020527 Egovernment

  • August 2019
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27.05.02

Nr.119

Seite33

zh

Teil01

Arbeitsbewilligungen über das Internet Der Stand des Zürcher E-Government Seit einiger Zeit arbeiten Stadt und Kanton Zürich an unterschiedlichen E-Government-Projekten. Abläufe in der Verwaltung sollen auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Einzelne Anwendungen sind bereits funktionstüchtig, andere in der Projektphase. Besonders beim E-Voting gibt es noch Probleme. luc. Bereits ist es möglich, online um Fristerstreckung für die Steuererklärung nachzusuchen. Bald sollen auch Informationen über Lärmbelastung via Internet verfügbar sein, und Ausländer sollen Gesuche für Arbeitsbewilligungen auf elektronischem Wege stellen können. Dazu müssen zwar zuerst die bilateralen Verträge in Kraft treten. Technisch könne man das Projekt aber bis Ende Jahr verwirklichen, sagt Michael Salzmann, Leiter der Projektgruppe E-Government beim Kanton Zürich.

«Absolut kundenorientiert» Die Projektgruppe hat vor etwa einem Jahr die Arbeit aufgenommen. Insgesamt 16 Teilprojekte sind bewilligt worden. Drei Projekte sind bereits abgeschlossen, darunter auch das Ratsinformationssystem und die Plattform «ZH-Entscheide» (www.zhentscheide.zh.ch), auf der alle wegweisenden Entscheide der Zürcher Regierung und der Direktionen über eine einheitliche Suchmaske abgerufen werden können. Dass das bis jetzt eigentlich niemand weiss, begründet Salzmann damit, dass man die hohen Erwartungen nicht enttäuschen wolle und deshalb erst verstärkt auf die Seite hinweise, nachdem sie sich als funktionstüchtig erwiesen habe. Ein weiteres Projekt ist die Erneuerung des Portals des Kantons Zürich (www.zh.ch). Salzmann will hier einen «absolut kundenorientierten Zugang» schaffen. Der Zeitplan sieht vor, dass alle Projekte bis im Juni 2003 abgeschlossen sind. Zwar sei durch den budgetlosen Zustand Anfang Jahr eine Verzögerung entstanden. Vorerst wolle man aber am Fahrplan festhalten. Auch die Stadt Zürich hat ein «E-Government Center», das die verschiedenen Projekte koordiniert. Dazu gehört die bereits erwähnte Möglichkeit, über Internet Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung zu beantragen. In Zukunft sollen auch Meldeadressauskünfte für Grosskunden wie Krankenkassen und die Reservation von Reklameflächen über das Internet möglich sein, wie der Leiter des Centers, Andreas Nemeth, ´ erklärt. Laut Nemeth ´ findet ein reger Erfahrungsaustausch zwischen den E-GovernmentGruppen von Stadt und Kanton statt. So soll auch eine Vereinheitlichung möglich werden. Nemeth ´ hält es zwar für illusorisch, dass es einst eine gesamtschweizerische elektronische «Corporate Identity» gibt, dass also alle elektronischen Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden gleich ablaufen. Aber man habe mit dem E-Government «einen Prozess angestossen, der die Zusammenarbeit intensiviert».

Abstimmen mit dem Handy Eine Zusammenarbeit von Stadt und Kanton findet auch beim E-Voting, der elektronischen Stimmabgabe, statt. E-Voting ist ein Projekt des Bundes, Zürich nebst Genf und Neuenburg ein Pilotkanton. Momentan sei man daran, ein Pflichtenheft für das E-Voting zusammenzustellen, damit man das Projekt nachher ausschreiben könne, sagt Susanne Sorg, Kommunikationschefin des Regierungsrats. Von Anfang an soll das Abstimmen nicht nur via Internet, sondern auch mit

Mobiltelefonen möglich sein. Damit setze man auf die Zukunft, erklärt E-Government-Leiter Salzmann. Zudem hätten mehr Leute ein Mobiltelefon als einen Internetanschluss. Der ehrgeizige Fahrplan des E-Voting sieht vor, bereits im Jahr 2003 eine Probeabstimmung durchzuführen. 2004 soll das Projekt abgeschlossen sein, und wenn alles gut läuft, sagt Kommunikationschefin Sorg, könnte man dann beginnen, das System auf reale Abstimmungen anzuwenden. Es bleibt das Sicherheitsproblem. Gerade beim E-Voting seien die Sicherheitsanforderungen sehr hoch und die Umsetzung technisch komplex, meint Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. Soll man elektronisch stimmen können, muss das System den Benutzer zuerst zweifelsfrei als Stimmberechtigten identifizieren. Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, darf aber im Moment der Stimmabgabe die Identität des Stimmenden nicht mehr erkennbar sein. Und als wäre das nicht schon genug kompliziert, folgt eine weitere Hürde: Um zu verhindern, dass jemand sowohl elektronisch als auch an der Urne stimmt, muss im Wahllokal abgeklärt werden können, ob eine Person ihre Stimme schon abgegeben hat, allerdings ohne dass ersichtlich wird, was die betreffende Person gestimmt hat. Kein Wunder, rechnet Baeriswyl damit, dass die elektronische Stimmabgabe in frühestens acht Jahren sicher ist. Und selbst dann: Ein Nullrisiko «wird es nie geben». www.egov.ktzh.ch; www.stadt-zuerich.ch/egov

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