1984 Natalie Und Kinder

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1984 Natalie und die Kinder 1

1984 Natalie und die Kinder Not im Urlaubs-Paradies in Nassau in Bahamas 1984 Natalie And Children Eine Dokumentation von Andreas Klamm – Sabaot und Natalie Teil 1 vom 29. November 2009 Mehrteilige Sonder-Dokumentation über die Geschichte einer schwangeren Mutter und Ehefrau die in Nassau in Bahamas mit ihrer 3jährigen Tochter, im September 2009 krank wurde, obdachlos wurde und in Not geraten ist.

MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Vorgeschichte Ein Vorwort zum Verständnis für Journalistische GrundPrinzipien und dem Presse-Kodex für Jornalisten Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten: “Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Weil der vorgenannte Grundsatz und eines der Grundprinzipien für die Presse die Achtung vor der WAHRHEIT, die Wahrung der MENSCHENWÜRDE und die wahrhaftige Unterichtung der Öffentlicheit die OBERSTEN GEBOTE der PRESSE sind, muss ich als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor deutlichst daraufhin weisen, dass die umfangreichen und komplexen Recherchen zur Notlage der jungen schwangeren Ehefrau und Mutter einer 3jährigen Tochter, inzwischen von zwei Töchtern, nach dem am 24. Oktober 2009 die zweite Tochter, Baby TJ, etwas früher als erwartet geboren wurde, KEINESWEGS bereits komplett und auch noch lange nicht abgeschlossen sind. Doch bereits die hier auf mehr als 70 Seiten zusammengefasste Dokumentation, die sich auf rein sachliche und nüchterne Fakten ohne eine allzu große emotionale Gewichtung beschränkt, macht deutlich, wie wichtig die komplexen Zusammenhänge sind und wie wichtig es ist, die wahrhaftige UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT zu gewährleisten um Kommunikations-Verbote und Zensur zu verhindern, damit möglciherweise weitere schwerste Notlagen und Notfälle für schwangere Mütter, Baby´s und Klein-Kinder im Urlaub und auch in Deutschland vielleicht, das ist zumindest die Hoffnung, künftig verhindert werden können. Eine weitere Hoffnung von mir ist es auch schwerste Not für ganze Familie zu verhindern – es ist eine Hoffnung und mir ist bewusst, dass meine Ansprüche, die ich auch an mich selbst stelle, vermutlich zu hoch sind. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Mit der Dokumentation veröffentliche ich dennoch auch ein Plädoyer für Menschlichkeit, Frieden, Liebe und ganz bewußt auch für die gelebte Nächstenliebe. Natalie und die kleine 3jährige JJ. haben sich nach den heutigen bekannten Erkenntnissen zeitweise in sehr ernster Gefahr befunden. Als einer der beteiligten RETTUNGS-KRÄFTE und Journalisten, die die Ereignisse dokumentiert haben und weiterhin dokumentieren, bin ich der Überzeugung, dass diese zum Teil LEBENSDEDROHLICHEN GEFÄHRDUNGEN für eine junge Mutter und ihr 3jähriges Kinder im September 2009 und im Oktober 2009 verhinderbar waren, hätte Behörden nicht in einer Form gearbeitet, wie dies Behörden nicht tun sollten. Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Behörden haben sich MENSCHEN-verachtend verhalten, so als seien Hilfesuchende Menschen, ihre Sklaven. Dabei scheinen einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gänzlich zu vergessen, dass nicht die Bürger und Bürgerinnen im Dienst von Behörden-Mitarbeiter und Behörden-Mitarbeiterinnen stehen, sondern, dass es genau umgekehrt ist, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im DIENST des Staates und damit, meinem Verständnis nach im Dienst aller MENSCHEN einer staatlichen Gemeinschaft stehen. Diese Dokumentation ist meiner neuen Freundin Natalie gewidment, genau der Ehefrau und Mutter eines Baby´s und einer 3jährigen Tochter, deren Geschichte Sie zum Teil in dieser Dokumentation lesen können. Diese Dokumentation ist allen Familien gewidmet, besonders allen Frauen und Kindern, die aus schwierigen familären Verhältnissen kommen und die als Kinder schwerste Formen der Gewalt erlebt haben und oder auch Zeugen schwerster Formen von Gewalt wurden und von dem beobachtenden Umfeld wie auch von so genannten staatlichen Schutz-Einrichtungen im Stich gelassen wurden. Natalie und ich sind ich während des NOTHILFE- und RETTUNGS-EINSATZES seit 29. September 2009 Freunde geworden, was nicht verwunderlich ist, denn zum Teil war ich Tag und Nacht tätig, um eine junge und schwangere Mutter, ihr Baby und ihre 3jährige Tochter aus einer GEFAHRENSITUATUIN in Nassau in Bahamas zu evakuieren. Bis zum 27. Oktober 2009 war mir als Journalist und einer der am RETTUNGS-EINSATZ beteiligten Menschen nicht bekannt, was mit dem Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen F. (45) geschehen sein könnte. Inzwischen ist bekannt,dass er lebt. Doch er hatte Anfang August 2009 einen Unfall mit schwerer Amputations-Verletzung. Die genauen Zusammenhänge und Ereignisse zum Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. sind mir noch nicht bekannt und daher kann ich wenig MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Informationen zu seiner Person beschreiben. Doch einige Dinge erscheinen heute schon sicher: Wir alle sollten uns davor hüten, einen Menschen FALSCH vor zu verurteilen, während einige sehr gefährliche SCHWERST-KRIMINELLE und skrupellose Menschen in Nadelstreifen und feinen Anzügen Auftritte bei Fernseh-Galas oder zu sonstigen Feiern auf Kosten aller Steuer-Zahler feiern. Salopp ausgedrückt, einige Typen in Nadelstreifen bereiten mir wesentlich größen Sorgen, da einige dieser Typen Baby´s, Kinder und Frauen und auch behinderte Menschen in schwerster in Gefahr und in LEBENSBEDROHLICHE GEFAHR bringen ohne dabei auch nur mit einer Wimper zu zucken und ohne dabei irgendeine Form des Schuld-Bewusstseins zu zeigen. Dies ist eine Dokumentation über die Geschichte einer jungen im 7ten Monat schwangeren Mutter mit einer 3jährigen Tochter, die unverschuldet während eines Urlaubs bei einem Segeltörn mit dem Ehemann in Not geraten ist. Der schwangere Mutter mit 3jähriger Tochter konnte geholfen werden ohne Geld nach Deutschland zu fliegen und dort ihre zweite Tochter TJ zur Welt zu bringen. Diese Dokumentation und Geschichte beruhrt auf einer authentischen und wahren Geschichte in Nassau in Bahamas und in Deutschland. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo wurde im Jahr 2004 von Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato in Togo gegründet und hat Vertretungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.), Kanada, Frankreich, Togo, Burundi, Burkina Faso, seit den Jahren 2008 auch in Deutschland und Groß Britannien und kooperiert mit weiteren PartnerOrganisationen in vielen weiteren Ländern in dieser Welt, auch in Süd-Afrika, Kenia und in Israel. Weitere Informationen finden Sie hierzu bei www.johnbaptistmission.org und www.missionjb.org . Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo bietet internationale PROJEKTE ZUR SOZIALEN FÖRDERUNG. Die Mission versucht gemeinsam mit weiteren Partnern so auch dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT), vor allem Kindern, Frauen und Männern in Not mit MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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internationalen Projkekten zur sozialen Förderung zu helfen. Leider sind die finanziellen Mittel der internationalen Jüdisch-Christlichen Mission sehr stark limitiert. Die Mission ist arm. Die Mission erhält keine Kirchensteuer. Die freie internationale Arbeit der John Baptist Mission of Togo wird im EHREN-AMT geleistet und ist von Spenden abhängig. Im Jahr 2009 gab es 0,00 Euro in Worten NULL Euro Spenden aus Deutschland, obgleich die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bereits vielen Menschen in Deutschland NACHWEISBAR und BEWEISBAR geholfen hat. Die Menschen, die Hilfe suchen sind meist finanziell eingeschränkt, ebenso wie die Mission und haben kein Geld und dennoch sind diese Menschen der HILFE bedürftig. Am 29. September 2009 erreichte die John Baptist Mission of Togo ein NOTRUF und HILFERUF mittels email. Es hat eine Prüfung stattgefunden und wenig später wurde der vorliegende NOTFALL und die NOTLAGE einer im damals 7ten Monat schwangeren Frau in Nassau in Bahamas bestätigt. Die junge 24jährige Mutter Natalie F., die aus Gründen der Einfachheit halber, einfach nur Natalie genannt wird, war tatsächlich im Urlaubs- und Ferien-Paradies Nassau in Bahamas in Not geraten, nach dem der Eheman aus damals nicht bekannten Gründen verschwunden war. Natalie hat mehrere Hundert Menschen und Hilfsorganisationen nicht nur in Deutschland in einer ernsten Notlage um Hilfe gebeten. Nach dem die John Baptist Mission of Togo prüfen und die Bestätigung erhalten konnte, dass tatsächlich eine NOTLAGE und ein NOTFALL vorliegen, wird seit dem 29. September 2009 NOTHILFE für eine schwangere Mutter mit Kind geleistet.

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Inzwischen ist Natalie wieder in Berlin in Deutschland. Sie ist dort am 14. Oktober am Flughafen in Berlin-Tegel (TXL) eingetroffen, nach dem edle Spender den Flug bezahlt haben. Nur 9 1/2 Tage später wurde das Baby TJ (*Name ist der Redaktion bekannt), in Berlin geboren. Die frühe Geburt in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche beweist eindeutig wie knapp die Zeit für einen NOTFALL-EVAKUIERUNG von Natalie von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland war. Die Zeit war sehr knapp. An dieser Stelle DANKT die John Baptist Mission of Togo auch allen Menschen, Organisationen, Helfern und Helferinnen, die bereit waren und bereit sind einer jungen Mutter mit Baby und 3jähriger Tochter in Deutschland zu helfen. Die junge 24jährige Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter suchen jetzt eine gute 2 bis 3 Zimmer-Wohnung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Hinweise bitte an die Redaktion von 1984 Natalie: John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland MJB Education Media Network Postfach 11 13 D 67137 Neuhofen Deutschland Tel. 06236 416 802 Tel. 0178 817 2114 email: [email protected] oder

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email: [email protected] Natalie ist ganz ohne Zweifel nicht nur eine bildhübsche, intelligente Frau, die sich auch in schwerster Notlage und in einem Notfall zu helfen wusste, sondern Natalie ist auch eine sehr gute, liebevolle und verantwortungsbewußte Mutter mit heute inzwischen 2 Kindern. Am 2. Dezember wird Natalie ihren 25jährigen Geburtstag feiern. Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, 28. November 2009

Der NOTRUF und HILFERUF einer jungen, schwangeren Mutter in NOT Die Abschrift des Original NOTRUFS und HILFE-RUFS, eingegangen bei der John Baptist Mission of Togo und seit diesem Zeitpunkt wird in 4 bis zu 7 verschiedenen Ländern aus Gründen der Sicherheit protokolliert: Von: Natalie Betreff: CC: [email protected] Datum: Dienstag, 29. September 2009, 7:15 “Sehr geehrte Damen und Herren. Ich wende mich an sie, in meiner Notlage in der Hoffnung, dass sie mir in irgend einer Form weiterhelfen können. Mein Name ist Natalie geb. am 0*.**.198* in Berlin bin im 7 Monat schwanger, und habe eine Tochter von 3 Jahren. Meine Tochter und ich sitzen hier im Ausland fest, ohne Geld und ohne Dach über den Kopf. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Nach dem wir mit meinen Mann und unser Segelboot nach den Bahamas kamen. Sollte eigentlich nur ein schöner Segeltörn werden. Mein Mann ist dann vor ca. 2 Monaten einfach verschwunden und hat uns hier gelassen. Ich habe mich dann vor ca. 3 Wochen mit der Deutschen Botschaft in Verbindung gesetzt um Hilfe zu erbeten, damit wir wieder nach Hause fliegen können,

und da fing unser Horror an.

Die deutsche Botschaft sei dafür nicht zuständig. Sie könne mir nur Hilfe zur Selbsthilfe gewähren, das heißt meine Angehörigen aus zu machen damit sie mir finanzielle Mittel zur Heimreise zur Verfügung stellen. Da ich der Botschft mitgeteilt habe, dass ich keine Ahnung habe wo sich meine Familie aufhält da ich schon mit 17 von zuhause abgehauen bin da es dort nur Schläge gab. Dann sollte ich Angaben zu der Familie meines Mannes machen ( er ist Deutscher ) ich weiß nur das diese irgendwo in T****** lebt. Also habe ich keinen der mir in irgend einer Form helfen könnte, aber die Botschaft weigert sich mir zur Heimreise zu verhelfen. Wir haben seit Tagen nichts mehr zum Essen,meine Tochter ist nun krank und wir schlafen auf der Strasse. Ich kann nicht mal zu den Behörden hier gehen da mein Visa nun abgelaufen ist… Die Behörden hier wurden mich und meine Tochter in eine Abschiebehaft stecken, dort sind lauter Menschen aus Hihiti, die sind alle Krankheiten haben HIV, TBB und Hepatitis. Da kann ich uns gleich das Leben nehmen… Ich weiß nicht was ich noch tun soll, ich denke schon daran uns das Leben zu nehmen, damit der MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Alptraum endlich ein Ende hat. Die Botschaft verlangt von mir immer das ich doch genaue Angaben machen soll, wenn ich dies doch nicht kann, ich habe doch schon alles gesagt was ich weiss. Ich solle doch meinen Mann auf Unterhalt verklagen, und er solle mir dann Geld senden über Western Union – wenn ich doch nicht weiß wo er ist. Ich benötige doch nur ein Flugticket für meine Tochter und mich, um wieder nach Deutschland zu kommen. Man lässt uns hier einfach verhungern. Hochachtungsvoll Natalie PS: Es kann doch nicht angehen, dass die Bundesregierung Millionen ausgibt um andere zu helfen aber ihre eigene Leute lässt sie verhungern.” Original-Abschrift NOTRUF und HILFERUF einer jungen Mutter, die unverschuldet in Not geraten ist und bereits am 29. September KRANK mit ihrer 3jährigen Tochter JJ war. Die Mutter war verzweifelt und die hat die Dinge sicher nicht so klar und nüchtern gesehen, wie sie es sonst unter “normalen” Umständen hätte sehen können. Die Angst vor ansteckenden und schweren Erkrankungen für Muter, Baby und Kind sind verständlich, vor allem in einem fernen und fremden Land. Die John Baptist Mission of Togo leitete nach dem Eingang dieser email im Hilfe-Center internationale Recherchen auch beim Auswärtigen Amt in Berlin ein. Ergebnis: Die NOTLAGE wurde mehrfach SCHRIFTLICH bestätigt. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Neue Erkenntnisse zur Notlage:

Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not Notlage, Obdachlosigkeit und Erkrankung der jungen Mutter mit 3jähriger Tochter in Nassau in Bahamas wären möglicherweise verhinderbar gewesen – Ehemann hatte eigenen Angaben zufolge am 7. August einen Unfall Von Andreas Klamm – Sabaot New York (U.S.A.) / Nassau (Bahamas)/ Berlin. 28. November 2009. Die junge schwangere Natalie F. (24) ist hochschwanger mit ihrer 3jährigen Tochter in Not geraten, wo andere auf Glück und Freude in einem Urlaubs-Paradies hoffen – in Nassau in Bahamas in der Karibik (wir berichteten bereits mehrfach). Die Notlage der jungen Mutter, die offiziell bekannt bereits am 29. September 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jährigen Tochter, obdachlos und krank in Nassau in Bahamas war, wurde durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft am 1. Oktober 2009 schriftlich bestätigt als „NOTLAGE“.

Das Foto No. 1 und Foto No. 2 stammt aus den Archiven der jungen Familie, der MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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jungen Mutter Natalie F. Und ihrem Ehemann aus besseren Tagen. Im Foto No. 3. das mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen New York City veröffentlicht wird, sind Mutter und Kind zu sehen, in den Tagen, in denen es Mutter und Kind nicht gut ging in Nassau in Bahamas. Fotos: ntjj / RTL Television New York Was die Kollegen und Kolleginnen, am 5. Oktober als der Beitrag für die Zeitung BERLINER KURIER geschrieben wurde und die junge Natalie mit ihrer 3jährigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehegatte hat, eigenen Angaben zufolge, seine Ehefrau nicht im Stich gelassen. Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehefrau zurück, weil er durch äußere Umstände gezwungen wurde Nassau in Bahamas zu verlassen. Die Miete wurde durch den Ehemann für die Ehefrau bis Anfang September 2009 bezahlt, teilte der Ehemann mit. Danach ist die Ehefrau in Not geraten, weil die Miete möglicherweise nicht weitergeleitet wurde oder eine Weiterleitung nicht mehr möglich war. Der Ehemann der jungen Frau, die am 24. Oktober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt gebracht hat, meldete sich am 27. Oktober bei der internationalen John Baptist Mission of Togo und teilte mit, dass er am 7. August 2009 einen Unfall hatte. Aufgrund seiner Beschreibungen wird vermutet, dass er eine schwere Amputations-Verletzung erlitten hat. Über den Unfall hatten bereits zuvor mehrere andere Zeugen berichtet. Nach Informationen des Ehemanns wurde möglicherweise das gemeinsame Konto des Ehepaares von einem Landeskriminalamt (LKA) gesperrt, möglicherweise mit der Intention die „Flucht“ des Ehemanns zu beenden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fortsetzung von Reisen möglich. Sollten die Informationen des Ehemannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Bahamas nicht mehr bezahlen und die Notlage der Ehefrau könnte in der Folge einer Sperrung des gemeinsamen Kontos durch Behörden in Deutschland entstanden sein, was eine Vermutung oder auch eine Spekulation ist, da es zu solchen brisanten Vermutungen keine offiziellen Auskünfte deutscher Ermittlungs-Behörden gibt. In einem Bericht des Fernseh-Magazines „RTL Explosiv“ am 23. Oktober 2009 bestätigte jedoch der Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwalt Johannes Mocken, dass Hans-Jürgen F. (45) möglicherweise in zwei laufenden Haupt-Verfahren gesucht werde und mehr als 20 Einträge im Bundeszentral-Register habe. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Hans-Jürgen Rolf F. bestätigte auf Anfrage gegenüber dem internationalen MJB Education Media Network, dass er mehr als 25 Einträge im Bundeszentral-Register habe. Die Ehefrau Natalie (24) und die 3jährige Tochter sind dennoch definitiv unverschuldet in eine Notlage geraten, da eine Sippen-Haftung (das meint die Haftung einer ganzen Familie oder Gruppe aufgrund möglicher Vergehen eines Mitgliedes einer Familie) verboten ist. Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jährigen Tochter haben Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft um ein freies und unabhängiges Lebenohne Ängeste und Not führen zu können. Der Ehemann teilte an die John Baptist Mission of Togo mit, dass er nicht nach Deutschland reisen kann und auch nicht plant nach Deutschland zu segeln. Über die Kontakt-Aufnahme mit der John Baptist Mission of Togo wurde bereits Ende Oktober schriftlich die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin informiert. Dort hatte die internationale jüdisch-christliche Mission auch eine Vermissten-Anzeige eingereicht, nach dem der Ehemann seit rund drei Monaten als „vermisst“ gelten musste. Ein Sprecher der internationalen jüdischen-christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte: „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein möglicherweise von der Polizei gesuchter Mensch gleichzeitig auch vermisst sein kann. Es gibt sogar von der Polizei gesuchte Menschen, die in Notlagen oder in Unfälle verwickelt werden. Diese und ähnliche Ereignisse sind auch bei der Polizei und dem Landeskriminalamt nicht unbekannt. Medizinsich beschrieben: Ein Mensch kann an einer Erkältung erkranken und sich dennoch auch ein Bein brechen. Es sind mehrere Erkrankungen zur gleichen Zeit möglich um ein Beispiel aus Pflege und Medizin zu geben. Beide oder mehrere Dinge sind möglich. Die Mission hat keinen Grund an den Angaben der Ehefrau zu zweifeln. Beides ist möglich: Eine Flucht und ein Vermisstwerden. Deshalb wurde von der Mission Anfang Oktober eine Vermissten-Anzeige bei der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin erstattet. Wir glauben, dass mit der Meldung der Ehefrau an die Botschaft, normalerweise die Botschaft als deutsche Behörde bei der Polizei ordnungsgemäß hätte eine Vermissten-Anzeige erstatten müssen. Weshalb dies nicht geschehen ist, muss sicher untersucht werden. Wir glauben auch, dass die Notlage, Erkrankung und Obdachlosigkeit einer jungen schwangeren Frau und Mutter und eines 3jährigen Kindes definitiv verhinderbar waren – wäre richtig von deutschen Behörden gehandelt worden. Vermutlich wurde allerdings den Angaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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3jähriger Tochter kein Glauben geschenkt. Wenn der Ehemann von der Polizei gesucht wird, wollen wir den deutschen Behörden nicht das Recht absprechen, Massnahmen zur Beendigung einer Flucht einzuleiten. Doch bei solchen Massnahmen dürfen grundsätzlich nicht schwangere, unschuldige Mütter und 3jährige Kinder in Lebensgefahr gebracht werden. Diese Ereignisse müssen geprüft und untersucht werden.“ Diese Informationen waren mit der Veröffentlichung des Beitrags am 5. Oktober 2009 bei der Zeitung Berliner Kurier und auch bei John Baptist Mission of Togo, dem MJB Education Media Network und bei beim internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ (www.radiotvinfo.org) noch NICHT bekannt. Die in Berlin erscheinende Zeitung BERLINER KURER hat am 5. Oktober 2009 folgenden Beitrag mit Informationen veröffentlicht, von denen wir heute sehr sicher sein können, dass die Ehefrau, Rettungs-Kräfte und Journalisten nicht informiert sein konnten, weil diese Informationen erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt wurden: “Nassau / Bahams. Das tropische Traumziel wurde für die hochschwangere Natalie F. (24) und ihr Töchterchen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Segeltörn ohne Geld sitzen. Verzweifelt bettelt nun Natalie: Holt mich nach Hause ! Mit der „Freedom IV“ kreuzte die kleine Familie in den Atlantik. „Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Segeltour machen.“, erzählt die erschöpfte junge Frau mit gepresster Stimme dem KURIER. „Dass mein Mann einfach abhaut, hätte ich nie gedacht.“. Fünf Jahre ist die Berlinerin mit HansJürgen F. (45) verheiratet. Mein Mann hatte ein kleines Handwerksunternehmen.“. Im vergangenen Jahr brach die Familie in Richtung Bahamas auf. Die verheißungsvolle große weite Welt wurde vor drei Monaten zur „Angst-Adresse“. „Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zurück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen gehört.“

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Der Kontakt zu dem Freund besteht nicht mehr. Natalie F. lebt praktisch auf der Straße. „Meine Tochter ist krank. Ich bettele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in verlassenen Häusern in den Docks am Hafen.“ Dort wo täglich Kreuzfahrt-Schiffe anlegen und das malerische Nassau besichtigen, ist sie allein und hungrig. Natalie F. fleht: „Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwangerschaft gab es Komplikationen.“

Ihr Mann ist vor drei Monaten verschwunden Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Behörden? Natalie F.: „Ich weiß es nicht.“. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber beeindruckt den deutschen Honorarkonsul nicht. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin: „Wir prüfen den Fall zur Zeit. Allerdings können wir nur helfen, wenn wir sicher sind, dass Frau F. wirklich völlig mittellos ist.“ „Zu Verwandten oder Bekannten gibt es keine Kontakt mehr.“, sagt Natalie F. : „Es sind schlechte Verhältnisse aus denen ich komme. Ich habe niemanden, der mir helfen könnte.“ DÜBB, PDE” Diese Informationen und dieser Beitrag ist in der gedruckten Ausgabe der Zeitung BERLINER KURIER erschienen. Die Autoren, weitere Journalisten, Rettungskräfte, Helfer und Helferinnen konnten nicht über Informationen schreiben, die erst auf gezielte Anfrage des MBJ Education Media Network an den Ehemann bekannt wurden. Ein Sprecher der Mission ergänzte: “Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Natalie, Baby TJ und die 3jährige Tochter JJ machen, die von der John Baptist Mission of Togo, vorrangig, erstrangig und an erster Stelle begleitet werden. Wir machen uns auch große Sorgen um den Ehemann und haben die Empfehlung an den Ehemann gemacht, dass dieser schnellstmöglichst ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsucht. Wie der Ehemann mit dieser Empfehlung umgehen wird, können wir auf einer Entfernung von nahezu 5.000 Kilometer nicht einschätzen.” Die junge Ehefrau mit ihrem Baby und einer 3jährigen Tochter, Journalisten und die beteiligten Rettungs-Kräfte mehrerer Hilfs-Organisationen, dazu zählen auch die internationale JüdischChristliche John Baptist Mission of Togo, weitere Helfer und Helferinnen und edle Spender konnte jedoch nicht Anfang Oktober über Informationen berichten, die erst am 27. Oktober 2009 MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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aufgrund einer Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann, der sich immer noch im Ausland aufhält, bekannt geworden sind. Die Behörden in Deutschland erteilen zur Zeit keine offiziellen Auskünfte und Informationen. Grundsätzlich können die Angaben und Informationen des Ehemannes nicht alle in Zweifel gezogen werden, wenn zunächst jetzt erst einmal von Vermutung und Spekulationen ausgegangen werden muss, die jedoch auch sehr wohl der Wahrheit entsprechen können, so traurig diese Informationen auch sein mögen. Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt allein erziehende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter nach nationalen und internationalen Gesetzen definitv einen RECHTSAnspruch auf die Hilfe durch die Gemeinschaft in Deutschland haben. Die bestehende Notlage der junge Mutter, die damals noch in Nassau in Bahamas war, wurde am 1. Oktober 2009 durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft schriftlich bestätigt. In einer spektakulären Hilfs- und Rettungs-Aktion ist es gelungen, die schwangere Mutter mit Baby und ihrer 3jährigen Tochter am 13. Oktober 2009 von Nassau in Bahamas über den Flughafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen. Nur 9 1/2 Tage nach der Ankunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als erwartet geboren. Natalie F. ist jetzt 2fache alleinerziehende Mutter eines Baby´s und einer 3ährigen Tochter JJ. Sie sucht eine Wohnung in Berlin. Hinweise bitte an die Redaktion, email: [email protected] . Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Informations-Zusammenhänge sind weitere und ausführliche Informationen zu finden unter anderem bei www.johnbaptistmission.org und in einer Sonder-Publikation mit dem Titel “1984 Natalie And Children” bei http://www.1984natalie.wordpress.com .

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Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten: “Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.” Presse- und Medien-Anfragen: John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland Vertretung für Groß Britannien Postfach 11 13 D 67137 Neuhofen Deutschland International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters international media project for Human Rights internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte MJB Mission News, ISSN 1999-8414, internationales Nachrichten- und Mission-Magazin Tel. 0 62 36 416 802 Tel./ Fax 03212 1249 320 Fax 001 503 212 6883 email: [email protected] email: [email protected] www.johnbaptistmission.org www.missionjb.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

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Auszüge aus den Gesetzen: § 323c, Strafgesetz-Buch Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auszug aus dem Strafgesetz-Buch Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org) 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 6, Grundgesetz, Deutschland (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

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Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert: Artikel 12 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung. (3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen. (5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung. (6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis.

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Über die außergewöhnlichen Ereignisse und Notlage von Natalie, die noch bis 24. Oktober 2009 schwanger war und ihrer 3jähriger Tochter berichtete RTL Fernsehen am 23. Oktober 2009 im Fernseh-Magazin “Explosiv” und die Zeitung Berliner Kurier. Am 5. Oktober 2009 waren die Umstände, die zum plötzlichen Verschwinden des Ehemanns von Natalie F. in Nassau in Bahamas führten noch nicht bekannt. Diese Informationen wurden erst auf Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann bekannt. Der ursprüngliche Titel des Beitrages in der Zeitung BERLINER KURIER wurde daher von der Redaktion geändert. Der Ehemann befindet sich weiterhin im Ausland, lebt, doch er hatte am 7. August 2009 einen Unfall mit schweren Verletzungen. Dennoch schreibt er, dass es ihm gut gehe. Der Mann ist hart im Nehmen und hatte bereits in früheren Jahren mehrere schwere Verletzungen. Das Bild zeigt eine der vielen Medien-Dokumentationen zur Situation von Natalie und ihren beiden Töchtern. Foto: MJB Education Network.

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Das weitere Foto zeigt eine weitere Medien-Dokumentation der gedrukten Ausgabe der Zeitung Berliner Kurier vom 5. Oktober 2009. Anfang Oktober 2009 waren noch nicht die Informationen bekannt, die erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt geworden sind. Foto: MJB Education Media Network

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Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo – „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ – Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage

Von Andreas Klamm – Sabaot Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.

Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.

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Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“ Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“ Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französischdeutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm – Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle. Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum RettungsEinsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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bestätigte Notlage gab.“ Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage. Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.” Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm – Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt. Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und MissionsLeitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den HilfsProjekten unterstützt werden könnten. Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungsund Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine MissionsLeitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Kimoon in New York City beantragt.“ Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die JüdischChristliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“ Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm….Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)…falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war. Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“ Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland…“ Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September. Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“ Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde. Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

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Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (LichtbildAusweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet. Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt. Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten. Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“. Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. . Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

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Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. . Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren. Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet. Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter SchicksalsSchlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F.. Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet. Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde. Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet. Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten. Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt? Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden.Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: [email protected]

Weitere Berichte und Informationen folgen. (* …) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert. Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A. Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten: “Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

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Presse- und Medien-Anfragen: John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland Vertretung für Groß Britannien International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters international media project for Human Rights internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte MJB Mission News, ISSN 1999-8414, internationales Nachrichten- und Mission-Magazin Tel. 0 62 36 416 802 FAX 001 503 212 6883 email: [email protected] email: [email protected] www.johnbaptistmission.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com Auszüge aus den Gesetzen: § 323c, Strafgesetz-Buch Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auszug aus dem Strafgesetz-Buch Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org) 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Notlage wurde auch am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:

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Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not sind zuhause in Deutschland Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen Von Andreas Klamm – Sabaot Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden. Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes.Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Am 13. Oktober 2009 gelang des kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin. „Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin. Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen JüdischChristlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“ Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas. Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“ Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

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Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland,Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden. Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist, gesucht. Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.” Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

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Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren. Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo,Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet. Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren? Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“ Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung. Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“ Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

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Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet. Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt. Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten: “Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.” Presse- und Medien-Anfragen: John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland Vertretung für Groß Britannien International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters international media project for Human Rights internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte MJB Mission News, ISSN 1999-8414, internationales Nachrichten- und Mission-Magazin Tel. 0 62 36 416 802 FAX 001 503 212 6883 email: [email protected] email: [email protected] www.johnbaptistmission.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

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Auszüge aus den Gesetzen: § 323c, Strafgesetz-Buch Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auszug aus dem Strafgesetz-Buch Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

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Bahamas – Deutschland:

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not Von Andreas Klamm-Sabaot Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines UrlaubsAufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der JüdischChristlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale UntersuchungsKommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen. Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln. Tochter und Mutter wurden kurzfristig krank. Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt. Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.

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In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden. Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis. Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu. Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert: 1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt: „§ 323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert: Artikel 12 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen. (5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung. (6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis. Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden „Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte. „Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“

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Die Polizei kümmere solche Ereignisse oft nur wenig, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessens eingestellt. Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissensund Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“ Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet. Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere HilfsOrganisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.

PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN MJB Education Media Network John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland Vertretung für Groß Britannien International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters international media project for Human Rights internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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MJB Mission News, ISSN 1999-8414, internationales Nachrichten- und Mission-Magazin Tel. 0 62 36 416 802 FAX 001 503 212 6883 email: [email protected] email: [email protected] www.johnbaptistmission.org www.missionjb.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original: “His Excellency Ban Ki-moon Secretary-General The United Nations 1 United Nations Plaza New York, New York 10017-3515 Tel.(212) 963-6819/7319 Fax:(212) 963-1658 In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon ! Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.

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On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband. For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009. The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009. Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got A) HOMELESS B) SICK with her 3 years young child and the child got sick C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby. The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009. For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter. According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations: MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS Article 25 1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control. 2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection. Article 1 All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood. Article 2 Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status. Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty. Article 3 Everyone has the right to life, liberty and security of person. The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.

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Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger. Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine. Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany. Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.” Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children. Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security . Sincerely, Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services”

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Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen Von Andreas Klamm-Sabaot Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden. Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

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Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas. Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns. In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen. Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken. Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet. Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe. Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen PolizeiOrganisation Interpol. Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem HilfeErsuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter. Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“. Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben. Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft. Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet. Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben. Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

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Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten. In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.” Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen. Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“ Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“. Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“. Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

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1984 Natalie und die Kinder 51

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen. „Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo. Weitere ausführliche Berichterstattung folgt. ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

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Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: [email protected] erreichbar. Presse- und Medien-Anfragen: John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland Vertretung für Groß Britannien International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters international media project for Human Rights internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte MJB Mission News, ISSN 1999-8414, internationales Nachrichten- und Mission-Magazin Tel. 0 62 36 416 802 FAX 001 503 212 6883 email: [email protected] email: [email protected] www.johnbaptistmission.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission www.radiotvinfo.org www.menschenrechtsreporter.blogspot.com Gesetzliche Grundlagen: § 323c, Strafgesetz-Buch Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

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Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948 Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist: 1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, 2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder 3. hoheitliche Gewalt. (2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind. (3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. (4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner,Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf. (6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.] Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist. Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

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Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan:

Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter Spender machen Reise von Nassau nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich Schnell, unbürokratisch und gelebte christliche Nächstenliebe – Die Helfer der Caritas werden zu Rettern in der Not – Katholische Kirche lässt schwangere Mutter mit Kind nicht im Stich Von Andreas Klamm-Sabaot Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 6. Oktober 2009. Bis vor wenigen Tagen gab es nicht eine einzige Organisation und keinen einzigen Menschen, der bereit war der hochschwangeren Natalie F. (24) und ihrer Tochter Jennifer Jaqueline zu helfen. Es schien so, dass alle die Hilfeleistung für die in unverschuldet in Not geratene schwangere Frau im siebten Monat mir ihrer dreijährigen Tochter ablehnen (wir berichteten). Das Auswärtige Amt prüft offenbar immer noch bereits seit 15. September ob die Mutter, die mit ihrer jungen Tochter in leer stehenden Häusern an den Docks von Nassau schläft und in Nassau um Essen bittet, obgleich „Betteln in Bahamas unter Strafe“ steht, noch über finanzielle Mittel verfügt.

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Der christliche Wohlfahrtsverband Caritas macht es möglich eine Reise für Mutter und Kind: “Von der Not in Bahams zurück ins geliebte Paradies nach Deutschland.” Foto: nfjj Jetzt gibt es Hoffnung, nach dem edle Spender, das katholische Hilfswerk der Caritas-Verband laut einem Bericht im Berliner Kurier, eine Hilfs-Zusage gemacht haben soll. Der Zeitung Berliner Kurier, mit dem die junge Mutter in dauernder Verbindung mittels email steht, sagte Jutta Kirchen vom Caritas-Verband: “Wir werden für die Unterhalts- und Unterkunfts-Kosten für Frau F. und ihre Tochter zunächst aufkommen. Wenn Frau F. alleine wäre, wäre die Situation sicher anders zu bewerten, aber es ist zusätzlich ein Kleinkind betroffen, welches schon erkrankt ist.” Das katholische Hilfswerk Caritas will jetzt möglicherweise sogar für die junge Frau aus Berlin mit dem 3jährigen Töchterchen den Flug von Nassau in Bahamas nach Berlin bezahlen, nach dem diese von ihrem Mann am 6. Juli 2009 in Bahamas einfach verlassen und „ausgesetzt“ wurde.

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„Im vergangenen Jahr flogen mein Mann und ich in die U.S.A. und machten einen Segeltörn in die Karibik. Als ich bemerkte, dass ich schwanger wurde, mietete mein Mann ein kleines Appartement. Am Morgen des 6. Juli 2009 ging er zum Segelboot. Am Abend ging ich zu den Docks. Mein Ehemann und das Segelboot waren weg.“ erinnert sich Natalie F. in einem Schreiben an das internationale MJB Education Media Network. Für eine Zeit musste die tapfere und junge Frau mit ihrem Töchterchen unter Brücken schlafen. Kurze Zeit später konnte sie die leer stehenden Häuser in Nassau in Bahamas finden. Nach dem die hochschwangere Natalie F. und ihre Tochter akut erkrankt sind antwortete Sie auf die Frage: „Sollen wir den Rettungsdienst verständigen?“ – „Nein, es ist nur Fieber, eine Grippe, ich esse jeden Tag viele Zitronen mit meiner Tochter.“ Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo bei der Natalie F. auch um Hilfe gebeten hat, erstattete am 30. September 2009 eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas. Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt.“ Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo und des International Social And Medical Outreach Team erklärte: „Wir können nicht ausschließen, dass dem Ehegatten der jungen und hochschwangeren Natalie F. etwas zugestoßen ist. Er könnte Opfer einer Entführung sein, in Seenot sein, einen Unfall erlitten haben oder sich in einer sonstigen hilflosen Lage befinden. Daher mussten wir Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamt (LKA) und bei der Royal Bahamas Police erstatten. An erster Stelle steht die Gesundheit und das Wohl der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline, des noch nicht geborenen Baby´s und der jungen und hochschwangeren Natalie F.. Wir sind dankbar, dass die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrts-Hilfswerkes Caritas die wahre Nächstenliebe in einem Deutschland zeigen, in dem vielerorts oft nur noch eine soziale Kälte wahrnehmbar war. Mutter und Kind stehen unter dem höchsten Schutz nationaler und internationaler Gesetze, Rechte und Ordnungen. Doch wo die Liebe regiert, bedarf es nicht der Hinweise auf bestehende Gesetze. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach einiger Suche doch noch eine Hilfs-Organisation finden lassen konnte, die Hilfe leisten kann.Vorsorglich haben wir bereits wenige Stunden nach dem Eingang des Notrufs aufgrund MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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der räumlichen Nähe zu den U.S.A. eine sehr große amerikanische Ärzte-Hilfs-Organisation verständigt zur Vorbeugung, um schnelle ärztliche und medizinische Hilfe für Mutter und Kind in die Bahamas zu entsenden, falls es erforderlich werden sollte. Mit der Hilfe der Caritas wächst auch bei der John Baptist Mission von Togo die Hoffnung, dass eine baldige und gute Heimreise nach Hause nach Deutschland für die schwangere Mutter mit Kind möglich sein wird.“ Wegen des Verdacht der möglichen „unterlassenen Hilfeleistung“ wurde von der JüdischChristlichen John Baptist Mission eine Strafanzeige gegen das Bundesaußenminister vertreten durch Frank-Walter Steinmeier am 3. Oktober 2009 (wir berichteten) erstattet.

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Notlage wurde offiziell von der Deutschen Botschaft bestätigt Die Notlage wurde offiziell von der Deutschen Botschaft (der volle Vor- und Zuname des Mitarbeiters) ist den internationalen Vertretungen der John Baptist Mission of Togo, weiteren Medien und Hilfs-Organisationen bekannt. Original-Abschrift der email eines Mitarbeiters der DEUTSCHEN BOTSCHAFT vom 1. Oktober 2009, eingegangen um 18.37.57 Uhr, amerikanische Ortszeit: “Sehr geehrte Frau ********, um Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Notlage treffen zu können, fordere ich Sie hiermit eindringlich auf, *umgehend * den deutschen Honorarkonsul auf den Bahamas, Herrn Her****** Jo****** Her******* persönlich aufzusuchen. Sie erreichen ihn wie folgt: Banque S***** All******* Ltd. Alliance House, East Bay Street Tel. 1-242- 3946161 Sie können ihn heute noch bis 16:00 h und morgen von 09:00 h bis 16:00 h in seinem Büro erreichen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kr********** Deutsche Botschaft Kingston”

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Nach einer Prüfung der Notlage und des Notrufes Nach einer Prüfung der Notlage und des Notrufes wurde die Hilfeleistung an den französischdeutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autor von 7 Büchern zugeteilt, der nicht nur Missionar und Missions-Leitung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien ist, sondern seit 1993 auch staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und KRANKENPFLEGER und zudem auch RETTUNGSSANITÄTER ist.

Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von 7 Büchern, Andreas Klamm – Sabaot ist nicht nur als Journalist tätig, sondern auch seit 1993 staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und KRANKENPFLEGER (Staatsexamen 1993, Tübingen) und zudem Rettungssanitäter mit RTW / NAW-Erfahrung und im ärtzlichen Notdienst bei Johanniter, Arbeiter Samariter Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und American Red Cross (ARC) in New York City. Photo: 3mnewswire.org Leider wurde bereits kurze Zeit später bestätigt, dass die junge Mutter Natalie mit Baby und ihre 3jährige Tochter, obdachlos, krank, ohne Essen sind und keine “betreuende Ärztin” haben in einem fernen Land wie Nassau in Bahamas.

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Daraufhin wurde offiziell der NOTFALL und die NOTLAGE erkannt. Gründe: Schwangere Mutter mit Baby und 3jähriger Tochter, krank, obdachlos in Not in einem fernen Land, hilflos, in Not und Ehemann vermisst.

Abschrift einer email vom 29. September 2009. Original-Abschrift: Von: Andreas Klamm Betreff: RE: Im Stich Gelasen im Ausland An: Natalie Datum: Dienstag, 29. September 2009, 10:24 “Bitte SENDEN Sie eine kurze Hilfs-Anfrage und die Adressen, email, Telefonnummer aller Ihrer Verwandten in Deutschland 29. September 2009 Sehr geehrte Frau Natalie ******* ! Wir haben mehrere emails in den Redaktionen von Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, MJB Education Media Network und der Vertretung der internationalen JüdischChristlichen John Baptist Mission, Branch for Untied Kingdom und Branch for Germany erhalten. Bitte teilen Sie uns mit ob Sie eine Hilfleistung durch die John Baptist Mission of Togo, Branch for United Kingdom und Branch for Germany wünschen.

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Durch den Wirtschafts-Krieg zwischen Groß Britannien und Deutschland und die globale WeltWirtschafts-Krise verfügen wir LEIDER ÜBER KEINE FINANZMITTEL. Wenn Sie eine DIPLOMATISCHE VERMITTLUNGS-HILFE Leistung durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo wünschen, schreiben Sie eine kurze email Nachrichten an [email protected] Weitere Informationen zur internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo finden Sie bei www.johnbaptistmission.org http://www.our.homewithgod.com/johnbaptistmission Bitte senden Sie eine gescannte KOPIE Ihres Personal-Ausweises und eine Bestätigung Ihrer FrauÄrztin über die bestehende Schwangerschaft. Wir arbeiten mit mehreren Organisationen zusammen und versuchen wenn möglich Ihnen eine unbürokratische und schnelle Hilfe zu vermitteln. BITTE beantworten Sie folgende FRAGEN kurz mittels email oder FAX: * Seit welchem Zeitpunkt befinden Sie sich im Land? * Genaue Anschriften, mit Strassen, Postleitzahlen, Telefon- UND FAX-Nummer, email-Adressen von Ihrer Familie (Eltern, Schwestern, etc.) in Deutschland) und Telefonnummer…! * Genaue Anschriften mit vollständigen Adress-Daten, Telefon- und FAX-Nummer Ihrer betreuenden Ärztin besonders in Bezug auf Ihre Schwangerschaft * Haben Sie den Ihnen empfohlnen Antrag beim Honorar-Konsul gestellt ??? * Bitte informieren Sie Ihre kurze Einschätzung, wie um alles in der Welt kann Ihr Ehemann, eine 3jährige Tochter und eine hochschwangere Frau verlassen und im Stich lassen??? Hatten Sie einen Streit? * Gibt es eine Abschiebs-Nachricht? – Bitte Kopie als Scan zusenden. * Wünschen Sie einen internationalen SUCH-DIENST – das hätte jedoch zur FOLGE, dass Ihr Ehegatte über internationale NOTRUF-DIENSTE in den Medien weltweit gesucht werden würde. Hierfür benötigen wir eine ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG Ihrer betreuenden Ärztin mit allen MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Adress-Daten und Stempel und Unterschrift, mindestens als FAX oder gescannte Kopie ! WICHTIG: Sie und Ihre Kinder sind ein Teil einer von G-TT geschaffenen Schöpfung. Sie haben KEIN RECHT Ihr eigenes Leben und schon gar KEIN RECHT das LEBEN Ihrer Kinder oder Ihres Baby´s zu vernichten ! Es gibt die Möglichkeiten EINES NOTRUFES bei G-TT (es ist kein Muss, doch eine Möglichkeit der RETTUNG). Wir RATEN Ihnen wo auch immer Sie sind, alle SÜNDEN an den HERRN JESUS CHRISTUS und den einen wahren HEILIGEN G-TT zu bekennen. Bitten Sie in ihren eigenen Worten um VERGEBUNG aller SÜNDEN, auch jener SÜNDEN, die Ihnen nicht bekannt sind. WENN sie es wünschen: Können Sie in Ihren eigenen WORTEN ein Gebet an welchem Ort auch immer sprechen an Gott und diesen um Rettung für sich und ihre Kinder BITTEN ! und das Gebet mit “In Jesus Christus Name bitte und bete ich. DANKE. AMEN” Einige nähere Informationen finden Sie hierzu bei: http://johnbaptistmission.org/?page_id=214 Bibel, deutsch: www.infd734.org/biblegerman Bibel, in englischer Sprache. www.ifnd734.org/bibleenglish Dies ist ein KANN – Angebot. Sie können in einem kleinen Gebet G-TT den HERRN und den HERRN JESUS CHRISTUS um SCHUTZ und um RETTUNG bitten. Das gilt auch für Ihre Kinder ! Sie haben G-TTES WORT darauf dass ER , wenn Sie es wünschen RETTEN wird und Ihre Kinder.

Was Ihre weltlichen Bedürfnisse anbelangt werden wir versuchen VERBINDUNGSBRÜCKEN aufzubauen, wenn Sie dies wünschen und eine unbürokratische Hilfeleistung zu vermitteln. SEHEN SIE sich in Ihrer Umgebung bitte nach allen Kirchen und jüdischen Synagogen um – ich MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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brauche möglichst: email-Ansriften und Telefonnummern, Fax-Nummer, wenn möglich aller Kirchen und Synagogen in Ihrer Nähe. Die Namen der Pastoren und Rabbis wäre eine zusätzliche Hilfe. SCANS von Dokumenten können Sie im INTERNET-CAFE fertigen lassen. Senden Sie die SCANS (auch von Reisepass und Pass) an folgende Anschrift: John Baptst Mission of Togo Branch for the United Kingdom Branch for Germany Andreas Klamm-Sabaot email: [email protected] email: [email protected] Tel 0049 6236 416 802 Tel. 0049 6236 48 90 44 FAX: 001 503 212 6883 (United States of America, Vereinigte Staaten von Amerika). Wenn Sie anrufen wollen können Sie auch Tel. 0049 6236 416 802 in den Redaktionen anrufen – das wird vermutlich allerdings viel zu viel GELD kosten, daher empfehlen wir Ihnen mittels EMAIL zu korrespondieren (zu schreiben…). Wir werden versuchen, sobald Ihre Informationen, Hilfs-Anfrage und Unterlagen vorliegen eine Hilfe-Leistung aufzubauen ! Wichtige Tipps: Gibt es Kirchen, Synagogen oder Hindhu-Tempel in Ihrer Nähe ??? Sofern nicht gerade auch Krieg im Land in dem Sie sich befinden ausgebrochen ist… Gehen Sie in die Kirchen, Synagogen – dort darf man Sie NICHT abweisen – zumindest jene Kirche und Synagogen NICHT – die im Dienste de HERRN JESUS CHRISTUS und im DIENSTE des Heiligen G-TTES von ISRAEL stehen ! MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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In der Regel gibt es dort Essen, Nahrung, Wasser – in einigen Kirchen sogar Medikamente. Hindhu-Tempel… sollte Krieg zwischen Christen und Hindhus in Ihrer Stadt bestehen, raten wir es Ihnen NICHT. Doch sollte Frieden in Ihrer Stadt sein, bei den MÖNCHEN im Hindhu-Tempel gibt es in London, Groß Britannien beispielsweise für jeden Menschen der kommt und freundlich um Hilfe bittet, Nahrung und Getränke KOSTENFREI. Vielleicht ist es eine erste Hilfe. Oft werden auch Gespräche geboten. Leider gibt es aus Deutschland sehr schlechte Nachrichten: In Deutschland sind bereits mehrere behinderte Menschen, Kinder und Frauen VERHUNGERT – weil diesen Menschen im Beispiel auch der lernbehinderte 20jährige André Kirsch (2007) aus Speyer am Rhein alle Sozialleistungen auf 0,00 Euro gestrichen wurden ! André Kirsch verhungerte in Speyer im Jahr 2007, April. DOCH BITTE BEACHTEN SIE: GEGENSEITIGE Schuldzuweisungen HELFEN NICHT – verzichten Sie darauf MitarbeiterInnen der Konuslare in Deutschland bzw. Botschaft anzugreifen oder gar zu beleidigen. Wir verstehen Ihre Wut, Enttäuschung und Verzweiflung. Nicht ohne guten Grund besagt ja auch ein Sprichwort in Deutschland: “Wenn man sich auf den Staat in Deutschland verlässt, dann ist man verlassen.” - Leider ist an dem Sprichwort doch sehr viel Wahres dran. Sonst kann es geschehen, dass Ihnen jede Form staatlicher finanzieller Hilfe in Deutschland VERWEIGERT wird. Wir empfehlen Ihnen dringend KONTAKT mit christlichen Kirchen, Baptisten-Gemeinden (sind in der Regel sehr freundlich) in Ihrer Region aufzunehmen, auch mit Synagogen (auch dort sind die Menschen in der Regel sehr freundlich…)… Für die Zukunft sollten Sie gründlich, nachdenken ob Sie es tatsächlich noch wünschen, nach Deutschland zurück zu kehren. MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Es kann sein, dass Sie viel bessere Chancen haben in dem Land in dem es Ihnen vielleicht jetzt noch nicht ganz so gut geht. Doch wenn Sie es wollen, können Sie in Ihren einfachen Worten G-TT und den HERRN JESUS CHRISTUS um Hilfe und RETTUNG bitten – und Ihre Worte und Gebete werden gehört werden. Es kann dann sehr schnell geschehen, dass Sie keinen Wunsch mehr haben werden, nach Deutschland zurück zukehren, weil Sie möglicherweise schon bald freundlichen und hilfsbereiten Menschen der christlichen, israelischen und jüdischen Gemeinden in Ihrer Region oder Stadt begegnen können. Und es kann sogar geschehen, dass Sie nach einer Weile “Ihren ganz persönlichen UnabhängigkeitsTag von Deutschland” feiern können… Es ist eine KANN – Möglichkeit – KEIN MUSS – doch G-TT und der HERR JESUS CHRISTUS verspricht jedem Menschen RETTUNG, der den “NAMEN DES HERRN” anruft (im Gebet…geht an allen Orten…). DENKEN Sie an die schöne Geschichte. Als die Jünger des HERRN JESUS CHRISTUS die Kinder wegschicken wollten, hat der HERR JESUS CHRISTUS bereits vor 2000 Jahren den Jüngern gesagt: “Lasst die Kinder zu mir kommen. – Auch Sie haben den Anspruch und das Versprechen G-TTES ein KIND in der Familie G-TTES zu werden.” Rettung ( im BIBLISCHEN SINNE, deutsche Sprache) “Denn es ist hier kein Unterschied: sie sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhmes, den sie bei Gott haben sollten,” Römer 3:23 “Denn der Tod ist der Sünde Sold; aber die Gabe Gottes ist das ewige Leben in Christo Jesu, unserm HERRN.” Römer 6:23 “Darum preiset Gott seine Liebe gegen uns, daß Christus für uns gestorben ist, da wir noch Sünder waren.” Römer 5:8 “Sie sprachen: Glaube an den HERRN Jesus Christus, so wirst du und dein Haus selig!” Apostelgeschichte 16:31 “Denn “wer den Namen des HERRN wird anrufen, soll selig (gerettet) werden.” Römer” 10:13

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“Jesus spricht zu ihm: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.” Johannes 14:6 “Und ist in keinem andern Heil, ist auch kein andrer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, darin wir sollen selig werden.” Apostelgeschichte 4:12 “Ich sage: Nein; sondern so ihr euch nicht bessert, werdet ihr alle auch also umkommen” Lukas 13:3 “Wie viele ihn aber aufnahmen, denen gab er Macht, Kinder Gottes zu werden, die an seinen Namen glauben;” Johannes 1:12 Die sind ALLES Zitate aus der Heiligen Schrift. Das Versprechen und die Zusage G-TTES gilt auch für Sie und ihre Kinder ! Sie haben einen von G-TT geschenkten FREIEN WILLEN, wie jeder Mensch, von G-TT geschenkt… Dennoch gibt es das Angebot G-TTES für Sie und Ihre Kinder und auch für Ihre Ehemann…sofern er wieder gefunden. Zusätzlich wird die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Branch for United Kingdom, Branch for Germany VERMITTLUNGS-DIENSTE leisten, sofern Sie es wünschen. Wünschen Sie ein BERICHTERSTATTUNG in den U.S.A., Groß Britannien, weltweit, auch in Deutschland beim internationalen Medien-Projekt Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte ? Wenn ja ist auch IHRE MITWIRKUNG erforderlich. Eine Hilfeleistung ohne eine Mitwirkung wird allerdings NICHT möglich sein. Dies bittet die John Baptist Mission of Togo, Branch for the United Kingdom, Branch for Germany und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters zu beachten.

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Mit freundlichem Gruß Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Redaktionsleitung von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters internationales Medien-Projekt für Menschenrechte www.radiotvinfo.org Nachrichten-Korrespondent, Missionar, Missionsleitung John Baptist Mission of Togo, Branch for the UNITED KINGDOM” Branch for Germany www.johnbaptistmission.org http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission John Baptist Mission of Togo Founder And President: Reverend Yawovi Nyoanto www.missionjb.org Lome, Togo, West Africa

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email-Schreiben vom Auswärtigen Amt in Berlin Original-Abschrift, eingegangen bei der John Baptist Mission of Togo am 29. September 2009 “Sehr geehrte Frau **********, Ihre schlimme Lage, in die Sie durch die Flucht Ihres Ehemannes geraten sind, bedauere ich sehr. Leider hat die Botschaft noch keine Mitteilung aus Deutschland (Angehörigenermittlung durch die deutsche Polizei) erhalten. Dies könnte daran liegen, daß Sie keine Angaben zu Ihren Verwandten gemacht haben. Bitte teilen Sie Frau Co******** in Kingston umgehend die Namen Ihrer Eltern (auch Großeltern, Geschwister) mit und den letzten Ihnen bekannten Wohnort. Ansonsten ist es für die Polizeibehörden in Deutschland natürlich mit viel Zeit verbunden im ganzen Bundesgebiet nach Ihren Angehörigen zu suchen. Ich hatte Sie bereits mit Mail vom 21. September 2009 gebeten Frau Co****** sämtliche Ihnen bekannte Kontakte in Deutschland oder auch vor Ort auf den Bahamas zu benennen um die erforderliche Subsidiaritätsprüfung (ist jemand von der Familie/Freundes-Bekanntenkreis in der Lage die Tickets zu zahlen) durchzuführen. Das Auswärtige Amt darf ohne diese Prüfung, für die momentan noch Zeit ist, keine Steuergelder auszahlen. Ich fordere Sie also nochmals eindringlich in Ihrem sowie im Interesse Ihrer kleinen Tochter auf alle Informationen, die Ihnen weiterhelfen können, der Deutschen Botschaft Kingston mitzuteilen (dortige Mailadresse: [email protected]). Haben Sie mittlerweile etwas von Ihrem Mann gehört? Er wird doch sicherlich wissen wollen wie es seiner kleinen Tochter ergeht? Ihr Mann verfügt doch noch über Barmittel. Ist er nicht per Handy oder Mail zu erreichen? Gibt es auf dem Segelboot kein Funkgerät? Ich werde Ihre Mail an Frau Co****** bei der Botschaft Kingston weiterleiten und sie bitten, sich zusammen mit dortigem Honorarkonsul um eine kurzfristige Lösung für Ihre neue Situation (ab Samstag keine Lebensmittel mehr) zu bemühen.

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Wohnen Sie derzeit noch bei Bekannten? Können Sie dort nach wie vor wohnen bleiben? Da ich auch meine Antwortmail an Sie an Frau Co****** weiterleiten werde, möchte ich Sie bitten auf alle meine Fragen direkt Frau Con***** zu antworten. Aufgrund der Zeitverschiebung werde ich heute nur noch kurz aus Jamaica/den Bahamas zu erreichen sein. Ich hoffe sehr, daß wir vor dem Wochenende noch eine vorübergehende Lösung für Ihre Situation finden können. Mit freundlichen Grüßen Sabine Moos******** Auswärtiges Amt Referat 511-02″

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Eine email der jungen Mutter Natalie vom 24. September 2009, um 21.04 Uhr. Original-Abschrift: Natalie ******* schrieb am 24.09.2009 21:04: “Sehr geehrte Frau Moos******* ! Ich habe versucht mich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen, habe aber bis jetzt keine Antwort bekommen. Wie ich ihnen schon mitgeteilt habe, habe ich keine Wohnung wo ich bleiben kann, und ab Samstag haben wir auch nichts mehr zum Essen, ich weiß nicht wie lange es sich noch hin ziehen soll, das kann doch nicht wahr sein, das man uns hier verhungern lässt. Es geht hier um ein Kleines Kind, das an der ganzen Sache keine Schuld trifft. Diese Geschichte gehört an die Öffentlichkeit, falls wir es schaffen sollten gesund hier raus zu kommen werde ich mich an die Presse wenden, und diese Geschichte erzählen. Wenn Deutsche im Ausland entführt werden, da zahlt der Stadt Millionen um sie frei zu kriegen, wenn aber eine junge schwangere Frau mit einem 3 Jährigen Kind verhungern und krank wird da lässt der Staat sie einfach ihn ihrem Elend. Ich kann nicht mehr, ich habe auch die Kraft nicht mehr, sie können sich nicht vorstellen wie es uns hier geht,da haben es die Hunde noch besser als wir. Und dafür haben wir Steuern bezahlt. Mit freundlichen Grüßen Natalie ******** “

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Eine email der Botschaft vom 29. September 2009 Original-Abschrift: “Sehr geehrte Frau *****, leider haben wir bisher immer noch nichts von den deutschen Behörden hinsichtlich der Ermittlung Ihrer Angehörigen gehört. Das lässt sich im Wesentlichen auf die fehlenden bzw. wenigen Angaben von Ihrer Seite zurückführen. Um die noch ausstehenden Informationen von Ihnen zu erhalten, möchte ich Sie bitten, bei unserem Honorarkonsul auf den Bahamas, Herrn Herr********* einen Antrag auf Konsularhilfe zu stellen. Herr Her******* ist voraussichtlich am Mittwoch wieder im Büro. Her******* Jo**** Her******* Banque S*** Ali****** (Nassau) Ltd. Alliance House, East Bay Street Nassau/Bahamas Tel. ++ 1-242 – 3946161 Sie müssen im Antrag vollständige und richtige Angaben machen, insbesondere hinsichtlich Ihrer Eltern und der Grosseltern ihrer Tochter väterlicherseits (die ebenfalls unterhaltspflichtig sind). Desweiteren müssen Sie die Anwältin Ihres Ehemannes benennen und versuchen, über diese Ihren Ehemann zu kontaktieren. Dieser ist in erster Linie unterhaltspflichtig. Die Botschaft regt beispielsweise eine Anweisung der Mittel für Flugtickets über Western Union an. Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben ausreichen, um Ihnen die Konsularhilfe zu verweigern. Für das Auswärtige Amt und die Botschaft Kingston ist derzeit kein Notfall erkennbar. Mit freundlichen Grüssen aus Kingston, Alex******** Con******** Legal, Public Relations & Cultural Department German Embassy 10 Waterloo Road Kingston 10 St. Andrew MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor – Redaktionsleitung: Andreas Klamm, Sabaot Journalist, broadcast journalist and author , www. radiotvinfo.org/mjbmissionnews – www . radiotvinfo.org , www. mjbmissionnews.blogspot.com, Copyright © and Copyleft, Creative Commens License by MJB Mission News (ISSN 1999-8414). This work is licensed under the Creative Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 United States License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/us/ or send a letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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Jamaica, W.I.. www.kingston.diplo.de [email protected]

Der NOTRUF und HILFERUF einer jungen, schwangeren Mutter in NOT Die Abschrift des Original NOTRUFS und HILFE-RUFS, eingegangen bei der John Baptist Mission of Togo und seit diesem Zeitpunkt wird in 4 bis zu 7 verschiedenen Ländern aus Gründen der Sicherheit protokolliert: Von: Natalie Betreff: CC: [email protected] Datum: Dienstag, 29. September 2009, 7:15 “Sehr geehrte Damen und Herren. Ich wende mich an sie, in meiner Notlage in der Hoffnung, dass sie mir in irgend einer Form weiterhelfen können. Mein Name ist Natalie geb,. am 0*.**.198* in Berlin bin im 7 Monat schwanger, und habe eine Tochter von 3 Jahren. Meine Tochter und ich sitzen hier im Ausland fest, ohne Geld und ohne Dach über den Kopf. Nach dem wir mit meinen Mann und unser Segelboot nach den Bahamas kamen. Sollte eigentlich nur ein schöner Segeltörn werden. Mein Mann ist dann vor ca. 2 Monaten einfach verschwunden und hat uns hier gelassen. Ich habe mich dann vor ca. 3 Wochen mit der Deutschen Botschaft in Verbindung gesetzt um Hilfe zu erbeten, damit wir wieder nach Hause fliegen können, und da fing unser Horror an. Die deutsche Botschaft sei dafür nicht zuständig. Sie könne mir nur Hilfe zur Selbsthilfe gewähren, das heißt meine Angehörigen aus zu machen damit sie mir finanzielle Mittel zur Heimreise zur Verfügung stellen.

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Da ich der Botschft mitgeteilt habe, dass ich keine Ahnung habe wo sich meine Familie aufhält da ich schon mit 17 von zuhause abgehauen bin da es dort nur Schläge gab. Dann sollte ich Angaben zu der Familie meines Mannes machen ( er ist Deutscher ) ich weiß nur das diese irgendwo in T****** lebt. Also habe ich keinen der mir in irgend einer Form helfen könnte, aber die Botschaft weigert sich mir zur Heimreise zu verhelfen. Wir haben seit Tagen nichts mehr zum Essen,meine Tochter ist nun krank und wir schlafen auf der Strasse. Ich kann nicht mal zu den Behörden hier gehen da mein Visa nun abgelaufen ist… Die Behörden hier wurden mich und meine Tochter in eine Abschiebehaft stecken, dort sind lauter Menschen aus Hihiti, die sind alle Krankheiten haben HIV, TBB und Hepatitis. Da kann ich uns gleich das Leben nehmen… Ich weiß nicht was ich noch tun soll, ich denke schon daran uns das Leben zu nehmen, damit der Alptraum endlich ein Ende hat. Die Botschaft verlangt von mir immer das ich doch genaue Angaben machen soll, wenn ich dies doch nicht kann, ich habe doch schon alles gesagt was ich weiss. Ich solle doch meinen Mann auf Unterhalt verklagen, und er solle mir dann Geld senden über Western Union – wenn ich doch nicht weiß wo er ist. Ich benötige doch nur ein Flugticket für meine Tochter und mich, um wieder nach Deutschland zu kommen. Man lässt uns hier einfach verhungern. Hochachtungsvoll Natalie PS: Es kann doch nicht angehen, dass die Bundesregierung Millionen ausgibt um andere zu helfen aber ihre eigene Leute lässt sie verhungern.”

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Original-Abschrift NOTRUFS und HILFERUFS einer jungen Mutter, die unverschuldet in Not geraten ist und bereits am 29. September KRANK mit ihrer 3jährigen Tochter JJ war. Sie Mutter war verzweifelt und die hat die Dinge sicher nicht so klar und nüchtern gesehen, wie sie es sonst unter “normalen” Umständen hätte sehen können. Die Angst vor ansteckenden und schweren Erkrankungen für Muter, Baby und Kind sind verständlich, vor allem in einem fernen und fremden Land. Die John Baptist Mission of Togo leitete nach dem Eingang dieser email im Hilfe-Center internationale Recherchen auch beim Auswärtigen Amt in Berlin ein. Ergebnis: Die NOTLAGE wurde mehrfach SCHRIFTLICH bestätigt. Dies ist die Zusammenstellung des 1. Teiles einer mehrteiligen Dokumentations-Reihe zur im September 2009 eingetretenen Notlage einer jungen schwangeren Mutter, die hoffte im malerischen Nassau in Bahamas Erholung und neue Kraft finden zu können. Ende September 2009 geriet die junge Natalie im 7ten Monat schwanger unverschuldet, nach heutigen Erkenntnis mit ihrer 3jährigen Tochter in ernste Gefahr. Statt ihr möglichst schnell Hilfe zu gewähren wurde von den deutschen Behörden zunächst vor einer Hilfe-Leistung die Erbringung umfangreicher Daten gefordert, die die junge Frau und Mutter nicht erbringen konnte, da diese bereits seit mehreren Jahren keinen Kontakt mehr zu Verwandten oder Bekannten in Deutschland hat. Dank der Zeitung Berliner Kurier, der Caritas in Berlin und Trier, von RTL Fernsehen in New York City, hilfsbereiter und edler Spender und der Hilfe-Begleitung weiterer Menschen und Organisationen, dazu zählt auch die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der internationalen Dienste, ist es gelungen den Wunsch der jungen Ehefrau und Mutter zu erfüllen, diese von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland ohne Geld zu evakuieren und nach Deutschland fliegen zu lassen. Am 14. Oktober 2009 ist die junge schwangere Mutter müde und erschöpft mit ihrer 3jährigen Tochter JJ. Flughafen in Berlin in Tegel eingetroffen.

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Nur 9 ½ Tage nach der Ankunft in Berlin wurde Baby TJ geboren, was ganz deutlich beweist, dass es keine Zeit zu verlieren galt, um der jungen schwangeren Frau und Mutter und einem 3jährigen Kind in Not in einem fernen, wenn normalerweise sicher auch sehr schönen Land zu helfen. Die Fortsetzung zu dieser Dokumentation wird sobald wie möglich veröffentlicht.

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Andreas Klamm, Journalist, broadcast journalist and author (Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor) Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, 272 pages, author: Andreas Klamm,m Journalist, publishing center / publishing house: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (October 2008), Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3837072436 , ISBN-13: 978-3837072433 British Newsflash Magazine :: Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, Issues from politics, social affairs and society, 200 pages, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing house /Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (June 2008), Language: German with some articles in the English language ISBN-10: 3837046001, ISBN-13: 978-3837046007 Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, (The children of the John Baptist Mission in Togo: Mission and help for children), 200 pages, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing house / Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition: 1 (August 2008), Language: German with articles by co-authors in the French and English language, ISBN-10: 3837057623, ISBN-13: 978-3837057621

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Books by Amy Goodman, Journalist, broadcast journalist and author Standing Up To The Madness – Ordninary Heroes in Extraordinary Times, Amy Goodman, host of Democracy NOW! And David Goodmann, 25ß pages, ISBN 978-1-4013-2288-5, Hyperions Books, 77 West 66th Street, 12th floor, New York, New York 10021, Tel. 001 212 456 0133, NEW YORK TIIMES BEST-SELLER, ISBN 1-4013-22883 STATIC – Government Liars. Media Cheer Leaders And The People Who Fight Back, Amy Goodman and David Goodman, ISBN: ISBN 1-4013-0293-9 The Exepection To The Rulers, Exposing Oily Politicians, War Profiteers and the Media That Love Them, Amy Goodman with David Goodman, ISBN 1-4013-0799-X www.HyperionsBooks.com, New York City, U.S.A. www.democracynow.org

Books by Andreas Klamm, Journalist, broadcast journalist and author Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, 272 pages, author: Andreas Klamm,m Journalist, publishing center / publishing house: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (October 2008), Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3837072436 , ISBN-13: 978-3837072433 British Newsflash Magazine :: Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1,Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, Issues from politics, social affairs and society, 200 pages, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing house /Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (June 2008), Language: German with some articles in the English language ISBN-10: 3837046001, ISBN-13: 978-3837046007 Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, (The children of the John Baptist Mission in Togo: Mission and help for children), 200 pages, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing house / Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition: 1 (August 2008), Language: German with articles by coauthors in the French and English language, ISBN-10: 3837057623, ISBN-13: 978-3837057621

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Editorial / Imprint 1984 Natalie und die Kinder – Not im Urlaubs-Paradies in Nassau in Bahamas, Teil 1 By Andreas Klamm - Sabaot, journalist broadcast journalist and author ISSN 1999-8414

in co-operation with the international project by authors and journalists

Liberty and Peace NOW! Medienprojekt “Die Menschenrechts-Reporter” www.humanrightsreporters.wordpress.com http://menschenrechtsreporter.blogspot.com www.ibsliberty.wordpress.com ISSN 1999-8414 Editon No. 1 , November 2009 1. Auflage , November 2009 All rights reserved: no part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted in any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying or otherwise without the prior written permission of the author and publisher. First published November 2009. Alle Rechte vorbehalten: Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberschutzrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung von Autor und Verlagen nicht zulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mirkroverfilmungen und die Übertragung auf elektronische Datenträger.

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Germany and international / Deutschland und international Andreas Klamm, Journalist Schillerstr. 31 D 67141 Neuhofen Germany John Baptist Mission of Togo Vertretung für Deutschland MJB Education Media Network Postfach / P.O. Box 11 13 D 67137 Neuhofen Deutschland / Germany Grace Med Care Ltd. London (MEDIA MEDCIAL AND CARE SERVICE international) Redaktion Deutschland Postfach 11 13 D 67137 Neuhofen Deutschland Telephone United Kingdom: Tel. 0044 703 59 24 865 Germany: Tel. 0049 6236 48 90 44 Germany: Tel. / Fax. 03212 1249 320 email: [email protected] Internet: www.andreasklamm.de.be www.humanrightsreporters.wordpress.com www.menschenrechtsreporter.blogspot.com Andreas Klamm – Sabaot , Autor und Journalist Edition No. 1, January / February 2009 1. Auflage, Januar / Februar 2009

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1984 Natalie und die Kinder 84

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1984 Natalie und die Kinder – Not im Urlaubs-Paradies in Nassau in Bahamas – MJB Mission News

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