DER WEG INS OUT „FALL PEHRINGER“
Der so genannte „Fall Pehringer“ bezeichnet einen im Anschluss an den Selbstmord des Fußballfunktionärs Hans Pehringer im Jänner 2008 bekannt gewordenen österreichischen Fußballskandal, in dessen Mittelpunkt die Frage der Finanzierung des SV Bad Aussee (im wesentlichen) in den Jahren 2000 bis 2007 steht. Die finanzielle Gesamtdimension des Falles lässt sich aus mehreren Gründen abschließend schwer beurteilen, dürfte aber – je nach Schätzung – zwischen € 200.000,- und € 600.000,liegen. Von Anfang an stellte sich in der Affäre auch die Frage nach Querverbindungen zur Stadtgemeinde Bad Aussee. Überregionales Interesse fand der Fall durch die Person des seit vielen Jahren beim SV Bad Aussee als Präsident und Aufsichtsratspräsident tätigen deutschen Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt.
Kurzzusammenfassung Während die Gründe für den Selbstmord Pehringers zunächst völlig im Dunkeln lagen, ergaben sich schon bald Hinweise, dass diese mit dessen langjähriger Tätigkeit beim SV Bad Aussee zu tun haben könnten. Im Laufe der Jahre hatte er Unsummen an privaten Mitteln aufgenommen und wahrscheinlich auch bei einem anderen Verein (dem Armbrustschützenverein Bad Aussee – Unterkainisch) veruntreut, die – wie die KRIPO später nachwies - eindeutig nicht ins Privatvermögen flossen. Weil schon sehr bald frühere Trainer, Spieler etc. angaben, sie hätten immer wieder von Pehringer – augenscheinlich namens des SV Bad Aussee – Geld erhalten, wurden die Vereinsverantwortlichen von der Familie kontaktiert. Relativ rasch einigte man sich auf eine Abschlagszahlung von € 60.000,-. Weil der SV Bad Aussee dann aber im Februar 2008 dieses Angebot zurückzog und seither behauptet, er habe mit der gesamten Angelegenheit überhaupt nichts zu tun, kündigte die Familie an, fortan alle erdenklichen Mittel für eine volle Aufklärung der Angelegenheit einzusetzen. Wegen des im Strafrecht geltenden hohen Beweisniveaus konnte den Verantwortlichen des SV Bad Aussee in den KRIPO-Ermittlungen nicht nachgewiesen werden, dass sie von der bei dem anderen Verein begangenen Untreue Pehringers wussten. Davon unberührt ist aber die Frage, ob sie nach dem Vereinsrecht haftbar sind, weil sie sein Verhalten nicht ausreichend kontrolliert oder sich im Sinne des Vereins einfach damit abgefunden haben.
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Die Ermittlungen der KRIPO haben aber ergeben, dass Pehringer – anders als vom Verein ursprünglich behauptet – über Jahre hinweg die zentrale Ansprechperson des SV Bad Aussee für alle Belange der Kampfmannschaft war. Ebenfalls anders als vom Verein behauptet, wurde festgestellt, dass Pehringer sehr wohl privat aufgenommene – und mutmaßlich auch veruntreute - Mittel in den SV Bad Aussee „gesteckt“ hat und diese nicht – wie vom Verein angedeutet – in sein Privatvermögen oder jenes der Familie geflossen sind. So wurden vielmehr von ihm - allein innerhalb seiner letzten 14 Lebensmonate - für die Bezahlung von Spielergehältern, Punkteprämien, Spielerunterkünften, Vermittlungs- bzw. Leihgebühren sowie Trainingslagern und Stadioneinrichtung in Höhe von ca. € 60.000,- ausgegeben. Die Vermutung liegt damit nahe, dass es gerade dieses Engagement Pehringers war, das den – wegen des Ausbleibens von zahlungskräftigen Sponsoren – wohl schon seit längerem chronisch finanzschwachen SV Bad Aussee in den vergangenen Jahren „am Leben“ gehalten hat. Wohl auch bedingt durch dessen Ausscheiden als „Privatsponsor“ durchlebte der SV Bad Aussee in den Monaten nach dem Selbstmord Pehringers turbulente Zeiten (Entzug der Bundesliga-Lizenz, „Absprung“ von Sponsoren, Prüfung durch die Krankenkasse, offene Gehaltsforderungen von Spielern, mehrere Gerichtsverfahren) und erscheint aus diesem Grund auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt in seinem Fortbestand nicht voll gesichert. Dies lässt wiederum die schon bald - durch einen plötzlichen Positionswechsel von Bürgermeister Otto Marl - aufgekommene Frage nach allfälligen Querverbindungen zwischen dem SV Bad Aussee und der Stadtgemeinde Bad Aussee laut werden. Bei dieser geht es nicht nur um eine von Seiten der Gemeinde möglicherweise übernommene Haftung für den Fall einer Insolvenz des Vereins. Es geht auch darum, ob vielleicht in den vergangenen Jahren Zahlungen für den Fußball in Bad Aussee (Stadion, Flutlichtanlage etc.) nicht durch Beschlüsse der dafür zuständigen Gemeindeorgane (vor allem des Gemeinderates) gedeckt waren, sondern einfach im Wege der im Gemeindebesitz stehenden Entwicklungs- und Infrastruktur-KEG abgewickelt wurden, bei der Pehringer angestellt war, deren Geschäftsführer der Bürgermeister ist und für deren Verlust die Stadtgemeinde haftet. Durchaus interessant ist auch die von Präsident Dieter Hundt in den Monaten nach Pehringers Selbstmord gespielte Rolle. Dieser hatte ja – für jedermann sichtbar – über Jahre hinweg nicht nur immer wieder maximalen sportlichen Erfolg gefordert, sondern vor allem seine Rolle als mediales Aushängeschild und Galionsfigur des SV Bad Aussee durchaus genossen. Von der Familie in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratspräsident mehrmals vergeblich um sein Einschreiten gebeten, ließ Hundt schließlich in einem Anwaltsschreiben mitteilen, er könne und werde die Vorgänge beim SV Bad Aussee nicht kommentieren, weil er dort nie eine offizielle Funktion ausgeübt habe!
Trotz „Querschüssen“ bis zuletzt ist es der Familie Pehringer durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelungen, das eigene Haus aus dem Nachlass von Hans Pehringer 2
(über den im Juni 2008 der Konkurs eröffnet wurde) heraus zu kaufen und so zu verhindern, dass neben den großen menschlichen Verlust auch noch jener der Bleibe der Witwe und der Tochter des Verstorbenen tritt.
Bemühungen der Familie Pehringer zur Aufklärung des Falles Seit Anbeginn ihrer Bemühungen hat die Familie Pehringer nie einen Zweifel daran gelassen, dass es nicht ihr Anliegen ist, den Verstorbenen posthum für die von ihm begangenen Taten „rein zu waschen“. Entsprechend seiner zentralen Rolle beim SV Bad Aussee steht fest, dass er integraler Bestandteil aller nun auf den Prüfstand zu stellenden Aktivitäten des Vereins war. Von der mutmaßlich beim Armbrustschützenverein begangenen Untreue ganz zu schweigen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass er sich durch seinen Selbstmord seiner irdischen Verantwortung entzogen hat…. Was die Familie aber seit der Zurückziehung des Ausgleichsangebots durch den SV Bad Aussee immer empört hat, war das erkennbare Bemühen aller Verantwortlichen des Vereins (sowie anderer in den Fall möglicherweise involvierter Personen) die Angelegenheit auf die klar „billigste“ Weise – nämlich einzig und allein auf dem Rücken der Familie – zu bereinigen. Gesteigert wurde diese Empörung durch die von Seiten des SV Bad Aussee immer wieder – auch in der Erklärung auf der Vereins-Homepage – angedeutete Möglichkeit, die von Pehringer privat aufgenommenen bzw. veruntreuten Mittel seien nicht dem Verein zugute gekommen, sondern in sein Privatvermögen oder jenes der Familie geflossen. Erst das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie ein gerichtlicher Vergleich boten dieser – ansonsten vom Verein wohl sicher weiter verfolgten – Argumentationslinie Einhalt. Der Versuch, die Angelegenheit ausschließlich auf Kosten der Familie zu bereinigen, erscheint umso empörender, als zumindest seine Frau und seine Tochter Pehringers Engagement beim SV Bad Aussee – schon allein aus Gründen seiner enormen zeitlichen Inanspruchnahme – immer skeptisch bis ablehnend gegenüber standen. Auch der subtile Vorwurf, sie habe vom Treiben Pehringers eigentlich gewusst, ist aus Sicht der Familie eine Ungeheuerlichkeit: Während die Familie leicht erkennen konnte, dass er praktisch 100% seiner Freizeit sowie wohl auch einen Gutteil seiner Dienstzeit im Stadtgemeindeamt für Zwecke des Vereins aufgewendet hat, war für sie – anders als für die verantwortlichen Funktionäre des SV Bad Aussee – immer uneinsichtig, worin diese Tätigkeit eigentlich bestand. Dies gilt insbesondere für deren finanziellen Aspekt, zu dem er „zu Hause“ – wohl wieder anders als gegenüber den zuständigen Vereinsverantwortlichen – nie auch nur die geringste Andeutung machte.
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Abschließend lassen sich die drei Hauptziele der Familie wie folgt zusammenfassen:
1. Erhalt
des Wohnhauses in der Familie (dieses Ziel ist – trotz der erwähnten„Querschüsse“ bis zuletzt – mit dem Erwerb aus der Konkursmasse erreicht worden).
2. Volle Aufklärung aller jener Vorgänge in und um den SV Bad Aussee in den
vergangenen Jahren, welche mutmaßlich den Hintergrund für den „Fall Pehringer“ bilden. 3. Klärung der Frage, welche Lehren der österreichische Fußball insgesamt aus dem „Fall Pehringer“ für die Zukunft ziehen kann.
Handelnde Personen (Interessante Verflechtungen) Schon bei einer nur oberflächlichen Betrachtung des Falles zeichnet sich dieser durch eine Reihe interessanter persönlicher Verflechtungen aus: So ist etwa der derzeitige Obmann des SV Bad Aussee, Bundesrat Günther Köberl, der Schwager des langjährigen Obmanns und jetzigen Sprecher des Aufsichtsrates Josef Grill, von dem er im November 2007 direkt das Amt übernahm und der unbestrittener maßen lange Zeit – gemeinsam mit dem in unterschiedlichen Funktionen tätigen Pehringer (s.o.) - das zentrale Führungsduo des Vereins bildete. Bürgermeister Otto Marl, der seit November 2007 dem Aufsichtsrat des SV Bad Aussee angehört, war Ende der achtziger/ Anfang der neunziger Jahre – und damit auch zum Zeitpunkt des Zwangsabstiegs in die letzte Spielklasse – Obmann des Vereins. Der Sohn des Bürgermeisters, Gerald Marl, ist als Schriftführer und Pressesprecher nicht nur Mitglied des Vorstandes des SV Bad Aussee, sondern auch bei einer jener lokalen Banken beschäftigt, die Pehringer noch in der absoluten Endphase seines Lebens Kredit gewährten. Die langjährigen Kassiere des SV Bad Aussee sind bei einer anderen lokalen Bank beschäftigt, die Pehringer – teilweise unter deren Mitwirkung - ebenfalls im Laufe der Jahre Kredite in beachtlicher Höhe gewährten.
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Darstellung im Einzelnen Wirken Hans Pehringers beim SV Bad Aussee Hans Pehringer, der im Vereinsleben seines Heimatortes Bad Aussee stark präsent war (u.a. als langjähriger Obmann der Musikkapelle Bad Aussee und Kassier des Armbrustschützenvereins Unterkainisch), war über ungefähr 25 Jahre als Funktionär des SV Bad Aussee tätig. Seine – vom Verein gegenüber dem Steirischen Fußballverband, dem Österreichischen Fußballbund sowie der Österreichischen Bundesliga angegebenen – Funktionen reichten von Schriftführer über Sektionsleiter, „für die Kampfmannschaft zuständiges Vorstandsmitglied“ bis hin zu Sportdirektor und Manager. Zahlreiche Aussagen von Spielern, Trainern, Funktionären anderer Vereine und Spielervermittlern belegen eindeutig, dass Hans Pehringer über viele Jahre zentraler Vereinsverantwortlicher für die Belange der Kampfmannschaft war. Endgültig aus dem Verein zurück zog er sich offiziell im November 2007 (also erst knapp zwei Monate vor seinem Tod).
Diskussionen nach dem Ableben Hans Pehringers Während für seine Familie die Gründe für den Selbstmord zunächst völlig unklar waren traten ca. zwei Wochen nach seinem Tod Indizien zutage, die eindeutig einen Zusammenhang mit der Tätigkeit Pehringers beim SV Bad Aussee vermuten ließen: So hatte er über mehrere Jahre hinweg bei verschiedenen lokalen Banken Summen in beträchtlicher Höhe aufgenommen, welche – wie später festgestellt – eindeutig nicht in sein Privatvermögen oder das der Familie flossen. Als sich Ende Jänner 2008 deutliche Hinweise dafür ergaben, dass Pehringer in seiner Funktion als Kassier des Armbrustschützenvereins Unterkainisch über mehrere Jahre Gelder in ebenfalls beträchtlicher Höhe veruntreut haben dürfte – welche ebenfalls eindeutig nicht in das Privatvermögen geflossen waren – kam es schließlich auch zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Kriminalaußenstelle Niklasdorf) gegen eine Reihe von Personen im Umfeld des SV Bad Aussee. An erste Aussagen von Spielern, Trainern etc. anknüpfend, wonach Pehringer über Jahre hinweg – dem Anschein nach eindeutig für den Verein – bar Gelder ausbezahlt habe, wurden die Vereinsverantwortlichen des SV Bad Aussee von der Familie kontaktiert. In einer ersten Gesprächsrunde einigte man sich sodann grundsätzlich auf die Zahlung einer – zunächst bei € 50.000,- liegenden, dann auf € 60.000,- erhöhten – Abschlagszahlung. Diese sollte auf Vorschlag der Familie nicht ihr selbst zugute kommen, sondern zur – teilweisen – Entschädigung des Armbrustschützenvereins dienen.
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Nach weiteren zwei – im Beisein von Vertretern des Armbrustschützenvereins geführten - Gesprächsrunden (an deren erster auch Bürgermeister Otto Marl teilnahm), zog der SV Bad Aussee in der Person von Obmann Bundesrat Günther Köberl im Februar 2008 das ursprünglich gemachte Angebot dann aber plötzlich zurück und nimmt seit damals die Position ein, weder die derzeitige noch die frühere Vereinsführung trage irgendeine Verantwortung. Man habe von den Aktivitäten Pehringers nichts gewusst und hätte davon auch nichts wissen können, dieser habe ausschließlich als Einzelner gehandelt (Zweifel am statutengemäßen Zustandekommen des von Köberl als Basis erwähnten Vereinsbeschlusses zur Zurückziehung des Angebots konnten nie ganz ausgeräumt werden). Von der Familie Pehringer wurde auf den „Rückzug“ des SV Bad Aussee sofort mit der Ankündigung reagiert, man werde nun nicht eher ruhen bis alle Hintergründe des Falles restlos aufgeklärt sind. Dazu werde man alle zur Verfügung stehenden juristischen, medialen und sonstigen Mittel anwenden.
Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen Gegenstand der von der Kriminalpolizei geführten Ermittlungen war einzig und allein die Frage, ob bei einem gewissen Personenkreis – vor allem bei derzeitigen oder früheren Funktionären des SV Bad Aussee – Mitwisserschaft über die von Pehringer beim Armbrustschützenverein mutmaßlich begangene Untreue bestand. Ausgehend von den in Österreich – wie in allen entwickelten Rechtsstaaten – geltenden hohen Beweisanforderungen im Strafrecht konnte eine solche nicht – wie vom Gesetz gefordert – eindeutig nachgewiesen werden. Ausschließlich deswegen wurden die Ermittlungen im Sommer 2008 eingestellt. Eindeutig nicht davon berührt ist aber die Frage, ob Funktionäre des SV Bad Aussee (vor allem der bis November 2007 amtierende Obmann und jetzige Sprecher des Aufsichtsrates Josef Grill sowie die Kassiere) auf der Basis des Vereinsrechtes haftbar sind, weil sie Pehringers Tätigkeit nicht in ausreichendem Maße kontrolliert, sondern sich – möglicherweise – damit einfach abgefunden haben. Die Ermittlungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Eine Mitwisserschaft von Vereinsfunktionären an der mutmaßlich begangenen
Untreue konnte – wegen des hohen strafrechtlichen Beweisniveaus – bislang nicht nachgewiesen werden. 2. Die Rolle von Hans Pehringer als – nach innen und außen (gegenüber
Spielern, Trainern, Spielervermittlern, anderen Vereinen etc.) erkennbare – zentrale Ansprechperson des SV Bad Aussee für die Belange der Kampfmannschaft wurde außer Zweifel gestellt.
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3. Es wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass die von Pehringer bei Banken
aufgenommenen Mittel sowie die durch ihn mutmaßlich beim Armbrustschützenverein veruntreuten Gelder nicht in sein Privatvermögen oder das der Familie geflossen sind. 4. Entgegen den vehementen Behauptungen von Seiten des SV Bad Aussee,
Pehringer habe nie Geld „in den Verein gesteckt“, ergaben die Ermittlungen, dass er allein in den letzten, ungefähr 14 Monaten seines Lebens einen Betrag von ca. € 60.000,- für Zwecke des Vereins (Bezahlung von Spielergehältern bzw. Punkteprämien sowie von Trainingslagern, Leihgebühren, Spielerunterkünften etc.) ausgegeben hat. Der Verbleib der restlichen Mittel dürfte – wegen der mutmaßlich mangelhaften Beleglage beim SV Bad Aussee für die weiter zurück liegende Zeit (vgl. dazu auch die Ausführungen zur Sonderprüfung durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse) – schwer zu klären sein. 5. Vom früheren Obmann Josef Grill wurde zugegeben, dass er sich über
mehrere Jahre hinweg mit der Erklärung Pehringers zufrieden gegeben habe, die Gehälter, Punkteprämien, Unterkünfte etc. mehrerer Spieler würden von einem - nie namentlich genannten - „Privatsponsor“ getragen. Er selbst habe sich nie veranlasst gesehen, nach der Identität dieses „Privatsponsors“ – und damit nach der Herkunft der Mittel – zu fragen. Die Familie nimmt an, dass es sich beim ominösen „Privatsponsor“ um niemand anderen als Pehringer selbst gehandelt hat. Diese Annahme wird unter anderem dadurch gestützt, dass nach Angaben von Obmann BR Köberl dem SV Bad Aussee im April 2008 – ganz im Gegensatz zu der von ihm noch zu Jahresanfang getroffenen Feststellung, die RedZacLiga-Saison (bis Mitte Mai 2008) sei ausfinanziert – mit Stand Mitte März (also rund zwei Monate nach Pehringers Tod) plötzlich € 35.000,- fehlten, um ans Saisonende zu kommen. Die Vermutung liegt damit nahe, dass es gerade die Aktivitäten Pehringers waren, die den wohl bereits seit längerem chronisch finanzschwachen Verein in den letzten Jahren „über Wasser“ hielten. 6. Auffällig ist, dass bei einzelnen Banken, die Pehringer – teilweise auf der
Basis augenscheinlich mangelhafter Sicherheiten – Kredit gewährten, Funktionäre des SV Bad Aussee beschäftigt sind. 7. Als konkrete Konsequenz der Ermittlungen zeigte die Kriminalpolizei den SV
Bad Aussee bei der Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK) wegen des Verdachts an, dass der Verein in den vergangenen Jahren in beträchtlichem Ausmaß Steuern und Sozialversicherungsabgaben hinterzogen habe. Auf Basis dieser Anzeige wurde noch im Sommer 2008 eine Sonderprüfung durch die GKK eingeleitet.
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Sonstige Entwicklungen rund um den SV Bad Aussee seit dem Selbstmord Pehringers
Verlust der Bundesliga-Lizenz Bereits bevor der Abstieg aus der RedZac - Ersten Liga aus sportlichen Gründen feststand (Tabellenletzter mit nur 20 Punkten) wurde dem SV Bad Aussee von der Österreichischen Bundesliga die Lizenz entzogen. Dies hätte bedeutet, dass der Verein auch wenn er sportlich den Klassenerhalt geschafft hätte, in der Saison 2008/09 keinesfalls mehr in der zweithöchsten österreichischen Liga spielen hätte dürfen. Neben der – nach Bundesliga-Einschätzung – offenbar insgesamt tristen Finanzlage des Vereins dürfte dabei auch entscheidend gewesen sein, dass die Österreichischen Bundesliga durch die Tochter des Verstorbenen auf die im Anschluss an den Tod ihres Vaters aufgetretenen Diskussionen, die eingeleiteten kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie die feste Entschlossenheit der Familie hingewiesen wurde, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für eine Aufklärung der Affäre zu sorgen. Ausstieg von Sponsoren Nachdem im Sommer 2008 bereits ein mittelgroßer Sponsor ausgestiegen war, beendete einige Wochen später auch der bisherige Hauptsponsor, die Firma Harreither, sein Engagement beim SV Bad Aussee. Grund dafür war – wie Obmann Bundesrat Günther Köberl in einem vor dem LG Leoben von der Familie Pehringer angestrengten medienrechtlichen Verfahren zugab – die beständige „schlechte Presse“ im Gefolge des „Falls Pehringer“. Der einzige noch verbliebene größere Sponsor, die Firma Trenkwalder, dürfte sich mit dem Gedanken tragen, sein – bis Ende der (Regionalliga-)Saison 2008/09 befristetes Engagement beim SV Bad Aussee vorzeitig zu beenden. Eine Verlängerung über das Saisonende dürfte derzeit mehr als fraglich sein. Zusammen mit der Tatsache, dass ähnliches auch für einige der noch verbliebenen kleineren und mittleren Sponsoren gelten dürfte, könnte dies zu einer weiteren dramatischen Verschärfung der Finanzlage des Vereins führen.
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Offene Gehaltsforderungen von Spielern Entgegen anders lautender Behauptungen der Vereinsführung – auch gegenüber der Presse – stellte sich im Herbst 2008 heraus, dass der SV Bad Aussee (wohl auch in Folge des Wegfalls des „Privatsponsors“) doch noch beträchtliche Außenstände an Gehältern und Punkteprämien gegenüber Spielern aus der RedZac-Liga-Zeit hat. Nach Angaben des führenden Juristen der Spielergewerkschaft (Vereinigung der Fußballer – VdF) hat die Vereinsführung des SV Bad Aussee zugesagt, bis Jahresende 2008 diese mit ca. € 30.000,- bezifferte Gesamtschuld zu begleichen. Kurz darauf meinte dieser dann aber gegenüber der Presse, die als „kritisch“ eingeschätzte Lage des Vereins sei für die VdF derzeit gar nicht abschließend zu beurteilen, weil ständig neue Spieler – auch noch aus Regionalliga-Zeiten – Forderungen gegen den SV Bad Aussee anmeldeten. Auch in einem von einem früheren Spieler angestrengten - noch laufenden - Einzelverfahren vor dem LG Leoben behauptet der Verein, alle zugesagten Leistungen seien nicht vom SV Bad Aussee, sondern von dem in Eigenregie handelnden Pehringer in Aussicht gestellt worden… Sonderprüfung durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse Wie bereits erwähnt, wurde der SV Bad Aussee im Anschluss an die Ermittlungen der Kriminalpolizei von dieser wegen des Verdachts der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben bei der Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK) angezeigt. Diese leitete daraufhin noch im Sommer 2008 eine Sonderprüfung ein. In deren Zuge behauptete der SV Bad Aussee – wie viele Fußballvereine – dass die bei ihm in den vergangenen Jahren beschäftigten Spieler reine Amateure gewesen seien, nur Aufwandsentschädigungen bezogen hätten und daher – ebenso wie der Verein selbst – nicht der Abgabenpflicht unterliegen würden. Dagegen spricht nicht nur die Erfahrung der Krankenkassen mit Fußballvereinen (die zeigt, dass bereits in Ober- bzw. Landesligen teilweise Profibetrieb herrscht). Es sprechen konkret auch die Ergebnisse der kriminalpolizeilichen Ermittlungen dagegen, die zeigen, dass etliche Spieler – für Profis nicht überraschend – Einkommen um die € 2.000,- (oder mehr) im Monat bezogen. Da der Verein – im Unterschied zu der wegen der für diese Spielklasse geltenden Meldepflicht gut dokumentierten RedZac-Liga-Saison 2007/08 – für die (Landesliga- und Regionalliga-)Jahre 2004 bis 2007 angeblich keinerlei Belege vorweisen kann, wird es für diesen Zeitraum zu einer Einschätzung des SV Bad Aussee durch die GKK kommen müssen. Der Steirischen Fußballverband, welcher über die für eine solche Schätzung notwendigen An- und Abmeldedaten von Spielern verfügt, ist – nicht zuletzt durch die Österreichischen Bundesliga – über den Fall informiert und hat seine Bereitschaft zur vollen Kooperation mit der GKK signalisiert.
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Seit Herbst 2008 ist auch das als Aufsichtsbehörde der GKK fungierende Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, in den Fall involviert. Die Prüfung ist derzeit dem Vernehmen nach noch nicht abgeschlossen. Dies ist insofern von Bedeutung, als eine (unter Umständen empfindliche) Nachzahlung an die GKK zusammen mit alten Verbindlichkeiten, offenen Spielerforderungen und dem Ausstieg von Sponsoren - das Risiko einer Insolvenz des SV Bad Aussee weiter erhöhen könnte. Medienrechtliches Verfahren der Familie Pehringer gegen den Verein In einer im Anschluss an einen Presse-Artikel auf der Homepage des SV Bad Aussee veröffentlichten Erklärung der Vereinsführung behauptete diese unter anderem, Hans Pehringer sei nie in einer verantwortlichen Vereinsfunktion tätig gewesen und habe auch nie Mittel für Zwecke des Vereins aufgewendet. Vor allem auf der Basis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurde der SV Bad Aussee in einem von der Familie Pehringer angestrengten medienrechtlichen Verfahren vor dem LG Leoben mittels Vergleich zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtet, in der festgehalten wird, dass beides sehr wohl der Fall war. Zur Frage, ob diese rechtskonform veröffentlicht wurde, ist derzeit noch ein weiteres Verfahren der Familie gegen den Verein (Streitwert: 20.000,- €) anhängig.
Unmittelbare Konsequenzen für die Familie Da zunächst alle – nach Meinung der Familie eindeutig für Zwecke des SV Bad Aussee aufgewendeten – privat aufgenommenen bzw. veruntreuten Mittel dem Nachlass des Verstorbenen angelastet wurden, wurde über diesen im Juni 2008 ein Konkursverfahren eröffnet. Wegen der unabsehbaren Länge der zu erwartenden Verfahren vertrat der bestellte Masseverwalter die Ansicht, dass es besser sei, das Konkursverfahren rasch zu einem Abschluss zu bringen, um dann der Familie die Möglichkeit zu geben, selbst gegen den SV Bad Aussee zivilrechtlich vorzugehen. Damit stand die Familie sehr schnell vor der Herausforderung, das – im Wesentlichen die Aktiva des Nachlasses darstellende – Wohnhaus des Verstorbenen (samt Liegenschaft) in der Familie zu erhalten. Dank eines beispiellosen Schulterschlusses aller Familienmitglieder und professioneller anwaltlicher Vertretung war es schließlich gegen Jahresende 2008 möglich, Haus und Liegenschaft aus der Konkursmasse zu erwerben. Dadurch konnte verhindert werden, dass neben den unermesslichen menschlichen Verlust auch noch jener des Wohnhauses der Witwe und der Tochter des Verstorbenen tritt.
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Noch kurz vor der entscheidenden Bieterversammlung vor dem LG Leoben meldete sich der Leger eines Konkurrenzangebotes, ein im Ausseerland tätiger – immer wieder in der „Altherren-Mannschaft“ des SV Bad Aussee spielender – Immobilienmakler bei der Familie mit der unverhohlenen Drohung, er werde so lange mit bieten bis der Familie „die Luft ausgehe“, wenn diese nicht damit aufhöre, die Hintergründe des „Falls Pehringer“ ans Tageslicht zu bringen. Ein am nächsten Tag erschienener weiterer Presse-Beitrag („Konkurs: Familie kämpft um ihr Heim“) dürfte ihm schließlich aber die Sache „zu heiß“ haben werden lassen… Neben dem Erhalt des Hauses ist für die Familie das wichtigste Ergebnis des Konkursverfahrens, dass der Armbrustschützenverein Unterkainisch – dessen Vereinsführung sowie der Großteil der Mitglieder in bewundernswerter Loyalität zur Familie gestanden sind – nach Anerkennung der Forderung durch die Familie als größter Gläubiger aus diesem hervorgeht. Dies führt dazu, dass der Verein nun in etwa in Höhe der seinerzeit vom SV Bad Aussee angebotenen Zahlung entschädigt wird.
Mutmaßlicher Ablauf der Ereignisse nach Einschätzung der Familie Es ist unbestreitbar, dass der SV Bad Aussee unter der sportlichen Hauptverantwortung von Hans Pehringer seit dem Zwangsabstieg in die letzte österreichische Spielklasse Anfang / Mitte der neunziger Jahre (unter Obmann Otto Marl) einen beispiellosen Aufstieg bis in die zweithöchste österreichische Liga hinter sich brachte (2000: Aufstieg in die steirische Landesliga; 2005: Aufstieg in die Regionalliga Mitte; 2007: Aufstieg in die RedZac Erste Liga). Als finanziellen Hintergrund dieser Erfolgsgeschichte vermuteten viele Experten fälschlicherweise das Engagement des über viele Jahre als Präsident bzw. (anschließend) Aufsichtsratspräsident des SV Bad Aussee tätigen deutschen Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt (s. dazu weiter unten). In diesem sahen viele ein dem Wirken von Mäzenen wie Frank Stronach, Dietrich Mateschitz oder Richard Trenkwalder bei anderen österreichischen Fußballvereinen vergleichbares Phänomen. Dass dies – wenn auch von Hundt intern so nie in Aussicht gestellt – tatsächlich nicht der Fall war, dürfte für die verhängnisvolle Entwicklung des Vereins in den Jahren 2000 bis 2007 mitentscheidend gewesen sein. Die nicht zuletzt auch auf die beständige Forderung Hundts nach maximalem sportlichen Erfolg zurückgehenden gestiegenen Ansprüche, die – in den immer spielstärkeren Ligen – zur Anstellung immer teurerer (Profi-)Spieler führten, dürften – wegen des Ausbleibens entsprechend potenter Sponsoren – eine sich immer mehr verschärfende finanzielle Schieflage des SV Bad Aussee mit sich gebracht haben.
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Bereits früher war im Ort verschiedentlich zu hören, dass der Verein bei Banken keine Kredite erhalte, sich daher ausschließlich aus – offenbar nicht ausreichenden Sponsorengeldern finanzieren müsse und bereits mehrmals vor dem „Aus“ gestanden sei. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, warum sich Hans Pehringer, der seit frühester Jugend emotional eng mit dem SV Bad Aussee verbunden war, veranlasst gesehen haben mag, sein „liebstes Kind“ durch legale (wenn auch verantwortungslose) bzw. illegale Aktivitäten wenigstens noch für einige Zeit „am Leben“ zu erhalten. Auch wenn ihm dies am Ende sein eigenes kosten sollte… Dieser Umstand konnte nach der festen Ansicht der Familie – vgl. dessen Ausführungen zum „Privatsponsor“ in den Ermittlungen – zumindest dem langjährigen Obmann Josef Grill nicht verborgen geblieben sein. Dieser war nicht nur Pehringers Nachbar, sondern bildete – wie viele in Aussee wussten – mit diesem gemeinsam das weitgehend intransparent und chaotisch agierende zentrale Führungsduo des SV Bad Aussee. Es gibt gewisse Indizien dafür, dass von Seiten der Vereinsführung – anstelle etwa Präsident Hundt mit der Forderung nach Vermittlung weiterer Sponsoren stärker in die Pflicht zu nehmen – versucht wurde, der Krise des SV Bad Aussee - sowie mutmaßlich auch jener von Pehringer selbst - auf andere Weise abzuhelfen: Bereits unmittelbar nach dem Aufstieg in die RedZac Erste Liga kam es zu - auch von der Presse kommentierten - Verhandlungen über den Verkauf der soeben erworbenen BundesligaLizenz an den – im Gefolge eines Lizenzentzugs in die Regionalliga zwangsrelegierten – GAK. In diesen soll es - nach Andeutungen von Pehringer selbst - zunächst um einen Betrag von € 500.000,-, später von € 300.000,- gegangen sein. Auffallend ist, dass Pehringer Ende Juli 2007 unmittelbar nach dem Scheitern dieser Verhandlungen (das er gegenüber der Familie andeutungsweise mit den Worten „Grill ist wieder umgefallen…“ kommentierte) einen ersten Selbstmordversuch unternahm. Zu einem zweiten – statutenmäßig wohl fragwürdigen – Versuch, die Lizenz „los zu werden“, kam es dann im Herbst/ Winter 2007/08: Damals ging es in – nach Angaben von mehreren Personen – auf Seiten des SV Bad Aussee von Ex-Obmann Grill geführten Verhandlungen darum, die Bundesliga-Lizenz für einen angeblich wesentlich höher als im Sommer liegenden Betrag an den MAGNA-Konzern von Frank Stronach zu verkaufen. Dass sich dieser schlussendlich rund um das Wochenende 5./6. Jänner 2008 aus verschiedenen Gründen dazu entschloss, nicht die Bundesliga-Lizenz des SV Bad Aussee, sondern jene des – ebenfalls bislang in der RedZac Ersten Liga spielenden – SC Schwanenstadt zu erwerben, ist nach einer fachjournalistischen Einschätzung eindeutig der Grund dafür, warum Pehringer ausgerechnet am darauf folgenden Montag (7. Jänner 2008) Selbstmord beging.
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Insgesamt ergibt sich für die Familie das Bild, dass seitens der Vereinsführung des SV Bad Aussee – vor allem des früheren Obmanns und der Kassiere – zumindest potenzielles Wissen über die eigene starke finanzielle Involvierung Pehringers in die Vereinsaktivitäten bestand. Dies umso mehr als z.B. einzelne frühere Spieler bzw. Trainer angaben, sie hätten bei den – bei einer lokalen Bank angestellten – Kassieren des SV Bad Aussee zeitweise nur dann Geld erhalten, nachdem sie sich vorher auf dem Gemeindeamt die Unterschrift Pehringers geholt hatten; somit also die Vermutung nahe liegt, es könnte sich um eine – auch den Kassieren bekannte – Abhebung vom Privatkonto Pehringers und nicht vom Vereinskonto gehandelt haben. Da der Vereinsführung wohl nicht so viel Naivität unterstellt werden kann, anzunehmen, in der dritt- bzw. zweithöchsten österreichischen Liga würden Amateurgehälter bezahlt und diese außerdem nach dem Vereinsrecht zu jedem Zeitpunkt wissen muss, aus welchen Quellen die zur Finanzierung der Vereinsaktivitäten herangezogenen Mittel stammen, wird die Familie nicht ruhen, diese Verantwortung einzufordern. Sie wird insbesondere versuchen, jene von der Kriminalpolizei nachgewiesenen knapp € 60.000,- die Pehringer in seinen letzten 14 Lebensmonaten für Vereinszwecke aufgewendet hat, auf zivilrechtlichem Wege vom SV Bad Aussee zurück zu erhalten.
Wiederholte Veränderung der Argumentationslinie des SV Bad Aussee Als (defensive) Generallinie ist erkennbar, dass die Vereinsverantwortlichen sowohl gegenüber den Behörden als auch gegenüber der Familie Pehringer sowie den Medien immer nur zugestanden haben, was zuvor bereits zweifelsfrei erwiesen wurde. So meinte etwa ein Journalist: „Interessant ist, dass die SV-Leute zuerst immer alles heftig abstreiten, was Sie mir erzählen, bis sich dann einige Wochen bis Monate später herausstellt, dass es doch stimmt…“ Hatte es anfangs – auch in einer Erklärung auf der Homepage (s.o.) – von Seiten des SV Bad Aussee geheißen, Pehringer sei nie in verantwortlicher Vereinsposition tätig gewesen (absurderweise wurde sogar behauptet, er sei „Spielervermittler“ gewesen!), wurde – unter dem Druck des Ergebnisses der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und des vor dem LG Leoben geschlossenen Vergleichs (s.o.) - die Linie dahingehend geändert, dass man ab dann sagte, es könne schon so gewesen sein, aber man habe davon jedenfalls nichts gewusst. Eine vor allem am Anfang subtil eingesetzte Argumentationslinie war es, die Vorgänge so dar zu stellen, als sei Pehringer von einigen - vor allem ihm emotional nahe stehenden – Spielern und deren Beratern ausgenützt worden.
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Dies wurde von der Familie immer als oberflächliche Schutzbehauptung zurück gewiesen: Dank seiner – auch nach außen dokumentierten - Rolle war Pehringer für diesen Personenkreis (aber z.B. auch Vertreter anderer Fußballvereine) klar als zentraler Ansprechpartner des SV Bad Aussee für alle Belange der Kampfmannschaft erkennbar. Zu keinem Zeitpunkt gab es also für diese einen Grund, daran zu zweifeln, dass die durch Pehringer zur Auszahlung gelangenden Gelder solche des Vereins waren. Auch dass diese oftmals bar (sozusagen „schwarz“) ausgezahlt wurden, musste keine Zweifel nähren, da dies eine im österreichischen Fußball leider gängige Praxis ist. Es liegt wohl einzig in der Verantwortung der Vereinsführung, immer über die Höhe der durch Vereinsverantwortliche eingegangenen Verpflichtungen gegenüber tatsächlich beim Verein tätigen Spielern sowie deren Erfüllung Bescheid zu wissen. Offensichtlich auf Geheiß des neu bestellten anwaltlichen Vertreters des SV Bad Aussee, der – noch vor seiner Bestellung – gegenüber einem Familienmitglied düstere Andeutungen über die angeblich weit über die Person Pehringers hinausgehende Dimension des Falles gemacht hatte, hat die Vereinsführung erneut die Argumentationslinie modifiziert: Sie gibt nun zwar zu, dass Pehringer für die Belange der Kampfmannschaft zuständig gewesen sei. Er habe aber – neben den von der Vereinsführung „abgesegneten“ Spielerverträgen teure Nebenvereinbarungen geschlossen, von denen niemand im SV Bad Aussee wusste. Er habe quasi ein auf einen Amateurbetrieb ausgerichtetes „Limit“ gesetzt erhalten, das er immer wieder ohne Befassung der Vereinsführung überschritten habe. Die Familie Pehringer ist entschlossen, auch diese Argumentation der Vereinsführung zu widerlegen. Diese Behauptung widerspricht nicht nur jeder Lebenserfahrung (s.o.), sondern auch der im Vereinsrecht vorgesehenen Verantwortung. Sie dürfte lediglich den Zweck verfolgen, vom eigenen Kontrollversagen, Wegschauen und „einfach Geschehen-lassen“ durch die Vereinsleitung abzulenken.
Rolle von Bürgermeister Otto Marl Nach Angaben eines Ausseer Polizeibeamten hat sich Bürgermeister Otto Marl noch am gleichen Abend des Selbstmordes von Hans Pehringer – ohne vorher etwa zunächst die Familie zu kontaktieren - auf dem Posten Bad Aussee danach erkundigt, ob dieser in einem allfälligen Abschiedsbrief Andeutungen über Vorgänge beim SV Bad Aussee gemacht habe. Die Hintergründe für diese Frage Marls lagen vorerst völlig im Dunkeln. Das Büro des Verstorbenen wurde vom Bürgermeister zunächst unter „Verschluss“ gehalten. Der Kriminalpolizei wurde erst ca. 14 Tage nach dem Tod, der Familie – obwohl sie dies immer wieder verlangt hatte – erst noch ungefähr eine weitere Woche später Zugang zu den in den Amtsräumlichkeiten aufbewahrten bzw. zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Privatgegenständen und Vereinsbelegen gewährt.
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In einem von ihm erbetenen persönlichen Gespräch mit einem Familienmitglied Ende Jänner 2008 zeigte sich Marl über die Aktivitäten Pehringers gleichermaßen überrascht wie bestürzt. Dieser habe offenbar ein – zumindest ihm bis zu seinem Tode unbekanntes „zweites Gesicht“ gehabt. Quasi zur Untermauerung wartete Marl mit einigen Rechnungen auf: Diesen zufolge habe Pehringer in seiner Eigenschaft als bei der städtischen Entwicklungs- und Infrastruktur-KEG (deren Geschäftsführer der Bürgermeister ist) angestellter Stadionverwalter eigenmächtig bei mehreren Firmen Leistungen in Auftrag gegeben. Der Gesamtrechnungsbetrag, welcher etwa Leistungen wie die Lieferung eines Kunstrasenbelags und einer Sprenkelanlage für einen Trainingsplatz umfasste, belief sich überschlagsweise auf über € 100.000,-. Die Rechnungen seien erst im Zuge der Aufarbeitung des Büros (s.o.) aufgetaucht, Pehringer habe – auch hier wieder – an allen Zuständigen (der Stadtgemeinde bzw. der KEG) vorbei agiert. Auffällig ist, dass die erwähnten Rechnungen – trotz ihrer beträchtlichen Höhe – in allen nach dem Tode Pehringers geführten Verfahren (s.o.) nie mehr aufgetaucht sind… Das Treffen schloss mit der bemerkenswerten Feststellung des Bürgermeisters, es könne nicht so sein, dass nun die gesamte Verantwortung für die Situation dem Nachlass - und damit der Familie - überantwortet werde, während einzelne Verantwortliche des SV Bad Aussee völlig unbehelligt bleiben sollten. Bemerkenswert ist diese Feststellung insbesondere im Lichte der bei der zweiten Verhandlungsrunde von Familie und Armbrustschützenverein mit dem SV Bad Aussee– an der er teilnahm – plötzlich radikal geänderten Linie des Bürgermeisters. Bei dieser Gelegenheit stellte er sich plötzlich völlig auf die Seite des SV Bad Aussee und behauptete fortan, es bestehe keinerlei Grund daran zu zweifeln, dass Pehringer als – offensichtlich „übergeschnappter“ – Einzeltäter gehandelt habe. Weitergehende Fragen seien damit nicht mehr zu stellen. Tatsächlich hat der Bürgermeister – abgesehen von halbherzigen Bemühungen, zu einer Versöhnung zwischen Familie und Verein beizutragen – auch in den folgenden Monaten keine nennenswerten Anzeichen mehr gezeigt, diese Linie zu überdenken. Es liegt auf der Hand, dass diese so überraschende Haltungsänderung Anlass zu vielfältigen Mutmaßungen gibt, warum auch auf Seite des Bürgermeisters ein Interesse bestehen könnte, die Vorgänge beim SV Bad Aussee als Handlungen eines Einzeltäters erscheinen zu lassen. Alle Vermutungen kreisen dabei um mögliche Querverbindungen zwischen der Stadtgemeinde Bad Aussee bzw. der städtischen Entwicklungs- und Infrastruktur-KEG und dem SV Bad Aussee. Hartnäckig halten sich – bald wohl auch die Medien beschäftigende – Gerüchte, es habe zu einzelnen den SV Bad Aussee sowie den Fußball in Aussee insgesamt (vor allem das Panoramastadion) betreffenden Zahlungen keine ausreichend rechtlich gedeckten Beschlüsse (des Stadtrates bzw. des Gemeinderates) gegeben.
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Diese seien vielmehr möglicherweise im Rahmen der in Gemeindebesitz stehenden, aber privatwirtschaftlich organisierten Entwicklungs- und Infrastruktur-KEG abgewickelt worden. In diesem Zusammenhang steht der Bürgermeister etwa vor der Herausforderung darzulegen, auf welche Weise die Bezahlung der – nach verlässlichen Angaben ca. € 300.000,- kostenden und durch die Zuzahlung des Landes Steiermark in Höhe von angeblich € 80.000,- damit nur teilweise abgedeckten – Flutlichtanlage gedeckt ist. Deren Installation war unter anderem eine Voraussetzung für die Kommissionierung des Panoramastadion durch die Österreichischen Bundesliga im Herbst 2007. Der ca. € 4.000,- kostende Einbau eines für die Lizenzierung ebenfalls notwendigen „Spielertunnels“ zählt jedenfalls erwiesenermaßen zu jenen Vereinsverpflichtungen, welche Hans Pehringer im Sommer 2007 „privat“ übernommen hat… Nicht verstummen wollen auch jene Stimmen, die es für möglich halten, auch eine von verschiedener Seite immer wieder angedeutete „Gemeinde-Haftung“ für den Fall einer Insolvenz des SV Bad Aussee könnte nicht in Form eines formalen Beschlusses der nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung dafür zuständigen Organe (vor allem des Gemeinderates), sondern in Form einer – noch nicht näher substantiierbaren – Zusage der Entwicklungs- und Infrastruktur-KEG übernommen worden sein. Während sich diese Frage wohl nur - bzw. erst - im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vereins klären wird lassen können, erscheint es jedenfalls als eine gegenüber der Öffentlichkeit schnellstmöglich zu erledigende Aufgabe, endlich Licht in die Aktivitäten einer im Eigentum der Gemeinde stehende Konstruktion zu bringen, für deren Verluste – vgl. den so genannten „Fall Trieben“ – letztendlich die Allgemeinheit haftet. Ein versteckter Hinweis dafür, dass es tatsächlich eine „Gemeinde-Haftung“ geben könnte und Pehringer – nach dem Scheitern der Lizenz-Verhandlungen mit MAGNA - den Bürgermeister auf deren Einlösung angesprochen haben und von diesem zurück gewiesen worden sein könnte, mag in der Andeutung des Verstorbenen in seinem Abschiedstelefonat mit seiner Mutter liegen, er habe sich nie vorstellen können, „dass ihn Marl so hängen lasse…“ Immer wieder führten in den Ermittlungen zutage getretene Umstände auf die Diskussionen rund um die Errichtung des Panoramastadion im Jahr 2003 zurück. Gegen den ursprünglich eher zögerlichen Bürgermeister war dieses damals auf Druck maßgeblicher Funktionäre des SV Bad Aussee – vor allem von Präsident Dieter Hundt, der drohte sich andernfalls aus allen Funktionen zurück zu ziehen – errichtet worden. Grund für die Bedenken des Bürgermeisters dürfte damals die Einschätzung gewesen sein, dass die (erneute) Zurverfügungstellung so beträchtlicher Mittel für den örtlichen Fußballverein wegen anderer, für die Gemeinde wohl dringenderer Projekte, in der Öffentlichkeit wohl wenig populär sein werde.
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Außerdem aber wohl auch die Annahme, dass es am ins Auge gefassten Standort nicht möglich sein werde, ein der Steiermärkischen Bauordnung entsprechendes rechtskonformes Bewilligungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Tatsächlich wurde dann ja auch – wegen Nicht-Abhaltung eines solchen Verfahrens – gegen den Bürgermeister eine Anzeige nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) eingebracht. Nachdem nach Fertigstellung des Stadions ein Bewilligungsverfahren „nachgeholt“ worden war, wurde dann aber – trotz kriminalpolizeilicher Ermittlungen – von der Staatsanwaltschaft ohne Angabe weiterer Gründe kein Strafverfahren eingeleitet. Als einzige sichtbare Konsequenz kam es zur Beendigung des Dienstverhältnisses des damaligen Stadtbaudirektors, der darauf hin Bad Aussee verließ…
Rolle von Präsident Dieter Hundt Seit Beginn der neunziger Jahre in Bad Aussee ansässig, wuchs der deutsche Arbeitgeberpräsident – anfangs gerade auch unter Vermittlung der Familie Pehringer im Laufe der Zeit mehr und mehr in die örtliche Gemeinschaft des Ausseerlandes hinein. Zunächst noch als Bereicherung des Ortslebens empfunden, begann das zunehmend selbstbewusste und Besitz ergreifende Auftreten der Neuzuzügler aus Deutschland viele Bewohner der Region an jenes der in Felix Mitterers legendärer „Piefke-Saga“ geschilderten Charaktere zu erinnern. Es ist ein der Familie gewiss nicht zu ersparender Vorwurf, auch selbst allzu lange dazu beigetragen zu haben, dass dem Präsidenten über so lange Zeit praktisch das gesamte Ausseerland (bzw. zumindest dessen Vereinswelt) als schmucke Bühne für dessen eitle Selbstpräsentation zur Verfügung stand. Wesentlichster Ausdruck seiner Einbindung in das Vereinsleben des Ausseerlandes war und ist die von Hundt – paradoxerweise seinerzeit über Vorschlag von Hans Pehringer – übernommene Funktion als Präsident sowie – seit November 2007 – Aufsichtsratspräsident des SV Bad Aussee. Pehringer war als persönlicher Freund die Fußballbegeisterung Hundts bekannt, welche ihren Ausdruck ja bis heute in dem von ihm bekleideten Amt als Aufsichtsratspräsident des VfB Stuttgart findet. Während Hundt selbst nie in Aussicht gestellt hat, eigene Mittel in den SV Bad Aussee zu investieren, war aber jederzeit klar, dass sein Beitrag als in den Spitzenkreisen der Wirtschaft dennoch bestens vernetzter Präsident darin liegen sollte, dem Verein finanzkräftige Sponsoren zu vermitteln. Dies dürfte zu Beginn seiner Tätigkeit durchaus funktioniert haben, was unter anderem in der Gewinnung des Hauptsponsors max0676 seinen Ausdruck fand (immerhin ein Unternehmen, in dessen Mutterunternehmen Deutsche Telekom Hundt über viele Jahre zu den Aufsichtsräten zählte).
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Auch ein eigener – durchaus finanzkräftige Mitglieder umfassender – „VIP-Fanclub“ wurde ins Leben gerufen, dessen Zielsetzung es sein sollte, vor allem die Jugendarbeit des Vereins tatkräftig zu unterstützen. Im Laufe der folgenden Jahre – gerade als die Vereinsarbeit infolge des sportlichen Erfolges immer teurer zu werden begann – scheint es Hundt (wie Pehringer und Grill öfters andeuteten) dann aber immer weniger gelungen zu sein, potente Sponsoren „an Land zu ziehen“. Es begann damit das Missverhältnis zwischen der einerseits enger werdenden Finanzlage des Vereins und der beständigen Forderung des Präsidenten nach weiterem sportlichem Erfolg („Wir müssen rauf!“) andererseits immer krasser zu werden. Verstärkt wurde dieser Eindruck durch das vom Präsidenten zunehmend an den Tag gelegte allürenhafte Auftreten (Anschaffung eines eigenen erhöhten „Präsidenten-Sessels“, Einrichtung eines eigenen „Präsidenten-Stüberls“ im VIP-Club des Stadions usw.). Auch vom „VIP-Fanclub“ – geschweige denn einer finanzkräftigen Unterstützung durch diesen – war nichts mehr zu bemerken… Keinem Bewohner der Region sowie eigentlich Niemandem, der die Berichterstattung der lokalen und regionalen Medien einigermaßen aufmerksam verfolgte, konnte verborgen bleiben, in welchem Maße Präsident Hundt – zumeist zünftig in der Lederhose gewandet – in den vergangenen Jahren seine Rolle als unumstrittenes Aushängeschild und mediale Galionsfigur des SV Bad Aussee zur Eigenpräsentation zu nutzen wusste. Man denke dabei nur an Besuche bedeutender Persönlichkeiten im Panoramastadion, wie etwa jenen des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel im Sommer 2004. Umso mehr steht diese öffentlich wahrgenommene Rolle in einem Missverhältnis zu dem von Hundt seit dem Ableben Pehringers an den Tag gelegten Verhalten: Während die Familie Pehringer – was man auch könnte – Dieter Hundt nie vorgeworfen hat, dass er sich in den langen Jahren seiner Präsidentschaft offensichtlich nie genauer nach der wirklichen Finanzlage des SV Bad Aussee erkundigt hat, hat sie sich unmittelbar nach dem Auftauchen erster Verdachtsmomente mit der Bitte um Aufklärung an ihn in seiner neuen Eigenschaft als Präsident des Aufsichtsrates (und damit oberstes Aufsichtsorgan) gewandt. Von der Familie über Monate hinweg telefonisch, per E-Mail sowie Einschreiben dringend um sein Einschreiten gebeten, reagierte der Präsident nicht und ließ schließlich erst im Juni 2008 – offensichtlich als Reaktion auf den Anruf einer recherchierenden Pressejournalistin – per Anwaltsbrief wissen, er werde und könne die Vorgänge beim SV Bad Aussee nicht kommentieren, da er „niemals eine Funktion im Vereinsvorstand ausgeübt“ habe.
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Das von Hundt an den Tag gelegte Verhalten zeichnet sich wohl durch eine grobe Missachtung aller Vorschriften über Sinn und Aufgabe eines Aufsichtsrates aus, was gerade bei einem Spitzenrepräsentanten der Wirtschaft durchaus verwundert. Außerdem dürfte es auch punkto Moral nicht gerade als bestechend empfunden werden. Dieses bittere Urteil wird auch dadurch nur teilweise gemildert, dass es offensichtlich von Seiten anderer Vereinsfunktionäre des SV Bad Aussee – aus Nachlässigkeit oder Furcht – unterlassen wurde, den Präsidenten in einer diesem hohen Amt angemessenen Weise in die Pflicht zu nehmen.
Beurteilung des Falles durch die Österreichische Bundesliga Offiziell über den Fall informiert wurde die Österreichischen Bundesliga erstmals durch ein Schreiben der Tochter des verstorbenen Hans Pehringer. In diesem informierte sie die Lizenzbehörde nicht nur über die nach dem Tod ihres Vaters aufgetretenen Diskussionen, sondern auch die Entschlossenheit der Familie, für eine Aufklärung aller Hintergründe der Affäre zu sorgen. Dies mag neben der insgesamt wohl tristen Finanzlage des Vereins mit dazu beigetragen haben, dass dem SV Bad Aussee vom Lizenzkomitee die Spielberechtigung für die Saison 2008/09 entzogen wurde. Die Bundesliga hat aber – insbesondere in der Person ihres Vorstands - auch nach dem Abschluss des Lizenzverfahrens die weitere Entwicklung des Falls mit Interesse verfolgt. Grund dafür ist, dass man nicht nur den Versuch, die Affäre einzig und allein auf Kosten der Familie des verstorbenen Fußballfunktionärs zu „bereinigen“, als hochgradig unfair betrachtet. Vielmehr sieht man die Vorgänge beim SV Bad Aussee in den vergangenen Jahren als leider typisches Beispiel für die bei vielen österreichischen Fußballvereinen in wirtschaftlicher Hinsicht noch immer vorherrschenden Verhältnisse. Wegen des besonders tragischen Ausgangs des Falles betrachtet man diesen auch als abschreckendes Bespiel für viele andere „Hobby-Fußball-Funktionäre“, die – ähnlich wie Pehringer – Gefahr laufen, sich in ihrem ehrenamtlich ausgeübten Engagement in immer undurchschaubarere finanzielle Wagnisse zu begeben, mit deren Bewältigung sie dann von den eigentlich zuständigen Vereinsverantwortlichen letztlich allein gelassen werden. Aus all diesen Gründen sieht die Österreichischen Bundesliga im „Fall Pehringer“ vor allem auch einen Anknüpfungspunkt für die von ihr – schon lange betriebene – Einführung einer Art von Lizenzierungssystem auch für Landes- und Regionalligen. Selbst der neue Sportminister hat sich jüngst in diese Richtung geäußert, als er in einem Presse-Interview sinngemäß meinte, er habe im so genannten „Amateurbereich“ den Eindruck, dass sich viele dort tätige Funktionäre der von ihnen letztlich zu verantwortenden Summen gar nicht bewusst seien…
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Behandlung des Falles in den Medien Da es sich bei Hans Pehringer um einen langjährigen Funktionär eines damals immerhin noch in der zweithöchsten österreichischen Liga spielenden Vereins handelte, verwundert es nicht, dass über seinen überraschenden Freitod auch in den wichtigsten lokalen und regionalen Medien (vor allem „Kleine Zeitung“ und „Kronen Zeitung“) berichtet wurde. Im Laufe der folgenden Monate begann sich der Schwerpunkt der medialen Berichterstattung über den Fall auf die mutmaßlichen Hintergründe der dem Selbstmord wohl zugrunde liegenden Affäre zu verschieben. Besonders gilt dies für die von einem – über reichlich Erfahrung in der Berichterstattung über österreichische Fußball-Skandale verfügenden – „KURIER“-Journalisten verfassten Beiträge. Im Juni 2008 machte schließlich sogar das renommierte Nachrichtenmagazin „Profil“ den „Fall Pehringer“ zum Gegenstand eines Zwei-Seiters. Neben der Darstellung der Rolle von Präsident Hundt (s.o.) wurde in diesem vor allem auch die Aussage des früheren Obmanns Grill wieder gegeben, er denke, es sei einfach Pehringers „Privatvergnügen“ gewesen, Fußballspieler zu bezahlen… In allerletzter Zeit scheint sich der Interessenschwerpunkt der regionalen Medien nun mehr und mehr auf die Frage von möglichen Verflechtungen zwischen Stadtgemeinde und Fußballverein, das Prüfverfahrens durch die GKK sowie die Möglichkeit einer sich anbahnenden Insolvenz des SV Bad Aussee und die in diesem Falle dann wohl schlagend werdenden haftungsrechtlichen Fragen zu verschieben.
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Kommentar zur ARF-Berichterstattung
Die Reaktionen oder Nichtreaktionen der Funktionäre des SV Bad Aussee bzw. von Bürgermeister Otto Marl auf das vorliegende Papier zeigen, dass man offensichtlich Nichtwillens oder in der Lage ist, sich inhaltlich mit den erhobenen Vorwürfen auseinanderzusetzen. Statt mit Argumenten den nicht grundlos gemachten Anschuldigungen entgegenzutreten, wird plump immer wieder nur in sehr allgemeiner Form von Verleumdungen gesprochen. Angesichts der sich zuspitzenden Lage des Vereins sowie der zu erwartenden medialen Berichterstattung wird der SV Bad Aussee mit dieser „Taktik“ wohl kaum auf Dauer durchkommen….. Bemerkenswert ist aber, dass es der Vereins- bzw. der Gemeindeführung offensichtlich möglich ist, auf der Homepage des Ausseer Regionalfernsehens ARF (bei dessen Geschäftsführer) ohne jegliche Recherchen abgegebene Stellungnahmen in Auftrag zu geben. Auch eine solche „Hofberichterstattung“ wird aber nicht verhindern können, dass schlussendlich die augenscheinlich für einige Herrschaften unangenehme Wahrheit ans Tageslicht kommt!
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