Bab 06-09

  • May 2020
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Juni 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde, vier Jahre Große Koalition, vier Jahre Regieren mit den Schwarzen waren nicht immer leicht. Aber wenn man einen Strich unter die Arbeit zieht, können wir mehr als zufrieden sein, ja sogar stolz auf unseren Anteil an der Regierungspolitik. Wir haben der Großen Koalition unseren sozialdemokratischen Stempel aufgedrückt. Wer hätte denn vor vier Jahren gedacht, dass wir das Elterngeld nach den Plänen von Renate Schmidt gegen die

Union durchsetzen können? Wer hätte gedacht, dass wir einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr gegen die Strukturkonservativen erreichen? Wer hätte gedacht, dass wir die Erbschaftssteuer retten und die Gewerbesteuer stärken können? Wer hätte es für möglich gehalten, dass wir einen Mindestlohn für über drei Millionen Beschäftigte erreichen und den Ausbildungspakt weiter fortführen können? Wer hätte es für möglich gehalten, dass wir das BAföG zum einen retten und dann auch noch erhöhen können? Und niemand hätte damit gerechnet, dass wir die Union zur Begrenzung von Managergehältern und zur Bekämpfung von Steueroasen drängen könnten.

Inhalt

Kurzum: Unsere Arbeit in der Großen Koalition hat sich gelohnt. Wir müssen unsere Erfolge offensiv und selbstbewusst vertreten. Denn niemand kann erwarten, dass das andere für uns tun. Wir haben viel erreicht für unser Land. Jetzt, in den nächsten Wochen und Monaten kommt es darauf an, dass wir viel erreichen für unsere Partei.

Ich wünsche Ihnen und Euch einige erholsame Sommertage und uns allen viel Kraft für den anstehenden Wahlkampf.

standsvergütungen Seite 3 Behinderte Menschen: Assistenzpflege im Krankenhaus Seite 3

Vor Ort I: Bund fördert Sanierung der Christus– und Garnisonkirche Seite 2

Verkehr: Blaulichtführerschein beschlossen Seite 4

Recht: Gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen Seite 2

Vor Ort II: Bessere Postversorgung in Jever Seite 5

Wirtschaft: Gesetz über angemessene Vor-

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Karin Evers-Meyer

Bericht aus Berlin VOR ORT I: BUND FÖRDERT SANIERUNG DER CHRISTUS– UND GARNISONKIRCHE Die Christus - und Garnisonkirche in Wilhelmshaven erhält 80 000 Euro aus dem Bundesprogramm Denkmalschutz. Ich habe sich bei dem zuständigen Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), für eine entsprechende Förderung der Kirche eingesetzt.

Baubesichtigung in Wilhelmshaven: Dieter Lerch (links) und Pastor Frank Morgenstern zeigen Karin EversMeyer die Sanierungsvorhaben an der Christus– und Garnisonkirche

Ich freue mich sehr, dass die Sanierungspläne der Gemeinde positiv aufgenommen worden sind. Die Arbeit der Gemeinde für die Sanierung der Kirche war erfolgreich. Ich hatte mir bereits im vergangenen Jahr vor Ort vom ersten Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats, Pastor Frank MorgensSEITE 2

tern, das Sanierungsvorhaben zeigen lassen. Dabei hatte ich der Gemeinde ihre Unterstützung bei der Antragsstellung für das Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes zugesagt. Im Mai hat der Sachverständigenrat für das Sonderprogramm Denkmalschutz entschieden, welche Projekte mit Bundesmitteln gefördert werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Mittel für die dritte Tranche des Sonderprogramms Denkmalschutz bewilligt. Insgesamt fließen aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz 40 Millionen Euro an sanierungsbedürftige Gebäude in ganz Deutschland.

RECHT: GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR PATIENTENVERFÜGUNGEN Künftig wird es eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen geben. Nach Schätzung haben bereits ca. 7 Millionen Menschen eine Patientenverfügung getroffen, deren Bindungswirkung allerdings umstritten war und daher der gesetzlichen Klärung

Juni 2009 bedurfte. Die Ängste der Bevölkerung, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit entgegen den eigenen Wünschen ärztlich behandelt zu werden, sind groß. Nicht nur die Patienten, die festlegen wollen, unter welchen Bedingungen sie auf ärztliche Hilfe verzichten und das Sterben akzeptieren, auch die Angehörigen, Ärzte, Pfleger und die rechtlichen Vertreter des Sterbenden haben einen Anspruch auf einen klaren rechtlichen Rahmen. Der nun verabschiedete Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtes beruht auf einer Initiative von Joachim Stünker (SPD). Ihm haben sich zahlreiche Abgeordnete aus sämtlichen Fraktionen (mit Ausnahme von CDU/CSU) angeschlossen. Es ist das Ziel dieses Gruppenantrags, dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten möglichst weitgehend Geltung zu verschaffen. Die Patientenverfügung bedarf hiernach zwar der Schriftform, ist jedoch formlos und kann jederzeit widerrufen werden. Regelmäßige Aktualisierungen und die Einholung eines fachkundigen Rates werden empfohlen. Die Verfügung muss von Arzt und Betreuer insbesondere dahingehend ausgeKarin Evers-Meyer

Bericht aus Berlin legt werden, ob sie auf die konkrete Situation Anwendung finden soll. Im Falle unterschiedlicher Meinungen entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Couch-Talk mit Justizministerin Brigitte Zypries und Karín Evers-Meyer zum Thema Patientenverfügungen am 15.9.2009, ab 16.00 Uhr in Esens

WIRTSCHAFT : ÜBER

GESETZ

ANGEMESSENE

VORSTANDSVERGÜTUNGEN Nach langem Hin und Her konnten wir nun endlich das Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern beschließen. Die Einkommen der Chefs der DAX-Unternehmen sind in den letzten Jahren vom 14-Fachen des durchschnittlichen Belegschaftsgehaltes auf das 44-Fache gestiegen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der variablen Bezüge von Managern in den letzten Jahren immer stärker auf kurzfristige Erfolgsindikatoren ausgerichtet wurde, anstatt auf einen nachhaltigen UnternehmensSEITE 3

erfolg. Vor diesem Hintergrund haben wir gehandelt und festgelegt, dass in Zukunft der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen hat, dass langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es in Zukunft erst frühestens nach vier Jahren möglich, Aktienoptionen zu ziehen und nicht wie bisher nach zwei Jahren. Außerdem haben wir die Regeln zur nachträglichen Herabsetzung der Vorstandsvergütung in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens wesentlich verschlechtert haben, verschärft. Und künftig wird der gesamte Aufsichtsrat über die Vergütung des Vorstandes und nicht ein kleiner Ausschuss entscheiden. Kungelrunden wird damit ein Riegel vorgeschoben.

Juni 2009 B EHINDERTE M ENSCHEN : A SSISTENZPFLEGE IM KRANKENHAUS Der Bundestag hat das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus verabschiedet. Damit vereinfachen wir die Betreuung von pflegebedürftigen behinderten Menschen während einer stationären Krankenhausbehandlung. Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung hatten bislang während der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinen Anspruch gegenüber den jeweiligen Kostenträgern, ihre Pflegekräfte in das Krankenhaus mitzunehmen. Auch die Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen während der Dauer der Krankenhausbehandlung war bisher nicht geregelt. Das wird nun geändert. Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass schwerbehinderte Menschen künftig bei der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr sich von einer Begleitperson begleiten lassen und gleichzeitig einen Hund mitführen können. Bislang konnte ein Hund nur anstatt einer Begleitperson mitgeführt werden. Der neue Leistungstatbestand Karin Evers-Meyer

Bericht aus Berlin "Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie" stellt sicher, dass Leistungen der Eingliederungshilfe auch für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gewährt werden. Damit wird erreicht, dass diese Möglichkeit als Alternative zur vollstationären Betreuung in Anspruch genommen wird, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.

VERKEHR: BLAULICHTFÜHRERSCHEIN

BE-

SCHLOSSEN Der Weg für den Feuerwehrführerschein ist frei. Der Bundestag hat eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzkräfte beschlossen. Uns ist es gelungen, eine EU-rechtskonforme Lösung zu erarbeiten, die den Freiwilligen Feuerwehren hilft, die Verkehrssicherheit fördert und das Ehrenamt stärkt. Notwendig wurde die Neuregelung, weil es mit der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/ EWG eine Änderung der den Führerscheinen zugeordneten Gewichtsklassen gegeben hat. Die neue Klasseneinteilung stellt die Freiwilligen FeuerSEITE 4

wehren, die Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste vor neue Herausforderungen. Der ehrenamtliche Nachwuchs verfügt in den meisten Fällen nur über einen Führerschein der Klasse B, der nur das Fahren eines Einsatzfahrzeuges bis 3,5t erlaubt. Vor allem in ländlichen Regionen bedroht diese Regelung zunehmend die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Die Einsatzfahrzeuge haben in den meisten Fällen eine Gesamtmasse bis zu 7,5t. Der für das Fahren dieser Fahrzeuge notwendige C1- Führerschein bedeutet für die jungen Ehrenamtlichen bzw. für die zuständigen Kommunen und Organisationen zusätzliche Kosten in Größenordnungen, die nicht zu leisten sind. Mit der Neuregelung schaffen wir eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5t. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Fahrerlaubnisverordnung eine reduzierte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung zu ermöglichen. Mit den Fahrlehrerverbänden ist vereinbart worden, dass gegenüber einem regulären Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 die Kosten fast um

Juni 2009 die Hälfte auf rd. 600 Euro reduziert werden. Nach einer Frist von zwei Jahren kann bei Mitgliedschaft in einer der Organisationen diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1- Führerschein umgeschrieben werden. Das stärkt das Ehrenamt und schafft neue Anreize für junge Menschen, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei den Rettungsdiensten wie auch technischen Hilfsdiensten zu engagieren. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit geschaffen, mit einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 t zu erlangen. Diese Fahrberechtigung gilt lediglich für Einsatzfahrten. Der Ausbilder und Prüfer muss kein ausgebildeter Fahrlehrer sein, sondern kann ein erfahrenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste sein, das älter als 30 Jahre und seit fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 ist. Damit entstehen für diese Fahrberechtigung keine zusätzlichen Kosten. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und Prüfung entscheiden die Länder per Karin Evers-Meyer

Bericht aus Berlin Rechtsverordnung. Mit dieser Regelung wollen wir besonders den kleinen Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum helfen.

Juni 2009

Filialen profitieren die Kunden gerade in kleineren Städten oder Dörfern bei den PartnerFilialen oft von deutlich längeren Öffnungszeiten und einem umfangreichen Angebot an Post-Dienstleistungen.

VOR O RT II: BESSERE POSTVERSORGUNG IN JEVER Die Deutsche Post AG weitet ihr Angebot in Jever aus. Wie mir die Post mitteilte, wird der bisherige „Postpoint“ in der Schlachtstraße 4 Ende August in eine Partner-Filiale umgewandelt. Ab dem 25. August 2009 können die Post-Kunden damit an diesem Standort auf ein größeres Angebot zurückgreifen. Die Entscheidung der Post ist ein gutes Zeichen. Der PostStandort in der Schlachtstraße wird gestärkt und die Anwohner haben ein Stück mehr Lebensqualität. Neben den bisher angebotenen Dienstleistungen im Bereich Brief und Paket sollen in der PartnerFiliale zum Beispiel auch Express-Sendungen angeboten werden. Partner-Filialen der Post sind in der Regel in Einzelhandelsgeschäfte integriert. Gegenüber herkömmlichen PostSEITE 5

Bericht aus Berlin Herausgegeben von MdB Karin EversMeyer Kontakt: Sebastian Franke Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227-77785 Fax: 030/227-76785 www.evers-meyer.de

Karin Evers-Meyer

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