Frauen Verliessen Kafir Ehemaenner

  • June 2020
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Geschichten von Frauen, die Muslima wurden und ihre kâfir Ehemänner verließen (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

Frage: Ich weiß, dass es muslimischen Frauen im Islam nicht erlaubt ist, nichtmuslimische Männer zu heiraten; es gibt eine Schwester auf einer Konvertierungs-Liste, die kürzlich Muslima wurde und fragte, was sie bezüglich ihres nichtmuslimischen Ehemannes zu tun hat, der ihre Konvertierung ohne jegliche Probleme akzeptierte, und der sie auch die Kinder auf islamische Weise erziehen lässt. Als sie jedoch um Rat fragte, sagten ihr die meisten von uns, dass der Mann die Shahâda ablegen muss, ansonsten darf sie nicht mit ihm verheiratet bleiben. Leider denken einige andere Leute nicht so und rieten ihr das Gegenteil, dass sie gerade mit dem Ehemann zusammenbleiben sollte und so weiter.... Ich hätte gerne, dass Sie mir konkrete Fälle zur Zeit des Propheten (SAW) zuschicken, wo muslimische Frauen (Sahâbiyât) ihre nichtmuslimischen Ehemänner verließen, wenn diese sich dazu entschlossen, nicht zu konvertieren. Ich denke, dass jene Fälle der einzige Beweis sein würden, um die Leute dieser Liste davon zu überzeugen, dass es muslimischen Frauen nicht erlaubt ist, nichtmuslimische Männer zu heiraten oder mit ihnen verheiratet zu bleiben, selbst wenn sie nicht gegen die Konvertierung der Frau sind. Antwort: Alles Lob gebührt Allâh. Was Sie in Ihrer Frage gesagt haben, dass es für eine muslimische Frau harâm ist, einen kâfir Mann zu heiraten, ist richtig, und diesbezüglich gibt es keine Zweifel. •

Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und verheiratet nicht (eure Töchter) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben.“ [al-Baqarah 2:221] Al-Qurtubi sagte: „Und verheiratet nicht (eure Töchter)“ bedeutet: Verheiratet nicht muslimische Frauen mit mushrik Männern. Die Ummah ist sich einig, dass ein Mushrik keine muslimische Frau heiraten darf, da dies so ist, als ob man den Islam in eine untergeordnete Position stellt.“ (Tafsîr al-Qurtubi, 3/72)



Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „Diese (Frauen) sind den Ungläubigen nicht erlaubt, noch sind die Ungläubigen (als Ehemänner) ihnen erlaubt.“ [Al-Mumtahana 60:10] Al-Bukhâri (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:

Kapitel: Wenn eine mushrik oder christliche Frau, die mit einem Dhimmi (Nichtmuslim, der unter muslimischer Herrschaft lebt) oder einem Harbi (Nichtmuslim, der zu den Leuten gehört, die dem Islam feindlich gesinnt sind) verheiratet ist, Muslima wird. ‘Abd al-Wârith sagte, als er von Khâlid von ‘Ikrimah von Ibn ‘Abbâs berichtete: Wenn eine christliche Frau kurz vor ihrem Ehemann Muslima wird, ist sie für ihn verboten… Mujâhid sagte: Wenn er während der ‘Iddah [Wartezeit nach der Scheidung] Muslim wird, dann kann er sie (wieder) heiraten. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „Diese (Frauen) sind den Ungläubigen nicht erlaubt, noch sind die Ungläubigen (als Ehemänner) ihnen erlaubt.“ [Al-Mumtahana 60:10] Al-Hasan und Qutâdah sagten bezüglich zwei Magiern, die Muslime wurden, dass ihre Ehe noch gültig war. Wenn einer von ihnen Muslim geworden wäre und der andere es abgelehnt hatte, würde die Frau geschieden worden sein und er würde keine Rechte mehr über sie haben. (Sahîh al-Bukhâri. Siehe al-Fath, 9/421). •

Beispiele solcher Frauen sind z.B.:

1. Zaynab, die Tochter des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Sie war während der Jâhiliyyah mit Abu’l-‘Âs ibn al-Rabî’ verheiratet, aber als sie Muslima wurde, wurde ihre Ehe annulliert und sie ging fort und blieb bei ihrem Vater (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Als ihr Mann Muslim wurde, schickte der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sie zu ihm zurück. (Berichtet von al-Tirmidhi, 1143; Abu Dawûd, 2240; Ibn Mâjah, 2009; von Imâm Ahmad, 1789 als sahîh eingestuft. Al-Tirmidhi sagte: An seinem Isnâd ist nichts Falsches). Die korrekte Ansicht besteht darin, dass der Mann zu ihr zurückgehen kann, ohne dass der Ehevertrag erneuert werden muss. Wenn die Frau noch in ihrer ‘Iddah ist, hat er mehr Recht darauf (als irgendein anderer), sie zu heiraten. Wenn ihre ‘Iddah zu Ende ist, hat sie die Wahl, ob sie zu ihm zurückkehrt oder nicht. Al-Tirmidhi sagte: Auf der Grundlage dieses Hadîths sagten die Gelehrten, dass, wenn eine Frau vor ihrem Mann Muslima wird und ihr Mann dann Muslim wird, während sie noch in ihrer ‘Iddah ist, dann hat der Ehemann mehr Recht auf sie, während sie sich noch in ihrer ‘Iddah befindet. Dies ist die Ansicht von Mâlik ibn Anas, al-Ûzâ’i, alShâfa’i, Ahmad und Ishâq. (Sunan al-Tirmidhi, Hadîth 1142) Ibn ‘Abd al-Barr sagte: Es gibt keine Kontroverse unter den Gelehrten bezüglich der Tatsache, dass, wenn eine kafir Frau Muslima wird und ihre ‘Iddah schließlich endet, ihr Ehemann keine Rechte über sie hat, wenn er während ihrer ‘Iddah nicht Muslim geworden ist. (Al-Tamhid, 12/23) Ibn al-Qayyim sagte: Aber was die Anordnung des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) zeigt, ist, dass die Ehe zum Stillstand kommt. Wenn er vor dem Ende ihrer ‘Iddah Muslim wird, dann ist sie (immer noch) seine Frau, aber wenn ihre ‘Iddah endet,

dann darf sie heiraten, wen immer sie will. Wenn sie mag, kann sie auf ihn warten, und wenn er Muslim wird, ist sie seine Frau und der Ehevertrag braucht nicht erneuert zu werden. (Zâd al-Ma’âd, 5/137, 138) 2. Al-Qurtubi sagte: Talhah ibn ‘Ubayd-Allâh war mit Arwâ bint Rabî’ah ibn al-Hârith ibn ‘Abd alMuttalib verheiratet. Sie wurden durch den Islam geschieden, im Islam heiratete Khâlid ibn Sa’îd ibn al-'Âs sie dann. Sie war eine der [muslimischen] Ehefrauen der Kuffâr, die zum Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) flohen. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) behielt sie in Madinah und verheiratete sie mit Khâlid. (Tafsîr al-Qurtubi, 18/65, 66) 3. Es wurde berichtet, dass Anas sagte: Abu Talhah heiratete Umm Sulaym und die Mahr zwischen ihnen war der Islam. Umm Sulaym wurde vor Abu Talhah Muslima. Er machte ihr einen Heiratsantrag und sie sagte: „Ich bin Muslima geworden. Wenn du Muslim wirst, heirate ich dich.“ So wurde er Muslim und dies war die Mahr zwischen ihnen. (Berichtet von al-Nasâ’i, 3340) 4. Die Tochter von al-Walîd ibn al-Maghîra, die Frau von Safwân ibn Umayyah, wurde vor ihm Muslima, und die Ehe wurde annulliert. Später wurde er dann Muslim und sie ging zu ihm zurück. Dies wurde von Mâlik in al-Muwatta’, 1132 berichtet. Ibn ‘Abd al-Barr sagte: Ich kenne keinen ununterbrochenen sahîh Isnâd für diesen Hadîth, aber er ist berühmt und den Gelehrten der Sîra, Ibn Shihâb, dem Anführer der Gelehrten der Sîra und al-Shu’bi bekannt. Die Berühmtheit dieses Hadîths ist stärker als sein Isnâd in sha Allâh. (al-Tamhid, 12/19) 5. Umm Hakîm bint al-Hârith ibn Hishâm, die Frau von ‘Ikrimah ibn Abi Jahl. Ihre Ehe wurde annulliert, während ihrer ‘Iddah wurde er dann Muslim, und so ging sie zu ihrem Ehemann zurück. (Berichtet von Ibn Abi Shaybah in al-Musannaf, 4/107) Und Allâh weiß es am besten. Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 3408)

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