Importierte Bonbons

  • June 2020
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  • Words: 357
  • Pages: 2
Das Urteil über den Verzehr von importierten Bonbons und Süßwaren (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)

Frage: Die Schokolade kam aus England und Kanada, sie wurde uns von unseren Verwandten als ein Geschenk gesandt. Nun möchte ich wissen, wie wir feststellen können, ob es harâm oder halâl ist? Die Inhaltsstoffe gaben nichts darüber an. Die Schokolade war Twix, Kit Kat usw. Ich werde auf Ihre Antwort warten.

Antwort: Alles Lob gebührt Allâh. Sheikh Muhammad al-‘Uthaymîn sagte: Das Grundprinzip bezüglich aller Nahrungsmittel und Getränke ist, dass sie erlaubt sind, bis es einen Beweis gibt, der zeigt, dass sie verboten sind, weil Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „Er ist es, Der für euch alles auf der Erde erschuf; alsdann wandte Er Sich den Himmeln zu (Istawa) und richtete sie zu sieben Himmeln auf; und Er ist aller (Dinge) kundig.“ [al-Baqarah 2:29] Und weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Worüber ich schweige, das ist erlaubt.“ Dann rezitierte er: „Sprich (oh Muhammad): ‚Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes (Maytah) oder ausgeflossenes Blut (durch Schlachten o.ä.) oder Schweinefleisch - denn das ist eine Unreinheit oder ein Gräuel (unrechtmäßig), worüber ein anderer Name als der Allâhs angerufen worden ist (oder was für andere Götzen geschlachtet wurde, oder worüber Allâhs Name beim Schlachten nicht gesprochen wurde).’“ [al-An’âm 6:145 – ungefähre Bedeutung] Berichtet von Abu Dawûd, al-At’imah, 3306). Al-Albâni sagte in Sahîh Sunan Abi Dawûd, Nr. 3225, sein Isnâd ist sahîh. Wenn wir nicht wissen, dass diese Sache harâm ist, entweder durch eine dementsprechende klare Aussage [im Qur’ân oder in der Sunnah], oder weil es unter ein allgemeines shar’i Verbot fällt, oder durch sachgerechte Analogie, die vorschreibt, dass es harâm ist, dann ist es halâl. Dies ist das Grundprinzip bezüglich Nahrung, Getränke, Kleidung und Gewohnheiten. (Fatâwa Manâr al-Islam, 3/647) Auf dieser Basis ist es erlaubt, sie zu essen, solange nicht bewiesen ist, dass ihre Inhaltsstoffe irgendetwas beinhalten, von dem bekannt ist, dass es laut Sharî’ah harâm

ist. Und Allâh weiß es am besten. Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 12279)

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