Wann verjähren Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag? Versicherungen scheuen Gerichtsprozess: Erfolg für LV‐Doktor bietet neue Hoffnung für 1.000 Versicherungskunden •
Hamburg Mannheimer Versicherung und Bayerische Beamtenversicherung erstatten Kläger alle eingezahlten Beiträge zwecks Urteilsvermeidung
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LV‐Doktor (www.lv‐doktor.de) schafft zusätzliche Ressourcen für maximal 1.000 gleich gelagerte Klagen gegen Versicherungen im kollektiven Rechtsschutz
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Gute Chancen für Lebens‐ und Rentenversicherungsverträge, die zwischen Sommer 1994 und 2001 abgeschlossen und vor 2003 gekündigt wurden
Halle, 20. Juli 2009 – LV Doktor ist ein Service der der internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG, die sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes der Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) hatte LV‐Doktor beim Bundesgerichtshof die Klärung der Rechtsfrage „Wann denn die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren“ angestrebt. Im Präzendensfall des Jan S. gegen die Hamburg Mannheimer Versicherung ließ der Erfolg nicht lange auf sich warten. Der BGH erklärte prompt in einer offiziellen Pressemitteilung seine Absicht, diese wichtige Verbraucherrechtsfrage zu klären. Daraufhin ist wenige Tage später bei LV‐Doktor die für den Verbraucher geforderte Summe eingegangen. Offensichtlich scheute die Hamburg Mannheimer Versicherung hier die gerichtliche Auseinandersetzung. Kein Einzelfall: Auch von der Bayerischen Beamtenversicherung wurden die geforderten Gelder überwiesen. In diesem Fall wurde der Kläger im Verfahren des Bundes der Versicherten just am Tag vor dem Gerichtstermin klaglos gestellt, das heißt: das Geld wurde an den Kläger überwiesen. „Die Entwicklung ist ein klares Zeichen dafür, dass die Versicherungswirtschaft in dieser Frage des Verbraucherrechts jedes Urteil vermeiden will. Genau aus diesem Grund führen wir mit LV‐Doktor jetzt eine weitere Klageoffensive gegen alle Versicherer und haben in Abstimmung mit unseren Anwälten zusätzliche Ressourcen für insgesamt eintausend neue Rechtsschutzakten geschaffen“, so Jens Heidenreich, Direktor proConcept AG und Projektleiter LV‐Doktor. Das aus zwanzig Partnerkanzleien bestehendes Netzwerk von LV‐ Doktor wird nun um weitere fünfzehn Kanzleien erweitert, die dann künftig alle mit dem wichtigen Thema „Wann verjähren Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag“ beschäftigt sind. Konkret betroffen sind Lebens‐ und Rentenversicherungsverträge, die zwischen Sommer 1994 und 2001 abgeschlossen und vor 2003 gekündigt wurden. LV‐Doktor prognostiziert, dass die Versicherungswirtschaft auch in diesen Fällen die Forderungen der Kläger im Vorfeld der Gerichtsverhandlungen komplett und zeitnah auszahlen wird, um entsprechende Urteile zu vermeiden. Verbraucher sollten daher jetzt die historische Chance nutzen und derartige Fälle bei LV‐Doktor einreichen – maximal 1.000 Fälle werden im Rahmen der Sammelklage wahrgenommen.
Über LV‐Doktor der proConcept AG: LV‐Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel‐ oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher durch. Im Rahmen von LV‐Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens‐ und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV‐Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Klage‐Projekt anzuschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. Kontakt und weitere Informationen: Jens Heidenreich Direktor proConcept AG, Projektleiter LV‐Doktor E‐Mail: info@lv‐doktor.de Tel: 0345 47224 2030 www.proconcept.ag www.LV‐Doktor.de www.ankauf‐versicherungen.de proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und ‐durchführung AG Konstanzerstraße 37, CH‐8274 Tägerwilen Telefon +41 71 6668448 Fax +41 71 6668484 Eingetragen beim Handelsregister des Kantons Thurgau Firmennummer CH‐170.3.030.668‐5 Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dr. Martin Eisenring