Anlegernotruf.de Lehman Klaegergemeinschaft Last Minute

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Lehman-Ansprüche verjähren am Jahresende: Keine Angst vor der „Last-Minute-Klage“



auch

ohne

Rechtsschutzversicherung

Klägergemeinschaft anschließen und Geld einfordern lassen 

AnlegerNotruf der proConcept AG zieht bereits in hunderten LehmanVerfahren vor Gericht



Geprellte Anleger können sich noch kurzfristig, risikolos und ohne Vorkosten der Klägergemeinschaft anschließen



Schnelles Handeln lohnt, denn der kollektive Rechtsschutz durch spezialisierte Fachanwälte nimmt die Verbraucherinteressen nur noch bis zum Stichtag vor der 3-Jahres-Verjährungsfrist wahr

Halle / Tägerwilen, 3. Dezember 2009 – Den zahlreichen Lehman-Geschädigten droht zum Jahreswechsel der Totalverlust ihrer Geldanlage aufgrund der Verjährung ihrer Ansprüche. Denn drei Jahre nach dem Kauf verlieren die Anleger alle Schadenersatzansprüche gegen die jeweilige Bank, von dem sie die Papiere der Pleite-Bank erworben haben. Geschädigten Anlegern bietet jetzt der „AnlegerNotruf“

der

internationalen

Prozessfinanzierungsgesellschaft

proConcept

AG

(www.proconcept.ag) die risikolose „Last-Minute-Chance“, ihr Geld zurück zu bekommen – ohne selbst eine Klage privat einreichen zu müssen. Verbraucher, die sich über den AnlegerNotruf den zahlreichen bereits anhängigen Verfahren in der Klägergemeinschaft anschließen, vermeiden die umfangreichen finanziellen und mentalen Belastungen eines Einzelprozesses.

Wer sich noch risikolos und ohne Vorkosten der Klägergemeinschaft anschließen möchte, um seine Ansprüche professionell und effektiv einzufordern, muss schnell handeln. Ende 2006 hatten viele Banken eine große Vermarktungswelle für Lehman-Zertifikate gestartet, zahlreiche weitere dann Anfang 2007, so dass demnächst die Ansprüche aus den ersten Abschlüssen verjähren. Eine Klage kann die Verjährung wirksam verhindern. Doch enttäuschte Anleger müssen nicht in Eigenregie und ohne Unterstützung den mitunter steinigen Klageweg beschreiten: In der Klägergemeinschaft von AnlegerNotruf können die Anleger nun Last Minute und völlig ohne Risiko ihr Geld zurück fordern.

In Deutschland haben über 40.000 Menschen in Zertifikate der Lehman Brothers investiert. „Viele geprellte Anleger haben sich bereits mit dem Verlust abgefunden, weil sie ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber den mächtigen Bankkonzernen haben. Deshalb verzichten sie auf ihr gutes Recht – und viel Geld“, sagt Jens Heidenreich, Projektleiter AnlegerNotruf und Direktor der proConcept AG.

„Auch wer keine Rechtsschutzversicherung hat und endlich mit dem ärgerlichen Lehman-Thema abschließen will, kann sein Geld über den TÜV-geprüften AnlegerNotruf durch spezialisierte Fachanwälte

zurückfordern

lassen“,

ermutigt

Heidenreich.

Die

Experten

beurteilen

die

Erfolgaussichten der Klagen als gut; es hat bereits einige Prozesse, Gerichtsurteile und Vergleiche gegeben, die überwiegend anlegerfreundlich ausgefallen sind.

Das Prinzip: Die internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG hat sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert. Je mehr Verbraucher sich der Klägergemeinschaft anschließen, desto größer ist der Druck gegen die Banken, die die Pleitepapiere an ihre Kunden ausgegeben haben. Bisher haben sich den Klägergemeinschaften der proConcept AG über 50.000 Menschen angeschlossen, um gemeinsam für mehr Gerechtigkeit und ihr Geld zu kämpfen – darunter mehrere Hundert über den AnlegerNotruf.

Über den AnlegerNotruf der proConcept AG:

Der AnlegerNotruf ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen.

Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:

Jens Heidenreich Direktor proConcept AG, Projektleiter AnlegerNotruf

medien@proconcept. Tel 0345 47224 2030 www.proconcept.ag

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