Krankenzusatzversicherung: Victoria Vertragsbeginn und Laufzeit Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum Ersten des Folgemonats angenommen werden. Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag beinhaltet eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von 8 Monaten. Diese Regelung dient dazu, bereits anstehende Behandlungen weitgehend auszuschließen, da dies sonst zu einem enormen Beitragsanstieg führen würde. Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Ansprechpartner Für die Betreuung Ihres Vertrages sind wir, die GutGuenstigVersichert GmbH, zuständig. Das heißt, wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Versicherung. Auch, und gerade in Schadensfällen, sollten Sie uns mit einbeziehen. Wir können Ihnen z. B. beim Ausfüllen der Schadensmeldung behilflich sein und bewahren sämtliche Preisangaben ohne Gewähr © GutGuenstigVersichert GmbH Art. Nr. 110.1.0015-5.03
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns per Telefon. Montags bis donnerstags zwischen 9 und 20 Uhr und freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0681/95456-0 Lassen Sie sich zurückrufen. Geben Sie Ihren Rückrufwunsch ein unter www.gutguenstigversichert.de/popup_callback.html Schreiben Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an
[email protected] Antworten auf die meistgestellten Fragen zu dieser Versicherung finden Sie unter www.gutguenstigversichert.de/krankenzusatzversicherung_faq.html Alle Informationen und Dokumente (z. B. Versicherungsbedingungen) zu dieser Versicherung finden Sie zum Einsehen und Ausdrucken in unserem Downloadbereich unter www.gutguenstigversichert.de/ krankenzusatzversicherung-downloads.html
relevanten Dokumente in Kopie für Sie auf.
Versicherer und Versicherungsbedingungen Der Risikoträger ist die VICTORIA Krankenversicherung AG., die mit fast einer Million Versicherten und rund 1.400 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den 20 führenden deutschen privaten Krankenversicherern zählt. Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (01.01.2008) sind alle Versicherer, Versicherungsvermittler und Makler dazu verpflichtet, ihren Kunden alle vertragsrelevanten Unterlagen vor Antragsunterzeichnung in Textform zur Verfügung zu stellen. Die Antragsunterlagen erstrecken sich oftmals über viele Seiten. Da Umweltschutz für unser Unternehmen ein wich-
tiges Anliegen ist, verzichten wir auf das Versenden von großen Papiermengen. Hier finden Sie zur Ansicht und zum Download auf Ihren Rechner Ihre vollständigen Vertragsunterlagen: www.gutguenstigversichert.de/ antragsunterlagen-kzv.html Das spart Papier und schont die Umwelt. Natürlich können Sie sich Ihre Unterlagen auch über den Postweg von uns zusenden lassen.
Ein Plus an Gesundheit Mit dem Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung bauen Sie auf Ihre Gesundheit! Die Versicherung, die wir Ihnen hier vorstellen, ist die ideale Ergänzung Ihrer gesetzlichen Grundabsicherung: Der Versicherungsschutz ist völlig flexibel und kann Baustein für Baustein entsprechend Ihren persönlichen Wünschen zusammengesetzt werden. Damit schließen Sie genau die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sie persönlich am härtesten treffen und optimieren so Ihren ganz persönlichen Gesundheitsschutz. Handeln Sie jetzt, denn nichts im Leben ist so wichtig wie eine gute Gesundheit.
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick Schließt nahezu alle Lücken der Gesetzlichen Krankenkasse nach dem Baukastenprinzip Bis zu 95 % Erstattung für Zahnersatz 90 % Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen, bis zu 255 EUR pro Jahr 70 % Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen, bis zu 620 EUR im Jahr Erstattung der Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Praxisgebühr, usw. Freie Krankenhauswahl Ein– oder Zweibettzimmer Chefarztbehandlung Terminvereinbarung bei einem anerkannten Spezialisten innerhalb von fünf Werktagen 500 Euro Pauschale bei Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung Kein Höchstaufnahmealter Einzigartiges Preis - Leistungsverhältnis für Erwachsene und Kinder
Die von uns empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung vorsieht.
Top������������������������������������ -Spezialisten auch schon im Vorfeld einer stationären Behandlung.
KH
Nach dem Baukastenprinzip (s. Schaubild) lässt sich, je nach Bedarf und eigenem Geschmack, ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tarifen finden Sie auf der nächsten Seite. Grundlage und Ausgangspunkt ist der Tarif GE. Er ist der Basis-Baustein und kann durch die Bausteine GEP, GES und ZEG weiter ergänzt werden. Für Leistungen im Krankenhaus sowie für Krankentagegeld stehen ebenfalls Tarife zur Verfügung, die auch ohne den Grundbaustein GE abgeschlossen werden können. Für Krankenhausleistungen sind dies die Tarife GZ1, GZ2 und das Krankenhaustagegeld KH. Mit dem Tarif Best Care wird aus der First Class Unterbringung im Krankenhaus ein Premiumschutz mit Zugang zu
TG
Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld
Best Care GZ1
ausgefeiltes Krankheitsmanagement exklusiver Zugang zu Top-Spezialisten Privatpatient im Krankenhaus 1-o. 2-Bettzimmer
GZ2 Zahnersatz
ZEG* GES*
Brille, Zahnersatz, Heilpraktiker *nur als Ergänzung zum Tarif GE
GEP* GE
Erstattung der Zuzahlungen
Brille, Zahnersatz, Reisekrankenschutz
Warum wir Ihnen gerade diese Versicherung empfehlen Diese Versicherung Umfang
Erstattungsgrenzen
Erstattungshöhe
Marktübliche Tarife
Durch ein Bausteinprinzip können Sie sich Hier sind oft Leistungen enthalten, die Sie Ihren gewünschten Versicherungsschutz gar nicht benötigen. maßschneidern. Sie können sich auch von Spezialisten behandeln lassen, die über die Gebührenordnung hinaus abrechnen, wenn dies vom Arzt entsprechend schriftlich begründet wird.
Beschränkung auf die Höchstgrenzen der Gebührenordnung im stationären Bereich.
Mit Erstattungssätzen von 255 EUR für Sehhilfen, 620 EUR für Heilpraktiker und bis zu 95 % für Zahnersatz gehört der Tarif zu den Top-Tarifen am Markt.
Die Erstattungssätze liegen bei den meisten Tarifen weit unter den hier gebotenen Leistungen.
Um den Verdienstausfall bei einer längeren Krankheit zu kompensieren, steht der Tarif TG zur Verfügung.
Tarif GE (Grundbaustein)
Inlays (bis 400 EUR pro Inlay) werden zu 65 % erstattet. Implantate (bis zu sechs Implantate pro Kiefer und bis 1.000 EUR pro Implantat) werden zu 65 % erstattet.
Tarif GEP (Ergänzungsbaustein) Erweiterung des Basisschutzes GE um:
Grundlage und Ausgangspunkt des Baukastenprinzips ist der Tarif GE. Er ist der Basis-Baustein und kann durch die Bausteine GEP, ZEG und GES ergänzt und erweitert werden. Zahnersatz: 20 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen. Leistungen für: Zahnkronen, Brücken und Prothesen incl. Heil- und Kostenplan und Laborarbeiten und Materialien Sehhilfen: Erstattung von 80 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bis max. 190 EUR pro Jahr. Heilmittel: Erstattung von 80 % der Restkosten für Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen) Auslandsreiseschutz: Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, einfache Zahnbehandlung sowie medizinisch notwendiger Krankenrücktransport; gilt für alle Auslandsreisen bis zu drei Monaten Dauer.
Tarif ZEG (Ergänzungsbaustein) Erweiterung des Basisschutzes GE um: Zahnersatz: Aufstockung der Leistungen für Zahnersatz um 65 % vom Rechnungsbetrag (abzüglich der Leistungen der GKV). Hinzu kommen noch die 20 % Erstattung vom Rechnungsbetrag aus dem Tarif GE, sowie unter Umständen 10 % aus dem Tarif GEP.
Zahnersatz: 10 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen. Leistungen für: Zahnkronen, Brücken und Prothesen incl. Heil- und Kostenplan, Laborarbeiten und Materialien. Zusammen mit der Leistung aus dem Tarif GE führt das zu einer Gesamterstattung von 30 % vom Rechnungsbetrag. Sehhilfen: Erstattung von 10 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bis max. 65 EUR pro Jahr. Zusammen mit der Leistung aus dem Tarif GE führt das zu einer Gesamterstattung von 255 EUR pro Jahr. Heilpraktiker: Erstattet werden alle Leistungen des Heilpraktikers (Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker) einschließlich der vom Heilpraktiker verordneten Arzneimittel zu 70 % bis max. 620 EUR pro Jahr.
Krankenhaustagegeld KH: Bis zu 100 EUR Krankenhaustagegeld für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung zur freien Verfügung, z. B. für Telefonkosten, Internetanschluss, Rooming-In, Taxikosten für die Familie, aber auch für die gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR pro Tag.
Tarif GES (Ergänzungsbaustein) Erweiterung des Basisschutzes GE um: Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen: Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (Praxisgebühr, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt, etc.) zu 90 % bis 400 EUR pro Versicherungsjahr. Werden für das gleiche Jahr mehrere Erstattungsanträge gestellt, dann werden die Kosten für den zweiten und jeden weiteren Antrag nur zu 70 % vergütet. Der Grund hierfür ist der erhöhte Aufwand, der beim Versicherer entsteht, wenn für jeden, auch noch so kleinen Betrag (z. B. bei Zuzahlungen für Medikamente) ein Erstattungsantrag bearbeitet werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Rechnungen erst am Ende des Jahres gesammelt einzureichen, damit Sie auch wirklich in den vollen Genuss der 90%igen Erstattung kommen.
Tarif GZ, Best-Care und KH Krankenhaustarif GZ: - Privatpatient im Krankenhaus, - freie Krankenhauswahl, - Chefarztbehandlung, - Einbettzimmer (GZ1) oder - Zweibettzimmer (GZ2). Service-Tarif Best Care: - Termin bei anerkannten Spezialisten (auch ambulant) innerhalb von fünf Werktagen, - ausführliche Zweitmeinung, - Aufwandspauschale: 500 EUR,
Tarif TG Krankentagegeld: Krankentagegeld für Angestellte ab dem 42. Krankheitstag