Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009)
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Die Leistungs-Verordnung für das Kug gilt für das Kalenderjahr 2009. Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das Einkommensteuergesetz rückwirkend zum 1.1.2009 geändert. Diese Änderung der Lohnsteuer-Berechnung wirkt sich aktuell nicht auf die in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ausgewiesenen Werte aus. Um die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes korrekt durchzuführen, sind daher die Lohnsteuer-Parameter zugrunde zulegen, die vor der Gesetzesänderung galten. Für die Errechnung des Nettolohnes sind jedoch die "neuen" Lohnsteuer-Parameter anzuwenden.
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Alle Beträge in Cent !
START
J
0
BENT = 0
ENDE
NETENT
N 2)
BBGR = monatliche Beitragsbemessungsgrenze 1)
BENT =
BENT + 1000
monatliches Bruttoarbeitsentgelt
GLOHN = gerundetes monatliches Bruttoarbeitsentgelt
GLOHN
NETENT = pauschaliertes Nettoentgelt pro Monat
1)
(GLOHN / 2000) ohne Rest x 2000 GLOHN
J GLOHN > BBGR
BBGR GLOHN
N
2
1) = Runden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro – Betrag 2) = Achtung: Dem Wert von 455.000 Cent (BBGR Ost) ist nach der VO 2009 kein entsprechender Wert zugeordnet, deshalb ist als rechnerische Größe der Wert von 456.000 Cent anzusetzen
Aus der Überlassung des Programmablaufplanes können Ansprüche, insbesondere Haftungsansprüche nicht hergeleitet werden.
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LSTKL = VI
J
ABZ =
Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt
LOST =
Unterprogramm zur Errechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ab dem 1. Januar 2009 (ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und sonstigen individuellen Freibeträgen bzw. individuellen Merkmalen)
LSTKL =
Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers
LOST (STKL = 6) ABZ
N
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SOLZU = vom Unterprogramm LOST errechneter Solidaritätszuschlag pro Monat
LSTKL = V
J
LOST (STKL = 5) ABZ
N
J LSTKL = III
LOST (STKL = 3) ABZ
N
J LSTKL = II
LOST (STKL = 2) ABZ
N
LOST (STKL = 1) ABZ
ABZ + SOLZU ABZ
3
STKL =
Lohnsteuerklasse für die Lohnsteuerberechnung
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N
Sollberechnung ?
Azubi ?
J
AZUBI =
Merkmal für Status Beschäftigte/r im Rahmen betrieblicher Ausbildung
GLOHN SOLL =
gerundetes monatliches Soll-Bruttoarbeitsentgelt (bei Istberechnung maßgeblich für die Prüfung, ob der Arbeitnehmer „Geringverdiener“ ist, der keine SV-Beiträge zu tragen hat)
GVDGR = monatliche Geringverdienergrenze SozP =
J
GLOHN <= GVDGR
Sozialversicherungspauschale
N
J
N
GLOHNSOLL <= GVDGR
J
N
1) (SozP x GLOHN / 100) + ABZ ABZ
4
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1) Bruchteile von Centbeträgen kaufmännisch runden
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NETENT = pauschaliertes Nettoentgelt pro Monat
GLOHN - ABZ NETENT
ENDE
Hinweis für die Berechnung des Leistungsbetrages Die Berechnung nach dem vorstehenden Programmablaufplan ist für das monatliche Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall) und für das monatliche Istentgelt (tatsächlich erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) durchzuführen. Aus der Nettoentgeltdifferenz (= Differenz aus pauschaliertem Nettoentgelt-Soll und pauschaliertem Nettoentgelt-Ist) ist der Leistungsbetrag (Kurzarbeitergeld) zu ermitteln. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, erhalten als Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (Bruchteile von Cent-beträgen kaufmännisch gerundet).
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Parameterangaben gültig ab dem 1. Januar 2009 West = 540.000 Cent BBGR = Ost = 455.000 Cent
GVDGR =
32.500 Cent
SozP =
21,0 %
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