2009-07-02 - Datenschutz

  • May 2020
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Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur namentlichen Abstimmung zum Antrag CDU/CSU und SPD „Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ – Drs. 16/12011 – der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Waltraud Wolff, Dr. Axel Berg, Ulrich Kelber

Nach den Datenschutzskandalen des Jahres 2008 hatte sich der Datenschutzgipfel im vergangenen September auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt. Als Kernelemente der Datenschutznovelle wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen, dass • • •

das sog. „Listenprivileg“ abgeschafft wird eine Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen (sog. „opt-in“) möglich sein soll, die Erbringung einer Leistung nicht an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt sein darf (sog. Koppelungsverbot),

Wir bedauern sehr, dass diese für die Verbraucher wichtigen Punkte nicht durchgesetzt werden konnten. Die im Regierungsentwurf enthaltene sog. „ausdrückliche Einwilligungslösung“ ist gestrichen worden. Damit haben die Anbieter wie bisher die Möglichkeit, den Verbrauchern eine Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzuschieben. Das sog. Listenprivileg bleibt faktisch weiter bestehen. Der Gesetzentwurf enthält so viele Ausnahmen, dass Daten wie das Geburtsjahr oder der Beruf auch ohne Einwilligung an andere weiter verkauft werden können. Die Regelung zum Koppelungsverbot ist weitgehend wirkungslos, weil sie nur dann greift, wenn eine gleichwertige Leistung bei einem anderen Anbieter nicht in zumutbarer Weise ohne eine Zustimmung in die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken erhältlich ist. Zudem hat die CDU/CSU ein Unterlassungsklagenrecht für Verbraucherschutzverbände abgelehnt und damit ein – angesichts schlechter Personalausstattung bei den Datenschutzbehörden dringend erforderliches – zusätzliches Instrument zur Durchsetzung des Datenschutzes verhindert. Anstatt sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen hat die CDU/CSU leider während der gesamten Verhandlungen den Interessen des Versandhandels und der Direktmarketing- und Verlagsbranche Priorität eingeräumt. Es wurde eine Chance vergeben: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit diesem Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie nötig gestärkt. Auf Druck der SPD wurde allerdings der Arbeitnehmerdatenschutz wesentlich ausgebaut. Insbesondere der Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte ist eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesserung ist notwendig, deswegen stimmen wir dem Gesetz zu. Es ist aber notwendig, den Datenschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden können, wer ihre Daten zu welchem Zweck nutzen darf.

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