Lohnsteuer kompakt 2009 Das praktische Steuerhandbuch
Steuererklärung für das Steuerjahr 2008 https://lohnsteuer-kompakt.de/2009/
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Lohnsteuer kompakt 2009 - Benutzerhandbuch
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
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Welche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 1. Grundlagen für Ihre Steuererklärung
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1.1 Die Einkommensteuererklärung
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Was ist eine Einkommensteuererklärung?
5
Aus welchen Vordrucken besteht sie?
5
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
5
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
5
Lohnt sich das Ausfüllen der Formulare für Jeden?
6
Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
6
Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen?
7
Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?
7
Bis wann muss die Erklärung beim Finanzamt sein?
8
Was sind die Pflichtangaben in jeder Steuererklärung?
8
1.2 Aufbau einer Steuererklärung
8
EXKURS I: Belege für die Steuererklärung:
10
EXKURS II: Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten
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1.3 Anlage N
15
Was sind Werbungskosten (Anlage N)?
15
kann man absetzen?
16
Mindern Beiträge für die Gewerkschaft die Steuerlast?
16
Welche Arbeitsmittel sind absetzbar?
16
EXKURS III: Computer und Co: Arbeitsmittel absetzen
17
Kann man Bewerbungskosten absetzen?
20
Welche Kosten für ein Arbeitszimmer senken die Steuerlast?
20
Kann man Fortbildungskosten geltend machen?
20
Welche Umzugskosten kann man absetzen?
20
Sollte man Kontoführungsgebühren eintragen?
21
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
21
Wie hoch ist die Dienstreisepauschale?
21
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?
21
Wer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage
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1.4 Sonderausgaben
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Was sind Sonderausgaben?
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Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?
22
Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen?
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© 2009 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de
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Kann ich Beiträge für die Altersvorsorge absetzen?
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Darf man Kosten für die eigene Ausbildung als
Spart man mit der Riester-Rente Steuern?
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Sonderausgaben eintragen?
26
1.5 Außergewöhnliche Belastungen
25
In welcher Höhe kann ich Unterhaltszahlungen für den Ex-Gatten absetzen?
23
Kann man Betreuungskosten von pflegebedürftigen Personen ´
Aufwendungen für die Kirchensteuer senken die Steuerlast?
23
absetzen?
26
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
26
Wie viel Geld kann man von seinen Jahreseinnahmen spenden und absetzen?
23
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
26
Was für einen Spendennachweis verlangt das Finanzamt?
23
Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
26
Welche Besonderheiten gibt es bei Großspenden?
23
Mindern Unterstützungsaufwendungen für hilfsbedürftige
Wie setzt man Parteispenden ab?
23
Personen die Steuerlast? Verringern Aufwendungen für eine Haushaltshilfe die
Können Spenden für Stiftungen unbegrenzt eingetragen werden?
23
Steuerschuld?
EXKURS IV: Weihnachtszeit ist Spendenzeit
24
Zählen Kosten für das Pflege- oder Altenheim zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Sollte man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?
25
25
freiwillige Pflege- oder Krankenversicherung?
26
27
27
Kann man die Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten auch als außergewöhnliche Belastungen absetzen?
Verringert sich die Steuerlast durch Zahlungen für die
27
Welche krankheitsbedingten Kosten verringern das zu versteuernde Einkommen?
Mindern Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherungen die Steuerlast?
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In welcher Höhe können haushaltsnahe Dienste
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abgesetzt werden?
28
Lohnsteuererklärung eintragen?
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Darf man neben seiner Hauptbeschäftigung zwei Minijobs
Welche weiteren Außergewöhnlichen Belastungen kann man steuerlich geltend machen?
28
haben?
30
1.6 Steuerliches für Eltern
28
Darf man als Hausfrau/mann mehrere Minijobs ausüben?
31
Wann bekomme ich Kindergeld oder Kinderfreibeträge?
28
2. Das sollten Sie wissen!
31
2.1 Prüfen Sie den Steuerbescheid!
31
Wie hoch ist der Einkommensgrenzbetrag beim volljährigen Kind?
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Mit Kopien geht alles einfacher
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
29
Fehler finden – mit der Prüfliste
31
Kann man Schulgeld absetzen?
29
Einspruch beim Finanzamt einlegen
31
Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
29
2.2 Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen
33
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann man absetzen?
29
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
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1.7. Zusatzeinnahmen - Vom Kapitalertrag bis zum Minijob 29
Eintrag: Was nun?
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Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?
29
EXKURS V:
35
Was muss man bei Kapitaleinkünften beachten?
29
2.3 Abgeltungssteuer
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Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag für Sparer?
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3. Musterbriefe
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Wie hoch ist der Übungsleiter-Freibetrag?
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Impressum
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Steuerjahr 2009:
Ist die Lohnsteuerkarte für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung notwendig?
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Muss man das Einkommen aus dem Minijob in der © 2009 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de
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Grundlagen für Ihre Steuererklärung
Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahler schenken die Deutschen dem Staat jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.
Mit der Einkommensteuererklärung legt der Steuerpflichtige auf einem amtlichen Formular seine Einkommensverhältnisse offen. Auf der Grundlage dieser Angaben ermittelt das zuständige Finanzamt die für das vergangene Steuerjahr zu zahlende Steuer. Das endgültige Ergebnis steht im oft mit Spannung erwarteten Steuerbescheid.
Warum? Monat für Monat zahlen die Deutschen fleißig ihre Steuern. Den meisten Steuerzahlern wird dabei über das Jahr gerechnet deutlich zu viel abgezogen. Da viele Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung gar nicht abgeben, erhalten sie die zu viel gezahlten Steuern auch nicht zurück. Das ist ein Fehler! Allein durch die Abgabe einer Steuererklärung mit den üblichen Angaben zur Geltendmachung aller Werbungskosten und Pauschalbeträge sowie einigen individuellen Angaben erhält ein Privathaushalt jedes Jahr durchschnittlich 350 Euro vom Finanzamt zurück. Schenken Sie dem Staat kein Geld und geben Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab. Vielen scheint die Steuererklärung wie eine unüberwindbare Hürde. Dabei ist es gar nicht so schwer, wenn man sich eine Stunde Zeit nimmt und sich mit allen notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung, Belege über Versicherungsbeiträge, Spendenquittungen, etc.) daran macht, seine Steuererklärung auszufüllen.
Aus welchen Vordrucken besteht sie? Der so genannte Mantelbogen, der vierseitige Hauptvordruck, gehört immer dazu. Er umfasst persönliche Angaben, Einkünfte, sowie die Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen. Zur Einkommensteuererklärung gehören auch noch verschiedene Anlagen. So füllen Arbeitnehmer die Anlage N aus, Sparer Anlage KAP, Rentner Anlage R und Hauseigentümer Anlage V. Zu guter Letzt werden die Belege als Nachweis angefügt, also etwa Spendenquittungen, Versicherungsrechnungen, Mitgliederbeiträge oder die Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen. Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Größtes Hindernis: Für viele ist die jährliche Einkommensteuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Geht es Ihnen auch so?
Jedem Bürger steht ein steuerlicher Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Einkommensteuern muss er dafür nicht zahlen. Die letzte Erhöhung des Grundfreibetrages gab es 2004.
Wir erklären Ihnen die notwendigen Grundbegriffe zur Steuererklärung und die wichtigsten Formulare, damit Sie Ihre Steuererklärung für 2008 erfolgreich bei Ihrem Finanzamt einreichen können.
Für das Steuerjahr 2010 könnte der Grundfreibetrag allerdings wieder ansteigen, denn schließlich soll er dafür sorgen, dass ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums nicht zusätzlich mit Steuern belastet wird.
Wenn Sie „Lohnsteuer kompakt 2009“ nutzen, geht es sogar noch einfacher: Über einen einfachen Dialog werden Sie durch die für Sie wichtigen Steuerformulare geleitet und müssen am Ende nur noch Ihre Steuerunterlagen ausdrucken.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Die Einkommensteuererklärung
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (= Steuerjahr), dem so genannten Veranlagungszeitraum bezogen hat. Eine so genannte „unbeschränkte
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Steuerpflicht“ besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das müssen sie nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr: die Einnahmen über 410 Euro lagen. der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war. Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen wurden. beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklasse V oder VI hat. das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte. Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte - wie Miet- oder Zinseinnahmen - hatte. Lohnt sich das Ausfüllen der Formulare für jeden? Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie dies eventuell trotzdem machen. Warum? In vielen Fällen sind die Steuervorauszahlungen, die im Verlauf eines Jahres geleistet werden, deutlich höher als die tatsächliche Steuerschuld. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde. Von diesem Vorteil profitieren vor allem Schüler und Studenten, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben und dafür Lohnsteuer bezahlt haben. Sie können sich meist die gesamten Steuerbeträge beim Finanzamt zurückholen. Aber auch den meisten anderen Steuerzahlern werden über das Jahr gerechnet zu hohe Steuerbeträge abgezogen.
Ist dies auch bei Ihnen der Fall, würden Sie eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Geben Sie allerdings keine Steuererklärung ab, ist das Geld verloren und der Finanzminister freut sich. Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung auszufüllen, da jeder Haushalt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen kann. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, freiwillig eine Steuererklärung anzufertigen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen: Wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde. Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV eingetragen haben. Wenn Ihnen oder einem Ihrer Kinder ein BehindertenPauschbetrag zusteht. Wenn sich im Laufe des Jahres ihre Steuerklasse zu Ihren Gunsten geändert hat. Wenn Sie Eltern geworden sind und sich damit die Zahl der Kinderfreibeträge erhöht. Wenn Sie Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten bei Pendlern, Umzugskosten, Kosten aufgrund doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei schwerer Krankheit) haben, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde. Wenn Sie erwarten, dass Sie einen Teil der einbehaltenen Kapitalertragssteuern (prüfen Sie die Zinsund Dividendenbescheinigung Ihrer Bank!) zurückbekommen. Welches Finanzamt ist für mich zuständig? Die Einkommensteuererklärung geben Sie grundsätzlich bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk sie wohnen. Über die Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern kann man auch nach seinem Finanzamt suchen.
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Nur wenig komplizierter ist es, wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben. Wenn Sie ledig sind, ist es das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie sich häufiger aufhalten. Sind Sie verheiratet, dann ist es das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihre Familie häufiger aufhält. Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen? Mit dem Ausfüllen des Mantelbogens ist es leider nicht getan, da Sie für die unterschiedlichen Einkunftsarten jeweils noch ein eigenes Formular, die so genannten Anlagen, einreichen müssen. Die wichtigsten Anlagen, die die meisten Arbeitnehmer ausfüllen müssen, sind: Anlage N für alle Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten. Anlage VL für alle, die vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber bekommen und dafür die staatliche Förderung erhalten wollen. Anlage AV, um Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge (RiesterRente) zusätzlich als Sonderausgaben abzuziehen. Wer einen RiesterVertrag abgeschlossen hat, muss gezahlte Beiträge und Prämien hier angeben, um die staatliche Förderung zu erhalten. Anlage Kind für Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld erhalten oder einen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen wollen. Anlage R für alle Rentner, die von einem Rententräger oder einer Versorgungseinrichtung monatliche Zahlungen erhalten. Anlage KAP für alle Sparer und Anleger, die Einkünfte z.B. in Form von Zinsen und Dividenden erhalten haben. Anlage AUS, wenn Sie im Ausland Einkünfte erzielen. Anlage SO bei sonstigen Einkünften (z.B. aus Unterhalt oder
Aktienverkäufen) Anlage Unterhalt für alle Personen, die Dritte durch Zahlungen unterstützen. Bis 2005 mussten diese Angaben auf der letzten Seite des Mantelbogens gemacht werden. Seit 2006 gibt es ein eigenständiges Formular für Unterhaltszahlungen an eine bedürftige Person. Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben? Bei Verheirateten, die beide einkommensteuerpflichtig sind, muss festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Eine Sonderregelung gibt es für frisch verheiratete Paare: Sie können im Jahr der Heirat die besondere Veranlagung auswählen. Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt. Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. In den anderen beiden Fällen (getrennte oder besondere Veranlagung) muss jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Bei der besonderen Veranlagung werden die frisch gebackenen Eheleute dann steuerlich so behandelt, als seien sie noch ledig. Das bringt aber nur in den wenigsten Fällen steuerliche Vorteile. Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.
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Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein? Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 müssen Sie bis zum 31. Mai 2009 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Kommen Sie dem nicht oder verspätet nach, dann drohen hohe Strafen bis hin zum Zwangsgeld. Diese Frist verlängert sich automatisch bis zum 30. Dezember, wenn Ihnen bei der Erklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein behilflich ist.
Mit unserem Programm "Lohnsteuer kompakt 2009“ werden aufgrund Ihrer Eingaben alle notwendigen Formulare erstellt, die Sie dann nur noch ausdrucken und an das zuständige Finanzamt senden müssen. Grundsätzlich werden über "Lohnsteuer kompakt 2009“ alle relevanten Angaben, die in den Mantelbogen eingetragen werden müssen, dialoggestützt abgefragt. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Die folgenden Erläuterungen helfen Ihnen, den Mantelbogen und die darin nötigen Angaben besser zu verstehen. 1.2 Aufbau einer Steuererklärung
Wollen Sie freiwillig eine Steuererklärung für 2008 abgeben, dann haben Sie vier Jahre - also bis zum 31. Dezember 2012 - Zeit dafür. Bei dieser Abgabefrist handelt es sich um eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, Sie können diese Frist nicht verlängern. Nach dem 31. Dezember 2012 können Arbeitnehmer somit eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2008 nicht mehr beantragen. Was sind die Pflichtangaben in jeder Steuererklärung? Immer dazu gehört der vierseitige Hauptvordruck, der Mantelbogen. Er umfasst allgemeine persönliche Angaben, sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Außerdem gehören zur Einkommensteuererklärung noch Anlagen.
so genannte die Einkünfte, Belastungen. verschiedene
Dafür gibt es unterschiedliche Vordrucke, zum Beispiel für Arbeitnehmer (Anlage N), Sparer (Anlage KAP), Rentner (Anlage R) oder Hauseigentümer (Anlage V). Zu guter Letzt werden dann die Belege als Nachweis angefügt, also etwa Spendenquittungen oder Tankbelege. Sämtliche Steuerformulare für 2008 erscheinen zudem in einem völlig neuen Design. Mit den Steuervordrucken der vergangenen Jahre haben sie kaum mehr etwas gemeinsam.
Auf der ersten von vier Seiten des Hauptvordrucks sind erst einmal allgemeine Angaben zur eigenen Person und - wenn nötig - zum Ehegatten zu machen. Bei Verheirateten, die beide einkommensteuerpflichtig sind, muss außerdem festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Eine Sonderregelung gibt es für frisch verheiratete Paare: Sie können im Jahr der Heirat die besondere Veranlagung auswählen. Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt. Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. In den anderen beiden Fällen (getrennte oder besondere Veranlagung) muss jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Bei der besonderen Veranlagung werden die frisch gebackenen Eheleute dann steuerlich so behandelt, als seien sie noch ledig. Das bringt aber nur in den wenigsten Fällen steuerliche Vorteile. Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann
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und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.
Außerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben.
Außerdem wird auf der ersten Seite des Mantelbogens die Bankverbindung eingetragen. Die sollte man auf keinen Fall vergessen, wenn man mit einer Steuererstattung durch das Finanzamt rechnet. Dort wird auch die Korrektheit der Angaben mit einer Unterschrift bestätigt. Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Ehepartner unterschreiben.
Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt.
Anlagen zur Steuererklärung, Einkommensersatzleistungen
Auf der vierten Seite des Mantelbogens können Außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Durch die Absetzbarkeit dieser Ausgaben will der Gesetzgeber unzumutbare Härten für all jene vermeiden, die aus persönlichen Gründen mehr Kosten tragen müssen als der Durchschnittssteuerzahler.
Die zweite Seite des Hauptvordrucks beginnt mit den "Angaben zu Einkünften". Dieser Teil bezieht sich aber nur auf die dazugehörigen Anlagen, die gesondert ausgefüllt werden müssen, und die Sie der Steuererklärung beifügen müssen. Auf dieser Seite müssen zudem Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld angegeben werden. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und erhöhen so den Steuersatz für das übrige Einkommen. Die weiteren Punkte betreffen getrennt veranlagte Ehegatten und Personen, die im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben.
Außergewöhnliche Belastungen
Solche Außergewöhnlichen Belastungen sind beispielsweise alle Ausgaben des Steuerpflichtigen oder seines Ehepartners, die in Verbindung mit einer Behinderung oder einer Heimunterbringung wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung entstanden sind. Die unentgeltliche Pflege einer pflegebedürftigen Person wirkt sich ebenso steuermindernd aus wie Unterhaltszahlungen an eine bedürftige Person. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Sonderausgaben Auf der dritten Seite des Mantelbogens können Sie Angaben zu den geleisteten Sonderausgaben machen. In "Lohnsteuer kompakt 2009" werden alle notwendigen Angaben zu diesem wichtigen Bereich der Steuererklärung im Navigationspunkt "Sonderausgaben" abgefragt. Zu den Sonderausgaben gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosen-versicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeits-versicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
Auf Seite vier des Mantelbogens finden sich auch die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Seit 2006 können Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 600 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die angefallenen Kosten nachgewiesen werden können. Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Rechnung mit Angaben über die erbrachte Dienstleistung und Vorlage eines
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Kontoauszuges erfolgen. Die Vorlage des reinen Überweisungsträgers reicht als Nachweis nicht aus. Bargeschäfte mit oder ohne Rechnung sind ebenfalls nicht begünstigt! Tipp: Die Finanzämter haben sich entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung darauf geeinigt, dass Umzugskosten auch als haushaltsnahe Dienstleistung behandelt werden können. Über die jährliche Steuererklärung ist so eine Teilerstattung der Ausgaben möglich. EXKURS I: Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg! Reicht ein Kontoauszug als Spendenbeleg aus? Muss man eine Kopie von der Versicherungspolice mitschicken? Welche Belege will der Finanzbeamte unbedingt sehen? Damit Sie den Papierkrieg gewinnen und mit Ihren Belegen Steuern sparen, haben wir die Regelungen für Sie zusammengestellt. Versicherungsbeiträge belegen Das deutsche Steuerrecht und die dazugehörige Literatur sind nahezu unendlich. Die wichtigsten Belege, die einen Otto-Normal-Steuerzahler betreffen, sollte man kennen und nutzen. Schließlich freut sich jeder über eine Steuerrückzahlung. Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Belege dem jeweiligen Themengebiet zugeordnet: Es fängt bei den Sonderausgaben an und endet bei den Kinderbetreuungskosten. Neben den Sonderausgaben trägt man auch Leistungen wie Kranken-, Mutterschaftsoder Elterngeld unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ in den Mantelbogen ein. Als Nachweis für die erhaltenen Leistungen müssen die entsprechenden Bescheinigungen mit abgegeben werden. Das gilt auch für ausländische Einkünfte. Deren Art und Höhe muss man ebenfalls dem Finanzbeamten vorlegen. Letzteres gilt insbesondere heutzutage auch für Liechtenstein-Anleger! Sonderausgaben
Für die Beiträge von absetzbaren freiwilligen Versicherungen, sei es für die Haftpflicht-, die Pflege-, die Krankenzusatz- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Finanzbeamte einen Nachweis sehen. Dieser besteht aus dem Versicherungsvertrag und der Mitteilung über die eingezahlten Beiträge. Die Mitteilung wird automatisch von der jeweiligen Versicherung am Jahresanfang an den Kunden verschickt. Oft reicht dem Finanzbeamten nach dem ersten kompletten Nachweis in den darauffolgenden Jahren die Mitteilung über die gezahlten Beiträge. Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Bescheinigung des Anbieters für das vergangene Jahr. Auf diesem Blatt Papier sollten Ihre gezahlten Beiträge und Zulagen stehen. Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten Muss man Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten zahlen, dann braucht der Zahler auch die Unterschrift des Ex-Gatten in seiner Anlage U. Nur mit ihr kann der Zahler die Bar- oder Sachleistungen an den Ex-Partner als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen! Spendenquittungen aufheben Das Finanzamt wollte bis zum Steuerjahr 2006 ab einer Höhe von 100 Euro eine Bescheinigung von der Spendenorganisation sehen. Mit dem Steuerjahr 2007 wurde diese Nachweisgrenze auf 200 Euro angehoben. In der Regel verschicken die Spendenorganisationen in den ersten Monaten des neuen Jahres die entsprechenden Spendenbelege automatisch. Gleiches gilt auch für Ihre möglichen absetzbaren Mitgliedsbeiträge! Für kleine Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro unterscheidet man zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen. Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus.
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Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt aber einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Normalerweise ist das kein Problem, denn diese Organisationen gestalten ihre Spendenformulare, in denen Sie nur noch ihre Kontonummer und Spendenhöhe eintragen müssen, steuer- und spenderfreundlich. Meistens erhalten Sie vom Bankangestellten einen entsprechenden Beleg. Tipp: Sollten Sie im Katastrophenfall spenden, dann reicht dem Finanzamt neuerdings ein Kontoauszug oder ein ähnlicher Nachweis. Außergewöhnliche Belastungen Behinderte und Hinterbliebene Behinderte und Hinterbliebene müssen beim ersten Mal ihren Ausweis, ihren Rentenbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. In den darauffolgenden Jahren reicht ein Kreuzchen im Feld: “Nachweis hat bereits vorgelegen” des Mantelbogens. Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Beschäftigen Sie in Ihrem Haushalt jemanden auf Mini-Job-Basis? Wenn ja, dann sollte die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See über diese geringfügige Beschäftigung bei der Steuerklärung nicht fehlen. Wenn Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsdienste sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hatten, sollten Sie diese Rechnungen vom Maler, Klempner, Gärtner und anderen Dienstleistern mit einem Kontoauszug Ihrer Steuererklärung beifügen! Eine Barzahlung reicht dem Finanzbeamten leider nicht mehr aus. Auf der Rechnung müssen zudem die verschiedenen Kosten, wie Materialkosten oder Fahrtkosten, einzeln aufgelistet sein. Neuerdings muss man die Nachweise nicht mehr sofort seiner Steuererklärung beilegen, der Finanzbeamte kann sie aber anfordern. Unser Tipp: Legen Sie die Nachweise weiterhin bei. Das Finanzamt wird dann nicht mehr nachfragen! Zudem ersparen Sie sich Zeit und Porto für eine spätere Nachsendung.
Bei der Pflege einer „ständig hilflosen Person“ gilt genau das Gleiche wie bei Behinderten und Hinterbliebenen: Nur beim ersten Mal ist ein Nachweis der „Hilflosigkeit“ notwendig!
Rechnungen bei Werbungskosten
Andere außergewöhnliche Belastungen
Ein Nachweis für den Finanzbeamten ist in der Regel nur notwendig, wenn die anzurechnenden Werbungskosten für diese Fahrten über 4.500 Euro pro Steuerjahr liegen.
Wenn man außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Krankheit oder einer Kur hatte, dann können diese Kosten - wenn sie höher als Ihre ganz persönliche zumutbare Belastung sind - steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerzahler benötigt dann neben den Quittungen und Rechnungen gegebenenfalls auch entsprechende Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkasse oder sogar ein Gutachten vom Amtsarzt.
Entfernungspauschale
In der Praxis bedeutet das für Autofahrer: Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei 67 Kilometern liegt und Sie 224 Mal im letzten Jahr gefahren sind, dann kommen Sie bei einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer gerade einmal auf 4.502,40 Euro Werbungskosten.
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Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bahn fahren, müssen Sie erst Belege abgeben, wenn Sie insgesamt über einen Betrag von 4.500 Euro kommen. Momentan ist jedoch noch nicht juristisch entschieden, ob man die Kosten über diesem Betrag auch weiterhin absetzen darf.
Wenn Sie mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung eintragen wollen, müssen Sie dem Finanzamt einen entsprechenden Beleg, aus dem die Kosten für eine Abhebung und eine Überweisung ersichtlich sind, schicken..
Beiträge zu Berufsverbänden
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Ob Zahlungen an IG Metall, GDL oder ver.di: Für einen Gewerkschaftsbeitrag reicht dem Finanzbeamten normalerweise ein Kontoauszug oder die Lastschrift der Gewerkschaft aus.
Wollen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine doppelte Haushaltsführung absetzen, dann benötigen Sie hierzu Nachweise, Rechnungen, Quittungen über alle angefallenen Kosten.
Aufwendungen für Arbeitsmittel
Quittungen für die Kinderbetreuung
Möchten Sie Arbeitsmittel steuerlich absetzen, dann müssen Sie deren Kauf auch durch entsprechende Rechnungen inklusive Datum belegen. Das Finanzamt verlangt in der Regel fast immer einen solchen Kaufnachweis. Tipp: Sammeln Sie während des gesamten Jahres die Rechnungen in einem Briefumschlag!
Neuerdings muss man keinen Nachweis mehr über die Kinderbetreuungskosten, wie Rechnungen der Tagesmutter oder des Kindergartens, der Steuererklärung beilegen. Das heißt jedoch nicht, dass man überhaupt keinen Nachweis benötigt. Das Finanzamt kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie die eingetragenen Kosten im Nachhinein doch noch belegen. Sie sollten daher die Unterlagen wie den Bescheid vom Kindergarten oder den Vertrag mit dem Kindermädchen sowie die Kontoauszüge über entsprechende Zahlungen unbedingt aufbewahren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt aus den Rechnungen und den Verträgen zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten unterscheiden kann. Eine klare Auflistung der verschiedenen Punkte ist daher notwendig.
Fortbildungskosten Wenn Sie Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Vorträge steuerlich geltend machen wollen, dann benötigen Sie einen Nachweis, aus dem der Preis und auch der Inhalt der Weiterbildung hervorgeht. Bewerbungskosten Wenn Sie im vergangenen Jahr eine Arbeitsstelle gesucht haben und Ihnen Kosten entstanden sind, die weder der neue Arbeitgeber noch die Arbeitsagentur ersetzt haben, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen und in der Anlage N eintragen. Ob Kosten für die Bewerbungsmappe, für Stellenanzeigen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, das Finanzamt möchte entsprechende Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder Fahrscheine sehen.
Tipp: Sammeln Sie Ihre Steuerbelege in einem Ordner. So gehen Sie sicher, dass Sie keinen Beleg verlieren. Zudem verlieren Sie keine unnötige Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung. EXKURS II: Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten Seit 2005 müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der Grund: Die Änderung bei der Besteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz. Heute müssen sich Rentner zudem genau überlegen, ob sie zu versteuerndes Einkommen haben,
Kontoführungsgebühren © 2009 Lohnsteuer kompakt ist eine Publikation der forium GmbH. Weitere Informationen unter www.lohnsteuer-kompakt.de und www.forium.de
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denn mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer können Finanzbeamte sehr leicht auch Ruheständler „durchleuchten“.
Aber keine Angst! Wie für jeden Arbeitnehmer gibt es auch für Rentner noch diverse Freibeträge und bestimmte Kosten und Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen senken.
Besteuerung der gesetzlichen Rente Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Für den Arbeitnehmer, der 2005 oder vorher in Rente ging, lag der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent. Aus der nicht zu versteuernden Rente wird ein (persönlicher) Freibetrag gebildet, so kann dieser Rentner ab 2006 einen „Rentenfreibetrag“ von 50 Prozent nutzen. Arbeitnehmer, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihre gesetzlichen Renteneinnahmen voll versteuern, denn von 2005 an steigt der steuerpflichtige Anteil um jährlich zwei Prozent, ab 2021 um ein Prozent pro Jahr. Während heute die meisten Rentner keine Steuern für ihr Einkommen zahlen müssen, wird sich das in den nächsten Jahrzehnten ändern.
Ob man überhaupt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet ist, hängt unter anderem von der Summe der Jahreseinnahmen ab. Hatte man im vergangenen Jahr neben der Rente vielleicht noch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalerträgen, dann müsste man möglicherweise eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Wenn die Jahreseinkünfte den Steuerfreibetrag von 7.664 Euro (15.328 Euro bei Verheirateten) übersteigen, sollten Sie eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Ob Sie tatsächlich eine Steuerklärung abgeben müssen, können Sie auch unmittelbar beim Finanzamt erfragen. Freibeträge und Vorteile nutzen! Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Der persönliche Rentenfreibetrag
Ein vereinfachtes Beispiel: Hans Müller aus Berlin ging zum 1. Januar 2007 in Rente und bekam im letzten Jahr eine gesetzliche Rente von insgesamt 12.000 Euro. Für Hans Müller sind 54 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, so dass er 6.480 Euro beim Finanzamt als Einnahmen angeben müsste. Hat er aber keine weiteren Einnahmen, dann muss er in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben, denn die Summe liegt unter den Steuerfreibetrag von derzeit 7.664 Euro. Würde Hans Müller dagegen erst 2017 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 8.880 Euro (74 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben.
Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Hans Müller im Jahre 2007, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt. Versorgungsfreibetrag Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis 2040 auf Null. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen. Wäre Hans Müller ein Beamter gewesen und 2007 in Pension gegangen, hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 36,8 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.760 Euro, erhalten. Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.
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Altersentlastungsbetrag Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zu ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2007 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungbetrag von maximal 1.748 Euro, 2017 bekäme er nur 988 Euro. Werbungskostenpauschale Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro. Sonderausgaben Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Spendet man nicht, oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.
es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung Haushaltshilfe oder den Auftrag an einen Handwerker.
einer
Minijob Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei. Tipp: Wenn ein Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und seinen abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 7.664 Euro bleibt, dann muss er auch keine Steuern auf sein Einkommen zahlen. Mantelbogen Den vierseitigen Mantelbogen dürfte jeder Rentner bereits kennen. Neben den persönlichen Angaben wie Adresse und Kontoverbindungen kann er dort seine Beiträge zu diversen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen), seine Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuern usw.), seine außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Heimkosten) und seine Kosten für Handwerker oder Pflegehelfer eintragen. Anlage R
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen können Rentner und Pensionäre bis zum so genannten Vorsorgehöchstbetrag von 5.069 Euro, wenn Beiträge von 5.736 Euro oder mehr nachweisbar sind, geltend machen.
Das Pflichtformular für jeden Rentner ist die Anlage R. Wenn man eine Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten macht, muss die Anlage R von beiden Eheleuten ausgefüllt werden. In der Anlage R trägt man sämtliche Renteneinkünfte und auch Veränderungen, ob aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente, ein. Auch Einnahmen aus Pensionsfonds, einer Riester-Rente, aus Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen gehören in die Anlage R.
Außergewöhnliche Belastungen
Mögliche Formulare
Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei
Anlage N: Erhält man Bezüge wie Firmen- oder Beamtenpensionen aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen muss man in der Anlage N sein Kreuzchen machen. Anlage KAP: Rentner, die hohe Kapitalerträge
Versicherungsbeiträge
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erzielt haben, sollten sich zudem die Anlage KAP genau anschauen und ausfüllen.
Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld) sind zwar steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Dieser Vorgang wird Progressionsvorbehalt genannt.
1.3 Anlage N Auf der Anlage N tragen Arbeitnehmer alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein, also zum Beispiel den Arbeitslohn. Dieser Vordruck dient außerdem für Angaben zu den Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei Ehepaaren muss jeder Ehepartner eine eigene Anlage N ausfüllen, wenn beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten. Früher hatte der Arbeitgeber am Jahresende die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte ausgestellt. Seit 2004 gibt es die elektronische Lohnsteuerbescheinigung in Verbindung mit der eTIN (Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer), das heißt, die Daten werden elektronisch von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die darin enthaltene eTIN sowie die bescheinigten Daten müssen Sie in die "Anlage N" übernehmen bzw. in "Lohnsteuer kompakt 2009" im Bereich "Anlage N > Lohnsteuerbescheinigung" eingeben. Bei den nun folgenden Angaben zum Arbeitslohn übertragen Sie einfach die Angaben von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Sie im vergangenen Jahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, können Sie in "Lohnsteuer kompakt 2009" mehrere Lohnsteuerbescheinigungen eingeben. Tragen Sie die Daten selbständig in die Formulare ein, müssen Sie diese per Hand zusammenrechnen und in die Anlage N eintragen.
Entgeltersatzleistungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, also etwa Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Altersteilzeitzuschläge finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer 15. Haben Sie Entgeltersatzleistungen bezogen, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden, also etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung, dann haben Sie darüber eine Bescheinigung (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse) erhalten. Übertragen Sie die dortigen Angaben auf den Vordruck und fügen Sie die Bescheinigung auf jeden Fall der Einkommensteuererklärung bei. Werbungskosten als Arbeitnehmer Was sind Werbungskosten (Anlage N)? Werbungskosten der Anlage N sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstanden sind. Dafür kommen z.B. folgende Positionen in Frage: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel (Werkzeuge, Fachbücher) sowie Arbeitskleidung und Beiträge zu Berufsverbänden. Als Fahrtkosten werden 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigt, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel.
Entgeltersatzleistungen
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dies sei eine Steuervergünstigung. Wahr ist, dass Werbungskosten ein Ausdruck des Nettoprinzips sind. Danach darf nur das verfügbare Nettoeinkommen besteuert werden und nicht die Bruttoeinnahmen.
Viele Steuerpflichtige müssen in der Anlage N auch Angaben zu den erhaltenen Lohnersatzleistungen (auch: Entgeltersatzleistungen) machen. Entgeltersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld,
Bei Arbeitnehmern wird von vornherein ein Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt. Nur wer höhere Aufwendungen im vergangenen Jahr hatte, sollte in "Lohnsteuer kompakt 2009" im Bereich "Anlage N >
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Werbungskosten" detaillierte Angaben zu seinen Ausgaben machen - und mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.
und ein öffentliches Verkehrsmittel, dann teilen Sie die Aufwendungen nach den Kilometern auf. Mindern Beiträge für die Gewerkschaft die Steuerlast?
Will man konkrete Angaben zu seinen Werbungskosten machen, können unter anderem Kosten zu den folgenden Bereichen angegeben werden: Fahrtkosten Beiträge für Berufsverbände Arbeitsmittel Bewerbungskosten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer Fortbildungskosten Umzugskosten Kontoführungsgebühren
Die Mitgliedsbeiträge an einen Berufsverband können als Werbungskosten angerechnet werden. Zu den Berufsverbänden zählen beispielsweise Gewerkschaften, Fachverbände und Arbeitskammern. Auch freiwillige Beiträge und Aufnahmegebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe des Arbeitnehmers vertritt. Institutionen, die vornehmlich allgemeinpolitische Ziele verfolgen, scheiden daher aus. Als Nachweis legt man die entsprechenden Belege zur Steuererklärung bei.
Hinweis: Kosten nachweisen - notfalls mit einem Eigenbeleg
Welche Arbeitsmittel absetzbar?
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Arbeitsmittel kann man als Werbungskosten absetzen. Zu den Arbeitsmitteln gehört beispielsweise ein beruflich genutzter Computer. Dabei ist die Dauer der beruflichen Nutzung der gesamten Nutzung gegenüberzustellen. Der Teil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, ist absetzbar.
Seit 2004 liegt dieser Pauschbetrag bei 920 Euro. Der ArbeitnehmerPauschbetrag wird jedem Arbeitnehmer pro Steuerjahr gewährt. Vor 2004 lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch bei 1.044 Euro. Welche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann man absetzen? Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2008 entschieden, dass die Härtefallregelung, die der Gesetzgeber zum 1. Januar 2007 einführt verfassungswidrig ist. Steuerzahler können jetzt wieder die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer angeben. . Sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn zur Arbeit gefahren, dann wird auch ein höherer Betrag anerkannt - also unbedingt die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV-Monatsoder Jahrestickets, Bahnfahrkarten, etc.) angeben. Benutzen Sie ein Auto
Das gilt natürlich auch für Drucker, Scanner und andere Peripheriegeräte. Die berufliche Nutzung muss dem Finanzbeamten allerdings nachgewiesen werden. Das ist entweder durch ein „PC-Stundenbuch“, in welchem die Nutzung zeitgenau aufgeführt wird oder durch Schätzung möglich. Man sollte beschreiben, zu welchen konkreten Zwecken man den Computer beruflich nutzt und gegebenenfalls eine Arbeitsprobe vorlegen. Die berufliche Nutzung muss jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden. Alle Arbeitsmittel, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
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Aktentasche, Diktiergerät, Fachliteratur oder -zeitschriften, Schreibtisch, Stuhl, Lampe und Regale.
Tragen Sie unbedingt alle Aufwendungen für Arbeitsmittel, die für Sie nicht steuerfrei waren, in die Einkommensteuererklärung ein.
Auch die typische Berufskleidung, inklusive deren Reinigung und Werkzeuge, inklusive der Reparaturen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Sie möchten Ihr zu versteuerndes Einkommen senken? Auf der nächsten Seite finden Sie eine Liste von absetzbaren Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel von A bis Z
EXKURS III: Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen Ein kleiner Überblick über mögliche abzugsfähige Arbeitsmittel: Wann kann ein Arbeitnehmer seine Brille von der Steuer absetzen? Welches Arbeitsmittel darf er absetzen? Wie sieht es mit der privaten Nutzung aus? Der Steuerdschungel ist groß und undurchsichtig. Damit Sie besseren Durchblick erhalten, haben wir die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst. Arbeitsmittel ist nicht gleich Arbeitsmittel Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur beruflichen Ausübung benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken. Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird. Doch auch hier gibt es Regelungen und Steuerurteile, die dem Arbeitnehmer einen gewissen Spielraum lassen. So kann er die kompletten Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel beim Finanzamt absetzen, wenn er es zu 90 Prozent beruflich nutzt. Bei Computern, Monitoren, Scannern und Telefonen gibt es weitere Ausnahmeregelungen. Diese Arbeitsmittel können bei privater und beruflicher Nutzung auch dann abgesetzt werden, wenn sie im Verhältnis 50:50 genutzt werden.
Aktentasche Jeder Betriebsprüfer kann seine Aktentasche absetzen. Sonstige Berufsgruppen werden damit in der Regel kein Glück beim Finanzamt haben. Auto Als Außendienstmitarbeiter können Sie die Kosten für Ihr Auto als Werbungskosten absetzen. Badmintonschläger Für Erzieher oder Trainer besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Badmintonschläger vom Finanzamt als Arbeitsmittel anerkannt wird. Berufskleidung Über die Anerkennung der Berufskleidung gibt es zahlreiche Urteile. So entschied der Bundesfinanzhof, dass Polizisten ihre Diensthemden absetzen dürfen. Generell ist für die Anerkennung als Arbeitsmittel wichtig, dass es sich um typische Kleidung des Berufes handelt. Bei Handwerkern, Ärzten oder Sportlehrern ist das beispielsweise der Fall. Brille
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Eine Brille muss die Augen des Arbeitnehmers vor Gefahren schützen, damit sie der Arbeitnehmer von der Steuer absetzen darf. Als OnlineRedakteur kann man eine Brille in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Es sei denn, das Sehleiden ist aufgrund der Bildschirmtätigkeit entstanden.
Reisekoffer
Büromaterial
Sollten Sie das Telefon (oder auch das Fax) für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen, können Sie die Kosten für die Gespräche, die Anschlussgebühren und die Telefonanlage von der Steuer absetzen. Dafür sollten Sie für das Finanzamt eine Liste mit den privaten und beruflichen Gesprächen erstellen.
Taschenrechner, Diktiergeräte und andere Büromaterialien erkennt das Finanzamt ebenfalls an.
Flugkapitäne dürfen den Reisekoffer absetzen. Telefon und Fax
Computer, Monitor, Drucker, Scanner, Software Sollten Sie einen Computer (und das gilt auch für die angeschlossenen Geräte wie Monitor, Drucker und Scanner) für den privaten Bereich nutzen, dann erkennt das Finanzamt eventuell nur 50 Prozent der Anschaffungskosten als Werbungskosten an. Sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Computer zu mehr als fünfzig Prozent für Ihre beruflichen Zwecke nutzen, ist eine größere Absetzung möglich. Als Nachweis könnte zum Beispiel ein anderer Computer im Haushalt dienen, der nur für private Zwecke genutzt wird. Fachliteratur Fachzeitschriften oder Fachbücher dürfen als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden.
Eine Nachfrage über die Dauer der Auflistung beim Finanzamt ist ratsam. Schließlich wollen Sie sich sicher nicht das ganze Jahr mit einer Liste aufhalten. Normalerweise reichen drei Monate aus. Der Finanzbeamte wird dann die Daten aufs Jahr hochrechnen. Möchten Sie sich den Papierkram für die beruflichen Telefonate ersparen? Dann tragen Sie zwanzig Prozent Ihrer Gebühren, höchstens jedoch 240 Euro im Jahr (20 Euro pro Monat), in Ihre Steuererklärung als Werbungskosten ein. Bevor Sie diese einfache Variante wählen, sollten Sie dennoch eine Liste erstellen. Vielleicht können Sie mit dieser weitaus mehr als die 240 Euro absetzen. Werkzeug Sollten Sie Werkzeug beruflich nutzen, können Sie diese auch absetzen.
Möbel 410 Euro: Grenze für den sofortigen Abzug Ob Schreibtisch oder Bücherregal - auch Möbel können als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Musikinstrumente Selbstverständlich dürfen Musiklehrer und berufstätige Musiker die Anschaffungskosten für ein Musikinstrument als Werbungskosten anrechnen lassen.
Arbeitsmittel sind Werbungskosten und werden als solche in der Lohnsteuererklärung eingetragen. Wenn die Kosten für ein Arbeitsmittel eine bestimmte Grenze überschreiten, kann der Steuerzahler diese Aufwendungen nicht sofort vollständig absetzen. Pro Steuerjahr beträgt die „sofortige“ Abzugsgrenze 410 Euro, exklusiv der Umsatzsteuer.
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Die Dauer eines Arbeitsmittels richtet sich dabei nach der Nutzungsdauer und ist somit unterschiedlich hoch. Die Laufzeit für Arbeitsmittel und andere Güter wurde vom Staat festgelegt und kann der so genannten AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzungen) entnommen werden. Für Computer beträgt sie drei Jahre, für einen Schreibtisch muss man sogar 13 Jahre anrechnen und für ein Autotelefon sind immerhin noch fünf Jahre als Laufzeit für die Absetzung vorgesehen. Neben der Senkung der sofortigen Abzugsgrenze gab es eine weitere Änderung. Für die Arbeitsmittel, die bis zum 31. Dezember 2007 gekauft wurden, galt noch die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Abschreibungsarten: linear oder degressiv. Für die ab 1. Januar 2008 gekauften Arbeitsmittel gilt nur die lineare Abschreibung.
Dieser erste Abschreibungsbetrag darf aber nicht mehr als 30 Prozent der Kosten des Arbeitsmittels betragen. In den darauf folgenden Jahren schreibt man jeweils 30 Prozent der noch vorhandenen abzusetzenden Summe ab. So sinkt die Abschreibungssumme Jahr für Jahr. Ein Beispiel: Im Januar 2007 kaufte Hans Müller eine Büroeinrichtung im Wert von 6.500 Euro. Für das Steuerjahr 2007 könnte er die kompletten zwölf Monate absetzen. Bei der degressiven Abschreibung könnte er 1.500 Euro (bei linearer Abschreibung wären es 500 Euro) steuerlich geltend machen. Für das Steuerjahr 2008 könnte Hans Müller dann von den 5.000 Euro (6.500 Euro abzüglich 1.500 Euro) erneut 30 Prozent absetzen. Kann man Bewerbungskosten absetzen?
Auf der nächsten Seite erfahren Sie den Unterschied zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Abschreibung: linear oder degressiv? Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten für das Arbeitsmittel in gleichen Raten über mehrere Jahre steuerlich abgesetzt. Ein Beispiel: Hans Müller aus Köln kauft im Oktober 2008 eine Büroeinrichtung im Wert von 6.500 Euro. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für dieses Arbeitsmittel 13 Jahre. Hans Müller muss demnach bis Juni 2021 seine Büroeinrichtung jährlich zu gleichen Anteilen in der Steuererklärung abschreiben. Für das Steuerjahr 2008 kann er 125 Euro, für die nachfolgenden Jahre jeweils 500 Euro absetzen. Für die neun Monate des Steuerjahres 2021 kann er noch 375 Euro ansetzen. Wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, kann man teure Arbeitsmittel, die bis zum 31.12.2007 gekauft wurden, entweder degressiv oder linear abschreiben. Die degressive Abschreibung hat den Vorteil, dass man für das erste Jahr bereits das Dreifache der linearen Abschreibung steuerlich absetzen kann.
Bewerbungskosten sind generell in voller Höhe absetzbar; unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Erstattet ein potentieller Arbeitgeber einen Teil der Bewerbungskosten, werden die eigenen Aufwendungen um diesen Betrag gekürzt. Für das Finanzamt reicht es in der Regel aus, die Kosten für eine Bewerbung aufzulisten und mit der Anzahl der geschriebenen Bewerbungen zu multiplizieren. Man sollte allerdings in der Lage sein, die Zahl der Bewerbungen nachzuweisen, z.B. mit Kopien der Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen. Welche Kosten für ein Arbeitszimmer senken die Steuerlast? Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten
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als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen. Kann man Kosten für Fortbildungsmaßnahmen geltend machen? Wenn man Kurse, Lehrgänge, Seminare, eine Tages- oder Abendschule besucht oder sich umschulen lässt, um die beruflichen Kenntnisse zu erweitern oder auf den neuesten Stand zu bringen, kann man die anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Auch Teilnahmegebühren, Prüfungskosten und Aufwendungen für Lernund Arbeitsmaterial sind anrechenbar. Der Steuervorteil gilt allerdings nur, wenn entsprechende Belege vorhanden sind. Welche Umzugskosten kann man absetzen? Umzugskosten können sowohl bei privaten und beruflichen Gründen steuerlich abgesetzt werden. Bei privaten Gründen kann man allerdings nur die Speditionskosten (20 Prozent und höchstens 600 Euro) als „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Wenn Familie Müller für ihren Umzug 2.500 Euro an die Spedition überweist, kann sie dementsprechend 500 Euro steuerlich geltend machen. Beim berufsbedingten Umzug sieht es besser aus: Berufliche Gründe liegen dann vor, wenn sich die Fahrzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde täglich verkürzt oder sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verringert. Umzüge werden auch berücksichtigt, wenn eine Dienstwohnung geräumt oder bezogen wird, beispielsweise beim ersten Antritt einer Stelle nach längerer Arbeitslosigkeit oder einem Studium. Dasselbe gilt, wenn man den Arbeitgeber wechselt oder an eine andere Stelle versetzt wird. Absetzbar sind daher die Kosten für den Transport des Hausrats. Es ist dabei unerheblich, ob der Transport mittels eines privaten oder
gemieteten Fahrzeugs durchgeführt wird oder ob der Auftrag an einen Spediteur geht. Allerdings muss man die entsprechenden Belege vorlegen können. Wenn der Arbeitgeber Auslagen ersetzt, müssen diese von den Werbungskosten abgezogen werden. Das Finanzamt berücksichtigt beispielsweise auch die Kosten für die Neuanschaffung eines Herdes oder von Öfen (bis zu einem Höchstbetrag von 230 Euro bzw. 164 Euro pro Zimmer), wenn diese in der neuen Wohnung fehlen oder der Zustand der Geräte den zweckbestimmten Betrieb ausschließen. Wenn durch den umzugsbedingten Schulwechsel für das Kind Nachhilfeunterricht nötig wird, kann man diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt jedoch nur einen Höchstbetrag von 1.409 Euro je Kind an. Kosten für Zeitungsinserate oder Gebühren für ein neues KfzKennzeichen werden außerdem anerkannt. Die Umschreibung des Personalausweises und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung können das Steueraufkommen ebenso mindern. Wenn man sich für die Umzugskostenpauschale entscheidet, muss man die Umzugskosten im Einzelnen nicht nachweisen. Die Höhe der Umzugskostenpauschale beträgt für Ledige 561 Euro und für Verheiratete 1.121 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person 247 Euro. Sollte man Kontoführungsgebühren eintragen? Kontoführungsgebühren können als Werbungskosten mit 16 Euro jährlich pauschal abgesetzt werden. Bis zu diesem Betrag sind die Gebühren ohne Nachweis absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass das Konto zur Überweisung des Arbeitgeberlohns oder zu sonstigen beruflichen Zwecken genutzt wird. Verheiratete können 16 Euro für jeden Ehegatten geltend machen - auch bei einem gemeinsamen Konto. Beträge über 16 Euro werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Kosten für die Kontoführung nachgewiesen werden.
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Welche Nachweise verlangt das Finanzamt? Alle Werbungskosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. Sind keine Rechnungen oder Quittungen mehr vorhanden, akzeptiert das Finanzamt auch selbst ausgestellte Belege, so genannte Eigenbelege. Wer zum Beispiel den Kauf eines Fachbuches als Werbungskosten steuerlich absetzen will, kann das Buchcover kopieren und die Kopie als Beleg beifügen. Finanzbeamte müssen Eigenbelege akzeptieren, können die aufgeführten Kosten aber auch nach unten korrigieren. Wie hoch ist die Dienstreisepauschale? Anders als bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zählt bei einer Dienstreise jeder gefahrene Kilometer. Die Dienstreisepauschale ist gestaffelt. So können Autofahrer 30 Cent und Fahrradfahrer nur fünf Cent pro Kilometer geltend machen.
Tipp: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. 1.4 Sonderausgaben Die Sonderausgaben sind für viele Steuerzahler interessant, da mit den Ausgaben für Altersvorsorge, Versicherungen und andere Posten wie Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten oder Ausbildungskosten das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann. Eine genaue Auflistung aller Sonderausgaben rechnet sich schnell, denn die Pauschale ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig. Da lässt sich mehr herausholen. Eine Voraussetzung für die Anerkennung der Sonderausgaben durch das Finanzamt: Die Ausgaben müssen in der Regel dem Erhalt der Arbeitskraft dienen. Grob kann man sie in Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben aufteilen. Was sind Sonderausgaben?
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale? Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Arbeitnehmer in einer genau festgelegten Höhe, der so genannten Verpflegungspauschale, als Werbungskosten steuerlich absetzen. Ist die Dauer der Dienstreise unter acht Stunden, bekommt man allerdings keine Pauschale. Bei einer acht bis 14 Stunden dauernden Dienstreise kann man pauschal sechs Euro absetzen. Bei 14 bis 24 Stunden sind es zwölf Euro und bei über 24 Stunden 24 Euro. Wer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der ArbeitnehmerSparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte oder vom Lohn einbehaltene Geldleistungen, die in eine Anlageform Ihrer Wahl einbezahlt werden.
Zu den Sonderausgaben gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Außerdem können Sie im Bereich der Sonderausgaben Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) angeben. Auch wer spendet, kann damit seine Steuerlast verringern. Spenden an Parteien, Stiftungen oder für religiöse oder kulturelle Zwecke werden anerkannt. Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag? Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher
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relativ einfach. Versicherungsbeträge und andere Vorsorgeaufwendungen fallen nicht unter den Punkt „Sonderausgaben-Pauschbetrag“. Sie gehören nämlich nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.
zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger.
Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen?
Altersvorsorgeverträge (Riester-Verträge) werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass man den Lebensabend in Deutschland verbringt. Zieht man im Alter ins Ausland, müssen alle Vergünstigungen wieder zurückgezahlt werden. Es gibt drei verschiedene Modelle für eine Riester-Rente: die private Rentenversicherung, die private Altersvorsorge und die Fondssparpläne. Ausführliche Informationen zur Riester-Rente erfahren Sie in dem Artikel „RiesterRente ab 2008 mit höheren Zulagen.“
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung auch Prämienzahlungen für eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Daneben werden auch Beiträge zu Versicherungen auf den Todesfall und zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung vom Fiskus anerkannt. Außerdem gehören Beiträge für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge (Rürup-Rente) oder den Aufbau einer Riester-Rente zu den Vorsorgeaufwendungen. Bei der Rürup-Rente gibt es eine Neuregelung, die rückwirkend gilt: Die Beiträge für Rürup wirken sich seit dem Steuerjahr 2006 ab dem ersten Euro steuermindernd aus. Für gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen (Einzahlungen in den Riester-Vertrag) gibt es einen Höchstbetrag. Deshalb können Sie die Beiträge zur besonders geförderten Riester-Rente gesondert verrechnen. Dafür gibt es die Anlage AV, auf der Riester-Sparer die eingezahlten Beiträge angeben können. Dies muss dann zusammen mit einer Bescheinigung über die eingezahlten Beiträge, die Sie von Ihrem Anbieter des Riester-Vertrages erhalten, dem Finanzamt eingereicht werden. Kann man Beträge für die Altersvorsorge absetzen? Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. 66 Prozent der Aufwendungen des Jahres 2008 können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Im Höchstfall können Verheiratete für das Veranlagungsjahr 2008 einen Sonderausgabebetrag von 26.400 Euro und Ledige von 13.200 Euro geltend machen. Da auch der Arbeitgeberanteil
Spart man mit der Riester-Rente Steuern?
Von der Riester-Rente kann man nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben absetzen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler einen größeren Vorteil bringen. Sollte der Steuervorteil höher als die Zulagen sein, erstattet das Finanzamt die Differenz. Für das Jahr 2008 gilt ein SonderausgabenBetrag von maximal 2.100 Euro. In welcher Höhe kann ich Unterhaltszahlungen für den Ex-Gatten absetzen? Sonderausgaben, die beispielsweise nach einer Scheidung oder bei einer dauerhaften Trennung in Form von Unterhaltszahlungen entstehen, können bis zu einer Höhe von 13.805 Euro in der Steuererklärung veranschlagt werden. Aufwendungen für die Kirchensteuer senken die Steuerlast? Ja, die Kirchensteuerzahlungen zählen zu den Sonderausgaben und senken das zu versteuernde Einkommen. Den Jahresbetrag trägt man wie alle Sonderausgaben - in den Mantelbogen ein.
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Wie viel Geld kann man von seinen Jahreseinnahmen spenden und absetzen?
Wie setzt man Parteispenden ab?
Die Spendenhöchstgrenze wurde 2007 erhöht. Seitdem kann der Spender 20 Prozent von seinen Jahreseinnahmen als Sonderausgaben absetzen. Bis 2006 waren es nur fünf Prozent bei kirchlichen, religiösen und gemeinnützigen Spenden oder zehn Prozent bei mildtätigen, wissenschaftlichen und kulturellen Spenden.
Die Steuerermäßigung für Zuwendungen an Parteien und Wählervereinigungen liegt bei 50 Prozent des Zuwendungsbetrages. Im Höchstfall sind das 825 Euro für Ledige und 1.650 Euro für Verheiratete. Liegt die Zuwendung darüber, dann kann man dieses Geld als Sonderausgabe (bis 1.650 Euro) geltend machen. Für Zuwendungen an Wählervereinigungen gilt der Sonderausgabenabzug allerdings nicht.
Was für einen Spendennachweis verlangt das Finanzamt?
Können Spenden für Stiftungen unbegrenzt eingetragen werden?
Steuerzahler müssen Spenden über 200 Euro mit einer Zuwendungsbescheinigung belegen. In der Regel bekommt man diese am Jahresanfang des darauffolgenden Jahres von der Organisation zugeschickt, die die Spende erhalten hat.
Seit 2007 kann man eine Spende bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Der bisherige zusätzliche Abzugsbetrag von 20.450 Euro für Zuwendungen an Stiftungen wurde vom Gesetzgeber gestrichen.
Als Beleg für das Finanzamt reicht bis 200 Euro ein „vereinfachter“ Zuwendungsnachweis, z.B. Überweisungsbeleg, Spenden für gemeinnützige Einrichtungen, wie Vereine, müssen durch Spendenquittungen - inklusive Angaben über die Freistellung von der Körperschaftssteuer und Verwendungszweck - belegt werden. Bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz) reicht dagegen ein Kontoauszug beziehungsweise ein Bareinzahlungsbeleg.
EXKURS IV: Weihnachtszeit ist Spendenzeit
Welche Besonderheiten gibt es bei Großspenden? Im Steuerjahr 2007 hat sich auch einiges bei Großspenden getan. Für die Lohnsteuererklärung für das Steuerjahr 2007 kann man allerdings noch die „alte“ Variante wählen. Dies ist nur für Steuerzahler relevant, die über 25.565 Euro gespendet haben. Diese Großspenden konnte der Steuerzahler bisher über sieben Jahre, ein Jahr vor der eigentlichen Spende bis fünf Jahre nach der Spende, steuerlich geltend machen. Die 30.000 Euro Spende von Herrn Müller im Jahre 2006 hatte somit auch steuerliche Vorteile für das Steuerjahr 2005. Mit der Neuerung von 2007 kann man eine Großspende unbegrenzt vortragen
Richtig spenden - Dank DZI-Spendensiegel Viele Menschen entdecken in der Weihnachtszeit ihr gutes Herz und spenden bereitwillig für gemeinnützige Organisationen, die sich für notleidende Kinder oder gegen die Zerstörung von Naturschutzgebieten engagieren. Wohin das Geld fließt, sollte der Unterstützer allerdings genau erkunden. Denn hat das Geld erst einmal das Bankkonto verlassen, ist es in der Regel zu spät. Wie kann man sicher gehen, dass die Spende in guten Händen ist, ob sie verantwortungsvoll eingesetzt wird? Erhält das hungernde Kind in Afrika, das für das Werbeplakat fotografiert wurde, wirklich etwas von der Spende? - Plakate und Werbespots versprechen viel und kosten viel (Spenden-) Geld. Eine hilfreiche Orientierung bei der Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Jahr für Jahr vergibt diese Nicht-Regierungsorganisation an seriöse Organisationen ein Spendensiegel.
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Die Spendensammler müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen, so bewertet das DZI die Verwendung der Spendengelder, die Kosten der Spendenwerbung und auch die Verwaltungskosten. Werbe- und Verwaltungsausgaben dürfen beispielsweise ein „vertretbares Maß nicht übersteigen.“ Gemessen an den Gesamtausgaben einer gemeinnützigen Organisation ist ein Anteil von über 35 Prozent nicht mehr vertretbar. Weitere Informationen über die Vergabekriterien finden Sie auf der Internetseite des DZI. Hat eine Organisation das Spendensiegel erhalten, darf sie mit dem DZISiegel auf ihrer Internetseite und anderen Publikationen damit werben. Umweltorganisationen wie Greenpeace oder Robin Wood und auch Tierschutzvereine sind dort nicht vertreten, denn das DZI-Spendensiegel erhalten nur Institutionen, die im humanitären und karitativen Bereich Hilfe leisten. Sollte eine Organisation kein Siegel tragen, bedeutet das aber nicht, dass diese unseriös arbeitet, denn für den freiwilligen „SpendenTÜV“ müssen die Antragssteller jedes Jahr Gebühren an die DZI zahlen. Hilfreich ist auch ein Blick in den Jahresbericht des jeweiligen Vereins. Die Zahlen sagen dabei mehr über die Verwendung der Gelder aus, als ein einfaches Werbe-Info-Faltblatt. Wirbt eine Organisation zu aufdringlich, sollte man von einer Spende Abstand nehmen. Wenn Spendensammler an die Haustür kommen, kann das keine kostengünstige Werbung sein. Das gilt auch für die „Gratis“-Zusendung von Weihnachtskarten, mit der man als neuer Spender geködert werden soll. Finanzamt: Spenden als Sonderausgaben absetzen Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die im Veranlagungsjahr gespendete Summe trägt der Steuerzahler in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) ein. Bis 2006 verlangte der Gesetzgeber bereits ab einer Höhe von 100 Euro einen Spendennachweis, der von der Organisation ausgefüllt wurde. Seit 2007 liegt die Höhe der Nachweisgrenze bei 200 Euro. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert - am Anfang des darauffolgenden Jahres - die entsprechenden Nachweise an die finanziellen Unterstützer.
Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise, wie einen abgestempelten Überweisungsbeleg und einen Kontoauszug. Neben der Vereinfachung bei der Nachweispflicht wurde mit dem „Hilfen für Helfer“-Gesetz zum 1. Januar 2007 auch ein neuer absetzbarer Höchstsatz festgelegt. Für kirchliche und religiöse Spenden galten bis dato fünf Prozent. Für wissenschaftliche und kulturelle Spenden waren es zehn Prozent. Seitdem können Spender bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Tipp: Neben Geld- können Sie auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Wenn Sie ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke beinhaltet. Ist ein Mitgliedsbeitrag als Spende absetzbar? Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat, den Tierzuchtoder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Allerdings gibt es eine Neuerung: Wenn Sie einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- und Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbetrag von der Steuer absetzen. Das Gericht verdonnert den Angeklagten zu einer Spende. Der Richter verurteilt den Angeklagten einen festen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Diese Art der „unfreiwilligen“ Spende kann der Verurteilte selbstverständlich nicht von der Steuer absetzen. Sind Kalender und Sonderbriefmarken Spenden? Noch kein Geschenk gekauft? Und dann sehen Sie den Unicef-Kalender im Kaufhaus oder auf der Internetseite (www.unicef.de). Wenn das kein passendes Geschenk ist. Sie können tatsächlich einen Teil des
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Warenwertes (75 Prozent des Kaufpreises) von der Steuer absetzen. Die Spendenbescheinigung befindet sich im Kalender. Dagegen ist eine Sonderbriefmarke oder deren „Aufpreis“ nicht als Spende von der Steuer absetzbar. Das gewisse Extra: Parteispenden Im Gegensatz zu den Spenden an gemeinnützige Organisationen erhält man bei Parteispenden (oder Mitgliedsbeiträgen) eine unmittelbare Steuerermäßigung von 50 Prozent, allerdings höchstens 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratete). Der darüber hinausgehende Spendenbetrag kann zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt dabei für Ledige bei 1.650 Euro und für Verheiratete bei 3.300 Euro. Sollte ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeben? Ja. Nach Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes kann man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben absetzen.Nimmt man eine Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch, muss diese „abgekürzte Leibrente“ mit 50 Prozent versteuert und der Betrag in der Anlage R eingetragen werden. Mindern Beiträge für Unfall- und Haftpflichtversicherungen die Steuerlast? Beide Versicherungen mindern die Steuerlast. Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass man der Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Eine Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor Existenz bedrohenden Forderungen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen,
Schäden durch Feuer oder Wasser und die häufigen kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können. Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen insbesondere Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Grundstücks- bzw. Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen. Verringert sich die Steuerlast durch Zahlungen für die freiwillige Pflegeversicherung oder Krankenversicherung? Wenn man Beiträge zu einer freiwilligen, zusätzlichen Pflegeversicherung leistet, dann können diese als Sonderausgaben das Steueraufkommen mindern. Das gilt im Übrigen auch für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung mindern ebenso die Einkommensteuer. Darunter fallen im Übrigen auch Beiträge zu einer Krankenhaustagegeldoder Krankentagegeldversicherung. Darf man Kosten für die eigene Ausbildung als Sonderausgaben eintragen? Die Kosten für eine Erstausbildung sind bis zu einem Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Alle anderen Aufwendungen wie Umschulungen, Fortbildungen oder weitere Ausbildungen nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind als Werbungskosten in der Anlage N abzugsfähig. Neben einer Berufsausbildung werden auch Besuche einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule als Ausbildung anerkannt. 1.5 Außergewöhnliche Belastungen Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Außergewöhnliche Belastungen mindern dann ebenso wie Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Sie liegen vor, wenn ein Steuerzahler zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende
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Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen EinkommensVermögensverhältnissen und gleichem Familienstand.
und
Dieses Ungleichgewicht soll durch Steuerermäßigungen ausgeglichen werden. Dabei unterscheidet der Fiskus zwischen außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art und allgemeiner Art. Erstere werden entweder mit Pauschbeträgen oder Höchstbeträgen durch das Finanzamt berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art können dagegen in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, werden aber vorher um einen zumutbaren Eigenanteil gekürzt. Der Eigenanteil kann je nach individueller Lebenssituation zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegen. Kann man Betreuungskosten von pflegebedürftigen Personen absetzen? Ab 2007 kann man bis zu 6.000 Euro an Betreuungskosten in der Anlage Unterhalt der Einkommensteuererklärung eintragen. Von den Kosten wird allerdings nur ein Fünftel angerechnet, im Höchstfall also 1.200 Euro. Belege über die entsprechenden Betreuungskosten müssen gesammelt und beigefügt werden. Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag? Da ein Steuerpflichtiger aufgrund einer Behinderung erhöhte Kosten zu tragen hat, kann er entsprechend dem Grad seiner Behinderung den steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Grad der Behinderung muss mindestens 25 Prozent betragen. Je nach Art der Behinderung liegt der Pauschbetrag zwischen 310 und 3.700 Euro. Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag? Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro pro Kalenderjahr.
Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag? Hinterbliebene können einen Pauschalbetrag in Höhe von 370 Euro geltend machen, wenn Sie Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes erhalten haben. Mindern Unterstützungsaufwendungen für hilfsbedürftige Personen die Steuerlast? Wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Veranlagungszeitraum eine hilfsbedürftige Person unterhalten haben, kann man die nachgewiesenen Aufwendungen mit bis zu 7.680 Euro pro Person und Jahr geltend machen. Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören z.B. Eltern, Großeltern oder Kinder. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass niemand durch den Unterhaltsempfänger Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hatte und der Unterhaltsempfänger höchstens ein Vermögen von 15.500 Euro besitzt. Falls mehrere Personen dieselbe Person unterstützen, wird der Unterhaltsbetrag aufgeteilt. Verringern Aufwendungen für eine Haushaltshilfe die Steuerschuld? Eine Haushaltshilfe kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen dafür vorliegen: Eine der Möglichkeiten ist, dass Sie selbst oder Ihr Ehepartner das 60. Lebensjahr überschritten haben. Auch ein Krankheitsfall oder eine Behinderung Ihrerseits, des Ehepartners oder des Kindes können Grund für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sein. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings höchstens 52 Euro monatlich. Wenn Sie oder eine andere Person im Haushalt als hilflos gelten oder schwerbehindert sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), erhöht sich der Pauschalbetrag auf 77 Euro pro Monat.
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Als Nachweis dient in diesem Fall der amtliche Schwerbehindertenausweis, den man der Steuererklärung beilegen muss. Zählen Kosten für das Pflegeaußergewöhnlichen Belastungen?
oder
Altenheim
zu
den
Kosten für die Unterbringung (Sie oder Ihr Ehegatte) in einem Pflegeoder Altenheim zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können auf Antrag das Steueraufkommen mindern. In solchen Fällen kann ein jährlicher Betrag von 624 Euro (monatlich 52 Euro) steuerlich abgezogen werden. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit kann der Betrag auf 924 Euro (monatlich 77 Euro) ansteigen. Es genügt dabei die Feststellung der Pflegestufe I. Üblicherweise können die Höchstbeträge auch bei Ehepaaren nur einmal abgezogen werden. Lediglich wenn Ehegatten wegen Pflegebedürftigkeit an einer gemeinsamen Haushaltsführung gehindert sind, können die doppelten Höchstbeträge in Anspruch genommen werden. Welche krankheitsbedingte Kosten verringern das zu versteuernde Einkommen? Krankheitsbedingte Kosten, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden, können als außergewöhnliche Belastung Steuer mindernd geltend gemacht werden. Die Belastungen müssen über dem Mindesteigenbetrag liegen, der vom persönlichen Einkommen abhängig ist. Die Kosten sind durch Nachweise zu belegen. Erstattete Kosten auch solche vom Arbeitgeber - werden von der Steuerminderung abgezogen. Zu den Krankheitskosten zählen unter anderen: Selbstbeteiligungen beim Arzt oder Zahnarzt, Rezeptgebühren und der Eigenanteil bei Medikamenten und Arzneimitteln, ärztlich verordnete Hilfsmittel, Brillen, Kontaktlinsen, Pflegemittel, wenn sie vom Arzt verordnet werden, Hörgeräte (auch Batterien), Prothesen und orthopädische Hilfsmittel (z.B. orthopädische Schuhe oder Einlagen, Rollstuhl, Krücken, Kompressionsstrümpfe), Heilpraktiker-Kosten, Krankenhaustagegeldversicherungen, Perücken und Toupets, wenn der
Haarausfall krankheitsbedingt ist, Kurkosten, wenn ein vorab ausgestelltes Attest vorliegt, Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus, auch Besuchsfahrten zu kranken Kindern oder Ehegatten, und der Eigenanteil der vom Arzt verordneten Bäder, Massagen, Bestrahlungen und Krankengymnastik. Kann man die Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten auch als außergewöhnliche Belastung absetzen? Die Unterhaltskosten für den Ex-Gatten können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Bei Letzterem beläuft sich der abziehbare Höchstbetrag auf 7.680 Euro pro Kalenderjahr. Diesen Höchstbetrag kann man ebenso absetzen, wenn es sich nicht um die Ex-Gattin, sondern um eine nahe stehende bedürftige Person handelt. In welcher Höhe können haushaltsnahe Dienste abgesetzt werden? Haushaltsnahe Dienste können unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden. So können zehn Prozent der Kosten für eine geringfügige Beschäftigung (höchstens: 510 Euro), zwölf Prozent der Aufwendungen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (höchstens 2.400 Euro), zwanzig Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (höchstens 600 Euro) zwanzig Prozent der häuslichen Pflegeleistungen (höchstens 1.200 Euro) und zwanzig Prozent der Handwerkerleistungen (höchstens 600 Euro) abgesetzt werden. Welche weiteren außergewöhnliche Belastungenkann man steuerlich geltend machen? Folgende Kosten können Sie ebenfalls im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" angeben: Sonderschule für behinderte Kinder, Blindencomputer Treppenschräglift künstliche Befruchtung, Bestattungskosten eines nahen Angehörigen, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können. Es können
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aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.
Die Freibeträge bekommt man aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht. Das macht das Finanzamt. In der Steuersprache wird dieser Vorgang “Günstigerprüfung” genannt.
Arzt-, Hebammenkosten und Krankentransport bei Geburt
Wie hoch ist der Einkommensgrenzbetrag beim volljährigen Kind?
Fahrtkosten zum Arzt (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer), Körperbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsunfähigkeit können die volle Höhe angeben.
Ohne Auswirkung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag und BEAFreibetrag darf ein volljähriges Kind pro Kalenderjahr bis zu 7.680 Euro verdienen.
Scheidungskosten (und zwar alle unmittelbaren Kosten des Scheidungsprozesses, einschließlich der Scheidungsfolgeregelungen, wie Kosten für das Sorgerechtsverfahren)
Tipp: Dieser Einkommensgrenzbetrag kann jedoch aufgrund des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 8.600 Euro „erhöht“ werden.
Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, z. B. Brand oder Hochwasser, verloren wurden, wenn keine allgemein zugängliche und übliche Versicherung möglich war.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Wichtig: Krankheitsbedingte Kosten werden selbstverständlich nur dann anerkannt, wenn diese nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Tragen Sie die Kosten selbst, können diese natürlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Denken Sie daran: Alle Kosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. 1.6 Steuerliches für Eltern
Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet. Kann man Schulgeld absetzen? Der Besuch einer Privatschule kostet normalerweise Geld. 30 Prozent des Schulgeldes können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sollten allerdings auf jeden Fall eine Bescheinigung der Schule Ihrer Steuererklärung beilegen.
Wann bekomme ich Kindergeld oder Kinderfreibeträge? Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag? Eltern erhalten für das erste bis dritte Kind monatlich jeweils 154 Euro Kindergeld. Ab dem vierten Kind bekommen sie pro Kind 179 Euro. Der jährliche Kinderfreibetrag liegt bei 3.648, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. (Stand: März 2008)
Für volljährige Kinder werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag gewährt, wenn sie in Ausbildung sind und außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 Euro.
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Wie viel Kinderbetreuungskosten kann man absetzen? 2006 ist die steuerliche Bedeutung von Kinderbetreuungskosten neu geregelt worden. Kinderbetreuungskosten können jetzt zu zwei Dritteln der Gesamtaufwendung, jedoch höchstens mit 4.000 Euro je Kind berücksichtigt werden. Die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten sind in ihrer Kompliziertheit schwer zu übertreffen. Wichtig: Sie müssen die Kinderbetreuungskosten durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch Vorlage des Kontoauszuges nachweisen. Machen Sie dies nicht, werden die Betreuungskosten nicht anerkannt! Als Kinderbetreuungskosten nicht absetzbar sind unter anderem folgende Kosten: Musikunterricht, Nachhilfe etc., sportliche Freizeitaktivitäten (Fußball, Reiten, Schwimmen, usw.), Vermittlung besonderer Fähigkeiten (Tanzkurs, Ballettunterricht etc.), Schulgeld u.a. 1.7 Zusatzeinnahmen - Vom Kapitalertrag bis zum Minijob Wie hoch ist der Sparerfreibetrag? Seit 2007 liegt der jährliche Sparerfreibetrag für Ledige nur noch bei 750 Euro und für Verheiratete bei 1.500 Euro. Zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag für Sparer sind Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Was muss man bei Kapitaleinkünften beachten? Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen muss man streng zwischen Erträgen und eingesetztem Kapital unterscheiden. Nur die Erträge sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Auf der ersten Seite der Anlage KAP werden die inländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben. Dazu gehören: Zinsen (aus Darlehen, Guthaben bei Kreditinstituten, Bausparguthaben, Pfandbriefen usw.),
Dividenden, Beteiligungen (an Gesellschaften, z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs) Hinweis: Wenn Ihre Einkünfte weniger als 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten betragen, dann müssen Sie keine Anlage KAP abgeben. Zu den Werbungskosten zählen insbesondere: Depotgebühren, Safemieten, Fachliteratur, Reisekosten eines Aktionärs (zur Hauptversammlung) oder Prozesskosten für das Einklagen von Kapitalerträgen. Nicht zu den Werbungskosten gehören die Anschaffungskosten oder die Veräußerungskosten von Wertpapieren. Wenn keine oder nur geringe Werbungskosten nachgewiesen werden können, zieht das Finanzamt einen Pauschalbetrag von 51 Euro ab. Bei Ehegatten erhöht sich dieser Betrag auf 102 Euro. Ausländische Kapitalerträge, Beteiligungserträge und damit in Verbindung stehende Werbungskosten müssen Sie zum Teil auf Seite zwei der Anlage KAP und zum anderen in der Anlage AUS angeben. Übrigens kann sich das Ausfüllen der Anlage KAP auch für Steuerzahler lohnen, die mit ihren Kapitaleinkünften die oben genannten Freibeträge unterschreiten. Das ist dann der Fall, wenn man vergessen hat, einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder Bausparkasse einzureichen und diese dann Steuern einbehalten hat. Die gezahlten Steuern kann man sich nun über die Steuererklärung komplett wieder zurückholen. Wenn das nötig ist, sollten Sie allerdings Ihre Freistellungsaufträge überprüfen und für die Zukunft anders aufteilen. Für alle Kapitalerträge erhalten Sie von Ihrer Bank oder Bausparkasse jeweils eine Jahressteuerbescheinigung, die Sie der Einkommensteuererklärung im Original beilegen müssen. Machen Sie sich deshalb am besten Kopien für Ihre Unterlagen. Kapital bringt nicht nur weiteres Geld, es kostet auch welches. Deshalb können Sie auf der Anlage KAP auch Werbungskosten für Kapitalerträge (z.B. Depotgebühren, Telefonate, Fachliteratur) geltend machen.
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Allerdings bringt dies nur Vorteile, wenn der automatisch berücksichtigte Pauschbetrag von 51 Euro überschritten wird. Für das Kapitalvermögen gibt es noch weitere Anlagen, die Otto-Normalverbraucher jedoch selten betreffen. Bei privaten Veräußerungsgeschäften, also etwa dem Verkauf von Wertpapieren nach weniger als einem Jahr oder dem Verkauf einer Immobilie nach weniger als zehn Jahren, muss man die Anlage SO ausfüllen. Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag für Sparer? Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete. Zusammen mit dem Sparerfreibetrag sind insgesamt Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Wie hoch ist der Übungsleiter-Freibetrag? 2007 wurde der Übungsleiter-Freibetrag auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht. Ist die Lohnsteuerkarte für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung notwendig?
Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, muss man die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen. Darf man neben seiner Hauptbeschäftigung zwei Minijobs haben? Ja. Neben dem Hauptberuf darf man auch mehrere Minijobs haben, allerdings ist nur ein Minijob sozialversicherungsfrei. Das Einkommen aus den anderen geringfügigen Beschäftigungen ist sozialversicherungspflichtig und muss dementsprechend über die Lohnsteuerkarte versteuert werden. Darf man als Hausfrau/-mann mehrere Minijobs ausüben? Als Hausfrau oder Hausmann dürfen mehrere Minijobs ausgeübt werden. Die Arbeitsentgelte werden dann aus den verschiedenen Minijobs zusammengerechnet. Wenn man dann die 400-Euro-Grenze überschreitet, handelt es sich nicht mehr eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. 2. Das sollten Sie wissen 2.1 Prüfen Sie den Steuerbescheid!
In der Regel braucht der Arbeitnehmer für seinen Minijob (geringfügige Beschäftigung) keine Lohnsteuerkarte. Wenn der Arbeitgeber für den Minijobber einen Pauschsteuersatz von zwei Prozent zahlt, ist die Lohnsteuerkarte nicht notwendig. Sollte der Arbeitgeber dagegen über die Lohnsteuerkarte abrechnen, muss man als Minijobber die Lohnsteuerkarte vorlegen. In den Steuerklassen I und IV fallen dabei keine Steuerabzugsbeträge an. Muss man das Einkommen Lohnsteuererklärung eintragen?
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Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. Sollte es sich um einen
Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, so der Bund der Steuerzahler. Vielleicht gehört Ihrer auch dazu? Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall nicht gering. Wie Sie Fehler leicht entdecken und dagegen vorgehen können, verrät Ihnen der folgende Text. Mit Kopien geht alles einfacher Bevor die Steuererklärung im Briefkasten des Finanzamtes landet, sollte man diese für die eigenen Unterlagen kopiert haben. Denn mit den Kopien geht die Prüfung des Steuerbescheides eindeutig schneller. Der Vergleich der Angaben des Finanzamtes und seinen eigenen ist einfacher. Auch die Frage, ob man möglicherweise Angaben in der Steuererklärung vergessen hat, lässt sich so leichter beantworten. Fehler können sich im Steuerbescheid schnell einschleichen. Neben den
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Berechnungen gilt es auch grundlegende Daten, wie Name und Anschrift zu überprüfen. Wer sein Wohnort wechselte und seine Einkommensteuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben hat, muss darauf achten, dass die Steuernummer richtig eingetragen wurde. Auf dem Steuerbescheid, der im Steuerdeutsch „Bescheid für (20xx) über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“ heißt, steht diese Steuernummer an der linken Kopfzeile. Sind die Zahlen falsch, teilt man dem Finanzamt diesen Fehler mit. Die Adressdaten des zuständigen Finanzamtes finden Sie in der rechten Kopfzeile. Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungstabelle hervor. Hier kann man prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit den übermittelten Daten übereinstimmen. Steht in der ersten Spalte der Festsetzungstabelle „demnach zu viel gezahlt“ und ist die Zahl in der letzten Spalte hoch, wird man vermutlich vor Freude wegen der Rückerstattung in die Luft springen. Das Blatt sollte man aber nicht direkt an die Seite legen, denn das Weiterlesen kann sich lohnen. Oftmals kann bereits einer der nachfolgenden Sätze fehlerhaft sein. „Der darüber hinausgehende Betrag wird erstattet auf Konto Nr….“ bei Bank „….“, sofern er mindestens 1,- Euro beträgt,“ heißt es im Steuerbescheid. Diese Kontodaten sollte man unbedingt überprüfen, schließlich soll das zu viel gezahlte Geld möglichst schnell auf dem eigenen Konto liegen. Fehler finden - mit der Prüfliste Bei der Prüfung des Steuerbescheides ist dieser Abschnitt am wichtigsten. Die Liste beginnt mit den Einkünften und endet mit dem Betrag des zu versteuernden Einkommens. Einkünfte
Stimmt der Gesamtbetrag der Einkünfte mit ihren Zahlen überein? Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohn, Miete, Zinsen, Krankengeld oder Arbeitslosengeld berechnet? Werbungskosten Hat das Finanzamt alle Werbungskosten richtig zusammen gerechnet, oder etwas vergessen? Wenn Sie mit ihren Werbungskosten unterhalb der 920-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde. Sonderausgaben Hat das Finanzamt Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester- und Rürup-Verträge angerechnet worden? Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt? Außergewöhnliche Belastungen Stimmen die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt? Sind die Kosten für die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen richtig? Frei- und Pauschbeträge Wurden alle Frei- und Pauschbeträge, wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag, vom Finanzamt berücksichtigt? Einspruch beim Finanzamt einlegen Der Steuerbescheid stimmt nicht? Man hat einen oder sogar mehrere Fehler entdeckt? Dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu tun. Einspruch - Nicht vergessen
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Nach Erhalt des Steuerbescheides hat der Steuerzahler nur einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“! Kann er dem Finanzamt nachweisen, dass er im Urlaub oder auf Kur war und das amtliche Schreiben erst später in Augenschein nahm, steht einer entsprechende Verlängerung meistens nichts im Wege. Man muss dann gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und eine Fristverlängerung, im Amtsdeutsch auch „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ genannt, abgeben. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein. Mit dem Einspruch sollte der Steuerzahler, auch wenn er unsicher ist, nicht zögern. Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Teuer kann es erst werden, wenn man später vor Gericht ziehen will. Das Einspruchsschreiben kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Eine Postkarte ist auch ausreichend. Anstatt einen Brief selbst zu formulieren, können Sie unser Formular für den Einspruch gegen den Steuerbescheid nutzen. Weitere Muster-Formulare haben wir für Sie in unserem Download-Bereich bereitgestellt.
Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid nochmals. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist oder nicht. Ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden. Ist das Ergebnis „eindeutig“ zulässig, wird über den (seit 2007: auch teilweise) Einspruch entschieden. Von Abhilfe spricht man, wenn das Finanzamt die Begründung des Antragstellers teilt und den Steuerbescheid entsprechend ändert. Folgt das Finanzamt nicht ganz der Begründung des Antragstellers, spricht man von Teilabhilfe. Hinter dem Begriff Einspruchsentscheidung versteckt sich eine Ablehnung. In diesem Fall lehnt das Finanzamt eine Änderung des Bescheides ab. Seit 2007 gibt es auch noch die Möglichkeit der Öffentlichen Verkündigung. Der Vorteil hier: Die Finanzbehörden können so allgemein Einsprüche zurückweisen. Sollte man vor dem Finanzamt gescheitert sein, kann man - im Gegensatz zum Berichtigungsantrag - gegen die Entscheidung des Einspruches vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen und noch auf ein zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar Schadensersatzgeld. Für zusammenveranlagte Ehepaare
Berichtigungsantrag - Die schnelle Variante! Hat man im Steuerbescheid nur „kleine“ Fehler, wie Schreib- oder Rechenfehler, gefunden, kann man auf einen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen. Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Jedoch kann dann im Gegensatz zum Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Kleiner Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern gleichzeitig auch ein Einspruchsschreiben mit ab! Unzulässige und zulässige Einsprüche
Ehepaare, die zusammen eine Einkommensteuererklärung abgegeben, müssen nur einen Einspruch abgeben. Sollte ein Partner auf Dienstreise oder Kur sein, genügt dem Finanzamt die Unterschrift des anderen Partners. Ein eingefügter Satz im Einspruch, aus dem hervorgeht, dass man im Einverständnis mit dem Partner den Einspruch einlegt hatte, sollte ausreichend sein. Für „Steuernachzahler“ Nicht jeder kann sich über seinen Steuerbescheid freuen. Steuernachzahler haben zwei Möglichkeiten. Der Steuerpflichtige zahlt den Betrag, den das Finanzamt verlangt. Dann muss er später keine zusätzliche Abgabe, auch Säumniszuschlag genannt, fürchten.
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2.2 Den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen Monat für Monat werden den Arbeitnehmern automatisch Steuern von ihrem Gehalt abgezogen, meistens mehr als sie eigentlich zahlen müssten. Bestimmte Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können sie allerdings von der Steuer absetzen. Die entstandenen Aufwendungen können sie nachträglich in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und dann auf einen positiven Steuerbescheid hoffen. Eine Rückerstattung vom Finanzamt erhält der Steuerzahler somit erst lange Zeit nach den eigentlichen Ausgaben. Bis zur Rückerstattung muss jedoch nicht jeder Steuerzahler warten. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel weiß, dass er im laufenden Jahr 2.000 Euro Werbungskosten hat, sollte sich einen Freibetrag eintragen lassen. Mit dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte zahlt er während des Kalenderjahres weniger Abgaben wie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Zahlungen für den Solidaritätszuschlag. Der eingetragene Freibetrag sorgt dafür, dass ein gewisser Anteil des Bruttogehaltes steuerfrei bleibt. Die Steuerrückerstattung mit der „normalen“ Lohnsteuererklärung fällt dann allerdings entsprechend geringer aus. Damit der Arbeitnehmer in den Genuss des Eintrags kommt, muss neben der Steuerkarte auch der ausgefüllte „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt abgegeben werden. Ob der Freibetrag eingetragen wird, entscheidet der Finanzbeamte. Längst nicht jeder, der einen Antrag stellt, erhält den Freibetrag auch. Das bundesweit einheitliche Antragsformular steht auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums oder des Finanzamtes als kostenloses pdf-Download bereit. Bis zum 30. November kann der Antrag für 2009 gestellt werden. Eine Abgabe im Dezember ist für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
Deswegen: Beantragen Sie die Lohnsteuer-Ermäßigung so früh wie möglich. Sie können sofort mit dem Erhalt der neuen Steuerkarte (Ende des Jahres) den Antrag für das darauffolgende Jahr stellen. Der eingetragene Freibetrag senkt den zu versteuernden Bruttolohn ab dem nächsten Monat nach der Antragstellung bis zum Jahresende. Der eingetragene Betrag wird gleichmäßig über das restliche Jahr verteilt. Tipp: Sollte der Bruttolohn im November oder Dezember aufgrund der Zahlung des Weihnachtsgeldes weitaus höher sein als in den übrigen Monaten, lohnt es sich, den Antrag noch im Oktober zu stellen. Der Grund: Der gesamte Freibetrag wird auf die letzten zwei Monate verteilt. Die Abgaben für Lohnsteuer sind entsprechend geringer. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Die sechs Seiten des Antrags erinnern an den Mantelbogen und die Anlage N, die man von der üblichen Steuererklärung kennt. Unterteilt ist er in fünf Abschnitte. Zunächst muss der Antragsteller Angaben zu seiner Person und zu seinen Kindern machen. Darauf folgen die unbeschränkten und beschränkten antragsfähigen Ermäßigungsgründe. (Lassen Sie sich nicht von den Begriffen abschrecken). Im letzten Abschnitt des Antrags geht es um die Übertragung des Freibetrags auf den Antragsteller oder den Ehegatten und den Eintrag auf eine oder mehrere Lohnsteuerkarten. Neben den typischen Angaben zur Person möchte das Finanzamt wissen, wie hoch der voraussichtliche Bruttolohn sowie andere Einkünfte im laufenden Steuerjahr sind. Bei der Angabe zu den Kindern fragt das Finanzamt nach dem Kindschaftsverhältnis, ob leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind, nach den Einkünften bei Kindern über 18 und einem möglichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird, ist von den genauen Gründen abhängig. Das Finanzamt macht hier eine klare Unterscheidung zwischen unbeschränkten und beschränkten Ermäßigungsgründen.
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Unbeschränkte Gründe Das Finanzamt trägt bei unbeschränkten Ermäßigungsgründen den entsprechenden Freibetrag immer auf der Lohnsteuerkarte ein. Das betrifft beispielsweise Behinderte und Hinterbliebene. Hierzu wird der Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen. Nach dem ersten „Eintragsjahr“ wird in den nachfolgenden Jahren der Betrag schon vorab vom zuständigen Finanzamt verrechnet. Ist das nicht der Fall, lohnt sich die Nachfrage beim Finanzamt. Auch der Freibetrag wegen Förderung des Wohneigentums wird auf der Lohnsteuerkarte angegeben. Gleiches gilt bei Verlusten aus anderen Einkünften oder eines Verlustvortrags. Für viele Arbeitnehmer kann der dritte Grund interessant sein: Neben den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen betrifft dieser auch die Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Inland. Der Finanzbeamte trägt die entsprechenden Freibeträge für die Bezahlung von Minijobbern, Angestellten, Handwerkern oder Pflegepersonal in der Lohnsteuerkarte ein. Wie für alle anderen Gründe gilt auch hier: Das Finanzamt fordert entsprechende Nachweise. Gibt es noch keine Belege, wie Quittungen oder Rechnungen, ist das jedoch noch längst kein Ablehnungsgrund. Man sollte dem Finanzamt glaubhaft versichern, dass die eigenen Schätzungen realistisch sind. Ein Hinweis auf die Belege und Aufwendungen der vergangenen Jahre kann dabei hilfreich sein. Beschränkte Gründe für eine Ermäßigung Bei den beschränkten Ermäßigungsgründen wird es noch komplizierter. Sie sind aufgeteilt in Werbungskosten des Antragstellers und des Ehegatten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist somit eine „kleine“ Einkommensteuererklärung für sich.
Ob das Finanzamt den Antrag wegen der beschränkten Gründe genehmigt, ist fraglich. So müssen Aufwendungen und Beträge für das gesamte Steuerjahr mindestens die Höhe von 600 Euro erreichen! Allerdings muss ein Ehepaar, das den Antrag zusammen abgibt, nicht die doppelte Hürde überspringen, sondern auch nur 600 Euro. Über die 600 Euro-Hürde zu kommen ist jedoch auch nicht so einfach, wie man vielleicht vermutet. Folgendes Beispiel: Herr Müller lebt in Osnabrück und arbeitet in der Nähe von Münster. Für seinen Arbeitsweg kann er 700 Euro und für seine Mitgliedschaft in der IG-Metall 240 Euro als Werbungskosten ansetzen. Addiert er die Beträge, kommt er jedoch nicht auf die vom Finanzamt verlangten 600 Euro. Wie ist das möglich? 700 Euro Fahrtkosten plus 240 Euro Werbungskosten ergeben schließlich 940 Euro. Der Grund: Das Finanzamt zieht von den Werbungskosten sofort den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro wieder ab. Herr Müller benötigt für einen erfolgreichen Antrag daher weitere 580 Euro Werbungskosten. An dem Beispiel zeigt sich, dass die Abgabe des Antrags für einen OttoNormal-Arbeitnehmer nicht immer erfolgreich verläuft. Kann man nur beschränkte Ermäßigungsgründe nennen, lohnt es sich im Vorfeld, die Beträge zu überschlagen. So spart man Zeit und Ärger. Eintrag: Was nun? Der eingetragene Freibetrag wird auf die folgenden Monate des entsprechenden Kalenderjahres verteilt und senkt somit die monatlichen Abgaben. Mit dem Eintrag des Jahressteuerfreibetrags auf die Lohnsteuerkarte verpflichtet sich der Antragsteller, auch eine Lohnsteuererklärung für das entsprechende Steuerjahr abzugeben. Ist der erste Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erfolgreich und der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, reicht - beim niedrigeren oder selben Freibetrag- in den folgenden Jahren der vereinfachte Antrag mit nur zwei Seiten aus.
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EXKURS V: Steuerjahr 2009
ändern. Den Unternehmen kann ab 2009 zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung ins Ausland erlaubt werden.
Schulgeld: Einführung eines Höchstbetrags Steuersünder: Verjährungsfrist wird verlängert Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes können Eltern bisher als Sonderausgaben absetzen. Bei der besuchten Schule muss es sich um eine allgemeinbildende Schule in Deutschland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum handeln. Mit dem neuen Jahr können Eltern nur noch maximal 3.000 Euro steuerlich geltend machen. Ein Beispiel: Die Eltern des kleinen Kevin zahlen pro Kalenderjahr 12.000 Euro Schulgeld. Aufgrund des Höchstbetrages können Kevins Eltern nur mit 3.000 Euro und nicht mehr mit 4.000 Euro (30 Prozent von 12.000 Euro) rechnen. Betriebliche Gesundheitsförderung: Bonus Die betriebliche Gesundheitsförderung soll gestärkt werden. Arbeitgeber sollen von der Besteuerung dieser Maßnahmen befreit werden. Das Jahressteuergesetz 2009 ist zwar noch nicht beschlossen. Dieser Gesundheitsbonus soll aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten. Der Höchstbetrag liegt bei 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Übrigens: Beiträge für die Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio fallen nicht unter die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Freibetrag für Helfer wird ausgeweitet Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer dürfen pro Kalenderjahr 2.100 Euro beziehungsweise 500 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Bisher galt das nur für Deutschland. Diesen Freibetrag sollen rückwirkend zum 1. Januar 2008 auch die Übungsleiter und ehrenamtlichen Helfer erhalten, die in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Währungsraums helfen. Unternehmer: EDV-gestützte Buchführung im Ausland Bisher müssen die Aufgaben der Buchführung eines Unternehmens in Deutschland erledigt werden. Mit dem neuen Steuergesetz soll sich das
Die Verjährungsfrist dauert zukünftig zehn Jahre. Die Koalition reagiert damit auf die Steuerhinterziehungsskandale der letzten Zeit. Bisher endet die Verjährung bei Steuerstraftaten nach fünf Jahren. Alte Eigenheimzulage Der Staat gewährt die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Hintergrund: Das Steueränderungsgesetz 2007 sah eine Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr vor. Dies bezieht sich jedoch nur auf die bereits laufende Förderung, denn für Neufälle ab 2006 wird keine Eigenheimzulage mehr gewährt. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen Die Bundesregierung erhöht das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld um zehn Euro auf dann 164 Euro pro Monat. Bei weiteren Kindern steigt das Kindergeld um jeweils 16 Euro. Für das dritte Kind erhält man 170 Euro, ab dem vierten Kind bekommen die Eltern jeweils 195 Euro pro Monat. Neben dem Kindergeld wird auch der Kinderfreibetrag erhöht. Der jährliche Kinderfreibetrag steigt für jedes Kind um 192 Euro auf 3.840 Euro. Addiert man den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag dazu, kommt man auf Freibeträge von insgesamt 6.000 Euro für ein Kind. Änderungen bei den Haushaltshilfen Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen sehr komplex. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung konnte man maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bei Pflegeleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro. Diese drei verschiedenen Haushaltsleistungen werden
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nun zusammengelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro. Wenn Herr Müller 20.000 Euro für Pflegeleistungen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bezahlt, kann er 20 Prozent davon bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich absetzen.
Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Zur Erinnerung: Beim Halbeinkünfteverfahren mussten Anleger von den Dividenden und Aktienkursgewinnen nur die Hälfte versteuern. Mit der Abgeltungssteuer werden sowohl Dividenden als auch die Aktienkursgewinne in voller Höhe mit 25 Prozent besteuert.
2.3 Abgeltungsteuer Woher kommt der Begriff Abgeltungsteuer? Warum gibt es die neue Abgeltungsteuer? Die Abgeltungsteuer soll die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen vereinfachen. Derzeit werden Kursgewinne und Kapitalerträge unterschiedlich hoch besteuert. Mit der neuen Steuer werden Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne steuerlich gleichbehandelt. Wer muss die Abgeltungsteuer zahlen? Die Abgeltungsteuer gilt für alle Bürger mit deutschem Wohnsitz und Privatvermögen. Wie hoch ist die Abgeltungsteuer? Der einheitliche Satz liegt für alle Kapitalerträge bei 25 Prozent. Aber das ist nicht alles. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer kommen noch dazu. Die Belastung für alle Kapitalerträge liegt bei rund 28 bis 29 Prozent. Welche Einkünfte sind von der Abgeltungsteuer betroffen? Unter die Abgeltungsteuer fallen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Das bedeutet: Zinsen aus Fest- und Termingeldanlagen, festverzinslichen Wertpapieren, Sparverträgen, Zertifikaten und Anleihen sind davon betroffen. Auch Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Dividenden aus Aktien und Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren sind von der neuen Steuer betroffen. Was ist mit dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren?
Bisher sind die steuerlichen Abzüge, wie der Zinsabschlag von 30 Prozent eine Vorauszahlung und der Anleger muss seine Kapitalerträge im Zuge seiner Einkommensteuerveranlagung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die neue Steuer hat eine abgeltende Wirkung. Nach dem Einzug der Abgeltungsteuer hat der Anleger seine steuerliche Pflicht geleistet. Wie wird die Abgeltungsteuer gezahlt? Die Kreditinstitute ziehen die neue Steuer mit der Gutschrift der Erträge ab. Das gilt ebenso für die Kursgewinne. Das Institut ermittelt beim Wertpapierverkauf die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungskurs. Von dem Gewinn behält sie die Abgeltungssteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Steuerpflicht für den Anleger ist in der Regel damit erledigt und er muss die Kapitalerträge und Kursgewinne nicht in der Einkommensteuererklärung eintragen. Eine Ausnahme: Wertpapiere, die der Steuerzahler im Ausland verwahrt. In diesem Fall muss er die Kapitalerträge und Kursgewinne wie gewohnt in der Einkommensteuererklärung eintragen. Bleibt der Sparer-Freibetrag? Momentan gibt es den Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Diese beiden Beträge künftig zusammengefasst, zum Sparer-Pauschbetrag. Für den Anleger bedeutet das: Die Abgeltungssteuer fällt nur an, wenn der neue SparerPauschbetrag höher als 801 Euro pro Jahr und Person ist. Tipp: Der Sparer-Pauschbetrag gilt auch für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
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Was ist mit dem Freistellungsauftrag? Nichts. Der Freistellungsauftrag, den man bei seinem Kreditinstitut gestellt hat, bleibt weiterhin gültig. 3. Musterbriefe: Zahlreiche Musterbriefe finden Sie im Service-Bereich von Lohnsteuer kompakt 2009.
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