Praxishilfen zur Organisation des betrieblichen Datenschutzes Hinweise zur Organisation des betrieblichen Datenschutzes. Tipps und Formulare zur praktischen Umsetzung. Beispielhaft für das Bundesland Schleswig-Holstein dargestellt.
Mit freundlicher Genehmigung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz SchleswigHolstein (ULD), http://www.datenschutzzentrum.de
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Zusammenfassung wichtiger Beiträge zur Organisation des betrieblichen Datenschutzes : Hinweise des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz anlässlich Fristablaufs am 23. Mai 2004 nach § 45 BDSG für ältere EDV-Anwendungen bei Wirtschaftsunternehmen In den vergangenen Wochen mehren sich Rundschreiben von Beratungsunternehmen, die auf den „Ablauf der Schonfrist nach dem BDSG“ aufmerksam machen. Hingewiesen wird auf die nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) drohenden Geldbußen in erheblicher Höhe, wenn keine zusätzlichen Datenschutzmaßnahmen ergriffen werden. Aufgrund zahlreicher besorgter Rückfragen der Wirtschaft weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz auf die Rechtslage hin. http://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/Fristablauf_45BDSG.htm Betriebliches Datenschutzmanagement nach dem Bundesdatenschutzgesetz Diese Informationen richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Sie sind eine erste Hilfestellung für den Aufbau einer betrieblichen Datenschutzorganisation. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/dsmanage.htm Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten Es werden die Vorraussetzungen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erläutert und zwei beispielhafte Muster für eine schriftliche Bestellung gegeben. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/mustbdsb.htm Hinweise für Unternehmen zur Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz Nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes haben die Unternehmen die Pflicht, ihre Mitarbeiter soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind - bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Aus Beweisgründen wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzufassen, für die hier ein Muster vorgestellt wird. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/verpflds.htm
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Hinweise für Unternehmen zur Auftragsdatenverarbeitung Wenn Sie als Unternehmer personenbezogene Daten Ihrer Firma durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) im Auftrag verarbeiten lassen wollen, so bleiben Sie datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung. Hier finden Sie einige Vorschläge für die Formulierung der schriftlichen Regelungen (Weisungen) zur Auftragsdatenverarbeitung. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/vertrgad.htm Hinweise für Unternehmen zur Akten- und Datenträgervernichtung Wenn Sie als Unternehmer personenbezogene Daten Ihrer Firma (z. B. alte Akten, aber auch nicht mehr benötigte Magnetbänder oder Disketten) durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) vernichten lassen wollen, so bleiben Sie datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung. Hier finden Sie einige Vorschläge für die Formulierung der schriftlichen Regelungen (Weisungen) zur Akten- bzw. Datenträgervernichtung. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/vertrgav.htm
Diese und weitere Informationen zum Thema Datenschutz im Wirtschaftsunternehmen finden Sie auch unter: http://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/index.htm
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