Strafrecht Tdp 2009-10-05

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  • Words: 849
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Modulprüfung aus Straf- und Strafprozess recht

5. Oktober 2009

Begründen Sie Ihre Antworten und geben sie immer die gesetzlichen Bestimmungen an, die Sie anwenden. Schreiben Sie in ganzen Sätzen. Schreiben Sie übersichtlich und leserlich. Unlesbares gilt als nicht geschrieben.

1. Der handwerklich wenig begabte A hat sich eine renovierungsbedürftige Wohnung gekauft, um sie allein wieder in Schuss zu bringen. Zuerst möchte er die alten Kastenfenster ausbauen, um sie gegen neue Fenster auszutauschen. Er wirft noch einen Blick auf die stark frequentierte Fußgängerzone unter ihm dann beginnt er mit der Arbeit. Bereits mit dem ersten Fenster ist A aber derart überfordert, dass er versehentlich einen Fensterflügel fallen lässt. Dieser fällt auf die Straße, streift den Eassanten X und trifft voll dessen angeleinten Hund, mit dem X spazieren geht. Während X leicht verletzt wird, ist das Tier auf der Stelle tot. Mehrere weitere Passanten, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, bleiben - unverletzt. ." Einige Tage später besucht A ein Konzert. Die Karten dafür hat er dem B zum äußerst günstigen Preis von 30 Euro abgekauft. Im regulären Ticketverkauf müsste er dafür das Fünffache bezahlen. Deshalb ist A fest davon überzeugt, dass B die Karten gestohlen hat. Tatsächlich ist B aber kein Dieb, er hat die Konzertkarten lediglich bei einem Spaziergang in der Innenstadt gefunden. Eigentlich hatte B das Konzert selbst besuchen wollen, als er die Karten an sich genommen hatte. Sein eingeweihter Freund C hat einige Tage später aber gemeint: "Sei nicht blöd, das Konzert interessiert dich doch gar riicht! Icn kenn' da diesen Musikfan, A, verkauf ihm die Karten. Ich geb' Dir seine Nummer". Erst daraufhin hat B den Entschluss gefasst, die Karten zu verkaufen. C"?_ Auf dem Konzert herrscht ausgelassene Stimmung, als A plötzlich sieht, wie seine Exfreundin D von dem ihm unbekannten E in den Schwitzkasten genommen wird. Er erkennt auch, dass Deinen 20-Euro-Schein in der Hand hält. Blitzschnell kombiniert er: Sicher will E der jungen Frau den Geldschein abnötigen. Als A auch noch sieht, dass E ausholt, offensichtlich um D eine Ohrfeige zu verpassen, gerät er in Wut: Um E aufzuhalten, schnappt sic~eine leere Bierflasche, zerschlägt sie in Cowboymanier und läuft damit auf E zn, umjhm denA ~sherbenbestückten Flaschenhals in die Nieren2u rammen. Dazu kommt es jedoch n~'riT'E erkennt in letzter Sekunde den Plan des A und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. Dass er A damit verletzen wird, war ihm klar, anderes hätte er in dieser Situation aber nicht reagieren können. Durch den Schlag erblindet A auf dem linken Auge. Das hat E auf keinen Fall gewollt. Die sofortige Vernehmung aller Anwesenden ergibt, dass es sich bei E um den neuen Freund der D handelt, der sie lediglich ärgern wollte und niemals vorhatte, sie tatsächlich zu schlagen oder ihr das Geld abzunehmen. Viele umherstehende Konzertgäste hatten jedoch denselben Eindruck vom Geschehen wie A. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B, C und E.

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Modulprüfung aus Straf- und Strafprozess recht

5. Oktober 2009

H.

Der schwerkranke X möchte sterben. Er wendet sich deshalb übers Internet an den F im Ausland und bittet ihn um Gift. F schickt das Gift aus D-Land an X nach Wien. X nimmt es ein, überlegt es sich dann aber anders, sucht einen Arzt auf und wird gerettet. - In DLand ist das Verhalten des F nicht strafbar. a) Hat sich F nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar gemacht? b) Kann F in Österreich strafrechtlich verfolgt werden? c) Angenommen, F kann in Österreich verfolgt werden: Kann er verurteilt werden, obwohl er nicht nach Österreich kommt und dies auch nicht erzwungen werden kann? III.

Die bei den Mafiosi H und I werden anklagegemäß wegen Raubes als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§§ 142, 143 erster Satz erster Fall StGB) im Rückfall (§ 39 StGB) verurteilt. Das Gericht verhängt jeweils 22 Jahre Freiheitsstrafe. H ergreift kein Rechtsmittel, I will aber nicht aufgeben. Er ist der Meinung, dass der vorsitzende Richter gegen ihn voreingenommen war, was sich in dessen abschätzigen Gesten bemerkbar gemacht habe. I hat seine Bedenken während des gesamten Verfahrens fiir sich behalten und beauftragt nunmehr seinen Verteidiger, die Voreingenommenheit des Vorsitzenden an die Rechtsmitte1instanz heranzutragen. a) Welches Gericht ist fiir die angeklagte Tat zuständig? b) Welches Rechtsmittel und welchen Rechtsmittelgrund wird der Verteidiger geltend machen, wenn er ausschließlich dem Auftrag seines Klienten folgt? c) Wer ist die zuständige Rechtsmittelinstanz und wie hat sie zu entscheiden? d) Hat die Entscheidung Auswirkungen auf die Verurteilung des H? IV. K wird beschuldigt, einen schweren Diebstahl gemäß §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB begangen zu haben. a) Welches Gericht ist zur Durchfiihrung der Hauptverhandlung sachlich und funktionell zuständig? Wie hat dieses GerichtjP der Hauptverhandlupg vorzugehen, wenn es feststellt, b) dass der Diebstahl wegen des höheren Wertes der gestohlenen Sache nach § 128 Abs 2 StGB qualifiziert ist? c) dass nur ein einfacher Diebstahl gemäß § 127 StGB vorliegt? d) dass es sich bei richtiger rechtlicher Beurteilung der Tat nicht um einen Diebstahl gemäß §§ 127, 128 Abs I Z 4 StGB, sondern um eine Veruntreuung gemäß § 133 Abs 1, Abs 2 1. Alt. StGB handelt?

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