Schulaufgabe Bwr Komplett 2

  • April 2020
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  • Words: 1,306
  • Pages: 10
Schulaufgabe BWR Erstellung eines Blog

Unsere Arbeitsgruppe besteht aus acht Schülerinnen. Folgende Themen wurden erarbeitet:

I)

Der Kauf von Anlagegüter / Hansel, Anna und Wortzfeld, Linda II) Ursachen und Auswirkungen der Abschreibung auf Sachanlagen / Gnatz, Theresa III) Berechnung und Buchung der Abschreibung / Schmidbauer, Stefanie IV) Der Verkauf gebrauchter Anlagegüter / Weitzer, Julia

Diese Ausarbeitungen stellen teilweise die Grundlage für meinen Blog dar.

I.

Der Kauf von Anlagegütern

Grundsätzliche Definition von Anlagegütern Alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen für einen längeren Zeitraum oder auch dauerhaft zu dienen. Der Gegenbegriff zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen. Die Notwendigkeit von Neuanschaffungen und der Investitionsbegriff

Die Notwendigkeit von Neuanschaffungen ergibt sich aus    

Erstanschaffungen (z. B. bei Firmengründung, Produktionserweiterung) Abnutzung das Wirtschaftsgut wird den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht (z. B. EDV-Bereich) das Wirtschaftsgut funktioniert nicht mehr

Folgen, bzw. mögliche Folgen nach Neuanschaffungen

   

weniger liquide Mittel evtl. höhere Schulden Personalabbau bzw. gegebenenfalls Neueinstellungen Höhere Produktivität

Der Investitionsbegriff Investition = Zweck einer Investition =

Kapital wird langfristig in Anlagevermögen umgesetzt Das Unternehmen will höhere Erträge erzielen/konkurrenzfähig bleiben

Ein Investitionsgut

-

muss in das Inventar und in die Bilanz aufgenommen werden zählt als Wertgegenstand wird über den erwarteten Lebenszeitraum abgeschrieben bleibt als Anlagevermögen im Betrieb

Unterscheidung nach Zweck der Investition: • • • •

Gründungsinvestition (bei Firmengründung) Erweiterungsinvestition (z. B. Vergrößerung des Unternehmens, Erhöhung der Produktion) Ersatzbeschaffung (veraltete Wirtschaftsgüter werden durch aktuelle ersetzt) Rationalisierungsinvestition

Unterscheidung nach Gegenständen: • •

Immaterielle Investition (Lizenzen, Patente etc.) Sachinvestition (Gebäude, Grundstücke etc.)



Finanzinvestition (Geldanlagen, Aktien, Beteiligungen etc.)

Unterscheidung nach Funktionen: • • •

Forschungsinvestition Absatzinvestition Fertigungsinvestition

Anschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um • •

einen Vermögensgegenstand zu erwerben ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen

Zu den Anschaffungskosten gehören • •

Anschaffungspreis netto Anschaffungsnebenkosten netto

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören z. B. Transport, Versicherung, Programmierung Software. Speziell beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken fallen noch weitere Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten an. Nicht zu den Anschaffungskosten gehören z. B. Geldbeschaffungskosten (Zinsen) und Bearbeitungsgebühren. Das sind laufende Aufwendungen (Kontenklasse 7)

Merke: Anschaffungskosten sind Nettokosten Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen Verbuchung der Anschaffungskosten Die Buchung lautet: Aktivkonto Anschaffungskosten (netto) Vorsteuer (anteilige Steuer)

an Verbindlichkeiten oder Bank oder Kasse (brutto)

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Kleingüter Geringwertige Wirtschaftsgüter und Kleingüter des Anlagevermögens sind: • • •

Abnutzbar Beweglich Zu einer selbständigen Nutzung fähig

Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen nur Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von 410 €. Die Buchung erfolgt auf dem aktiven Bestandskonto 0890 GWG; die Abschreibung erfolgt in voller Höhe, gesammelt zum Jahresende. Kleingüter, deren Anschaffungskosten netto 60 € nicht übersteigen, sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig und werden auf dem Aufwandskonto 6890 Büromaterial gebucht.

II.

Ursachen und Auswirkungen der Abschreibung auf Sachanlagen Grundsätzliche Definition des Begriffes „Abschreibung“

Unter Abschreibung versteht man den jährlichen Wertverlust, der bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auftritt.

Ursachen der Abschreibung Der ständige Wertverlust der Anlagegüter muss genau erfasst und einkalkuliert werden. Mögliche Ursachen für den Wertverlust sind: • • •

Technischer Fortschritt (z. B. Erfindungen, Computer und Software) Natürlicher und technischer Verschleiß Außerordentliche Umstände (z. B. Unfall, Feuer-, Sturm- oder Wasserschaden)

Dieser Wertverlust muss handelsrechtlich als Abschreibung erfasst werden. Steuerrechtlich spricht man von „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). Auswirkungen der Abschreibung •

Die Anlagegüter müssen mit dem Zeitwert in der Buchhaltung ausgewiesen werden. Die Werte in der Bilanz würden sonst nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen. Aktiviert wären nur die Anschaffungskosten. Für das Unternehmen selbst, aber auch für Geschäftspartner, ist es wichtig, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens richtig einschätzen zu können.



Abschreibungen sind Aufwand und mindern den Gewinn - dadurch zahlt das Unternehmen weniger Steuern. Die geringere Steuerbelastung erhöht die liquiden Mittel, die das Unternehmen für Neuanschaffungen einsetzen und somit die Betriebssubstanz erhalten kann.



Die Abschreibungen werden in den Verkaufspreis der Produkte einkalkuliert und fließen als Umsatzerlöse in das Unternehmen zurück. Dies führt ebenfalls zu mehr flüssigen Mitteln für Ersatzund Erweiterungsinvestitionen.

Merke: Durch die Abschreibungen wird der Wert des Unternehmens richtig dargestellt und der Betrieb in seiner Substanz erhalten Abschreibungstabellen zur Ermittlung der Nutzungsdauer Die Abschreibungstabellen dienen dazu, eine einheitliche Mindestnutzungsdauer für vergleichbare Wirtschaftsgüter festzulegen. Sie werden vom Bundesfinanzministerium erstellt und für alle Unternehmen verpflichtend festgelegt. Dies schließt aber nicht aus, dass Anlagegüter länger, als in der AfA-Tabelle vorgesehen, genutzt werden. In der Regel stehen diese dann mit einem Erinnerungswert von 1 € in den Büchern des Unternehmens.

III.

Berechnung und Buchung der Abschreibung

Man unterscheidet im Wesentlichen folgende Abschreibungsvarianten: • •

Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung

In beiden Fällen wird die Wertminderung direkt auf dem Aktivkonto des Anlagegutes im Haben gebucht. Das aktive Bestandskonto nimmt dadurch in seinem Bestand ab (direkte Abschreibung). Die lineare Absetzung für Abnutzung Die lineare Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle und wird nach folgender Formel berechnet: Anschaffungskosten (netto) Jährliche Abschreibung = --------------------------------------Nutzungsdauer in Jahren Vorteil ist eine einfache Berechnung der Abschreibung durch jährlich gleichbleibende AfA-Beträge. Nachteilig ist, dass die Abschreibungsbeträge nicht dem tatsächlichen Verlauf der Wertminderung entsprechen, da die Anlagegüter anfänglich mehr an Wert verlieren. Die Buchung lautet: Abschreibungen auf Sachanlagen

an aktives Bestandskonto

Die degressive Absetzung für Abnutzung Die degressive Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungskosten in fallenden Beträgen über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer und wird nach folgender Formel berechnet: Anschaffungskosten x Abschreibungssatz % Abschreibung im 1. Jahr = ------------------------------------------------------------100

Restbuchwert x Abschreibungssatz % = ------------------------------------------------------------100 Die degressive Abschreibung kann bei beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angewendet werden. Der Abschreibungssatz entspricht dem doppelten AfA-Satz der linearen AfA, höchstens 20 %. Abschreibung ab 2. Jahr

Vorteil ist, dass die Abschreibungsbeträge den tatsächlichen Verlauf der Wertminderung widerspiegeln. Die anfängliche höhere Abschreibung vermindert sich im Laufe der Nutzungsdauer. Nachteilig ist die umständlichere Berechnung der Abschreibung.

Die Buchung lautet: Abschreibungen auf Sachanlagen

an aktives Bestandskonto

Übergangsmöglichkeiten zwischen den Abschreibungsarbeiten Ein Wechsel zwischen den aufgezeigten Abschreibungsarten ist möglich, aber nur von der degressiven zu der linearen AfA. Der Wechsel kann für jedes Wirtschaftsgut nur einmal durchgeführt und nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die neue, lineare AfA berechnet sich nach folgender Formel:

Restbuchwert Lineare AfA bei Übergang = -----------------------------------------------------Restnutzungsdauer Sinnvoll ist der Wechsel, wenn der Restbuchwert, verteilt auf die restliche Nutzungsdauer höhere AfABeträge ergibt, als der degressive AfA-Satz.

IV.

Verkauf gebrauchter Anlagegüter

Mögliche Auswirkungen beim Verkauf von Anlagegütern Beim Verkauf von Anlagegütern kommen drei verschiedene Möglichkeiten in Betracht 1. Verkauf zum Buchwert

Der Nettoverkaufserlös entspricht genau dem Buchwert. Es entsteht weder ein Gewinn noch ein Verlust. 2. Verkauf über dem Buchwert Der Nettoverkaufserlös liegt über dem Buchwert. Es wird ein Veräußerungsgewinn erwirtschaftet. 3. Verkauf unter dem Buchwert Der Nettoverkaufserlös liegt unter dem Buchwert. Es entsteht ein Veräußerungsverlust.

Buchungen beim Verkauf von Anlagegütern

Die Verbuchung beim Verkauf von Anlagegütern erfolgt immer in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird in allen drei aufgezeigten Möglichkeiten der Nettoverkaufserlös auf dem Übergangskonto 5410 Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen verbucht. Zu beachten ist, dass Verkauf eines Anlagegutes für den Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Der Buchungssatz lautet: 2800 Bank (oder 2880 Kasse) an 5410 Nettoverkaufserlös 4800 anteilige Umsatzsteuer

Im zweiten Schritt wird untersucht, ob der Verkauf neutral, gewinn- oder verlustbringend ist. Dabei wird das in der Buchführung des Unternehmens erfasste Anlagengut ausgebucht und das Übergangskonto 5410, auf dem der Nettoverkaufserlös zunächst gebucht wurde, wieder aufgelöst. Die entsprechenden Buchungssätze lauten: 1. Verkauf zum Buchwert 5410 Nettoverkaufserlös an Aktivkonto Anlagegut Aktivtausch



Keine Auswirkungen auf die Bilanzsumme

2. Verkauf über dem Buchwert

Der Veräußerungsgewinn ist zu errechnen und über das Konto 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen zu buchen 5410 Nettoverkaufserlös an Aktivkonto Anlagegut 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen Aktivtausch/-verlängerung

- Die Bilanzsumme steigt um den Gewinnbetrag

3. Verkauf unter dem Buchwert Der Veräußerungsverlust ist zu errechnen und über das Konto 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen zu buchen. 5410 Nettoverkaufserlös an 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen Aktivtausch/-verkürzung

Verena Leger 26.04.2009



Aktivkonto Anlagegut

Die Bilanzsumme sinkt um den Verlustbetrag

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