DIE ERWARTUNGEN DER SLOWENISCHEN FORSTEIGENTÜMER IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich zuerst vorstelle: Ich heiße Inka Stritar und bin Forsteigentümerin aus Mojstrana in Slowenien. Mojstrana befindet sich in einem wunderschönen Alpental unter dem höchsten slowenischen Berg, dem Triglav. Gleichzeitig möchte ich mich im Namen der slowenischen Forsteigentümer für die Gastfreundschaft der Deutschen Forstvereinigung bedanken, welche in Kooperation mit der ELO diese Konferenz organisiert hat. Ich werde versuchen, in einem kurzen Referat eines der grundlegenden Fakten im Zusammenhang mit den Wäldern und Grundstücken, und zwar die Frage des Eigentums, aufzuzeigen. Nach dem Zweiten Weltkrieg neunzehnhundertfünfundvierzig – neunzehnhundertsechsundvierzig wurde das Privateigentum der Grundstücks- und Forsteigentümer zuerst durch die Agrarreform, dann aufgrund anderer Gesetze eingezogen. Lediglich kleinere Flächen blieben in den Händen der landwirtschaftlichen Bevölkerung als Zuschlag, damit diese ihren landwirtschaftlichen Aktivitäten noch weiterhin nachgehen konnten. Allen ist bekannt, dass das kommunistische System, welches in Slowenien von neunzehnhundertfünfundvierzig bis neunzehnhundertneunzig dauerte, Privateigentum nicht kannte. Am dreiundzwanzigsten September neunzehnhunderteinundneunzig haben wir jedoch in der selbständigen Republik Slowenien eine neue Verfassung bekommen, welche im Artikel dreiunddreißig das Privateigentum und das Erbrecht anerkennt. Dadurch hat sich neuerlich eine Möglichkeit ergeben, dass wir Eigentümer im demokratischen Staat Slowenien wieder Grundstücke und Wälder besitzen. Mit dem Fall der Berliner Mauer neunzehnhundertneunundachtzig kam es zu neuen politischen Veränderungen, und zwar bis zum Fall des Kommunismus. Der neue Staat Slowenien bzw. dessen ehemalige Liegenschaftseigentümer, welche nach dem Jahr neunzehnhundertfünfundvierzig / neunzehnhundertsechsundvierzig und danach enteignet wurden, begannen mit Hilfe der Zivilorganisation (der Vereinigung der Eigentümer von enteignetem Vermögen), welche im Juni neunzehnhundertneunzig gegründet wurde, um die Rückerstattung ihres Eigentums zu kämpfen. So kam es zum De nati onalis ie rungsgeset z, wel ches im Pa rl ame nt im De zemb er neunzehnhunderte in undneunzig verabschi edet wurde . Auf diese Weise wurde die Rechtsgrundlage für die Restitution von enteignetem Vermögen geschaffen, natürlich unter verschiedenen Bedingungen, welche im Denationalisierungsgesetz detailliert angeführt sind. Aufgrund dessen wurde begonnen, die Wälder rückzuerstatten. Heute befinden sich in Slowenien wiederum achtzig Prozent der Wälder in Privateigentum. Man kann von einer großen Zahl von Forsteigentümer sprechen. Der Staat reagierte zwar bei dieser Rückerstattung weder rasch noch war er guten Willens. Er war jedoch genötigt, das Gesetz zu respektieren. Natürlich hat er bis heute nicht alles rückerstattet. Besonders setzt er sich gegen die Rückerstattung des Eigentums an größere Eigentümer zur Wehr. Die Initiative und Hilfeleistung für die Rückerstattung des Eigentums artikulierte sich in der bei der drei undzw anzig ste n Sit zung der Pa rlam ent sversamml ung des Europäi schen Rat es beschlo ssenen Resol utio n ei nta usendsechsundneunzi g vom sie benundzwanzi gste n Juni neunzehnhundert - sechsundneunzi g, in we lc her die Red e von den Maß nahme n fü r di e Abschaf fu ng negati ver Fo lg en der ehema lig en kom mu ni sti schen totalit ären Syst em e ist. Diese Resolution stellt eines der bedeutendsten Dokumente dar, welches auch von anderen Transformationsländern einschließlich Slowenien unterzeichnet wurde. Im Zusammenhang mit dem Eigentum ist der Punkt zehn dieser Resolution von Relevanz, worin es heißt:
2 Weite rs gi bt di e Ver sam mlu ng den Rats chla g, dass das Vermögen, ei nschli eßlic h das Vermögen der Ki rche, wel ches vom St aat wä hrend des Regim es komm uni stis cher totalit ärer Regime wi de rrechtli ch oder ungerechtf erti gt angeei gnet, natio nali si ert, konfis zie rt oder auf irgendei ne andere Wei se entf rem det wurde, den ur sprüngli chen Ei gentü me rn in natu ra und zur Gä nze („ in int egrum “) rückersta ttet wi rd, wen n mögli ch ohne di e Recht e der bi sheri gen Ei gentü me r zu verl et zen, wel che das Verm ögen im gut en Gla uben erwarben, und ohne di e Rechte der Mi ete r anzut aste n, welc hes das Vermögen im gute n Gl au ben gemiet et haben, wobei das Fort schreit en der dem okratis chen Ref orm en n ic ht b enacht rächtigt werden s ollte. I n Fäll en, wo di es n ic ht mö glic h i st , s oll e in e g erechte mat eri ell e E nt schädi gung b ezahlt w erden. Über die Forderungen und St reiti gk eite n im Zusamm enhang mi t ein zeln en Fäll en der Vermögensrestit ut ion s olle n die Ge richte e nt schei den. Also das Eigentum muss rückerstattet werden, und zwar zur Gänze („in integrum“, wie es in der Resolution heißt. Ich will nicht mein Referat in die Länge ziehen und alle Komplikationen bezüglich der Vermögensrestitution berühren. Diese dauern leider noch bis zum heutigen Tag an, nach dreizehn Jahren seit der Beschließung des Denationalisierungsgesetzes. Auf diese Weise wurden bisher ungefähr achtzig Prozent des enteigneten Vermögens rückerstattet. Ich möchte jedoch die Eig ent um sf rage aufgreifen, welche die Forsteigentümer mit Jagdgebiet en tangiert. Slowenien hatte bis zum Jahr neunzehnhundertfünfundvierzig / neunzehnhundertsechsundvierzig eine beispielhaft geregelte Jagdgesetzgebung, welche jedoch mit der Nationalisierung der Wälder völlig zerstört wurde. Die Wälder, aber auch die Jagd befanden sich im staatlichen Eigentum. Mit dem Denationalisierungsgesetz (im Jahre neunzehnhunderteinundneunzig) bekamen die Eigentümer die Wälder rückerstattet, jedoch wurden ihre Jagdrechte nicht restituiert. Unsere Zivilorganisation mit dem Namen „Vereinigung der Waldeigentümer und Jagdberechtigten Sloweniens“ bemüht sich bereits seit einigen Jahren, dass auch dieses Eigentumsrecht rückerstattet wird. Leider hat das der Staat Slowenien bislang nicht getan. Im Dezember zweitausendundrei, einige Monate vor dem EU-Beitritt, wurde sogar ein neues Jagdgesetz verabschiedet, welches verfassungswidrig im Hinblick auf die slowenische Verfassung und nicht europäisch ausgerichtet ist. Dieses neue Jagdgesetz steht im wesentlichen im Widerspruch zu den europäischen Jagdgesetzen, weil darin Nachstehendes angeführt wird: • • • • • •
Das Wild ist Staatseigentum Deshalb steht das Jagdrecht der Republik Slowenien zu Die Republik Slowenien erteilt Konzessionen für die Dauer von 20 Jahren für Jagdgebiete, welche eine Fläche von mindestens 2.000 Hektar haben Kurzum: Alles macht der Staat und alles ist staatlich Der Eigentümer bietet seine Grundstücke und seinen Wald für die Beweidung durch das staatliche Wild, welches Schaden am Grundstück des Eigentümers und anderswo verursacht Der Eigentümer des Grundstückes bekommt dafür keine Entschädigung.
Es handelt sich hierbei um die Restauration eines kommunistischen Gesetzes, woraus ersichtlich ist, dass der Staat nach wie vor das Privateigentum requiriert und es für eine entsprechende Entschädigung Drittpersonen in Pacht gibt. Die Europäische Union empfahl den Ländern, welche mit Erstem Mai zweitausendundvier EU-Mitglieder wurden, sich beim Jagdwesen auf die historischen Jagdgesetze zu stützen. Bedauerlicherweise hat die Republik Slowenien nicht ihre historischen Jagdtraditionen und Jagdgesetze berücksichtigt, welche bis zum Jahre neunzehnhundertfünfundvierzig / sechsundvierzig galten, sondern schuf ein neues Jagdgesetz, und zwar ein solches, wie sie es zur Zeit des totalitären Systems hatte. Wenn ich die sogenannte Harmonisierung mit der Europäischen Gesetzgebung (den „acquis communautaire“) anschneiden darf, ist das derzeitige slowenische Jagdgesetz ein diskriminierendes Gesetz im Vergleich zu den übrigen europäischen Jagdgesetzen. Deshal b geben wi r Forste ig ent üm er aus den Ländern, wel che per Erste m Mai zweit au sendundvie r EU-Mitgli ed er wurden, di e Anregung zur Be schlie ßung ein er europäi schen Jagddi rektiv e. Die se wü rde in all en EU-Mi tglie dsst aate n gl ei chberechtigt das Verhältn is zur Jagd und somit zur Achtu ng des Pri vat eig entu ms r egel n, wie di es in der
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3 Europäischen Konventi on über den Schut z der Me nschr echt e und der grundl egenden Freiheite n, und zw ar im Artik el ei ns des erst en Proto kolls (Schutz des Eig ent um s), fe stg ele gt wi rd. Wir erwarte n al so ein Jagdgeset z, wel ches Arti kel bei nhalt en soll, dass das Wi ld das Ei gentu m von nie ma ndem ( res nulliu s) ist, dass das Jagdrecht dem Grundei gentü me r gebührt und dass Jagdgebi ete in Pacht gegeben werden können (i m Ausm aß von hundertfü nf zehn bis zwei hundert H ekta r). Klei nei gentü me r k önnen i hre Areale z u ei nem s ogenannt en k om bi ni ert en Jagdgebiet im Ausm aß von h undertfü nf zi g bis d reih undert Hekt ar v erei nen. Weil wir Forsteigentümer der Republik Slowenien bei unseren legitimen Rechte benachteiligt sind, ersuchen wir, die Konferenz möge einen klaren Standpunkt hinsichtlich unserer Problematik einnehmen und uns mit ihren Kräften und ihrem Einfluss auf diesem Gebiet ehestmöglich unterstützen. Wir Eigentümer erleiden ja hierbei nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das Privateigentum eines der grundlegenden Menschenrechte ist und dass das Jagdwesen in den Bereich des Schutzes von Privateigentum an forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Nutzflächen fällt. Über diese Problematik wurden bereits mehrere Abhandlungen verfasst. Einer von bedeutendsten, welchen ich nun unter den Anwesenden verteilen möchte, trägt den Titel „Die forstwirtschaftliche Problematik in der Republik Slowenien“.
Inka STRITAR
25.6.2004
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