Besatzungskosten, besteht ein
Wech s e lku rs ri s ike n
Kursrisiko. Dies kann im Ergebnis zu geringeren Ausschüttungen
Die Anleger erbringen ihre Einlageverpflichtung in EUR, wo-
als prognostiziert führen.
gegen die Einnahmen und Aufwendungen der Ein-Schiffsgesellschaften zum überwiegenden Teil in anderen Währungen
Verwaltungskosten
(hauptsächlich USD und JPY) anfallen. Insofern besteht bei der
Die Verwaltungskosten wurden vollständig in EUR kalkuliert. Bei
Umrechnung von USD in EUR das Risiko, dass die realisierten
einem ungünstigeren Wechselkurs als USD 1,50 je EUR (2008
Wechselkurse ungünstiger als die kalkulierten Wechselkurse
und 2009), USD 1,40 je EUR (ab 2010) besteht ein Wechsel-
ausfallen könnten.
kursrisiko, das im Ergebnis zu geringeren Ausschüttungen als prognostiziert führen kann.
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Veräußerungserlöse
die sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage erge-
Die Veräußerungserlöse sind wesentliche Bestandteile der Ka-
ben. Die Fondsschiffe sind nach Ablieferung/Übernahme für acht
pitalrückflussrechnung. Die Veräußerung der Schiffe ist pros-
Jahre an Hapag-Lloyd bzw. für 1,5 Jahre an CSAV bzw. ein Jahr
pektgemäß nach ca. 19,25 Jahren ab Infahrtsetzung des ersten
an UASC zu festen Raten verchartert. Zudem besteht für das
Schiffes geplant. Vor dem Hintergrund der EUR-Ausschüttungen
Schiff unter Hapag-Lloyd-Charter eine vierjährige Charterverlän-
an die Gesellschafter besteht ein Wechselkursrisiko, das im Er-
gerungsoption seitens des Charterers zur gleichen Charterrate.
gebnis zu geringeren Ausschüttungen als prognostiziert führen
Die Höhe der Anschlusscharterraten hängt von dem Marktumfeld
kann. Kalkulatorisch wurden die Veräußerungserlöse zu einem
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Folgechartern ab, im Extrem-
Wechselkurs von USD 1,40 pro EUR berücksichtigt.
fall besteht auch das Risiko, dass keine Anschlussbeschäftigung
Darlehen
grund der Laufzeit des Prognosezeitraumes nicht gegeben wer-
Ein Risiko liegt in den Zinszahlungen und der Tilgung der JPY-
den. Daher sind negative Abweichungen von den prospektierten
Tranche des Schiffshypothekendarlehens aus den laufenden
Plandaten nicht auszuschließen.
gefunden wird. Eine exakte Prognose der Charterraten kann auf-
USD-Einnahmen. Diese wurden in der Kalkulation zu einem Kurs von durchgehend JPY 105 pro USD berücksichtigt. Bei
Erz i e lbar e Ve rkau fs e r lös e
einem schwächeren USD gegenüber dem JPY besteht insofern
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die prospektierten Ver-
das Risiko, dass mehr USD-Liquidität zur Bedienung von Zinsen
kaufserlöse unterschritten werden bzw. kein Verkauf möglich
und Tilgung benötigt wird. Dadurch würde weniger Liquidität für
ist. Die Auswirkungen von abweichenden, geringer ausfallenden
Ausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung stehen.
Verkaufserlösen für die Schiffe werden im Abschnitt „Sensitivi-
Darüber hinaus wurde in den Term Sheets vereinbart, dass die
tätsanalysen“ auf Seite 78 ff. dargestellt.
Banken jeweils ein Recht auf anteilige Sondertilgungen haben, sofern sich der JPY-Darlehensanteil, umgerechnet in USD,
B etri e bs- u n d Ve rwaltu ng s koste n ri s iko
kursbedingt um mehr als 5 % erhöht (105 %-Klausel). Solche
Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass die angesetz-
Leistungen belasten im Ergebnis die Liquiditätssituation der Be-
ten Betriebs- und Verwaltungskosten (u. a. Kosten für Personal,
teiligungsgesellschaft.
Ausrüstung, Schmierstoffe, Reparaturen, Dockungen und Versi-
Zi n s ri s iko
planen, die Schiffe überwiegend mit Nicht-EU-Personal zu be-
cherungen) überschritten werden. Die Ein-Schiffsgesellschaften Die Darlehenszinsen ergeben sich aus dem LIBOR (London
setzen. Um dieses zu ermöglichen, sollen die Schiffe ausgeflaggt
Interbank Offered Rate) zzgl. der jeweiligen Bankenmarge. Die
und unter der Flagge Liberias betrieben werden. Das Bundesamt
Zinsen wurden für das MS „CPO Bremen“ für die ersten fünf
für Seeschifffahrt und Hydrographie als Genehmigungsbehörde
Jahre zu 100 % festgeschrieben und für die anderen drei Schiffe
könnte aufgrund geänderter Rechtsvorschriften und geänderter
jeweils für die ersten zwei Jahre. Die vereinbarte Bankenmarge
Verwaltungspraxis die Ausflaggungsgenehmigung nicht ertei-
beträgt zwischen 1,20 % und 1,575 % p. a. bei einer zeitlichen
len oder nach Ablauf der zweijährigen Genehmigungsfrist nicht
Bindung von drei bzw. fünf Jahren und wird anschließend neu
erneuern. Die Rückflaggung aller oder einzelner Schiffe unter
vereinbart. Erhöhungen der Marge oder höhere Zinsen als kal-
deutsche Flagge könnte zu erheblich höheren Personalkosten
kuliert nach Ablauf der Zinsbindungsperiode würden zu einer er-
führen, da die Schiffsführung gegen deutsches Personal aus-
höhten Belastung der Ein-Schiffsgesellschaften und damit ggf.
getauscht werden müsste. Die zusätzlichen Mehrkosten würden
zu niedrigeren Rückflüssen führen.
voraussichtlich pro Schiff einmalig USD 40.000 und ca. EUR
Marktu mfe ld
von den prospektierten Plandaten führen.
280.000 p. a. betragen. Dies würde zu negativen Abweichungen Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Charterraten für Containerschiffe natürlichen Marktschwankungen unterliegen,
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B e hördlich e G e n e h mig u ng e n
Allg e m e i n e ste u e r lich e R i s ike n
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb sind diverse Genehmi-
Es besteht das Risiko, dass künftige Entscheidungen der Fi-
gungen in- und ausländischer Behörden notwendig. Die Anbie-
nanzverwaltung, Gesetzesänderungen und Änderungen der
terin geht davon aus, dass die erforderlichen Genehmigungen zu
Rechtsprechung die vorhergesagten Ergebnisse entscheidend
dem Ablieferungstermin der Schiffe vorliegt (vgl. Seite 49). Es
beeinflussen. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen
besteht aber das Risiko, dass der Betrieb bei nicht rechtzeitigem
können erheblichen Einfluss auf die geplanten Ergebnisse haben.
Vorliegen oder Entzug bereits vorliegender Genehmigungen
Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der steuerlichen
eingeschränkt oder vollständig untersagt wird. Die daraus resul-
Ergebnisse wird erst im Rahmen der steuerlichen Betriebs-
tierenden Einnahmeausfälle würden im Ergebnis zu geringeren
prüfung durch das Finanzamt getroffen. Sollten abweichende
Ausschüttungen als prognostiziert führen.
steuerliche Ergebnisse bei dem Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das
Allg e m e i n e r echtlich e R i s ike n
der Einkommensteuerbescheid ergeht, Zinsen auf die Nachzah-
Die Schiffe werden weltweit eingesetzt und unterliegen deshalb
lung in Höhe von 0,5 % pro Monat zu zahlen.
unter Umständen wechselnden Rechtsordnungen. Außerdem unterliegen einige Verträge der Emittentin ausländischem, ins-
Nach der Konzeption optieren die Ein-Schiffsgesellschaften von
besondere englischem Recht. Dadurch lässt sich der Ausgang
Beginn an zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG
von ggf. auftretenden Rechtsstreitigkeiten schwer einschätzen.
(Tonnagesteuer). Danach haben die Anleger pauschal niedrige
Weiter können mit derartigen Rechtsstreitigkeiten erhöhte Kos
steuerliche Gewinne zu versteuern, auch wenn die Gesellschaften
ten verbunden sein.
tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaften. Sollten die Regelungen der Tonnagesteuer in der Zukunft aufgehoben oder
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen richten sich nach den
geändert werden oder sollte die Inanspruchnahme der Tonnage-
im jeweiligen Ausland geltenden Rechts- und Verfahrensgrund-
steuer aus anderen Gründen (z. B. wegen der Nichterfüllung von
sätzen, die teilweise erheblich von deutschen Rechts- und Ver-
Voraussetzungen für die Tonnagesteuer, insbesondere des Merk-
fahrensgrundsätzen sowie vom deutschen Rechtsverständnis
mals der inländischen Bereederung) nicht möglich sein, müssten
abweichen können. Folglich kann sich die Rechtsverfolgung
die Gesellschaften zur Gewinnermittlung durch den Betriebsver-
schwieriger gestalten und/oder mit höheren Kosten verbunden
mögensvergleich zurückkehren. Dies würde im Vergleich zu der
sein, als dies bei einem vor einem deutschen Gericht geführten
Prospektprognose zu einer deutlich höheren Steuerbelastung so-
Rechtsstreit der Fall wäre.
wohl beim Anleger (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) als auch bei den Ein-Schiffsgesellschaften (Gewerbesteuer)
Insgesamt gilt bei der Anwendung ausländischen Rechts in er-
führen. Sollte die Anwendung der Tonnagesteuerregelungen an
höhtem Maße als in Fällen, in denen deutsches Recht zur An-
das Führen der deutschen Flagge geknüpft werden, führte dies
wendung kommt, dass sich die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit
zu erhöhten Personalkosten.
vertraglicher Bestimmungen nicht abschließend beurteilen lässt. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wurden bei den SonSchließlich besteht unabhängig von der Rechtsordnung, der Ver-
derbetriebseinnahmen die Sonderbetriebsausgaben geschätzt.
träge oder Rechtsverhältnisse unterliegen, das Risiko einer Än-
Sollten die tatsächlichen Sonderbetriebseinnahmen höher oder
derung von Gesetzen, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis,
die damit in Zusammenhang stehenden Sonderbetriebsausgaben
die zu einer Belastung der Ein-Schiffsgesellschaften und damit
niedriger sein, würde sich die Gewerbesteuer erhöhen. Dies wäre
zu einer Reduzierung bei der Ausschüttung der Beteiligungsge-
auch der Fall, wenn das Bereederungsentgelt nicht oder nur noch
sellschaft führen kann.
teilweise mit dem Tonnagesteuerergebnis abgegolten wäre. Bei der Kalkulation der Gewerbesteuer wurde davon ausgegangen, dass die Leistungen der Gründungsgesellschafter in der Inves-
S c h i f fs b ete i li g u n g
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titionsphase sämtlich vor Infahrtsetzung der Schiffe erbracht
treuhänderisch gehaltene Anteile anwenden, sodass sich in die-
werden und somit vor Beginn der Gewerbesteuerpflicht anfallen.
sem Fall eine höhere steuerliche Belastung ergäbe.
Sollten Teile der Leistungen erst nach Übernahme des jeweiligen Schiffes erbracht werden, führt dies zu einer höheren Gewerbe-
Nach dem Kabinettsentwurf vom 11. Dezember 2007 zur Ände-
steuerbelastung der betroffenen Gesellschaft und entsprechend
rung des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes
einem geringeren Mittelrückfluss an die Anleger.
soll Betriebsvermögen zukünftig nicht mehr mit den günstigeren
Nicht endgültig geklärt ist die Behandlung von Vorabgewinnen
ten sein. Es ist vorgesehen, von diesem Wert 85 % von der Erb-
im Rahmen des § 5a EStG. Die Anbieterin geht davon aus, dass
schaftsteuer freizustellen. Diese Freistellung soll aber rückwir-
Steuerbilanzwerten, sondern mit dem gemeinen Wert zu bewer-
diese von der Finanzverwaltung anerkannt werden und unter die
kend entfallen, wenn innerhalb von 15 Jahren nach der Erbschaft
Regelung des § 5a EStG fallen und keine Steuermehrbelas-
bzw. Schenkung der Anteil verkauft wird, die Schiffe verkauft
tungen verursachen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde sich die
werden oder es zu sogenannten Überentnahmen aufgrund von
Gewerbesteuer erhöhen.
Ausschüttungen kommt, die nicht aus nach der unentgeltlichen Übertragung entstandenen Gewinnen erfolgen (vgl. S. 99/100).
Das steuerliche Konzept geht davon aus, dass die Beteiligungs-
Es besteht daher das Risiko, dass nach dem neuen Recht hö-
gesellschaften und die Ein-Schiffsgesellschaften als Unterneh-
here Erbschaftsteuerzahlungen anfallen. Vor dem Hintergrund
mer zum Vorsatzsteuerabzug berechtigt sind. Sollte die Finanz-
der individuellen Situation und um die aktuellen Entwicklungen
verwaltung von dieser Auffassung abweichen, verringerte sich
bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Planung zu be-
der Mittelrückfluss an die Anleger.
rücksichtigen, sollte sich jeder Anleger bei seinem steuerlichen Berater informieren.
Es ist nicht auszuschließen, dass bei Anlaufen von ausländischen Häfen durch die Schiffe steuerliche Verpflichtungen nach dem
Allg e m e i n e Ve rtrag s e rfü llu ng s ri s ike n
Recht des jeweiligen Staates für die Gesellschaften und/oder
Die Beteiligungsgesellschaft und die einzelnen vier Ein-Schiffs-
den Anleger entstehen. Die Steuerzahlungen und die Kosten für
gesellschaften tragen das Risiko, dass Partner ihren vertrag-
die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen würden den Mit-
lichen Verpflichtungen nicht bzw. nicht vollständig nachkommen
telrückfluss für den Anleger verringern.
oder ggf. vorhandene Kündigungsmöglichkeiten wahrnehmen. Dies kann Gründe in der Leistungsqualität, der Vertragstreue,
Der am 31. Januar 2007 veröffentlichte Beschluss des Bundes-
aber auch der Bonität der Vertragspartner der Gesellschaften
verfassungsgerichtes über die wesentlichen Normen des Erb-
haben. Dies sind z. B. die Charterer oder Reeder, mit denen die
schaftsteuergesetzes vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02)
Gesellschaften Verträge geschlossen haben. Kommen die Ver-
stellt klar, dass die in § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhe-
tragspartner aus welchen Gründen auch immer ihren Verpflich-
bung der Erbschaftsteuer gegen den Gleichheitssatz des Grund-
tungen nicht oder nicht vollständig nach, so kann dies Mehrauf-
gesetzes verstößt. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember
wendungen für die Beteiligungsgesellschaft und die einzelnen
2008 eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Bis dahin ist das
Ein-Schiffsgesellschaften zur Folge haben.
derzeitige Erbschaftsteuerrecht weiter anzuwenden. Ve rtrag s e rfü llu ng aus de n Charte r
Nach dem noch geltenden Recht gilt eine unmittelbar gehaltene
ve r e i n bar u ng e n
Beteiligung, bei der der Anleger im Handelsregister eingetragen
Die vier Ein-Schiffsgesellschaften tragen das Risiko, dass die
ist, als Betriebsvermögen. Grundlage für die Bewertung von Be-
Charterer ihre Verpflichtungen aus den Chartervereinbarungen
triebsvermögen im Erb- oder Schenkungsfall ist das steuerliche
nicht erfüllen können. In diesem Fall besteht das Risiko, dass eine
Kapitalkonto des Anlegers. Demgegenüber will die Finanzver-
Weiterbeschäftigung der Schiffe nicht oder nur zu niedrigeren als
waltung die geltenden Vergünstigungen für Betriebsvermögen
den kalkulierten Charterraten möglich ist.
(Freibetrag, Bewertungsabschlag und Tarifentlastung) nicht auf
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Darüber hinaus bestehen die bei internationalen Charterverein-
Ei n lag e pflicht de r G e s e llschafte r
barungen üblichen Minderungs- und Sonderkündigungsrechte
Für den Fall, dass ein Gesellschafter seine Einlage nicht oder
der Charterer. Diese gelten, soweit der Vertragspartner seinen
nicht vollständig erbringt, können Verzugszinsen in Höhe von
Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, oder in Fäl-
5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB
len der Undurchführbarkeit der Vereinbarung, z. B. bei längeren
berechnet werden (§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).
Betriebsunterbrechungen oder Requirierung des Schiffes. In der Folge würden diese Einnahmeausfälle im Ergebnis zu geringeren
Weiterhin besteht gemäß § 7 Abs. 3 und Abs. 6 des Gesell-
Ausschüttungen als prognostiziert führen.
schaftsvertrages die Möglichkeit, Treugeber und Kommanditisten, die trotz Mahnung und Nachfristsetzung ihrer Einzahlungsver-
Poolve rträg e
pflichtung nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen, aus der
Aus dem Poolvertrag des technischen Ausfallpools (siehe Sei-
Kommanditgesellschaft auszuschließen.
te 88 f.) besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Inanspruchnahme der Poolmitglieder sowohl hinsichtlich der Höhe als auch
Die Einlage ist in zwei Raten zu leisten. Da die zweite Rate erst
des Zeitpunktes nicht prognostiziert werden kann. Darüber
am 15. Oktober 2009 einzuzahlen ist, haben die Anleger eine
hinaus besteht das Risiko, dass im Schadensfall andere Pool-
entsprechende Liquiditätsplanung vorzunehmen. Aufgrund des
mitglieder ihren Zahlungsverpflichtungen auch nach einem ggf.
längeren Planungshorizonts besteht das Risiko, dass die Anleger
eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren nicht nachkommen. Be-
der Einzahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller Höhe nach-
zogen auf den technischen Ausfallpool steigt mit zunehmender
kommen und damit den vorab geschilderten Verzugsmaßnahmen
Anzahl der Poolmitglieder und zunehmendem Alter der Schiffe
unterliegen. Dies würde sich negativ auf die Liquiditätssituation
das Risiko, dass Schadensfälle auftreten. Im Ergebnis würden
der Gesellschaft auswirken.
die vorgenannten Punkte zu einer Erhöhung der Schiffsbetriebskosten führen und somit auch das Ergebnis der Beteiligungsge-
Majori s i e r u ng
sellschaft mindern.
Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der einzelne Anleger in der Minderheit und kann ggf. seine Interessen nicht durch-
Ve rtrag s e rfü llu ng aus de n Ve rtrag s
setzen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass
r e e de rve rträg e n
durch die Zeichnung eines großen Teiles der Beteiligung durch
Vertragsverletzungen seitens des Reeders könnten dazu führen,
einen einzelnen Anleger dieser die Stimmenmehrheit erhält und
dass ein oder mehrere Schiffe nicht vorschriftsmäßig gewartet
damit einen beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen der
und gepflegt werden. Folglich könnten zusätzliche Instandhal-
Gesellschafterversammlungen erlangt. Dies gilt insbesondere bei
tungsmaßnahmen notwendig sein, die zu einer Überschreitung
Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie und der daraus re-
der Betriebskosten führen würden. Weiterhin besteht das Risiko,
sultierenden Übernahme der Anteile durch die Platzierungsga-
dass die Reederei andere von ihr bereederte Schiffe z. B. bei
ranten.
der Personalauswahl bevorteilt oder im Rahmen ihrer Tätigkeit die Voraussetzungen für die Tonnagesteuer nicht wie vertrag-
M itte lbar e B ete i lig u ng
lich vereinbart erfüllt. Die Ein-Schiffsgesellschaften würden im
Der Anleger beteiligt sich zwar unmittelbar an der Beteiligungs-
letztgenannten Fall gegebenenfalls das Recht zur pauschalen
gesellschaft, aber nur mittelbar an den Ein-Schiffsgesellschaften.
Besteuerung gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer) verlieren.
Dem Anleger stehen damit keine unmittelbaren Ansprüche gegen die Ein-Schiffsgesellschaften zu. Auch die Beteiligungsge-
Bei Kündigung des jeweiligen Vertragsreedervertrages kann
sellschaft ist als ein Gesellschafter der Ein-Schiffsgesellschaften
nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Vertragsreeder die
in seiner Einflussnahme auf die Geschäftsführung beschränkt.
Bereederung des Schiffes nur zu höheren Kosten übernimmt.
Der Erfolg der Beteiligung hängt somit ganz wesentlich von der
Dies würde zu negativen Abweichungen von den prospektierten
Bonität und Qualität der Geschäftsführung der Ein-Schiffsge-
Plandaten führen.
sellschaften ab.
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Über die Verwendung von Ergebnissen entscheiden die Gesell-
fügung gestellten Unterlagen übernommen und nicht qualitativ
schafterversammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften. An den
geprüft. Die gesetzliche Prospekthaftung des Anbieters bleibt
Ein-Schiffsgesellschaften sind neben der Beteiligungsgesell-
davon unbeschadet.
schaft weitere Gesellschafter beteiligt. Ob und in welcher Höhe Ergebnisse der Ein-Schiffsgesellschaften an die Beteiligungs-
Ku m u li e rte R i s ike n
gesellschaft ausgeschüttet werden, liegt damit nicht in der allei-
Soweit prognosegefährdende Risiken eine starke Ausprägung
nigen Entscheidungsmacht der Beteiligungsgesellschaft. Stimmt
annehmen oder kumuliert auftreten, können sie zu einem anla-
beispielsweise nur eine knappe Mehrheit der Anleger in der Ge-
gegefährdenden Risiko führen.
sellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft für eine Ausschüttung der Ergebnisse, kann dies aufgrund der Stimmen weiterer Gesellschafter in den Gesellschafterversammlungen
ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN
der Ein-Schiffsgesellschaften durch diese anders entschieden werden.
Ü b e rgab e de r Sch iffe
Sollte ein, mehrere oder alle Schiffe nicht an die Ein-SchiffsgeDa der Beirat der Ein-Schiffsgesellschaften über Liquiditätsaus-
sellschaften übergeben werden, könnte dies die vorzeitige Been-
schüttungen entscheidet, haben die Beteiligungsgesellschaft und
digung von einer oder mehreren Gesellschaften zur Folge haben.
damit deren Anleger keine Einflussmöglichkeit, ob und in welcher
Aufgrund zwischenzeitlich angefallener Verbindlichkeiten ist nicht
Höhe Liquidität in den Ein-Schiffsgesellschaften ausgeschüttet
auszuschließen, dass die Gesellschafter ihre Pflichteinlagen nicht
wird und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung steht.
oder nicht vollständig zurückerhalten.
I nte r e ss e n kon flikte
Die für den Betrieb der Schiffe notwendigen behördlichen Ge-
Bei den vorliegenden kapitalmäßigen und personellen Ver-
nehmigungen, wie insbesondere das Klassifikationszertifikat,
flechtungen besteht grundsätzlich das Risiko von Interessens-
werden erst mit Ablieferung der Schiffe erteilt. Insofern besteht
konflikten dergestalt, dass die handelnden Personen nicht un-
bei dem MS „CPO Bremen“ grundsätzlich das Risiko, dass die
bedingt die Interessen der Beteiligungsgesellschaft und der
erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt werden.
Ein-Schiffsgesellschaften in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten ver-
Zusätzlich besteht das Risiko, dass eventuell nicht alle Schiffe
folgen (Einzelheiten zu bestehenden Verflechtungen, s. Kapitel
zu den angegebenen und kalkulierten Terminen übergeben bzw.
„Die Gründungsgesellschafter“, Seite 44 ff., und „Mitglieder der
abgeliefert werden. Eine verspätete Ablieferung bzw. Übergabe
Geschäftsführung, Beirat, Treuhänderin und Mittelverwender so-
eines oder mehrerer Schiffe würde die Betriebseinnahmen und
wie sonstige Personen“, Seite 56 ff.).
damit die Liquiditätssituation der Gesellschaften verschlechtern.
Angab e n DR itte r
Ve rtrag s e rfü llu ng s ri s ike n aus g e le i stete n
Im Zusammenhang mit den für diesen Prospekt genutzten Quel-
Anzah lu ng e n
len, aus denen Aussagen oder Inhalte aus Gutachten oder Analy-
Vertragsgemäß leistet die Ein-Schiffsgesellschaft MS „CPO Bre-
sen Dritter zitiert oder wiedergegeben werden, wird darauf hinge-
men“ jeweils eine Rate à 20 % des Baupreises nach Vertrags
wiesen, dass diese weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit
unterzeichnung, eine Rate à 10 % sechs Monate danach und je
überprüft wurden. Für den Wahrheitsgehalt dieser Gutachten und
nach Baufortschritt zwei weitere Raten zu je 10 % des Baupreises
Analysen übernimmt der Prospektherausgeber daher keine Ge-
als Anzahlung. Als Sicherheit besteht hier die Anzahlungsgarantie
währ und Haftung. Auch andere Angaben zur Bonität sowie zu
einer südkoreanischen Bank. Es besteht die Gefahr, dass beste-
Beteiligungsverhältnissen bei anderen Gesellschaften wurden
hende Sicherheiten (Anzahlungsgarantien) bei Ausfall von Ver-
aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie z. B. dem Internet, Bibli-
tragspartnern wertlos sind. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen
otheken) oder aus den vom jeweiligen Vertragspartner zur Ver-
werden, dass die Ansprüche aus den Anzahlungsgarantien nicht durchgesetzt werden können. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die Anzahlungen nicht zurückgezahlt werden können.
22
D i e wes e ntli c h e n R i s i k e n d e r Ve rm ö g e n san lag e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Ve rtrag s e rfü llu ng s ri s ike n aus de n
B etri e bs e i n nah m e n ri s iko/ B e schäftig u ng de r
Sch iffs hypoth e ke n dar le h e n sowi e de n
Sch iffe
Zwi sch e n fi nanz i e r u ng s kr e dite n
Die Anleger tragen das Risiko geringerer Betriebseinnahmen,
Es besteht das Risiko, dass die bereits zugesagten Darlehen nicht
insbesondere aufgrund von:
oder nicht vollständig ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden. – Charterausfällen während der Festcharterperiode, z. B. wegen Die Dokumentation der Darlehen, die durch die Commerzbank AG und der HSH Nordbank AG gewährt werden (Seite 87), liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Form von Term Sheets vor. Es ist daher möglich, dass die Darlehensverträge zu diesen Finanzierungen Bedingungen enthalten, die von den
Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz der Charterer – Charterausfällen infolge einer geringeren Anzahl von Einsatztagen, z. B. aufgrund technischer Ausfälle der Schiffe – Abschluss von Anschlussbeschäftigungen unter dem prospektierten Niveau
Ein-Schiffsgesellschaften nicht erfüllt werden können. Dies kann ebenfalls zu Rückforderungen oder einem Stopp der Auszahlungen führen.
Die Unterschreitung der kalkulierten Charterraten hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaften und ggf. auf die Ausschüttungen an die Anleger.
Sofern in diesem Fall keine anderen Finanzierungen gefunden werden, droht den Ein-Schiffsgesellschaften und damit auch der
Ve rs ich e r u ng sve rträg e
Beteiligungsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit. Dies kann zum
Zum Zeitpunkt der Infahrtsetzungen ist der Abschluss folgender
Verlust der Einlagen der Gesellschafter führen.
Versicherungen geplant: – Kaskoversicherung
Ve rtrag s e rfü llu ng s ri s iko aus de m
– Haftpflicht-/P&I-Versicherung
M itte lve rwe n du ng sv e rtrag
Sofern der Mittelverwender seinen obliegenden Prüfungspflich-
Bezüglich aller Versicherungen besteht das Risiko, dass im
ten nicht nachkommt oder die Beteiligungsgesellschaft entgegen
Schadensfall die Versicherungsgesellschaften ihren Zahlungs-
ihren vertraglichen Verpflichtungen über Mittel auf dem Mittelver-
verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen bzw.
wendungskonto verfügt, besteht das Risiko der Fehlverwendung
einzelne Risiken nicht versicherbar oder ausdrücklich ausge-
der eingezahlten Kommanditeinlagen. Im Extremfall droht der
schlossen sind. Dies kann im Extremfall zum Totalverlust des
Beteiligungsgesellschaft die Insolvenz.
investierten Kapitals der Anleger führen.
Erfü llu ng s ri s iko aus de r Platz i e r u ng s
Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft kann auch durch
garanti e / R ückabwicklu ng s ri s iko
versicherte Schadensfälle geschmälert werden, da die Versiche-
Sofern die Platzierungsgaranten, die MPC Capital AG und die
rungsverträge häufig Selbstbehalte beinhalten. Darüber hinaus
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, im Falle der In-
kann das Auftreten von Schadensfällen zu höheren Versiche-
anspruchnahme ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen,
rungsprämien führen. In Bezug auf die jeweilige Versicherungs-
ist die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. In diesem
gesellschaft ist ein Ausfallrisiko nicht auszuschließen (Bonitäts-
Fall müsste der Fonds rückabgewickelt werden, was den Verlust
risiko des Versicherers).
eines Teils oder der gesamten Einlage zur Folge haben kann. Manag e m e ntri s ike n Allg e m e i n e B etri e bs- u n d Obj e ktri s ike n
Der Anleger ist darauf angewiesen, dass sowohl die Geschäfts-
Grundsätzlich besteht das Risiko von Schäden an den Schiffen
führung der Ein-Schiffsgesellschaften als auch die der Beteili-
bis hin zum Totalverlust und das Risiko von Schäden, die Dritten
gungsgesellschaft in seinem Interesse handelt und die mit seiner
durch den Betrieb der Schiffe entstehen können.
Beteiligung verbundenen Ziele durch ein professionelles Verwaltungsmanagement verfolgt. Missmanagement kann zu sinkenden Einnahmen und/oder höheren Ausgaben führen. Übersteigen die
S c h i f fs b ete i li g u n g
D i e wes e ntli c h e n R i s i k e n d e r Ve rm ö g e n san lag e
23
MPC Offen Flotte 2
Ausgaben die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft und kann
Aussch e ide n de r pe rsön lich hafte n de n
dies nicht durch vorhandene Liquidität der Ein-Schiffsgesell-
G e s e llschafte ri n
schaften aufgefangen werden, so kann es zu einem Totalverlust
Sollte die persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungs-
der Kapitaleinlage des Anlegers kommen.
gesellschaft und/oder der Ein-Schiffsgesellschaften ausscheiden oder fällt sie wegen Insolvenz oder Liquidation aus, so hat
Da die Beteiligungsgesellschaft die Schiffe nicht unmittelbar hält,
die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft
erhöht sich das Risiko für den Anleger, dass das Ergebnis der
und/oder der Ein-Schiffsgesellschaften eine neue persönlich
Ein-Schiffsgesellschaften etwa wegen schuldhaften Verhaltens
haftende Gesellschafterin zu bestellen. Gelingt dies nicht, so
der Geschäftsführung oder der Insolvenz einer beteiligten Ge-
treten die Gesellschaften in Liquidation, was zu einem Teil- oder
sellschaft nicht oder nur teilweise an den Anleger ausgeschüttet
Totalverlust der Einlage des Anlegers führen kann.
wird. Aussch üttu ng e n (E ntnah m e n) M itte lve rwe n du ng s kontrolle
Die Höhe und Häufigkeit der Ausschüttungen hängt von vielen
Die Mittelverwendungskontrolle beschränkt sich auf eine formale
Faktoren ab und kann Schwankungen unterliegen. Dies kann
Kontrolle der Freigabe und Verwendung des einzuwerbenden Ka-
dazu führen, dass in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil
pitals, insbesondere darauf, ob bestimmte Voraussetzungen for-
der geplanten Ausschüttungen erfolgt. Es besteht weiterhin das
mal vorliegen. Eine Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und
Risiko, dass durch das Aufeinandertreffen verschiedener Ereig-
rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes, der Bonität
nisse zu keinem Zeitpunkt Ausschüttungen vorgenommen wer-
von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern
den können.
oder der Werthaltigkeit von Garantien findet nicht statt; die hiermit im Zusammenhang stehenden Risiken bestehen soweit trotz
Fu ngibi lität
Einschaltung eines Mittelverwendungskontrolleurs fort.
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ist gemäß Gesellschaftsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Jah-
Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei ordnungsgemäßer
resende möglich, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2027. Eine
Durchführung der Mittelverwendung eine nicht zweckgerechte
Veräußerung der Beteiligung ist grundsätzlich mit Zustimmung
Verwendung der Mittel vom Mittelverwender nicht entdeckt
des persönlich haftenden Gesellschafters der Beteiligungsge-
wird.
sellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG jederzeit zulässig. Dennoch kann es aufgrund der eingeschränkten Handelbarkeit
Nichte rfü llu ng du rch di e B ete i lig u ng s
vorkommen, dass ein Anteil zum gewünschten Verkaufszeitpunkt
g e s e llschaft ode r e i n e /alle Ei n-Sch iffs
nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis verkauft werden
g e s e llschaft(e n)
kann.
Für den Fall, dass eine der Gesellschaften ihre Vertragspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, besteht das Risiko, dass
Kü n dig u ng aus wichtig e m G r u n d
Vertragspartner, insbesondere aufgrund der ihnen gewährten Si-
Anleger haben das Recht, ihre Beteiligung im Falle einer wirt-
cherheiten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen
schaftlichen Notlage zu kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass
der Gesellschaften vornehmen können. Zudem besteht die Ge-
aufgrund der anfänglichen Kosten das Auseinandersetzungs-
fahr, dass bei Nichteinhalten von Vertragspflichten die Charterer
guthaben aus der Beteiligung deutlich unter der ursprünglichen
den Chartervertrag kündigen. In diesem Fall müssen die Ein-
Zeichnungssumme liegen kann. Dieser Effekt würde sich bei
Schiffsgesellschaften mit einem anderen Vertragspartner neue
einem negativen Geschäftsverlauf noch verstärken.
Vereinbarungen zu möglicherweise ungünstigeren Konditionen abschließen. Im Extremfall besteht zudem das Risiko, dass kein neuer Charterer gefunden werden kann.
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MPC Offen Flotte 2
Sollte eine Vielzahl von Anlegern das Kündigungsrecht aus wich-
zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für zum Zeitpunkt
tigen Gründen in Anspruch nehmen, ist nicht ausgeschlossen,
des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort.
dass die sich daraus ergebende Reduzierung des Vermögens bzw. der Liquidität der Gesellschaften zu Nachteilen für die wei-
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte im Ausland
teren Gesellschafter führt.
durch den Betrieb des Schiffes geschädigt werden und der zum Schaden führende Sachverhalt nicht versicherbar ist beziehungsweise der bestehende Versicherungsschutz aus verschiedenen
ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN
Gründen nicht ausreichend ist oder versagt wird. In einem solchen Fall ist es nicht auszuschließen, dass ein zuständiges aus-
Fr e mdfi nanz i e r u ng de s Ante i ls
ländisches Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaf-
Anleger, die ihre Beteiligung teilweise oder vollständig durch
tung nach deutschem Recht nicht anerkennt, sodass der Anleger
Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren, haben bei
über seine Haftsumme hinaus mit seinem weiteren Vermögen
ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass Zins- und Til-
haftet (Durchgriffshaftung).
gungsleistungen für dieses Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Beteiligungsangebotes fällig sind.
R i s iko im Z usamm e n hang mit g e s etz lich e n
Somit besteht für einen Anleger bei einer Fremdfinanzierung das
Wide rr u fs r echte n
Risiko, dass er regelmäßig den Kapitaldienst für seine Finanzie-
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei möglicherwei-
rung leisten muss, ohne Ausschüttungen aus seiner Beteiligung
se bestehenden Widerrufsrechten durch Anleger im Extremfall
zu erhalten.
zu Liquiditätsabflüssen oder der Notwendigkeit der Aufnahme von weiterem Fremdkapital kommen kann, wodurch die Aus-
Haftu ng s ri s ike n de r An leg e r
schüttungsfähigkeit der Fonds erheblich beeinträchtigt werden
Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an
könnte.
der dem deutschen Recht unterliegenden Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG. Diese beteiligt sich
R i s iko e i n e r An r ech n u ng au f Ve rsorg u ng s-
ebenfalls kommanditistisch an vier Ein-Schiffsgesellschaften, die
zah lu ng e n
jeweils Eigentümerin eines Vollcontainerschiffes werden. Nach
Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und möglicherweise
Zeichnung der Beteiligung ist der Anleger zur Zahlung der von
anderen Versorgungsbezügen vor Vollendung des 65. Lebens-
ihm gezeichneten Beteiligungssumme verpflichtet. Gegenüber
jahres dürfen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschrit-
Gläubigern der Gesellschaft (Außenverhältnis) haftet der Anle-
ten werden. Auf diesen Hinzuverdienst wird auch das steuer-
ger grundsätzlich mit der für ihn im Handelsregister eingetra-
pflichtige Einkommen aus einer Beteiligung an diesem Fonds
genen Haftsumme (Haftungsbeschränkung). Diese beträgt beim
angerechnet. Ein Verlustabzug gemäß § 10 EStG mindert die-
vorliegenden Beteiligungsangebot 10 % der übernommenen
sen Hinzuverdienst nicht. Es kann somit nicht ausgeschlossen
Zeichnungssumme. Eine Haftung gegenüber der Gesellschaft
werden, dass im Einzelfall das steuerpflichtige Einkommen aus
(Innenverhältnis) entsteht nach anfänglicher Einzahlung der Be-
diesem Fonds die Hinzuverdienstgrenzen eines Anlegers über-
teiligungssumme grundsätzlich nicht. Nach vollständiger Erbrin-
schreitet und damit zu einer Kürzung der sozialversicherungs-
gung des Zeichnungsbetrages kann die Haftung jedoch insoweit
rechtlichen oder anderen Versorgungszahlungen führt.
wiederaufleben, als der tatsächlich geleistete Zeichnungsbetrag unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt
Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kei-
(sogenanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Bei plange-
ne weiteren wesentlichen Risiken bekannt.
mäßem Verlauf entsteht für den Anleger durch Ausschüttungen keine Außenhaftung. Die Haftung in Höhe der Haftsumme gilt bis
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MPC Offen Flotte 2
Die Schiffe
Das 8.580-TEU-Vollcontainerschiff MS „CPO Bremen“ wurde
Außerdem werden sie dazu eingesetzt, die Container im nicht so
unter der Baunummer 2075 bei der südkoreanischen Bauwerft
volumenstarken intraregionalen Verkehr (z. B. innerhalb Europas)
Hyundai Heavy Industries Co., Ltd. in Auftrag gegeben und soll im
weiterzuverteilen.
November 2009 übernommen werden. Die Schiffe „San Adriano“, „San Aurelio“ und „San Alessio“ wurden auf der südkoreanischen
Zudem verfügen sie über 467 Kühlcontaineranschlüsse, was
Werft Hyundai Mipo Dockyard (HMD) gefertigt und wurden be-
ein wichtiges Kriterium für den Charterer ist, da dieser die Stell-
reits im März bzw. April 2008 an die Bestellgesellschaften ab-
plätze (Slots) für Kühlcontainer zu höheren Preisen vermieten
geliefert. Sie sollen am 1. Oktober 2008 von den Fondsgesell-
kann als normale Containerslots. Die Dienstgeschwindigkeit der
schaften übernommen werden.
Schiffe beträgt 21,2 Kn auf dem Entwurfstiefgang von 9,80 m, bei 90 % der maximalen Leistung (MCR) einschließlich 15 %
Der Bau aller Schiffe erfolgt bzw. erfolgte entsprechend den Re-
Seezuschlag.
geln und unter der Bauaufsicht der deutschen Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL), die nach eigenen Angaben
Die vereinbarten Kaufpreise für diese Neubauten mit überdurch-
nahezu 50 % des Weltneubauvolumens bei Containerschiffen
schnittlicher Ausstattung von jeweils USD 43.503.000 werden
klassifiziert. Sie erfüllen höchste technische Ansprüche und sind
in einem von der MPC Capital Investments GmbH in Auftrag
für den weltweiten Einsatz entworfen und konstruiert.
gegebenen Gutachten des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Ingo Schlüter vom 7. Juli 2008 im Hinblick auf die bereits abgeschlossene
Das MS „CPO Bremen“ wird wegen seiner baulichen und tech-
Beschäftigung als „günstig“ bewertet.
nischen Spezifikation als Post-Panamax-Schiff klassifiziert, da es aufgrund seiner Abmessungen den Panamakanal nicht mehr be-
S e e sch iffs r egi ste r / Flagg e
fahren kann. Mit einer Stellplatzkapazität von 8.580 TEU gehört
Es ist geplant, das MS „CPO Bremen“ im deutschen Seeschiffs-
das Post-Panamax-Schiff zu einem Segment, das gut für den vo-
register einzutragen. Die drei anderen Schiffe sind bereits ein-
lumenstarken Ost-West-Verkehr (z. B. Europa–Asien) eingesetzt
getragen. Darüber hinaus sollen die Schiffe nach Ablieferung
werden kann. Die Dienstgeschwindigkeit des Schiffes beträgt
voraussichtlich die liberianische Flagge führen.
25,6 Kn auf dem Entwurfstiefgang von 13,00 m, bei 90 % der maximalen Leistung (MCR) einschließlich 15 % Seezuschlag. Der vereinbarte Kaufpreis von USD 123.300.000 wird in einem von der MPC Capital Investments GmbH in Auftrag gegebenen Gutachten des Ingenieursbüros Dipl.-Ing. Ingo Schlüter vom 7. Juli 2008 im Hinblick auf die Marktsituation und die bereits abgeschlossene Beschäftigung als „angemessen“ bewertet. Die drei Schwesterschiffe „San Adriano“, „San Aurelio“ und „San Alessio“ werden als Feederschiffe klassifiziert, weil sie aufgrund ihrer Ladekapazität von 1.841 TEU optimal dazu geeignet sind, die größeren Schiffe mit Containern zu versorgen (zu „füttern“).
26
Die Schiffe
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MPC Offen Flotte 2
Technische Beschreibung der Schiffe MS „CPO Bremen“
MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“ und MS „San Alessio“
Schiffstyp
Ein modernes Post-Panamax-Voll containerschiff
Drei moderne Feeder-Vollcontainerschiffe
Bauwerft
Hyundai Heavy Industries Co., Ltd., Ulsan, Südkorea
Hyundai Mipo Dockyard Co., Ltd. (HMD), Ulsan, Südkorea
Baunummer
2075
4010/4011/4012
Länge über alles
334 m
186 m
Länge zwischen den Loten
319 m
175 m
Breite auf Spanten
42,8 m
27,6 m
Seitenhöhe bis Hauptdeck
24,8 m
17,1 m
Tiefgang – Entwurfstiefgang –F estigkeitstiefgang/Freibord tiefgang
13 m 14,6 m
9,8 m 11,3 m
Tragfähigkeit – Auf Entwurfstiefgang – Auf Maximaltiefgang
83.150 t 102.250 t
21.789 t 28.142 t
Vermessung – Bruttoraumzahl (BRZ) – Nettoraumzahl (NRZ)
90.800 56.300
22.914 9.277
Containerkapazität – Laderäume – Deck – Gesamt
3.832 TEU 4.748 TEU 8.580 TEU
738 TEU 1.103 TEU 1.841 TEU
Davon homogen – à 14 Tonnen – à 10 Tonnen
6.495 TEU 7.748 TEU
1.293 TEU 1.391 TEU
Kühlcontaineranschlüsse gesamt
700 FEU
462 FEU
Hauptmaschine
HYUNDAI-B&W 12K98MC-C7
HYUNDAI-B&W 6L70MC-C
Hauptmaschinenleistung bei 100 % MCR/90 % MCR
72.240 KW bei 104,00 U/min 63.200 KW bei 99,5 U/min
19.620 KW bei 108 U/min 17.658 KW bei 104,3 U/min
Dienstgeschwindigkeit
25,6 kn
21,2 kn
Brennstoffverbrauch (bei ca. 90 % MCR, 42.700 kJ/kg)
Ca. 253 t/Tag
Ca. 71 t/Tag
Klassifizierung
Germanischer Lloyd (GL)
Germanischer Lloyd (GL)
Klassezeichen
GL, +100A5, Containerschiff, SOLAS II-2 Reg. 19, +MC, AUT, MARPOL Annex I Reg. 12A
GL, +100A5, Containerschiff, SOLAS II-2 Reg. 19, IW, RSD, RCP462120, +MC AUT
Flaggenführung, Heimathafen
Liberia, Monrovia
Liberia, Monrovia
Unterkünfte
28 Personen + 6 Personen der Suez Crew
27 Personen
Schiffsregister
Hamburg, Deutschland
Hamburg, Deutschland
Geplante Ablieferung
November 2009
Geplante Übernahme
S c h i f fs b ete i li g u n g
Oktober 2008
Die Schiffe
27
MPC Offen Flotte 2
Die Werften
Hyu n dai H eavy I n dustri e s Co., Ltd. (HH I)
Hyu n dai M ipo Dockyard Co., Ltd. (H M D)
Das MS „CPO Bremen“ wird auf der renommierten südkoreani-
Das MS „San Adriano“, das MS „San Aurelio“ und das MS „San
schen Werft Hyundai Heavy Industries Co., Ltd. (HHI) in Ulsan,
Alessio“ wurden bei der renommierten südkoreanischen Werft
Südkorea, gebaut. Die Werft, die mit einem Marktanteil von ca.
Hyundai Mipo Dockyard Co., Ltd. (HMD), Ulsan, gebaut. Auch
15 % gegenwärtig die größte Schiffbauwerft der Welt ist, gehört
diese Werft gehört zur Hyundai-Gruppe.
zur internationalen Hyundai-Gruppe. Weitere Geschäftsbereiche des Konzerns sind insbesondere die Bereiche Ölplattformen,
Das hochmoderne Werftareal von HMD in Ulsan verfügt unter
Industrieanlagen und Maschinenbau, Baumaschinen sowie der
anderem über vier Dockanlagen mit einer Gesamttragfähigkeit
Elektronikbereich. Im Jahr 2006 betrug der Umsatz des Kon-
von mehr als 1,5 Mio. tdw. Das Unternehmen ist aufgrund seiner
zerns mehr als USD 13,5 Mrd., der Gesamtwert neuer Aufträge
technischen Ausstattung in der Lage, auch andere Schiffstypen
betrug rund USD 18,9 Mrd.
wie Tanker oder Bulker zu bauen. Darüber hinaus ist die Werft auf den Bau von mittelgroßen Containerschiffen sowie auf Umbauten
Seit Gründung der Bauwerft im Jahr 1972 wurde mit der Ablie-
und Reparaturen spezialisiert. HMD hat seit Gründung im Jahr
ferung von über 1.273 Schiffen mit einer Gesamttragfähigkeit
1975 mehr als 8.000 Schiffsreparaturen und über 450 Umbau-
von mehr als 100 Mio. tdw an 232 Schiffseigner in 45 Ländern
ten für Kunden aus der ganzen Welt realisiert.
Schiffbaugeschichte geschrieben. Allein im Jahr 2006 konnten 72 Schiffe abgeliefert werden. Das Orderbuch per Ende 2006
Weitere umfassende Informationen zu dieser Bauwerft finden Sie
umfasst 271 Schiffe und gewährleistet eine hohe Auslastung der
im Internet unter www.hmd.co.kr/english. Hier haben Sie auch
Werft in den kommenden Jahren.
die Möglichkeit, sich das Werftgelände bei einer virtuellen Tour erläutern zu lassen.
Gefertigt werden die Schiffe in Ulsan auf einer Fläche von ca. 7,2 Mio. m2 durch rund 11.380 Angestellte. Neun Trockendocks stehen hierfür zur Verfügung und ermöglichen den Bau nahezu aller Schiffstypen. Im größten Dock mit einer Gesamtkapazität von 1 Mio. tdw können mehrere Schiffe gleichzeitig gebaut werden. Der Werft angegliedert sind vier renommierte Forschungsinstitute, in denen die neuesten Technologien für den modernen Schiffbau entwickelt werden. Diese Forschungsaktivitäten bieten Auftraggebern höchste Produktivität und hervorragende Schiffsqualität. Weitere Informationen zur Bauwerft finden Sie im Internet in englischer Sprache unter: http://english.hhi.co.kr
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D i e We r fte n
29
MPC Offen Flotte 2
Die Charterer
Hapag-Lloyd
Im Geschäftsjahr 2007 erzielte Hapag-Lloyd einen Umsatz von
Das MS „CPO Bremen“ ist für acht Jahre ab Ablieferung an die
rund EUR 6 Mrd. Das weltweite Transportvolumen belief sich im
Hapag-Lloyd AG verchartert.
selben Zeitraum auf rund 5,5 Mio. TEU und stieg damit gegenüber dem Vergleichszeitraum 2006 um 9 %.
Die Hapag-Lloyd AG entstand am 1. September 1970 durch die Fusion der beiden Reedereien Hamburg-Amerikanische
Die Flotte besteht aus 141 Containerschiffen mit einer Kapazität
Packetfahrt-Actien-Gesellschaft (HAPAG) aus Hamburg und
von über 493.000 TEU.
Norddeutscher Lloyd (NDL) aus Bremen. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits seit über 100 Jahren in der Seeschifffahrt
Von Dynamar Consultancy B. V. erhielt Hapag-Lloyd im aktuellen
tätig. Somit blickt Hapag-Lloyd heute bereits auf 150-jährige
Report vom 16. Juli 2008 bezüglich der Kreditqualität ein gutes
Erfahrung zurück.
Rating von 2 (Skala: 1 = niedriges Risiko – 10 = hohes Risiko). Insofern besteht für die mit Hapag-Lloyd abgeschlossenen Char-
Mit der Übernahme von CP Ships im Jahr 2005 stieg das Un-
tervereinbarungen eine hohe Einnahmesicherheit.
ternehmen in die Top 5 der weltweit tätigen Linien auf. Die in Hamburg ansässige Reederei ist in mehr als 100 Ländern vertreten und verfügt über rund 340 Vertriebsbüros. Die Organisation umfasst fünf Regionen: Nordeuropa, Südeuropa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien.
30
Schiff
Ablieferungstermin
Charterrate (USD pro Tag)
MS „CPO Bremen“
November 2009
45.200
D i e C harte r e r
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MPC Offen Flotte 2
U n ite d Arab S h ippi ng Company (UASC)
Im Jahr 2006 erzielte UASC bei einem Umsatz von USD 1,035
Das Fondsschiff „San Adriano“ ist für ca. ein Jahr ab Übernahme
Mrd. einen Gewinn von USD 54,56 Mio.. Das Transportaufkom-
an die United Arab Shipping Company (S. A. G.) (UASC), Kuwait,
men in der Containerschifffahrt lag bei 1,17 Mio. TEU (+ 4,46 %
verchartert.
zum Vorjahr).
UASC wurde 1976 als Joint Venture von sechs arabischen Golf-
Von Dynamar Consultancy B. V. erhielt UASC im aktuellen
staaten gegründet und ist heute Marktführer in der Region, so-
Report vom 27. September 2007 bezüglich der Kreditqualität
wohl bei der Zahl der Liniendienste als auch bei der Abdeckung
ein gutes Rating von 2 (Skala: 1 = niedriges Risiko – 10 =
der Häfen. Mit zurzeit 35 Schiffen bedient die staatliche Reederei
hohes Risiko). Insofern besteht für die mit UASC abgeschlos-
im Containerlinienverkehr Strecken nach Europa, Südostasien,
senen Chartervereinbarungen eine hohe Einnahmesicherheit.
dem Fernen Osten und der US-Ostküste. Der Ausbau der Flotte in den nächsten Jahren umfasst neben den beiden Fondsschiffen noch zwei Schwesterschiffe sowie die Bestellung von jeweils acht Einheiten mit ca. 6.800 bzw. 8.500 TEU Kapazität. Neben der Containerschifffahrt gehört auch die Massengutfahrt zum Geschäft der Reederei, die mit ihren Tochterunternehmen weiterhin ein breit gefächertes Angebot rund um die Schifffahrt und Logistik bereithält.
Schiff
Übernahmetermin
Charterrate (USD pro Tag)
MS „San Adriano“
Oktober 2008
19.500
S c h i f fs b ete i li g u n g
D i e C harte r e r
31
MPC Offen Flotte 2
CSAV
Für das Unternehmen fahren 90 Containerschiffe, von denen
Compañía Sud Americana de Vapores S. A. (CSAV), Valparaiso,
86 eingechartert wurden. Mit einer Kapazität von 267.789 TEU
Chile, ist die zurzeit größte Reederei in Südamerika.
ist CSAV gemessen an der Ladefähigkeit die Nummer 17 der weltweiten Containerlinien. Besonders auf den Nord-Süd-Routen
CSAV ist eine der ältesten Reedereien der Welt und wurde 1872
von und nach Südamerika ist die Reederei einer der führenden
gegründet. Das Unternehmen verbindet heute mit eigenen und
Anbieter.
gecharterten Schiffen im Linienverkehr die Küsten Südamerikas mit dem Rest der Welt. Das Unternehmen agiert weltweit haupt-
Die Fondsschiffe „San Aurelio“ und „San Alessio“ wurden für 1,5
sächlich im Containerlinienverkehr, bietet aber auch Dienste im
Jahre ab Übernahme an CSAV verchartert.
Bulker-, Reefer- und Car-Carrier-Verkehr an. CSAV unterhält Niederlassungen in weltweit 80 Städten in über 60 Ländern.
Von Dynamar Consultancy B. V. erhielt CSAV im aktuellen Report vom 31. März 2008 bezüglich der Kreditqualität ein gutes Rating
Die Aktiengesellschaft hat 2007 ca. USD 4,1 Mrd. umgesetzt und dabei einen Gewinn von ca. USD 116 Mio. erwirtschaftet.
von 2–3 (Skala: 1 = niedriges Risiko – 10 = hohes Risiko). Insofern besteht für die mit CSAV abgeschlossenen Chartervereinbarungen eine hohe Einnahmesicherheit.
32
Schiffe
Übernahmetermin
Charterrate (USD pro Tag)
MS „San Aurelio“
Oktober 2008
19.500
MS „San Alessio“
Oktober 2008
19.500
D i e C harte r e r
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MPC Offen Flotte 2
Der Vertragsreeder
Vertragsreeder für die Schiffe des Beteiligungsangebotes ist
Mit einem Durchschnittsalter von etwa sieben Jahren handelt es
die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG. Das von
sich um eine hochmoderne Flotte. Dazu kommen Aufträge für
Claus-Peter Offen persönlich geleitete Unternehmen gehört zu
weitere 59 Schiffe, die bis Ende 2011 von den Werften abge-
den weltweit bedeutendsten Anbietern von Chartertonnage im
liefert werden. Die Flotte der Reederei wird damit bis 2011 auf
Containerbereich. Die Bereederungstätigkeit beinhaltet sowohl
136 Schiffe anwachsen.
das technische als auch das kaufmännische Management sowie das Crewmanagement der Schiffe. Der Vertragsreeder nimmt da-
Sitz der Reederei Claus-Peter Offen ist Hamburg, wo ca. 100
bei im Namen und für Rechnung der Schifffahrtsgesellschaften
Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind. Weltweit beschäftigt
Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb einer Reederei
die Reederei ca. 3.000 Mitarbeiter zu Land und zur See. Die Ree-
gewöhnlich mit sich bringt. Dazu gehören u. a. die Beschäftigung
derei ist mit insgesamt EUR 3,32 Mio. an den Ein-Schiffsgesell-
der Schiffe und deren Versorgung mit den notwendigen Aus-
schaften und der Emittentin beteiligt. Dadurch unterstreicht sie
rüstungsgegenständen, die Erhaltung der Schiffe in betriebsbe-
ihr Vertrauen in das Konzept des Fonds und ihr eigenes Interesse
reitem Zustand, die Auswahl der Besatzung, die Befrachtung, die
an dessen wirtschaftlichem Erfolg.
Abwicklung versicherungsrechtlicher Fragestellungen sowie das Finanzmanagement.
Hinsichtlich der bisherigen Leistungsentwicklung der Reederei Claus-Peter Offen wird auf Seite 60 verwiesen, da von den
Tradition u n d Kompete nz
77 Schiffen, die Ende 2007 in Fahrt gesetzt waren, insgesamt
Die Reederei Claus-Peter Offen hat ihren Geschäftsbetrieb vor
53 in der Leistungsbilanz von MPC Capital enthalten sind. Die
mehr als 35 Jahren mit dem Erwerb eines kleinen Mehrzweck-
vollständige Leistungsbilanz von MPC Capital steht auch im Inter-
frachters begonnen. Wenige Jahre nach Unternehmensgründung
net unter www.mpc-capital.de zum Download zur Verfügung.
bestand die Flotte bereits aus zwölf konventionellen Stückgutschiffen. Im Jahr 1978 begann dann der systematische Aufbau
Weitere Informationen zum Vertragsreeder finden Sie auf der
der Containerschiffflotte. Am 31. Dezember 2007 bestand die
Homepage unter: http://www.offenship.de
Flotte aus 77 Schiffen mit einer Tragfähigkeit von insgesamt rund 3,9 Mio. tdw bzw. ca. 300.000 Stellplätzen für Standardcontainer (TEU).
S c h i f fs b ete i li g u n g
D e r Ve rtrag sr e e d e r
33
MPC Offen Flotte 2
Der Markt
We ltwirtschaft u n d We lthan de l
Contai n e rmarkt
Die Güterverkehrsmärkte und damit auch die Containerschiff-
Die oben dargestellten Verknüpfungen zwischen der Container-
fahrt sind eng mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und des
schifffahrt und dem Welthandel bzw. der Weltwirtschaft haben
Welthandels verknüpft. Durch die fortschreitende Globalisierung
bei der Containerschifffahrt zu einem dynamischen Aufschwung
kommt es zu einer zunehmenden Verlagerung von Produktions-
geführt. So wuchs der internationale Containerverkehr in den
kapazitäten aus Europa und Nordamerika insbesondere nach
vergangenen Jahren überproportional zum Welthandel. Der
Asien und Lateinamerika. Die für die Produktion notwendigen
Containerverkehr ist einer der Grundpfeiler des internationalen
Rohstoffe und halbfertigen Erzeugnisse müssen hierbei eben-
Warenaustausches. Seit Einführung des Transportsystems Con-
so wie die Fertigerzeugnisse immer weitere Wege zurücklegen.
tainer im Jahr 1956 hat sich der Anteil am Frachtvolumen, der in
Hierdurch ergibt sich ein stetig wachsender Bedarf an interna-
Containern transportiert wird, kontinuierlich erhöht.
tionalen Seeverkehren. Dabei führen die zunehmenden Schiffsgrößen zu einer Reduzierung der Transportkosten pro Einheit
Der Grund für den Erfolg dieses Systems sind vor allem Zeit- und
(Skaleneffekte). Im Ergebnis wird somit auch der Transport von
Kostenvorteile, die durch den Einsatz von Containern erzielt wer-
geringwertigen Gütern rentabel und der internationale Handel
den. Die Homogenisierung der Ladung, also die Vereinheitlichung
sowie das wirtschaftliche Wachstum werden gefördert.
unterschiedlicher Gewichte, Abmessungen und Verpackungen
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet in seinem
containerisierbare Stückgüter heute ebenso günstig wie Mas-
„World Economic Outlook“ vom April 2008 ein Weltwirtschafts-
sengut transportiert werden können. Der Transport einer Flasche
durch die Verwendung von Containern, sorgt dafür, dass einige
wachstum von 4,9 % für 2007. Für 2008 wird ein wirtschaftlicher
Bier von China nach Europa kostet zum Beispiel im Container
Zuwachs von knapp 3,7 % prognostiziert, der 2009 auf 3,8 %
nur einen Eurocent und ist damit in der Regel günstiger als der
anwachsen soll. Dabei wird für die Schwellenländer und hier ins-
Weitertransport vom Hafen zum Endverbraucher. Darüber hinaus
besondere für China weiterhin von einem kräftigen Wachstum
sorgt der Einsatz teil- oder vollautomatischer Containerbrücken
ausgegangen.
für eine schnelle Be- und Entladung von Containerschiffen. Die Folge ist eine erhebliche Effizienzsteigerung des Seehandels
Das weltweite Handelsvolumen wird laut der Welthandelsorga-
durch kürzere Hafenliegezeiten der Schiffe. Weitere wichtige
nisation (WTO) im Jahr 2008 um 4,5 % nach 5,5 % im Jahr 2007
Gründe für den Erfolg des Systems Container sind:
wachsen. Insbesondere die dynamisch aufstrebenden Volkswirtschaften (allen voran China, Indien und Russland) dienen dem Welthandel weiter als treibende Kraft. Der Grund für den stei-
– Der Container macht Waren durch die geringen Transportkos ten erst konkurrenzfähig.
genden Warenaustausch sind das anhaltende Wachstum der
– die Steigerung des Containerisierungsgrades: Mittlerweile
Weltbevölkerung sowie die Entwicklung von Schwellenländern
werden auch flüssige und trockene Massengüter sowie zum
zu Industrienationen. Mit steigenden Einkommen in den o. g.
Teil gekühlte Waren in speziellen Containern transportiert.
Ländern werden mehr Konsumgüter gekauft: Laut Einschätzung
– Die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung und die
der WTO werden die Warenimporte der Schwellenländer und der
geringere Fertigungstiefe führen zu einer Ausweitung des in-
GUS 2008 über 10 % steigen.
ternationalen Handels (weltweite Beschaffung). – das starke Wirtschaftswachstum in exportorientierten Ländern.
Auch in den kommenden Jahren ist aufgrund der fortschreitenden Globalisierung ein nachhaltiges Wachstum von Weltwirtschaft und Welthandel zu erwarten.
Aufgrund der steigenden Exporte wächst auch das Importvolumen. – die sehr gute Eignung des Containers als genormtes Transportmittel für Transportketten in Kombination mit Lkw, Bahn und kleineren Zubringerschiffen
34
D e r Markt
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MPC Offen Flotte 2
– Waren können im Container sicher gestaut und Transportschä-
Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich auch anhand
den reduziert werden.
der Umschlagsmengen der Containerhäfen nachvollziehen. So
– die stetige Senkung der Kosten des Containertransports durch
hat sich der weltweite Containerumschlag zwischen 1999 und
zunehmenden Wettbewerb und wachsende Schiffsgrößen
2007 mehr als verdoppelt. Allein die chinesischen Häfen konnten die letzten Jahre ein zweistelliges Wachstum aufweisen. Der
Auch der Containerumschlag kann seit Jahren ein deutliches
größte deutsche Seehafen in Hamburg verzeichnete dabei in den
Wachstum verzeichnen und entwickelt sich überproportional zu
Jahren 1990 bis 2006 mehr als eine Vervierfachung des Con-
der sonstigen Weltwirtschaft. Seit 1985 ist der Containerverkehr
tainerumschlags auf knapp neun Mio. TEU, und im Jahr 2007
durchschnittlich um etwa 10 % p. a. und damit dreimal so stark
wurden dann sogar schon über neun Mio. TEU umgeschlagen.
wie die Weltwirtschaft gewachsen. Nach Angaben der OECD
Die Markterwartungen für die nächsten Jahre hat das Institut
konnte dabei insbesondere in den vergangenen Jahren aufgrund
für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in einem Schaubild
des China-Faktors ein erheblich größeres Containerwachstum
zusammengefasst. Experten erwarten einen weiterhin positiven
beobachtet werden.
Entwicklungstrend des globalen Containerumschlages, wie nachfolgende Abbildung zeigt.
Zusammenschau verschiedener Prognosen zum weltweiten Containerumschlag Mio. TEU
900
Ist-Entwicklung Korridor OSC 2004
800
Drewry-Prognose (Stand 2005) ISL-Prognose (Stand 2007)
700 600 500 400 300 200
2015
2013
2011
2009
2007
2003
2001
1999
1997
1995
1993
1991
1989
1987
1985
0
2005 *
100
*2006 vorläufig. Quelle: ISL 2007
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D e r Markt
35
MPC Offen Flotte 2
Di e Charte rrate n für Contai n e rsch iffe
Trend zu verlängerten Rundreisezeiten zur Einsparung von Brenn-
Grundsätzlich unterliegen Charterraten natürlichen Markt-
stoff (Stichwort „Slow Steaming“) läge die Kapazitätssteigerung
schwankungen, die sich aus dem Verhältnis von Angebot und
bei durchschnittlich 11 % p. a. bis 2009, was schon wieder fast
Nachfrage ergeben. Dabei wird die Nachfrage nach Tonnage
dem erwarteten 10 %igen Nachfragewachstum entspricht. Hinzu
beeinflusst von der Entwicklung der zugrunde liegenden Waren-
kommen die potenziellen Verschrottungen älterer Einheiten, die
ströme, die wiederum von Faktoren wie Bevölkerungswachstum,
ebenfalls die Überkapazitäten verringern. Damit sind die Perspek-
Wohlstandswachstum sich entwickelnder Volkswirtschaften, zu-
tiven für die Containerschifffahrt, trotz des Durchlaufens einer
nehmender Globalisierung, Weltwirtschaftswachstum oder der
Konsolidierungsphase auf hohem Niveau, auch weiterhin gut.
Steigerung des Containerisierungsgrades beeinflusst werden. Angebotsbestimmende Faktoren sind auf der Basis des jeweils
Das Markts egm e nt de r Fon dssch iffe
aktuellen Flottenbestandes der Auftragsbestand der Werften, die
Aufgrund der steigenden Volumina des Containerverkehrs be-
Verschrottungsquote und z. B. Änderungen der Beschäftigungs-
sonders im aufkommensstarken Ost-West-Verkehr (Anstieg um
struktur der Schiffe. Verzögerungen bei der Verladung der Con-
rund 16 % im Jahr 2007) werden immer größere Schiffe aus
tainer aufgrund überlasteter Häfen (Port Congestion) führen zu
dem Post-Panamax-Segment benötigt, um diesen Warenverkehr
einer zusätzlichen Verknappung des Angebotes an verfügbarer
möglichst kostengünstig steuern zu können.
Tonnage. Die Höhe der Schiffspreise, Charterraten, SecondhandPreise, Verschrottungsquoten oder Neubestellungen reagieren
Durch den Einsatz dieser größeren Schiffe können die Kosten
aufeinander und führen so zu Marktanpassungen. So stieg die
je Stellplatz und Seemeile gesenkt werden. Diese „Economies
Nachfrage nach Containerschiffen in den Jahren 2006 und 2007
of Scale“ oder Skaleneffekte ergeben sich vor allem aus den
um jeweils rund 11 %. Im gleichen Zeitraum war ein Wachstum
geringeren anteiligen Kosten für Personal und Treibstoffe, aber
der gesamten Containerschiffstonnage um etwa den gleichen
auch Kapitalkosten.
Prozentsatz zu verzeichnen. Die Charterraten reagierten auf diese Angebots- und Nachfrageentwicklung in diesem Zeitraum
Die Größe dieser Schiffe hat allerdings zur Folge, dass es aus
mit einem stetigen Anstieg, der sich in den Indizes renommierter
wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur noch möglich
Schiffsmakler widerspiegelt. Für das Jahr 2008 ist ein weiteres
ist, größere Häfen, sogenannte Transshipment Ports, anzulau-
Kapazitätswachstum bei Containerschiffen von rund 13 % abzu-
fen. Viele – insbesondere kleinere – Häfen sind auf die großen
sehen. Auf Basis des aktuellen Nachfragewachstums von knapp
Schiffe nicht mehr ausgelegt und außerdem verbringen große
9 % erwarten Marktexperten in den kommenden Jahren einen
Schiffe auf kurzen Strecken relativ betrachtet zu viel unproduktive
grundsätzlichen Angebotsüberhang. Demgegenüber bleibt fest-
Zeit mit Laden und Löschen. Somit können immer mehr Häfen
zustellen, dass die Konsolidierung an den Chartermärkten ab
und ganze Regionen nicht durch diese Schiffe bedient werden.
Mitte 2005 zu sinkenden Bestellaktivitäten geführt hat, sodass Angebot und Nachfrage mittelfristig wieder ins Gleichgewicht
Den Weitertransport der Container, die für diese Regionen be-
kommen sollten. Des Weiteren stellt sich bei einer dezidierten
stimmt sind, übernehmen deshalb idealerweise Zubringerschiffe,
Betrachtung heraus, dass die reine Erhöhung der statischen
sogenannte Feederschiffe, die auch die „Fütterung“ der größeren
Stellplatzkapazität um durchschnittlich 14,5 % p. a. nicht mit der
Schiffe übernehmen. So führt die beschriebene Nachfrageent-
tatsächlich genutzten dynamischen Kapazität vergleichbar ist.
wicklung in dem Segment der Post-Panamax-Schiffe ebenfalls
Diese ergänzt die bisherigen Betrachtungen um den Faktor der
zu einem hierzu zumindest proportionalen Anstieg in Nachfrage
Nutzung der Stellplätze pro Jahr. Im Zusammenwirken mit dem
nach Feedertonnage. Aufgrund ihrer gestiegenen Ladekapazität
36
D e r Markt
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MPC Offen Flotte 2
sowie weiterer technischer Ausstattungen, wie z. B. leistungsstarker Bordkräne und ausreichende Kühlcontaineranschlüsse, sind diese Schiffe vielfältig im intraregionalen Verkehr in z. B. Asien und Europa verwendbar. Mit einem Überangebot an Feederschiffen ist nicht zu rechnen. Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Neubauablieferungen werden die kommenden Verschrottungen alter Schiffe nicht wesentlich übersteigen. Das führt zu einer erwarteten Knappheit an modernen Feederschiffen, was steigende Charterraten zur Folge hätte. Die MPC Offen Flotte 2 kombiniert ein Post-Panamax-Schiff und drei Feederschiffe in einer Beteiligung. Somit partizipiert der Anleger mit nur einer Investition an den positiven Zukunftsaussichten beider Schiffssegmente.
Charterratenentwicklung der Feederklasse mit 1.800 TEU Durchschnittliche Tagescharterrate in EUR, 6–12 Monate 30.000
25.000
20.000 Prospektierte Ansschlussrate 15.000
Break-even-Charterrate Kapitaldienst1)
10.000
5.000
0
Jahr 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Quelle: Clarkson Shipping Review Database, Stand: Frühjahr 2008 1) Die Rate, bei der Zins, Tilgung und Unterhalt der Schiffe noch gewährleistet ist. Durchschnittswert der drei Fonds-Feederschiffe über die Fondslaufzeit.
S c h i f fs b ete i li g u n g
D e r Markt
37
MPC Offen Flotte 2
Der Anbieter – die MPC Capital Investments GmbH Anbieter des Beteiligungsangebotes MPC Offen Flotte 2 ist die
Insgesamt hat der MPC Capital AG Konzern per 31. Dezember
MPC Capital Investments GmbH. Als 100 %iges Tochterunter-
2007 bereits 283 Fonds und Kapitalanlagen mit einem Gesamt
nehmen der börsennotierten MPC Münchmeyer Petersen Capital
investitionsvolumen von EUR 16,6 Mrd. aufgelegt. Davon wurden
AG entwickelt, initiiert und vertreibt sie Kapitalanlagen für private
229 Fonds und Kapitalanlagen von der MPC Capital Investments
Anleger. MPC Capital stellt bei der Fondskonzeption hohe An-
GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 15,1 Mrd.
forderungen an Qualität und Sicherheit. Dass diese Ansprüche
initiiert. Das Eigenkapital des MPC Capital AG Konzerns beläuft
sich hervorragend mit der Umsetzung innovativer und zeitge-
sich gemäß geprüftem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
mäßer Fondskonzepte verbinden lassen, stellt die erfolgreiche
auf EUR 119,7 Mio.. Die Eigenkapitalquote in der Bilanzsumme
Geschichte eindrucksvoll unter Beweis.
beträgt 39,1 %. Rund 161.000 Kunden vertrauen den Leistungen
Die MPC Capital AG gehört zu der seit über 160 Jahren in Schiff-
für einen MPC Fonds entschieden. Die Aktie der MPC Capital
bau, Handel und Finanzen international tätigen MPC Gruppe
AG wird seit dem 28. September 2000 an der Börse gehandelt
und wurde 1994 von dieser gegründet. Die langjährigen Erfah-
und ist im Nebenwerte-Index SDAX gelistet.
von MPC Capital, davon hat sich ca. ein Viertel bereits mehrfach
rungen und weit reichenden Beziehungen der Firmengruppe im Schifffahrtsmarkt ermöglichten MPC Capital den erfolgreichen
Hinsichtlich der bisherigen Leistungsentwicklung der Schiffs-
Start im Produktsegment Schiffsbeteiligungen. Heute umfasst
beteiligungen der MPC Capital Investments GmbH (vormals
die Produktpalette der MPC Capital AG zusätzlich internationale
MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH) wird
Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds, Lebensversicherungs-
auf Seite 60 sowie auf die im Internet unter www.mpc-capital.
fonds, Investmentfonds, Vermögensstrukturfonds, Opportunity-
de veröffentlichte Leistungsbilanz verwiesen. Diese kann auch in
Fonds, strukturierte Produkte und Versicherungslösungen. In
gedruckter Form beim Anbieter angefordert werden.
allen Kerngeschäftsfeldern gehört die MPC Capital AG heute zu der Gruppe der Markt- und Innovationsführer. Nachwe i s lich e rfolgr e ich
Die „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2008” der FERI Rating & Research in Zusammenarbeit mit dem Fachjournalisten Stefan Loipfnger verdeutlicht die führende Position von MPC Capital im Markt für geschlossene Fonds.
38
D e r An b i ete r – d i e M PC Cap ital I nvestm e nts Gm b H
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Die Unternehmensgruppe
Kapitalanlagen
Schiffbau und Schifffahrt
MPC Capital AG
MPC Marine GmbH
Entwicklung, Management und Vertrieb von innovativen Investmentkonzepten für vermögende Privatkunden in Deutschland und Österreich sowie für institutionelle Partner
Lieferung von Materialpaketen für internationale Werften und Schiffbauvorhaben sowie damit verbundene Ingenieurleistungen
MPC Steamship GmbH & Co. KG Reederei, Schiffsmanagement und Befrachtung
S c h i f fs b ete i li g u n g
Commodities und Maschinen
Consumer Goods
Coutinho Caro + Co. International Trading GmbH Coutinho & Ferrostaal GmbH & Co. KG CCC Machinery GmbH
Siemssen & Co. GmbH Siemssen Electronics GmbH Miles Fashion GmbH Greystone GmbH Venice Beach GmbH
Internationaler Handel mit Nichteisenmetallhalbzeugen, Vertrieb von Massenstahl, Lieferung und Finanzierung von Maschinen, schlüsselfertigen Anlagen sowie Rohren und Rohrprodukten
Entwicklung, Vertrieb und Supply Chain ManagementDienstleistungen für den Fachhandel und filialisierten Einzelhandel in den Produktbereichen Mode und Unterhaltungselektronik
D e r An b i ete r – d i e M PC Cap ital I nvestm e nts Gm b H
39
Angaben über die Emittentin 42 Die Emittentin und das Kapital der Emittentin 44 Die Gründungsgesellschafter 48 Die Geschäftstätigkeit 48 Anlageziele und Anlagepolitik 50 Prospektanforderungen gem. § 15 VermVerkProspV 56 Mitglieder der Geschäftsführung, Beirat, Treuhänderin und Mittelverwender sowie sonstige Personen 60 Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten 60 Gewährleistete Vermögensanlage 60 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen
MPC Offen Flotte 2
DIE EMITTENTIN UND DAS KAPITAL DER EMITTENTIN
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG Funktion
Beteiligungsgesellschaft, Kommanditistin bei vier Ein-Schiffsgesellschaften
Sitz
Hamburg
Geschäftsanschrift
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Datum der Gründung
24. September 2007
Datum der ersten Eintragung
24. September 2007
Dauer der Gesellschaft
Unbestimmt; jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2027.
Rechtsordnung
Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Persönlich haftende Gesellschafterin
Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des KG-Vertrages
Bei der Emittentin handelt es sich um eine Publikums-KG, deren gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen der Personenhandelsgesellschaften abweichen. Der Gesellschaftsvertrag ist auf den Seiten 104 ff. abgedruckt. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH. Da die Haftung der Komplementärin gesetzlich auf deren Gesellschaftskapital, mindes tens jedoch auf deren Stammkapital beschränkt ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild der unbeschränkt haftenden Komplementärin (§ 161 HGB) ab. Weitere Abweichungen sind insbesondere: Die Einlagen der Kommanditisten werden lediglich mit 10 % als Haftkapital im Handelsregister eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Sie ist berechtigt, sich dritter Personen zu bedienen. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zu den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Maßnahmen und Rechtshandlungen der Zustimmung des Beirates oder der Gesellschafterversammlung (§ 8 des Gesellschaftsvertrages). Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.
Gegenstand des Unternehmens
42
An gab e n ü b e r d i e Em itte nti n
Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Kommanditistin an den vier im Prospekt dargestellten Ein-Schiffsgesellschaften. Eine Ein-Schiffsgesellschaft hat gemäß dem Bauvertrag vom 3. Mai 2007 ein Vollcontainerschiff mit der Baunummer 2075 bei der Hyundai Heavy Industries Co., Ltd., Ulsan, Südkorea, in Auftrag gegeben und wird dieses ab Infahrtsetzung betreiben. Die anderen drei Gesellschaften haben jeweils ein Schiff gekauft, das sie gemäß Kaufvertrag vom 25. Juni 2008 am 1. Oktober 2008 übernehmen und betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Geschäftszweck zusammenhängenden und diesem förderlichen Geschäfte vorzunehmen. Sie darf insbesondere Unternehmen, an denen sie eine Beteiligung hält, Darlehen gewähren, verfügbares Geld zur Anlage bei Kreditinstituten verwenden und Kredite aufnehmen.
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MPC Offen Flotte 2
Handelsregister, Registernummer
Hamburg, HRA 106 965
Konzernunternehmen
Die Emittentin wird von der Komplementärgesellschaft, der Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH, geleitet. Alleinige Gesellschafter sind im Folgenden genannte Gründungsgesellschafter: die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, die ebenfalls 50 %ige Gesellschafterin der Komplementärin ist, sowie die MPC Capital Investments GmbH (ebenfalls 50 %ige Gesellschafterin der Komplementärin) und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, die beide 100 %ige Tochtergesellschaften der MPC Capital AG sind. Bei der Emittentin handelt es sich daher weder um ein Konzernunternehmen der MPC Capital AG im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB noch um ein Konzernunternehmen der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG.
Gezeichnetes Kapital
Kommanditisten sind derzeit: die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, die MPC Capital Investments GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, jeweils mit einer Einlage von EUR 10.000 (insgesamt EUR 30.000). Insgesamt ist also zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Kommanditkapital i. H. v. EUR 30.000 bereits gezeichnet, davon ausstehend sind zu diesem Zeitpunkt EUR 10.000. Alle Kommanditisten nehmen in der Höhe ihrer gezeichneten Einlagen an den Ergebnissen der Gesellschaft teil und verfügen über Stimmrechte. Weitere Kommanditanteile wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht ausgegeben. Somit sind keine weiteren Einlagen ausstehend. Der Beirat der Gesellschaft wird aus bis zu drei Personen bestehen, wobei eine Person von der Komplementärin bestimmt wird. Im Falle der Veräußerung einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft hat die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG ein Vorkaufsrecht. Ansonsten bestehen keine wesentlichen Sonderrechte gegenüber anderen Kommanditisten.
Übersicht über bisher ausgegebene Vermögensanlagen
S c h i f fs b ete i li g u n g
Die Emittentin hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne von § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Bei der Emittentin handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft. Die Angaben gem. § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV sind daher nicht einschlägig. Es gibt keine Bedingungen oder Verfahren für den Umtausch oder Bezug von Aktien.
An gab e n ü b e r d i e Em itte nti n
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MPC Offen Flotte 2
DIE GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER Neben der persönlich haftenden Gesellschafterin Verwaltung
Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage
Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH und der Reederei
und erhält keine Ergebnisbeteiligung. Mit Ausnahme der nach-
Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG sind die MPC Capital In-
folgend genannten Vergütungen stehen den Gründungsgesell-
vestments GmbH sowie die TVP Treuhand- und Verwaltungsge-
schaftern innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages
sellschaft für Publikumsfonds mbH Gründungsgesellschafter. Die
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen Ge-
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
samtbezüge insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,
wurde am 24. September 2007 gegründet. Alle Kommanditisten
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen
nehmen in der Höhe ihrer gezeichneten Einlagen am Ergebnis
und Nebenleistungen jeder Art zu.
der Beteiligungsgesellschaft teil und verfügen über Stimmrechte. Im Falle der Veräußerung einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft hat die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG ein Vorkaufsrecht. Ansonsten bestehen keine wesentlichen Sonderrechte gegenüber anderen Kommanditisten/Treugebern.
Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH Funktion
Komplementärin und Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Einlagen
Die Komplementärin leistet keine Einlagen bei der Beteiligungsgesellschaft.
Vergütung
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaften beteiligt, sondern erhält als Haftungsentschädigung eine jährliche, vom Ergebnis unabhängige Vergütung. Diese Vergütung beträgt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2008 EUR 1.500 und ab 2009 EUR 5.000. Ab 2011 erhöht sich dieser Betrag um 2 % p. a.
Beteiligung
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin
Die Satzung der Komplementärin weicht zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen ab. Sie kann Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Handelsregister
Hamburg, HRB 89402
Stammkapital
EUR 25.000 (voll eingezahlt)
Gesellschafter
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG (50 %) MPC Capital Investments GmbH (50 %)
Gründung
5. November 2003
Tag der ersten Eintragung
12. Januar 2004
Geschäftsführung
Claus-Peter Offen, Hamburg Claus Oliver Offen, Hamburg Jan Hendrik Offen, Hoisdorf Andreas Baron von der Recke, Hamburg Ulf Holländer, Hamburg Holger Glandien, Halstenbek
44
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MPC Offen Flotte 2
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG Funktion
Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft und der vier Ein-Schiffsgesellschaften, Vertragsreeder, Bauaufsicht, vorbereitende Bereederung, Platzierungsgarant, Gesellschafter der Komplementärin
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Einlagen
Kommanditistische Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft von EUR 10.000. Darüber hinaus beteiligt sich die Reederei zusammen mit der Claus-Peter Offen Holding KG an der Ein-Schiffsgesellschaften „CPO Bremen“ mit EUR 1.685.000 und an den anderen Ein-Schiffsgesellschaften mit jeweils EUR 540.000. Diese Einlagen werden planmäßig bei Übernahme des jeweiligen Schiffes eingezahlt.
Vergütung
Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG erhält im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot folgende Vergütungen/Vorabgewinne vorab: für die Bauaufsicht für das MS „CPO Bremen“ USD 400.000, für die vorbereitende Bereederung und Haftung USD 400.000 von dem MS „CPO Bremen“. Außerdem erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG 2 % der jeweiligen Veräußerungserlöse bei Schiffsverkauf (Gesellschaftsverträge der Ein-Schiffsgesellschaften, § 10 Nr. 1a) als Vorabgewinn. Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG erhält den Teil der Kapitalbeschaffungskosten, der sich rechnerisch auf ihren Eigenkapitalanteil bezieht, von der MPC Capital Investments GmbH zurückerstattet. Als Vertragsreedervergütung erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG weiterhin 3 % (CPO Bremen) bzw. 4 % der Bruttoeinnahmen der Ein-Schiffsgesellschaften (gem. § 4 Nr. 1 der Vertragsreederverträge). Darüber hinaus ist die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG am Ergebnis der Verkäufergesellschaften beteiligt, wie auf Seite 84 dargestellt.
Beteiligung
Die Reederei ist nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind oder der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Über das auf Seite 84 Dargestellte hinaus ist die Gründungskommanditistin nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung oder der Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.
Handelsregister
Hamburg, HRA 70291
Kommanditkapital
EUR 75.000.000
Gesellschafter
Verwaltungsgesellschaft Reederei Claus-Peter Offen mbH (Komplementärin); Claus-Peter Offen (Mehrheitskommanditist)
Gründung
1971
Tag der ersten Eintragung
18. Oktober 1971
Geschäftsführung
Verwaltungsgesellschaft Reederei Claus-Peter Offen mbH
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MPC Offen Flotte 2
MPC Capital Investments GmbH Funktion
Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft und der vier Ein-Schiffsgesellschaften, Anbieterin der Vermögensanlage, Prospektiererin des Beteiligungsangebots, Kapitalbeschafferin, Gesellschafterin der Komplementärin
Sitz
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Einlagen
Kommanditistische Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft von EUR 10.000. Die Einlage wurde bereits vollständig eingezahlt. Darüber hinaus beteiligt sich die MPC Capital Investments GmbH an den Ein-Schiffsgesellschaften mit jeweils EUR 10.000. Die Einlagen werden planmäßig im Jahr 2008 eingezahlt.
Vergütung
Die MPC Capital Investments GmbH erhält neben den gesellschaftsrechtlichen Gewinnbeteiligungen gemäß Vertriebsvereinbarung von den Ein-Schiffsgesellschaften folgende Vergütung: für die Vermittlung des Kommanditkapitals gemäß Investitionsplan von der Ein-Schiffsgesellschaft „CPO Bremen“ EUR 5.055.000 und von den anderen jeweils EUR 1.890.000, insgesamt EUR 10.725.000; zzgl. Agio in Höhe von EUR 3.305.000 werden Gesamtbezüge von EUR 14.030.000 gezahlt.
Beteiligung
Die MPC Capital Investments GmbH ist mit der Kapitalbeschaffung beauftragt. Sie darf sich dazu Dritter bedienen. Die MPC Capital Investments GmbH ist weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin eine Fremdfinanzierung zur Verfügung stellen oder mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind. Des Weiteren ist die MPC Capital Investments GmbH nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.
Handelsregister
Hamburg, HRB 56692
Stammkapital
EUR 1.000.000
Gesellschafter
MPC Capital AG
Gründung
22. Juni 1994
Tag der ersten Eintragung
27. September 1994
Geschäftsführung
Ulrich Oldehaver, Norderstedt Bert Manke, Hamburg Marcel Becker, Hamburg Katrin Stehr, Hamburg
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MPC Offen Flotte 2
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) Funktion
Treuhänderische Verwaltung der Kommanditeinlagen, Vertretung der Interessen der Treugeber, Information der Anlegerinnen und Anleger, Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft und der vier Ein-Schiffsgesellschaften
Sitz
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Einlagen
Kommanditistische Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft von EUR 10.000. Die Einlage wurde bereits vollständig eingezahlt. Darüber hinaus beteiligt sich die TVP an den Ein-Schiffsgesellschaften mit jeweils EUR 10.000. Die Einlagen werden planmäßig im Jahr 2008 eingezahlt.
Vergütung
Für die Tätigkeit in der Investitionsphase erhält die TVP eine Vergütung von 0,4 % der Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft an den Ein-Schiffsgesellschaften zzgl. Umsatzsteuer, fällig am 31. Dezember 2008, spätestens bei vollständiger Einwerbung. Während der Betriebsphase erhält die Treuhänderin für verschiedene Verwaltungsaufgaben eine Vergütung von 0,4 % p. a. der Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft an den Ein-Schiffsgesellschaften, zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nachträglich halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres fällig. Der Anspruch auf die Vergütung beginnt mit dem Monat der Infahrtsetzung/Übernahme des jeweiligen Schiffes und endet jeweils mit dem Monat des Verkaufs bzw. Totalverlustes eines Schiffes. Bei Veräußerung der Schiffe bzw. Liquidation der Gesellschaft erhält die TVP 0,3 % des auf das Emissionskapital der Ein-Schiffsgesellschaften entfallenden Veräußerungs-/Liquidationserlöses als Vorabgewinn (vgl. § 10 Nr. 1. b der Gesellschaftsverträge der Ein-Schiffsgesellschaften).
Beteiligung
Die Gründungskommanditistin ist weder an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, noch an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist die TVP nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Handelsregister
Hamburg, HRB 57558
Stammkapital
EUR 52.000
Gesellschafter
MPC Capital AG
Gründung
20. Dezember 1994
Tag der ersten Eintragung
12. Januar 1995
Geschäftsführung
Tobias Lerchner, Seevetal Hartmut Scheunemann, Hamburg
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MPC Offen Flotte 2
DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK
Ziel der Emittentin, der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
Die Nettoeinnahmen aus der Vermögensanlage sind gemäß dem
Flotte“ mbH & Co. KG, ist die Beteiligung als Kommanditistin
Gesellschaftsvertrag zur kommanditistischen Beteiligung an vier
an vier Ein-Schiffsgesellschaften, die jeweils ein Vollcontainer-
Ein-Schiffsgesellschaften (vgl. „Übersicht über die weiteren Ver-
schiff mit 8.580 TEU bzw. 1.841 TEU übernehmen und betrei-
tragspartner“, Seite 90 ff.) bestimmt, mit dem Ziel, die Vollcontai-
ben werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des
nerschiffe zu kaufen, zu betreiben und nach einer Laufzeit von ca.
Gesellschaftszwecks alle damit in Zusammenhang stehenden
19,2 bzw. 18 Jahren wieder zu veräußern. Über den Erwerb der
Geschäfte zu betreiben. Zu den bereits abgeschlossenen Ver-
vier Schiffe durch die Ein-Schiffsgesellschaften hinaus sind keine
trägen/Geschäften, von denen die Durchführung der Investition
weiteren wesentlichen Investitionen der Emittentin vorgesehen.
abhängt, zählen insbesondere die Kaufverträge vom 25. Juni
Aus den vorgesehenen Beteiligungen resultieren Ansprüche auf
2008, der Schiffbauvertrag vom 3. Mai 2007, der Vertrag über die
Gewinnausschüttungen sowie Stimm-, Informations- und Kon-
Bauaufsicht und die vorbereitende Bereederung sowie Vertrags-
trollrechte. Die Nettoeinnahmen der Emittentin werden für keine
reederverträge, der Treuhandvertrag, der Dienstleistungsvertrag
sonstigen Zwecke genutzt und reichen konzeptgemäß aus, um
zwischen der Emittentin und den vier Ein-Schiffsgesellschaften
das Anlageziel zu erreichen. Allerdings wird ein Teil der Investi-
sowie der Dienstleistungsvertrag zwischen der Emittentin und
tion über Fremdkapital auf Ebene der Ein-Schiffsgesellschaften
der TVP, die Vertriebsvereinbarungen mit der MPC Capital Invest-
finanziert.
ments GmbH und der gemeinsame Mittelverwendungsvertrag, alle vom 25. Juni 2008, die Chartervereinbarungen vom 2. Mai
Anleger haben mit einer Beteiligung an der MPC Offen Flotte 2
2007, 24. Januar 2008 und 12. Februar 2008 sowie die Finan-
die Möglichkeit, an den prosperierenden Schifffahrtsmärkten
zierungsvereinbarungen (Term Sheets für die Schiffshypotheken-
zu partizipieren. Darüber hinaus ist die Wertentwicklung einer
darlehen mit der Commerzbank AG vom 28. Juli 2008 sowie das
Schiffsbeteiligung weitgehend unabhängig von anderen Anla-
Term Sheet mit der HSH Nordbank vom 21. Juli 2008).
geformen wie z. B. Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren.
Die Investition in die MPC Offen Flotte 2 führt damit zu einer
In dem Beteiligungsprospekt werden die wesentlichen Inhalte der
optimierten Portfoliodiversifizierung – schon ab einer Mindestbe-
vertraglichen Beziehungen der Emittentin auf den Seiten 84 ff.
teiligungssumme von EUR 10.000 zuzüglich Agio.
und die daraus resultierenden Risiken auf den Seiten 16 ff. dargestellt. Darüber hinaus bestehen zum Zeitpunkt der Prospekt-
Die Emittentin, die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“
aufstellung keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten,
mbH & Co. KG, wird sich gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag vom
Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren. Gerichts-
25. Juni 2008 kommanditistisch mit EUR 31.993.000 an der
oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die
Ein-Schiffsgesellschaft „CPO Bremen“ bzw. EUR 10.240.000
wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können, liegen nicht
zzgl. Agio an jeder der anderen drei Ein-Schiffsgesellschaften
vor. Die Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter
beteiligen. Davon sind derzeit bereits jeweils EUR 10.000 ge-
und die Geschäftsführung waren und sind ebenfalls nicht Partei
zeichnet. Die Einzahlung des bereits gezeichneten Kapitals wird
eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, das in wirtschaftlichem
planmäßig bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Die Ein-Schiffs-
Zusammenhang mit der Emittentin steht. Über die in dem In-
gesellschaften haben mit Datum vom 3. Mai 2007 entsprechend
vestitionsplan (Seite 61 ff.) vorgesehenen Investitionen hinaus
einen Schiffbauvertrag bzw. mit Datum vom 25. Juni 2008 drei
bestehen keine wichtigen laufenden Investitionen. Die Tätigkeit
Kaufverträge abgeschlossen. Verkäuferinnen sind die Komman-
der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse be-
ditgesellschaften MS „San Adriano“ Offen Reederei & Co., MS
einflusst worden.
„San Alessio“ Offen Reederei & Co. und MS „San Aurelio“ Offen Reederei & Co. Die jeweiligen Kaufpreise sind auf Seite 62 aufgeführt. An der Verkäufergesellschaften sind die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG sowie mittelbar die MPC Capital AG beteiligt (vgl. Seite 84). Das MS „CPO Bremen“ soll voraussichtlich im November 2009 fertiggestellt und an die EinSchiffsgesellschaft übergeben werden. Die wesentlichen tech-
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MPC Offen Flotte 2
nischen Merkmale der Fondsschiffe werden im Abschnitt „Die
Zeitpunkt der Prospektaufstellung für das MS „CPO Bremen“
Schiffe“ (Seite 26 f.) beschrieben.
noch nicht vor und werden aller Voraussicht nach mit Ablieferung
Weder der MPC Capital Investments GmbH (als Anbieterin,
2007 vereinbart wurde. Für die anderen drei Schiffe liegen alle
Gründungsgesellschafterin und Prospektverantwortliche), noch
erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor. Im Hinblick auf
den weiteren Gründungsgesellschaftern, noch den Mitgliedern
die das Anlageobjekt (KG-Beteiligungen) liegen alle Genehmi-
der Geschäftsführung der Emittentin, noch der Ein-Schiffsgesell-
gungen vor (vgl. Seite 19).
des Schiffes erteilt, wie es bereits in dem Bauvertrag vom 3. Mai
schaften, der Treuhandgesellschaft, dem Mittelverwender oder den auf Seite 59 dargestellten sonstigen Personen steht oder
Ein von der MPC Capital Investments GmbH beauftragter unab-
stand, bis auf ihre Rechte aus der kommanditistischen Beteili-
hängiger Schiffssachverständiger des Ingenieurbüros Dipl.-Ing.
gung, über das Dargestellte hinaus Eigentum an den Anlageob-
Ingo Schlüter, Speicherlinie 34a, 24937 Flensburg, hat mit Da-
jekten oder Teilen der Anlageobjekte oder dingliche Berechti-
tum vom 7. Juli 2008 zwei Bewertungsgutachten über die vier
gungen an den Anlageobjekten zu.
Schiffe des vorliegenden Beteiligungsangebots erstellt. Der vereinbarte Kaufpreis der „CPO Bremen“ wird in Hinblick auf die
Die Ein-Schiffsgesellschaften werden im Rahmen der langfris-
Marktsituation und die bereits abgeschlossene Beschäftigung
tigen Finanzierungen durch Sicherheiten (Schiffshypotheken in
als „angemessen“ bewertet. Die Kaufpreise der anderen drei
Höhe von 120 % bzw.130 % der Darlehenssumme) belastet. Wei-
Schiffe werden im Hinblick auf die abgeschlossene Charterhöhe
tere nicht unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte
als „günstig“ angesehen. Weitere Bewertungsgutachten, auch im
bestehen nicht.
Hinblick auf das Anlageobjekt (KG-Beteiligungen), liegen nicht vor.
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen im Hinblick auf den Betrieb der Schiffe sowie die Veräußerung nach ca. 19,2 Be-
Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG wurde in der
triebsjahren liegen grundsätzlich nicht vor. In Bezug auf das An-
Investitionsphase mit der Durchführung der Bauaufsicht und
lageobjekt (KG-Beteiligungen) liegen ebenfalls keine rechtlichen
Vorbereitung der Bereederung beauftragt. Für diese Tätigkeiten
Beschränkungen vor. Gleiches gilt auch für die Ein-Schiffsge-
wurde eine Vergütung in Höhe von insgesamt USD 800.000
sellschaften, wobei für die ersten acht Beschäftigungsjahre bei
für das MS „CPO Bremen“ vereinbart (vgl. Seite 85). Darüber
den Charterer Hapag-Lloyd bzw. für die ersten ca. 1,5 Beschäfti-
hinaus haben weder die MPC Capital Investments GmbH (Grün-
gungsjahre bei dem Charterern CSAV und UASC die Ein-Schiffs-
dungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft und der vier
gesellschaften an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden
Ein-Schiffsgesellschaften, Anbieterin der Vermögensanlage, Pro-
sind. Gleiches gilt für die Zeiträume der Chartverlängerungsop-
spektiererin des Beteiligungsangebots, Kapitalbeschafferin) noch
tionen von Hapag-Lloyd im Falle derer Ausübung. Kaufoptionen
die weiteren Gründungsgesellschafter, weder die Mitglieder der
wurden nicht gewährt.
Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft noch die Treuhandgesellschaft, weder der Mittelverwender noch die Vorstände
Solange die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG für
der MPC Capital AG im Zusammenhang mit den Anlageobjekten
Teile der Schiffshypotheken haftet, sind gem. § 7 Nr. 5 der Gesell-
Leistungen und Lieferungen erbracht oder werden diese erbrin-
schaftsverträge der Ein-Schiffsgesellschaften (ab Seite 140 ff.)
gen, die mehr als geringfügig sind. Im Rahmen des Beteiligungs-
die dort genannten Beschlüsse nicht ohne Zustimmung der Ree-
konzeptes übernehmen sie verschiedene Funktionen, die in dem
derei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG möglich.
Abschnitt „Vertragliche Rahmenbedingungen“ (vgl. Seite 84 ff.) ausführlich erläutert werden.
Für den Betrieb eines Seeschiffes sind verschiedene Genehmigungen notwendig. Dazu gehören insbesondere Klassifikati-
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlageobjekte sowie
onszertifikate für Schiff und Maschine sowie Zertifikate für Aus-
die geplante Finanzierung sind in dem prognostizierten Investi-
rüstungs-, Sicherheits- und Kommunikationseinrichtungen und
tions- und Finanzierungsplan auf Seite 61 ff. dargestellt.
ggf. der Fahrerlaubnisschein. Die Genehmigungen liegen zum
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MPC Offen Flotte 2
PROSPEKTANFORDERUNGEN GEMÄSS § 15 VERMVERKPROSPV Die Emittentin wurde am 24. September 2007 gegründet und
VerkProspV Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht inkl. entspre-
hat daher noch keinen Jahresabschluss im Sinne des § 10 Abs.
chender GuV, voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
1 Nr. 1 VermVerkProspV erstellt. Dazu war die Emittentin gesetz-
lage sowie die Planzahlen der Emittentin abgedruckt.
lich auch nicht verpflichtet. Nachfolgend sind gemäß § 15 Verm-
Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG zum 24. September 2007 gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV Aktiva Ausstehende Einlagen
Summe
TEUR 100
100
Passiva
TEUR
Eigenkapital I. Kapitalanteil der Komplementärin
0
II. Kapitalanteil der Kommanditisten
100
Summe
100
Zwischenübersicht gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV Bilanz der Zwischenübersichten der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG zum 30. Juni 20085) Aktiva Ausstehende Einlagen
TEUR 0
Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen
42,00
Umlaufvermögen Guthaben bei Kreditinstituten
29,50
Passiva Eigenkapital I. Kapitalanteile der Komplementärin
0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 1. Kommanditkapital 2. Kapitalrücklage (Agio) 3. Ergebnisanteilkonten
Summe
TEUR
71,50
30 1,50 –2
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
42,00
Summe
71,50
5) Z um 20. Juni 2008 wurde das Kapital zunächst von TEUR 100 auf TEUR 10 herabgesetzt und durch Beitritt weiterer Gründungsgesellschafter auf TEUR 30 (zzgl. Agio) erhöht.
50
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Gewinn- und Verlust-rechnungen der Zwischenübersicht Gewinn-und Verlust-Rechnung der Zwischenübersicht der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG für die Zeit vom 24. September 2007 bis zum 30. Juni 2008 TEUR Sonstige betriebliche Aufwendungen
–2
Jahresfehlbetrag
–2
Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende und das folgende Geschäftsjahr gemäSS § 15 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV (PROGNOSE) Planbilanzen der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG zum 31. Dezember 2008 und zum 31. Dezember 2009 in TEUR Aktiva A. Ausstehende Einlagen
Passiva 31.12.2008
31.12.2009
25.074
0
B. Anlagevermögen
62.715
62.715
3.136
3.136
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 65.841
63.740
C. Umlaufvermögen Bankguthaben, Kassenbestand
31.12.2009
I. Kapitalanteile der Komplementärin
Finanzanlagen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
31.12.2008 A. Eigenkapital
1. Kommanditkapital 2. Kapitalrücklage (Agio) 3. Verlustanteilskonten
5
53
4. Ausschüttungen
–5
–20
0
–2.038
25.074
0
0
0
90.920
63.793
B. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten Summe
S c h i f fs b ete i li g u n g
90.920
63.793
Summe
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MPC Offen Flotte 2
WESENTLICHE ANNAHMEN UND WIRKUNGS ZUSAMMENHÄNGE ZUR PLANBILANZ Ausste h e n de Ei n lag e n
Die direkten Beteiligungen der Gründungskommanditisten an
Das einzuwerbende Kommanditkapital der Emittentin beträgt
den Ein-Schiffsgesellschaften in Höhe von insgesamt EUR
EUR 62.685.000. Die Einwerbungsphase beginnt voraussicht-
3.385.000 werden in der Bilanz der Beteiligungsgesellschaft
lich im August 2008. Für die aufgestellten Planbilanzen wird an-
„Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG nicht ausgewiesen.
genommen, dass das gesamte Kommanditkapital bis Dezember 2008 eingeworben wurde und die Gesellschafter die erste Rate
Agio
planmäßig eingezahlt haben.
Die Anleger zahlen ein Agio in Höhe von 5 % ihrer Pflichteinlage.
An lag eve rmög e n
Die Beteiligungen an den Ein-Schiffsgesellschaften werden
Ve r lustante i ls konte n
mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Auszahlungen der Ein-
Unter dieser Position wird das Jahresergebnis zusammen mit den
Schiffsgesellschaften mindern die Anschaffungskosten, wenn sie
Ergebnissen der Vorjahre ausgewiesen. In den Anfangsjahren
nicht durch bilanzielle Gewinne gedeckt sind.
entsteht ein negatives Ergebnis aufgrund von Gründungs- und laufenden Kosten des Fonds.
Um lau fve rmög e n
Hierunter ist das liquide Vermögen der Gesellschaft aus bereits
Ve rbi n dlich ke ite n g eg e n üb e r ve rb u n de n e n
erfolgten Einzahlungen der Anleger und Einnahmen der Gesell-
U nte r n e h m e n
schaften abzüglich der aus dem Eigenkapital bezahlten Kauf-
Dieser Punkt beinhaltet die Einzahlungsverpflichtung der Beteili-
preisanteile und der entstandenen Kosten dargestellt.
gungsgesellschaft gegenüber den Ein-Schiffsgesellschaften.
Komman ditkapital
Das Kommanditkapital entspricht der Summe der Pflichteinlagen. Es ist vorgesehen, ein Kommanditkapital in Höhe von insgesamt EUR 62.715.000 (inklusive Gründungskommanditisten) einzuwerben.
Plan-Gewinn- und Verlust-Rechnung (Prognose) Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 sowie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 in TEUR 1. Allgemeine Verwaltungskosten 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2009
–46
–167
76
152
–33
0
–3
–15
5. Gutschrift/Belastung auf den Kapitalkonten
3
15
6. Ergebnis nach Verwendungsrechnung
0
0
4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
52
2008
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MPC Offen Flotte 2
WESENTLICHE ANNAHMEN UND WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE ZU DEN PLAN-GEWINNUND VERLUST-RECHNUNGEN Allg e m e i n e Ve rwaltu ng s koste n
Son stig e b etri e b lich e Au fwe n du ng e n
Die allgemeinen Verwaltungskosten enthalten Aufwendungen für
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Grün-
die Haftungsvergütung und die Anlegerverwaltung.
dungskosten.
Son stig e b etri e b lich e Erträg e
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus Kostenumlagen der Ein-Schiffsgesellschaften.
Liquiditätsplanung (Prognose) Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG Voraussichtliche Finanzlage (Liquiditätsplanung) in TEUR 2008
2009
Einzahlungen1) 1. Umsatzerlöse/sonstige betriebliche Erträge 2. Einzahlung Kommanditkapital und Agio 3. Auszahlungen der Schifffahrtsgesellschaften
76
152
40.777
25.074
10
2.101
40.863
27.326
–40.777
–25.074
Auszahlungen 1. Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften 2. Gründungskosten
–35
0
3. Verwaltungskosten
–46
–167
4. Ausschüttungen
0
–2.038
–40.857
–27.279
Jahresliquidität
6
47
Liquidität am Jahresende
6
53
1) D rei der vier Schifffahrtsgesellschaften erhalten die gesamten Einzahlungen im Jahre 2008 und benötigen diese für den Kaufpreis der Seeschiffe und die Gründungskosten. Die vierte Gesellschaft benötigt die Einzahlung 2008 überwiegend für Gründungskosten und die des Jahres 2009 überwiegend für das Schiff.
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MPC Offen Flotte 2
WESENTLICHE ANNAHMEN UND WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE ZUR LIQUIDITÄTSPLANUNG Um satz e r lös e / Son stig e b etri e b lich e Er lös e
G rü n du ng s koste n
In dieser Position werden die Kostenumlagen der Ein-Schiffsge-
Die Gründungs- und Beratungskosten der Beteiligungsgesell-
sellschaften dargestellt.
schaft werden unter den Gründungskosten ausgewiesen.
Komman ditkapital
Ve rwaltu ng s koste n
Die Einzahlung des gezeichneten Pflichtkapitals wird in Höhe von
Die Verwaltungskosten beinhalten die laufenden Beirats- und
60 % zzgl. 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag nach
Treuhändervergütungen, die Kosten für den aufzustellenden und
Annahme des Beitritts und in Höhe von 40 % zum 15. Oktober
zu prüfenden Jahresabschluss sowie die allgemeinen Büroauf-
2009 fällig.
wendungen.
B ete i lig u ng e n an Sch ifffah rts
Aussch üttu ng e n
g e s e llschafte n
Bei der Darstellung der Bruttoausschüttungen wurde unterstellt,
Unter dieser Position werden die Eigenkapitaleinzahlungen der
dass die Ausschüttungen zum Ende des jeweiligen Wirtschafts-
Beteiligungsgesellschaft in die vier Ein-Schiffsgesellschaften
jahres erfolgen.
ausgewiesen.
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MPC Offen Flotte 2
Planzahlen (Prognose) Planzahlen der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV in TEUR Konzern TEUR
TEUR
2008
40.775
85.431
2009
25.073
90.713
20086)
35
17.336
2009
0
1.882
Produktion7)
-
-
2009
152
15.080
2010
275
26.665
2011
275
27.653
2009
167
13.220
2010
275
23.132
2011
275
23.060
Investitionen
6)
Gründungskosten (inkl. Zwischenfinanzierungsaufwand)
Umsatz
Gesamtaufwendungen
Jahresergebnis 2009
–15
-22
2010
–15
3.533
2011
-16
3.605
6) Investitionen und Gründungskosten verteilen sich auf die Jahre 2008 und 2009. Auf Ebene der Emittentin werden die Investitionen planmäßig im Jahr 2009 abgeschlossen. Weitere Investitionen sind nicht geplant. Auf Konzernebene sind die für 2008 ausgewiesenen Investitionen und Gründungskosten teilweise bereits 2007 angefallen. 7) Bei der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen.
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MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG, BEIRAT, TREUHÄNDERIN UND MITTELVERWENDER SOWIE SONSTIGE PERSONEN M itg li e de r de r G e schäfts fü h r u ng
der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-
de r Emitte nti n
fonds mbH.
Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH, zu der im Abschnitt
Von der Commerzbank und der HSH Nordbank wird Fremdka-
„Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin“ be-
pital zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Personen sind
reits Angaben gemacht wurden. Mitglieder der Geschäftsführung
weder für die darlehensgebenden Banken noch über das auf
sind Claus-Peter Offen, Hamburg, Claus Oliver Offen, Hamburg,
den Seiten 44 f. und 59 und oben Dargestellte hinaus für Un-
Jan Hendrik Offen, Hoisdorf, und Andreas Baron von der Recke,
ternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung
Hamburg; Geschäftsanschrift jeweils Bleichenbrücke 10, 20354
stellen, mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind oder
Hamburg, sowie Ulf Holländer, Hamburg, und Holger Glandien,
im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht
Halstenbek; Geschäftsanschrift jeweils Palmaille 67, 22767
nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.
Hamburg. Eine spezielle Aufgabenverteilung besteht nicht. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin wurden keine
B e irat
Gesamtbezüge von der Emittentin gewährt, insbesondere keine
Die Beteiligungsgesellschaft wird einen aus bis zu drei natür-
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver-
lichen Personen bestehenden Beirat bestellen, der gleichzeitig
sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.
Beirat der vier Ein-Schiffsgesellschaften ist. Der Beirat berät
Sie erhielten jedoch Bezüge von der Reederei Claus-Peter Offen
die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaften in
(GmbH & Co.) KG und von mit dieser verbundenen Unterneh-
allen wichtigen Geschäftsangelegenheiten. Weiterhin entschei-
men bzw. von der MPC Capital AG und von mit dieser verbun-
det er über Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 4.2 der Gesellschafts-
denen Unternehmen. Mit Ausnahme von Herrn Ulf Holländer und
verträge der Ein-Schiffsgesellschaften. Der Beirat verfügt über
Herrn Holger Glandien sind sie darüber hinaus Geschäftsführer
umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte, er kann jederzeit
der Verwaltungsgesellschaft Reederei Claus-Peter Offen mbH,
die Bücher der Gesellschaften einsehen, ihm ist auf Verlangen
der Komplementärin der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH
Bericht zu erstatten. Weiterhin kann der Beirat eine Gesellschaf-
& Co.) KG sowie der Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH,
terversammlung einberufen lassen und hat in der Folge die Ein-
der Komplementärin der vier Ein-Schiffsgesellschaften und der
haltung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen zu
Claus-Peter Offen Holding KG, der Kommanditistin der vier Ein-
überwachen.
Schifffahrtsgesellschaften. Ein Beiratsmitglied wird von der persönlich haftenden GesellUlf Holländer ist Prokurist der MPC Capital Investments GmbH,
schafterin bestimmt. Die weiteren Mitglieder werden auf der
die mit der Beschaffung des Eigenkapitals beauftragt ist. Gleich-
ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung von den Kom-
zeitig ist er Vorstand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG,
manditisten für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
die Platzierungsgarantin und alleinige Gesellschafterin der MPC Capital Investments GmbH ist, und Prokurist der Treuhänderin,
Die Beiratsmitglieder haben einen in § 12 Abs. 7 des Gesell-
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
schaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft geregelten An-
mbH. Darüber hinaus ist Ulf Holländer Vorsitzender des Auf-
spruch auf Ersatz ihrer Auslagen und eine vertraglich fixierte
sichtsrates der MPC Capital Privatbank AG, die als Vertriebspart-
Vergütung von EUR 2.500 p. a. je Beiratsmitglied. Die jährliche
ner die Vermögensanlage anbieten wird.
Vergütung gilt jeweils für die Zeit von einer ordentlichen Gesellschafterversammlung bis zur nächsten ordentlichen Gesell-
Herr Glandien ist weiterhin Prokurist der MPC Capital Invest-
schafterversammlung. Sie ist jeweils nach einer Gesellschafter-
ments GmbH, der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, der
versammlung für den Zeitraum bis zur folgenden Gesellschaf-
MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG sowie
56
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MPC Offen Flotte 2
terversammlung fällig. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhänderin
wurde noch kein Beirat gewählt. Die Gründungsgesellschafter
Die nach dem Gesellschaftsvertrag einem Kommanditisten der
können einen Gründungsbeirat bestellen. Dies ist bislang nicht
Beteiligungsgesellschaft zustehenden Rechte im Rahmen der
erfolgt. Daher können keine Angaben gemacht werden, ob die
Gesellschafterversammlungen bzw. etwaiger schriftlicher Be-
Beiräte für Unternehmen tätig sind, die die Vermögensanlage
schlussfassungen werden von der TVP nach pflichtgemäßem
vertreiben, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen
Ermessen wahrgenommen. Dabei hat sie die berechtigten Inte-
sowie im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte
ressen der Anleger sowie etwa erteilte Weisungen des Anlegers
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.
sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Aufsichtsgremien.
ergebenden Treuepflichten zu beachten. Die TVP stimmt mit ihren Gesamtstimmen anteilig gemäß den vorliegenden Weisungen
Tr e u hän de ri n
mit Zustimmung/Ablehnung oder Enthaltung (sogenanntes ge-
Als Treuhänderin fungiert die TVP Treuhand- und Verwaltungs-
spaltenes Stimmrecht). Die Treuhänderin erstattet ausführlich
gesellschaft für Publikumsfonds mbH (nachfolgend „TVP“) mit
Bericht über die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung.
Sitz und Geschäftsanschrift Palmaille 67, 22767 Hamburg. Sie
Darüber hinaus ist die Treuhänderin verpflichtet, dem Anleger
wurde 1994 gegründet und betreut die Beteiligungsangebote
schriftlich Bericht über wesentliche Geschäftsvorfälle zu erstat-
der MPC Capital Gruppe.
ten und ihm auf Verlangen zusätzliche Informationen zu geben.
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Trägt sich ein Treugeber selbst anstelle der Treuhänderin in das
Die Beteiligungen der Anleger werden grundsätzlich von der TVP
Handelsregister ein, übernimmt er damit auch im Außenverhältnis
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
die bisher von der Treuhänderin für ihn gehaltene Kommanditein-
treuhänderisch gehalten und verwaltet. Die TVP ist für weitere
lage. Die Treuhänderin nimmt die Rechte des bisherigen Treuge-
Gesellschaften tätig. Die Rechtsgrundlage für die Treuhandschaft
bers weiterhin als Verwaltungstreuhänderin wahr.
bildet der Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 25. Juni 2008. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung beauftragt jeder Anle-
Vergütung
ger die TVP, ihre Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbe-
Die TVP hat am 25. Juni 2008 mit der Beteiligungsgesellschaft
trag für Rechnung des Anlegers zu erhöhen und die übernom-
einen allgemeinen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der u. a.
mene Kommanditbeteiligung nach pflichtgemäßem Ermessen
die Treuhandtätigkeit umfasst. Im Rahmen des Dienstleistungs-
unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages, des Treu-
vertrages übernimmt die TVP administrative Leistungen wie z. B.
handvertrages und der Interessen der Anleger treuhänderisch zu
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Durchführung der
halten. Anleger können sich aber auch selbst als Kommanditist
Korrespondenz zwischen der Beteiligungsgesellschaft und den
in das Handelsregister eintragen lassen und damit die Beteili-
Anlegern bzw. dem Beirat. Für diese Tätigkeiten erhält die TVP
gung unmittelbar halten. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag
von der Emittentin eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,4 %
findet auf beide Formen der Beteiligung Anwendung. Im Falle
p. a. der Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft an den Ein-
der unmittelbaren Beteiligung fungiert die TVP als Verwaltungs-
Schiffsgesellschaften zuzüglich Umsatzsteuer. Der Vergütungs-
treuhänderin und im Falle der mittelbaren Beteiligung als Voll-
anspruch beginnt mit dem Monat der Übernahme des jeweiligen
rechtstreuhänderin. Damit übernimmt die TVP in beiden Fällen
Schiffes und endet mit dem Monat des Verkaufs bzw. Totalver-
der Beteiligung die Verwaltung der Beteiligung einschließlich der
lustes des jeweiligen Schiffes. Die Vergütung ist jeweils nach-
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und die umfassende Be-
träglich halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres
treuung der Anleger.
fällig. Die prognostizierte Gesamtvergütung der TVP beläuft sich auf ca. TEUR 5.081 zuzüglich Umsatzsteuer bei einem Emissi-
S c h i f fs b ete i li g u n g
An gab e n ü b e r d i e Em itte nti n
57
MPC Offen Flotte 2
onskapital der Ein-Schiffsgesellschaften von EUR 62.713.000
Wesentliche Rechte und Pflichten des Mittelverwenders
und einer Laufzeit von ca. 19,2 Jahren ab Übernahme bzw. In-
Die Emittentin hat Mittelverwendungskonten eingerichtet, über die
fahrtsetzung der Schiffe. Darin sind jährliche Vergütungen von
im Innenverhältnis ausschließlich der Mittelverwender verfügen
jeweils 0,4 % der Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft an
darf. Ihm wird eine uneingeschränkte Verfügungsberechtigung
den Ein-Schiffsgesellschaften, eine einmalige Vergütung für die
über die Konten eingeräumt. Mittel, die zur Durchführung des
Tätigkeit in der Investitionsphase von 0,4 % der Pflichteinlagen
Investitionsvorhabens der Beteiligungsgesellschaft erforderlich
der Beteiligungsgesellschaft an den Ein-Schiffsgesellschaften
sind, werden schriftlich beim Mittelverwender angefordert. Dabei
sowie als Vorabgewinn 0,3 % des auf das Emissionskapital der
werden dem Mittelverwender Nachweise vorgelegt, aus denen
Ein-Schiffsgesellschaften entfallenden Veräußerungs-/Liquidati-
der Verwendungszweck sowie der Betrag zu entnehmen sind.
onserlöses bei Veräußerung der Schiffe bzw. bei der Liquidation
Der Mittelverwender wird die angeforderten Mittel nach Maßgabe
der Gesellschaften für die Leistungen bis zur endgültigen Ab-
der nachfolgenden Bedingungen anweisen: Eintragung der Be-
wicklung, jeweils zzgl. Umsatzsteuer, enthalten.
teiligungsgesellschaft und der vier Ein-Schiffsgesellschaften in das Handelsregister, volle Platzierung der Gesamteinlagen oder
Die TVP ist ebenso wie die Anbieterin des Beteiligungsange-
Vorlage einer Platzierungsgarantie, Vorliegen der Bauverträge
botes eine 100 %ige Tochtergesellschaft der MPC Capital AG.
bzw. Kaufverträge für alle vier Schiffe, Nachweis über die pros
Daraus können sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben.
pektgemäße Höhe der Fremdfinanzierung, Vorlage eines Pros pektgutachtens gemäß dem jeweils gültigen Prüfungsstandard
M itte lve rwe n de r / M itte lve rwe n du ng s
oder einem steuerlichen Kurzgutachten, Gestattung der Veröf-
tr e u hän de r
fentlichung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für
Als Mittelverwender fungiert die BLS Revisions- und Treuhand
Finanzdienstleistungsaufsicht. Weiterhin müssen Verwendungs-
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die
zweck und Höhe der angeforderten Mittel den Investitions- und
Geschäftsanschrift lautet Welckerstraße 10, 20354 Hamburg.
Finanzierungsplänen des Gesellschaftsvertrages entsprechen
Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und
bzw. der Tilgung des hierfür verwendeten Darlehens dienen. Bei
ist bereits bei vielen Projekten der MPC Capital AG ein verläss-
Vorliegen der genannten Bedingungen ist der Mittelverwender
licher Partner.
zur Mittelfreigabe verpflichtet. Darüber hinaus übt der Mittelverwender keine weiteren Kontrolltätigkeiten aus.
Aufgaben und Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Mittelverwendungskontrolle ist der zwi-
Für die Durchführung und die Haftung des Mittelverwenders,
schen der Beteiligungsgesellschaft, der TVP Treuhand- und Ver-
auch gegenüber Dritten, gelten die vom Institut der Wirtschafts-
waltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH sowie der BLS
prüfer in Deutschland e. V. herausgegebenen Allgemeinen Auf-
Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
tragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-
am 25. Juni 2008 geschlossene Mittelverwendungsvertrag. Dem-
gesellschaften, nach denen die Haftung des Mittelverwenders für
nach ist es die Aufgabe des Mittelverwenders, die zweckgerechte
fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich auf EUR 4 Mio.
Verwendung der Gesellschaftereinlagen sicherzustellen.
beschränkt ist. Der Mittelverwendungsvertrag endet grundsätzlich mit der endgültigen Abrechnung der auf das Mittelverwendungskonto eingezahlten Gesellschaftereinlagen.
58
An gab e n ü b e r d i e Em itte nti n
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Vergütung
100 %ige Muttergesellschaft der eFonds24 GmbH, die gegebe-
Der Mittelverwender erhält von den vier Ein-Schiffsgesellschaften
nenfalls mit dem Vertrieb der angebotenen Anlage betraut wird.
jeweils eine Vergütung in Höhe von EUR 7.000 zzgl. Umsatzsteu-
Aufsichtsratsvorsitzender der eFonds Holding AG ist Herr Dr.
er, insgesamt EUR 28.000 zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung
Axel Schroeder.
ist jeweils mit Infahrtsetzung des Schiffes der jeweiligen EinSchiffsgesellschaft, spätestens am 31. Dezember 2008, fällig.
Den Vorgenannten wurden keine Vergütungen von der Emittentin und auch keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinn-
Beim Mittelverwender existieren in Bezug auf die Emittentin kei-
beteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsent
ne Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begrün-
gelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.
den können. Der vollständige Mittelverwendungsvertrag ist auf Seite 125 ff. des Prospektes dargestellt.
Fremdkapital wird von der Commerzbank und der HSH-Nordbank zur Verfügung gestellt.
Son stig e Pe rson e n
Als sonstige Person im Sinne des § 12 Abs. 4 VermVerkProspV
Die vorgenannten Personen haben über das Dargestellte hinaus
ist die MPC Capital AG zu betrachten. Vorstandsmitglieder der
(vgl. auch Seite 45 f. und 84) keine Funktion bei der Emitten-
MPC Capital AG sind Dr. Axel Schroeder (strategische Ausrich-
tin und sind weder für die darlehensgebende/-n Bank/-en noch
tung, Mergers & Acquisitions), Ulrich Oldehaver (Produktstrategie
über das Dargestellte hinaus für Unternehmen tätig, die mit
und -definition), Ulf Holländer (Finanz- und Rechnungswesen,
dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, der Emittentin
Controlling, Risikomanagement und Steuern), Axel Siepmann
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit
(Produktentwicklung, Mergers & Acquisitions) und Tobias Bo-
der Erstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Liefe-
ehncke (Personal, Organisation, IT, Abwicklung, Treuhand- sowie
rungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus existieren
Prozessmanagement). Ihre Geschäftsanschrift ist Palmaille 67,
keine weiteren sonstigen Personen, die die Herausgabe oder
22767 Hamburg. Ulrich Oldehaver ist neben Marcel Becker, Bert
den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe und den Inhalt des
Manke und Katrin Stehr Geschäftsführer und Ulf Holländer und
Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.
Tobias Boehncke sind Prokuristen der MPC Capital Investments GmbH, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut ist. Ulf Holländer ist neben Marcel Becker Geschäftsführer der MPC Achte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die zu je 50 % an den drei Verkäufergesellschaften beteiligt ist. Außerdem ist Ulrich Oldehaver Mitglied des Aufsichtsrats und Ulf Holländer Vorsitzender des Aufsichtsrats der MPC Capital Privatbank AG, die als Vertriebspartner die Vermögensanlage anbieten wird. Die MPC Capital AG hat sich mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. November 2007 zu 25,1 % an der eFonds Holding AG beteiligt. Die eFonds Holding AG ist seit dem 1. Januar 2008 eine
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59
MPC Offen Flotte 2
DER JÜNGSTE GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN Die Gesellschaft wurde 2007 gegründet. Für das laufende Ge-
Die geprüfte Leistungsbilanz 2006 weist für 81,82 % der Schiffs-
schäftsjahr ist die Einwerbung des Kommanditkapitals vorgese-
beteiligungen prospektgemäße oder höhere Ausschüttungen für
hen. Die Platzierung beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des
das Jahr 2006 aus. Kumuliert haben 68,18 % der Fonds pro-
Verkaufsprospektes. Insofern liegen die Geschäftsaussichten für
spektgemäße oder höhere Ausschüttungen geleistet. Sowohl
das laufende Jahr im Rahmen der Erwartungen.
2006 als auch kumuliert über die jeweiligen Laufzeiten haben 98,75 % der Schiffsgesellschaften vertragsgemäß oder höher getilgt. Insgesamt 20 Schiffe leisteten 2006 Sondertilgungen.
GEWÄHRLEISTETE VERMÖGENSANLAGE Rund 30 % der in der Leistungsbilanz der MPC Capital ausgeDie Rückzahlung oder Verzinsung der Vermögensanlage wird
wiesenen Schiffe gehören zur Flotte der Reederei Claus-Peter
weder von einer juristischen Person noch von einer Gesellschaft
Offen. Insgesamt waren 53 Schiffe mit einem Eigenkapital von
gewährleistet. Daher sind die Angabepflichten gemäß § 14 Verm-
rund EUR 920 Mio. am 31. Dezember 2007 bereits in Fahrt.
VerkProspV nicht einschlägig.
Diese wiesen Ende 2007 eine Tilgungsquote von rund 98 % und einen Ausschüttungsüberschuss von rund EUR 7,2 Mio. aus.
ANGABEN ÜBER DURCHGEFÜHRTE VERMÖGENSANLAGEN
Die Leistungsbilanz erscheint in zwei Auflagen, zunächst am Anfang des Jahres auf Basis vorläufiger Zahlen, um eine zeitnahe Information der Anleger zu gewährleisten. Nach Vorlage aller
Anbieterin der Vermögensanlage ist die MPC Capital Invest-
Jahresabschlüsse der Fondsgesellschaften veröffentlicht MPC
ments GmbH. Als Tochterunternehmen der börsennotierten MPC
Capital die endgültige zweite Auflage der Leistungsbilanz, ge-
Münchmeyer Petersen Capital AG entwickelt, initiiert und ver-
prüft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Die testierte
treibt sie Kapitalanlagen für private Anleger. Per 31. März 2008
Leistungsbilanz für das Jahr 2006 ist im Internet unter www.mpc-
hat die MPC Capital Investments GmbH 94 Schiffsbeteiligungen
capital.de als Download verfügbar oder kann bei MPC Capital
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 7,9 Mrd. aufge-
angefordert werden. Sie beinhaltet neben den oben aufgeführten
legt. Das am freien Kapitalmarkt platzierte Eigenkapital dieser
Daten weitere Detailinformationen über die wirtschaftliche Ent-
Fonds beläuft sich auf ca. EUR 2,64 Mrd.
wicklung der bisher aufgelegten Schiffsbeteiligungen.
Die geprüfte Leistungsbilanz der MPC Capital Investments GmbH
Zum aktuellen Marktumfeld wird auf das Kapitel „Der Markt“
dokumentiert per 31. Dezember 2006 ein Eigenkapitalvolumen
verwiesen.
der laufenden Schiffsbeteiligungen von insgesamt EUR 2,02 Mrd. gegenüber einem prospektierten Volumen von EUR 2,01 Mrd.. Das tatsächlich eingeworbene Eigenkapitalvolumen beträgt über alle Schiffsbeteiligungen 100,38 % des prospektierten Volumens. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller laufenden Fonds mit bereits abgelieferten Schiffen beläuft sich auf EUR 3,53 Mrd. gegenüber prospektierten EUR 3,52 Mrd. Das entspricht 100,16 % des prospektierten Volumens.
60
An gab e n ü b e r d i e Em itte nti n
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MPC Offen Flotte 2
Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan
Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Investition Beteiligungen an Ein-Schiffsgesellschaften Agio
EUR 62.713.000 3.135.650
Finanzierung8)
10.000
Kommanditkapital MPC Capital Investments GmbH
10.000
Kommanditkapital TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
10.000
Emissionskapital Agio auf das Kommanditkapital Gesamtinvestition
65.848.650
EUR
Kommanditkapital Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co. KG)
Summe Kommanditkapital inkl. Agio
62.683.000 3.135.650 65.848.650
8) Fremdkapital zur Zwischen- oder Endfinanzierung wird auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft nicht aufgenommen.
S c h i f fs b ete i li g u n g
P ro g n osti z i e rte r I nvestiti o n s - u n d F i nan z i e r u n g sp lan
61
MPC Offen Flotte 2
Prognostizierter aggregierter Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin und der Ein-Schiffsgesellschaften Investition USD
EUR
EUR9)
EUR
In %
180.123.000
92,15
15.239.000
7,80
107.000
0,05
195.469.000
100,00
Baupreis MS „CPO Bremen“
123.300.000
89.601.000
Kaufpreise10) MS „San Adriano“
34.800.000
5.880.000
28.477.000
MS „San Aurelio“
34.800.000
5.880.000
28.477.000
MS „San Alessio“
34.800.000
5.880.000
28.477.000
Erstausrüstung Bauaufsicht Baupreiszwischenfinanzierung
1.130.000
821.000
400.000
291.000
5.476.000
3.979.000
Summe Anschaffungskosten11) Gründungs- und Beratungskosten
360.000
Vorbereitende Bereederung/Haftung
291.000
Kreditbearbeitung
307.000
Kapitalbeschaffung Agio Treuhandvergütung in der Investitionsphase Summe Anschaffungsnebenkosten Liquiditätsreserve Gesamtinvestition
10.725.000 3.305.000 251.000
9) Es wurden bei der Umrechnung für den Eigenkapitalanteil Wechselkurse von USD pro EUR wie folgt zugrunde gelegt: MS „CPO Bremen“ USD 1,3761 pro EUR, MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“ und MS „San Alessio“ USD 1,54 pro EUR. Zur besseren Übersicht wurden diese Beträge gerundet. 10) Ein Teil des Kaufpreises in Höhe von jeweils EUR 5.880.000 ist lt. Vertrag in EUR fällig. 11) Anteil der Gesamtinvestition, der in die Anschaffung der Schiffe fließt.
62
P ro g n osti z i e rte r I nvestiti o n s - u n d F i nan z i e r u n g sp lan
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Finanzierung EUR
In %
69.405.000
35,51
Summe Fremdkapital
126.064.000
64,49
Gesamtfinanzierung
195.469.000
100,00
USD
EUR9)
Eigenkapital Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG/ Claus-Peter Offen Holding KG
3.307.000
MPC Capital Investments GmbH
40.000
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft Einzuwerbendes Kommanditkapital
40.000 62.713.000
12)
Agio auf das gesamte Kommanditkapital
3.305.000
Summe Kommanditkapital inkl. Agio Fremdkapital Schiffshypothekendarlehen13) (gesamt) MS „CPO Bremen“
91.844.000
66.742.000
MS „San Adriano“
30.452.000
19.774.000
MS „San Aurelio“
30.452.000
19.774.000
MS „San Alessio“
30.452.000
19.774.000
12) D as einzuwerbende Kommanditkapital umfasst die Kommanditeinlagen der Gründungsgesellschafter bei der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von EUR 30.000. Das Emissionsvolumen beträgt EUR 62.683.000. 13) D ie Schiffshypothekendarlehen valutieren zu mindestens 50 % in USD und zu maximal 50 % in JPY. Bzgl. der Wechselkurse USD/EUR s. unter 9). Folgende USD/JPY-Wechselkurse wurden zugrunde gelegt: MS „CPO Bremen“ JPY 115,07 pro USD, MS „San Adriano“ JPY 106,44 pro USD, MS „San Aurelio“ JPY 105,89 pro USD, MS „San Alessio“ JPY 106,08 pro USD. Zur Finanzierung der Schiffbauraten des MS „CPO Bremen“ wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen. Die Rückführung des Darlehens erfolgt mit Auszahlung der Schiffshypothekendarlehen bei Ablieferung des Schiffes. Eine weitere Zwischenfinanzierung ist nicht vorgesehen.
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P ro g n osti z i e rte r I nvestiti o n s - u n d F i nan z i e r u n g sp lan
63
MPC Offen Flotte 2
Erläuterungen zum prognostizierten und aggregierten Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin und der Ein-Schiffsgesellschaften Der Anleger tritt mit seiner Zeichnungssumme einer Beteili-
Bauau fs icht
gungsgesellschaft bei, die kommanditistisch an vier Ein-Schiffs-
Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauaufsicht werden von
gesellschaften beteiligt ist. Die Ein-Schiffsgesellschaften werden
der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG durchgeführt.
jeweils ein Vollcontainerschiff übernehmen und betreiben.
Es handelt sich hierbei um die technische Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung bis zur Übergabe der Schiffe
Bei dem prognostizierten aggregierten Investitions- und Finan-
entsprechend den Schiffbauverträgen und den Bauvorschriften
zierungsplan handelt es sich um eine aggregierte Darstellung
unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestim-
der Investitionspläne der Beteiligungsgesellschaft und der vier
mungen. Zudem beinhaltet die Bauaufsicht die Verhandlungen
Ein-Schiffsgesellschaften, die als eine wirtschaftliche Einheit
mit der Werft, den Unterlieferanten und Behörden. Es wurde eine
dargestellt werden. Die Berechnungen können geringfügige
Vergütung in Höhe von USD 400.000 für das MS „CPO Bremen“
EDV-bedingte Differenzen durch Rundungen auf volle TEUR
vereinbart.
oder EUR enthalten. Bau pr e i s zwi sch e n fi nanz i e r u ng Bau pr e i s
Die Anzahlungsraten an die Werft (siehe „Baupreise“) für das MS
Der Baupreis des MS „CPO Bremen“ beträgt USD 123.300.000
„CPO Bremen“ werden vollständig durch Zwischenfinanzierungs-
und ist in fünf Raten fällig. 20 % des Baupreises waren bei Erhalt
darlehen der Commerzbank AG finanziert (vgl. Seite 86 f.). Die
der Anzahlungsgarantie fällig; weitere 10 % wurden sechs Mo-
Rückzahlung erfolgt durch Auszahlung des Schiffshypotheken-
nate nach Unterzeichnung des Schiffbauvertrages gezahlt. Ver-
darlehens bei Ablieferung des Schiffes.
tragsgemäß sind zwei weitere Raten zu je 10 % bei Zuschneidung des Stahls und Kiellegung fällig. Die restlichen 50 % werden bei
G rü n du ng s- u n d B e ratu ng s koste n
der Schiffsablieferung fällig.
Die Gründungs- und Beratungskosten beinhalten die Kosten für die Eintragung der Schiffshypotheken, die Rechts- und
Kau fpr e i s e
Steuerberatung, das Honorar für den Mittelverwender und die
Die vereinbarten Kaufpreise des MS „San Adriano“, MS „San Au-
Ersteintragung von Gesellschaftern in das Handelsregister und
relio“ und MS „San Alessio“ betragen jeweils USD 34.800.000
Ähnliches.
zzgl. je EUR 5.880.000 und sind zum Zeitpunkt der Übernahme zu zahlen.
Vorb e r e ite n de B e r e e de r u ng / Haftu ng
Die vorbereitende Bereederung umfasst vor allem die Bereiche Erstaus rü stu ng
Anfangsbeschäftigung, Vorbereitung des Geschäftsbetriebes
Bei dieser Position handelt es sich um die erwarteten Kosten für
einschließlich Bemannung der Schiffe sowie Organisation der
die notwendige Ausrüstung und Erstausstattung des MS „CPO
Finanzierung einschließlich der Bereitstellung von Sicherheiten
Bremen“, die durch den Vertragsreeder beschafft wird. Unter
gegenüber den finanzierenden Banken und wird von der Ree-
anderem sind dies Einrichtungsgegenstände, Laschmaterial,
derei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG ausgeführt. Die Ver-
Schmieröle, Tauwerk, Farben und Ersatzteile. Insgesamt wurden
gütung beträgt USD 400.000 und wird bei Ablieferung des MS
erwartete Kosten von USD 1.130.000 zugrunde gelegt.
„CPO Bremen“ fällig.
64
Erläuterungen zum prognostizierten und aggregierten Investitions- und Finanzierungsplan
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Kr e ditb earb e itu ng
Gründungskommanditisten der Beteiligungsgesellschaft „Zweite
Der in dieser Position eingestellte Betrag beinhaltet Gebühren
Offen Flotte“ mbH & Co. KG sind die Reederei Claus-Peter Offen
für die Kreditbearbeitung.
(GmbH & Co.) KG, die MPC Capital Investments GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
Kapitalb e schaffu ng
mbH, jeweils mit einer Einlage von EUR 10.000.
Hierbei handelt es sich um die Vergütung für die MPC Capital Investments GmbH im Zusammenhang mit entstehenden Kosten
Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-
für die Beschaffung des einzuwerbenden Kommanditkapitals.
fonds mbH (nachfolgend auch Treuhänderin) ist berechtigt,
Das Agio von 5 % (EUR 3.305.000) stellt weitere Kosten der
das Kommanditkapital durch Erhöhung der Einlagen und/oder
Eigenkapitalbeschaffung dar.
die Aufnahme weiterer Treugeber/Kommanditisten um EUR 62.713.000 zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistin ist weiter
Tr e u han dve rgütu ng i n de r I nve stition s phas e
berechtigt, durch Erklärung gegenüber der persönlich haftenden
Für die Beratungsleistungen in der Gründungsphase sowie die
Gesellschafterin das Kommanditkapital um weitere bis zu EUR
laufenden Tätigkeiten bis zur Ablieferung der Schiffe erhält die
500.000 zu erhöhen. Die Einzahlung der Einlage wird in Höhe
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
von 60 % zzgl. 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag
mbH eine Vergütung in Höhe von EUR 128.000 (MS „CPO Bre-
nach Annahme des Beitritts und in Höhe von 40 % zum 15. Ok-
men“) bzw. je EUR 41.000 (MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“
tober 2009 fällig.
und MS „San Alessio“) zuzüglich Umsatzsteuer. Sch iffs hypoth e ke n dar le h e n Eig e n kapital
Die langfristigen Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insge-
Gründungskommanditisten der Ein-Schiffsgesellschaften sind
samt USD 126.064.000 wurden von der Commerzbank und der
die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG mit Einlagen
HSH Nordbank zugesagt. Die Darlehen haben eine Laufzeit von
von EUR 200.000, Claus-Peter Offen Holding KG mit Einlagen
15 bzw. 17 Jahren ab Übernahme bzw. Ablieferung des jewei-
von EUR 3.107.000 sowie die MPC Capital Investments GmbH
ligen Schiffes. Die Tilgung erfolgt beginnend drei Monate nach
und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Pu-
jeweiliger Ablieferung in 58 bzw. 68 vierteljährlichen Raten und
blikumsfonds mbH, jeweils mit Einlagen von EUR 10.000. Die
beinhaltet zwei tilgungsfreie Raten in den Dockungsjahren. Die
Verwaltungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH als Komplementärin
Darlehen valutieren zu 50 % in USD und zu maximal 50 % in
leistet keine Einlage.
JPY.
Auf Ebene der vier Ein-Schiffsgesellschaften setzt s ich das Kommanditkapital jeweils wie folgt zusammen:
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
MS „CPO Bremen“
MS „San Adriano“, MS „San Aurelio“, MS „San Alessio“ (jeweils)
EUR
EUR
50.000
50.000
1.637.000
490.000
MPC Capital Investments GmbH
10.000
10.000
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
Claus-Peter Offen Holding KG
10.000
10.000
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (geplantes Kommanditkapital)
31.993.000
10.240.000
Summe
33.700.000
10.800.000
S c h i f fs b ete i li g u n g
Erläuterungen zum prognostizierten und aggregierten Investitions- und Finanzierungsplan
65
MPC Offen Flotte 2
Prognose der Kosten in der Investitionsphase nach IDW S 4 14) Positionen
1. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte
In EUR
In % der Summe inkl. Agio
In % des Eigenkapitals inkl. Agio
180.123.000
92,15
259,52
14.572.000
7,45
21,00
667.000
0,35
0,96
2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage 3. Liquiditätsreserve Gesamtaufwand
107.000
0,05
0,15
195.469.000
100,00
281,63
14) EDV-bedingte Rundungsdifferenzen sind möglich.
In der Investitionsphase ergeben sich gemäß den Prospektan-
reitende Bereederung/Haftung der Reederei Claus-Peter Offen
nahmen die in der obigen Tabelle dargestellten Kosten. Positi-
(GmbH & Co.) KG, die Kapitalbeschaffungskosten, das Agio und
on 1 beinhaltet den Baupreis bzw. die Kaufpreise, Kosten für
die Vergütung der TVP bis zur Ablieferung der Schiffe. In den
Erstausrüstung und Bauaufsicht sowie die Baupreiszwischenfi-
Nebenkosten sind die Gründungs- und Beratungskosten sowie
nanzierung. Die Vergütungen umfassen die Kosten für die vorbe-
die Kosten für die Kreditbearbeitung enthalten.
66
Erläuterungen zum prognostizierten und aggregierten Investitions- und Finanzierungsplan
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Liquiditätsprognose (in TEUR)
Liquiditätsprognose der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH Jahr
2008
1
2
3
4
5
Nettoerlöse
Schiffsbetriebs– kosten
Verwaltungs– kosten und Steuern
Zinsen Hypotheken– darlehen
Tilgung Hypotheken– darlehen
3.309
–1.056
–177
–672
–1.056
2009
14.134
–4.370
–312
–2.858
–4.223
2010
25.309
–6.485
–457
–5.902
–8.569
2011
25.309
–6.680
–462
–5.631
–8.569
2012
25.309
–6.680
–466
–5.233
–8.569
2013
24.919
–8.051
–471
–4.847
–7.438
2014
24.997
–7.940
–476
–4.680
–7.558
2015
25.309
–7.518
–481
–4.558
–8.569
2016
25.309
–7.744
–485
–4.106
–8.569
2017
25.309
–7.975
–490
–3.632
–8.569
2018
24.919
–9.285
–498
–3.216
–7.438
2019
24.997
–9.175
–503
–2.791
–7.558
2020
25.309
–8.714
–508
–2.644
–8.569
2021
25.329
–8.978
–513
–2.177
–8.569
2022
25.515
–9.247
–522
–1.599
–8.569
2023
25.125
–10.917
–526
–1.082
–7.438
2024
25.197
–10.594
–532
–739
–4.044
2025
25.515
–10.103
–541
–494
–4.044
2026
25.515
–10.407
–545
–250
–4.044
2027
25.515
–10.719
–554
–34
–2.022
472.149
–162.838
–9.519
–57.084
–133.979
–162.838
–9.519
–57.084
–133.979
Gesamt Schiffsverkauf Summe
52.107 524.256
15) Der Vorabgewinn in Höhe von ca. TEUR 1.190 ist hier bereits berücksichtigt.
68
Li q u i d itätspro g n os e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
& Co. KG (Konzerndarstellung) 6 Liquidität vor Ausschüttung
10
11
Auszahlungen an Direktgesellschafter Auszahlungen an die Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft
7
8
Liquidität kumuliert
In % der Kommanditeinlage 348
9
In % der Kommanditeinlage
0,02
–1
0,00
0
455
2.370
3,02
–102
2,50
–1.568
1.155
3.896
6,12
–207
6,00
–3.763
1.081
3.968
6,12
–207
6,25
–3.920
922
4.162
6,29
–213
6,25
–3.920
951
4.113
6,29
–213
6,25
–3.920
931
4.343
6,58
–223
6,50
–4.076
975
4.138
6,58
–223
6,50
–4.076
856
4.405
6,75
–228
7,00
–4.390
646
4.644
7,00
–237
7,00
–4.390
662
4.483
7,13
–242
7,00
–4.390
513
4.970
7,13
–242
7,25
–4.547
695
4.874
7,47
–253
7,25
–4.547
770
5.152
7,64
–259
7,50
–4.703
960
5.579
7,85
–266
8,00
–5.017
1.256
5.162
7,85
–266
8,00
–5.017
1.136
9.288
14,31
–484
14,25
–8.937
1.003
10.334
15,24
–516
15,00
–9.407
1.413
10.269
15,53
–526
15,50
–9.721
1.435
12.186
19,71
–667
20,00
–12.543
411
108.728
164,61
–5.575
164,00
–102.849
411
50.917
77,65
–2.630
77,65
–48.698
0
242,26
–8.205
241,65
–151.547
0
15)
159.645
S c h i f fs b ete i li g u n g
Li q u i d itätspro g n os e
69
MPC Offen Flotte 2
Ertragsprognose (in TEUR)
Ertragsprognose der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. 12
13
14
15
Ergebnisse nach Zinsen Sp. 1–4
Anlauf– kosten
Kursdifferenzen
Abschreibungen
16
17
18
Steuerbilanzergebnis
Jahr
Davon Direktgesellschafter In % des Kapitals
Gesamt 2008
1.404
–2.764
–33
–1.065
–2.457
–126
–3,71
2009
6.593
–1.882
–132
–5.080
–501
–25
–0,73
2010
12.465
0
–552
–9.190
2.724
140
4,14
2011
12.536
0
–552
–9.190
2.795
144
4,25
2012
12.730
0
–552
–9.190
2.989
154
4,55
2013
11.550
0
–443
–9.190
1.917
99
2,93
2014
11.901
0
–522
–9.190
2.189
113
3,34 4,58
2015
12.752
0
–552
–9.190
3.011
155
2016
12.973
0
–552
–9.190
3.232
167
4,92
2017
13.213
0
–552
–9.190
3.471
179
5,28
2018
11.920
0
–443
–9.190
2.287
118
3,49
2019
12.528
0
–522
–9.190
2.816
145
4,29
2020
13.443
0
–552
–9.190
3.702
191
5,63
2021
13.721
0
–552
–9.190
3.980
205
6,05
2022
14.148
0
–552
–9.190
4.406
227
6,70
2023
12.600
0
–443
–9.190
2.967
153
4,52
2024
13.332
0
–118
–9.190
4.024
207
6,12
2025
14.378
0
–118
–9.190
5.070
261
7,71
2026
14.313
0
–118
–8.125
6.069
312
9,22
2027
14.208
0
–59
–4.110
10.039
516
15,23
242.708
–4.646
–7.915
–165.417
64.730
3.336
98,50
0
–25.299
25.61816)
1.313
38,76
–7.915
–190.716
90.348
4.649
137,26
Gesamt Schiffsverkauf Summe
52.107 294.815
–4.646
16) Nach Abzug der Vorabgewinne in Höhe von ca. TEUR 1.190.
70
Ertrag spro g n os e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
KG 19
20
21
22
Handelsbilanzergebnis der Beteiligungsgesellschaft
23
24
Tonnageergebnis der Beteiligungsgesellschaft
Davon Beteiligungsgesellschaft In % der Zeichnungs– summe
In % des Kapitals (ohne Agio)
In % der Zeichnungssumme (ohne Agio)
–2.332
–3,72
–16.059
–25,61
17
–476
–0,76
–22
–0,04
76
0,03 0,12
2.583
4,12
3.351
5,34
143
0,23
2.651
4,23
3.419
5,45
143
0,23
2.835
4,52
3.603
5,75
143
0,23
1.818
2,90
2.586
4,12
143
0,23
2.076
3,31
2.844
4,54
143
0,23 0,23
2.855
4,55
2.624
5,78
143
3.066
4,89
3.834
6,11
143
0,23
3.292
5,25
4.060
6,47
143
0,23
2.169
3,46
2.937
4,68
143
0,23
2.671
4,26
3.439
5,48
143
0,23
3.511
5,60
4.279
6,82
143
0,23
3.775
6,02
4.543
7,24
143
0,23
4.179
6,66
4.947
7,89
143
0,23
2.813
4,49
3.581
5,71
143
0,23
3.817
6,09
4.585
7,31
143
0,23
4.809
7,67
5.577
8,89
143
0,23
5.757
9,18
6.427
10,25
143
0,23
9.523
15,19
9.838
15,69
143
0,23
61.393
97,90
61.393
97,90
2.660
4,24
24.306
38,76
24.306
36,76
0
0
85.699
136,66
85.699
136,66
2.660
4,24
S c h i f fs b ete i li g u n g
Ertrag spro g n os e
71
MPC Offen Flotte 2
Erläuterungen zur Liquiditäts- und Ertragsprognose Hinweis
19.500 pro Tag für die anderen drei Schiffe angenommen. Bei
Das vorliegende Beteiligungsangebot hat eine kalkulierte Lauf-
der Umrechnung der Einnahmen in EUR wurde ein Wechselkurs
zeit von ca. 19,2 Jahren ab Infahrtsetzung der ersten Schiffe. Die
von anfänglich USD 1,50 je EUR (2008 und 2009), USD 1,40 je
Parameter sind kaufmännisch vorsichtig kalkuliert. Naturgemäß
EUR (durchgängig ab 2010) zugrunde gelegt. Die Chartererlöse
nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter in die Zukunft ge-
mindern sich um die Kommissionen, die für die abgeschlossenen
blickt wird. Daher sowie im Falle der Einwerbung weiterer Kom-
Verträge zwischen 0,25 % (MS „CPO Bremen“) und 2,5 % verein-
manditeinlagen (gem. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der
bart sind. Im Anschluss wurden Kommissionen von 1,25 % (MS
Beteiligungsgesellschaft) kann es zu Abweichungen von der Li-
„CPO Bremen“) bzw. 2,5 % angenommen.
quiditäts- und Ertragsprognose kommen. Schiffsbetriebskosten Aufgrund der Darstellung voller TEUR-/EUR-Beträge können
Die Schiffsbetriebskosten für Personal, Ausrüstung/Schmier-
vereinzelt geringfügige EDV-bedingte Rundungsdifferenzen vor-
stoffe, Versicherungen etc. wurden im Jahr der Infahrtsetzung mit
kommen.
USD 1.689.000 zzgl. EUR 741.000 für das MS „CPO Bremen“ und mit jeweils USD 1.094.000 zzgl. EUR 668.000 für die ande-
Die vorstehenden Tabellen zeigen die kumulierte Liquiditäts- und
ren drei Schiffe, zeitanteilig umgerechnet ab dem Zeitpunkt des
Ertragsprognose der vier Ein-Schiffsgesellschaften und der Be-
jeweiligen Ablieferungs-/Übernahmedatums, angesetzt. Ab dem
teiligungsgesellschaft.
Jahr 2010 wurde eine Kostensteigerung von 3 % p. a. für jeweils 365 Einsatztage kalkuliert. Die Kalkulation der Kosten wurde vom Vertragsreeder auf Basis von Erfahrungswerten erstellt und
LIQU I DITÄTS PROG NOSE
unterstellt den Betrieb aller Schiffe unter ausländischer Flagge.
Nettoerlöse
Für die turnusmäßigen Dockungen nach fünf, zehn sowie 15 Jah-
Die Nettoerlöse errechnen sich aus den Tageseinnahmen der
ren ab Infahrtsetzung der Schiffe wurden zusätzliche Kosten in
Ein-Schiffsgesellschaften abzüglich der vertraglich vereinbarten
Höhe von TUSD 900, 1.000 und 1.100 für das MS „CPO Bremen“
Bereederungsgebühr von 3 bzw. 4 % und der jeweiligen Kom-
und je TUSD 450, 500 bzw. 650 für die anderen drei Schiffe an-
missionen von 0,25 % bis 2,5 %. Für 2009 wurden bei dem MS
gesetzt. Die in der Kalkulation vorgenommenen Umrechnungen
„CPO Bremen“ entsprechend dem geplanten Ablieferungstermin
basieren auf unterstellten Wechselkursen von USD 1,50 je EUR
35 Einsatztage kalkuliert. Für 2008 wurden bei den anderen drei
(2008 und 2009), USD 1,40 durchgehend ab 2010.
Schiffen entsprechend des Übernahmetermins 91 Einsatztage je Schiff kalkuliert. Daran anschließend liegen der Berechnung der
G e plante Docku ng e n
Nettoerlöse jeweils 360 Einsatztage pro Jahr zugrunde. Zusätz-
lich wurden zehn weitere Ausfalltage in den Dockungsjahren pro
1. Dockung
2014
2013
Schiff berücksichtigt.
2. Dockung
2019
2018
3. Dockung
2024
2023
CPO Bremen San A-Schiffe
Das MS „CPO Bremen“ der vier Schiffe ist für acht Jahre an Hapag-Lloyd zu USD 45.200 je Tag verchartert. Anschließend be-
Verwaltungskosten und Steuern
steht eine einmalige Verlängerungsoption seitens des Charterers
In dieser Position wurden die allgemeinen Verwaltungskosten,
für vier Jahre zur gleichen Rate. Die „San Aurelio“ und „San Ales-
Gewerbeertragsteuern, die Treuhandvergütung, Rechts- und
sio“ sind an Compania Sud Americana de Vapores S. A. (CSAV)
sonstige Beratungskosten, Vergütungen der persönlich haf-
zu je USD 19.500 pro Tag verchartert, die „San Adriano“ zu USD
tenden Gesellschafterin und des Beirats sowie Kosten für die
19.500 je Tag an United Arab Shipping Company (UASC). Für die
Prüfung der Jahresabschlüsse und für die Erstellung der Steuer-
weitere Fondslaufzeit wurde eine Charterrate von USD 47.000
erklärungen berücksichtigt. Für die Zeit ab dem Jahr 2010 wurde
für das an Hapag-Lloyd vercharterte Schiff (ab 2021) bzw. USD
für die nicht vertraglich festgeschriebenen Positionen eine Kostensteigerung von 3 % p. a. eingerechnet.
72
Er läute r u n g e n z u r Li q u i d itäts - u n d Ertrag spro g n os e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Zinsen Hypothekendarlehen
chen wurde ein Wechselkurs von anfänglich USD 1,50 je EUR
Die Schiffshypothekendarlehen werden mit Übernahme des
(2008 und 2009), USD 1,40 je EUR (durchgängig ab 2010)
jeweiligen Schiffes ausgezahlt und valutieren zu 50 % in der
unterstellt. Für die JPY-Tranchen wurde mit Wechselkursen von
Leitwährung der Darlehen, US-Dollar (USD), und zu 50 % in ja-
durchgehend JPY 105 je USD kalkuliert.
Für die Schiffshypothekendarlehen wurden bereits Zinssicherungsgeschäfte wie folgt geschlossen
Laufzeit
Zinsen USD-Anteil p. a. inkl. Marge
Zinsen JPY-Anteil p. a. inkl. Marge
Kommanditgesellschaft MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co.
Dezember 2014
6,710 %
3,240 %
Kommanditgesellschaft Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co.
September 2010
5,485 %
2,995 %
Kommanditgesellschaft Zweite MS „San Aurelio“ Offen Reederei GmbH & Co.
September 2010
5,695 %
3,175 %
Kommanditgesellschaft Zweite MS „San Alessio“ Offen Reederei GmbH & Co.
September 2010
5,485 %
2,995 %
Nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibungen wurden die folgenden Zinssätze angenommen: USD
JPY
bis Ende 2013
6 % p. a.
3,25 % p. a.
bis Ende 2019
7 % p. a.
3,75 % p. a.
7,5 % p. a.
4,5 % p. a.
ab 2020
panischen Yen (JPY). Der Zinsanteil setzt sich daher ebenfalls
Liquidität vor Ausschüttung
aus einem Anteil USD und einem Anteil JPY zusammen. Für die
Die Liquidität vor Ausschüttungen ergibt sich aus den erwirtschaf-
Darstellung der Zinszahlungen in EUR wurde ein Wechselkurs
teten Nettoerlösen der vier Ein-Schiffsgesellschaften abzüglich
von anfänglich USD 1,50 je EUR (2008 und 2009), USD 1,40
der Schiffsbetriebskosten, der Verwaltungskosten einschließlich
je EUR (durchgängig ab 2010) unterstellt. Für die JPY-Tranchen
der Gewerbesteuer sowie der Zins- und Tilgungsleistungen. Die-
wurde durchgehend mit einem Wechselkurs von JPY 105 je USD
ser Betrag steht für Zusatztilgungen sowie Ausschüttungen an
kalkuliert.
die Gesellschafter zur Verfügung.
Tilgung Hypothekendarlehen
Auszahlungen an Direktgesellschafter
Die Schiffshypothekendarlehen haben eine vereinbarte Laufzeit
Die Gründungsgesellschafter sind zum Teil nicht über die Be-
von 17 Jahren (MS „CPO Bremen“) bzw. 15 Jahren (bei den
teiligungsgesellschaft, sondern direkt an den Ein-Schiffsgesell-
restlichen Schiffen) ab Ablieferung bzw. Übernahme der Schiffe.
schaften beteiligt. Insoweit besteht deren Ausschüttungsan-
In dieser Laufzeit sind pro Schiff zwei tilgungsfreie Raten in den
spruch direkt gegenüber den Ein-Schiffsgesellschaften.
Jahren der ersten und zweiten Dockung vorgesehen. Die Tilgung ist gemäß den Darlehensverträgen in 68 (MS „CPO Bremen“)
Hierbei handelt es sich um das im Investitionsplan aufgeführte
bzw. 58 vierteljährlichen Raten, beginnend drei Monate nach In-
Kommanditkapital der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.
anspruchnahme der Darlehen, vorgesehen. Für die USD-Tran-
KG), der Claus-Peter Offen Holding KG, der MPC Capital Invest-
S c h i f fs b ete i li g u n g
Er läute r u n g e n z u r Li q u i d itäts - u n d Ertrag spro g n os e
73
MPC Offen Flotte 2
ments GmbH sowie der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesell-
E RTRAG S PROG NOSE
schaft für Publikumsfonds mbH. Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG und die Claus-Peter Offen Holding KG sind
Anlaufkosten
am Eigenkapital der Gesellschaften der MPC Offen Flotte 2 mit
Zu den Anlaufkosten gehören neben den Gründungs- und Be-
insgesamt ca. 5 % beteiligt.
ratungskosten auch die Kosten der Kreditbearbeitung und der
Auszahlungen an die Kommanditisten
Kapitalbeschaffungskosten inklusive Agio, die Kosten für die
der Beteiligungsgesellschaft
vorbereitende Bereederung sowie die Treuhandgebühr wurden
Es handelt sich hierbei um die prognostizierte Ausschüttung,
mit den jeweiligen Anschaffungskosten der Schiffe aktiviert.
Aufwand für die Zwischenfinanzierung der Baupreisraten. Die
über deren Höhe jährlich die Gesellschafterversammlung zu beschließen hat. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jährlich nach
Kursdifferenzen
dem Beschluss der Gesellschafterversammlung für das Vorjahr.
Die Kursdifferenzen resultieren aus den Abweichungen zwischen
Die erste planmäßige Ausschüttung in Höhe von 2,5 % für 2009
den über Devisentermingeschäfte abgesicherten Wechselkursen
erfolgt demnach im Anschluss an die reguläre Gesellschafter-
für die Darlehensauszahlungen und den während des Tilgungs-
versammlung im Jahr 2010. Soweit die Liquiditätssituation der
verlaufes unterstellten Kursen. Bei den unterstellten Kursen
Beteiligungsgesellschaft und der Ein-Schiffsgesellschaften es
ergeben sich die ausgewiesenen Kursdifferenzen aus den Dar-
erlaubt, können Akontozahlungen auf die jeweils noch zu be-
lehenstilgungen.
schließende Ausschüttung bereits am Jahresende des betreffenden Wirtschaftsjahres vorgenommen werden. Die Differenz
Abschreibungen
zu den Ausschüttungen an die Direktgesellschafter ist i. d. R. die
Zur Berechnung der Abschreibungen wurden steuerliche Nut-
Summe der auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallenden
zungsdauern von 18 Jahren unterstellt. Unter Berücksichtigung
Verwaltungskosten.
steuerlicher Schrottwerte von EUR 270 pro Tonne wurde eine lineare Abschreibung angenommen. Für das Jahr 2009 wurden
Schiffsverkauf
entsprechend den jeweiligen Ablieferungsterminen zeitanteilige
Die Kalkulation unterstellt den Verkauf der Schiffe im Jahr 2027
Abschreibungsbeträge angesetzt.
zu 30 % der Anschaffungskosten inkl. Erstausrüstung und Bauaufsicht (CPO Bremen) bzw. zu 27,5 % der Kaufpreise für die
Steuerbilanzergebnis
anderen Schiffe (insgesamt ca. EUR 52,107 Mio.). Die Vorab-
In den Spalten 16–20 wird das voraussichtliche Steuerbilanz-
gewinne des Vertragsreeders in Höhe von 2 % sowie der TVP
ergebnis der vier Ein-Schiffsgesellschaften sowie der Beteili-
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
gungsgesellschaft ausgewiesen.
in Höhe von 0,3 % des auf das Emissionskapital der Ein-Schiffsgesellschaften entfallenden Veräußerungserlöses wurden in der
Handelsbilanzergebnis der Beteiligungsgesellschaft
Kalkulation bei der Ermittlung der Liquidität vor Ausschüttung
In den Spalten 21 und 22 wird das voraussichtliche Handelsbi-
abgezogen. Der Kurs des USD wurde für den Verkaufserlös mit
lanzergebnis der Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen.
USD 1,40 pro EUR angenommen. Tonnageergebnis der Beteiligungsgesellschaft Die erzielbaren Veräußerungserlöse sind abhängig von den
Da alle Ein-Schiffsgesellschaften von Beginn an zur Tonnage-
Marktverhältnissen und Fremdwährungskursen zu den Zeit-
steuer optieren werden, sind für steuerliche Zwecke die in den
punkten der Schiffsverkäufe. Über die Veräußerungszeitpunkte
Spalten 23 und 24 aufgeführten voraussichtlichen Ergebnisse
entscheidet die Gesellschafterversammlung.
maßgeblich. Zu den Voraussetzungen und Folgen wird auf die Erläuterungen im Kapitel „Steuerliche Rahmenbedingungen“ auf Seite 96 ff. verwiesen.
74
Er läute r u n g e n z u r Li q u i d itäts - u n d Ertrag spro g n os e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss Die nachstehende Übersicht zeigt den prognostizierten Liquiditätsfluss für einen Gesellschafter mit einer Zeichnungssumme von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio. Es wurde bei der Berechnung ein Steuersatz von 45 % p. a. zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt. Ferner wurde berücksichtigt, dass die Ein-Schiffsgesellschaften ihren Gewinn ab 2009 gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer) ermitteln. Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die Darstellung zeitlicher Verschiebungen verzichtet. Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft erfolgen i. d. R. im Jahr nach der Gesellschafterversammlung, d. h. die erste Ausschüttung für 2009 erfolgt im Jahr 2010. Es wurde keine Abzinsung später eingehender Zahlungen auf den Gegenwartswert berücksichtigt. Die Berechnungen können geringfügige EDV-bedingte Differenzen durch Rundung auf volle TEUR/EUR enthalten. In der nachstehenden Tabelle wird bei den Ausschüttungen zwischen Gewinnausschüttungen und Kapitalrückzahlungen unterschieden. Dabei handelt es sich im Gegensatz zu der reinen Liquiditätsbetrachtung auf Seite 68 f. („Liquiditätsprognose“) um eine bilanzielle Betrachtung, bei der neben der vorhandenen Liquidität auch die Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden. Soweit das Kapitalkonto z. B. durch den Teil der Ausschüttungen, der eine Kapitalrückzahlung darstellt, unter die Hafteinlage sinkt, lebt die Haftung des unmittelbar beteiligten Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB insoweit wieder auf. Die Hafteinlage beträgt 10 % der gezeichneten Einlage. Eine entsprechende Haftung entsteht aufgrund der Freistellungsregelung des § 6 des Treuhandvertrages auch für Anleger, die mittelbar über die Treuhänderin beteiligt sind. Aufgrund der unterschiedlichen Höhe des zu versteuernden Einkommens ist eine für alle Kapitalanleger gültige Berechnung nicht möglich. Die individuelle Berechnung für den einzelnen Kapitalanleger sollte auf Basis der jeweiligen persönlichen Daten erfolgen.
S c h i f fs b ete i li g u n g
P ro g n osti z i e rte r Kap itale i n satz u n d Kap italrü c k f luss
75
MPC Offen Flotte 2
PROGNOSTIZIERTER KAPITALEINSATZ UND KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG (IN EUR) Eigenmittel– einzahlung
Liquiditätsausschüttungen
Davon Kapitalrück– zahlung
Davon Gewinn– ausschüttung
Steuerliche Ergebnisse in % der Zeichnungssumme
2008
–65.000
0
0
0
0,03
2009
–40.000
Jahr 2.500
2.500
0
0,12
2010
6.000
6.000
0
0,23
2011
6.250
6.250
0
0,23
2012
6.250
2.866
3.384
0,23
2013
6.250
994
5.256
0,23
2014
6.500
2.982
3.518
0,23
2015
6.500
3.003
3.497
0,23
2016
7.000
3.380
3.620
0,23
2017
7.000
3.246
3.754
0,23
2018
7.000
3.777
3.223
0,23
2019
7.250
292
6.958
0,23
2020
7.250
1.376
5.874
0,23
2021
7.500
854
6.646
0,23
2022
8.000
1.092
6.908
0,23
2023
8.000
3.632
4.368
0,23
2024
14.250
3.425
10.825
0,23
2025
15.000
5.750
9.250
0,23
2026
15.500
5.251
10.249
0,23
2027
20.000
4.313
15.687
0,23
–105.000
164.000
60.984
103.016
4,24
77.652
44.016
33.636
0,00
–105.000
241.652
105.000
136.652
4,24
Betriebsphase Schiffsverkauf Gesamt
76
P ro g n osti z i e rte r Kap itale i n satz u n d Kap italrü c k f luss
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Gewinnsteuern Gesamtmittelrückfluss nach Steuern (ohne Einzahlung) –13
Kapitalbindung zum Jahresende
Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende
Haftung gem. § 172 HGB zum Jahresende
–13
–65.013
134.374
0
–58
2.442
–102.571
181.725
0
–108
5.892
–96.679
181.742
0
–108
6.142
–90.537
168.779
0
–108
6.142
–84.395
155.816
0
–108
6.142
–78.253
144.564
0
–108
6.392
–71.860
133.130
0
–108
6.392
–65.468
120.167
0
–108
6.892
–58.576
107.204
0
–108
6.892
–51.684
94.240
0
–108
6.892
–44.792
82.989
0
–108
7.142
–37.650
71.555
0
–108
7.142
–30.508
58.592
0
–108
7.392
–23.116
45.628
0
–108
7.892
–15.224
32.665
0
–108
7.892
–7.332
21.413
0
–108
14.142
6.810
15.295
0
–108
14.892
21.702
9.177
0
–108
15.392
37.094
3.059
0
–108
19.892
56.986
0
0
–2.014
161.986
56.986
0
77.652
134.638
–2.014
239.638
134.638
S c h i f fs b ete i li g u n g
P ro g n osti z i e rte r Kap itale i n satz u n d Kap italrü c k f luss
77
MPC Offen Flotte 2
Sensitivitätsanalysen
Die wirtschaftliche Entwicklung einer Schiffsbeteiligung ist von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Die folgenden Sensitivitätsanalysen zeigen, welche Auswirkungen die Veränderungen wichtiger Einflussfaktoren auf die Prognose haben, und stellen jeweils die daraus resultierenden Abweichungen von der Prognose dar. Dies wird jeweils anhand der Nettoausschüttungen für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 aufgezeigt. Mit dem Begriff Nettoausschüttungen ist
Variation AnschlussCharterrate pro Tag je Schiff in USD c. p.* Abweichung von der Prognose
300
lösen gemäß prognostizierter Kapitalrückflussrechnung gemeint,
275
dieser beträgt in Szenario B, der Prospektversion, EUR 239.638
250
(vgl. Seite 76).
225
Das MS „CPO Bremen“ verfügt ab Ablieferung über eine 8-Jahres-Chartervereinbarung mit Hapag-Lloyd zu USD 45.200 je Tag
C
325
der Gesamtmittelrückfluss nach Steuern inkl. Veräußerungser-
B e schäftig u ng de r Sch iffe
Nettoausschüttung in TEUR
350
B
200 175
A
150
mit einer Verlängerungsoption ab 2017 für vier weitere Jahre
Charterrate pro Tag je Schiff
mit der gleichen Charterrate. Die drei anderen Schiffe sind für ein Jahr ab Übernahme an die Reederei United Arab Shipping
MS „CPO Bremen“
San-A-Schiffe
USD 39.950
USD 16.575
USD 47.000 USD 54.050
USD 19.500 USD 22.425
19.500 verchartert. Im Anschluss an die Festcharter- bzw. Ver-
Szenario A Szenario B Prospektversion Szenario C
längerungsperiode werden durchgehend Charterraten von USD
* c. p. = ceteris paribus: unter Beibehaltung der übrigen Prämissen.
Company (UASC) bzw. 1,5 Jahre ab Übernahme an die Reederei Compañía Sud Americana de Vapores (CSAV) zu jeweils USD
47.000 für das MS „CPO Bremen“ bzw. USD 19.500 pro Tag für die anderen Schiffe angenommen. Grundsätzlich besteht bei jedem Chartervertrag und jeder Chartervereinbarung die Möglichkeit, dass der Charterer ausfällt und ein bestehender Char-
Mit Ausnahme des Jahres der Ablieferung/Übernahme wurde
tervertrag oder eine bestehende Chartervereinbarung vorzeitig
für die Schiffe durchgehend mit 360 Einsatztagen pro Jahr ge-
beendet oder geändert wird.
rechnet. Darüber hinaus wurden in den Dockungsjahren 2013, 2018 und 2023 bzw. 2014, 2019 und 2024 (MS „CPO Bremen“)
Das folgende Schaubild zeigt die Nettoausschüttungen für eine
jeweils zehn zusätzliche Ausfalltage berücksichtigt. Die prospek-
Beteiligung von EUR 100.000 in Abhängigkeit von der unter-
tierten Ausfallzeiten entsprechen der kaufmännischen Vorsicht.
stellten Anschlussbeschäftigung ab 2017 (MS „CPO Bremen“),
Von der Prognose abweichende Ausfallzeiten führen zu einer
ab 2009 (MS „San Adriano“) und ab 2010 (MS „San Aurelio“
Veränderung der Einnahmesituation.
und MS „San Alessio“). Für Szenario A wird bei dem MS „CPO Bremen“ mit USD 39.950 pro Tag ab 2017 gerechnet. Bei den
Die folgende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen
anderen drei Schiffen ab 2009 bzw. 2010 mit USD 16.575.
der Beschäftigung der Schiffe über die gesamte Betriebsperiode und den Nettoausschüttungen für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000.
78
S e n s itivitätsanalys e n
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Die Betriebskosten wurden kalkulatorisch in USD und EUR be-
Variation Beschäftigung c. p. für die gesamte Laufzeit
rücksichtigt. Die tatsächlichen Schiffsbetriebskosten in EUR sind
Abweichung von der Prognose
währung anfallenden Kosten zusätzlich von den entsprechenden
von der allgemeinen Kostenentwicklung und für die in FremdKursen zum Zeitpunkt des Anfalls abhängig.
Nettoausschüttung in TEUR
350 325
Das folgende Schaubild zeigt den Zusammenhang zwischen den
300
Betriebskosten über die gesamte Betriebsperiode und den Net-
275
toausschüttungen für eine Beteiligung von EUR 100.000.
250
A
B
C
225 200 175 150
Einsatztage p. a. Szenario A Szenario B Prospektversion Szenario C
5 Tage weniger
Variation der anfänglichen Schiffsbetriebskosten pro Tag c. p.; Steigerung um 3 % p. a. ab 2010 Abweichung von der Prognose
360 Tage17) 2 Tage mehr
Bzw. 350 Tage in den Jahren mit planmäßiger Dockung.
17)
350
Nettoausschüttung in TEUR
325 300
C
275
B
250
B etri e bs koste n
225
Die Kosten für den normalen Schiffsbetrieb wurden auf Basis
200
von Erfahrungswerten, basierend auf 365 Einsatztagen pro Jahr,
175
kalkuliert. Dabei wurde unterstellt, dass alle Schiffe unter aus-
150
A
ländischer Flagge betrieben werden. Ab dem Jahr 2010 wurde Betriebskosten pro Tag und Schiff
eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerung von 3 % p. a.
MS „CPO Bremen“
eingerechnet. Für die turnusmäßigen Dockungen nach fünf, zehn
San A-Schiffe
sowie 15 Jahren ab Infahrtsetzung der Schiffe (2013, 2018 und
Szenario A
2023) bzw. 2014, 2019 und 2024 (MS „CPO Bremen“) wurden zusätzliche Kosten in Höhe von TUSD 450, 500 bzw. 650 je
Szenario B Prospektversion
USD 7.673
Schiff bzw. TUSD 900, 1000 und 1.100 (MS „CPO Bremen“)
Szenario C
Jeweils 10 % niedrigere Kosten
Jeweils 10 % höhere Kosten USD 5.742
berücksichtigt.
S c h i f fs b ete i li g u n g
S e n s itivitätsanalys e n
79
MPC Offen Flotte 2
Wech s e lku rs
Das nachstehende Schaubild zeigt die Auswirkung einer Vari-
Die Schiffshypothekendarlehen valutieren zu 50 % in USD und
ation des JPY/USD-Kurses. Dabei wurden Kurse von JPY 95
zu 50 % in JPY. Auf diese Weise kann vom niedrigen Zinsniveau
pro USD (Szenario A) bzw. JPY 115 pro USD (Szenario C) an-
des JPY einerseits und von den Vorteilen einer währungskongru-
genommen.
enten Finanzierung andererseits profitiert werden. In der Kalkulation wurde ein Wechselkurs von anfänglich USD 1,50 je EUR (2008 und 2009), USD 1,40 je EUR (durchgängig ab 2010) unterstellt. Für den JPY wurde durchgehend mit einem Wechselkurs von JPY 105 je USD kalkuliert. Die folgende Abbildung veranschaulicht die Auswirkungen einer Kursvariation von USD in EUR auf die Nettoausschüttung nach Steuern für eine Beteiligung von EUR 100.000. Dabei wurden
Variation des Wechselkurses JPY/USD c. p. während der Betriebsphase Abweichung von der Prognose
350
Kurse von USD 1,60 und 1,50 pro EUR (Szenario A) bzw. USD
325
1,40 und 1,30 pro EUR (Szenario C) angenommen.
300
Nettoausschüttung in TEUR
C
275
Variation des Wechselkurses USD/EUR c. p. während der Betriebsphase
250
A
B
225 200 175
Abweichung von der Prognose
350
150
Nettoausschüttung in TEUR
JPY/USD
325
Szenario A
300
C
275
B
250 225
95
Szenario B Prospektversion
105
Szenario C
115
A
200
Zi n s e n
175
Die Schiffshypothekendarlehen valutieren zu 50 % in USD und
150
zu 50 % in JPY. Die festgeschriebenen Zinssätze liegen zwischen
Szenario A
USD/EUR
5,36 % p. a. und 6,635 % p. a. (USD) sowie zwischen 2,87 % p. a.
1,60/1,50
und 3,175 % p. a. (JPY) mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren bzw. fünf Jahren (MS „CPO Bremen“).
Szenario B Prospektversion
1,50/1,40
Szenario C
1,40/1,30
80
S e n s itivitätsanalys e n
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsperiode unterliegen die
Die folgende Grafik zeigt die Auswirkungen einer USD-Zinsvari-
noch ausstehenden Darlehensbeträge in USD und JPY jeweils in
ation nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsperioden. Die Be-
voller Höhe den natürlichen Schwankungen des Kapitalmarktes.
rechnung zeigt die Auswirkungen auf die Nettoausschüttungen
Neu zu vereinbarende Zinsfestschreibungen richten sich nach
bei einer Beteiligung von EUR 100.000.
dem aktuellen Marktniveau und den Laufzeiten der Zinsfestschreibungen. In der Kalkulation wurden ab diesen Zeitpunkten folgende Zinsannahmen getroffen: Kalkulierte Zinsannahmen nach Ablauf der Zinsbindung (USD) Bremen
San A-Schiffe
6 %
–
ab 2011
7 %
ab 2015
ab 2014
7,50 %
ab 2020
ab 2020
Variation des USD-Zinssatzes nach der Zinsfestschreibungsperiode c. p. Abweichung von der Prognose
350
Nettoausschüttung in TEUR
325 300 275 250
A
C
B
225
Kalkulierte Zinsannahmen nach Ablauf der Zinsbindung (JPY)
200
Bremen
San A-Schiffe
175
3,25 %
–
ab 2011
150
3,75 %
ab 2015
ab 2015
4,00 %
ab 2020
ab 2020
In % p. a. Szenario A Szenario B Prospektversion Szenario C
S c h i f fs b ete i li g u n g
+1,5 Prozentpunkte 6,00/7,00/7,50 –1,5 Prozentpunkte
S e n s itivitätsanalys e n
81
MPC Offen Flotte 2
Die folgende Abbildung zeigt die Auswirkungen einer JPY-Zins-
wirkung einer Variation der Veräußerungserlöse auf die Netto
variation auf die Nettoausschüttungen bei einer Beteiligungs
ausschüttungen kann der nachstehenden Grafik entnommen
höhe von EUR 100.000.
werden.
Variation des JPY-Zinssatzes nach der Zinsfestschreibungs periode c. p.
Variation VeräuSSerungs erlöse c. p. Abweichung von der Prognose
Abweichung von der Prognose
350 350
Nettoausschüttung in TEUR
325
300
300
275
275 250
A
Nettoausschüttung in TEUR
325
B
C
C B
250 225
225
200
200
175
175
150
A
150
In % p. a. Szenario A Szenario B Prospektversion Szenario C
+1 Prozentpunkte 3,25/3,75/4,50 –1 Prozentpunkte
Veräußerungserlöse Szenario A
40 % niedriger als prospektiert
Szenario B Prospektversion Szenario C
30 % bzw. 27,5 % 40 % höher als prospektiert
Ve räuSS e r u ng s e r lös e
Ku m u lation de r Abwe ich u ng
Die Höhe der Veräußerungserlöse ist grundsätzlich abhängig von
Abweichungen von den Prognosedaten können für mehrere
der Marktlage für gebrauchte Schiffe zum jeweiligen Veräuße-
Parameter kumuliert auftreten. Sollten z. B. die unterstellten
rungszeitpunkt und dem technischen Zustand der zum Verkauf
Marktraten USD 16.575 je Schiff bzw. USD 39.950 (MS „CPO
vorgesehenen Schiffe. Bei der Prospektrechnung wurde ein Ver-
Bremen“) betragen und die anfänglichen Schiffsbetriebskosten
äußerungserlös in Höhe von 30 % der Kosten für Anschaffung,
zudem um 10 % höher liegen, dann ergäbe sich ein Mittelrück-
Erstausrüstung und Bauüberwachung nach ca. 18 Betriebsjah-
fluss nach Steuern von EUR 132.923. Ebenso ist eine positive
ren ab Infahrtsetzung unterstellt (CPO Bremen). Für die anderen
Abweichung von mehreren Parametern denkbar. Unterstellt man
Schiffe wurden Veräußerungserlöse von 27,5 % der Kaufpreise
z. B. Marktraten von USD 22.425 pro Schiff bzw. USD 54.050
nach 19,2 Betriebsjahren angenommen. Über den Zeitpunkt der
(MS „CPO Bremen“) sowie um 10 % niedrigere anfängliche Be-
Veräußerung bestimmt die Gesellschafterversammlung. Die Aus-
triebskosten, resultiert daraus ein Mittelrückfluss nach Steuern von EUR 336.274, jeweils bezogen auf eine Beteiligungssumme von EUR 100.000. Eine realistische Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der Parameterausprägungen ist nicht möglich.
82
S e n s itivitätsanalys e n
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MPC Offen Flotte 2
Vertragliche Rahmenbedingungen
Kaufverträge
Falls eins, mehrere oder alle Schiffe vor der Übernahme einen
Die drei Schifffahrtsgesellschaften haben mit Datum vom 25.
tatsächlichen, einen angenommenen oder einen mit einem To-
Juni 2008 jeweils einen Schiffskaufvertrag (MoA) mit den Ver-
talschaden vergleichbaren Schaden erleiden, wird der jeweilige
käufergesellschaften abgeschlossen. Die Kaufpreise betragen
Kaufvertrag null und nichtig.
jeweils USD 34,8 Mio. zzgl. EUR 5,88 Mio. Die Kaufverträge unterliegen deutschem Recht, Gerichtsstand Die Kaufpreise werden zum Übernahmezeitpunkt, voraussichtlich
ist Hamburg.
1. Oktober 2008, zu 100 % fällig. In einer gesonderten Vereinbarung vom 25. Juni 2008 wurde geregelt, das die Kaufpreise
Bauvertrag
gestundet werden, soweit das planmäßige Eigenkapital bei Fäl-
Die Ein-Schiffsgesellschaft MS „CPO Bremen“ hat am 3. Mai
ligkeit noch nicht vorliegt. Der gestundete Kaufpreisanteil erhöht
2007 einen Schiffbauvertrag mit der Hyundai Heavy Industries
sich um 5 % p. a. vom Tag der Fälligkeit bis zur Zahlung. Weiterhin
Co. Ltd., Ulsan, über den Bau eines 8.600-TEU-Containerschiffes
wurde vereinbart, dass der Kaufpreis zum Teil in JPY geleistet
abgeschlossen. Der mit der Werft vereinbarte Baupreis pro Schiff
wird. Der JPY-Anteil ist begrenzt auf die Höhe der bestehenden
beträgt USD 123.300.000. Davon waren 20 % bei Erhalt der An-
JPY-Darlehen der Verkäufergesellschaften.
zahlungsgarantie fällig. Weitere 10 % waren sechs Monate nach Unterzeichnung des Schiffsbauvertrages fällig. Vertragsgemäß
Die Umrechnung des USD in JPY erfolgt zu den ursprünglichen
sind zwei weitere Raten à 10 % bei Zuschneidung des Stahls und
Darlehensauszahlungskursen der Verkäufergesellschaften. Diese
Kiellegung zahlbar, die restlichen 50 % werden bei der Schiffs-
betragen JPY 106,25 pro USD („San Adriano“), JPY 105,828
ablieferung fällig. Das Schiff wird voraussichtlich im November
pro USD („San Aurelio“), JPY 105,97 pro USD („San Alessio“).
2009 abgeliefert. Vertraglicher Ablieferungstermin ist der 31. Dezember 2009. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Abliefe-
An den drei Verkäufergesellschaften sind die Reederei Claus-
rung über den vertraglichen Ablieferungstermin hinaus kommen,
Peter Offen (GmbH & Co.) KG sowie ein Tochterunternehmen
wäre bei Umständen, die die Werft zu verantworten hat, ab dem
der MPC Capital AG bei abweichenden Kommanditeinlagen mit
31. Tag bis zum 180. Tag eine Vertragsstrafe von USD 23.000
jeweils 50 % beteiligt. Die wirtschaftlichen Aufwendungen der
zu zahlen. Bei einer Verzögerung von mehr als 180 Tagen ab den
Verkäufergesellschaften für die Anschaffung der Schiffe betru-
vereinbarten Ablieferungsterminen ist die Ein-Schiffsgesellschaft
gen jeweils rd. USD 43,5 Mio. Darin enthalten sind neben den
berechtigt, den Bauvertrag zu kündigen. In Fällen höherer Gewalt
Zahlungen an die Werft auch die Kosten für die Erstausrüstung
und bei Verzögerungen, die die Werft nicht zu vertreten hat (z. B.
der Schiffe, für die Zwischenfinanzierung der Anzahlungsraten
Krieg), verlängert sich diese Zeitspanne um die Dauer des Ver-
und Bankgebühren sowie Gründungskosten. Aufwendungen für
zögerungsgrundes. Weicht das Schiff hinsichtlich der technischen
die vorbereitende Bereederung und die Bauaufsicht wurden kal-
Spezifikationen von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen
kulatorisch mit jeweils USD 0,4 Mio. einbezogen. Die vereinbar-
ab, ist die Bauwerft gegenüber der Ein-Schiffsgesellschaft zur
ten Kaufpreise entsprechen den wirtschaftlichen Aufwendungen
Zahlung pauschalierter Schadenersatzbeträge verpflichtet. Bei
der Verkäufergesellschaften, wobei der EUR-Anteil zum Kurs von
wesentlichen Abweichungen des Schiffes von der vertraglich
USD 1,48 pro EUR umgerechnet wurde.
vereinbarten Beschaffenheit kann die Ein-Schiffsgesellschaft den Bauvertrag unter bestimmten, festgelegten Voraussetzungen
Die Schiffe sind gewartet und ohne Auflagen durch die Klassifi-
kündigen. Die Verträge unterliegen englischem Recht, Gerichts-
kationsgesellschaft bzw. ohne Schäden, die dazu führen würden,
stand ist London.
sowie mit allen notwendigen Ausrüstungsgegenständen und Ersatzteilen zu übergeben.
Refundment-Garantie Die koreanische Export-Import Bank (KEXIM) hat der EinSchiffsgesellschaft MS „CPO Bremen“ unwiderruflich die Rück-
84
Ve rtrag li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
zahlung der ersten bis fünften Anzahlungsrate zzgl. 6 % Zinsen
dabei im Namen und für Rechnung der Ein-Schiffsgesellschaften
p. a., bis zu einer Gesamtsumme von USD 61.650.000, für den
Geschäfte und Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb
Fall garantiert, dass sich entsprechende Ansprüche aus dem
einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu gehören u. a. die
Bauvertrag ergeben.
Beschäftigung der Schiffe, die Versorgung mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen, die Bemannung und die Instandhal-
Vereinbarungen über die Bauaufsicht und die vorbereiten-
tung der Schiffe sowie das gesamte Finanzmanagement. Für
de Bereederungstätigkeit
Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen
Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG hat am
Geschäftsbetrieb hinausgehen, hat der Vertragsreeder die Ein-
25. Juni 2008 mit der Ein-Schiffsgesellschaft MS „CPO Bremen“
willigung der Ein-Schiffsgesellschaften einzuholen. Der Vertrags-
einen Vertrag über die Bauaufsicht für das Fondsschiff „CPO
reeder erhält für die Erfüllung sämtlicher Verpfichtungen und zur
Bremen“ geschlossen. Die Bauaufsicht umfasst die technische
Abgeltung aller Aufwendungen eine Vergütung von 3 % („CPO
Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung bis zur
Bremen“) bzw. 4 % der Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter
Übergabe des Schiffes entsprechend des Schiffbauvertrages und
Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie Ver-
den Bauvorschriften unter Berücksichtigung der einschlägigen
sicherungsleistungen für Zeitausfälle. Ausgenommen sind ledig-
gesetzlichen Bestimmungen; ferner die Verhandlungen mit der
lich Prüfungskosten für Buchhaltung und Jahresabschluss so-
Werft, den Unterlieferanten und Behörden sowie die Beschaf-
wie Reisekosten für Inspektionen außerhalb Deutschlands sowie
fung der Erstausrüstung.
außergewöhnliche Auslagen für Havarieunfälle. Eine Pauschalvergütung bei Nichtbeschäftigung eines Schiffes wurde nicht
Darüber hinaus übernimmt die Reederei Claus-Peter Offen
vereinbart. Wird ein Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust
(GmbH & Co.) KG Aufgaben im Zusammenhang mit der Pro-
eines Schiffes ein, so erhält der Vertragsreeder für die Durch-
jektrealisierung, der vorbereitenden Bereederung und Haftung.
führung des Verkaufes oder die Abwicklung des Totalverlustes
Die Projektrealisierung und Vorbereitung der Bereederung um-
sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Liquidation der
fasst die Bereiche Anfangsbeschäftigung, Vorbereitung des Ge-
Gesellschaft einen Vorabgewinn in Höhe von 2 % des Nettoer-
schäftsbetriebes einschließlich der Bemannung der Schiffe sowie
löses bzw. der Versicherungsleistung. Zu den Einzelheiten des
die Organisation der Zwischenfinanzierung und der Endfinanzie-
Vertragsreedervertrages wird auf den vollständigen Vertragstext
rung einschließlich der Gestellung von Sicherheiten gegenüber
verwiesen, der beispielhaft für MS „CPO Bremen“ auf den Seiten
den finanzierenden Banken. Diese Tätigkeiten führt die Reederei
151 ff. abgedruckt ist. Dieser unterscheidet sich von den anderen
Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG bereits seit Abschluss des
Vertragsreederverträgen nur durch die Höhe der Vergütungen.
Bauvertrages im Jahre 2007 aus. Für die Bauaufsicht erhält sie eine Vergütung in Höhe von USD 400.000 für das MS „CPO
Charterverträge
Bremen“. Für die Projektrealisierung und die vorbereitende Be-
Für das MS „San Adriano“ wurde am 24. Januar 2008 ein Zeit-
reederung erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.)
chartervertrag mit UASC abgeschlossen, der mindestens bis
KG eine Vergütung in Höhe von ebenfalls USD 400.000 für das
zum 1. September 2009 läuft und bis zum 15. November 2009
MS „CPO Bremen“. Beide Vergütungen sind bei Ablieferung fäl-
verlängert werden kann. Die vereinbarte Charterrate beträgt
lig. Bei Streitigkeiten entscheidet das für Hamburg zuständige
USD 19.500 pro Tag. Für die beiden Schifffahrtsgesellschaften
Gericht.
Zweite MS „San Aurelio“ und Zweite MS „San Alessio“ liegen Zeitcharterverträge vom 12. Februar 2008 mit CSAV vor. Sie
Vertragsreederverträge
laufen für zwei Jahre ab Infahrtsetzung der Schiffe im April
Die Ein-Schiffsgesellschaften als Eigentümer der Schiffe haben
2008. Für diesen Zeitraum beträgt die vereinbarte Charterrate
am 25. Juni 2008 die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.)
USD 19.500. Die Gesellschaft MS „CPO Bremen“ hat am 2. Mai
KG ab Infahrtsetzung des jeweiligen Schiffes mit der Übernahme
2007 eine Chartervereinbarung mit Hapag-Lloyd über eine Lauf-
der Vertragsreederschaft beauftragt. Der Vertragsreeder nimmt
zeit von acht Jahren mit einer Charterrate von USD 45.200 pro Tag abgeschlossen.
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Ve rtrag li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
85
MPC Offen Flotte 2
Bauzeitfinanzierung Kommanditgesellschaft MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. Darlehensgeber
Commerzbank
Datum der Vereinbarung
24. Mai 2007
Max. Darlehenssumme
USD 67.600.000
Währungen
Leitwährung USD, max. 50 % JPY, CHF oder EUR möglich
Laufzeit
Bis zu der Schiffsablieferung, max. bis zum 30. Juni 2010
Rückzahlung
Bei Schiffsablieferung
Bearbeitungsgebühren
USD 200.000
Kreditprovision
0,20 % p. a.
CSAV hat die Möglichkeit, die Dauer der Charterperioden um bis
FI NANZ I E R UNG
zu 45 Tage zu verlängern oder bis zu 30 Tage zu verkürzen, um das Ausscheiden der Schiffe aus seinen Routen besser disponieren zu können.
Bauzeitfinanzierungen Die Ein-Schiffsgesellschaft MS „CPO Bremen“ hat im Mai 2007 eine Bauzeitfinanzierung mit der Commerzbank AG, Hamburg,
Hapag-Lloyd verfügt über eine vierjährige Charterverlängerungs-
geschlossen. In der obigen Tabelle sind die wesentlichen Infor-
option zur gleichen Charterrate.
mationen zu dem Darlehen zusammengefasst.
Die Chartervereinbarungen unterliegen englischem Recht, Ge-
Zinsen werden zum jeweiligen Termin auf Basis des jeweils ak-
richtsstand ist London.
tuellen Zinsniveaus errechnet und fällig. Insgesamt ergibt sich ein Zwischenfinanzierungsaufwand von ca. USD 5.476.000 (ca.
Der Befrachtungsmakler Carl Bock & Co. (GmbH & Co.) KG
EUR 3.979.000).
erhält gemäß den Charterverträgen jeweils eine Befrachtungskommision von 1,25 % (bzw. 0,25 % für die „CPO Bremen“) von
Als Sicherheit für das Darlehen wurde neben der Abtretung der
den jeweiligen Chartereinnahmen. Für alle Chartern – mit Aus-
Rechte aus den Bauverträgen, der Platzierungsgarantie, der Re-
nahme für die der „CPO Bremen“ – fallen darüberhinaus 1,25 %
fundment-Garantie und den Schuldmitübernahmen im Rahmen
Adresskommission der jeweiligen Chartereinnahmen an, die der
der 105 %-Klausel des JPY-Darlehensanteils eine selbstschuld-
Schiffbroker Howe Robinson & Co. Ltd., bzw. Vogt & Maquire
nerische Bürgschaft über USD 67.600.000 der Reederei Claus-
Shipbroking Ltd., erhält.
Peter Offen (GmbH & Co.) KG vereinbart. Weiterhin wurden die Rechte und Ansprüche der Ein-Schiffsgesellschaft gegenüber
Die zuvor genannten Charterraten werden monatlich abgerech-
den Kommanditisten und dem Treuhänder an die Bank abge-
net.
treten.
86
Ve rtrag li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Soweit Änderungen des rechtlichen Umfeldes (einschließlich
Nordbank gemäß Term Sheet vom 21. Juli 2008. Darlehensneh-
Basel II, einer zum 1. Januar 2007 eingeführten Eigenkapital-
mer ist die jeweilige Ein-Schiffsgesellschaft. Der Kredit beträgt
richtlinie für die Kreditvergabe) zu einer höheren Kostenbelas
max. USD 30.452.100 je Schiff. Es ist vorgesehen, 50 % der
tung für die Darlehensgeber führen, gehen sie zulasten der
Endfinanzierungsdarlehen in USD und 50 % in JPY aufzuneh-
Ein-Schiffsgesellschaft. Darüber hinaus trägt die Ein-Schiffsge-
men. Die Commerzbank erhält als Bearbeitungsgebühr 0,2 % des
sellschaft weitere Kosten, z. B. für Rechtsberatungen. Der Darle-
maximalen Darlehensbetrages. Die HSH Nordbank erhält 0,25 %
hensvertrag unterliegt deutschem Recht.
des Darlehensbetrages als Bearbeitungsgebühr. Die Gebühren sind jeweils bei Valutierung fällig. Die Verzinsung erfolgt auf
Schiffshypothekendarlehen
Basis des LIBOR zuzüglich Marge. Nach Ablauf von drei („San
Die langfristige Endfinanzierung des MS „CPO Bremen“ erfolgt
Aurelio“) bzw. fünf Jahren nach Auszahlung des Darlehens wird
gemäß dem Term Sheet vom 28. Juli 2008 durch die Commerz-
die Marge neu festgesetzt.
bank AG18). Der Kredit beträgt max. USD 91.844.900. Es ist vorgesehen, 50 % der Endfinanzierungsdarlehen in USD und 50 %
Die Darlehen haben eine Laufzeit von 15 Jahren ab Übernah-
in JPY aufzunehmen. Die Bank erhält als Bearbeitungsgebühr
me der Schiffe. Die Tilgung erfolgt vertragsgemäß in jeweils 58
USD 95.000, fällig bei Darlehensvalutierung. Die Verzinsung er-
vierteljährlichen Raten in Höhe von jeweils rd. USD 262.517 zzgl.
folgt auf Basis LIBOR zuzüglich Marge. Nach Ablauf von fünf
JPY-Anteil. Die Tilgungsraten liegen zwischen JPY 27.797.951
Jahren nach Auszahlung des Darlehens wird die Marge neu
und JPY 27.942.335 je Schiff. Die ersten Raten sind jeweils drei
festgesetzt.
Monate nach der jeweiligen Schiffsübernahme fällig. Sondertil-
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 17 Jahren ab Werftablie-
mindestens USD 50.000 bzw. USD 100.000 („San Aurelio“) vor-
ferung des Schiffes. Die Tilgung erfolgt vertragsgemäß in je-
genommen werden. In den ersten beiden Dockungsjahren wird
gungen können am Ende der jeweiligen Zinsperiode in Höhe von
weils 68 vierteljährlichen Raten in Höhe von rd. USD 675.324
jeweils die Tilgungsrate im vierten Quartal in Höhe von 1/58 des
zzgl. JPY 77.709.479. Die ersten Raten sind drei Monate nach
Darlehenbetrages ausgesetzt.
Schiffsübernahme fällig. Sondertilgungen können jeweils am Ende der jeweiligen Zinsperiode in Höhe von mindestens USD
Als Sicherheiten für alle Darlehen wurden die Eintragungen
50.000 vorgenommen werden. In den ersten beiden Dockungs-
erstrangiger Schiffshypotheken über 120 % des Darlehensbe-
jahren wird jeweils die Tilgungsrate im vierten Quartal in Höhe
trages („San Aurelio“) bzw. 130 % der Darlehensbeträge der „San
von 1/68 des Darlehensbetrages ausgesetzt und zusammen mit
Adriano“ und „San Alessio“ vereinbart. Ferner sehen die Term
der letzten Tilgungsrate des Darlehens zur Rückzahlung fällig.
Sheets die Abtretung der Rechte aus den Charterverträgen so-
Hierfür übernehmen die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH &
wie von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen der Schiffe vor.
Co.) KG und die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG selbst-
Des Weiteren ist eine Mithaftung im Rahmen der 105 %-Klausel
schuldnerische Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von 2/68
des JPY-Darlehensanteils von der Reederei Claus-Peter Offen
des Darlehensbetrages.
(GmbH & Co.) KG vereinbart worden.
Die langfristige Endfinanzierung der MS „San Adriano“ und „San
Im Zusammenhang mit dem Schiffshypothekendarlehen haben
Alessio“ erfolgt gemäß Term Sheet vom 28. Juli 2008 durch die
die vier Ein-Schiffsgesellschaften die auf Seite 73 dargestellten
Commerzbank AG. Die des MS „San Aurelio“ durch die HSH
Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps) mit den jeweiligen finanzierenden Banken geschlossen.
18) D ie finanzierenden Banken haben weder das diesem Prospekt zugrunde liegende Beteiligungsangebot mitkonzipiert noch den vorliegenden Prospekt mitgestaltet oder geprüft. Soweit sie Einblick in die Struktur des Beteiligungsangebots oder in Verträge hatten, geschah dies lediglich im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber. Die Banken übernehmen keine weitergehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere keine Garantie für ein erfolgreiches Projekt und/oder die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in diesem Prospekt.
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Ve rtrag li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
87
MPC Offen Flotte 2
Son stig e Ve rträg e
Fondsgesellschaft und den Ein-Schiffsgesellschaften werden auf
Vertriebsvereinbarungen (Vereinbarung über die
alternativ zu der Übernahme einer Einlage der Gesellschaft ein
Beschaffung des Eigenkapitals)
Darlehen zur Verfügung stellen. Jeder Platzierungsgarant kann
Die Beteiligungsgesellschaft sowie die vier Ein-Schiffsge-
die Einlage nach eigener Wahl als Kommanditist, Treugeber oder
sellschaften haben die MPC Capital Investments GmbH am
stiller Gesellschafter erbringen oder durch einen oder mehrere
25. Juni 2008 mit der Einwerbung des in der Investitionsrech-
Dritte erbringen lassen.
die Garantiesumme angerechnet. Jeder Platzierungsgarant kann
nung vorgesehenen Emissionskapitals von EUR 62.713.000 zzgl. bis zu EUR 500.000, jeweils nebst 5 % Agio, beauftragt. Diese
Dienstleistungsvertrag zwischen der Emittentin und den
wird dazu geeignete Vermittler einschalten. Für die Vermittlung
vier Ein-Schiffsgesellschaften
des Zeichnungskapitals erhält die MPC Capital Investments
Die Emittentin hat mit den vier Ein-Schiffsgesellschaften am
GmbH eine Vergütung in Höhe von EUR 10.725.000 zzgl. 5 %
25. Juni 2008 einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, auf des-
Agio auf das Kommanditkapital. Für überzeichnete Beträge bis
sen Grundlage die Emittentin die vier Ein-Schiffsgesellschaften
zu EUR 500.000 erhält die MPC Capital Investments GmbH eine
berät und für sie administrative Leistungen erbringt. Zur Erfüllung
Vergütung von 15 % zzgl. 5 % Agio. Die Vergütungen verstehen
dieser Aufgaben hat die Emittentin am 25. Juni 2008 einen wei-
sich zzgl. Umsatzsteuer. Sie werden fällig mit Annahme der je-
teren Dienstleistungsvertrag mit der TVP Treuhand- und Verwal-
weiligen Beitrittserklärung, nicht jedoch bevor die Bedingungen
tungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH abgeschlossen. Die
zur Mittelfreigabe des zwischen der Beteiligungsgesellschaft und
TVP wird demnach für die vier Ein-Schiffsgesellschaften unter
dem Mittelverwender abgeschlossenen Mittelverwendungsver-
anderem folgende administrative Leistungen erbringen: Kommu-
trages erfüllt sind.
nikation mit den Gesellschaftern, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Gesellschaftern sowie Durchführung und Nachbe-
Platzierungsgarantie
reitung der Gesellschafterversammlungen. Für diese Leistungen
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvor-
erhält die TVP die auf Seite 57 f. dargestellte Vergütung. Der
habens und der Finanzierung haben die MPC Capital AG und
Vertrag endet mit der Abwicklung der Beteiligungsgesellschaft,
die Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG eine nicht vergütete
eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ge-
Platzierungsgarantie übernommen. Jeder Platzierungsgarant ver-
richtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
pflichtet sich, eine Einlage zu übernehmen und einzuzahlen, die in ihrer Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den gezeichne-
Technischer Ausfallpool
ten und eingezahlten Einlagen und EUR 66.100.000, insgesamt
Alle Fondsschiffe werden ab dem Tag der Infahrtsetzung einem
jedoch maximal EUR 62.685.000, entspricht, wenn bis zum 30.
technischen Ausfallpool der Reederei Claus-Peter Offen ange-
November 2009 nicht das gesamte zur Zeichnung vorgesehene
hören. Der Pool umfasst zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Eigenkapital von Investoren gezeichnet und eingezahlt worden
inklusive der Fondsschiffe 63 Schiffe der Reederei Claus-Peter
ist. Die von den Garanten oder deren Konzerngesellschaften be-
Offen. Davon befinden sich Ende Juni bereits 42 Schiffe in
reits übernommenen Einzahlungsverpflichtungen gegenüber der
Fahrt. In dem Pool werden die Nettoeinnahmeverluste der Pool-
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Ve rtrag li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
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MPC Offen Flotte 2
mitglieder ermittelt nach der tatsächlichen Ausfallzeit und dem
Gesellschaftsverträge der Ein-Schiffsgesellschaften
festgelegten Einnahmeausfall. Dieser entspricht den Betriebs-
Die Gesellschaftsverträge der vier Ein-Schiffsgesellschaften sind
und Verwaltungskosten sowie dem Kapitaldienst, vertraglich als
weitgehend inhaltsgleich. Exemplarisch sind die Gesellschafts-
Poolcharterrate definiert. Die tatsächliche Ausfallzeit bezieht sich
verträge der Kommanditgesellschaft MS „CPO Bremen“ Offen
auf eine Nichteinsatzbereitschaft der Schiffe infolge technischer
Reederei GmbH & Co. und der Kommanditgesellschaft Zweite
Defekte oder Kollision. Die Poolmitglieder tragen die gepoolten
MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co. ab Seite 129
Verluste im Verhältnis ihrer Poolcharterraten. Bei einer klas-
ff. abgebildet. Unterschiede des letztgenannten zu den Gesell-
sischen Loss-of-Hire-Versicherung fallen Versicherungsbeiträge
schaftsverträgen der restlichen Ein-Schiffsgesellschaften beste-
an, unabhängig davon, ob Ausfallzeiten entstanden sind. Bei dem
hen in den jeweiligen Investitionsplänen maßgeblich hinsichtlich
hier vorliegenden technischen Ausfallpool dagegen haben die
der Beträge der jeweiligen Schiffshypothekendarlehensanteile,
Poolmitglieder nur die tatsächlich auftretenden Schadensfälle
die sich kursbedingt unterscheiden (vgl. Finanzierungsplan der
solidarisch zu tragen. Der Pool umfasst Einnahmeverluste, die
Beteiligungsgesellschaft, Seite 61).
während des siebten bis 180. Tages der Nichteinsatzbereitschaft entstehen, jedoch höchstens für 180 Tage pro Jahr (ab dem Eintritt des ersten Ausfalls). Abgerechnet werden die angefallenen Verluste nach Behebung des technischen Mangels und Wiederinbetriebnahme des Schiffes. Die Abrechnungen des Pools werden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich geprüft. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2010 und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich um weitere zwölf Monate. Bei Insolvenz einer Ein-Schiffsgesellschaft bzw. Verkauf oder Totalverlust/Aufgabe eines der Schiffe scheidet das entsprechende Poolmitglied aus dem Pool aus. Der Pool wird dann von den übrigen Poolmitgliedern fortgeführt. Damit hat die Insolvenz eines Poolmitgliedes keine infizierende Wirkung auf die übrigen Poolmitglieder. Sollten wider Erwarten zwischen den Poolmitgliedern untereinander oder den Poolmitgliedern und dem Vertragsreeder Meinungsverschiedenheiten entstehen, so werden diese unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht unter Anwendung deutschen Rechts entschieden.
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MPC Offen Flotte 2
Übersicht über die weiteren Vertragspartner Ein-Schiffsgesellschaft 1 Firma
Kommanditgesellschaft MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co.
Funktion
Eigentümerin des MS „CPO Bremen“
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRA 105845
Kommanditkapital
EUR 33.700.000 (vertraglich vorgesehen)
Komplementärin
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Tag der ersten Eintragung/Gründung
23. April 2007
Kommanditisten
Claus-Peter Offen Holding KG Reederei Claus Peter Offen (GmbH & Co.) KG MPC Capital Investments GmbH TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Ein-Schiffsgesellschaft 2 Firma
Kommanditgesellschaft Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co.
Funktion
Eigentümerin des MS „San Adriano“
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRA 106962
Kommanditkapital
EUR 10.800.000 (vertraglich vorgesehen)
Komplementärin
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Tag der ersten Eintragung/Gründung
24. September 2007
Kommanditisten
Claus-Peter Offen Holding KG Reederei Claus Peter Offen (GmbH & Co.) KG MPC Capital Investments GmbH TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
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MPC Offen Flotte 2
Ein-Schiffsgesellschaft 3 Firma
Kommanditgesellschaft Zweite MS „San Aurelio“ Offen Reederei GmbH & Co.
Funktion
Eigentümerin des MS „San Aurelio“
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRA 106963
Kommanditkapital
EUR 10.800.000 (vertraglich vorgesehen)
Komplementärin
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Tag der ersten Eintragung/Gründung
24. September 2007
Kommanditisten
Claus-Peter Offen Holding KG Reederei Claus Peter Offen (GmbH & Co.) KG MPC Capital Investments GmbH TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Ein-Schiffsgesellschaft 4 Firma
Kommanditgesellschaft Zweite MS „CPO Alessio“ Offen Reederei GmbH & Co.
Funktion
Eigentümerin des MS „CPO Alessio“
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRA 106964
Kommanditkapital
EUR 10.800.000 (vertraglich vorgesehen)
Komplementärin
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Tag der ersten Eintragung/Gründung
24. September 2007
Kommanditisten
Claus-Peter Offen Holding KG Reederei Claus Peter Offen (GmbH & Co.) KG MPC Capital Investments GmbH TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
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Ü b e rs i c ht ü b e r d i e we ite r e n Ve rtrag spartn e r
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MPC Offen Flotte 2
Komplementärin der Ein-Schiffsgesellschaften Firma
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Funktion
Komplementärin der vier Ein-Schiffsgesellschaften
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 87172
Grundkapital
EUR 25.000
Gründung
18. März 2003
Tag der ersten Eintragung
9. Mai 2003
Geschäftsführer
Claus-Peter Offen, Hamburg Claus Oliver Offen, Hamburg Jan Hendrik Offen, Hoisdorf Andreas Baron von der Recke, Hamburg
Komplementärin des Vertragsreeders und des Gründungskommanditisten Firma
Verwaltungsgesellschaft Reederei Claus-Peter Offen mbH
Funktion
Komplementärin des Gründungskommanditisten Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 57106
Grundkapital
EUR 50.000
Gründung
30. August 1994
Tag der ersten Eintragung
22. November 1994
Geschäftsführer
Claus-Peter Offen, Hamburg Claus Oliver Offen, Hamburg Jan Hendrik Offen, Hoisdorf Andreas Baron von der Recke, Hamburg
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Ü b e rs i c ht ü b e r d i e we ite r e n Ve rtrag spartn e r
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
Kommanditist der Ein-Schiffsgesellschaften Firma
Claus-Peter Offen Holding KG
Funktion
Kommanditistin der vier Ein-Schiffsgesellschaften
Sitz
Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg
Handelsregister
HRA 107 789
Voll haftender Gesellschafter
Claus-Peter Offen
Gründung
7. März 2003
Geschäftsführer
Claus-Peter Offen, Hamburg Claus Oliver Offen, Hamburg Jan Hendrick Offen, Hoisdorf Andreas Baron von der Recke, Hamburg
Weiterer Platzierungsgarant Firma
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Funktion
Platzierungsgarant für das Emissionskapital
Sitz
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 72691
Grundkapital
EUR 10.600.000
Gründung
1999
Tag der ersten Eintragung
23. September 1999
Vorstand
Dr. Axel Schroeder, Hamburg Ulrich Oldehaver, Norderstedt Ulf Holländer, Hamburg Axel Siepmann, Hamburg Tobias Boehncke, Hamburg
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Ü b e rs i c ht ü b e r d i e we ite r e n Ve rtrag spartn e r
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MPC Offen Flotte 2
Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage Aussch e ide n e i n e s G e s e llschafte rs
R ückabwicklu ng
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer ge-
Sollten ein oder mehrere Schiffe nicht planmäßig an die Ein-
schlossen. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft gemäß
Schiffsgesellschaften übergeben werden, könnte dies die vorzei-
§ 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesell-
tige Beendigung einer oder mehrerer Gesellschaften zur Folge
schaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kün-
haben. Für die bis dahin anfallenden Verbindlichkeiten haften die
digen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2027. Darüber hinaus
Gesellschafter mit ihrer gesamten Pflichteinlage.
hat der Gesellschafter das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Weiterhin kann der Gesellschafter in bestimmten Fällen
Ü b e rtrag u ng von G e s e llschaftsante i le n
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§§ 7, 18 des Ge-
Die vollständige oder teilweise Übertragung einer Beteiligung ist
sellschaftsvertrages), z. B. wenn er seine Einlageverpflichtung
nach Zustimmung durch die persönlich haftende Gesellschafterin
nicht erfüllt, die Beteiligung gepfändet, über sein Vermögen das
der Beteiligungsgesellschaft gemäß § 16 des Gesellschaftsver-
Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kommanditist Auflö-
trages der Beteiligungsgesellschaft jederzeit möglich. Eine Über-
sungsklage erhebt. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters
tragung auf Ehegatten und in gerader Linie Verwandte sowie eine
wird die Beteiligungsgesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter
Übertragung zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen, eine
den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.
Sicherheitsübereignung oder die Bestellung eines Nießbrauchs ist ohne Zustimmung möglich. Die Übertragung ist nur möglich,
Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers infolge seiner Kün-
wenn die verbleibende und die bestehende Beteiligung jeweils
digung oder seines Ausschlusses hat der Gesellschafter gemäß
mindestens EUR 500 beträgt. Im Falle der Veräußerung hat die
§ 18 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag Anspruch auf ein Auseinan-
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG ein Vorkaufsrecht,
dersetzungsguthaben. Dieses ist auf der Grundlage einer Aus-
das sie innerhalb einer Frist von einer Woche, nachdem ihr der
einandersetzungsbilanz (auf Basis der Konzernbilanz) auf den
Kaufvertrag angezeigt worden ist, ausüben kann.
letzten Bilanzstichtag vor dem Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft, jedoch nicht
Bezüglich der steuerlichen Folgen einer Beteiligungsveräußerung
die Ergebnisse aus nicht bilanzierten, schwebenden Geschäften
wird auf die Ausführungen im folgenden Abschnitt verwiesen.
zu berücksichtigen sind. Weitere Folgen der Kündigung oder des Ausschlusses und ggf. anfallende Kosten sind in § 18 Abs. 6 ff. des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft geregelt. Liqu idation de r G e s e llschaft
Nach dem Konzept der Initiatorin ist vorgesehen, die Beteiligungsgesellschaft nach Verkauf aller Schiffe und Abwicklung der vier Ein-Schiffsgesellschaften zu liquidieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin als Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen in diesem Fall bestmöglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Beteiligungsgesellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitaleinlagen zu verteilen.
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R echtli ch e An gab e n z u r B e e n d ig u n g d e r Ve rm ö g e n san lag e
95
MPC Offen Flotte 2
Steuerliche Rahmenbedingungen
Ei n le itu ng
delsrechtlichen Regelungen entsprechen. Bei der vorliegenden
Die nachfolgenden steuerlichen Angaben beziehen sich auf eine
Modellrechnung dieses Beteiligungsangebotes erzielt die Betei-
in Deutschland ansässige und damit unbeschränkt steuerpflich-
ligungsgesellschaft eine Mehrung ihres Gesellschaftsvermögens.
tige natürliche Person, die sich als Kommanditist oder Treugeber
Die Gesellschafter können insgesamt mit laufenden Jahresüber-
an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co.
schüssen und Veräußerungserlösen rechnen, die in der Summe
KG beteiligt. Weiterhin geht die folgende Darstellung der steuer-
ihre Einlagen übersteigen.
lichen Grundlagen davon aus, dass die Anleger ihre Beteiligung im steuerlichen Privatvermögen halten. Soweit sich Personen-
Das vorliegende Beteiligungsangebot entspricht den im Be-
gesellschaften oder Anleger, die unter § 1 Abs. 1 Körperschaft-
schluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni
steuergesetz (KStG) fallen, beteiligen, können sich erhebliche
1984 aufgestellten Grundsätzen zur Gewinnerzielungsabsicht
steuerliche Abweichungen ergeben. Zur Klärung der abwei-
der Beteiligungsgesellschaft (Anstreben eines Totalgewinns) und
chenden steuerlichen Konsequenzen werden die betreffenden
der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerrisiko und Mitunter-
Anleger gebeten, ihre steuerlichen Berater einzuschalten. Auf die
nehmerinitiative) der Gesellschafter.
im Abschnitt „Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage“ dargestellten steuerlichen Risiken wird hingewiesen.
Pe rsön lich e Zwi sch e n fi nanz i e r u ng de r Ei n lag e
M itu nte r n e h m e rschaft/ Ei n ku n ftsart
Der Zinsaufwand aus einer persönlichen Zwischenfinanzierung
Die beitretenden Gesellschafter beteiligen sich kommanditistisch
mindert als Sonderbetriebsausgabe für den Anleger das Ergebnis
an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co.
aus der Beteiligung nach der Steuerbilanz. Da der ertragsteuer-
KG. Sie sind Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.
liche Gewinn aller Ein-Schiffsgesellschaften und damit mittelbar
2 EStG und erzielen somit im Rahmen der Beteiligung Einkünfte
auch das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft jedoch pauschal
aus Gewerbebetrieb.
gemäß § 5a EStG ermittelt werden soll (Tonnagesteuer), werden die Zinsen und andere Sonderbetriebsausgaben steuerlich nicht
Mitunternehmerschaft setzt laut Gesetzgebung und Rechtspre-
gewinnmindernd berücksichtigt.
chung u. a. voraus, dass die Gesellschaft und die Gesellschafter eine Mehrung ihres Betriebsvermögens anstreben und die
Dennoch mindern die Zinsen als Sonderbetriebsausgaben den
Gesellschafter nach der Anlaufphase laufende und ausschüt-
steuerlichen Totalgewinn des Gesellschafters. Daher sollte die
tungsfähige Gewinne oder einen die Einlage übersteigenden
Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung mit dem steuerlichen
Veräußerungserlös erwarten können, sodass sie in der Gesamt-
Berater abgestimmt werden.
periode höhere Auszahlungen als ihre Einlage erwarten können (Totalgewinn). Die Gewinnerzielungsabsicht wird auf Ebene jeder
Fe stste llu ng von G ewi n n u n d Ve r lust
Gesellschaft (Ein-Schiffsgesellschaften und Beteiligungsgesell-
Zunächst werden die Ergebnisse der Ein-Schiffsgesellschaften
schaft) und des Gesellschafters geprüft.
gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gesondert und einheitlich festge-
Die Mitunternehmerschaft ist bei dem hier vorliegenden Be-
zugerechnet. Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und der
stellt und der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar anteilsmäßig teiligungskonzept sowohl auf der Ebene der Ein-Schiffsgesell-
jeweilige Ergebnisanteil jedes Gesellschafters werden sodann
schaften und der Beteiligungsgesellschaft als auch auf der Ebe-
gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gesondert und einheitlich fest-
ne des Gesellschafters gegeben. Die Kommanditisten/Treugeber
gestellt. Im Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft sind die an-
sind am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der
teilig auf sie entfallenden gem. § 5a EStG pauschal ermittelten
Beteiligungsgesellschaft in vollem Umfang beteiligt. Die Gesell-
Gewinne der Ein-Schiffsgesellschaften enthalten.
schafter verfügen über Mitspracherechte, die den geltenden han-
96
Ste u e r li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
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MPC Offen Flotte 2
Die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage ist bei den
raumzahl) ermitteln. Obwohl es sich nicht um eine eigenständige
Ein-Schiffsgesellschaften jeweils im Jahr der Infahrtsetzung des
Steuerart, sondern um eine Gewinnermittlungsnorm handelt, wird
Schiffes, d. h. in den Jahren 2009 bzw. 2010, vorgesehen. Da-
diese Regelung im allgemeinen Sprachgebrauch als Tonnage-
neben werden die Ein-Schiffsgesellschaften den Gewinn oder
steuer bezeichnet.
Verlust nach der Steuerbilanz ermitteln; er findet für die Berechnung der Einkommensteuer der Gesellschafter oder der Gewer-
Der jeweils pauschal zu ermittelnde Gewinn beträgt nach derzei-
besteuer der Gesellschaften keine Berücksichtigung.
tiger Gesetzeslage EUR 77.485,85 für das MS „CPO Bremen“
B e rücks ichtig u ng de r Ei n kü n fte b e i
Schiff (Nettoraumzahl ca. 9.300) für ein volles Betriebsjahr.
(Nettoraumzahl ca. 56.300) und EUR 24.261,55 je 1.800-TEUde r Ei n komm e n ste u e rve ran lag u ng
Nach Durchführung der steuerlichen Feststellungen für das je-
Der Gewinn wird nur für die Zeit des tatsächlichen Schiffsbe-
weilige Jahr durch das Betriebsstättenfinanzamt wird das ent-
triebes, also ab Ablieferung der Schiffe, berechnet. Durch diesen
sprechende Wohnsitzfinanzamt des Anlegers über die jeweiligen
pauschal ermittelten Gewinn ist das gesamte Jahresergebnis der
Ergebnisanteile informiert. Das Wohnsitzfinanzamt ist an diese
jeweiligen Gesellschaft abgegolten, soweit dieses aus dem Be-
Mitteilung gebunden. Vorher werden dem Anleger die erklärten
trieb von Handelsschiffen entstanden ist. Ergebnisse aus Neben-
Ergebnisanteile durch die Treuhänderin mitgeteilt. Diese sind in
und Hilfsgeschäften, z. B. dem Schiffsverkauf, sind ebenfalls mit
die Steuererklärung des Anlegers zu übernehmen. Die Veranla-
der Pauschale abgegolten. Bei einer Ein-Schiffsgesellschaft wird
gung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt in der Regel unter dem
daher üblicherweise das gesamte Jahresergebnis durch den pau-
Vorbehalt der Nachprüfung und wird im Rahmen einer späteren
schalen Gewinn ersetzt, sodass die Anleger mit jährlich nahezu
Außenprüfung endgültig festgestellt.
identischen steuerlichen Ergebnissen rechnen können. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein Jahresergeb-
Ste u e rsätz e
nis der Gesellschaft Bestandteile enthält, die nicht dem Betrieb
Der Einkommensteuertarif beginnt bei 15 % für ein zu versteu-
von Handelsschiffen zuzuordnen sind und somit nicht unter die
erndes Einkommen von EUR 7.665 und steigt bis auf einen
Tonnagesteuer fallen. Derartige Gewinn- oder Verlustanteile (wie
Spitzensteuersatz von 45 % ab EUR 250.000 an (bei Zusam-
z. B. Zinserträge in wesentlichem Umfang) würden das steuer-
menveranlagung verdoppeln sich die Beträge). Darüber hinaus
liche Ergebnis beeinflussen.
wird derzeit ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %, bezogen auf die Einkommensteuer, erhoben.
Die Tonnagesteuer wird nur auf Antrag angewendet. Nach dem derzeit gültigen Recht werden die Ein-Schiffsgesellschaften
In der Prospektkalkulation wurde mit einem Steuersatz von 45 %
ihren Antrag jeweils im Jahr der Ablieferung stellen. Die Ge-
zzgl. Solidaritätszuschlag gerechnet.
sellschaften werden an die Anträge für zehn Jahre ab dem Infahrtsetzungsjahr gebunden sein. Die Antragstellung setzt im
Wenn der Kapitalanleger einer Religionsgemeinschaft angehört,
Wesentlichen voraus:
kann daneben eine Kirchensteuer anfallen, deren Höhe meist zwischen 8 % und 9 % der Einkommensteuer liegt. Diese Kirchensteuer wurde in der Prospektkalkulation nicht berücksichtigt.
– Die Geschäftsführung der Ein-Schiffsgesellschaft muss sich im Inland befinden; – Das Schiff muss im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sein (auf Basis der
G ewi n n b e ste u e r u ng /Ton nag e ste u e r
Seeschifffahrtsbetriebe können gemäß § 5a EStG ihren Gewinn
Betriebstage); – Die Bereederung des Schiffes erfolgt im Inland;
pauschal in Abhängigkeit von der Größe der Schiffe (Netto-
S c h i f fs b ete i li g u n g
Ste u e r li c h e R ah m e n b e d i n g u n g e n
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MPC Offen Flotte 2
– Das Schiff muss zur Beförderung von Gütern/Personen in internationalen/ausländischen Gewässern eingesetzt sein;
N utz u ng s dau e r u n d Absch r e ib u ng e n
Die steuerliche Nutzungsdauer für neue Seeschiffe beträgt
– Im Falle einer Zeitcharterbeschäftigung muss das Schiff vom
zurzeit nach amtlicher Abschreibungstabelle zwölf Jahre. Am
Vercharterer ausgerüstet werden.
1. Januar 2001 sind neue Abschreibungstabellen für allgemein gebräuchliche Wirtschaftsgüter in Kraft getreten, die eine zum
Diese Voraussetzungen werden planmäßig bei Übernahme des
Teil erhebliche Verlängerung der Nutzungsdauer vorsehen. Für
Schiffes von der Bauwerft erfüllt sein.
Reedereibetriebe wird die Veröffentlichung von branchenspezifischen Abschreibungstabellen mit einer Nutzungsdauer für
Die Erträge und Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft
Seeschiffe zwischen 15 und 20 Jahren erwartet. Wann die Ver-
werden im Wesentlichen als Sonderbetriebseinnahmen und Son-
öffentlichung erfolgt und die Regelungen dann in Kraft treten
derbetriebsausgaben bei den Ein-Schiffsgesellschaften berück-
werden, ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch offen. In
sichtigt. Da Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der Tonnage-
der Prospektkalkulation wurde von einer 18-jährigen Nutzungs-
gewinnermittlung steuerlich nicht berücksichtigt werden, mindern
dauer der Schiffe ausgegangen. Die zulässige Nutzungsdauer im
diese nicht die pauschal ermittelten Gewinne.
Rahmen der Bilanzierung ist abhängig von der zum Zeitpunkt der Übernahme der Schiffe gültigen Rechtslage.
Der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft wird nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt.
In der Prospektkalkulation wurde unter Berücksichtigung steuerlicher Schrottwerte von EUR 270 pro Tonne eine lineare Ab-
Ve räuSS e r u ng de r Sch iffe /Ante i lsve rkäu fe
schreibung angenommen. Im Infahrtsetzungsjahr wurden ent-
Der Veräußerungsgewinn/-verlust aus dem Verkauf der Schiffe
sprechend den jeweiligen Ablieferungsterminen zeitanteilige
und der Liquidation der Ein-Schiffsgesellschaften ist durch den
Abschreibungsbeträge angesetzt.
pauschal nach der Tonnage ermittelten Gewinn abgegolten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Beteiligungsgesellschaft ihre
Der Schrottwert mindert die Bemessungsgrundlage für die Ab-
Beteiligungen an den Ein-Schiffsgesellschaften verkauft.
schreibung.
Ve räuSS e r u ng de r B ete i lig u ng
G rü n du ng s- u n d Platz i e r u ng s koste n sowi e
Eine Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft
we ite r e N e b e n koste n de r I nve stition
durch den Gesellschafter ist mit Zustimmung der persönlich
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 28. Juni 2001 (Az.
haftenden Gesellschafterin jederzeit zulässig (vgl. § 21, „Über-
IV R 40/97) die Kapitalbeschaffungskosten für einen gewerblich
gang von Kommanditanteilen“). Sollte ein Gesellschafter aus
geprägten Immobilienfonds als Anschaffungskosten der Immo-
persönlichen Gründen seine Beteiligung verkaufen wollen, be-
bilie qualifiziert, da die Vertragsgestaltung des entschiedenen
vor die Ein-Schiffsgesellschaften die Schiffe verkaufen, werden
Falles lediglich der Schaffung steuerlichen Aufwandes diene.
sich Geschäftsführung und Treuhänderin im Rahmen des Ge-
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es grundsätzlich
sellschaftsvertrages vermittelnd einschalten und dem jeweiligen
an seiner bisherigen Rechtsprechung – die Kosten bei einem
Gesellschafter behilflich sein. Eine steuerliche Bindungsfrist ist
gewerblich tätigen Unternehmen zum sofortigen Abzug zuzulas-
bei diesem Beteiligungsangebot nicht zu berücksichtigen. Aller-
sen – festhält.
dings sind die Bestimmungen bzgl. des steuerlichen Totalgewinns zu beachten. Daher sollte eine Abstimmung mit dem steuerlichen
Nach Auffassung der Prospektherausgeberin ist das vorgenann-
Berater erfolgen.
te Urteil nicht für diese Gesellschaften anwendbar, da sie gewerblich tätig sind. Die Finanzverwaltung beabsichtigt hingegen,
Der Veräußerungsgewinn oder -verlust ist durch den pauschal
das Urteil auf alle geschlossenen Fonds anzuwenden (BMF-
nach der Tonnage ermittelten Gewinn abgegolten (Erlass der Fi-
Schreiben vom 20. Oktober 2003).
nanzbehörde Hamburg vom 10. Mai 2007).
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MPC Offen Flotte 2
Aus Gründen der Vorsicht wurden in der Prospektkalkulation
Erbschaft- u n d Sch e n ku ng ste u e r
daher die Kapitalbeschaffungskosten, das Agio sowie weitere
Wenn eine Beteiligung an der Gesellschaft von Todes wegen
Kostenpositionen für die Steuerbilanz als Anschaffungskosten
oder im Wege der Schenkung übertragen wird, handelt es sich
der Schiffe behandelt. Lediglich die Zwischenfinanzierungs-
dabei nach § 1 Abs. 1 ErbStG um einen erbschaft- bzw. schen-
kosten, die sonstigen Gründungs- und Beratungskosten ohne
kungsteuerlich relevanten Vorgang. Bei einer Beteiligung an der
Treuhandgebühr und die Kreditbearbeitungsgebühren wurden
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
bei der Berechnung der Ergebnisse nach Steuerbilanz als sofort
handelt es sich um Betriebsvermögen.
abzugsfähige Betriebsausgaben berücksichtigt. Gemäß dem am 31. Januar 2007 veröffentlichten Beschluss des Da die Ein-Schiffsgesellschaften ihre steuerlichen Ergebnisse
Bundesverfassungsgerichtes ist die nach dem derzeitigen Recht
von Beginn an pauschal ermitteln werden, haben die strittige
erfolgende Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig. Der
Auslegung der Rechtsprechung sowie die im vorhergehenden
Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember
Abschnitt erläuterte rechtliche Unsicherheit bzgl. der steuerlichen
2008 eine Neuregelung zu treffen. Dabei ist er gehalten, sich
Nutzungsdauer keine Auswirkung auf die ertragsteuerlichen Er-
bei der Bewertung aller Vermögensgegenstände einheitlich am
gebnisse der Gesellschafter. Es können sich im Wesentlichen
gemeinen Wert zu orientieren. Es ist ihm unbenommen, in einem
Auswirkungen auf die Ermittlung des steuerlichen Totalgewinns
zweiten Schritt bestimmte Vermögensgegenstände zu begünsti-
sowie die Steuerbilanzwerte der Kapitalkonten ergeben, die als
gen, wenn dies im Interesse des Gemeinwohls zu rechtfertigen
Grundlage für eine Besteuerung nach § 15a Abs. 3 EStG (siehe
ist.
dazu unten) sowie im Jahr 2008 noch als Grundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten.
Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2007 den Kabinettsentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes und des
Son stig e ste u e r lich e R eg e lu ng e n
Bewertungsgesetzes beschlossen. Das Gesetzgebungsverfah-
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es diverse Rege-
ren soll im Herbst 2008 abgeschlossen werden. Änderungen
lungen, die die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünf-
sind hierbei noch möglich. Bis zur Neuregelung ist das bisherige
ten oder deren zeitliche Zuordnung betreffen (z. B. § 10d EStG,
Recht weiter anwendbar.
§ 15a EStG, § 15b EStG). Planmäßig werden für die Gesellschafter aufgrund der Option zur Tonnagesteuer keine steuerlichen
Nach der derzeit noch gültigen Rechtslage erfährt das Betriebs-
Verluste entstehen, sodass diese Regelungen nicht zum Tragen
vermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine Reihe
kommen.
von Steuervergünstigungen. Die Kommanditbeteiligung des Anlegers wird als anteiliges Betriebsvermögen mit den Steuerbi-
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass nach § 15a Abs. 3
lanzwerten angesetzt. Hiervon wird ein Freibetrag in Höhe von
EStG Ausschüttungen wie steuerliche Gewinne behandelt wer-
EUR 225.000 bzw. bei mehreren Erwerbern ein entsprechender
den, wenn das steuerliche Kapitalkonto aufgrund der Ausschüt-
Teilbetrag von EUR 225.000 (§ 13a Abs. 1 ErbStG) in Abzug
tung negativ wird. Diese Regelung kann auch bei Option zur
gebracht. Der Freibetrag wird nur einmal innerhalb eines Zeit-
Tonnagesteuer dazu führen, dass der pauschale Gewinn um die
raums von zehn Jahren gewährt. Der nach Abzug des Freibe-
erhaltenen Ausschüttungen, die ein negatives Kapitalkonto erhö-
trages verbleibende Wert ist gem. § 13a Abs. 2 ErbStG mit 65 %
hen oder entstehen lassen, erhöht wird. Bei prospektgemäßem
anzusetzen (sog. Bewertungsabschlag).
Verlauf sind die steuerlichen Kapitalkonten durchgehend positiv, sodass diese Regelung nicht zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus erfährt das Betriebsvermögen eine Tarifentlastung bei natürlichen Personen der Steuerklassen II und III. Diese beträgt in der alten Fassung 88 % der Differenz zum günstigeren Tarif der Steuerklasse I (§ 19a ErbStG).
S c h i f fs b ete i li g u n g
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MPC Offen Flotte 2
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vorgenannten
der Wert dieses Vermögens insgesamt EUR 150.000 übersteigt
Steuervergünstigungen nach altem Recht ist, dass der Erbe bzw.
(Abzugsbetrag; § 13a Abs. 2 ErbStG neu). Wird die Grenze von
Beschenkte mindestens weitere fünf Jahre Gesellschafter der
EUR 150.000 überschritten, so verringert sich der Abzugsbe-
Gesellschaft bleibt und das Schiff bis dahin nicht verkauft wird.
trag um 50 % des die Wertgrenze übersteigenden Betrags. Der
Soweit in den ersten fünf Jahren die Entnahmen nach dieser
Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren für von derselben
Übertragung EUR 52.000 zuzüglich der in dieser Zeit erzielten
Person anfallende Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden.
Gewinne übersteigen (§ 13a Abs. 5 Ziff. 3 ErbStG), kommt es zur Verminderung der Vorteile.
Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag entfallen nachträglich, soweit innerhalb von 15 Jahren der Anteil ver-
Treuhänderisch gehaltene Beteiligungen sind nach Auffassung
kauft wird, wesentliche Betriebsgrundlagen verkauft werden
der Finanzverwaltung (vgl. Finanzministerium Bayern, Erlass vom
(die Schiffe) oder Entnahmen die Gewinne um mehr als EUR
14. Juni 2005) nicht als anteiliges Betriebsvermögen, sondern
150.000 übersteigen.
als Herausgabeanspruch zu behandeln und damit zum Zeitwert zu bewerten. Da die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Steu-
Die persönlichen Freibeträge sind – abhängig vom Verwandt-
ervergünstigungen in diesem Fall nicht gewährt werden, wird je-
schaftsgrad – zwischen EUR 20.000 und EUR 500.000 vor-
dem Anleger empfohlen, sich unmittelbar als Kommanditist im
gesehen.
Handelsregister eintragen zu lassen. Die Steuersätze sollen in der Steuerklasse I zwischen 7 % und Neben den Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG werden
30 % liegen und in den Steuerklassen II und III zwischen 30 %
gemäß § 16 ErbStG je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge
und 50 %. Auch im Entwurf des § 19a ErbStG neu ist eine Tarif-
in Höhe von EUR 5.200 bis 307.000 und nach § 17 ErbStG bei
entlastung für Betriebsvermögen vorgesehen, die die Differenz
Erwerben von Todes wegen durch den Ehegatten oder Kinder
zum günstigeren Tarif der Steuerklasse I ausgleichen soll. Auch
bis zum 27. Lebensjahr ein Versorgungsfreibetrag berücksich-
diese Entlastung soll mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen,
tigt. Der Versorgungsfreibetrag variiert je nach den Verhältnissen
soweit der Erwerber innerhalb von 15 Jahren gegen die Behal-
des Einzelfalles zwischen EUR 10.300 und EUR 256.000. Die
tensregelungen des § 13a ErbStG neu verstößt (§ 19a ErbStG
Steuersätze richten sich nach dem Grad der Verwandtschaft und
neu).
dem erbschaftsteuerlichen Wert des Vermögens (§ 19 ErbStG). Der Mindeststeuersatz beträgt 7 % und der maximale Steuersatz
Um jeweils die aktuellen Entwicklungen bei der erbschaft- und
50 %.
schenkungsteuerlichen Planung zu berücksichtigen, sollte sich jeder Anleger bei seinem steuerlichen Berater informieren.
Nach der derzeit geplanten Änderung wird das Betriebsvermögen nicht mehr mit den Steuerbilanzwerten, sondern mit dem
G ewe rb e ste u e r
gemeinen Wert angesetzt (§ 109 BewG neu). Ein Anteil von 85 %
Sowohl die Beteiligungsgesellschaft als auch die Ein-Schiffsge-
des Betriebsvermögens gilt als begünstigtes Vermögen (§ 13b
sellschaften sind nach § 2 Abs. 1 GewStG gewerbesteuerpflich-
ErbStG neu). Dieses begünstigte Vermögen soll unter Beachtung
tig und haben Anspruch auf einen Freibetrag von jeweils EUR
der Behaltevorschriften von der Erbschaftsteuer freigestellt wer-
24.500 (§ 11 Abs. 1 GewStG).
den (Verschonungsabschlag). Für jedes Jahr innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung, in dem die Lohnsumme unter 70 %
Bei den Ein-Schiffsgesellschaften unterliegt der nach der Ton-
der Ursprungssumme sinkt, vermindert sich der Verschonungs-
nage ermittelte pauschale Gewinn zzgl. der Sonderbetriebsein-
abschlag nachträglich um 1/10. Die verbleibenden 15 % des
nahmen nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden
Betriebsvermögens sollen der Besteuerung unterliegen, soweit
Sonderbetriebsausgaben der einzelnen Gesellschafter (z. B. Treu-
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MPC Offen Flotte 2
handvergütung) der Gewerbesteuer. Die 80 %ige Kürzung des
Um satz ste u e r
Gewerbeertrages für Schifffahrtsbetriebe (§ 9 Nr. 3 GewStG) gilt
Sowohl die Ein-Schiffsgesellschaften als auch die Beteiligungs-
nicht für den pauschal ermittelten Gewinn sowie die hinzuzurech-
gesellschaft sind Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Die Ein-
nenden Sonderbetriebseinnahmen.
Schiffsgesellschaften erzielen umsatzsteuerbefreite Umsätze aus Seeschifffahrt i. S. d. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die
Bei der Beteiligungsgesellschaft unterliegt das nach allgemei-
ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können die Gesell-
nen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelte Ergebnis nach
schaften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG als Vorsteuer abziehen.
Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 7 und 8 GewStG der
Die Beteiligungsgesellschaft erzielt steuerpflichtige Umsätze mit
Besteuerung. Eine Doppelbesteuerung der gewerbesteuerlich
Vorsteuerabzugsrecht.
auf der Ebene der Ein-Schiffsgesellschaften zu versteuernden Gewerbeerträge findet nicht statt, da die Ergebnisse der Ein-
Zur Darstellung der steuerlichen Risiken wird auf Seite 19 f.
Schiffsgesellschaften aus dem Ergebnis der Beteiligungsgesell-
verwiesen.
schaft zu kürzen sind (§§ 9 Nr. 2, 8 Nr. 8 GewStG). Der 4. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat mit Beschluss vom 21. April 2004 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er sowohl die Gewerbesteuer als auch die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungswidrig hält. Insoweit bleibt abzuwarten, ob sich das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung anschließt. An r ech n u ng de r G ewe rb e ste u e r
Gemäß § 35 EStG kann die Gewerbesteuer seit dem Jahr 2001 indirekt auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dies geschieht in der Weise, dass die Einkommensteuer um das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrages vermindert wird (Anrechnungsguthaben). Da die Gewerbesteueranrechnung bei Option zur Tonnagesteuer nicht anzuwenden ist, entstehen bei planmäßigem Verlauf keine Anrechnungsguthaben. Sollte sich ein Gewerbesteueraufwand als Folge der Hinzurechnung von Sonderbetriebseinnahmen ergeben, wird es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes insoweit vermutlich zu einem Anrechnungsguthaben kommen. Dieses wurde aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt.
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Die Verträge 104 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft 117 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 125 Mittelverwendungsvertrag 129 Gesellschaftsvertrag KG MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. 140 Gesellschaftsvertrag KG Zweite MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co. 151 Vertragsreedervertrag KG MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co.
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Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft
Die Ein-Schiffsgesellschaft 1 wird voraussichtlich Ende November 2009
„Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
einen bei der Hyundai Heavy Industries Co. Ltd., Korea, bestellten Containerschiffneubau übernehmen. Die Ein-Schiffsgesellschaften 2 bis 4 haben jeweils ein Containerschiff erworben. Die Schiffe sollen zum 1. Oktober
Präambel
2008 von den Verkäuferinnen übernommen werden. Die Verkäuferinnen
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR A 106 965
haben die Schiffe zwischen März und April 2008 von der Bauwert Hyundai
eingetragene Kommanditgesellschaft in Firma Beteiligungsgesellschaft
Mipo Dockyard Co., Ltd. erhalten.
„Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (nachstehend „Gesellschaft“) hat am 24.09.2007 begonnen.
Die Einwerbung des Eigenkapitals der Gesellschaft erfolgt am freien Kapitalmarkt.
Die Gesellschaft wird sich an den folgenden Kommanditgesellschaften beteiligen:
Dies vorausgeschickt, wird der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wie folgt gefasst:
Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co., Hamburg § 1
– nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 1“ genannt –
Firma und Sitz der Gesellschaft Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ADRIANO“
1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Offen Reederei GmbH & Co., Hamburg – nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 2“ genannt –
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft Zweite MS „ SAN AURELIO“
2.
Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
Offen Reederei GmbH & Co., Hamburg – nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 3“ genannt – § 2 Kommanditgesellschaft Zweite MS „ SAN ALESSIO“
Gegenstand des Unternehmens
Offen Reederei GmbH & Co., Hamburg – nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 4“ genannt –
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Kommanditistin an den vier in der Präambel genannten Ein-Schiffsgesellschaften.
(Ein-Schiffsgesellschaft 1 bis Ein-Schiffsgesellschaft 4 werden nachfolgend auch zusammenfassend „Ein-Schiffsgesellschaften“ genannt)
2. Die Gesellschaft ist berechtigt zur Förderung des Gesellschaftsgegenstandes, alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen. Sie darf insbesondere Unternehmen, an denen sie eine Beteiligung hält, Darlehen gewähren, verfügbares Geld zur Anlage bei Kreditinstituten verwenden und Kredite aufnehmen.
104
D i e Ve rträg e
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MPC Offen Flotte 2
§ 3
§ 4
Investitionsplan
Gesellschafter und Einlagen
Die Investition wird nach folgendem Investitionsplan durchgeführt:
1.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH, Hamburg, mit einem Stammkapital
INVESTITION Beteiligungen
EUR
EUR
Pflichteinlage
Agio
von EUR 25.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet
EUR
keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
KG MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co.
31.993.000 1.599.650 33.592.650
2. Gründungskommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen:
KG Zweite MS „SAN ADRIANO“ Offen Reederei GmbH & Co.
10.240.000
KG Zweite MS „SAN AURELIO“ Offen Reederei GmbH & Co. KG Zweite MS „SAN ALESSIO“ Offen Reederei GmbH & Co.
10.240.000
512.000 10.752.000 512.000 10.752.000 512.000 10.752.000
62.713.000 3.135.650 65.848.650
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, Hamburg,
mit einer Einlage von EUR 10.000,00
10.240.000
a)
b)
MPC Capital Investments GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von EUR 10.000,00
c) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
für Publikumsfonds mbH, Hamburg,
FINANZIERUNG
mit einer Einlage von EUR 10.000,00
Eigenkapital
3. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
Kommanditkapital Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
10.000
Kommanditkapital MPC Capital Investments GmbH
10.000
Kommanditkapital TVP Treuhandund Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH Emissionskapital Agio
mbH (nachstehend: „Treuhänderin“ oder „TVP“) ist unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft und alle Gesellschafter und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter das Kommanditkapital durch Erhöhung der Einlagen und/oder die Aufnahme weiterer Treugeber/
10.000 62.683.000
Kommanditisten um EUR 62.683.000,00 zu erhöhen (nachstehend 62.713.000
„Emissionskapital“). Die Treuhänderin ist weiter berechtigt, durch Er-
3.135.650
klärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin das
65.848.650
Kommanditkapital um weitere bis zu EUR 500.000,00 zu erhöhen (Überzeichnung). Die persönlich haftende Gesellschafterin wird in
Die Höhe der im Investitionsplan vorgesehenen Beteiligungsbeträge kön-
Höhe der Überzeichnung die Beteiligungen gemäß § 3 erhöhen, wo-
nen von der persönlich haftenden Gesellschafterin bei Veränderung der
bei die Aufteilung des Überzeichnungsbetrages auf die einzelnen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, z. B. bei veränderten Währungsum-
Ein-Schiffsgesellschaften im Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin erfolgt.
rechnungskursen, Mehr- oder Minderkosten der in den Ein-Schiffsgesellschaften durchgeführten Investitionsvorhaben angepasst werden.
Das Emissionskapital gemäß Satz 1 kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Rahmendaten der in den Ein-Schiffsgesellschaften durchgeführten Investitionsvorhaben, z. B. bei veränderten Währungsumrechnungskursen oder Mehr- oder Minderkosten, mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin von der Treuhänderin geändert werden. Veränderungen des Emissionskapitals führen zu einer entsprechenden Veränderung der Beteiligungen gemäß § 3.
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Ausschüttungen abzüglich der dem Anleger zustehenden Gewinn-
Die Treuhänderin ist berechtigt, das Kommanditkapital ganz oder teilweise für Dritte (nachfolgend „Treugeber“ genannt) treuhänderisch
anteile den Betrag der Pflichteinlage abzüglich der Haftsumme über-
zu halten. Die Gesamtheit der Treugeber und der weiter aufgenom-
steigt.
menen Kommanditisten wird nachfolgend auch „Anleger“ genannt. § 5
Jeder Treugeber ist jederzeit berechtigt, von der mittelbaren Betei-
Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft
ligung in die Stellung eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten zu wechseln und umgekehrt.
1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Gesellschaft hat am 24.09.2007 begonnen. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr.
Die Treugeberin ist in diesen Fällen berechtigt, ihren jeweiligen Anteil entsprechend zu reduzieren. Die Treuhänderin nimmt die Rechte
des Treugebers sodann nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr.
2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs
Einzelheiten regelt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag und § 6
Monaten zum Jahresende kündigen, erstmalig jedoch zum 31. Dezember 2027.
dieses Vertrages. 4. Die Kommanditisten und Treugeber haben zusätzlich zu ihren Pflicht einlagen ein Agio von 5,0 % zu entrichten.
3. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein zur Kündigung berechtigter wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der betreffende Anleger nachweislich zum Zeitpunkt
5. Kommanditisten und Treugeber können ihre Beteiligung treuhände-
der Kündigungserklärung seit mindestens einem Jahr arbeitslos ist
risch für Dritte übernehmen. Jedoch können Personen, durch deren
oder wenn der betreffende Anleger nachweislich zum Zeitpunkt der
Beteiligung das Recht des Schiffes zur Führung der Bundesflagge
Kündigungserklärung arbeitsunfähig im Sinne der gesetzlichen Ren-
gefährdet werden würde, weder Kommanditisten noch Treugeber
tenversicherung ist und sich nachweislich in einer wirtschaftlichen
von Kommanditisten/Treugebern sein.
Notlage befindet.
6. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden Bestim-
4. Die Kündigung seitens eines Anlegers hat schriftlich an die persön-
mungen, insbesondere der Bestimmungen über die Beschluss-
lich haftende Gesellschafterin, die Kündigung seitens der persönlich
fähigkeit und über Stimmenmehrheiten, ist das Kommanditkapital
haftenden Gesellschafterin hat schriftlich an sämtliche Kommandi-
(Pflichteinlagen) einschließlich eventuell erklärter Kapitalerhöhungen
tisten zu erfolgen. Die Rechtsfolgen der Kündigungen ergeben sich
aus Überzeichnungen, unabhängig vom Stand der Einzahlungen, zu
aus § 18.
verstehen. 5. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur 7. Soweit sich Gesellschafter in das Handelsregister eintragen lassen
das Ausscheiden des kündigenden Anlegers zur Folge.
wollen, beträgt die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme 10 % der von dem jeweiligen Gesellschafter zu leistenden Pflichteinlage.
§ 6 Beitritt zur Gesellschaft
Die Kommanditisten haften im Verhältnis zu den Gläubigern der
1. Die Anleger treten der Gesellschaft mittelbar über die Treuhänderin
Gesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen
nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 sowie des zwischen dem
Haftsummen unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit
jeweiligen Anleger und der Treuhänderin geschlossenen Treuhand-
dieser Betrag geleistet ist. An die Kommanditisten geleistete Liqui-
und Verwaltungsvertrages als deren Treugeber bei.
ditätsausschüttungen können unter den Voraussetzungen des § 172
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Abs. 4 HGB zu einem Wiederaufleben der Haftung der Kommandi-
2. Jeder Anleger kann vorbehaltlich Satz 4 jederzeit von der Treuhände-
tisten im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft führen. Die
rin die Übertragung der treuhänderisch für ihn gehaltenen Komman-
Haftung lebt danach auf, soweit der Betrag der vorgenommenen
ditbeteiligung an sich verlangen und umgekehrt, dass die unmittelbar
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von ihm gehaltene Kommanditbeteiligung an die Treuhänderin zu-
3. Soweit die Anleger als Kommanditisten im Handelsregister eingetra-
rück übertragen wird. Dabei steht die Übertragung unter der auf-
gen werden, beauftragen und bevollmächtigen sie, soweit sie keine
schiebenden Bedingung der Eintragung des betreffenden Anlegers
andere Person gemäß § 13 Abs. 4 beauftragt und bevollmächtigt
in das Handelsregister der Gesellschaft und im umgekehrten Fall der
haben, die Treuhänderin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im
Eintragung der erhöhten Kommanditbeteiligung der Treuhänderin.
Rahmen der Gesellschafterversammlungen und beauftragen sie
Solche Übertragungen der Treuhänderin an den Anleger und umge-
insoweit, ihre Rechte in der Gesellschafterversammlung wahrzu-
kehrt bedürfen keiner Zustimmung gemäß § 16.
nehmen, soweit der Kommanditist in der Versammlung nicht selbst vertreten ist.
Der vorgenannte Anspruch entsteht unter der Voraussetzung, dass der Anleger der Treuhänderin und der persönlich haftenden Gesell-
Der Kommanditist hat das Recht, der Treuhänderin insoweit Wei-
schaft eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilt.
sungen für die Abstimmung zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu
Die Handelsregistervollmacht muss unwiderruflich sein, über den
erteilen. Erteilt der Anleger der Treuhänderin keine Weisungen und
Tod hinaus gelten und die Treuhänderin unter Befreiung von den
nimmt er weder selbst noch durch Bevollmächtigte im Sinne der
Beschränkungen des § 181 BGB sowie bei Ermächtigung zur Ertei-
betreffenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages an der Ab-
lung einer Untervollmacht insbesondere zu folgenden Anmeldungen
stimmung teil, so kann die Treuhänderin diese Stimmrechte insoweit
berechtigen:
nach eigenem Ermessen ausüben, als es um die Herstellung der
•
der zur Abstimmung stehenden Beschlussvorlage zu enthalten.
•
Beschlussfähigkeit geht. Im Übrigen hat sich die Treuhänderin bei Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich des Treugebers selbst;
• •
Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesell-
4. Jeder Treugeber ist berechtigt, die der Treuhänderin aus der auf
schaftern;
seine Rechnung gehaltenen Kommanditbeteiligung zustehenden
Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der
Rechte, insbesondere Stimmrechte, das Recht, Einwendungen ge-
Gesellschaft;
gen Gesellschafterbeschlussprotokolle zu erheben, das Recht auf
Änderung von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft
gerichtliche Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und Erhe-
sowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen
bung von Mitgliedschaftsklagen sowie Streitigkeiten im Zusammen-
Bestimmungen;
hang mit der Ermittlung des Abfindungsguthabens im eigenen Na-
•
alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel,
men nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages auszuüben oder
Spaltung, Anwachsung, u. ä.)
auszuführen.
•
Liquidation und Liquidatoren der Gesellschaft;
•
Löschung der Gesellschaft. § 7
Die Kosten für die Beglaubigung der zu erteilenden Handelsregis
Einzahlung der Einlagen
tervollmacht, die den Treugebern aufgrund der Umwandlung ihrer
1. Die Kommanditisten leisten ihre Einlagen in Euro (EUR) zuzüglich
mittelbaren in einen unmittelbaren Kommanditanteil an der Gesell-
Agio gemäß Beitrittserklärung zu den in der Beitrittserklärung ge-
schaft entstehen, sind von diesen selbst zu tragen. Die Kosten für die
nannten Terminen und in den dort genannten Teilbeträgen. Die per-
Eintragung der Verringerung der Haftsumme der Treuhänderin und
sönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, falls dies durch
für die Eintragung des Treugebers als Kommanditist der Gesellschaft
Änderung der geplanten Ablieferungstermine der Schiffe erforderlich
in das Handelsregister sind von der Gesellschaft zu tragen.
ist, abweichende Einzahlungstermine zu bestimmen.
Anleger, die als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen
Für die Verwendung der Einlagen wird auf die Bestimmungen des
werden, werden nachfolgend auch als „Anleger-Kommanditisten“ be-
Mittelverwendungsvertrages verwiesen. Die Treuhänderin ist jedoch
zeichnet.
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zur Einzahlung nur verpflichtet, wenn und soweit sie ihrerseits Zahlungen von ihren Treugebern erhalten hat. Sie ist berechtigt, ausste-
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teilweise zu widerrufen und ihre Pflichteinlage und die diesbezügliche
hende Einlagen im eigenen Namen geltend zu machen und einzu-
Haftsumme in entsprechender Höhe herabzusetzen. Dies gilt insbe-
treiben.
sondere in den Fällen, in denen der Treuhand- und Verwaltungsver2. Ausstehende Einlagen nebst Agio können zu Gunsten der Gesell-
trag unwirksam ist, die Treuhänderin wegen Zahlungsverzugs des
schaft jährlich mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247
betreffenden Anlegers den Treuhand- und Verwaltungsvertrag ihm
BGB ab Fälligkeit verzinst werden. Die Treuhänderin ist zu Zinszah-
gegenüber gekündigt hat und ihn aus der Gesellschaft ausschließt,
lungen jedoch nur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits entspre-
oder der Treuhand- und Verwaltungsvertrag aus anderen Gründen
chende Zahlungen von ihren säumigen Treugebern erhalten hat.
beendet wird.
3. Kommt ein Treugeber gegenüber der Treuhänderin seiner Einzahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder
§ 8
nicht in voller Höhe nach und kann die Treuhänderin deshalb ihrer
Vertretung und Geschäftsführung
Einzahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, so
1. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist die persönlich haftende
ist die Treuhänderin im Zusammenwirken mit der persönlich haf-
Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende
tenden Gesellschafterin berechtigt, den Treugeber wahlweise gegen
Gesellschafterin ist berechtigt, sich bei Ausübung ihrer Geschäfts-
Abfindung oder gegen Rückzahlung der geleisteten Zahlungen bei
führertätigkeit dritter geeigneter Personen und/oder Unternehmen zu bedienen.
Übernahme des Anteils durch einen neuen Anleger aus der Kommanditgesellschaft auszuschließen. Die Treuhänderin wird hierzu von
den übrigen Gesellschaftern ausdrücklich und unwiderruflich bevoll-
Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mächtigt.
4. In den Fällen des Abs. 3 werden bereits geleistete Zahlungen der
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist – mit den Einschrän-
Treugeber erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Anleger die Beteili-
kungen des nachstehenden Abs. 4 – zu allen Maßnahmen und
gung übernommen hat oder beigetreten ist und er seine vertrag-
Rechtshandlungen befugt, die für den Geschäftszweck notwendig
lichen Einzahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt hat.
und zweckmäßig sind. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Der Investi-
tionsplan der Gesellschaft gemäß § 3 ist für sie verbindlich, sofern
5. Der ausscheidende Anleger trägt die im Zusammenhang mit seinem
sich nicht Veränderungen gem. § 4 Abs. 3 ergeben.
Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen gemäß Abs. 2 bleibt davon unberührt. Etwaige Rückzahlungsan-
sprüche werden nicht verzinst. Die Treuhänderin ist zur Verrechnung
3. Über Gegenstände, die zur Abstimmung in den Gesellschafterver-
mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprü-
sammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften anstehen, muss die per-
che hat der ausscheidende Treugeber nicht.
sönlich haftende Gesellschafterin vor Abgabe ihrer Stimme in deren Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung in der Gesell-
6. Gerät ein Kommanditist mit der Einzahlung seiner Einlage nebst Agio
schafterversammlung dieser Gesellschaft herbeiführen. Die persön-
in Verzug, so gelten die Regelungen der vorangehenden Absätze
lich haftende Gesellschafterin wird das Stimmrecht entsprechend
entsprechend.
dem Abstimmungsergebnis unterschiedlich ausüben (gespaltenes Stimmrecht). Für das auf der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft nicht anwesende oder vertretene Gesellschaftskapital
7. Soweit ein Anleger vor Fälligkeit seiner Einzahlungsraten Zahlungen
enthält sie sich der Stimme.
leistet, werden diese vorzeitigen Zahlungen bis zum Fälligkeitstag als unverzinsliche Darlehensgewährung an die Gesellschaft behandelt.
4. Für die folgenden Geschäfte bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin der Einwilligung der Gesellschafterversammlung:
8. Die Treuhänderin ist in entsprechender Anwendung der Bestimmungen in § 4 Abs. 3 ermächtigt, jederzeit die Erhöhung ihrer Pflich-
teinlage und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme ganz oder
a) Kündigung, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen der Gesellschaft;
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b) Aufnahme von Krediten im Gesamtbetrag von mehr als EUR
mbH übernimmt für die Gesellschaft verschiedene Verwaltungsauf-
schaften gewährte Kredite;
gaben, die in einem gesondert abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag näher geregelt sind. Hierfür erhält sie die in dem Dienst-
c) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als EUR
leistungsvertrag geregelte jährliche Vergütung von 0,4 % p. a. der
100.000,00; dies gilt nicht für an die Ein-Schiffsgesellschaften
Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft an den Ein-Schiffsge-
gewährte Kredite;
sellschaften zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist nachträglich halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden
d) Übernahme von Bürgschaften, Eingehen von Wechselverbind-
Jahres verdient und fällig. Der Anspruch auf die Vergütung beginnt
lichkeiten, Garantien und Mithaftungen, die in ihrer Summe
anteilig bezogen auf die jeweilige Beteiligung mit dem Monat der
EUR 100.000,00 übersteigen;
Infahrtsetzung eines Schiffes der Ein-Schiffsgesellschaften und endet entsprechend anteilig jeweils mit dem Monat des Verkaufes bzw.
2. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
500.000,00; dies gilt nicht für von den Ein-Schiffsgesell-
e) sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üblichen
Totalverlustes eines Schiffes.
Geschäftsbetriebes hinausgehende Rechtsgeschäfte, soweit deren Gegenstandswert mehr als EUR 100.000,00 beträgt.
Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH erhält für ihre Tätigkeit in der Investitionsphase (insbesondere
5. Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der per-
für Einrichtung der EDV zur Verwaltung der Gesellschafter, Aufnah-
sönlich haftenden Gesellschafterin zu vertretendem Grund berech-
me der Gesellschafterdaten u. a.) eine Vergütung in Höhe von 0,4 %
tigt, durch einen Beschluss, der einer Mehrheit von 75 % aller abge-
des Emissionskapitals. Die Vergütung ist verdient und fällig am 31.
gebenen Stimmen bedarf, der persönlich haftenden Gesellschafterin
Dezember 2008, spätestens jedoch bei vollständiger Einwerbung
die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen
des Emissionskapitals. Sie wird zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
und eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als per-
gezahlt.
sönlich haftende(n) Gesellschafter zusätzlich in die Gesellschaft aufzunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat dabei kein § 11
Stimmrecht.
Gewinn- und Verlustverteilung, Ausschüttungen 1. Das Pflichtkapital der Gesellschafter (Einlagen) wird zu 60 % § 9
(1. Rate) zum 30. September 2008 benötigt. Gesellschaftern, die
Befreiung vom Wettbewerbsverbot
die 1. Rate zu diesem Zeitpunkt noch nicht oder noch nicht voll-
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Gesellschafter unter-
ständig eingezahlt haben, wird ein Vorabverlust von 0,0165 % pro
liegen nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.
Tag bezogen auf den noch nicht eingezahlten Betrag der 1. Rate zugerechnet. Ab dem Fälligkeitstermin der 2. Rate berechnet sich der Vorabverlust mit 0,0165 % pro Tag bezogen auf die noch nicht
§ 10
eingezahlte Einlage. Der Vorabverlust berechnet sich unabhängig
Vergütungen und Kostenersatz
vom Beitrittszeitpunkt für den Zeitraum ab 1. Oktober 2008 bis zum
1. Die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH, Ham-
Tag der vollständigen Einzahlung der Einlage. Maßgeblich ist das
burg, erhält für die Geschäftsführertätigkeit und als Haftungsent-
Wertstellungsdatum auf einem Bankkonto der Gesellschaft. In Höhe
schädigung ab dem Geschäftsjahr 2009 eine Vergütung i. H. v. EUR
des Vorabverlustes mindert sich für den belasteten Gesellschafter
5.000,00 p. a. zzgl. gesetzlicher USt. Die Vergütung wird ab dem
der Anspruch auf Liquiditätsausschüttungen gem. Abs. 4.
Geschäftsjahr 2011 um 2 % p. a. gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert erhöht. Für das Geschäftsjahr 2008 beträgt die Vergütung
2. Am um den Vorabverlust gem. Abs. 1 bereinigten Gewinn und Ver-
EUR 1.500,00. Die Vergütung ist jeweils zum 31. Dezember eines
lust der Gesellschaft sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer
Jahres verdient und fällig.
Pflichteinlagen laut festem Kapitalkonto beteiligt. Bis zur relativen Gleichstellung der Ergebnissonderkonten werden die Ergebnisse so
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verteilt, dass die Gesellschafter unabhängig von ihrem Beitrittszeit-
3. Der Beirat dieser Gesellschaft ist gleichzeitig Beirat für die vier EinSchiffsgesellschaften (Gesamtbeirat).
punkt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis – soweit möglich – gleichgestellt werden.
4. Aufgabe des Beirates ist es, die jeweilige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft und der Ein-Schiffsgesellschaften
3. Für die Verteilung des Liquidationserlöses gelten die §§ 18 und 19
in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten, über Maßnahmen
dieses Vertrages.
gemäß § 7 Abs. 4.2 der Gesellschaftsverträge der Ein-Schiffsgesellschaften zu entscheiden und die Durchführung von Beschlüssen der
4. Liquiditätsausschüttungen erfolgen im Verhältnis der vereinbarten
Gesellschafterversammlungen zu überwachen.
Pflichteinlagen der Gesellschafter untereinander. Abweichend davon vermindert sich der Ausschüttungsanspruch in Höhe des Vorabverlustes gem. Abs. 1 für die belasteten Gesellschafter.
Der Beirat kann jederzeit von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaften verlangen sowie die Bücher und Schriften der Gesellschaften einsehen
§ 12
(§ 118 HGB). Er kann damit auch einzelne Beiratsmitglieder oder
Beirat
zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Sachverständige beauftragen.
1. Die Gesellschaft wird einen Beirat bestellen, der aus bis zu drei natürlichen Personen besteht.
5. Der Beirat kann die Informations- und Kontrollrechte der Komman-
ditisten wahrnehmen, sofern diese von den Kommanditisten nicht
Ein Mitglied wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin be-
selbst ausgeübt werden.
stimmt.
Die weiteren Mitglieder werden von der ersten Gesellschafterversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit
der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des Beirates können auch
Das Amt beginnt mit der Annahme-Erklärung und endet mit der drit-
außerhalb von Beiratssitzungen erfolgen. Sie sind vom Beiratsvor-
ten ordentlichen Gesellschafterversammlung, die der Wahl folgt.
sitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom ältesten anwesenden
Beiratsmitglied zu protokollieren und von allen bei der Beschluss-
Jedes Beiratsmitglied kann vorzeitig abberufen und wieder bestimmt
fassung beteiligten Beiratsmitgliedern zu unterzeichnen. Der Beirat
bzw. wieder gewählt werden. Die persönlich haftende Gesellschaf-
wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und kann sich eine Ge-
terin kann die Bestellung eines von der Gesellschafterversammlung
schäftsordnung geben.
gewählten Beiratsmitglieds aus wichtigem Grund ablehnen. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann den Rücktritt eines von der
7. Die Mitglieder des Beirates haben Anspruch auf Ersatz ihrer Ausla-
Gesellschafterversammlung gewählten Beiratsmitglieds verlangen
gen und auf eine Vergütung. Die Vergütung beträgt EUR 2.500,00
oder im Falle der Weigerung das betreffende Beiratsmitglied abbe-
p. a. pro Beiratsmitglied. Sie wird jeweils nach der ordentlichen
rufen, wenn nach dessen Wahl dafür ein wichtiger Grund bekannt
Gesellschafterversammlung für den Zeitraum bis zur folgenden or-
wird. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere dann
dentlichen Gesellschafterversammlung fällig. Für den Zeitraum bis
vor, wenn das Beiratsmitglied in einer organschaftlichen oder ver-
zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung besteht kein
traglichen Beziehung zu einem Konkurrenzunternehmen der in § 4
Vergütungsanspruch. Die Gesellschafterversammlung kann eine
genannten Kommanditisten oder deren verbundener Unternehmen
angemessene Erhöhung beschließen.
steht. In diesem Fall bestellt die Gesellschafterversammlung unverzüglich ein neues Beiratsmitglied.
8. Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit ordentlich und gewissenhaft zu handeln. Über vertrauliche Angaben und Geheim-
2. Die Gesellschafter gemäß § 4 Abs. 2 und die Komplementärin kön-
nisse der Gesellschaften, namentlich Betriebs- und Geschäftsge-
nen bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung einen
heimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Beirat bekannt geworden
Gründungsbeirat bestimmen.
sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.
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9.
Die Haftung der Mitglieder des Beirates ist auf Vorsatz und grobe
4.
Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen persönlich teilzunehmen und die ihnen von der Treuhänderin über-
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung jedes Beiratsmitgliedes ist je Haftungsfall, ausgenommen die Haftung für Vorsatz, auf EUR
lassenen Rechte, insbesondere das Teilnahme-, Rede-, Antrags- und
100.000,00 beschränkt. Die Geschäftsführung hat das Recht, für
Stimmrecht auszuüben. Die Gesellschafter/Treugeber können sich
die Beiratsmitglieder eine Rechtsschutz-/Haftpflichtversicherung
in der Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter, einen künftigen Gesellschafter, der ihren Anteil gekauft aber
abzuschließen, deren Kosten die Gesellschaft trägt.
noch nicht übertragen bekommen hat, Ehegatten, in gerader Linie Verwandte, einen Testamentsvollstrecker, eine zur Berufsverschwie§ 13
genheit verpflichtete Person oder denjenigen Vertriebsbeauftragten
Gesellschafterversammlung
vertreten lassen, der die Beteiligung dem Gesellschafter vermittelt
1. Innerhalb von zehn Monaten nach Ende des ersten Geschäftsjahres,
hat. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht
frühestens aber im Jahr nach der Vollzeichnung des in § 4 Abs. 3
auszuweisen, im Falle eines zukünftigen Gesellschafters hat dieser
vorgesehenen Kapitals, findet eine Gesellschafterversammlung statt,
auch den Kauf des Anteils vom Vollmachtgeber nachzuweisen.
in der über die Durchführung des Investitionsvorhabens berichtet wird.
5.
2.
Soweit Anleger ihnen zustehende Rechte, insbesondere das Stimmrecht, nicht selbst oder durch eine andere Person wahrnehmen, die
Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich in-
sie gemäß § 13 Abs. 4 beauftragt und bevollmächtigt haben, wird
nerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
die Treuhänderin die Gesellschafterrechte nur nach Maßgabe des
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen,
Treuhand- und Verwaltungsvertrages ausüben.
wenn die persönlich haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält oder Gesellschafter, deren Kapitalanteile mindestens 10 % des
6.
Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin geleitet. Dieser kann den Vor-
Gesellschaftskapitals betragen, die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung schriftlich verlangen. Kommt die
sitz dem Vertreter der Treuhänderin oder einem Mitglied des Beirates
persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung nicht binnen
übertragen.
zwei Wochen nach, sind der Beirat oder die Gesellschafter, die das Verlangen ordnungsgemäß erklärt haben, selbst zur Einberufung be-
7.
Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von einem Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu un-
rechtigt.
terzeichnen ist. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter
bestimmt. In der Regel ist dies ein Vertreter der Treuhänderin. Ein
Im Regelfall soll die ordentliche Gesellschafterversammlung gemein-
Ergebnisprotokoll ist ausreichend.
sam mit den Gesellschafterversammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften abgehalten werden.
Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern sowie den Bei-
3.
Die ordentliche und die außerordentliche Gesellschafterversammlung
ratsmitgliedern zu übersenden. Es gilt als genehmigt, wenn nicht
sind durch die persönlich haftende Gesellschafterin unter Mitteilung
innerhalb von vier Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post der
der Tagesordnung und, soweit die Gesellschafterversammlung mit
persönlich haftenden Gesellschafterin ein schriftlicher Widerspruch
den Gesellschafterversammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften
zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Ge-
stattfindet, unter Mitteilung von deren Tagesordnung schriftlich,
sellschafterversammlung.
spätestens drei Wochen vor dem Versammlungstag, einzuberufen. Die Einladung ist an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene
8.
Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz,
Anschrift des jeweiligen Gesellschafters zu senden, hat mittels ein-
Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss sonstige Ge-
fachen Briefes zu erfolgen und gilt mit Aufgabe zur Post als zuge-
genstände zur Beschlussfassung überwiesen sind, zu beschließen über:
gangen. Geht die Einladung einem Gesellschafter auf Grund von Umständen, die dieser zu vertreten hat, nicht zu, so kann er sich
hierauf gegenüber der Gesellschaft nicht berufen.
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Im Falle der schriftlichen Abstimmung hat die persönlich haftende
a) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der persönlich haftenden Gesellschafterin gem. § 8 Abs. 4 sowie Erteilung
Gesellschafterin die Gesellschafter schriftlich unter Mitteilung des
der Weisungen für die Gesellschafterversammlungen der Ein-
Abstimmungsgegenstandes auf dieses Recht hinzuweisen. Die
Schiffsgesellschaften gem. § 8 Abs. 3;
schriftliche Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb eines Monats nach Absendung der Aufforderung zur Abstimmung bei der
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jah-
persönlich haftenden Gesellschafterin eingegangen sein.
resergebnisses;
c) Wahl des Abschlussprüfers; bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung wird der Abschlussprüfer von der
Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung können vom Beirat
persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt;
geprüft werden. Sie werden in einem Protokoll, das in der Regel von
d) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;
der Treuhänderin erstellt wird, festgehalten und den Gesellschaftern
e)
Wahl und Entlastung des Beirats;
durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt.
f)
Änderung des Gesellschaftsvertrages;
g)
Auflösung der Gesellschaft.
9.
Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr
ihrer Treugeber auch unterschiedlich auszuüben (gespaltenes Stimm-
als 50 % des Gesellschaftskapitals vertreten sind. Im Falle der Be-
recht). In der Platzierungsphase ist die Treuhänderin in Höhe der im
12. Je EUR 1 der gezeichneten Pflichteinlagen gewährt eine Stimme. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Stimmrechte je nach Weisung
schlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung mit dreiwöchiger
Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung tatsächlich gezeichneten,
Ladungsfrist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag vorge-
von ihr vertretenen Anteile am Gesellschaftskapital stimmberech-
schriebenen Form mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese
tigt.
zweite Versammlung ist sodann ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig. Hierauf ist in der Ladung be-
13. Die Gesellschafter gem. § 4 Abs. 2 sind auch direkt an den EinSchiffsgesellschaften beteiligt. Daher haben diese Gesellschafter bei
sonders hinzuweisen.
der Wahl und der Entlastung des Beirats (§ 13 Abs. 8 lit. e) entspre-
10. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft
chend ihrer Direktbeteiligung ein erhöhtes Stimmrecht. Die Reederei
ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stim-
Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG erhält für diesen Zweck zu-
men. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abge-
sätzlich 3.255.000 Stimmen, da sie insoweit auch die Stimmrechte
gebene Stimme gewertet.
der direkt an den Einschiffsgesellschaften beteiligten Claus-Peter Offen Holding KG wahrnimmt, und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH sowie die MPC Capital
Ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten bedarf einer
Investments GmbH erhalten jeweils 40.000 zusätzliche Stimmen.
75 %igen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen:
a) Kündigung, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen
§ 14
der Gesellschaft;
Jahresabschluss, Konten der Gesellschaft
b)
Änderung des Gesellschaftsvertrages;
c)
Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
d)
Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 18 Abs. 3;
sellschaft eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und
e)
Auflösung der Gesellschaft;
Bilanzierung entsprechende Buchführung zu unterhalten und inner-
f)
Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 15 Abs. 3;
g) Umwandlungen der Gesellschaft nach dem UmwG.
1.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, für die Ge-
halb von acht Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss und einen Konzernabschluss (§§ 290 ff. HGB) aufzustellen.
11. Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können
auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, wenn nicht
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind von einem Wirt-
Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Gesellschafts-
schaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen
kapitals der Gesellschaft halten, sich schriftlich binnen zwei Wochen
und der folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung zur
nach der Absendung gegen das schriftliche Verfahren aussprechen.
Feststellung vorzulegen. Soweit keine Pflichtprüfung notwendig ist,
Zur Einhaltung der Frist von zwei Wochen ist der Zugang des Wider-
soll diese Prüfung nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung gemäß §§ 316 ff. HGB entsprechen.
spruchs bei der persönlich haftenden Gesellschafterin maßgeblich.
112
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MPC Offen Flotte 2
Den Gesellschaftern sind eine Abschrift der Konzernbilanz sowie
2.
Die persönlich haftende Gesellschafterin darf dann gegenüber einem
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Geschäfts- und
Kommanditisten die Einsichtnahme in die Bücher und Papiere der
Treuhandbericht der Treuhänderin zu übersenden. Auf schriftliches
Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Komman-
Verlangen des Gesellschafters sind diesem daneben die Bilanz, die
ditist diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder
Gewinn- und Verlustrechnung und die Anlagen zum Jahresabschluss
dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.
der Ein-Schiffsgesellschaften zu übersenden. Diese Verpflichtung besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht mehr nach Auflösung der
3.
der Bestimmungen der §§ 142 ff. des AktG beschließen. Hierzu sind
entsprechenden Rechte und Pflichten dem Treuhänder.
75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung
Gesellschaft. Soweit Treuhandverhältnisse bestehen, obliegen die
Änderungen, die die Finanzverwaltung an den Positionen der Jahresabschlüsse im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen vornimmt,
4.
Vorstehende Rechte stehen auch jedem Treugeber der Treuhänderin zu.
gelten auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander. 2. Für jeden Gesellschafter werden neben einem festen Kapitalkonto
5.
terin zum Zweck des Handels von Fondsbeteiligungen an die MPC
Ausschüttungskonto geführt.
Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH die Geschäfts- und Treuhandberichte der Gesellschaft sowie die Jahresabschlüsse zur
Die Gesellschafter ermächtigen die persönlich haftende Gesellschaf-
(I) ein weiteres Kapitalkonto (II), ein Ergebnissonderkonto sowie ein
a) Auf dem Kapitalkonto (I) werden die Pflichteinlagen gebucht.
Erstellung eines Datenblattes herauszugeben. Die Erstellung der In-
Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich. Es ist maßgebend
formation und Verwertung der Daten liegt in der Verantwortung der
für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, die Er-
MPC Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH.
gebnisverteilung sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben. § 16
Übertragung von Gesellschaftsrechten
b)
Auf dem Kapitalkonto (II) wird das Agio gebucht.
c) Auf dem Ergebnissonderkonto werden Gewinne und Verluste
weise mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin
gebucht. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto
auf einen Dritten übertragen. Der Erwerber tritt mit allen Rechten
begründet keine Nachschussverpflichtung der Kommandi-
und Pflichten an die Stelle des bisherigen Gesellschafters. Die Zu-
tisten.
stimmung gilt als erteilt, wenn die persönlich haftende Gesellschaf-
1.
Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung jederzeit ganz oder teil-
terin der Übertragung nicht innerhalb von vier Wochen, im Falle des
d) Liquiditätsausschüttungen sind auf gesonderten Ausschüt-
Handels über die MPC Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH
tungskonten der Gesellschafter zu erfassen. Sie werden auf
innerhalb von einer Woche, nach Anzeige der Übertragungsverein-
das Ergebnissonderkonto umgebucht, wenn und soweit auf
barung bei der Gesellschaft widerspricht. Die Frist beginnt mit der
dem Ergebnissonderkonto ein positiver Saldo vorhanden ist.
Zusendung des Übertragungsvertrages von der Treuhänderin an die persönlich haftende Gesellschafterin zu laufen.
§ 15
Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten 1.
Verpfändungen und sonstige Belastungen der Beteiligung sind jederzeit mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich.
Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesellschafterin Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft gem.
§ 166 Abs.1 HGB verlangen. Sofern diese einem begründeten Ein-
2.
Anleger können ihre Beteiligung ohne Zustimmung der persönlich
sichtsverlangen eines Kommanditisten nicht in angemessener Frist
haftenden Gesellschafterin ganz oder teilweise auf Ehegatten und
nachkommt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, sind die Kom-
in gerader Linie Verwandte übertragen. Entsprechendes gilt für die
manditisten berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und Papiere
Übertragung und/oder Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzie-
der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwie-
rung von Einlagen, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung
genheit verpflichtete Person einsehen zu lassen.
eines Nießbrauchs.
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113
MPC Offen Flotte 2
Stimmrecht aus der Beteiligung des verstorbenen Kommanditisten
3. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende
und das Recht, Ausschüttungen ausgezahlt zu bekommen.
und entstehende Pflichteinlage jeweils mindestens EUR 500,00 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss durch 3.
EUR 1 teilbar sein. 4.
Wird ein Kommanditanteil im Wege eines Vermächtnisses an eine oder mehrere Personen übertragen, gelten die Regelungen der Ab-
sätze 1 und 2 entsprechend.
Anteilsübertragungen der Treuhänderin an ihre Treugeber nach § 6 Abs. 2 Satz 6 und umgekehrt sind ebenfalls ohne Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin zulässig.
4.
Die Kosten, die der Gesellschaft durch den Übergang entstehen, sind vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen. Hierunter fal-
5. Im Falle der Veräußerung einer Beteiligung hat die Reederei Claus-
len insbesondere die Kosten der Handelsregisteranmeldung und
Peter Offen (GmbH & Co.) KG ein Vorkaufsrecht, welches sie in-
der Handelsregistereintragung. Die Treuhänderin ist ermächtigt, die
nerhalb einer Frist von einer Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag
Kosten im eigenen Namen geltend zu machen.
angezeigt worden ist, ausüben kann. Das gilt nicht in den Fällen der Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4. § 18 6.
Ausscheiden eines Gesellschafters
Die Kosten, die der Gesellschaft durch die Übertragung entstehen, sind vom Veräußerer und Erwerber der Beteiligung gesamtschuldne-
1.
Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortge-
risch zu tragen. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Han-
setzt.
delsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung gemäß § 6.2. Die Treuhänderin
ist ermächtigt, die Kosten im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn
Vorrangig werden die Kostenersatzansprüche mit Ausschüttungs-
ansprüchen des Übernehmenden verrechnet.
a)
b) ein Gläubiger des Kommanditisten die Gesellschaft gekündigt
c) er gemäß Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden
er die Gesellschaft gekündigt hat; hat;
§ 17 Tod eines Kommanditisten 1.
ist.
Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben
oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese
3. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn
Rechtsnachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins legitimieren. Sie können sich auch durch beglaubigte Ab-
schriften eines notariellen Testaments oder Erbvertrags legitimieren,
a) ein Gläubiger des Kommanditisten aufgrund eines nicht nur
sofern sie hierzu die beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls
vorläufig vollstreckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfän-
vorlegen.
det und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird;
Die Gesellschaft kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen,
wenn sich aus den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge nicht hin-
ren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man-
reichend klar ergibt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ausländische Ur-
gels Masse abgelehnt wird;
kunden und Dokumente auf Kosten dessen, der seine Berechtigung
auf die jeweilige Urkunde bzw. auf das jeweilige Dokument stützt,
übersetzen zu lassen und/oder Rechtsgutachten über die Rechts-
c)
der Kommanditist Auflösungsklage erhebt.
Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Kündigungsmög-
wirkung der vorgelegten Urkunden einzuholen.
lichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.
b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenzverfah-
Mehrere Erben eines Kommanditisten haben zur Wahrnehmung der
Gesellschaftsrechte, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechtes,
4.
Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die Gesellschafterversammlung eine neue persönlich
einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen. Bis dahin ruhen das
haftende Gesellschafterin zu wählen.
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5.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den Kapi-
8.
von der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Tagen nach seinem Ausscheiden weiter zu übertragen sowie den ausscheidenden Kommanditisten nach den Bestimmungen der fol-
genden Abs. 6 und 7 abzufinden.
6.
Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder Befreiung
talanteil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb von 30
dersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf
§ 19 Auflösung der Gesellschaft
Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Auseinan1.
Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschafterin oder eine von ihr bestimmte Gesellschaft oder dritte
Grund einer Auseinandersetzungskonzernbilanz auf den letzten Bi-
Person Liquidatorin.
lanzstichtag vor seinem Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven des Konzerns zu berücksichtigen sind. Ergebnisse aus
schwebenden Geschäften werden in der Auseinandersetzungskon-
2.
Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu
zernbilanz nur soweit und mit dem Wert berücksichtigt, wie sie in
verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und
dem für die Auseinandersetzungskonzernbilanz maßgeblichen Kon-
den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der
zernabschluß enthalten sind.
Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitaleinlagen zu verteilen.
Einigen die Parteien sich nicht über den Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände des Konzerns, insbesondere der Schiffe der Ein-Schiffsgesellschaften, benennt jede Partei einen Sachverstän-
§ 20
digen. Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten wird
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren
der Auseinandersetzungsbilanz zugrunde gelegt. 1.
Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft zur Hälfte,
bezüglich ihrer Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift, Bankver-
wenn aufgrund der vorstehenden Berechnungsart ein höherer als
bindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Soweit
der von der Gesellschaft selbst geschätzte Vermögenswert festge-
dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, erfolgen
stellt wird, sonst trägt sie der Kommanditist.
Mitteilungen an die Anleger mit einfachem Brief an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage
7.
Die Anleger sind verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche Änderungen
Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresra-
nach Absendung als zugegangen. Soweit ein Kommanditist seinen
ten auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen
gezahlt, in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird.
sollte, kann er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbe-
Das Auseinandersetzungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens
vollmächtigten benennen.
mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit den Halbjahresraten zu
2.
terbeschlusses. Die Schriftformvereinbarung kann nur durch eine
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder eines protokollierten Gesellschaf-
zahlen.
Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgehoben werden.
Die Gesellschaft hat das Recht, Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt oder die künftige Liquiditätslage durch solche Zahlungen negativ beeinflusst wird.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem recht-
Ein Recht auf Aussetzung der Zahlungstermine ist insbesondere gegeben, wenn und soweit der Gesellschaft aus den Ein-Schiffs-
lichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleich-, zumindest aber nahe kommt.
gesellschaften keine entsprechende Liquidität zufließt. Planmäßige Ausschüttungen an die verbleibenden Gesellschafter dürfen durch die Auszahlung nicht gefährdet werden.
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4.
Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintra-
Hamburg, den 25. Juni 2008
gungen tragen die Ein-Schiffsgesellschaften zu gleichen Teilen. 5.
Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist –
Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH
soweit dies zulässig vereinbart werden kann – der Sitz der Gesellschaft. 6.
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.
MPC Capital Investments GmbH
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen zeichnungsberechtigt: Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrik Offen, Andreas Baron von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrik Offen, Andreas Baron von der Recke; als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin MPC Capital Investments GmbH: Ulrich Oldehaver, Bert Manke, Marcel Becker, Katrin Stehr TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann
116
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MPC Offen Flotte 2
Treuhand- und Verwaltungsvertrag D.
zwischen den an
Der Treuhandvertrag findet auf beide Formen der Beteiligung Anwendung. Im Falle der unmittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft
der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
besteht zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin ein Verwal-
beitretenden Anlegern
die Treuhänderin besteht zwischen dem Treugeber und der Treuhän-
– nachfolgend „Anleger“, „Treugeber“ oder „Anleger-Kommanditisten“
derin ein Vollrechtstreuhandverhältnis.
tungstreuhandverhältnis. Im Falle der mittelbaren Beteiligung über
genannt – E.
Damit übernimmt die Treuhänderin bei mittelbarer wie bei unmittel-
und der
barer Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft die Verwaltung
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
rechte und die umfassende Betreuung der Anleger.
der Beteiligung einschließlich der Wahrnehmung der GesellschaftermbH, Hamburg – nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –
F.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Treugebern und der Treuhänderin werden durch die nachfolgenden Regelungen bestimmt. Der
wird der folgende Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend „Treu-
Gesellschaftsvertrag sowie die Beitrittserklärungen der Treugeber
handvertrag“) geschlossen:
sind Grundlage und Bestandteile des Treuhandvertrags.
§ 1
Vorbemerkung A.
Vertragsabschluss
Die Treuhänderin hat sich als Gründungskommanditistin an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (nach-
1.
Der Treuhandvertrag kommt dadurch zustande, dass die Treuhänderin
folgend „Gesellschaft“) beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist
die von dem jeweiligen Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung
die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Kommanditistin
nebst Angebot auf Abschluss dieses Treuhandvertrages annimmt.
an vier Eignergesellschaften von Containerschiffen.
Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin. Diese wird ihn jedoch unverzüglich schriftlich über
B.
die Annahme der Beitrittserklärung informieren.
Anleger, die sich an der Gesellschaft beteiligen wollen, treten dieser mit Abschluss des Treuhandvertrages gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend „Gesell-
C.
2.
Der Treugeber hält sich für die Dauer von drei Monaten ab Unter-
schaftsvertrag“) zunächst mittelbar über die Treuhänderin bei. Zu
zeichnung der Beitrittserklärung an sein Angebot im Sinne von § 1
diesem Zwecke ist die Treuhänderin nach Maßgabe von § 4 Abs. 3
Abs. 1 gebunden, soweit nicht fristgerecht von einem gesetzlichen
des Gesellschaftsvertrags ermächtigt, ihre Kommanditbeteiligung
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird. Als Tag des Vertrags-
an der Gesellschaft zu erhöhen und treuhänderisch für Dritte zu
schlusses gilt der Tag der Annahme der Beitrittserklärung. Der Ver-
halten.
trag wird unabhängig vom Zugang der Annahme wirksam.
Die Treuhänderin hält und verwaltet für die Anleger eine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft. Alle der Gesellschaft mittelbar bei-
§ 2
getretenen Anleger können später bei entsprechender Bevollmäch-
Gegenstand des Treuhandverhältnisses
tigung der Treuhänderin und Kostenübernahme verlangen, dass sie
1.
Die Treuhänderin erwirbt, hält und verwaltet jeweils eine Komman-
entsprechend ihrem Beteiligungsbetrag anstelle der Treuhänderin
ditbeteiligung an der Gesellschaft im eigenen Namen, aber anteilig
als unmittelbar an der Kommanditgesellschaft beteiligte Gesellschaf-
nach Maßgabe des vom Treugeber übernommenen Zeichnungsbe-
ter ins Handelsregister eingetragen werden und somit zu unmittelbar
trags treuhänderisch im Auftrag und für Rechnung des Treugebers.
beteiligten Anlegern (nachfolgend auch „Anleger-Kommanditist“)
Der jeweils für den einzelnen Treugeber treuhänderisch gehaltene
werden. Anleger, die nicht als Kommanditist an der Gesellschaft un-
Teil der Kommanditbeteiligung bemisst sich nach dem von dem Treu-
mittelbar beteiligt sind, halten mittelbar über die Treuhänderin eine
geber in der Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrag.
Beteiligung an der Gesellschaft.
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117
MPC Offen Flotte 2
2.
Die Beteiligung der Treuhänderin an der Gesellschaft erfolgt nach
2. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver-
Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen dieses
mögen der Treuhänderin bzw. der Ablehnung der Insolvenzeröffnung
Vertrages. Für das Verhältnis zwischen der Treuhänderin und dem
mangels Masse tritt die Treuhänderin ihre treuhänderisch gehaltene
Treugeber gelten ergänzend und sinngemäß die Regelungen des
Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft in Höhe des nach der
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft.
Beitrittserklärung jeweils auf den Treugeber entfallenden Teilbetrags an den jeweiligen Treugeber ab.
3.
Der Treugeber ist verpflichtet, den in der Beitrittserklärung gezeichneten Zeichnungsbetrag zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % auf dem
3.
Die Übertragung der Kommanditanteile ist aufschiebend bedingt
Mittelverwendungskonto der Gesellschaft einzuzahlen. Weitere Re-
durch die Eintragung des Treugebers – bei dem Anleger-Komman-
gelungen hierfür enthalten die §§ 4 und 5 dieses Vertrages.
ditisten ist dies bereits erfolgt – als Kommanditist im Wege der Rechtsnachfolge in das Handelsregister.
4.
Die Treuhänderin ist berechtigt, für eine Vielzahl von Treugebern jeweils eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft treuhände-
4.
Das gleiche gilt, falls Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von
risch zu erwerben, zu halten und uneigennützig zu verwalten und mit
privaten Gläubigern der Treuhänderin in die treuhänderisch gehal-
diesen identische Treuhandverträge abzuschließen.
tene Kommanditbeteiligung erfolgen.
5. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft für die Treugeber als einheitlichen Gesellschafts-
§ 4
anteil. Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin jedoch ausschließ-
Ausführung des Treuhandauftrages
lich im Auftrag und für Rechnung der Treugeber; die Stellung des
Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Kommanditbeteiligung an der Ge-
Treugebers entspricht daher wirtschaftlich, einerlei ob er Treugeber
sellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten Zeichnungsbetrags
oder Kommanditist ist, der eines unmittelbaren Kommanditisten der
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers nach der Annahme der Bei-
Gesellschaft.
trittserklärung zu halten und zu verwalten, sobald der Treugeber den sich
Die Treuhänderin übt ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft für
Agios in Höhe von 5 % des Zeichnungsbetrags auf das auf der Beitritts-
den Treugeber aus, d. h. sie übt insbesondere ihr Stimmrecht in den
erklärung genannte Mittelverwendungskonto eingezahlt hat.
aus der Beitrittserklärung ergebenden Zeichnungsbetrag zuzüglich eines 6.
Gesellschafterversammlungen unter Berücksichtigung der Interessen und der Weisungen des Treugebers aus. Dies gilt nicht, wenn die Treuhänderin den Treugeber schriftlich bevollmächtigt hat, sie auf
§ 5
Gesellschafterversammlungen und bei sonstigen Gesellschafterbe-
Einzahlung des Beteiligungsbetrages
schlüssen zu vertreten und das ihr insoweit zustehende Stimmrecht
1.
Der Treugeber ist verpflichtet, nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin den sich
auszuüben.
aus der Beitrittserklärung ergebenden Zeichnungsbetrag zuzüglich 7.
Die Treugeber bilden als solche untereinander weder eine Gesell-
des Agios in Höhe von 5% des Zeichnungsbetrags auf das Mittel-
schaft bürgerlichen Rechts noch eine Gemeinschaft und haften auch
verwendungskonto einzuzahlen. Der Treugeber ist jedoch jederzeit
nicht aus sonstigen Rechtsgründen im Verhältnis zur Treuhandkom-
berechtigt, durch einmalige Zahlung sämtlicher ausstehender Teilbe-
manditistin oder zur Gesellschaft füreinander.
träge seine Einlageverpflichtung zu erfüllen. 2. Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene
1.
§ 3
Verpflichtung zur Leistung des von ihm gezeichneten Zeichnungs-
Beteiligung und Sicherung des Treugebers
betrags zzgl. des Agios in Höhe von 5 % nicht fristgerecht, ist die
Die Treuhänderin übt ihre den Treugeber betreffenden Gesellschaf-
Treuhänderin berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen jährlich in Höhe
terrechte und pflichten nach Maßgabe dieses Treuhandvertrags
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB
aus.
zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hierdurch unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Treugeber vorbehalten.
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Rede-, Antrags- und Stimmrechte auf Gesellschafterversammlungen
3. Erbringt der Treugeber seine Einlage trotz schriftlicher Mahnung und nach Fristsetzung von zwei Wochen nicht oder nur teilweise,
der Gesellschaft, werden von der Treuhänderin nach Maßgabe dieses
ist die Treuhänderin alternativ zum Verfahren nach Abs. 2 auch
Treuhandvertrags und des Gesellschaftsvertrags sowie unter Be-
berechtigt, von der Annahme der Beitrittserklärung zurückzutreten
rücksichtigung der gemeinschaftlichen Interessen aller Treugeber
und dadurch den bereits zustande gekommenen Treuhandvertrag
sowie nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen der Treuhänderin
zu beenden. Im Fall des Rücktritts stellen sich die Parteien so, als
wahrgenommen.
wäre das Treuhand- und Verwaltungsverhältnis zu keinem Zeitpunkt zustande gekommen. Insbesondere trägt der Treugeber die durch die
2.
Jeder Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hin-
Beendigung des Treuhandvertrags entstehenden Kosten der Treu-
sichtlich der Ausübung ihres Stimmrechts bei der Fassung von
händerin.
Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft zu erteilen, wenn und soweit er an dieser mittelbar beteiligt ist. § 6
Freistellung der Treuhänderin 1.
Die Treuhänderin hat die ihr von Treugebern erteilten Weisungen bei der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Gesellschaft in der Weise zu
Die Treuhänderin hat einen Anspruch gegen den Treugeber auf
beachten, dass sie die zustimmenden, die ablehnenden und die sich
Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen,
enthaltenden Stimmen der Treugeber anteilig und getrennt berück-
die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der
sichtigt. Durch dieses gespaltene Stimmrecht der Treuhänderin in
treuhänderisch übernommenen Beteiligung an der Gesellschaft ent-
den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft soll im Einzelfall
stehen. Soweit die Treuhänderin auf solche Verbindlichkeiten und
auch der Geschäftswille einer Minderheit der Treugeber beachtet
Verpflichtungen bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet,
werden.
der Treuhänderin den Gegenwert der Leistung auf erste Anforde3.
rung zu erstatten.
Auch im übrigen ist der Treugeber berechtigt, der Treuhänderin bzgl. der Wahrnehmung der Rechte aus seiner Beteiligung Weisungen
2.
Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers ist auf die sich aus seiner Beitrittserklärung ergebende Zeichnungssumme begrenzt.
zu erteilen, die die Treuhänderin zu befolgen hat, sofern sie nicht mit den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag oder diesem Vertrag im Widerspruch stehen.
3. Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhän-
4. Erteilt der Treugeber der Treuhandkommanditistin keine Weisungen
derin die Weiterleitung von Ausschüttungen an den Treugeber davon
und nimmt er weder selbst noch durch Bevollmächtigte im Sinne der
abhängig machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden
betreffenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages an der Ab-
Freistellungsverpflichtung der Treuhänderin Sicherheit leistet.
stimmung teil, so kann die Treuhänderin diese Stimmrechte insoweit nach eigenem Ermessen ausüben, als es um die Herstellung der Beschlussfähigkeit geht. Im Übrigen hat sich die Treuhänderin bei
§ 7 Insichgeschäfte
der zur Abstimmung stehenden Beschlussvorlage mit den auf den treuhänderischen Anteil entfallenden Stimmen zu enthalten.
Der Treugeber erteilt hiermit der Treuhänderin ausdrücklich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle Erklärungen, Handlungen und Tätigkeiten im Namen des Treugebers.
5. Eine Handlung der Treuhänderin, bei der eine Zustimmung des Treugebers nach diesem Vertrag erforderlich ist, darf von der Treuhänderin in Fällen absoluter Dringlichkeit ausnahmsweise ohne vorherige Zustimmung vorgenommen werden, wenn dies nach ihrem eigenen
1.
§ 8
pflichtgemäßen Ermessen für die Gesellschaft erforderlich ist. Dabei
Rechte und Pflichten des Treugebers
muss beachtet werden, dass die Treuhänderin unverzüglich über ein
Die ihr als Kommanditistin der Gesellschaft aufgrund des Gesell-
solches selbständiges Handeln zu berichten hat.
schaftsvertrags zustehenden Rechte, insbesondere Teilnahme-,
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§ 9
3. In diesem Fall gelten die Rechte und Pflichten der Treuhänderin sowie des Treugebers aus diesem Treuhandvertrag in entsprechender
Rechte und Pflichten des Anleger-Kommanditisten 1.
Jeder Treugeber ist berechtigt, nach Wirksamwerden seines Beitritts
Weise, soweit sich nicht aus dem Umstand der Eintragung des An-
und nach diesbezüglicher Eintragung der Erhöhung der Haftsumme
legers im Handelsregister sowie der Rechtsinhaberschaft des An-
der Treuhänderin gegenüber der Treuhänderin schriftlich zu verlan-
legers im Außenverhältnis zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt
gen, dass er – soweit dies rechtlich und nach den Voraussetzungen,
auch für die Vergütungsregelung in § 17 dieses Treuhandvertrages.
welche der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft vorsieht, möglich
Insbesondere räumt der Anleger-Kommanditist der Treuhänderin
und zulässig ist, – anstelle der Treuhänderin selbst als Kommanditist
eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht für die Wahrnehmung
der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird, sofern er
seiner Gesellschafterrechte auf Gesellschafterversammlungen der
zuvor der Treuhänderin und der persönlich haftenden Gesellschaf-
Gesellschaft und bei Fassung von Gesellschafterbeschlüssen nach
terin der Gesellschaft eine unwiderrufliche, über den Tod hinaus
Maßgabe seiner Weisungen ein.
gültige und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiende Handelsregistervollmacht bei Ermächtigung zur Erteilung von Unter-
4.
Die Kosten für die Beglaubigung der nach Abs. 1 zu erteilenden Handelsregistervollmacht, die dem Treugeber aufgrund der Um-
vollmachten erteilt hat, die zu folgenden Anmeldungen berechtigt:
wandlung seiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an der
•
Gesellschaft entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.
Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich des Vollmachtgebers;
•
Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesell§ 10
schaftern;
Treuhandverwaltung
•
Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der
•
alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel,
risch gehaltenen Kommanditbeteiligungen anteilig für die einzel-
Spaltung, Anwachsung, u. ä.);
nen Treugeber bzw. der unmittelbaren Kommanditbeteiligungen der
•
Änderung von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft
Anleger-Kommanditisten gemäß diesem Treuhandvertrag und den
sowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft i. S. einer
Bestimmungen;
uneingeschränkten Verwaltungstreuhand.
Gesellschaft;
•
Liquidation und Liquidatoren der Gesellschaft sowie Löschung
•
Löschung der Gesellschaft.
2.
Macht der Treugeber von seinem Recht gemäß Abs. 1 Gebrauch,
der Firma;
1.
2.
Der Treuhänderin obliegt die Verwaltung der von ihr treuhände-
Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Kommanditbeteiligungen gesondert zu halten und getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten.
ist die Treuhänderin verpflichtet, dem Treugeber die ihm anteilig zu-
3.
Die Treuhänderin ist unbeschadet der Regelung in § 6 Abs. 3 ver-
stehende Kommanditbeteiligung zu übertragen. Dieser übernimmt
pflichtet, alles, was sie bei der Durchführung dieses Vertrages für
seine Kommanditeinlage auch im Außenverhältnis, und die Rechte
den Anleger erlangt hat, nach Maßgabe dieses Vertrages an ihn
und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag treffen die Treuhänderin
herauszugeben.
insoweit als Verwaltungstreuhänderin. 4.
Die Treuhänderin ist verpflichtet, dem Anleger auf Anforderung jede Auskunft zu erteilen, die die Treuhänderin als Kommanditistin der
Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des betref-
Gesellschaften erlangen kann.
fenden Treugebers in das Handelsregister der Gesellschaft als Kommanditist der Gesellschaft überträgt die Treuhänderin bereits hiermit eine der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers ent-
120
5.
Die Treuhänderin führt für jeden Anleger eigene Konten, die den
sprechende Kommanditbeteiligung auf den Treugeber, der diese
rechnerischen Anteil des mittelbar an der Gesellschaft beteiligten
Übertragung bereits hiermit annimmt.
Treugebers widerspiegeln.
D i e Ve rträg e
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MPC Offen Flotte 2
6.
Die Treuhänderin hat den Anleger rechtzeitig von Einladungen zu
2.
Die Treuhänderin übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die steu-
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft sowie über deren
erliche Beurteilung von Sachverhalten durch Gesetzgebung, Recht-
Tagesordnung und Beschlussgegenstände zu unterrichten.
sprechung, Erlasse der Finanzverwaltung oder spätere Außenprüfungen nicht ändert.
Für Gesellschafterbeschlüsse, die außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen, gilt dies entsprechend, sofern
3.
Steuerliche Wirkungen, die sich aus der treuhänderischen Beteiligung ergeben, treffen ausschließlich den Anleger.
nicht eine vorherige Unterrichtung aller Anleger wegen besonderer Dringlichkeit unmöglich ist. 7.
Die Rechte eines Kommanditisten aus §§ 164 und 166 HGB sowie
§ 13
aus dem Gesellschaftsvertrag stehen auch dem Treugeber zu, wobei
Treugeberregister
er seine Rechte nur über die Treuhänderin ausüben kann, die ihrer-
1.
Die Treuhänderin führt über sämtliche Treugeber ein Register (Treugeberregister) mit deren persönlichen und beteiligungsbezogenen
seits diese Rechte gegenüber der Gesellschaft wahrnimmt.
Daten. In diesem wird auch ein vom Treugeber zu benennendes Konto eingetragen, auf welches Zahlungen aus der Beteiligung vor§ 11
zunehmen sind.
Rechenschaftsbericht 1.
Die Treuhänderin erstattet dem Anleger anhand der Jahresabschlüs-
2.
Die Treuhänderin darf gegenüber Dritten die Beteiligung des Treuge-
se der Gesellschaft bis zu deren Auflösung einen schriftlichen Be-
bers nur mit dessen ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung offen
richt über das abgelaufene Geschäftsjahr, erstmals im Jahr 2010 für
legen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist zwingend gesetzlich
die Geschäftsjahre 2008 und 2009.
vorgeschrieben oder dient der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses mit der Gesellschaft oder die Daten sind beim Drit-
2.
Die Treuhänderin wird den Anleger über alle wesentlichen Ge-
ten bereits bekannt. Die Treuhänderin ist insbesondere nicht dazu
schäftsvorgänge informieren, die die Verhältnisse der Gesellschaft
berechtigt, anderen Treugebern den Namen und die Anschrift des
und seine treuhänderischen bzw. treuhänderisch verwalteten Betei-
Treugebers ohne dessen ausdrückliche und schriftliche Zustimmung mitzuteilen. Gegenüber den als Berater der Gesellschaft tätig wer-
ligungen betreffen.
denden Personen, die gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit ver3.
Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehört nicht die Prüfung der
pflichtet sind, gilt diese Auskunftseinschränkung nicht. Davon unbe-
Buchhaltung, des Jahresabschlusses und der sonstigen Unterlagen
rührt bleibt die nach der Beitrittserklärung gegenüber der Treuhän-
der Gesellschaft.
derin erklärte Einwilligung in die Datenübermittlung. Danach ist die Treuhänderin berechtigt, die Daten des Treugebers und Anlegers zu den darin genannten Zwecken an andere im Sinne der §§ 15 AktG § 12
mit der MPC Capital Investments GmbH verbundene Gesellschaften
Steuerliches Verfahren 1.
(z. B. MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) zu übermitteln.
Das steuerliche Ergebnis wird durch ein gemeinsames Feststellungsverfahren der Einkünfte und des Vermögens gemäß der Ab-
3.
Der Treugeber hat Änderungen hinsichtlich der nach Abs. 1 eingetra-
gabenordnung für alle Gesellschafter und Treugeber gesondert und
genen Daten umgehend der Treuhänderin mitzuteilen. Der Treugeber
einheitlich ermittelt.
ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich der Daten seiner Person, insbesondere Name, Wohnsitz, Anschrift, Bankverbindung,
Etwaige Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen
Finanzamt, Steuernummer unverzüglich der Treuhänderin schriftlich
der Treugeber sind von diesen der Treuhänderin zwecks Aufnahme
mitzuteilen. Soweit ein Treugeber seine Betriebsstätte, – bei na-
in die von dem jeweils beauftragten Steuerberater zu erstellenden
türlichen Personen – seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
Jahressteuererklärung nachzuweisen.
haltsort ins Ausland verlegen sollte, hat er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
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121
MPC Offen Flotte 2
§ 14
8.
1.
Die Ausführung von Weisungen stellt die Treuhänderin im Verhältnis zu den Anlegern von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht
Haftung
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Treuhänderin handelt bei Erfüllung der ihr mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
§ 15 2.
Übertragbarkeit der Beteiligungen, Rechtsnachfolge
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Treugebers aufgrund dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in drei
1.
Jeder Treugeber kann seine Beteiligung ganz oder teilweise über-
Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches, soweit
tragen. Die Bestimmungen des § 16 des Gesellschaftsvertrags gel-
nicht gesetzlich eine kürzere Verjährung vorgeschrieben ist. Der Treu-
ten insoweit entsprechend. Kommt es danach zu einer Übertragung
geber hat Schadensersatzansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist
auf den Erwerber, haftet der veräußernde Treugeber für die bis zu
von sechs Monaten nach Erlangung der Kenntnis von dem Schaden
diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche der Treuhänderin neben
gegenüber der Treuhänderin schriftlich geltend zu machen.
dem Übernehmenden.
3. Für den Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Ge-
2.
Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesem Vertrag auf
sellschaft angestrebten steuerlichen Folgen übernimmt die Treu-
seine Rechtsnachfolger über. Die Regelungen des § 17 des Gesell-
händerin keine Haftung. Insbesondere stehen die prognostizierten
schaftsvertrags gelten insoweit entsprechend.
steuerlichen Auswirkungen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und durch die Finanzgerichtsbarkeit. § 16 4.
Ausscheiden und Ausschluss der Treuhänderin
Die Treuhänderin hat an der Konzeption und Erstellung des der Beitrittsvereinbarung mit dem Treugeber zugrunde liegenden Ver-
Für die Zeit vom Ausscheiden der alten Treuhänderin bis zur Neubestel-
kaufsprospekts nicht mitgewirkt und deren Aussagen nicht auf ihre
lung einer neuen Treuhänderin ist die persönlich haftende Gesellschafterin
Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft.
der Gesellschaft ermächtigt und berechtigt, deren Rechte und Pflichten
Der Treugeber erkennt an, dass die Treuhänderin zu einer solchen
gegenüber den Treugebern nach Maßgabe dieses Vertrages auszuüben.
Prüfung nicht verpflichtet ist. Eine Haftung für den Inhalt der Verkaufsprospekte und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit wird von § 17
der Treuhänderin nicht übernommen.
Vergütung der Treuhänderin 5. Eine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft
1. Für die Übernahme der Verpflichtungen aus diesem Vertrag und den
oder für die ordnungsgemäße Erfüllung der von diesen übernom-
damit verbundenen Tätigkeiten erhält die Treuhänderin eine Vergü-
menen vertraglichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft über-
tung gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages.
nimmt die Treuhänderin nicht. Die Treuhänderin haftet insbesondere nicht für die Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Fondsobjekte
2.
Die Vergütung gemäß Abs. 1 wird von der Gesellschaft gezahlt.
und für die Erreichung der sonstigen von dem Treugeber bzw. der Gesellschaft verfolgten wirtschaftlichen Ziele. § 18 Dauer, Kündigung
6. Im Übrigen haften die Treuhänderin und die Personen, die diese vertreten, auch für ein zeitlich vor dem Abschluss des Treuhand-
1.
Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
vertrages erfolgtes Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe
endet vorbehaltlich § 16 dieses Vertrages mit dem Ausscheiden der
Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Zusammenhang haftet die
Treuhänderin aus der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschafts-
Treuhänderin nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
vertrags.
Der Umfang der Haftung gegenüber dem einzelnen Treugeber ist auf die jeweilige Höhe des von dem jeweiligen Treugeber gezeichneten Zeichnungsbetrags begrenzt.
122
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2.
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet in entsprechender Anwendung der § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, wenn ein
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MPC Offen Flotte 2
Anleger aus der Gesellschaft ausscheidet, jedoch nicht bevor die
2.
Die Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausü-
verwaltete Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft voll abge-
bung durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte
wickelt ist. In diesem Fall steht dem Anleger ein Auseinanderset-
Personenmehrheit.
zungsguthaben zu, das sich nach § 18 Abs. 6–8 des Gesellschaftsvertrages bestimmt. § 20 3.
Schlussbestimmungen
Jeder Anleger ist berechtigt, diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Ge-
1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die
schäftsjahres, jedoch frühestens zum 31.12.2027 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin zu kündigen. Das Recht zur
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einen Treugeber
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche
zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere
Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder un-
vor, wenn der betreffende Treugeber nachweislich zum Zeitpunkt
durchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes
der Kündigungserklärung (i) seit mindestens einem Jahr arbeits-
gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungs-
los ist oder (ii) wenn der betreffende Treugeber zum Zeitpunkt der
bedürftige Lücke ergeben sollte.
Kündigungserklärung berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und sich nachweislich in einer wirtschaftlichen
2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für
Notlage befindet. Die Treuhandkommanditistin ist nach Maßgabe
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sowie über das Zu-
dieses Absatzes berechtigt, ihren Kommanditanteil auch teilweise
standekommen dieses Vertrages, ist Hamburg, soweit dies rechtlich
zu kündigen, soweit ein Treugeber den mit ihr bestehenden Treu-
vereinbart werden kann.
hand- und Verwaltungsvertrag kündigt. Eine Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist nur möglich, wenn entsprechend
3.
Mündliche Abreden und Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Treugeber auch aus der Gesellschaft ausscheidet. Die Regelung des Auseinandersetzungs-
4.
Soweit vorstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten ergän-
guthabens betreffend den Treugeber bestimmt sich jeweils nach
zend die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft.
§ 18 Abs. 6–8 des Gesellschaftsvertrages.
Die Beitrittserklärung, sowie der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als auch der Mittelverwendungsvertrag werden integrale Be-
4.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.
Der Treugeber erwirbt einen Auseinandersetzungsanspruch nach
standteile dieses Vertrages. 5.
Mitteilungen der Treuhänderin an die Anleger werden an die letzte der Treuhänderin vom Anleger mitgeteilte Anschrift versandt. Sie
Maßgabe von § 18 Abs. 6–8 des Gesellschaftsvertrages.
gelten nach 3 Werktagen als zugegangen. § 19
6.
Personenmehrheit 1.
Der Anleger ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen dieses Vertrages elektronisch gespeichert und im Rah-
Soweit die Treuhänderin einen nach Maßgabe der jeweiligen Bei-
men einer Auftragsbearbeitung an Dritte ausgegeben werden. § 13
trittserklärung zu bestimmenden Teil der Kommanditbeteiligung an
Abs. 2 gilt hierbei entsprechend.
der Gesellschaft für mehrere Personen gleichzeitig hält oder verwaltet, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und dem Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der Maß-
7.
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten
gabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners
Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.
vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken. Für
anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren
die Dauer dieses Vertrages bevollmächtigen sich diese Personen
einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den gel-
hiermit gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke, die einem von
tenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlos-
ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entge-
sene Fonds e. V.
genzunehmen.
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MPC Offen Flotte 2
Hamburg, den 25. Juni 2008
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
Anleger treten diesem Treuhandvertrag durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Annahme derselben durch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH bei. Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen zeichnungsberechtigt: Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Hendrick Offen, Andreas Baron von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann
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MPC Offen Flotte 2
Mittelverwendungsvertrag Vertrag über die Verwendung von Gesellschaftereinlagen
und
(Mittelverwendungsvertrag) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds zwischen
mbH, Hamburg – nachfolgend „Treuhänderin“ oder „TVP“ genannt –
der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG – nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt – Vorbemerkung und
Anlegern wird nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes sowie der betreffenden Vertrags- und Zeichnungsunterlagen angeboten, gegen Zah-
Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH
lung von Einlagen sowie eines Agios (nachfolgend zusammen als „Ge-
& Co., Hamburg
sellschaftereinlagen“ bezeichnet) der Beteiligungsgesellschaft beizutreten.
– nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 1“ genannt –
Die Beteiligungsgesellschaft wird mit den eingeworbenen Geldern Beteiligungen an den Ein-Schiffgesellschaften erwerben. Zur Sicherstellung der
Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ADRIANO“ Offen Reederei
zweckgerechten Verwendung der Gesellschaftereinlagen wird Folgendes
GmbH & Co., Hamburg
vereinbart:
– nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 2“ genannt – § 1
Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN AURELIO“ Offen Reederei
Sonderkonto
GmbH & Co., Hamburg – nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 3“ genannt –
1.
Die Beteiligungsgesellschaft hat ein Sonderkonto in Deutschland (nachfolgend als „Mittelverwendungskonto“ bezeichnet) eingerich-
Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ALESSIO“ Offen Reederei
tet.
GmbH & Co., Hamburg – nachfolgend „Ein-Schiffsgesellschaft 4“ genannt –
Sämtliche Einzahlungen von Gesellschaftereinlagen der deutschen Anleger sind unter Angabe vom Namen des Zeichners sowie der Treuhandnummer ausschließlich auf das Sonderkonto „Zweite Offen-
(„Ein-Schiffsgesellschaft1“ bis “Ein-Schiffsgesellschaft 4“ werden nachfol-
Flotte“ bei der Commerzbank AG, Bankleitzahl 200 400 50, Konto-
gend auch zusammenfassend “Ein-Schiffsgesellschaften“ genannt)
nummer 6205488 einzuzahlen.
sowie deren persönlich haftende Gesellschafterinnen,
2.
Über das Mittelverwendungskonto darf im Innenverhältnis ausschließlich der Mittelverwender nach Maßgabe dieses Vertrages
der Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH
verfügen. Dementsprechend verpflichtet sich die Beteiligungsge-
– nachfolgend „persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesell-
sellschaft, sich jeglicher Verfügung über dieses Konto zu enthalten
schaft“ genannt –
und dem Mittelverwender eine unwiderrufliche Kontovollmacht zu erteilen, die dem Mittelverwender eine uneingeschränkte Verfügungs-
der Sechzehnte. Oceanus Schiffahrts-GmbH
berechtigung über das Konto einräumt. Weitere Kontovollmachten
– nachfolgend „persönlich haftende Gesellschafterin der Ein-Schiffsge-
über das Konto wird die Beteiligungsgesellschaft während der Dauer
sellschaften“ genannt –
dieses Vertrages nicht erteilen.
und
3.
Das Kontoguthaben ist nach Maßgabe dieses Vertrages ausschließlich für Zwecke der Beteiligungsgesellschaft zu verwenden. Dabei
BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-
sind Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar von
schaft
dem Mittelverwendungskonto zu begleichen. Ist dies im Ausnah-
– nachfolgend „Mittelverwender“ genannt –
mefall nicht möglich, weil beispielsweise die Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft im Wege des Lastschriftverfahrens von deren
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125
MPC Offen Flotte 2
Konten erfolgen, sind die entsprechenden Mittel zwecks Zahlung
3.
Der Mittelverwender wird in der Weise über das Mittelverwendungskonto verfügen, dass er die von der Treuhänderin angeforderten
bzw. Einzugs auf das jeweilige Konto der Beteiligungsgesellschaft zu transferieren. Dabei ist durch Absprache mit der kontoführenden
Mittel nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen anweist. Er
Bank sicherzustellen, dass die Mittel nicht zweckwidrig verwendet
ist verpflichtet, die angeforderten Mittel nur dann anzuweisen, wenn er sich von dem Eintritt der folgenden Voraussetzungen überzeugt
werden können.
hat: § 2
Durchführung der Mittelverwendung 1.
gesellschaften in das Handelsregister bzw. Anmeldung zur Eintragung;
Die Treuhänderin übernimmt nach Maßgabe gesondert getroffener Vereinbarungen, insbesondere des Treuhand- und Verwaltungsver-
a) Eintragung der Beteiligungsgesellschaft sowie der Ein-Schiff-
b) Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals in
trages und einer Dienstleistungsvereinbarung, verschiedene Betreu-
Höhe von mindestens EUR 62.715.000 (ohne Agio) durch
ungs- und Verwaltungsaufgaben. In Erfüllung dieser Aufgaben wird
Vorliegen ordnungsgemäß unterschriebener und gegenge-
die Treuhänderin durch die Geschäftsführung oder eine von dieser
zeichneter Beitrittserklärungen oder von Platzierungsgarantien über ausstehende Zeichnungsbeträge;
benannten Person die zur Durchführung des Investitionsvorhabens der Beteiligungsgesellschaft erforderlichen Mittel schriftlich beim
c) Vorliegen von Bau-/Kaufverträgen für die vier Schiffe der Ein-
d) Nachweis der prospektgemäßen Höhe der Fremdfinanzierung
Schiffgesellschaften;
Mittelverwender anfordern. Die vorerwähnte Anforderung ist von der vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Treuhänderin
der Ein-Schiffgesellschaften durch Finanzierungszusagen oder
wird eine sog. Postvollmacht erteilt, die es ihr ermöglicht, jederzeit –
Darlehensverträge;
auch auf elektronischem Wege – das Mittelverwendungskonto und sämtliche Kontounterlagen einzusehen. Die Verantwortung für die
e) Vorlage eines Prospektprüfungsgutachtens gemäß dem zum
den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen und diesem Vertrag
Zeitpunkt des Gutachtens aktuellen Prüfungsstandard S4 des
entsprechende Anforderung der erforderlichen Mittel zur Durchfüh-
Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) oder
rung des Investitionsvorhabens der Gesellschaft obliegt der per-
Vorlage eines von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirt-
sönlich haftenden Gesellschafterin bzw. der persönlich haftenden
schaftsprüfungsgesellschaft erstellten steuerlichen Kurzgut-
Gesellschafterin der Ein-Schiffsgesellschaften.
achtens inklusive der Bestätigung, wonach die im Prospekt dargestellte steuerliche Konzeption dem gegenwärtigen Stand des Steuerrechts entspricht;
2. Bei Anforderung der freizugebenden Mittel werden dem Mittelverwender der Verwendungszweck mitgeteilt und schriftliche Nachweise,
f) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes
insbesondere Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ge-
dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck, die Höhe des
mäß § 8i Abs. 2 Satz 1 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz;
Geldbetrags und die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers zu entnehmen sind. Verauslagt die Beteiligungsgesellschaft oder für
126
g) Verwendungszweck und Höhe der angeforderten Mittel ent-
sie ein Dritter Gelder, so sind über die vorerwähnten Unterlagen
sprechen dem Investitions- und Finanzierungsplan der Beteili-
hinaus geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen, die die Ver-
gungsgesellschaft sowie den Investitions- und Finanzierungs-
auslagung dokumentieren und aus denen die Kontoverbindung des
plänen der Gesellschaftsverträge der Ein-Schiffgesellschaften
Verauslagenden ersichtlich ist, auf welche die Erstattung erfolgen
bzw. dienen der Tilgung der hierfür verwendeten Darlehen.
soll. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der Mittelverwender
Sofern die angeforderten Mittel Umsatzsteuer enthalten, die
jederzeit – auch auf elektronischem Wege – Einblick in das Mittel-
nicht im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesen ist,
verwendungskonto und sämtliche Kontounterlagen nehmen kann.
darf diese vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen der
Auf Verlangen ist dem Mittelverwender seitens der Komplementärin
Liquiditätsreserve entnommen werden. Die Ein-Schiffgesell-
der Beteiligungsgesellschaft bzw. der Treuhänderin ein Unterschrif-
schaften werden dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden
tenblatt der Personen zur Verfügung zu stellen, die zur Zeichnung
Vorsteuerbeträge unverzüglich auf das Mittelverwendungs-
der Anforderungen der Mittelfreigabe berechtigt sind, und die Ver-
konto erstattet werden, indem sie diese Beträge in der Um-
tretungsberechtigung dieser Personen in geeigneter Form nachzu-
satzsteuer-Voranmeldung des betreffenden Voranmeldungs-
weisen.
zeitraums geltend machen und gegenüber dem zuständigen
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MPC Offen Flotte 2
Finanzamt das Mittelverwendungskonto als Erstattungskonto
2. Für die Durchführung der Mittelverwendung und die Haftung des
für Vorsteuerguthaben benennen. Nicht im Investitions- und
Mittelverwenders auch gegenüber Dritten gelten die vom IDW he-
Finanzierungsplan enthaltene Umsatzsteuerbeträge in Höhe
rausgegebenen und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag bei-
von jeweils mehr als EUR 25.000,00 dürfen nur unter der
gefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
Voraussetzung ausgezahlt werden, dass sich der Empfänger
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002“. In
verpflichtet, diese auf erstes Anfordern des Mittelverwenders
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Haftung
bis zur Erstattung der entsprechenden Vorsteuerbeträge durch
des Mittelverwenders für fahrlässig verursachte Schäden nach Maß-
das Finanzamt als zinsloses Darlehen zurückzuzahlen. Der Mit-
gabe von Ziffer 9 Abs. 2 der vorgenannten Auftragsbedingungen
telverwender darf die Umsatzsteuer nur zurückfordern, wenn
grundsätzlich auf EUR 4.000.000,00 beschränkt ist.
dies die Liquiditätslage der Ein-Schiffgesellschaften erfor3. Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haf-
dert.
tung des Mittelverwenders auf EUR 5.000.000,00 beschränkt. 4.
Der Mittelverwendung unterliegen lediglich die Gesellschafterein-
Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf der gleichen
lagen, nicht dagegen die Fremdmittel oder sonstigen Eigenmittel.
Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Beratungen bzw.
Die Prüfung des Mittelverwenders beschränkt sich darauf, ob hin-
Leistungen beruhen.
sichtlich der von der Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft und die Ein-Schiffgesellschaften angeforderten Mittel die in Abs. 3
4. Treffen mehrere Schadensursachen zusammen, haftet der Mittelver-
genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Mittelverwender prüft
wender nur insoweit als ein Verschulden seinerseits im Verhältnis
nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Ver-
zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt
tragspartnern oder die Werthaltigkeit von Garantien. Ferner prüft der
hat.
Mittelverwender nicht, ob die für die Beteiligungsgesellschaft und die Ein-Schiffgesellschaften erwünschten Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder
§ 4
steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig, zweckdienlich
Vertragsdauer Der Vertrag endet mit der endgültigen Abrechnung der auf das Mittel-
oder sinnvoll sind.
verwendungskonto eingezahlten Gesellschaftereinlagen bzw. in dem Fall, 5.
Der Treuhänderin obliegt im Rahmen ihrer Aufgabe nach Abs. 1
dass die Voraussetzungen für die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten,
nicht die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen gem. § 2 Abs 3.
mit der Rückzahlung der Gesellschaftereinlagen an die Anleger. Er kann
Ebenso wenig prüft die Treuhänderin, ob die für die Gesellschaft er-
nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.
wünschten Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerrechtlichen Gesichts§ 5
punkten wirksam, zweckdienlich oder sinnvoll sind.
Schlussbestimmungen 6.
Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche Nachweise
1. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Änderung oder
zu erbringen sind, erfolgt dies in Form von Urkunden. Die Prüfung,
Ergänzung dieses Vertrages – einschließlich dieser Bestimmung
ob die Unterschriften auf Urkunden von zeichnungsberechtigten Per-
– bedarf der Schriftform, die mündlich nicht abbedungen werden
sonen stammen, ist nicht Gegenstand der Mittelverwendung.
kann. 2.
1.
Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag un-
§ 3
terliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
Vergütung und Haftung
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist –
Der Mittelverwender erhält für seine Tätigkeit von jeder der Ein-
soweit dies zulässig vereinbart werden kann – der Sitz der Treuhän-
Schiffgesellschaften eine Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 zzgl.
derin.
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals, spätestens am 31. Dezember 2008 verdient und fällig.
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MPC Offen Flotte 2
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht
zeichnungsberechtigt:
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Be-
Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“:
stimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn dieser
Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron
Vertrag lückenhaft sein sollte.
von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien Sechzehnte Oceanus Schifffahrt GmbH:
Hamburg, den 25. Juni 2008
Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron von der Recke TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann
Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH Im eigenen Namen und zugleich als Komplementärin für:
BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Silke Krüger
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH Im eigenen Namen und zugleich als Komplementärin für: Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ADRIANO“ Offen Reederei GmbH & Co., Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN AURELIO“ Offen Reederei GmbH & Co., Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ALESSIO“ Offen Reederei GmbH & Co.,
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Gesellschaftsvertrag § 2
der
Gegenstand des Unternehmens
Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co.
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und der Betrieb des bei der Werft Hyundai Heavy Industries Co. Ltd., unter der Baunummer 2075 in Auftrag gegebenen Containerschiffes MS „CPO
Vorbemerkung
BREMEN“.
Die Gesellschaft hat am 23.04.2007 begonnen und ist in das Handels-
register des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 105 845
2.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftsge-
eingetragen. Sie firmierte bisher als Kommanditgesellschaft Einhunder-
genstandes alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu
tachte Oceanus Schiffahrts-GmbH & Co. (nachstehend: „Gesellschaft“).
betreiben.
Die Gesellschaft hat bei der Werft Hyundai Heavy Industries Co. Ltd., Korea, ein 8.600 TEU Containerschiff – das MS „CPO BREMEN“ – unter § 3
der Baunummer 2075 in Auftrag gegeben. Die Ablieferung des Schiffes
Investitionsplan
soll im November 2009 erfolgen.
Die Investition wird nach folgendem Investitionsplan durchgeführt: Kommanditisten der Gesellschaft sind die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG, die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, die MPC Capital Investments GmbH, die TVP Treuhand- und
I.
INVESTITION Baupreis
Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH sowie die Claus-Peter
Bauaufsicht
Offen Holding KG. Die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“
Erstausrüstung
USD
EUR
400.000 1.130.000
mbH & Co. KG (im folgenden auch „Beteiligungsgesellschaft“) ist ebenso
Anschaffungskosten
wie die vorgenannten Kommanditisten an den drei weiteren Ein-Schiffs-
Zwischenfinanzierungskosten
gesellschaften (im Folgenden „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“) der
Kapitalbeschaffung
anderen drei in der „Zweiten Offen Flotte“ zusammengefaßten Contai-
vorbereitende Bereederung/ Haftung (TUSD 400)
291.000
Treuhandvergütung
128.000
Kreditbearbeitung
178.000
nerschiffe beteiligt. Alle vier Containerschiffe werden von der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG bereedert.
Gründungsund Beratungskosten
EUR
123.300.000
124.830.000
90.713.000
5.476.000
3.979.000 5.055.000
90.000
5.742.000
Liquiditätsreserve Zur Aufnahme weiterer Gesellschafter wird der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und wie folgt vereinbart:
8.000 100.442.000
Agio Summe
1.685.000 102.127.000
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co. 2.
Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
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II. FINANZIERUNG
EUR
EUR
3.
1. Kommanditkapital Claus-Peter Offen Holding KG
manditkapital (Pflichteinlagen) durch Erhöhung der Einlagen auf bis
1.637.000
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
50.000
MPC Capital Investments GmbH
10.000
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
10.000
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (Emissionskapital)
Die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (nachstehend: „Beteiligungsgesellschaft“) ist berechtigt, das Komzu EUR 31.993.000 zu erhöhen (nachstehend „Emissionskapital“).
Die Beteiligungsgesellschaft ist weiter berechtigt, durch Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin das Kommanditkapital um höchstens weitere bis zu EUR 200.000 zu erhöhen.
31.993.000
Das Emissionskapital gemäß Satz 1 kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Rahmendaten des von der Schifffahrtsgesellschaft
33.700.000
durchgeführten Investitionsvorhabens, z. B. bei veränderten Währungsumrechnungskursen oder Mehr- oder Minderkosten, von der
2. Schiffshypothekendarlehen JPY 5.284.244.540 (50 %) zzgl. USD 45.922.000 (50 %)
66.742.000 100.442.000
Agio
persönlich haftenden Gesellschafterin geändert werden. 4.
Agio von 5 % zu erbringen.
1.685.000
Summe
102.127.000
Die Kommanditisten haben zusätzlich zu ihren Pflichteinlagen ein
5.
Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt 10 % der Pflichteinlage.
§ 4
6.
Gesellschafter und Einlagen 1.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sechzehnte Oceanus
Recht des Schiffes zur Führung der Bundesflagge gefährdet werden
Schiffahrts-GmbH, Hamburg (AG Hamburg, HRB 87172), mit einem
würde, weder Kommanditisten noch Treugeber von Kommanditisten
Stammkapital von EUR 25.000. Die persönlich haftende Gesell-
sein.
schafterin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
7. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden Bestim-
2.
Kommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen: EUR
a) Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG mit einer Einlage von
mungen, insbesondere der Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit und über Stimmenmehrheiten, sind das Kommanditkapital (Pflichteinlagen) einschließlich eventuell erklärter Kapitalerhöhungen
50.000
aus Überzeichnungen, unabhängig vom Stand der Einzahlungen, zu
b) MPC Capital Investments GmbH mit einer Einlage von
c) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
d) Claus-Peter Offen Holding KG
e) Beteiligungsgesellschaft
für Publikumsfonds mbH mit einer Einlage von mit einer Einlage von „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG Summe Kommanditkapital
Kommanditisten können ihre Beteiligung treuhänderisch für Dritte übernehmen. Jedoch können Personen, durch deren Beteiligung das
verstehen.
10.000 10.000 1.637.000
§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft 1.
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Gesellschaft hat am 23. April 2007 begonnen. Das Geschäftsjahr ist das
10.000
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr.
1.717.000 2.
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, erstmalig jedoch zum 31. Dezember 2027.
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§ 7
3. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Vertretung und Geschäftsführung 4.
Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hat schriftlich an die
1.
persönlich haftende Gesellschafterin, die Kündigung seitens der
Zur Vertretung und Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende
persönlich haftenden Gesellschafterin hat schriftlich an sämtliche
Gesellschafterin ist berechtigt, sich bei Ausübung ihrer Geschäfts-
Kommanditisten zu erfolgen. Die Rechtsfolgen der Kündigungen
führertätigkeit dritter geeigneter Personen und/oder Unternehmen
ergeben sich aus § 17.
zu bedienen.
5.
Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur
das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge. 6.
Scheidet ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus, hat diese
2.
das Recht, ihre Beteiligung an der Gesellschaft teilweise zu kündi-
kungen des nachstehenden Abs. 4 – zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen befugt, die für den Geschäftszweck notwendig
der Beteiligungsgesellschaft und eine entsprechende Herabsetzung
und zweckmäßig sind. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der
des Kapitals zu verlangen. Die vorstehenden Regelungen dieses Pa-
Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu führen. Der Investitionsplan
ragraphen finden entsprechende Anwendung.
der Gesellschaft gemäß § 3 ist für sie verbindlich, sofern sich nicht Veränderungen gemäß § 4 Abs. 3 ergeben.
§ 6
3.
Einzahlung der Einlagen
Die Bereederung des Schiffes erfolgt durch die Reederei ClausPeter Offen (GmbH & Co.) KG. Sie ist berechtigt, sich bei Ausübung
ihrer Bereederungstätigkeit dritter geeigneter Personen und/oder Die Kommanditisten leisten ihre Einlagen in Euro (kurz EUR).
2. Für die Verwendung der Einlagen wird auf die Bestimmungen des
Unternehmen zu bedienen.
Mittelverwendungsvertrages verwiesen. Die Beteiligungsgesellschaft
Die Rechte und Pflichten des Bereederers sind im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Vertragsreedervertrages geregelt.
ist jedoch zur Einzahlung nur verpflichtet, wenn und soweit sie ih-
rerseits Zahlungen von ihren Gesellschaftern erhalten hat und die
4. Für die folgenden Geschäfte bedarf die persönlich haftende Gesell-
Voraussetzungen für die Mittelfreigabe durch den Mittelverwender aufgrund des von der Beteiligungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungsvertrages bestätigt sind.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist – mit den Einschrän-
gen und zwar in Höhe von 50,5 % des Pflichtanteils des Anlegers an
1.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
schafterin der Einwilligung:
4.1 der Gesellschafterversammlung für:
a) Änderungen des Investitionsplanes, sofern es sich nicht
b) Veräußerung des Schiffes der Gesellschaft und/oder
Die Einlagen sind auf Anforderung durch die Geschäftsführung, spätestens zehn Tage vor Ablieferung des Schiffes, einzuzahlen.
um Veränderungen gem. § 4 Abs. 3 handelt; dessen Belastung mit Hypotheken, soweit sich diese
3.
Ausstehende Einlagen nebst Agio können zu Gunsten der Gesell-
nicht im Rahmen des Investitionsplanes der Gesellschaft
schaft mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247
gemäß § 3 halten;
BGB ab Fälligkeit verzinst werden. Die Beteiligungsgesellschaft ist
c)
zu Zinszahlungen jedoch nur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits
d) Sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üb-
Kündigung des Vertragsreedervertrages;
entsprechende Zahlungen von ihren säumigen Anlegern erhalten
lichen Reederei- und Schifffahrtsbetriebes hinausge-
hat.
hende Rechtsgeschäfte, soweit sie nicht der Zustimmung
Soweit ein Anleger vor Fälligkeit seiner Einzahlungsverpflichtung
gen.
des Beirats gem. § 7 Ziff. 4.2 dieses Vertrages unterlie4.
Zahlungen leistet, werden diese nicht gesondert verzinst.
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MPC Offen Flotte 2
rin und der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG berührt
4.2 des Beirates für:
a) Aufnahme von Krediten, die über den Rahmen des üb-
werden, sowie die Auflösung der Gesellschaft, können nicht gegen
lichen Geschäftsbetriebes hinausgehen. Dazu gehören
deren Stimmen gefasst werden, solange die Reederei Claus-Peter
nicht die im Investitionsplan gemäß § 3 aufgeführten
Offen (GmbH & Co.) KG für die durch die Schiffshypotheken gesi-
Kredite und kurzfristige Kredite für die Aufrechterhal-
cherten Darlehen oder Teile hiervon haftet und eine Haftungsfrei-
tung des Schifffahrtsbetriebes, sofern sie insgesamt USD
stellung nicht herbeigeführt werden kann.
300.000 nicht übersteigen sowie Kredite von „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“;
6.
sönlich haftenden Gesellschafterin zu vertretendem Grund, berech-
USD 100.000 mit Ausnahme von Darlehen an die „Zwei-
tigt, durch einen Beschluss, der einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen bedarf, der persönlich haftenden Gesellschafterin
te Offen-Flotte-Gesellschaften“;
c) Baumaßnahmen und Reparaturen am Schiff, die im Ein-
die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen
zelfall oder Jahr voraussichtlich Kosten von mehr als USD
und eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als per-
500.000 verursachen werden, es sei denn, zur Erhaltung
sönlich haftende(n) Gesellschafter zusätzlich in die Gesellschaft aufzunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat dabei kein
der Klasse und in unausweichlichen Notfällen;
Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der per-
b) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als
Stimmrecht.
d) Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen über die Beschäftigung des Schiffes mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten, mit Ausnahme des Ab-
§ 8
schlusses des ersten Beschäftigungsvertrages;
e)
f) Übernahme von Bürgschaften, Eingehen von Wechsel-
Befreiung vom Wettbewerbsverbot
Änderung der Flaggenführung des Schiffes; verbindlichkeiten, Garantien und Mithaftungen, die in
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.
ihrer Summe EUR 200.000 übersteigen mit Ausnahme von Verpflichtungen für die „Zweite Offen-Flotte-Gesell§ 9
schaften“;
Vergütungen und Kostenersatz
g) Sonstige nicht mit dem laufenden Schiffsbetrieb zusammenhängende Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstands-
1.
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält als Haftungsentschädigung ab dem Geschäftsjahr 2009 eine jährliche ergebnisun-
wert von mehr als EUR 50.000 im Einzelfall; h) Wechsel der Währung des Schiffshypothekendarlehens
abhängige Vergütung in Höhe von EUR 3.000 zuzüglich gesetz-
mit Ausnahme des im Rahmen der Investitionsdurchfüh-
licher Umsatzsteuer. Für die Kalenderjahre 2007 bis 2008 beträgt
rung gemäß § 3 notwendigen Wechsels;
die Vergütung jeweils EUR 1.500. Die Vergütung ist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres verdient und fällig.
i) Abschluss von Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten mit Ausnahme der im Rahmen der Investition durchgeführten Devisenterminge-
2. Für die Bereederung des Schiffes erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG als berechtigter und verpflichteter Vertrags-
schäfte;
reeder ab Infahrtsetzung des Schiffes eine Vergütung in Höhe von
j) Verwendung von Liquiditätsüberschüssen gemäß § 10
3 % der vereinnahmten Bruttofrachterlöse, einschließlich verdienter
Abs. 3.
Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsleistungen für Zeitausfälle nach Maßgabe eines ge-
5. Beschlüsse über Änderungen oder Kündigungen des bei Übernahme des Schiffes bestehenden Chartervertrages sind nur mit Zustimmung
sondert geschlossenen Vertragsreedervertrages. Umlagen aus dem
der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich. Beschlüsse über
technischen Ausfallpool werden in die Bemessungsgrundlage der
den Verkauf des Schiffes, die Änderung der Flaggenführung, die Be-
Vergütung einbezogen. Nach Beendigung des Erstchartervertrages
leihung des Schiffes und die Änderung des Gesellschaftsvertrages,
erhöht sich die Vergütung auf 4 % der Bruttoerlöse.
soweit hierdurch Rechte der persönlich haftenden Gesellschafte-
Bruttofrachterlöse in diesem Sinne sind Charter- und Frachterträge in der jeweiligen Währung.
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MPC Offen Flotte 2
3.
Die Beteiligungsgesellschaft übernimmt für die Gesellschaft ver-
§ 10
schiedene Verwaltungsaufgaben, die in einem gesondert abge-
Gewinn- und Verlustverteilung, Ausschüttungen
schlossenen Dienstleistungsvertrag näher geregelt sind. Hierfür
1.
erhält sie eine Vergütung von 0,4 % p. a. bezogen auf das Emissi-
a) Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des Schiffes ein, so erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.)
onskapital. Die Vergütung ist halbjährlich jeweils zum 30. Juni und
KG einen Vorabgewinn in Höhe von 2 % des Nettoerlöses bzw.
31. Dezember eines jeden Jahres verdient und fällig. Der Anspruch
der Versicherungsleistung. Mit dem Vorabgewinn sind die Tä-
auf die Vergütung beginnt mit dem Monat der Infahrtsetzung des
tigkeiten im Rahmen der Durchführung des Verkaufes oder
Schiffes und endet mit dem Monat des Verkaufes bzw. Totalverlustes
Abwicklung des Totalverlustes sowie im Zusammenhang mit
des Schiffes. Für ihre Tätigkeit in der Investitionsphase erhält sie
der Liquidation der Gesellschaft abgegolten.
eine Vergütung von einmalig 0,4 % des Emissionskapitals, die am 31. Dezember 2008, spätestens jedoch bei vollständiger Einwer-
b) Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publi-
bung des Emissionskapitals der Beteiligungsgesellschaft verdient
kumsfonds mbH erhält bei Veräußerung des Schiffes bzw. bei
und fällig ist. Die vorgenannten Vergütungen werden zuzüglich ge-
Liquidation der Gesellschaft 0,3 % des auf das Emissionskapi-
setzlicher Umsatzsteuer gezahlt.
tal entfallenden Veräußerungs/Liquidationserlöses als Vorabgewinn. Mit dem Vorabgewinn ist die Tätigkeit der TVP Treu-
4.
Die MPC Capital Investments GmbH hat sich verpflichtet, die Ein-
hand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
werbung des in der Investitionsrechnung für die Beteiligungsgesell-
für die Zeit ab dem Abgang des Schiffes bis zur Vollabwicklung
schaft vorgesehenen Kommanditkapitals zu koordinieren und hierzu
der Gesellschaft abgegolten.
eine gesonderte Vertriebsvereinbarung mit der Gesellschaft abgeschlossen. Die von der Gesellschaft zu zahlende Vergütung ist in
c) Der Beteiligungsgesellschaft wird in den Jahren 2008 und
dieser Vertriebsvereinbarung geregelt und beträgt EUR 5.055.000
2009 ein Vorabgewinn in Höhe von 1/4 ihrer in den jeweiligen
zzgl. 5 % Agio auf das Kommanditkapital; sowie 15 % nebst 5 %
Jahren entstandenen eigenen Gründungskosten zugerechnet.
Agio für weitere bis zu EUR 200.000, die gemäß § 4 Abs. 3 dieses
In Höhe dieses Vorabgewinns besteht für die Beteiligungsge-
Gesellschaftsvertrages über das geplante Kommanditkapital hinaus
sellschaft ein Sonderentnahmerecht.
eingeworben werden. Die vorgenannte Vergütung wird zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt, sofern diese anfällt. Diese kann
auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
d) In Höhe des Vorabgewinns steht den insoweit begünstigten Gesellschaftern ein Sonderentnahmerecht zu. Die Sonderentnahme darf auch schon im Jahr der Entstehung des Vorabge-
5.
Die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG hat sich gegen-
winns vor Feststellung des entsprechenden Jahresabschlusses
über der Gesellschaft verpflichtet, die Bauaufsicht über das Schiff
durchgeführt werden, soweit die Höhe des Vorabgewinns fest-
der Gesellschaft und die vorbereitende Bereederung des Schiffes
steht und die Liquiditätslage der Gesellschaft die Entnahme
sowie die Haftung im Rahmen der Zwischenfinanzierung zu über-
zulässt.
nehmen und hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Gesellschaft abgeschlossen. Die Vergütungen betragen für die Bauaufsicht
2.
An dem um die Vorabgewinne gem. Ziffer 1 bereinigten Gewinn
USD 400.000 und für die Vorbereitung der Bereederung sowie die
oder Verlust der Gesellschaft sind die Gesellschafter im Verhältnis
Haftungsübernahme im Rahmen der Zwischenfinanzierung zusam-
ihrer Pflichteinlagen (Kommanditkapital) laut festem Kapitalkonto
men USD 400.000. Die Gesellschaft geht davon aus, dass auf diese
beteiligt. Dabei wird das bereinigte Ergebnis bis zur ergebnis- und
Vergütungen keine Umsatzsteuer zu berechnen ist. Sollte dennoch
vermögensmäßigen Gleichstellung wie folgt verteilt:
Umsatzsteuer auf diese Vergütung anfallen, ist die Reederei Claus-
Peter Offen (GmbH & Co.) KG berechtigt, diese der Gesellschaft
Bis zur relativen Gleichstellung der Ergebnissonderkonten (ohne
zusätzlich – auch nachträglich – in Rechnung zu stellen.
Vorabgewinn gem. Abs.1) werden Verluste zunächst den Gesell-
Die vorstehenden Vergütungen sind im Verhältnis der Gesellschafter
Gewinne zunächst den Gesellschaftern mit den niedrigeren nega-
schaftern mit den höheren, positiven Ergebnissonderkonten bzw. 6.
zueinander als Aufwand zu behandeln.
tiven Ergebnissonderkonten zugerechnet.
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MPC Offen Flotte 2
schaft. Die Vergütung erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaft.
3. Liquiditätsausschüttungen an die Gesellschafter – auch im Wege einer Darlehensgewährung – dürfen nur dann vorgenommen wer-
Die Gesellschaft wird der Beteiligungsgesellschaft im Rahmen des
den, wenn keine Kapitaldienstleistungsrückstände hinsichtlich der
Dienstleistungsvertrages ein Viertel der Kosten des Beirates erstat-
langfristigen Investitionsfinanzierung bestehen und der Ausgleich
ten.
der laufenden Betriebskosten sowie der Kapitaldienstraten auf die Schiffshypothekendarlehen für das laufende Geschäftsjahr gesichert § 12
sind.
Gesellschafterversammlung, Beschlussfassungen
Wenn und soweit die Gesellschaft über freie Liquidität verfügt und
1. Innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der
bei einer oder mehreren „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“ Ka-
Infahrtsetzung, frühestens aber nach Vollzeichnung des in § 4 Abs. 3
pitaldienstrückstände bestehen, können bis zur Höhe der Kapital-
vorgesehenen Kapitals, findet eine Gesellschafterversammlung statt,
dienstrückstände Zahlungen von der Gesellschaft an die „Zweite
in der über die Durchführung des Investitionsvorhabens berichtet wird.
Offen-Flotte-Gesellschaften“ geleistet werden (Kapitaldienststeuerung). Bei den Zahlungen handelt es sich um Entnahmen sämtlicher
Gesellschafter, die bei den empfangenden Gesellschaften zu zusätz-
2.
Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich in-
lichen Einlagen nämlicher Gesellschafter führen.
nerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
Über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen entscheidet auf
wenn die persönlich haftende Gesellschafterin dies für zweckmä-
Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beirat, so-
ßig hält oder der Beirat oder Gesellschafter, deren Kapitalanteile
fern nicht die Gesellschafterversammlung entsprechende Beschlüs-
zusammen mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals betragen,
se fasst. Liquiditätsausschüttungen erfolgen mit Ausnahme der
die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung
Regelungen gemäß Absatz 1 im Verhältnis der Pflichteinlagen der
schriftlich verlangen. Kommt die persönlich haftende Gesellschafte-
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen,
Gesellschafter untereinander. Abweichend davon stehen die Sonde-
rin der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, sind der Beirat
rentnahmen gemäß Absatz 1. d) dem begünstigten Gesellschafter
oder die Gesellschafter, die das Verlangen ordnungsgemäß erklärt
zusätzlich zu.
haben, selbst zur Einberufung berechtigt.
4. Für die Verteilung des Liquidationserlöses gelten die §§ 17 und 18
3.
Die Gesellschafterversammlung soll am gleichen Tag mit der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft sowie den
dieses Vertrages.
Gesellschafterversammlungen der „Zweite Offen-Flotte-Gesell-
schaften“ stattfinden. § 11 Beirat
4.
Die ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlung
1. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesell-
sind durch die persönlich haftende Gesellschafterin unter Mitteilung
schaft besteht bei der Beteiligungsgesellschaft ein Beirat aus bis zu
der Tagesordnung schriftlich, spätestens drei Wochen vor dem Ver-
drei natürlichen Personen, der gleichzeitig Beirat dieser Gesellschaft
sammlungstag, einzuberufen. Die Einladung ist mit einfachem Brief
ist. Es handelt sich um einen Gesamtbeirat für die Gesellschaft sowie
an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift des jeweiligen Gesellschafters zu senden und gilt mit Aufgabe zur Post als
die übrigen „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“.
zugegangen. Geht die Einladung einem Gesellschafter auf Grund
2.
Die Aufgaben, die Wahl, die Vergütung, der Auslagenersatz und die
von Umständen, die dieser zu vertreten hat, nicht zu, so kann er sich
Haftung des Beirates bei der Beteiligungsgesellschaft sind in § 12
hierauf gegenüber der Gesellschaft nicht berufen.
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft geregelt und gelten auch für die Tätigkeit des Beirates dieser Gesellschaft.
5.
Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung
Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt, sofern diese nicht zu bestellen
durch einen anderen Gesellschafter oder eine zur Berufsverschwie-
sind, durch die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesell-
genheit verpflichtete Person vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
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MPC Offen Flotte 2
6.
Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der
10. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft
persönlich haftenden Gesellschafterin geleitet. Dieser kann den Vor-
ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stim-
sitz einem Mitglied des Beirates oder dem Vertreter der Treuhänderin
men. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.
übertragen. 7.
Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen, das
Ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten bedarf einer
von einem Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unter-
75 %igen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen und nach Maßgabe
zeichnen ist. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter be-
der Bestimmungen des § 7 Abs. 5 der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Vertragsreeder:
stimmt. Ein Ergebnisprotokoll ist ausreichend.
a) Veräußerung des Schiffes bzw. des gesamten Gesellschafts-
innerhalb von vier Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post der
b)
Änderung des Gesellschaftsvertrages;
persönlich haftenden Gesellschafterin ein schriftlicher Widerspruch
c)
Kapitalerhöhungen/ oder -herabsetzungen;
zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Ge-
d)
Auflösung der Gesellschaft;
sellschafterversammlung.
e)
Kündigung des Vertragsreedervertrages;
f)
Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 14 Abs. 3;
Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz,
g)
Ausschließung eines Gesellschafters gemäß § 17 Abs. 3;
Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss sonstige Ge-
h) Umwandlungen der Gesellschaft nach dem UmwG.
Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern sowie den Bei-
vermögens;
ratsmitgliedern zu übersenden; es gilt als genehmigt, wenn nicht
8.
genstände zur Beschlussfassung überwiesen sind, zu beschließen 11. Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können
über:
auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, wenn die
Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft im schrift-
a) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der persönlich
lichen Verfahren durchgeführt wird. Im Falle der schriftlichen Abstim-
haftenden Gesellschafterin gemäß § 7 Abs. 4.1;
mung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jah-
schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes aufzufor-
resergebnisses;
c) Wahl des Abschlussprüfers; bis zur ersten ordentlichen Ge-
dern, hierüber ebenfalls abzustimmen. Die schriftliche Stimmabgabe
sellschafterversammlung wird der Abschlussprüfer von der
der Gesellschafter muss innerhalb eines Monats nach Absendung
persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt;
der Aufforderung zur Abstimmung bei der persönlich haftenden Ge-
d) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;
e) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Änderung
f)
9.
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
der Rechtsform;
sellschafterin eingegangen sein.
Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung können vom Beirat geprüft werden. Sie werden in einem Protokoll festgehalten und den
Auflösung der Gesellschaft.
Gesellschaftern durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt.
50 % des Gesellschaftskapitals vertreten sind. Im Falle der Be-
schlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung mit dreiwöchiger
12. Je EUR 1 der gezeichneten Pflichteinlagen gewährt eine Stimme.
Ladungsfrist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese
Die Beteiligungsgesellschaft übt ihr Stimmrecht entsprechend dem
zweite Versammlung ist sodann ohne Rücksicht auf die Höhe des
Abstimmungsergebnis in der Gesellschafterversammlung der Be-
vertretenen Kapitals beschlussfähig. Hierauf ist in der Ladung be-
teiligungsgesellschaft aus. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, ihr
sonders hinzuweisen.
Stimmrecht unterschiedlich auszuüben (gespaltenes Stimmrecht).
Die Beteiligungsgesellschaft ist in Höhe der von ihr gezeichneten Einlagen auch dann stimmberechtigt, wenn in ihrer Gesellschafter-
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135
MPC Offen Flotte 2
versammlung nicht das gesamte Gesellschaftskapital anwesend
1.
tungskonten der Gesellschafter zu erfassen. Ein Saldo auf den
anwesende oder vertretene Gesellschaftskapital enthält sie sich der
Ausschüttungssonderkonten begründet keine Nachschussver-
Stimme.
pflichtung der Kommanditisten.
§ 13
§ 14
Jahresabschluss, Konten der Gesellschaft
Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten/ Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, für die Gesellschaft eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und
1.
Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesell-
Bilanzierung entsprechende Buchführung zu unterhalten und inner-
schafterin Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft ge-
halb von acht Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres
mäß § 166 Abs.1 HGB verlangen. Sofern die persönlich haftende
den Jahresabschluss aufzustellen.
Gesellschafterin einem begründeten Einsichtsverlangen eines Kom-
Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer
wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf
manditisten in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige
d) Liquiditätsausschüttungen sind auf gesonderten Ausschüt-
oder vertreten war. Für das in ihrer Gesellschafterversammlung nicht
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Maßgabe der §§ 264 a HGB,
eigene Kosten die Bücher und Papiere der Gesellschaft einzusehen
316 ff. HGB zu prüfen und der folgenden ordentlichen Gesellschaf-
oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person
terversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Wirtschaftsprüfer
einsehen zu lassen.
bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung von der persönlich haftenden
2.
Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Komman-
Die persönlich haftende Gesellschafterin darf dann gegenüber einem Kommanditisten die Einsichtnahme in die Bücher und Papiere der
Gesellschafterin bestimmt. Den Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses zu
ditist diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder
übersenden. Dieser kann auch als Anlage in den Geschäftsbericht
dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.
der Beteiligungsgesellschaft aufgenommen werden. 3.
Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung
Änderungen, die die Finanzverwaltung an den Positionen der Jahresabschlüsse im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen vornimmt,
der Bestimmungen der §§ 142 ff. des AktG beschließen. Hierzu sind
gelten auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander.
75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.
2. Für jeden Gesellschafter werden ein festes Kapitalkonto (I), ein wei§ 15
teres Kapitalkonto (II), ein Ergebnissonderkonto sowie ein Ausschüt-
Übertragung von Gesellschaftsrechten
tungskonto geführt. 1.
Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich. Es ist maßgebend
der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen. Der Übernehmende
für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, die Er-
tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen
gebnisverteilung sowie den Anspruch auf das Auseinanderset-
Gesellschafters. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die persönlich
zungsguthaben.
haftende Gesellschafterin der Übertragung nicht innerhalb von vier
Auf dem Kapitalkonto (II) wird das Agio gebucht.
Wochen nach Anzeige der Übertragungsvereinbarung bei der Ge-
b)
c) Auf dem Ergebnissonderkonto werden Gewinne und Verluste
sellschaft widerspricht.
gebucht. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto
begründet keine Nachschussverpflichtung der Kommandi-
2. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende
tisten.
136
Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung jederzeit ganz oder teilweise mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin
a) Auf dem Kapitalkonto (I) werden die Pflichteinlagen gebucht.
D i e Ve rträg e
oder entstehende Beteiligung (Pflichteinlage) jeweils mindestens
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MPC Offen Flotte 2
EUR 500 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung
3. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn
muss ohne Rest durch EUR 1 teilbar sein. 3. Im Falle der Veräußerung hat die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH
a) ein Gläubiger des Kommanditisten aufgrund eines nicht nur
& Co.) ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von einer
vorläufig vollstreckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfän-
Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag angezeigt worden ist, ausüben
det und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird;
kann.
b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man-
§ 16 Tod eines Kommanditisten 1.
gels Masse abgelehnt wird;
Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben
oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese
c)
der Kommanditist Auflösungsklage erhebt.
Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Kündigungsmög-
Rechtsnachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung des
lichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
Erbscheins legitimieren. Sie können sich auch durch beglaubigte Abschriften eines notariellen Testaments oder Erbvertrags legitimieren,
sofern sie hierzu die beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls
4.
Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die Gesellschafterversammlung eine neue persönlich
vorlegen.
haftende Gesellschafterin zu wählen. 2.
Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte, insbesondere
5.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den Kapi-
zur Ausübung des Stimmrechtes, einen einheitlichen Vertreter zu
talanteil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb von 30
bestimmen. Bis dahin ruht das Stimmrecht aus der Beteiligung des
Tagen nach seinem Ausscheiden weiter zu übertragen sowie den
verstorbenen Kommanditisten.
ausscheidenden Kommanditisten nach den Bestimmungen der folgenden Abs. 6 und 7 abzufinden.
3.
Wird ein Kommanditanteil im Wege eines Vermächtnisses an eine
oder mehrere Personen übertragen, gelten die Regelungen der
6.
Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Grund
Abs. 1 und 2 entsprechend.
einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven der
1.
§ 17
Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Ergebnisse aus schwebenden
Ausscheiden eines Gesellschafters
Geschäften werden in der Auseinandersetzungsbilanz nur soweit und mit dem Wert berücksichtigt, wie sie im für die Auseinanderset-
Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht
zungsbilanz maßgebenden Jahresabschluss enthalten sind.
aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortge
setzt.
Einigen die Parteien sich nicht über den Wertansatz einzelner Ver-
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn
mögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere des MS „CPO
a)
BREMEN“, benennt jede Partei einen Sachverständigen. Der Mittel-
b) ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft gekündigt
er der Gesellschaft gekündigt hat;
wert aus beiden Sachverständigengutachten wird der Auseinandersetzungsbilanz zu Grunde gelegt.
hat;
c) er gemäß Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden
d) er als Kommanditist aus einer oder mehrerer der „Zweite Of-
ist;
Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft zur Hälfte, wenn auf Grund der vorstehenden Berechnungsart ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte Vermögenswert festge-
fen-Flotte-Gesellschaften“ ausscheidet.
stellt wird, sonst trägt sie der Kommanditist.
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D i e ve rträg e
137
MPC Offen Flotte 2
7.
Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresra-
bindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Soweit
ten auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres
dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, erfolgen
gezahlt, in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird.
Mitteilungen an die Anleger mit einfachem Brief an die letzte der
Das Auseinandersetzungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage
mit 2 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die
nach Absendung als zugegangen. Soweit ein Kommanditist seinen
Zinsen sind zusammen mit den Halbjahresraten zu zahlen.
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen sollte, kann er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbe-
vollmächtigten benennen.
Die Gesellschaft hat jedoch das Recht, Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt.
2.
Wirksamkeit der Schriftform oder eines protokollierten Gesellschaf-
wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige Liquiditätslage durch solche
terbeschlusses. Die Schriftformvereinbarung kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgehoben werden.
Zahlungen negativ beeinflusst wird, insbesondere wenn dadurch der zukünftige Kapitaldienst gefährdet werden würde.
3.
8.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Gleichfalls hat die Gesellschaft das Recht, Zahlungen auszusetzen,
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam.
Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder Befreiung
Die unwirksame Bestimmung ist durch Beschluss der Gesellschaf-
von der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
terversammlung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleich, zumindest aber nahe kommt.
§ 18 Auflösung der Gesellschaft 1.
4.
Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.
Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschafterin oder eine von ihr bestimmte Gesellschaft bzw. Person 5.
Liquidatorin.
Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
2.
Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist –
verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und
soweit dies zulässig vereinbart werden kann – der Sitz der Gesell-
den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der
schaft.
Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen unter Berücksichtigung der Vorabgewinne zu verteilen.
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im ZusamGesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
1.
6.
menhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten
§ 19
anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,
einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den gel-
Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren
tenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlos-
Die Anleger sind verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche Änderungen
sene Fonds e. V.
bezüglich ihrer Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift, Bankver-
138
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MPC Offen Flotte 2
Hamburg, den 25. Juni 2008
Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen zeichnungsberechtigt: Sechzehnte Oceanus Schifffahrt GmbH: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron
Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
von der Recke Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron von der Recke; als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaf-
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
terin TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
MPC Capital Investments GmbH: Ulrich Oldehaver, Bert Mahnke, Marcel Becker, Katrin Stehr Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron
MPC Capital Investments GmbH
von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien Claus-Peter Offen Holding KG: Claus-Peter Offen
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Claus-Peter Offen Holding KG
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MPC Offen Flotte 2
Gesellschaftsvertrag § 1
der
Firma und Sitz der Gesellschaft
Kommanditgesellschaft ZWEITE MS „SAN ADRIANO“ Offen Reederei GmbH & Co.
1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Kommanditgesellschaft Zweite MS „SAN ADRIANO“ Offen Reederei Vorbemerkung Die Gesellschaft hat am 24.09.2007 begonnen und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 106 962
GmbH & Co. 2.
Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
eingetragen. Sie firmierte bisher als Kommanditgesellschaft Einhundertvierunddreißigste Oceanus Schiffahrts-GmbH & Co. (nachstehend: „Ge-
§ 2
sellschaft“). Die Gesellschaft hat ein von der Werft Hyundai Mipo Dockyard Co. Ltd., Korea, unter der Baunummer 4010 gebautes 1.800 TEU Containerschiff – das MS „SAN ADRIANO“ – erworben. Das Schiff wurde im
Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Erwerb und der Betrieb des bei der Werft Hyundai Mipo Dockyard Co. Ltd., unter der Baunummer
März 2008 fertiggestellt und soll am 1. Oktober 2008 durch die Gesellschaft übernommen werden. Kommanditisten der Gesellschaft sind die Beteiligungsgesellschaft “Zwei-
4010 gebauten Containerschiffes MS „SAN ADRIANO“. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftsgegenstandes alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu
te Offen Flotte“ mbH & Co. KG, die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH
betreiben.
& Co.) KG, die MPC Capital Investments GmbH, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH sowie die Claus-Peter Offen Holding KG. Die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH
§ 3
& Co. KG (im folgenden auch „Beteiligungsgesellschaft“) ist ebenso wie die vorgenannten Kommanditisten an den drei weiteren Ein-Schiffsgesellschaften (im Folgenden „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“) der ande-
Investitionsplan Die Investition wird nach folgendem Investitionsplan durchgeführt:
ren drei in der „Zweite Offen Flotte“ zusammengefaßten Containerschiffe I.
beteiligt. Alle vier Containerschiffe werden von der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG bereedert. Zur Aufnahme weiterer Gesellschafter wird der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und wie folgt vereinbart:
INVESTITION
EUR
Kaufpreis (USD 34.800.000 zzgl. EUR 5.880.000) Kapitalbeschaffung
28.477.000 1.890.000
Treuhandvergütung
41.000
Kreditbearbeitung
40.000
Gründungs- und Beratungskosten
90.000
Liquiditätsreserve
EUR
2.061.000 36.000 30.574.000
Agio Summe
140
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540.000 31.114.000
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MPC Offen Flotte 2
II. FINANZIERUNG
EUR
EUR
3.
(nachstehend: „Beteiligungsgesellschaft“) ist berechtigt, das Kom-
1. Kommanditkapital Claus-Peter Offen Holding KG
manditkapital (Pflichteinlagen) durch Erhöhung der Einlagen auf bis
490.000
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
50.000
MPC Capital Investments GmbH
10.000
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
10.000
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG (Emissionskapital)
Die Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
zu EUR 10.240.000 zu erhöhen (nachstehend „Emissionskapital“).
Die Beteiligungsgesellschaft ist weiter berechtigt, durch Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin das Kommanditkapital um höchstens weitere bis zu EUR 100.000 zu erhöhen.
Das Emissionskapital gemäß Satz 1 kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Rahmendaten des von der Schifffahrtsgesellschaft
10.240.000 10.800.000
durchgeführten Investitionsvorhabens, z. B. bei veränderten Währungsumrechnungskursen oder Mehr- oder Minderkosten, von der
2. Schiffshypothekendarlehen JPY 1.620.655.440 (50 %) zzgl. USD 15.226.000 (50 %)
persönlich haftenden Gesellschafterin geändert werden. 19.774.000 30.574.000
Agio
4.
Die Kommanditisten haben zusätzlich zu ihren Pflichteinlagen ein Agio von 5 % zu erbringen.
540.000
Summe
31.114.000
5.
Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt 10 % der Pflichteinlage.
§ 4
6.
Gesellschafter und Einlagen 1.
Kommanditisten können ihre Beteiligung treuhänderisch für Dritte übernehmen. Jedoch können Personen, durch deren Beteiligung das
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sechzehnte Oceanus
Recht des Schiffes zur Führung der Bundesflagge gefährdet werden
Schiffahrts-GmbH, Hamburg (AG Hamburg, HRB 87172), mit einem
würde, weder Kommanditisten noch Treugeber von Kommanditisten
Stammkapital von EUR 25.000. Die persönlich haftende Gesell-
sein.
schafterin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
7. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen über die Beschlussfä-
2.
Kommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen: EUR
higkeit und über Stimmenmehrheiten, sind das Kommanditkapital
a) Reederei Claus-Peter Offen
(Pflichteinlagen) einschließlich eventuell erklärter Kapitalerhöhungen
50.000
aus Überzeichnungen, unabhängig vom Stand der Einzahlungen, zu
b) MPC Capital Investments GmbH
(GmbH & Co.) KG mit einer Einlage von mit einer Einlage von
verstehen. 10.000
c) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
§ 5 10.000
d) Claus-Peter Offen Holding KG
mit einer Einlage von mit einer Einlage von
1. 490.000
e) Beteiligungsgesellschaft
„Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Summe Kommanditkapital
Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Gesellschaft hat am 24. September 2007 begonnen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäfts-
10.000
jahr.
570.000
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141
MPC Offen Flotte 2
2.
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs
4.
Soweit ein Anleger vor Fälligkeit seiner Einzahlungsverpflichtung Zahlungen leistet, werden diese nicht gesondert verzinst.
Monaten zum Jahresende kündigen, erstmalig jedoch zum 31. Dezember 2027.
§ 7
3. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Vertretung und Geschäftsführung 4.
Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hat schriftlich an die
1.
Zur Vertretung und Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende
persönlich haftende Gesellschafterin, die Kündigung seitens der persönlich haftenden Gesellschafterin hat schriftlich an sämtliche
Gesellschafterin ist berechtigt, sich bei Ausübung ihrer Geschäfts-
Kommanditisten zu erfolgen. Die Rechtsfolgen der Kündigungen
führertätigkeit dritter geeigneter Personen und/oder Unternehmen zu bedienen.
ergeben sich aus § 17. 5.
Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern nur
6.
Scheidet ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus, hat diese
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge. 2.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist – mit den Einschränkungen des nachstehenden Abs. 4 – zu allen Maßnahmen und
das Recht, ihre Beteiligung an der Gesellschaft teilweise zu kündigen und zwar in Höhe von 16,5 % des Pflichtanteils des Anlegers an
Rechtshandlungen befugt, die für den Geschäftszweck notwendig
der Beteiligungsgesellschaft und eine entsprechende Herabsetzung
und zweckmäßig sind. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der
des Kapitals zu verlangen. Die vorstehenden Regelungen dieses Pa-
Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu führen. Der Investitionsplan
ragraphen finden entsprechende Anwendung.
der Gesellschaft gemäß § 3 ist für sie verbindlich, sofern sich nicht Veränderungen gemäß § 4 Abs. 3 ergeben.
§ 6 1.
3.
Die Bereederung des Schiffes erfolgt durch die Reederei Claus-
Einzahlung der Einlagen
Peter Offen (GmbH & Co.) KG. Sie ist berechtigt, sich bei Ausübung
Die Kommanditisten leisten ihre Einlagen in Euro (kurz EUR).
ihrer Bereederungstätigkeit dritter geeigneter Personen und/oder Unternehmen zu bedienen.
2. Für die Verwendung der Einlagen wird auf die Bestimmungen des Mittelverwendungsvertrages verwiesen. Die Beteiligungsgesellschaft
Die Rechte und Pflichten des Bereederers sind im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Vertragsreedervertrages geregelt.
ist jedoch zur Einzahlung nur verpflichtet, wenn und soweit sie ihrerseits Zahlungen von ihren Gesellschaftern erhalten hat und die
Voraussetzungen für die Mittelfreigabe durch den Mittelverwender
4. Für die folgenden Geschäfte bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin der Einwilligung:
aufgrund des von der Beteiligungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungsvertrages bestätigt sind.
Die Einlagen sind auf Anforderung durch die Geschäftsführung, spätes
4.1 der Gesellschafterversammlung für:
a) Änderungen des Investitionsplanes, sofern es sich nicht um
b) Veräußerung des Schiffes der Gesellschaft und/oder des-
Veränderungen gem. § 4 Abs. 3 handelt;
tens zehn Tage vor Ablieferung des Schiffes, einzuzahlen. 3.
142
sen Belastung mit Hypotheken, soweit sich diese nicht im
Ausstehende Einlagen nebst Agio können zu Gunsten der Gesellschaft mit 5 % p. a. über dem Basiszins nach § 247 BGB ab Fälligkeit
Rahmen des Investitionsplanes der Gesellschaft gemäß § 3
verzinst werden. Die Beteiligungsgesellschaft ist zu Zinszahlungen
halten;
jedoch nur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits entsprechende
c) Kündigung des Vertragsreedervertrages;
Zahlungen von ihren säumigen Anlegern erhalten hat.
d) Sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üb-
D i e Ve rträg e
WWW.M PC - CAP ITAL.D E
MPC Offen Flotte 2
lichen Reederei- und Schifffahrtsbetriebes hinausgehende
den Verkauf des Schiffes, die Änderung der Flaggenführung, die Be-
Rechtsgeschäfte, soweit sie nicht der Zustimmung des Bei-
leihung des Schiffes und die Änderung des Gesellschaftsvertrages, soweit hierdurch Rechte der persönlich haftenden Gesellschafte-
rats gem. § 7 Ziff. 4.2 dieses Vertrages unterliegen.
rin und der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG berührt
werden, sowie die Auflösung der Gesellschaft, können nicht gegen
4.2 des Beirates für:
deren Stimmen gefasst werden, solange die Reederei Claus-Peter
a) Aufnahme von Krediten, die über den Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes hinausgehen. Dazu gehören nicht die
Offen (GmbH & Co.) KG für die durch die Schiffshypotheken gesi-
im Investitionsplan gemäß § 3 aufgeführten Kredite und
cherten Darlehen oder Teile hiervon haftet und eine Haftungsfrei-
kurzfristige Kredite für die Aufrechterhaltung des Schiff-
stellung nicht herbeigeführt werden kann.
fahrtsbetriebes, sofern sie insgesamt USD 300.000 nicht übersteigen sowie Kredite von „Zweite Offen-Flotte-Gesell-
6.
b) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als
tigt, durch einen Beschluss, der einer Mehrheit von 75 % aller abge-
USD 100.000 mit Ausnahme von Darlehen an die „Zweite
gebenen Stimmen bedarf, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen
Offen-Flotte-Gesellschaften“;
Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der persönlich haftenden Gesellschafterin zu vertretendem Grund, berech-
schaften“;
c) Baumaßnahmen und Reparaturen am Schiff, die im Einzel-
und eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als per-
fall oder Jahr voraussichtlich Kosten von mehr als USD
sönlich haftende(n) Gesellschafter zusätzlich in die Gesellschaft auf-
500.000 verursachen werden, es sei denn, zur Erhaltung
zunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat dabei kein
der Klasse und in unausweichlichen Notfällen;
Stimmrecht.
d) Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen über die Beschäftigung des Schiffes mit einer Laufzeit von mehr § 8
als sechs Monaten, mit Ausnahme des Abschlusses des er-
Befreiung vom Wettbewerbsverbot
sten Beschäftigungsvertrages;
e) Änderung der Flaggenführung des Schiffes;
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Gesellschafter unter-
f) Übernahme von Bürgschaften, Eingehen von Wechselver-
liegen nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.
bindlichkeiten, Garantien und Mithaftungen, die in ihrer Summe EUR 200.000 übersteigen mit Ausnahme von Ver§ 9
pflichtungen für die „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“;
Vergütungen und Kostenersatz
g) Sonstige nicht mit dem laufenden Schiffsbetrieb zusammenhängende Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert
1.
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält als Haftungsentschädigung eine jährliche ergebnisunabhängige Vergütung in Höhe
von mehr als EUR 50.000 im Einzelfall; h) Wechsel der Währung des Schiffshypothekendarlehens mit
von EUR 3.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Kalen-
Ausnahme des im Rahmen der Investitionsdurchführung
derjahre 2007 bis 2008 beträgt die Vergütung jeweils EUR 1.500.
gemäß § 3 notwendigen Wechsels;
i) Abschluss von Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit
2. Für die Bereederung des Schiffes erhält die Reederei Claus-Peter
von mehr als sechs Monaten mit Ausnahme der im Rahmen
Offen (GmbH & Co.) KG als berechtigter und verpflichteter Vertrags-
der Investition durchgeführten Devisentermingeschäfte;
reeder ab Infahrtsetzung des Schiffes eine Vergütung in Höhe von
j) Verwendung von Liquiditätsüberschüssen gemäß § 10
4 % der vereinnahmten Bruttofrachterlöse, einschließlich verdienter Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie der
Abs. 3.
Versicherungsleistungen für Zeitausfälle nach Maßgabe eines ge5. Beschlüsse über Änderungen oder Kündigungen des bei Übernahme
sondert geschlossenen Vertragsreedervertrages. Umlagen aus dem
des Schiffes bestehenden Chartervertrages sind nur mit Zustimmung
technischen Ausfallpool werden in die Bemessungsgrundlage der Vergütung einbezogen.
der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich. Beschlüsse über
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143
MPC Offen Flotte 2
Bruttofrachterlöse in diesem Sinne sind Charter- und Frachterträge
b) Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH erhält bei Veräußerung des Schiffes bzw. bei
in der jeweiligen Währung.
Liquidation der Gesellschaft 0,3 % des auf das Emissionskapi3.
Die Beteiligungsgesellschaft übernimmt für die Gesellschaft ver-
tal entfallenden Veräußerungs/Liquidationserlöses als Vorab-
schiedene Verwaltungsaufgaben, die in einem gesondert abge-
gewinn. Mit dem Vorabgewinn ist die Tätigkeit der TVP Treu-
schlossenen Dienstleistungsvertrag näher geregelt sind. Hierfür
hand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
erhält sie eine Vergütung von 0,4 % p. a. bezogen auf das Emissions-
für die Zeit ab dem Abgang des Schiffes bis zur Vollabwicklung
kapital. Die Vergütung ist halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 31.
der Gesellschaft abgegolten.
Dezember eines jeden Jahres fällig. Der Anspruch auf die Vergütung beginnt mit dem Monat der Infahrtsetzung des Schiffes und endet
c) Der Beteiligungsgesellschaft wird in den Jahren 2008 und
mit dem Monat des Verkaufes bzw. Totalverlustes des Schiffes. Für
2009 ein Vorabgewinn in Höhe von 1/4 ihrer in den jeweiligen
ihre Tätigkeit in der Investitionsphase erhält sie eine Vergütung von
Jahren entstandenen eigenen Gründungskosten zugerechnet.
einmalig 0,4 % des Emissionskapitals, die am 31. Dezember 2008,
In Höhe dieses Vorabgewinns besteht für die Beteiligungsge-
spätestens jedoch bei vollständiger Einwerbung des Emissionskapi-
sellschaft ein Sonderentnahmerecht.
tals der Beteiligungsgesellschaft fällig wird. Die vorgenannten Vergütungen werden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt.
d) Den Gesellschaftern der Beteiligungsgesellschaft wird gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge-
4.
Die MPC Capital Investments GmbH hat sich verpflichtet, die Ein-
sellschaft ein Vorabverlust für Kapitaleinzahlungen nach dem
werbung des in der Investitionsrechnung für die Beteiligungsgesell-
1. Oktober 2008 zugerechnet. Der Beteiligungsgesellschaft
schaft vorgesehenen Kommanditkapitals zu koordinieren und hierzu
wird ein Vorabverlust in Höhe von 1/3 des in der Beteiligungs-
eine gesonderte Vertriebsvereinbarung mit der Gesellschaft abge-
gesellschaft ermittelten Vorabverlustes zugerechnet.
schlossen. Die von der Gesellschaft zu zahlende Vergütung ist in dieser Vertriebsvereinbarung geregelt und beträgt EUR 1.890.000
e) In Höhe des Vorabgewinns steht den insoweit begünstigten
zzgl. 5 % Agio auf das Kommanditkapital; sowie 15 % nebst 5 %
Gesellschaftern ein Sonderentnahmerecht zu. Die Sonderent-
Agio für weitere bis zu EUR 100.000, die gemäß § 4 Abs. 3 dieses
nahme darf auch schon im Jahr der Entstehung des Vorabge-
Gesellschaftsvertrages über das geplante Kommanditkapital hinaus
winns vor Feststellung des entsprechenden Jahresabschlusses
eingeworben werden. Die vorgenannte Vergütung wird zuzüglich
durchgeführt werden, soweit die Höhe des Vorabgewinns fest-
gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt, sofern diese anfällt. Diese kann
steht und die Liquiditätslage der Gesellschaft die Entnahme zulässt. In Höhe des Vorabverlustes mindert sich der Ausschüt-
auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
tungsanspruch gem. Abs. 3. 5.
Die vorstehenden Vergütungen sind im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand zu behandeln.
2.
An dem um die Vorabgewinne gem. Ziffer 1 bereinigten Gewinn oder Verlust der Gesellschaft sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen (Kommanditkapital) laut festem Kapitalkonto
§ 10
beteiligt. Dabei wird das bereinigte Ergebnis bis zur ergebnis- und
Gewinn- und Verlustverteilung, Ausschüttungen 1.
a) Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des Schiffes
vermögensmäßigen Gleichstellung wie folgt verteilt:
ein, so erhält die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.)
Bis zur relativen Gleichstellung der Ergebnissonderkonten (ohne
KG einen Vorabgewinn in Höhe von 2 % des Nettoerlöses bzw.
Vorabgewinn gem. Abs.1) werden Verluste zunächst den Gesell-
der Versicherungsleistung. Mit dem Vorabgewinn sind die Tä-
schaftern mit den höheren, positiven Ergebnissonderkonten bzw.
tigkeiten im Rahmen der Durchführung des Verkaufes oder
Gewinne zunächst den Gesellschaftern mit den niedrigeren negativen Ergebnissonderkonten zugerechnet.
Abwicklung des Totalverlustes sowie im Zusammenhang mit der Liquidation der Gesellschaft abgegolten.
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MPC Offen Flotte 2
3. Liquiditätsausschüttungen an die Gesellschafter – auch im Wege
sind, durch die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesell-
einer Darlehensgewährung – dürfen nur dann vorgenommen wer-
schaft. Die Vergütung erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaft.
den, wenn keine Kapitaldienstleistungsrückstände hinsichtlich der
Die Gesellschaft wird der Beteiligungsgesellschaft im Rahmen des
langfristigen Investitionsfinanzierung bestehen und der Ausgleich
Dienstleistungsvertrages ein Viertel der Kosten des Beirates erstat-
der laufenden Betriebskosten sowie der Kapitaldienstraten auf die
ten.
Schiffshypothekendarlehen für das laufende Geschäftsjahr gesichert sind. § 12
Wenn und soweit die Gesellschaft über freie Liquidität verfügt und
Gesellschafterversammlung, Beschlussfassungen
bei einer oder mehreren „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“ Ka-
1. Innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der
pitaldienstrückstände bestehen, können bis zur Höhe der Kapital-
Infahrtsetzung, frühestens aber nach Vollzeichnung des in § 4 Abs. 3
dienstrückstände Zahlungen von der Gesellschaft an die „Zweite
vorgesehenen Kapitals, findet eine Gesellschafterversammlung statt,
Offen-Flotte-Gesellschaften“ geleistet werden (Kapitaldienststeue-
in der über die Durchführung des Investitionsvorhabens berichtet wird.
rung). Bei den Zahlungen handelt es sich um Entnahmen sämtlicher Gesellschafter, die bei den empfangenden Gesellschaften zu zusätz-
lichen Einlagen nämlicher Gesellschafter führen.
2.
Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
Über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen entscheidet auf
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen,
Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beirat,
wenn die persönlich haftende Gesellschafterin dies für zweckmä-
sofern nicht die Gesellschafterversammlung entsprechende Be-
ßig hält oder der Beirat oder Gesellschafter, deren Kapitalanteile
schlüsse fasst. Liquiditätsausschüttungen erfolgen mit Ausnahme
zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals betragen,
der Regelungen gemäß Absatz 1 im Verhältnis der Pflichteinlagen
die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung
der Gesellschafter untereinander.
schriftlich verlangen. Kommt die persönlich haftende Gesellschafte-
rin der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, sind der Beirat
4. Für die Verteilung des Liquidationserlöses gelten die §§ 17 und 18
oder die Gesellschafter, die das Verlangen ordnungsgemäß erklärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt.
dieses Vertrages. 3.
Die Gesellschafterversammlung soll am gleichen Tag mit der Ge-
§ 11
sellschafterversammlung und der Treugeberversammlung der Be-
Beirat
teiligungsgesellschaft sowie den Gesellschafterversammlungen der „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“ stattfinden.
1. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft besteht bei der Beteiligungsgesellschaft ein Beirat aus bis zu drei natürlichen Personen, der gleichzeitig Beirat dieser Gesellschaft
Die ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlung sind durch die persönlich haftende Gesellschafterin unter Mitteilung
die übrigen „Zweite Offen-Flotte-Gesellschaften“.
der Tagesordnung schriftlich, spätestens drei Wochen vor dem Ver-
Die Aufgaben, die Wahl, die Vergütung, der Auslagenersatz und die
an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift des je-
sammlungstag, einzuberufen. Die Einladung ist mit einfachem Brief
2.
4.
ist. Es handelt sich um einen Gesamtbeirat für die Gesellschaft sowie
Haftung des Beirates bei der Beteiligungsgesellschaft sind in § 12
weiligen Gesellschafters zu senden und gilt mit Aufgabe zur Post als
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft geregelt
zugegangen. Geht die Einladung einem Gesellschafter auf Grund
und gelten auch für die Tätigkeit des Beirates dieser Gesellschaft.
von Umständen, die dieser zu vertreten hat, nicht zu, so kann er sich
Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt, sofern diese nicht zu bestellen
hierauf gegenüber der Gesellschaft nicht berufen.
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D i e ve rträg e
145
MPC Offen Flotte 2
5.
Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung
Ladungsfrist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag vorge-
durch einen anderen Gesellschafter oder eine zur Berufsverschwie-
schriebenen Form mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese
genheit verpflichtete Person vertreten lassen. Der Bevollmächtigte
zweite Versammlung ist sodann ohne Rücksicht auf die Höhe des
hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
vertretenen Kapitals beschlussfähig. Hierauf ist in der Ladung besonders hinzuweisen.
6.
Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der
persönlich haftenden Gesellschafterin geleitet. Dieser kann den Vor-
10. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft
sitz einem Mitglied des Beirates oder dem Vertreter der Treuhänderin
ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stim-
übertragen.
men. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.
7.
Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen, das
von einem Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unter-
Ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten bedarf einer
zeichnen ist. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter be-
75 %igen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen und nach Maßgabe
stimmt. Ein Ergebnisprotokoll ist ausreichend.
der Bestimmungen des § 7 Abs. 5 der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Vertragsreeder:
Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern sowie den Bei-
ratsmitgliedern zu übersenden; es gilt als genehmigt, wenn nicht
a) Veräußerung des Schiffes bzw. des gesamten Gesellschafts-
persönlich haftenden Gesellschafterin ein schriftlicher Widerspruch
b) Änderung des Gesellschaftsvertrages;
zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Ge-
c)
Kapitalerhöhungen/ oder -herabsetzungen;
sellschafterversammlung.
d)
Auflösung der Gesellschaft;
e)
Kündigung des Vertragsreedervertrages;
Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz,
f)
Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 14 Abs. 3;
Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss sonstige Ge-
g)
Ausschließung eines Gesellschafters gemäß § 17 Abs. 3;
genstände zur Beschlussfassung überwiesen sind, zu beschließen
h) Umwandlungen der Gesellschaft nach dem UmwG.
vermögens;
innerhalb von vier Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post der
8.
über: 11. Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können
auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, wenn die
a) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der persönlich
Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft im schrift-
haftenden Gesellschafterin gemäß § 7 Abs. 4.1;
lichen Verfahren durchgeführt wird. Im Falle der schriftlichen Abstim-
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jah-
c) Wahl des Abschlussprüfers; bis zur ersten ordentlichen Ge-
schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes aufzufor-
sellschafterversammlung wird der Abschlussprüfer von der
dern, hierüber ebenfalls abzustimmen. Die schriftliche Stimmabgabe
persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt;
der Gesellschafter muss innerhalb eines Monats nach Absendung
d) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;
der Aufforderung zur Abstimmung bei der persönlich haftenden Ge-
e) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Änderung
mung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter
resergebnisses;
sellschafterin eingegangen sein.
der Rechtsform;
Auflösung der Gesellschaft.
f)
9.
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung können vom Beirat geprüft werden. Sie werden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt.
50 % des Gesellschaftskapitals vertreten sind. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung mit dreiwöchiger
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MPC Offen Flotte 2
12. Je EUR 1 der gezeichneten Pflichteinlagen gewährt eine Stimme.
a) Auf dem Kapitalkonto (I) werden die Pflichteinlagen gebucht. Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich. Es ist maßgebend
Die Beteiligungsgesellschaft übt ihr Stimmrecht entsprechend dem
für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, die Er-
Abstimmungsergebnis in der Gesellschafterversammlung der Be-
gebnisverteilung sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.
teiligungsgesellschaft aus. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben (gespaltenes Stimmrecht).
b)
Die Beteiligungsgesellschaft ist in Höhe der von ihr gezeichneten
c) Auf dem Ergebnissonderkonto werden Gewinne und Verluste
Auf dem Kapitalkonto (II) wird das Agio gebucht.
Einlagen auch dann stimmberechtigt, wenn in ihrer Gesellschafter-
gebucht. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto
versammlung nicht das gesamte Gesellschaftskapital anwesend
begründet keine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten.
oder vertreten war. Für das in ihrer Gesellschafterversammlung nicht anwesende oder vertretene Gesellschaftskapital enthält sie sich der
d) Liquiditätsausschüttungen sind auf gesonderten Ausschüttungskonten der Gesellschafter zu erfassen. Ein Saldo auf den
Stimme.
Ausschüttungssonderkonten begründet keine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten. § 13 Jahresabschluss, Konten der Gesellschaft 1.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, für die Ge-
§ 14
sellschaft eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und
Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten/ Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Bilanzierung entsprechende Buchführung zu unterhalten und innerhalb von acht Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres
1.
schafterin Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft ge-
den Jahresabschluss aufzustellen.
mäß § 166 Abs.1 HGB verlangen. Sofern die persönlich haftende
Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesell-
Gesellschafterin einem begründeten Einsichtsverlangen eines Kom-
Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Maßgabe der §§ 264 a HGB,
manditisten in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige
316 ff. HGB zu prüfen und der folgenden ordentlichen Gesellschaf-
wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf
terversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Wirtschaftsprüfer
eigene Kosten die Bücher und Papiere der Gesellschaft einzusehen
bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird bis zur ersten ordent-
oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person
lichen Gesellschafterversammlung von der persönlich haftenden
einsehen zu lassen.
Gesellschafterin bestimmt. 2.
Kommanditisten die Einsichtnahme in die Bücher und Papiere der
übersenden. Dieser kann auch als Anlage in den Geschäftsbericht
Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Komman-
der Beteiligungsgesellschaft aufgenommen werden.
ditist diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.
Die persönlich haftende Gesellschafterin darf dann gegenüber einem
Den Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses zu
Änderungen, die die Finanzverwaltung an den Positionen der Jahresabschlüsse im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen vornimmt, gelten auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander.
3.
Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung
der Bestimmungen der §§ 142 ff. des AktG beschließen. Hierzu sind
2. Für jeden Gesellschafter werden ein festes Kapitalkonto (I), ein wei-
75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.
teres Kapitalkonto (II), ein Ergebnissonderkonto sowie ein Ausschüttungskonto geführt.
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MPC Offen Flotte 2
1.
§ 15
§ 17
Übertragung von Gesellschaftsrechten
Ausscheiden eines Gesellschafters
Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung jederzeit ganz oder teil-
1.
Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortge-
weise mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin
setzt.
der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen. Der Übernehmende tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des bisherigen
Gesellschafters. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die persönlich
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn
haftende Gesellschafterin der Übertragung nicht innerhalb von vier
a)
Wochen nach Anzeige der Übertragungsvereinbarung bei der Ge-
b) ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft gekündigt
er der Gesellschaft gekündigt hat;
c) er gemäß Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden
d) er als Kommanditist aus einer oder mehrerer der „Zweite Of-
hat;
sellschaft widerspricht.
ist;
2. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende oder entstehende Beteiligung (Pflichteinlage) jeweils mindestens
fen-Flotte-Gesellschaften“ ausscheidet.
EUR 500 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss ohne Rest durch EUR 1 teilbar sein.
3. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn
3. Im Falle der Veräußerung hat die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von einer Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag angezeigt worden ist, aus-
a) ein Gläubiger des Kommanditisten aufgrund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titels die Kommanditbeteiligung pfän-
üben kann.
det und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird; § 16
b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenzverfah-
Tod eines Kommanditisten 1.
ren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern als Rechtsnachfolger fortgesetzt. Diese
Rechtsnachfolger müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung des
Erbscheins legitimieren. Sie können sich auch durch beglaubigte Ab-
Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmlichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
sofern sie hierzu die beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls 4. 2.
der Kommanditist Auflösungsklage erhebt.
berechtigt. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Kündigungsmög-
schriften eines notariellen Testaments oder Erbvertrags legitimieren, vorlegen.
c)
Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unver-
Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten
züglich durch die Gesellschafterversammlung eine neue persönlich
haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte, insbesondere
haftende Gesellschafterin zu wählen.
zur Ausübung des Stimmrechtes, einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen. Bis dahin ruht das Stimmrecht aus der Beteiligung des
5.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den Kapitalanteil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb von 30
verstorbenen Kommanditisten.
Tagen nach seinem Ausscheiden weiter zu übertragen sowie den 3.
ausscheidenden Kommanditisten nach den Bestimmungen der fol-
Wird ein Kommanditanteil im Wege eines Vermächtnisses an eine
genden Abs. 6 und 7 abzufinden.
oder mehrere Personen übertragen, gelten die Regelungen der Abs. 1 und 2 entsprechend.
6.
Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Grund
148
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MPC Offen Flotte 2
einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanzstichtag vor
2.
Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu
seinem Ausscheiden zu ermitteln, in der die stillen Reserven der
verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und
Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Ergebnisse aus schwebenden
den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der
Geschäften werden in der Auseinandersetzungsbilanz nur soweit
Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen unter Berücksichtigung der Vorabgewinne zu verteilen.
und mit dem Wert berücksichtigt, wie sie im für die Auseinandersetzungsbilanz maßgebenden Jahresabschluss enthalten sind.
§ 19
Einigen die Parteien sich nicht über den Wertansatz einzelner Ver-
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,
mögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere des MS „SAN
Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren
ADRIANO“, benennt jede Partei einen Sachverständigen. Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten wird der Auseinan-
1.
bezüglich ihrer Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift, Bankver-
dersetzungsbilanz zu Grunde gelegt.
bindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Soweit
Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft zur Hälfte,
dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, erfolgen
wenn auf Grund der vorstehenden Berechnungsart ein höherer als
Mitteilungen an die Anleger mit einfachem Brief an die letzte der
der von der Gesellschaft selbst geschätzte Vermögenswert festge-
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage
stellt wird, sonst trägt sie der Kommanditist.
nach Absendung als zugegangen. Soweit ein Kommanditist seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen
7.
Die Anleger sind verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche Änderungen
Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresra-
sollte, kann er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbe-
ten auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres
vollmächtigten benennen.
gezahlt, in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird. Das Auseinandersetzungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens
2.
Wirksamkeit der Schriftform oder eines protokollierten Gesellschaf-
Zinsen sind zusammen mit den Halbjahresraten zu zahlen.
terbeschlusses. Die Schriftformvereinbarung kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgehoben werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
mit 2 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die
Die Gesellschaft hat jedoch das Recht, Zahlungstermine auf Aus-
einandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam.
Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das Recht, Zahlungen auszusetzen,
Die unwirksame Bestimmung ist durch Beschluss der Gesellschaf-
wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige Liquiditätslage durch solche
terversammlung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem recht-
Zahlungen negativ beeinflusst wird, insbesondere wenn dadurch der
lichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
zukünftige Kapitaldienst gefährdet werden würde.
gleich, zumindest aber nahe kommt.
8.
Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicher-
4.
Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.
heitsleistung für sein Auseinandersetzungsguthaben oder Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 5.
Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
1.
§ 18
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist –
Auflösung der Gesellschaft
soweit dies zulässig vereinbart werden kann – der Sitz der Gesell-
Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Ge-
schaft.
sellschafterin oder eine von ihr bestimmte Gesellschaft bzw. Person Liquidatorin.
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149
MPC Offen Flotte 2
6.
Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusam-
Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen
menhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten
zeichnungsberechtigt:
Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren
Sechzehnte Oceanus Schifffahrt GmbH:
einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den gel-
Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron
tenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlos-
von der Recke
sene Fonds e. V. Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron von der Recke; als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Hamburg, den 25. Juni 2008 TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann MPC Capital Investments GmbH: Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH
Ulrich Oldehaver, Bert Mahnke, Marcel Becker, Katrin Stehr Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Hendrick Offen, Andreas Baron von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG Claus-Peter Offen Holding KG: Claus-Peter Offen
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
MPC Capital Investments GmbH
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Claus-Peter Offen Holding KG
150
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MPC Offen Flotte 2
VERTRAGSREEDERVERTRAG
zwischen
Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für
der Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG, Hamburg,
a)
– nachfolgend „Vertragsreeder“ genannt –
b) die Versorgung des Schiffes mit den notwendigen Ausrüs
und
c) die Bemannung des Schiffes; diese kann durch Vertrag gegen
der Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“
d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für ei-
die Beschäftigung des Schiffes; tungsgegenständen; ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen werden;
Offen Reederei GmbH & Co., Hamburg
nen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz des Schiffes notwendig sind;
– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –
e)
die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand;
f)
die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;
g) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren,
rea, ein 8.600 TEU Containerschiff – das MS „CPO BREMEN“ – unter
h)
der Baunummer 2075 in Auftrag gegeben. Die Ablieferung des Schiffes
i) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft gegenüber
Präambel
gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert sind;
Die Gesellschaft hat bei der Werft Huyndai Heavy Industries Co. Ltd., Ko-
die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen; Forderungen, Strafen und Pfandrechten, die gegen das Schiff
soll im November 2009 erfolgen.
geltend gemacht werden; Das MS „CPO BREMEN“ gehört zu einer Flotte von drei weiteren unter-
j) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff geschlos-
einander baugleichen Containerschiffen, an deren Eignergesellschaften
senen Frachtverträge einschließlich der Bestellung von Schiffs
jeweils die Beteiligungsgesellschaft “Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
agenten.
beteiligt ist. Alle vier Containerschiffe werden von der Reederei ClausPeter Offen (GmbH & Co.) KG bereedert.
4.
Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff der Gesellschaft nach den
Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass der Vertragsree-
gleichen kaufmännischen Grundsätzen zu behandeln. Dies gilt ins-
der in dem nachstehend aufgeführten Umfang für die Gesellschaft tätig
besondere auch für den Abschluss von Charterverträgen.
wird: § 2 1. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen § 1 1.
reeder die Einwilligung der Gesellschaft gem. § 7 Ziff. 4 des Gesell-
Heavy Industries Co. Ltd., Korea, in Auftrag gegebenen Container-
schaftsvertrages der Gesellschaft einzuholen.
schiffes, MS „CPO BREMEN“, zum Vertragsreeder bestellt.
2.
2.
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, hat der Vertrags-
Der Vertragsreeder wird ab Infahrtsetzung des bei der Werft Huyndai
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft – insbesondere die Mit-
ders. Er hat mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie er sie
wirkungsrechte der Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse der
für alle anderen von ihm bereederten Schiffe anwendet.
Gesellschafterversammlungen sowie Zustimmungserfordernisse des Beirates – zu beachten.
3.
Der Vertragsreeder verpflichtet sich im Übrigen, die Bestimmungen
Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Ree-
Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung der Gesell-
schaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vor, die der Geschäfts-
3. In Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die Pflicht, unauf-
betrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der
schiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über
Vertragsreeder hiermit ausdrücklich bevollmächtigt.
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt
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151
MPC Offen Flotte 2
mit der Liquidation der Gesellschaft) ist durch den Gewinnvorab für
eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch
den Vertragsreeder gem. § 10 Abs. 1 a) des Gesellschaftsvertrages
gemacht, so hat er die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.
der Einschiff-Gesellschaft in Höhe von 2 % des Nettoerlöses bzw. der Versicherungsentschädigung abgegolten.
§ 3 1.
3.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als Befrachtungsmakler ist in der Vergütung gem. Abs. 1 eingeschlossen.
Der Vertragsreeder wird der Gesellschaft zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres eine Vorschau über die zu erwartende Entwicklung
unterbreiten. Hierzu gehört insbesondere eine Kalkulation der Be-
4.
Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff der Ge-
triebskosten für die folgenden zwölf Betriebsmonate des Schiffes,
sellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder der Gesellschaft gut-
die nach Genehmigung durch die Gesellschaft Bestandteil dieses
zuschreiben.
Vertrages wird. 5.
2.
Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Gesellschaft einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung der Schiffe zu bestellen und
Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung für die Gesellschaft führen und unter Berücksichtigung der Fristen des Kom-
über ihn alle Befrachtungsverträge abzuschließen. Die Vereinbarung
manditgesellschaftsvertrages jährlich die Bilanz nebst Gewinn- und
von marktüblichen Kommissionen ist Bedingung.
Verlustrechnung der Gesellschaft aufstellen. 3.
§ 5
Der Vertragsreeder wird den Zahlungsverkehr über eigene Konten
Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Gesellschaft, ist er berech-
der Gesellschaft abwickeln.
tigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. § 4 1.
Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
§ 6
und zur Abgeltung aller Aufwendungen eine Vergütung von 3 % der
Dieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft ge-
Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter Überliegegelder, Hilfs-
schlossen. Er kann jedoch von jedem der Vertragsschließenden gekündigt
löhne und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsentschädi-
werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
gungen für Zeitausfälle. Mit der vorgesehenen Vergütung sind auch alle Aufwendungen des Vertragsreeders, die im Zusammenhang mit
Ein wichtiger Grund ist insbesondere
der Tätigkeit als Vertragsreeder stehen, einschließlich der Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss abgegolten, ausge-
a)
grobe Pflichtverletzungen,
nommen sind lediglich Prüfungskosten für die Buchhaltung und den
b)
der Verkauf des Schiffes,
Jahresabschluss sowie Reisekosten für Inspektionen außerhalb der
c)
der Totalverlust des Schiffes,
Bundesrepublik Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in
d) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens über das
e) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
Vermögen eines der Vertragschließenden,
Havariefällen. Nach Beendigung des Erstchartervertrages erhöht sich die Vergütung gemäß Satz 1 auf 4 % der Bruttoerlöse.
eines der Vertragschließenden bzw. die Ablehnung der Eröff-
2.
nung mangels Masse,
Die Tätigkeit des Vertragsreeders im Rahmen des Verkaufes oder Totalverlustes des Schiffes (Durchführung des Verkaufes oder Ab-
f)
die Auflösung eines der Vertragschließenden.
wicklung des Totalverlustes sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang § 7
152
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MPC Offen Flotte 2
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses
Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen
Vertrages bedürfen der Schriftform.
zeichnungsberechtigt:
Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG:
wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine un-
Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron
wirksame Bestimmung ist in der Weise umzudeuten oder zu ergänzen,
von der Recke; als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaf-
dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche
terin
Zweck erreicht wird. Kommanditgesellschaft MS „CPO Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co. KG: Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrick Offen, Andreas Baron Gerichtsstand ist Hamburg.
von der Recke
Hamburg, den 25. Juni 2008
Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG
Kommanditgesellschaft MS „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co.
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MPC Offen Flotte 2
Verbraucherinformation für den Fernabsatz Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG
Bremen“ Offen Reederei GmbH & Co., die einen bei der Hyundai Heavy
Besondere Informationen gemäß § 312c BGB i. V. m. § 1 der Verordnung
men wird, sowie an der Kommanditgesellschaft MS „San Aurelio“ Offen
über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-
Reederei GmbH & Co., der Kommanditgesellschaft MS „San Alessio“ Offen
Industries Co., Ltd., Südkorea, bestellten Containerschiffneubau überneh-
Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV)
Reederei GmbH & Co. und der Kommanditgesellschaft MS „San Adriano“ Offen Reederei GmbH & Co. jeweils mit Sitz in Hamburg, die jeweils ein bei der Hyundai Mipo Dockyard (HMD), Südkorea, gebautes Container-
Übersicht I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen gegenüber
schiff übernehmen werden, sowie die Durchführung aller mit diesen Beteiligungen zusammenhängenden und hierfür förderlichen Geschäfte.
den Anlegern auftretenden Personen II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen III. Informationen über die Besonderheiten der Fernabsatzverträge IV.
Tr e u hän de ri n
Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen
B ete i lig u ng sg e s e llschaft Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 106 965 Persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung Beteiligungsgesellschaft „Offen Flotte“ mbH, Hamburg Handelsregister
mbH Palmaille 67, 22767 Hamburg Telefon +49 (40) 38022-5020 Telefax +49 (40) 38022-5198 E-Mail
[email protected] Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 57558 Gesetzliche Vertreter Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann Tätigkeit Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Gesellschaftsrechten, Schiffsbeteiligungen und sonstigen Vermögenswerten für Rechte Dritter sowie Beteiligung an anderen Unternehmen
I n itiatori n de s B ete i lig u ng sang e bote s
Amtsgericht Hamburg, HRB 89402 MPC Capital Investments GmbH Gesetzliche Vertreter
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Claus-Peter Offen, Claus Oliver Offen, Jan Hendrik Offen, Andreas Baron
Telefon +49 (40) 38022-4218
von der Recke, Ulf Holländer, Holger Glandien
Telefax +49 (40) 38022-4220 E-Mail:
[email protected]
Tätigkeit Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, ins-
Handelsregister
besondere als Kommanditistin an der Kommanditgesellschaft MS „CPO
Amtsgericht Hamburg, HRB 56692
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Ve r b rau c h e r i n formati o n f ür d e n F e r nab satz
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MPC Offen Flotte 2
Gesetzliche Vertreter
Ein-Schiffsgesellschaften verwendet. Über die Ausschüttungen der
Marcel Becker, Bert Manke, Ulrich Oldehaver, Katrin Stehr
Fondsgesellschaft partizipieren die Anleger an den wirtschaftlichen
Tätigkeit
dem Prospekt (Seite 61–77 des Prospektes) zu entnehmen.
Ergebnissen der Investitionsobjekte. Die weiteren Einzelheiten sind Analyse, Auswahl und Vermittlung von verschiedenen Investitionsmöglichkeiten und deren Aufbereitung für den Vertrieb als Publikumsfonds
2. Pr e i s e
und die damit verbundene Beratung von Unternehmen und Privatper-
Der Anleger hat seine Einlage („Zeichnungsbetrag“) und ein Agio
sonen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen
von 5 % auf den Zeichnungsbetrag gemäß seiner Festlegung in der
an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme und
Beitrittserklärung zu leisten.
die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen sowie Marketing, Vertriebs- oder sonstigen Dienstleistungen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und hierfür förderlichen Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.
3. We ite r e vom An leg e r z u zah le n de Ste u e r n u n d Koste n, z usätz lich e Te le komm u n ikation s koste n
Au fs ichts b e hörde n Keine
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an. Eigene Kosten für
Nam e u n d An sch rift de s für di e An bi ete r han de ln de n Ve rmittle rs / Di e n stle i ste rs Generalvermittler MPC Capital Investments GmbH Palmaille 67, 22767 Hamburg (Weitere Informationen siehe oben unter „Initiatorin des Beteiligungsangebotes“).
Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger selbst zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt, insbesondere den Abschnitt „Steuerliche Rahmenbedingungen“ (Seite 96 ff. des Prospektes), verwiesen.
4. Zah lu ng u n d Erfü llu ng de r Ve rträg e, we ite r e Zah lu ng s b e di ng u ng e n Der Zeichnungsbetrag ist in zwei Teilbeträgen als Bareinlage auf
II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „MPC Offen Flotte 2“ vom 18. August 2008 (nachfolgend „Prospekt“) sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.
1. We s e ntlich e Le i stu ng s m e rkmale Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Kommanditist oder auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mittelbar als Treugeber über die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH an der Fondsgesellschaft. Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Investition in die genannten
S c h i f fs b ete i li g u n g
das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft zu zahlen. 60 % des Zeichnungsbetrages sowie das Agio von 5 % auf den gesamten Zeichnungsbetrag sind nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin zu zahlen. Weitere 40 % sind am 15. Oktober 2009 zu zahlen. Die Fondsgesellschaft hat das Recht, falls sich das geplante Ablieferungsdatum des jeweiligen Schiffes verändert, einen von diesem Einzahlungstermin abweichenden Einzahlungstermin zu bestimmen. Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Treuhänderin nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen zu verlangen oder den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung sowie dem Gesellschaftsvertrag (Seite 104 ff. des Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite 117 ff. des Prospektes).
Ve r b rau c h e r i n formati o n f ür d e n F e r nab satz
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MPC Offen Flotte 2
5. Le i stu ng svorb e halte
Monaten zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung
Nach Annahme der Angebote durch die TVP Treuhand- und Verwal-
zum 31. Dezember 2027. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich an die
tungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH keine
persönlich haftende Gesellschafterin zu erfolgen. Die Rechtsfolgen der Kündigung ergeben sich aus § 18 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditistenstellung ist nach Maßgabe von
III. I nformationen über die Besonderheiten der Fernabsatzverträge
§ 16 des Gesellschaftsvertrages möglich. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit
1. I n formation z u m Z ustan de komm e n de r
geschlossen. Er kann vom Anleger und von der Treuhänderin ent-
Ve rträg e im Fe r nabsatz
sprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages gekündigt
Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitritts-
werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem
erklärung gibt der Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft jeweils
Anleger endet ferner, wenn die Treuhänderin mit dem für den betref-
ein Angebot auf Beitritt zur Fondsgesellschaft und an die TVP Treu-
fenden Anleger gehaltenen Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der
hand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ein
Fondsgesellschaft ausscheidet. Die Rechtsfolgen einer Beendigung
Angebot auf Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages
des Vertragsverhältnisses bestimmen sich nach § 18 des Treuhand-
ab.
und Verwaltungsvertrages und § 18 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Treugeberstellung ist nach Maßgabe von § 15 des
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die Fonds-
Treuhand- und Verwaltungsvertrages möglich.
gesellschaft oder die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH als Bevollmächtigte oder ein anderer Bevollmächtigter dieses Angebot durch Gegenzeichnung der Beitritts-
4.
erklärung annimmt.
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die
R echtsordn u ng u n d G e richtsstan d Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag so-
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird wirksam, wenn die TVP
wie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH
findet deutsches Recht Anwendung.
dieses Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung an-
nimmt.
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist
2.
Dem Anleger werden die Annahme seines Angebotes und der Bei-
als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-
tritt schriftlich bestätigt.
und Verwaltungsvertrag Hamburg vereinbart.
Wide rr u fs r echt
Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB
5. Ve rtrag ss prach e
Die Vertragssprache ist Deutsch.
zu (siehe Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung).
6. G ü ltigke its dau e r de r z u r Ve rfüg u ng 3. M i n de stlau fz e it de r Ve rträg e, ve rtraglich e Kü n dig u ng s r eg e lu ng e n Jeder Kommanditist kann die Fondsgesellschaft, die auf unbe-
g e ste llte n I n formation e n Bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.
stimmte Zeit geschlossen ist, unter Wahrung einer Frist von sechs
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IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung 1.
AuSS e rg e richtlich e Str e itsch lichtu ng
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,
Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt a. M.
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Initiatorin des Beteiligungsangebotes, zur Fondsgesellschaft und/oder zur Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Postfach 64 02 22 10048 Berlin Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.
2. Hi nwe i s z u m B e ste h e n e i n e r Ei n lag e n s ich e r u ng
Keine
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MPC Offen Flotte 2
Abwicklungshinweise
B e itritt z u r G e s e llschaft
Han de ls r egi ste r e i ntrag u ng
Interessenten werden gebeten, die beigefügte Beitrittserklärung
Jeder Anleger sollte vor dem Hintergrund seiner individuellen
vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine auszufüllen,
Situation prüfen, ob eine persönliche Eintragung in das Han-
an den farbigen Stellen, zu unterschreiben und an die Treu-
delsregister dienlich ist (vgl. Abschnitt „Erbschaft- und Schen-
händerin:
kungsteuer“ in dem Kapitel „Steuerliche Rahmenbedingungen“).
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-
Die dazu erforderliche Registervollmacht erhalten Anleger von
fonds mbH (TVP), Palmaille 67, 22767 Hamburg, zu über-
der TVP zusammen mit der Benachrichtigung über die Annahme
senden.
der Zeichnung. Sie ist mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Beitrittserklärung beteiligt sich der Kapitalanleger an der
versehen an die TVP zurückzusenden. Sofern keine persönliche
Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte“ mbH & Co. KG.
Eintragung gewünscht ist, erfolgt die Eintragung der TVP als Treuhandkommanditistin in das Handelsregister.
Der Beitritt zu den Gesellschaften wird nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin TVP Treuhand-
Zah lu ng s i n formation e n
und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH wirksam.
Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen: – 6 0 % zzgl. 5 % Agio nach Annahme der Beitrittserklärung
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Anlegers ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p. a. über
und Aufforderung der Treuhandkommanditistin – 40 % zum 15. Oktober 2009
dem Basiszinssatz nach § 247 BGB in Rechnung zu stellen (vgl. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Unbeschadet sonstiger
Einzahlungen sind auf das folgende Mittelverwendungskonto zu
Ansprüche aus dem durch die Annahme begründeten Vertrag
leisten.
kann die TVP im Falle eines Zahlungsverzuges vom Vertrag zurücktreten.
Kontoinhaber: Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
Ve rbrauch e ri n formation z u
Konto-Nr.:
Fe r nabsatzve rträg e n
Bank: Commerzbank AG
Gemäß § 312c BGB in Verbindung mit der BGB-Informations-
Bankleitzahl:
Flotte“ mbH & Co. KG 6205488 200 400 50
pflichten-Verordnung informiert die Verbraucherinformation für den Fernabsatz auf Seite 154 ff. u. a. über die Projektverantwort-
Verwendungszweck: bitte die mit der Beitrittsbestätigung über-
lichen, die Vertragsverhältnisse, Besonderheiten bei Fernabsatz-
mittelte Treuhandnummer sowie den Namen des Zeichners
verträgen sowie weiteren Rechtsbehelf und die Einlagensiche-
(Nachname, Vorname) eintragen.
rung. Mit dem Unterzeichnen der Beitrittserklärung bestätigen Sie, diese Verbraucherinformation erhalten und gelesen zu haben.
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Abwi c k lu n g s h i nwe i s e
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M i n de stz e ich n u ng ss u mm e
sellschafter ihr jeweiliges steuerliches Ergebnis mitgeteilt. Nach
Die Mindestbeteiligungssumme soll EUR 10.000 betragen, da-
der Gesellschafterversammlung erhalten die Gesellschafter ein
von abweichende Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teil-
Versammlungsprotokoll und eine Ankündigung der Ausschüttung,
bar sein.
sofern die Gesellschafterversammlung dieselbe beschlossen hat. Der anteilige Betrag wird dann auf das vom jeweiligen Gesell-
Aussch üttu ng e n
schafter angegebene Konto überwiesen. Daneben steht die TVP
Bei planmäßigem Verlauf sollen die Ausschüttungen nach Be-
den Anlegerinnen und Anlegern für alle weiteren individuellen
schluss durch die Gesellschafterversammlung jeweils für das
Fragen jederzeit zur Verfügung und informiert über die aktuelle
vorangegangene Jahr erfolgen. Der prognostizierte Gesamtmit-
Entwicklung des Fonds.
telrückfluss inklusive Schiffsveräußerung nach Steuerzahlungen, bezogen auf die Zeichnungssumme, beträgt rd. 239,64 % bei
B e itritt du rch M i n de rjäh rig e
ca. 19 Jahren Laufzeit ab Übernahme der ersten Schiffe. Un-
Es ist der Nachweis einer vormundschaftsrechtlichen Genehmi-
ter diesen Prämissen ergibt sich ein Vermögenszuwachs nach
gung notwendig.
Steuern von knapp 134,64 %. Die Ausschüttungen sind wie folgt vorgesehen: 2009 2,50 %, 2010 6,00 %, 2011 bis 2013 6,25 %
Z e ich n u ng du rch e i n e G mbH /
p. a., 2014 bis 2015 6,50 % p. a., ab 2016 7,00 % p. a., 2019
Pe rson e ng e s e llschaft
bis 2020 7,25 % p. a., 2021 7,50 %, ab 2022 8,00 % p. a., 2024
Bei der Zeichnung durch eine juristische Person hat sich der
14,25 %, 2025 15,00 %, 2026 15,50 %. Die Veräußerung der
Zeichnungsberechtigte durch HR-Auszug und Personalausweis
Schiffe ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Neben dem Anteil an
zu legitimieren. Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung
den Veräußerungserlösen ist in diesem Jahr eine Ausschüttung
sollten unbedingt mit dem persönlichen Steuerberater geklärt
von 20,00 % geplant.
werden.
B etr e u u ng wäh r e n d de r Lau fz e it de r
Z e ich n u ng du rch de n E h egatte n
B ete i lig u ng
Generell ist von einer gemeinsamen Zeichnung abzuraten, da der
Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen
Anteil später über die gesamte Fondslaufzeit gemeinsam ver-
Flotte“ mbH & Co. KG verläuft für die Gesellschafter ohne gro-
waltet werden muss. Einfacher ist die getrennte Zeichnung mit
ßen Verwaltungsaufwand. Soweit die Gesellschafterversamm-
jeweils dem hälftigen Betrag. Bei einer gemeinsamen Zeichnung
lung nicht im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird, erfolgt
ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Unterschriften von
einmal im Jahr die Einladung zur Gesellschafter- und Treuge-
beiden Ehepartnern zu leisten sind. Bei unterschiedlichen Nach-
berversammlung. Die Gesellschafter erhalten einen ausführlichen
namen ist ein Nachweis der Ehe erforderlich.
Geschäfts- und Treuhandbericht mit detaillierten Darstellungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft, der
In Zweifelsfällen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Vermö-
auf Basis der von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testierten
gensberater oder mit der MPC Capital Investments GmbH.
Jahresabschlüsse erstellt wird. Darüber hinaus erhalten die Ge-
S c h i f fs b ete i li g u n g
Abwi c k lu n g s h i nwe i s e
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MPC Offen Flotte 2
Glossar
Ausflaggung
Container
Eine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister eines an-
International standardisierter und registrierter Metallbehälter.
deren Staates eintragen, um Schiffsbetriebskosten wie Perso-
Siehe auch FEU und TEU.
nalkosten und Steuern zu reduzieren und nicht den inländischen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.
Dockung
Backbord
arbeiten in ein Dock einfahren. Hierbei werden z. B. die tech-
Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung. Rechte Seite: Steu-
nischen Anlagen gewartet und Arbeiten vorgenommen, bei de-
erbord.
nen das Schiff nicht im Wasser sein kann, z. B. Erneuerung des
Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen Wartungs-
Schutzanstriches der Außenhaut. Befrachter Verlader, Versender, Absender, häufig auch Spediteur oder Char-
DWT (Deadweight Tons)
terer.
Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffes (auch tdw/TDW).
Befrachtungskommission
Emissionskapital
Die Provision für die Vermittlung eines Chartervertrages.
Die Summe der Pflichteinlagen aller Kommanditisten.
Bereederungskommission
Feederschiff
Die Vergütung des Vertragsreeders für das technische und kom-
Schiff für notwendige Zubringer- und Verteilerdienste von und
merzielle Management eines Schiffes. Dazu gehören u. a. die Ver-
zu den großen Häfen, die von den größeren Schiffen nicht direkt
charterung des Schiffes, die Versorgung mit den notwendigen
angelaufen werden können.
Ausrüstungsgegenständen, die Auswahl der Besatzung, die Instandhaltung sowie das Finanzmanagement. Der Umfang der
FEU
Dienstleistung wird im Bereederungsvertrag vereinbart.
Forty Foot Equivalent Unit (foot = englisches Längenmaß), 40 ft. (rund zwölf m) langer, genormter Container (siehe auch TEU).
Bruttoraumzahl (BRZ) Maßeinheit nach IMO-Vermessung (s. IMO) für den Bruttoraum-
Germanischer Lloyd (GL)
gehalt eines Schiffes. Nach dem Schiffsvermessungsabkommen
International renommierte Klassifikationsgesellschaft („TÜV“) für
ersetzt sie seit 1994 die bisherige Maßeinheit Bruttoregister-
Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Zertifizierung nach
tonne.
international standardisierten Management- und Qualitätssystemen (siehe auch Klassifikationsgesellschaft).
Bunkerkosten Treibstoffkosten für ein Schiff.
Hafteinlage
Charterrate
me.
Der im Handelsregister eingetragene Teil der ZeichnungssumDer Mietpreis für die Überlassung eines Schiffes, den der Eigner vom Charterer erhält. Er ist u. a. abhängig von Schiffstyp, Schiffsgröße und Ausstattung des Schiffes. Weitere Einflussfaktoren sind das Fahrtgebiet, das vorhandene Angebot an Chartertonnage sowie die Dauer der Charter.
160
G lossar
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MPC Offen Flotte 2
IMO
Länge
International Maritime Organization: 1958 gegründete Unter-
Bei den Hauptabmessungen des Schiffes wird die Länge ent-
organisation der UNO mit Sitz in London. Sie ist eine beratende
weder über die gesamte Länge („Länge über alles“) oder über
zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation mit zurzeit 124 Mit-
die kürzere Wasserlinie („In der Wasserlinie“) oder – noch kür-
gliedsländern. Ihre Hauptaufgaben sind: die Verbesserung der
zer – zwischen Ruderschaft und vorderem Ende der Wasserlinie
Schiffssicherheit und Verhütung von Meeresverschmutzung
(„Zwischen den Loten“) angegeben.
durch Schiffe. Linienschifffahrt ISM-Code
Der Einsatz von Schiffen nach Fahrplan mit festen Anlaufhäfen
International-Safety-Management-Code. Von der IMO verab-
und Terminen (im Gegensatz zur Trampschifffahrt). Die Häfen
schiedeter Code, um den Problemen des menschlichen Versa-
werden unabhängig vom Ladungsaufkommen bedient.
gens bei Schiffs- und Reedereibetrieben zu begegnen. Der Code hat durch die Einbettung in bestehende SOLAS-Übereinkommen
MCR
Gesetzeskraft erlangt.
Maximum Continuous Rate: maximale Dauerleistung.
Klasse
MS
„TÜV“/Eingruppierung und Beschreibung für ein Schiff, abge-
Abkürzung für Motorschiff.
nommen und durchgeführt durch die zuständige Klassifikationsgesellschaft.
Nettoraumzahl (NRZ) Die Nettoraumzahl bezeichnet das Maß für die ermittelte Nutz-
Klassifikationsgesellschaft
barkeit eines Schiffes und ist abhängig von dem Inhalt aller La-
Klassifikationsgesellschaften sind Unternehmen, die als Gutach-
deräume, dem Tiefgang und der Seitenhöhe. Die Nettoraumzahl
ter den Bau und die Instandhaltung von Schiffen überwachen;
ist Bezugsbasis für die Tonnagesteuerermittlung.
eine Art „Schiffs-TÜV“ für Schiffssicherheit, -konstruktion und -technik. Sie zertifizieren nach international standardisierten Ma-
Nominaleinlage (-beteiligung)
nagement- und Qualitätssystemen (z. B. ISO-Norm). Ein Schiff,
Die Zeichnungssumme des Anlegers.
das nach den Normen und unter Aufsicht einer Klassifikationsgesellschaft gebaut wurde, erhält ein Klassezertifikat und wird
P&I
in das Register der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft einge-
Protection & Indemnity – Haftpflichtversicherung, die mit Versi-
tragen.
cherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (P&I-Clubs) abgeschlossen wird.
Knoten Maßeinheit für die Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen
Post-Panamax-Schiffe
pro Stunde.
Schiffe, die anhand ihrer Abmessung die Schleusen des Pana-
1 Knoten (kn) = 1 Seemeile (sm) pro Stunde = 1,852 km/h.
makanals nicht passieren können.
Ladegeschirr
Pflichteinlage
Bordeigene Kräne des Schiffes.
Die Zeichnungssumme des Anlegers.
S c h i f fs b ete i li g u n g
G lossar
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MPC Offen Flotte 2
Schiffsbetriebskosten
TEU (Twenty Foot Equivalent Unit)
Kosten, die durch den Betrieb eines Seeschiffes hervorgerufen
TEU ist die Abkürzung für den 20-ft.-Standardcontainer. L x
werden. Dazu zählen z. B. Personal-, Ausrüstungs- und Versiche-
B x H: 20 x 8 x 8,5 ft. (rund 6,10 x 2,44 x 2,59 m). Die Ka-
rungskosten sowie Kosten für Schmier- und Betriebsstoffe.
pazität eines Containerschiffes wird meist in TEU angegeben. Zu unterscheiden ist dabei die nominale und die homogene
Seemeile (sm)
Kapazität. Die nominale Kapazität ist die maximale Zahl (lee-
1 sm entspricht 1,852 km.
rer) Container. Bei der homogenen Kapazität wird Gewicht von 14 t /TEU unterstellt. Die tatsächlich transportierte Kapazität
Seeschiffsregister (SSR)
liegt in der Regel zwischen den beiden Werten.
Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge eines Staates bei Vorlage des Schiffsmessbriefes. In Deutschland wird es vom jeweils
Tiefgang
zuständigen Amtsgericht geführt. Das Seeschiffsregister ist in
Der Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes
die drei Abteilungen Identitätsangaben des Schiffes (z. B. Grö-
(Unterkante Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.
ße), Eigentumsverhältnisse und Rechte Dritter (z. B. Hypotheken) aufgeteilt. Als Nachweis der Eintragung erhält der Eigner das
Tragfähigkeit
Schiffszertifikat. Generell wird zwischen offenen und geschlos-
Fähigkeit eines Schiffes, ein bestimmtes Gewicht zu tragen. Die
senen Registern unterschieden. Letztere sind nur Reedern zu-
Tragfähigkeit wird wie folgt festgestellt: Wasserverdrängung
gänglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Staat haben.
des bis zur höchstzulässigen Lademarke beladenen Schiffes in t (Gross Deplacement) geteilt durch die Wasserverdrängung des
SOLAS (Safety of Life at Sea Convention)
unbelasteten Schiffes in Tonnen (Net Deplacement oder Net
Internationale Konvention zum Schutz menschlichen Lebens auf
Weight Ship). Engl.: Tons Deadweight All Told (tdwat).
See (seit 1974). Die Vorschriften beinhalten sicherheitsfördernde bauliche Maßnahmen und schreiben bestimmte Ausrüstungsge-
Zeitcharter
genstände vor, um die Leckstabilität zu gewährleisten und allge-
Zeitlich begrenzter Mietvertrag für ein Schiff. Im Regelfall wird
mein die Schiffssicherheit zu verbessern.
eine Zeitcharter vereinbart, bei der der Schiffseigentümer dem
Steuerbord
fügung stellt. Der Schiffseigner ist zudem für die Wartung und
Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung. Linke Seite: Back-
die Reparatur zuständig und trägt das Risiko des technischen
bord.
Ausfalls.
Charterer das Schiff mit Schiffsführung und Besatzung zur Ver-
TDW/tdw (Tons Deadweight) Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffes (auch DWT).
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G lossar
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MPC Offen Flotte 2
Quellenhinweis
Di e We rfte n
• Welthandelsorganisation (WTO)Prospekts for 2008-07-08;
• Hyundai Heavy Industries Co., Ltd. (HHI)
http://www.wto.org/english/news_e/pres08_e/pr520_e.htm
Internet: http://english.hhi.co.kr • Clarkson Research Services; Container Intelligence Monthly; • Hyundai Mipo Dockyard Co., Ltd. (HMD), Internet: www.hmd.co.kr/english
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Di e Charte r e r
2008
• Hapag-Lloyd Internet: http://www.hapag-lloyd.de
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Dynamar-Report vom 15. Januar 2008
Grundlagen der Schiffsfinanzierung; 1. Auflage 2007
• United Arab Shipping Company (S.A.G.)(UASC) Internet: http://www.uasc.com.kw Dynamar-Report vom 27. September 2007 • Compañía Sud Americana de Vapores (CSAV) Internet: http://www.csav.cl/index_en.htm Dynamar-Report vom 31. März 2008 De r Ve rtrag s r e e de r
• Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG Internet: http://www.offenship.de De r Markt
• Ashar, Dr. Asaf; Revolution #4; Containerisation International; Dezember 2006 • Internationaler Währungsfonds (IWF); World Economic Outlook (Update); www.imf.org; Stand Januar 2008
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Q u e lle n h i nwe i s
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raum für notizen
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Q u e lle n h i nwe i s
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Q u e lle n h i nwe i s
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000 429-001 08/08
Palmaille 67 22767 Hamburg Deutschland
Tel. +49 (40) 38022-4218 Fax +49 (40) 38022-4220
[email protected]
D
MPC Capital Investments GmbH
www.mpc-capital.de
von
am
ZS-ID
FID
AO
Externe Nr.
OV
Nur für interne Zwecke
1. UV 2. UV
Beitrittserklärung Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte” mbH & Co. KG
Bitte ausfüllen, wenn bekannt.
Obervermittler: Stempel/Name 1. Untervermittler: Stempel/Name 2. Untervermittler: Stempel/Name
Empfangsquittung Ich bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt (Stand 18. August 2008) einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte” mbH & Co. KG, den Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft „CPO BREMEN“ Offen Reederei GmbH & Co. KG und einen Mustergesellschaftsvertrag der anderen Ein-Schiffgesellschaften sowie die Verbraucherinformation für den Fernabsatz erhalten zu haben.
Ï Ort, Datum
Unterschrift des Zeichners
Ich, die/der Unterzeichnende Frau
Herr
Name (bitte ankreuzen)
Vorname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Straße, Hausnummer Land
PLZ
Ort
Telefon (privat)
Telefon (geschäftlich)
Wohnsitzfinanzamt
Steuernummer
Unbeschränkt steuerpflichtig in (Land) (Sofern hier keine Angabe erfolgt, wird eine unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitzland unterstellt.) Bankverbindung BLZ
Konto-Nr. für Ausschüttungen
Währung des Kontos
biete hiermit der Treuhänderin, der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg – nachfolgend TVP genannt – den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in der Fassung vom 25. Juni 2008 an. Das Treuhandverhältnis entsteht mit der Annahme durch die TVP. Ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung. Für Informationszwecke wird die TVP jedoch die Annahme der Beitrittserklärung schriftlich bestätigen. Mit Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird die TVP beauftragt, für mich einen Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte” mbH & Co. KG – nachfolgend Fondsgesellschaft genannt – mit einem Zeichnungsbetrag (Pflichteinlage) in Höhe von insgesamt EUR (Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.) zzgl. 5 % Agio zu in Worten: EUR erwerben und gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhänderisch für mich zu halten und zu verwalten. Mir ist bekannt, dass ich mit Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und der Erklärung der TVP gegenüber der Fondsgesellschaft dieser mittelbar beitrete. Den Zeichnungsbetrag zzgl. Agio werde ich unter Angabe von Treuhandnummer und Nachname, Vorname wie folgt auf das Mittelverwendungskonto „Zweite Offen Flotte” bei der Commerzbank AG, BLZ 200 400 50, Kontonummer 620 5488 einzahlen:
000429-017-01 08/08
• 60 % zzgl. 5 % Agio auf die gesamte Zeichnungssumme nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin • 40 % zum 15. Oktober 2009.
Original (weiß): TVP Durchschlag 1 (grün): Vertriebspartner Durchschlag 2 (blau): Anleger
MPC Capital
Wichtig: Bitte auch vollständig ausfüllen und unterschreiben
Beitrittserklärung, Seite 2 Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte” mbH & Co. KG Beitrittsbedingungen: • Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaft und der vier Ein-Schiffsgesellschaften sind Bestandteil dieser Beitrittserklärung, deren Inhalt ich als für mich verbindlich anerkenne. • Sofern ich eine unmittelbare Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister wünsche, verpflichte ich mich, der persönlich haftenden Gesellschafterin und der TVP unverzüglich nach Aufforderung die Registervollmacht, deren Kosten zu meinen Lasten gehen, für die Vornahme der erforderlichen Handelsregisteranmeldungen zu erteilen. Die Bevollmächtigten sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und ermächtigt, Untervollmacht zu erteilen. • Im Falle meines Zahlungsverzuges ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB in Rechnung zu stellen. • Ich bin weder Staatsbürger der USA oder von Kanada noch juristische oder natürliche Person mit Sitz oder erstem Wohnsitz in den USA oder in Kanada oder Besitzer einer US-Greencard. • Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und aufgrund der oben genannten Unterlagen zu der Beteiligungsgesellschaft „Zweite Offen Flotte” mbH & Co. KG erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind und dass mir bewusst ist, dass die Fungibilität meines Anteils begrenzt ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Vermittler dieser Beteiligung sind nicht berechtigt, von den mir übergebenen schriftlichen Unterlagen abweichende Erklärungen abzugeben. Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz Vom Zeichner auszufüllen: Ich handele für eigene Rechnung*. Ich handele für Rechnung von: Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten* * Bei Juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern mindestens ein Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt ist, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.
Ï Ort, Datum
Unterschrift des Zeichners
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt des Verkaufsprospektes (der auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz enthält) und dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Sie die Annahmebestätigung über Ihren Beitritt erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg Fax (040) 38022 - 5198, E-Mail
[email protected]
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Identitätsprüfung Vom Identifizierenden auszufüllen: Die Prüfung der Identität erfolgt über das Postident-Verfahren gem. beiliegendem Informationsblatt Persönliche Prüfung der Identität Ich bestätige, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war, und dass ich die Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen Personalausweises/Reisepasses (Unzutreffendes bitte durchstreichen) überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt: Personalausweis/Reisepass Nr.
gültig bis
ausstellende Behörde
Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. § 1 Abs. 1/ Abs. 1a KWG, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes Vermittler nach § 34c GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der MPC Capital Investments GmbH Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Notar
Firmenstempel
Ï Ort,Datum
Namen des Identifizierenden in Druckbuchstaben/Unterschrift
Datenschutz Werbewiderspruchsrecht: Die auf der Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zu Ihrer Person werden mittels Datenverarbeitungsanlagen gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und genutzt. Verantwortliche Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Deutschlands sind die MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, D-22767 Hamburg, und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (Adresse wie oben). Die Gesellschaften gehören zur MPC Capital-Gruppe und verarbeiten und nutzen Ihre Daten zu Zwecken der Kunden- und Interessentenverwaltung, zur Betreuung Ihres Vertriebspartners sowie für Werbezwecke. Eine Weitergabe für Werbezwecke erfolgt ausschließlich an die jeweils zuständige Gesellschaft der MPC Capital-Gruppe. Gegen die Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke steht Ihnen ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen Nachteilen verbunden.
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