PYROMART® G 30 DAS FEUERWIDERSTANDSGLAS DER BRANDSCHUTZKLASSE G 30
PRODUKTFLYER
BRANDSCHUTZGLAS
PYROMART® G 30 GLAS UND SYSTEM FÜR DEN ERNSTFALL GETESTET FUNKTIONIERENDE EINHEIT AUS GLAS UND RAHMEN
Wie wurde PYROMART® G 30 geprüft? Die Prüfungen nach ÖNORM B 3800 Teil 2 und 3 wurden mit einem Maximalmass von 1.400 x 2.600 mm für 8 mm und 1.300 x 2.250 mm für 6 mm PYROMART® G 30 mit den Basisgläsern Float klar und Satinato durchgeführt. In diesen Tests hielten Glas- und Verglasungssystem Temperaturen von mehr als 820° Celsius bis zu 37 Minuten stand. Eine Zeit, die weit über dem geforderten Limit liegt. Auch die Masse der Glaselemente haben neue Dimensionen erreicht. Zusätzliche besondere technische Eigenschaften Das Brandschutzglas PYROMART® G 30 von Glas Marte Bregenz ist speziell für Stahlkonstruktionen mit definierter Einbausituation im vertikalen Einbau geeignet. PYROMART® G 30 zeichnet sich zusätzlich durch mechanische Eigenschaften wie ESG nach EN 12150-1 und Ballwurfsicherheit nach DIN 18032 Teil 3 aus. Einsatzmöglichkeiten von PYROMART® G 30 Brandschutzgläser gewinnen durch immer dichtere Bebauungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich kontinuierlich an Bedeutung. Vor allem für Hotels, Mehrfamilienhäuser, Stiegenhausverglasungen im Schul- und Industriebereich empfehlen sich die PYROMART® G 30 Brandschutzgläser von Glas Marte Bregenz. Durch die Charakteristik „Ballwurfsicherheit“ in Verbindung mit den bekannten Sicherheitseigenschaften von ESG sind zusätzliche Einsatzmöglichkeiten (in Sporthallen, für Stiegengeländer ...) gegeben. Technische Daten von PYROMART® G 30 Österreich PYROMART® G 30 – das Mass für die Sicherheit Zugelassene Basisglasart
Float, Satinato
Zugelassene Einbauarten
siehe Zulassungen für Fixteile und Türen
Zugelassene Glasdicken
6 und 8 mm
Glasdicke: 6 mm Prüfzeugnisse IBS Linz 14034-2, 4276105, 4277105 Jansen Economy 50 Stahl, Forster Presto 50 und Forster Presto 60 Stahl Zugelassene Maximalmasse: Fläche: ≤ 2,92 m2 Kantenlänge: ≤ 2.250 mm
Max. Produktionsmass:
2000 x 2800 mm
Max. Produktionsmass:
2100 x 3000 mm
Glasdicke: 8 mm Prüfzeugnisse IBS Linz 14034-1, 4276105, 4277105 Jansen Economy 50 Stahl, Forster Presto 50 und Forster Presto 60 Stahl Zugelassene Maximalmasse: Fläche: ≤ 3,60 m2 Kantenlänge: ≤ 2.600 mm Gemäss Zulassung IBS Linz genehmigt
Was ist zu beachten? G-Verglasungen sind starre Abschlüsse von Öffnungen in mindestbrandhemmenden Wänden – so die Normauslegung ÖNORM B 3800. Brandschutzverglasungen sind geprüfte und zugelassene Glasbauteile. Glas und Rahmen bilden eine raumabschliessende Funktionseinheit. Daher ist der Einsatz und der Einbau von PYROMART® G 30 nur in entsprechend dafür zugelassenen Konstruktionen vorgesehen. Vorteile von PYROMART® G 30 Erhöhte Schlag- bzw. Stossfestigkeit Erhöhte Biegefestigkeit Erhöhte Temperaturwechselbeständigkeit Geringe Verletzungsgefahr Totale Lichtdurchlässigkeit auch im Brandfall Volle Transparenz Geringes Gewicht Einfaches Handling In Sonderformen möglich Prüfzeugnisse IBS Linz 14034-2, 4276/05, 4277/05 Zulassungen VKF No Z 13415, No Z 17193, No Z 17197, No Z 17194 für 6 mm Glas und Prüfzeugnisse IBS Linz 14034-1 Zulassungen VKF No Z 13416, No Z 17195, No Z 17198, No Z 17196 für 8 mm Glas vorhanden
Schweiz PYROMART® G 30 – das Mass für die Sicherheit Zugelassene Basisglasart
Float, Satinato
Zugelassene Einbauarten
siehe Zulassungen
Zugelassene Glasdicken
6 und 8 mm
Glasdicke: 6 mm Schweizerische Brandschutz-Zulassung VKF/AEAI No Z 13415, No Z 17193, No Z 17197, No Z 17194 Jansen Economy 50 Stahl und Forster Presto 50 Stahl Zugelassene Maximalmasse:
Amax. 2,9 m2 Hmax. 2350 m2
Max. Produktionsmass:
2000 x 2800 mm
Glasdicke: 8 mm Schweizerische Brandschutz-Zulassung VKF/AEAI No Z 13415, No Z 13416, No Z 17193, No Z 17194, No Z 17195, No Z 17196, No Z 17197, No Z 17198 Jansen Economy 50 Stahl und Forster Presto 50 Stahl Zugelassene Maximalmasse:
Amax. 3,6 m2 Hmax. 2700 m2
In der Schweiz gemäss VKF/AEAI Zulassung genehmigt. Gültigkeitsdauer: 31.12.2012
Max. Produktionsmass:
2100 x 3000 mm
GM2_3_3.1_PF_DE_062008
VERGLASUNGSRICHTLINIEN
PYROMART® G 30 darf in der Verwendung für Fixverglasungen nur an der unteren (lastabtragenden) Glaskante geklotzt werden. Der maximale Glas-Rahmeneinstand ist umlaufend mit 10 mm +/- 1 festgelegt. Als Verglasungsmaterial für Klotzung, Profildichtung, Vorlegebänder und Versiegelungsmasse sind nur Produkte zulässig, die nach Baustoffklasse A (nicht brennbar) oder Baustoffklasse B (schwer entflammbar) bewertet und geprüft sind. PYROMART® G 30 ist vor dem Einbau auf sichtbare Kantenverletzungen zu überprüfen. Glaseinheiten mit Kantenverletzungen dürfen nicht eingebaut werden. Ein Nachbearbeiten der Glaskanten oder nachträgliche Oberflächenveränderungen (wie etwa Sandstrahlmattierung oder Ätzung) führen in jedem Fall zu einer mechanischen Veränderung und somit zu einer Schwächung der Produkteigenschaften. Sie sind daher unzulässig.
ZULASSUNGEN UND PRÜFZEUGNISSE Zahlreiche Zulassungen und Prüfzeugnisse sprechen für die umfangreichen Einsatzmöglichkeiten in der Schweiz und Österreich.
Technische Änderungen vorbehalten Glas Marte GmbH A 6900 Bregenz • Brachsenweg 39 • T +43 5574 6722-0 • Fax -58
[email protected] • www.glasmarte.at
PYROMART® G 30 – mit diesen Brandschutzgläsern in 6 und 8 mm Stärke wird Glas Marte Bregenz Ihr neuer Partner in Sachen Brandschutzverglasungen R 30 (auf Basis mehrerer Stahlrahmensysteme) nun auch in der Schweiz. Profitieren Sie von unserer Schnelligkeit und Flexibilität – erfüllen Sie mit uns Ihre Kundenwünsche! Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.glasmarte.at