Polizei darf Computer nicht heimlich durchsuchen BGH stoppt "Kommissar Trojaner" Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied der 5Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung, hieß es zur Begründung. Damit wurde der Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms abgelehnt, die den Computer eines mutmaßlichen Islamisten heimlich überprüfen lassen wollte. 10 Mit dem Beschluss bestätigte der BGH die Bedenken eines seiner Ermittlungsrichter, der bereits im November verkündet hatte, dass die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten nicht ausreichten. Hausdurchsuchungen liefen offen und in Anwesenheit des Betroffenen ab, während das Ausspähen von Daten 15mittels so genannter Trojaner heimlich vor sich gehe, lautete seine Argumentation. Der Richter verglich solche Maßnahmen mit dem "großen Lauschangriff", weil die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung. Auch mit einer Telefonüberwachung könne die Online-Durchsuchung nicht verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der 20Telekommunikation sind. Regierung will Rechtsgrundlage schaffen Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die 25technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich nach der Urteilsverkündung dafür aus, rasch eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Ermittlungen zu schaffen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten auch auf diese Weise ermitteln dürfen. 30 Die FDP begrüßte die BGH-Entscheidung. "Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffs den großen Lauschangriff", sagte die Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar 35zeigte sich zufrieden. Er forderte Schäuble auf, die Pläne für die Online-Durchsuchungen nicht weiter zu verfolgen. Das vertrauen in die Sicherheit des Internets würde auch bei einer ausreichenden Rechtsgrundlage erheblich beschädigt. Warten auf die Gesetzesvorlage 40Theoretisch gäbe es drei Wege, wie ein Gesetz zu Online-Durchsuchungen Realität werden könnte. So könnte ein Bundesland im Bundesrat die Initiative ergreifen. Auch könnte eine Fraktion im Bundestag eine Novellierung der Strafprozessordnung einbringen. Ebenfalls denkbar wäre, dass Schäuble Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bittet, einen Entwurf erarbeiten zu lassen. Zypries bezog bislang keine Stellung zu Online-Durchsuchungen. Die 45Ministerin habe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten wollen, sagte ein Ministeriumssprecher zu tagesschau.de.