Pap-kug-2009

  • May 2020
  • PDF

This document was uploaded by user and they confirmed that they have the permission to share it. If you are author or own the copyright of this book, please report to us by using this DMCA report form. Report DMCA


Overview

Download & View Pap-kug-2009 as PDF for free.

More details

  • Words: 653
  • Pages: 6
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

Seite 1

Die Leistungs-Verordnung für das Kug gilt für das Kalenderjahr 2009. Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das Einkommensteuergesetz rückwirkend zum 1.1.2009 geändert. Diese Änderung der Lohnsteuer-Berechnung wirkt sich aktuell nicht auf die in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ausgewiesenen Werte aus. Um die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes korrekt durchzuführen, sind daher die Lohnsteuer-Parameter zugrunde zulegen, die vor der Gesetzesänderung galten. Für die Errechnung des Nettolohnes sind jedoch die "neuen" Lohnsteuer-Parameter anzuwenden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

Seite 2

Alle Beträge in Cent !

START

J

0

BENT = 0

ENDE

NETENT

N 2)

BBGR = monatliche Beitragsbemessungsgrenze 1)

BENT =

BENT + 1000

monatliches Bruttoarbeitsentgelt

GLOHN = gerundetes monatliches Bruttoarbeitsentgelt

GLOHN

NETENT = pauschaliertes Nettoentgelt pro Monat

1)

(GLOHN / 2000) ohne Rest x 2000 GLOHN

J GLOHN > BBGR

BBGR GLOHN

N

2

1) = Runden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro – Betrag 2) = Achtung: Dem Wert von 455.000 Cent (BBGR Ost) ist nach der VO 2009 kein entsprechender Wert zugeordnet, deshalb ist als rechnerische Größe der Wert von 456.000 Cent anzusetzen

Aus der Überlassung des Programmablaufplanes können Ansprüche, insbesondere Haftungsansprüche nicht hergeleitet werden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

2

LSTKL = VI

J

ABZ =

Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt

LOST =

Unterprogramm zur Errechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ab dem 1. Januar 2009 (ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und sonstigen individuellen Freibeträgen bzw. individuellen Merkmalen)

LSTKL =

Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers

LOST (STKL = 6) ABZ

N

Seite 3

SOLZU = vom Unterprogramm LOST errechneter Solidaritätszuschlag pro Monat

LSTKL = V

J

LOST (STKL = 5) ABZ

N

J LSTKL = III

LOST (STKL = 3) ABZ

N

J LSTKL = II

LOST (STKL = 2) ABZ

N

LOST (STKL = 1) ABZ

ABZ + SOLZU ABZ

3

STKL =

Lohnsteuerklasse für die Lohnsteuerberechnung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

3

N

Sollberechnung ?

Azubi ?

J

AZUBI =

Merkmal für Status Beschäftigte/r im Rahmen betrieblicher Ausbildung

GLOHN SOLL =

gerundetes monatliches Soll-Bruttoarbeitsentgelt (bei Istberechnung maßgeblich für die Prüfung, ob der Arbeitnehmer „Geringverdiener“ ist, der keine SV-Beiträge zu tragen hat)

GVDGR = monatliche Geringverdienergrenze SozP =

J

GLOHN <= GVDGR

Sozialversicherungspauschale

N

J

N

GLOHNSOLL <= GVDGR

J

N

1) (SozP x GLOHN / 100) + ABZ ABZ

4

Seite 4

1) Bruchteile von Centbeträgen kaufmännisch runden

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

4

Seite 5

NETENT = pauschaliertes Nettoentgelt pro Monat

GLOHN - ABZ NETENT

ENDE

Hinweis für die Berechnung des Leistungsbetrages Die Berechnung nach dem vorstehenden Programmablaufplan ist für das monatliche Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall) und für das monatliche Istentgelt (tatsächlich erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) durchzuführen. Aus der Nettoentgeltdifferenz (= Differenz aus pauschaliertem Nettoentgelt-Soll und pauschaliertem Nettoentgelt-Ist) ist der Leistungsbetrag (Kurzarbeitergeld) zu ermitteln. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, erhalten als Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (Bruchteile von Cent-beträgen kaufmännisch gerundet).

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)

Parameterangaben gültig ab dem 1. Januar 2009 West = 540.000 Cent BBGR = Ost = 455.000 Cent

GVDGR =

32.500 Cent

SozP =

21,0 %

Seite 6