Ein Beispiel zum Asset Exchange Approach (siehe U. van Suntum, FAZ vom 23.1.2009 und CAWM-Discussion Paper No. 12, Februar 2009)
Im Jahr 2009 (t = 0) nimmt der Staat Bank X toxische Papiere im Austausch gegen unverzinsliche Staatsanleihen ab. Der Tausch erfolgt 1:1, d.h. es wenn die toxischen Papiere mit 100 in der Bankbilanz stehen, erhält diese auch zero bonds im Wert von 100. Der Fälligkeitszeitpunkt der zero bonds bleibt zunächst offen und bestimmt sich danach, wie viel dem Staat die toxischen Papiere letztlich an Zinsen und Erlös noch bringen. Beispiel (siehe Tabelle): Die toxischen Papiere bringen dem Staat jedes Jahr Zinsen, sie werden in zwei Tranchen (2012 und 2016) am Markt veräußert. Die Verkaufserlöse betragen 30 im Jahr 2012 und noch einmal 20 im Jahr 2016. Der Staat legt alle Erlöse aus den Zinsen und dem Verkauf der toxischen Papiere zum Kapitalmarktzins (hier 5%) an. Dann hat er im Beispiel nach genau 12 Jahren 100 €, mit denen er den zero-bond tilgt (siehe Tabelle:) Alternativrechnung mit Verzinsung der Erlöse Diskontfaktor 5% Nennwert 100 Zahlungsstrom toxische Papiere Tilgung zero bond Jahr Datum nominal kumuliert und verzinst nominal 0 2009 5,00 5,00 100,00 1 2010 4,00 9,25 100,00 2 2011 4,00 13,71 100,00 3 2012 30,00 44,40 100,00 4 2013 1,00 47,62 100,00 5 2014 1,00 51,00 100,00 6 2015 2,00 55,55 100,00 7 2016 20,00 78,33 100,00 8 2017 0,00 82,24 100,00 9 2018 0,00 86,35 100,00 10 2019 0,00 90,67 100,00 11 2020 0,00 95,21 100,00 12 2021 0,00 99,97 100,00
Es wird deutlich, dass zu keinem Zeitpunkt Kosten für den Steuerzahler entstehen. Der zerobond kostet den Staat erst mal gar nichts. Der Staat löst sie zum Nennwert ab, wenn er diesen (hier: 100 €) aus dem Erlös und den Zinsen der toxischen Papiere zusammen hat. Wenn keine Erlöse aus den toxischen Papieren anfallen, bleiben die zero-bonds einfach in der Bankbilanz. Durch Wachstum der Bilanzsumme bzw. Inflation werden sie im Zeitverlauf immer unbedeutender, das Problem löst sich also auf Dauer von selbst. Die unverzinslichen zero-bonds belasten natürlich die Ertragsrechnung der Banken. So lange sie nicht getilgt sind, werden sich daher die Bankaktien von ihren derzeitigen Tiefständen nicht erholen. Die aktuellen Aktionäre zahlen also die Zeche selbst, was auch richtig ist. Für künftige Aktionäre ist es dagegen irrelevant, weil sie die Aktien entsprechend günstig erwerben. Die Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes wird also nicht beeinträchtigt.