29.08.2007
Regierungsplan Trojaner in der Mail vom Amt 5Das Innenministerium will private Computer mit Mails von Behörden ausspionieren. In der Amtspost soll sich Schnüffelsoftware verstecken. VON CHRISTIAN RATH Die Polizei soll Schnüffelsoftware künftig per elektronischer Amtspost verschicken dürfen. Das legen interne Papiere des Innenministeriums nahe. "In begründeten 10Ausnahmefällen", so schreibt das Bundesinnenministerium (BMI) von Wolfgang Schäuble (CDU), könne der so genannte Bundestrojaner auch als getarnte BehördenEMail an Verdächtige verschickt werden. Das müsse allerdings mit der entsprechenden Behörde abgesprochen werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) von Brigitte Zypries (SPD) findet so etwas allerdings gar nicht gut, weil es "das 15Vertrauen in Mails von staatlichen Stellen beeinflussen könnte". Am Freitag werden BMI, BMJ und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen erneut über die Einführung der so genannten Onlinedurchsuchung verhandeln. Bisher dürfen Polizei und Verfassungsschutz private Festplatten nicht heimlich ausspähen. 20Schäuble will allerdings möglichst schnell rechtliche Grundlagen hierfür schaffen. Dagegen sind Zypries und die SPDFraktion noch zögerlich. Vor der Sommerpause haben sie umfangreiche Fragenkataloge an Schäuble geschickt, die seine Leute jetzt in zwei je rund zwanzig Seiten langen Vermerken beantwortet haben. Dokumentiert sind die vertraulichen Schreiben im Webdienst www.netzpolitik.org. 25 Je nach technischen Voraussetzungen und Verhalten der "Zielperson" gebe es eine "Vielzahl" von Möglichkeiten, das RFSTool auf dem Rechner eines Gefährders zu installieren. Die RFSSoftware würde auf dem fremden Rechner bestimmte Dateien suchen und diese, sobald eine Internetverbindung besteht, auf einen Polizeiserver 30übertragen. Dies könne Minuten bis zu einigen Tagen dauern, wenn der Zielrechner selten online ist. Damit der Überwachte keinen Verdacht schöpft, sollen jeweils möglichst wenige Daten übertragen werden. Die neuen Paragrafen für die Onlinedurchsuchung werden nicht für das Mitlesen von 35EMails und das Mithören von Internettelefonaten gelten. Darauf will das BMI aber nicht etwa verzichten, vielmehr glaubt es, dass dies schon durch die heutigen Befugnisse gedeckt ist. Auch die Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams im Computer ist nach Ansicht des BMI heute schon im Rahmen der "Wohnraumüberwachung" rechtlich möglich. Ob die neue Software auch zu diesen
40Zwecken eingesetzt werden könne, werde derzeit aber noch geprüft. Quelle: http://www.taz.de/1/archiv/dossiers/dossier-ueberwachung/online-durchsuchung/artikel/1/trojaner-inder-mail-vom-amt/ (gekürzt) 45Arbeitsauftrag: Fasse das Vorhaben der Bundesregierung stichpunktartig zusammen.