Begrenzt offener städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“
Auslobung – Kurzfassung Stand: 19. November 2008
Quelle Luftbild: Stadtarchiv Heilbronn
Stadt Heilbronn
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“ Kurzfassung
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Ausloberin Ausloberin des begrenzt offenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Masterplan Neckarvorstadt“ ist die Stadt Heilbronn, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach Marktplatz 7, 74072 Heilbronn. Die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs wird betreut von: Wick + Partner, Architekten Stadtplaner Gähkopf 18, 70192 Stuttgart Telefon. +49 (0) 711 - 257 3081 Fax +49 (0) 711 - 257 8706
[email protected] in Zusammenarbeit mit: Prof. Schmid I Treiber I Partner, Freie Landschaftsarchitekten Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg Telefon +49 (0) 7152 - 939 63-0 Fax +49 (0) 7152 - 939 63-33
[email protected].
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Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Masterplans für Konversions- und Stadtumbauflächen westlich der Heilbronner Innenstadt. Der Masterplan bestimmt die städtebauliche Entwicklung dieser Flächen und ihre Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtgebieten. Er bildet die Grundlage für nachfolgende Umsetzungsschritte (städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Realisierungswettbewerbe, Bauleitplanverfahren).
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Wettbewerbsverfahren Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW) 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der GRW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht oder im Kolloquium beziehungsweise durch die Rückfragenbeantwortung anderes bestimmt wird. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.
3.1
Wettbewerbsart Der Wettbewerb ist als einstufiger, beschränkter städtebaulicher Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs ausgeschrieben. Es wird ein Auswahlverfahren nach GRW 2.4.2 durchgeführt.
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Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
3.2
Zulassung
3.2.1
Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Drittstaaten, die ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens sind. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle abzugebenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein, damit die Anonymität gewährleistet ist.
3.2.2
Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten als Arbeitsgemeinschaften. Folgende Arbeitsgemeinschaften sind zulässig: • • •
Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in Architekt/-in, Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche oder juristische Personen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Das Hinzuziehen eines Fachberaters für Verkehr (Bauingenieur, Fachrichtung Verkehrsplanung) ist zwingend. Er ist in der Verfassererklärung aufzuführen. Die Zusammenarbeit mit einem Fachberater für Lärm wird empfohlen. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigter Vertreter können nur Architekten oder Stadtplaner der Arbeitsgemeinschaft sein. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (EG-HochschuldiplomRichtlinie) gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der 2
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Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt und teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen Kriterien. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
3.2.3
Auswahl der Teilnehmer Der Wettbewerb ist auf 37 Teilnehmer beschränkt. Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden vorab folgende sieben qualifizierte Büros ausgewählt, welche ihre Teilnahme zugesagt haben (in alphabetischer Reihenfolge): • • • • • • •
ASTOC Architects & Planners, Köln, D Baufrösche Kassel, D gmp von Gerkan Marg + Partner, Hamburg, D Steidle Architekten, München, D Prof. Günter Telian, Karlsruhe, D Tovatt Architects & Planners, Drottningholm, S Trojan Trojan Wendt, Darmstadt, D
Weitere 30 Teilnehmer werden anhand folgender formaler Kriterien bestimmt: Zulassungskriterien (formal prüfbare Kriterien): •
Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen. Hierfür sind die offiziellen Bewerbungsunterlagen zu verwenden. Bewerbungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt
•
Eigenerklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller teilnahmeberechtigten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bewerbererklärung)
•
Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 11 VOF nicht zutreffen
•
Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht mehr als sieben Jahre zurückliegt. Als Stichtag gilt das Datum der Bekanntmachung des Wettbewerbes (Kopie der Diplomurkunde oder des entsprechenden Nachweises); alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft müssen Berufsanfänger im Sinne der Auslobung sein
Eignungskriterien (formal prüfbare Kriterien): •
Nachweis von zwei Wettbewerbserfolgen (Preis o. Ankauf) in einem städtebaulichen Wettbewerb mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Hiervon ausgenommen sind Verfahren in Form von Mehrfachbeauftragungen oder Verhandlungsverfahren. Als Nachweis ist je Projekt maximal ein Projektblatt DIN A3 mit Nennung des Wettbewerbsverfahrens, des Entwurfverfassers, des Auslobers und der Angabe der Flächengröße des Geltungsbereichs zugelassen. Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit mit vergleichbarer Aufgabenstellung sein, 3
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oder •
Nachweis eines mit einem Preis, einer Auszeichnung oder Anerkennung versehenen vergleichbaren städtebaulichen Projektes (Städtebaupreis, Bauherrenpreis o.ä. oder eines vergleichbaren Preises des Herkunftslandes). Als Nachweis ist die Kopie der Auszeichnungsurkunde und maximal ein Projektblatt DIN A3 gefordert.
Alle Unterlagen sind mit Texten in deutscher Sprache in Papierform einzureichen. Alle Teilnehmer müssen die Zulassungskriterien erfüllen; die Eignungskriterien müssen durch die ARGE erfüllt sein. Mit der Bewerbererklärung und den dargestellten Preisen belegen die sich bewerbenden Teilnehmer insbesondere ihre Eignung, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Erfahrung sowie ihre Qualität in der Ausarbeitung städtebaulicher Entwürfe. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art von Arbeitsgemeinschaften oder Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vom Wettbewerb. Die Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Auswahl der Bewerber erfolgt rein formal nach den Zulassungs- und Eignungskriterien. Es erfolgt keine zusätzliche qualitative Bewertung. Genügen mehr als 30 Bewerber den Zulassungs- und Eignungskriterien werden aus allen zuzulassenden Bewerbungen die 30 Teilnehmer zuzüglich 2 Nachrücker per Los bestimmt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer mit dem Wettbewerb nicht betrauten Dienststelle oder eines Notars. „Berufsanfänger“ werden anteilig zur Anzahl ihrer Bewerbungen gegenüber allen Bewerbungen berücksichtigt; maximal bis zu einer Anzahl von 5 Arbeitsgemeinschaften. Eine notwendige Auslosung erfolgt aus zwei Lostöpfen nach folgenden Kategorien: •
Kategorie 1: Berufsanfänger (Diplom aller Teilnehmer der AG nicht älter als sieben Jahre, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Wettbewerbs).
•
Kategorie 2: alle anderen Bewerber
Die Bewerber haben sich mit der Bewerbung selbst einer Kategorie zuzuordnen. Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer werden vom Wettbewerbsbetreuer unverzüglich benachrichtigt.
3.2.4
Bewerbung Eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung und die Unterlagen zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb sind ab dem 17.November 2008 in Papierform bei Wick + Partner oder als Download unter www.wick-partner.de erhältlich. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist nur unter Verwendung der vom Wettbewerbsbetreuer herausgegebenen Unterlagen möglich. Teilnahmeberechtigte können sich bis zum Ablauf des 22. Dezember 2008 (Ausschlussfrist) beim Wettbewerbsbetreuer (Wick + Partner, Gähkopf 18, 70192 Stuttgart) schriftlich mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen um eine Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind mit dem Kennwort „WB Masterplan Ne4
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ckarvorstadt“ zu versehen. Bei Bewerbungen für die Gruppe „Berufsanfänger“ ist auf dem Briefumschlag zusätzlich der Hinweis „Berufsanfänger Kategorie 1“ zu vermerken.
3.3
Preisgericht Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt. Dieses wurde in folgender Besetzung gebildet und wird vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:
3.3.1
Fachpreisrichter • • • • •
3.3.2
Stellvertretender Fachpreisrichter • • •
3.3.3
Dr.-Ing. Christoph Böhmer (Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt) Dipl.-Ing. Hans-Peter Barz (Stadt Heilbronn, Grünflächenamt) Dipl.-Ing. Matthias Schmauder (Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft)
Sachpreisrichter • • • • • • • • • •
3.3.4
Dipl.-Ing. Wilfried Hajek (Stadt Heilbronn, Bürgermeister) Prof. Carl Fingerhuth, Architekt, Stadtplaner, Zürich Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt, Stadtplaner, Herdecke/Stuttgart Prof. Jörg Stötzer, Landschaftsarchitekt, Stuttgart Prof. Kunibert Wachten, Architekt, Stadtplaner, Dortmund
Helmut Himmelsbach (Stadt Heilbronn, Oberbürgermeister) Alexander Throm (CDU-Fraktion im Gemeinderat) Helga Drauz-Oertel (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Thomas Aurich (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Sybille Mösse-Hagen (SPD-Fraktion im Gemeinderat) Herbert Tabler (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Harald Pfeifer (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) N.N. (Fraktion FDP/Freie Wähler im Gemeinderat) Wolf Theilacker (Fraktion Grüne/Bündnis 90 im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Alfred Dagenbach (Fraktion Republikaner im Gemeinderat / ohne Stimmrecht)
Stellvertretender Sachpreisrichter • • • • • • • • • •
Margarete Krug (Stadt Heilbronn, 1. Bürgermeisterin) Klaus Hackert (CDU-Fraktion im Gemeinderat) Dr. Otto Schwarz (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Alban Hornung (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Marianne Kugler-Wendt (SPD-Fraktion im Gemeinderat) Helmut Rohn (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Tanja Sagasser (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) N.N. (Fraktion FDP/Freie Wähler im Gemeinderat) Prof. Uwe Ahrens (Fraktion Grüne/Bündnis 90 im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) Heiko Auchter (Fraktion Republikaner im Gemeinderat / ohne Stimmrecht)
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3.3.5
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) • • •
3.3.6
Vorprüfung • • • • •
3.4
Prof. Gunter Kölz, Stuttgart (für Verkehr) Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine (für Lärm) Dipl.-Ing. Hartmut Sugg (Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen)
Dipl.-Ing. Karl Haag, Wick+Partner, Stuttgart Dipl.-Ing.(FH) Michael Schröder, Wick+Partner, Stuttgart Dipl.-Ing. Thomas Treiber, Schmid Treiber Partner, Leonberg Dipl.-Ing. Herbert Schönfuss, Planungsbüro Stadtverkehr, Leinfelden-Echterdingen Dipl.-Ing.(FH) Michael Werner, W&W Bauphysik, Schwaikheim
Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen werden ab dem 12. Januar 2009 an die zugelassenen Teilnehmer versandt.
3.5
Wettbewerbsleistungen Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:
3.6
•
Strukturplan im Maßstab 1:5.000
•
Gestaltungsplan im Maßstab 1:1.000
•
Schnitt einer typischen Entwurfssituation im Maßstab 1:500
•
Modell im Maßstab 1:2.000
•
Flächenbilanz
•
Erläuterungsbericht
Termine
6
Bekanntmachung des Wettbewerbs
17.11.2008
Bewerbungsfrist
17.11.2008 - 22.12.2008
Auswahl der Teilnehmer
09.01.2009
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab
12.01.2009
Stellen von Rückfragen
12.01.2009 - 23.01.2009
Pflichtkolloquium und Ausgabe Modellgrundlage
30.01.2009
Versand Protokoll Kolloquium / schriftliche Beantwortung der Rückfragen
04.02.2009
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
17.04.2009
Sitzung Preisgericht
09./10.06.2009
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3.7
Preise und Ankäufe Die Wettbewerbssumme ist auf Basis des § 42 HOAI ermittelt. Für Preise und Ankäufe stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag, netto, in Höhe von € 160.000,-- zur Verfügung. Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis
53.000,-- €
2. Preis
35.500,-- €
3. Preis
24.000,-- €
4. Preis
16.000,-- €
1. Ankauf
10.500,-- €
2. Ankauf
10.500,-- €
3. Ankauf
10.500,-- €
Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
3.8
Weitere Bearbeitung und Urheberrecht
3.8.1
Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (siehe GRW 7.2).
3.8.2
Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch GRW 7.3 geregelt.
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Beschreibung der Aufgabenstellung
4.1
Die Stadt Heilbronn
4.1.1
Lage im Raum Die am Neckar gelegene ehemalige Reichsstadt Heilbronn ist mit rund 121.000 Einwohnern ein bedeutender europäischer Wirtschaftsstandort im nördlichen Baden-Württemberg. Die Stadt liegt am Rand der Metropolregion Stuttgart. Sie ist Oberzentrum der Region Heilbronn-Franken mit etwa 900.000 Einwohnern. In Heilbronn konzentrieren sich Behörden, Handel und Dienstleistungen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen. Die Autobahnen A6 und A 81, die einen Knotenpunkt des europäischen Fernverkehrsnetzes bilden, und der Neckar als Schifffahrtsweg begünstigen die Ansiedlung von Industrie- und Logistikunternehmen. Prägend für die Stadt ist die Lage an den Wasserläufen des Neckars und des Neckarkanals, der innerhalb des Stadtgebietes in einer eigenen Rinne verläuft. Im Osten ist sie von einer ausgedehnten Weinberglandschaft umgeben, die von markanten Erhebungen begrenzt wird. Dazu gehören der Wartberg, der Galgenberg, der Büchelberg und der Schweinsberg.
4.1.2
Städtebauliche Entwicklungsziele Bestimmend für die städtebauliche Entwicklung Heilbronns ist die Zweiteilung in eine östliche und eine westliche Stadthälfte, die durch stark frequentierte Nord-SüdVerkehrswege (u.a. Neckarkanal, Neckartalstraße, Bahnanlagen), gewerbliche Nutzungen und Brachflächen deutlich voneinander getrennt sind: • Östlich des Neckarkanals liegt die ehemalige Altstadt, die als Geschäftszentrum und Wohnstandort dient. Hinzu kommen ehemals gründerzeitliche Viertel und in Richtung der Weinberge die bevorzugten, von Villen und Einfamilienhäusern geprägten, Wohnlagen Heilbronns. Die angrenzenden Höhenzüge begrenzen das Wachstum der Stadt im Osten. • Westlich des Neckarkanals liegen die ehemals selbständigen Gemeinden Böckingen, Frankenbach und Neckargartach, in denen sich Wohnbebauung und Gewerbebetriebe mischen. In diesen westlichen, durch eine vergleichsweise flache Topographie geprägten, Stadtgebieten und den daran anschließenden Ortslagen erfolgte in den letzten Jahren das stärkste Siedlungswachstum. Eine Verknüpfung dieser beiden Stadthälften erfolgt nur über wenige, stark durch den motorisierten Verkehr frequentierte, Straßenbrücken. Insbesondere für Fußgänger und Radfahrer sind diese Verbindungen ausgesprochen unattraktiv. Die Ufer sowohl des Neckars als auch des Neckarkanals sind nur an wenigen Stellen zugänglich und erlebbar. Die gewerblich geprägten Bereiche in der Zwischenzone zwischen Neckar und Neckarkanal nördlich des Hauptbahnhofes erlebten in den letzten Jahren eine teilweise Umstrukturierung. Während der Kanalhafen seine Funktion beibehielt und durch die geplante Ansiedlung eines Containerhafens weiter gestärkt wird, verloren andere Flächen ihre Funktion. Betroffen hiervon waren das Fruchtschuppen-Areal, in dem die historischen Hafenbecken des 19. Jahrhunderts lagen und das nach 1945 als Güterbahnhof und Lagerfläche diente. Hinzu kamen Teile des Areals Wohlgelegen, das nach Stillegung und Abbruch einer Chemiefabrik langsam wieder von Industrie- und Logistikunternehmen (u.a. Containerhafen, „Zukunftspark“) besiedelt wird. 8
Stadt Heilbronn
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Die Wiedernutzung des Fruchtschuppen-Areals und anderer Brachflächen bietet der Stadt Heilbronn nun die einmalige Chance, den Neckar in das Bewusstsein der Bürger zurückzuholen und die Barrieren zwischen den beiden Stadthälften abzubauen und zu überwinden. Mit der Erschließung neuer Freiflächen unterstützt sie zugleich die erforderliche Aufwertung ihrer nachkriegsgeprägten, in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäßen Innenstadt. Die Möglichkeiten des Stadtumbaus zwischen Neckar und Neckarkanal hat die Stadt im Jahr 2004 in einer Machbarkeitsstudie (Stadt Heilbronn / Akademie für Landschaftsarchitektur: Machbarkeitsstudie „Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn“, Heilbronn 2004) untersucht, mit der sie sich erfolgreich um die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2019 beworben hat. Kern dieser Studie ist eine Stadtentwicklungskonzeption, die mit der Aufwertung und Wiedernutzung der Brachen zwischen Neckar und Neckarkanal einem weiteren Siedlungswachstum nach außen entgegenwirken möchte. Die Maßnahmen hierzu sind der Bau eines neuen Stadtteils auf dem Fruchtschuppen-Areal („Neckarvorstadt“), die Erschließung und landschaftliche Gestaltung der Neckarufer und die Schaffung neuer Parkanlagen und Grünverbindungen. Im Sommer 2019 wird im Stadtumbaugebiet die Bundesgartenschau durchgeführt. Mit ihr wird die „Wiederentdeckung“ der Heilbronner Neckarufer einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. In mehreren Beschlüssen hat sich der Heilbronner Gemeinderat seither zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie, die inzwischen fortgeschrieben wurde, bekannt. Am Anfang des weitgesteckten Stadtumbauprogramms steht der städtebauliche Ideenwettbewerb, mit dem die Grundzüge der weiteren Entwicklung in einem Masterplan festgelegt werden.
Die mit Gewerbebrachen durchsetzte Mitte ist eine stadträumliche Barriere und muss neu definiert werden (Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn“).
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Stadt Heilbronn
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Das Freimachen und Aufwerten der Neuen Mitte ermöglicht den notwendigen Stadtumbau. Es entsteht das „Blau-Grüne Band“ zwischen Neckar und Neckarkanal (Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn“).
4.2
Wettbewerbsgebiet
4.2.1
Räumliche Gliederung Den Kern des etwa 100 ha großen Wettbewerbsgebietes bildet das Fruchtschuppen-Areal. Hinzu kommen angrenzende Gebiete: Teile des Heilbronner Innovationsparks („hip“), der projektierte Neckarpark, der Südrand des Bahnhofes, der Bahnbogen in Böckingen sowie der südliche Abschnitt des Industriegebietes Wohlgelegen (Areal „Rettenmaier“). Innerhalb des Wettbewerbsgebietes liegen zudem der Bahnhof und Wasserflächen. Nach ha teilt sich das Wettbewerbsgebiet in folgende Flächen auf: Fruchtschuppen-Areal (mit Randbereichen)
ca. 31 ha
Heilbronner Innovationspark („hip“)
ca.
8 ha
Projektierter Neckarpark
ca.
8 ha
Südrand des Bahnhofs
ca. 12 ha
Bahnbogen in Böckingen
ca. 10 ha
Wohlgelegen (Areal „Rettenmaier“)
ca.
Bahnhof und Bahnanlagen
ca. 18 ha
Wasserflächen
ca. 10 ha
Gesamt
ca. 101 ha
4 ha
Die einzelnen Abschnitte des Wettbewerbsgebietes stellen sich wie folgt dar:
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Stadt Heilbronn
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4.2.1.1 Fruchtschuppen-Areal Das Fruchtschuppen-Areal liegt zwischen der Trasse der Hafenbahn entlang des Kanalhafens im Westen, der Straßenachse Peter-Bruckmann-Brücke / Karl-NägeleBrücke im Norden, dem Neckar im Osten und dem Bahnhofsgelände im Süden. Bis zu ihrer Verfüllung in den 1930er bzw. 1940er Jahren befanden sich dort der Winter- Floß- und Karlshafen. Später diente das Gelände der Bahn und Gewerbebetrieben als Rangier- und Lagerfläche. Das inzwischen größtenteils von der Stadt Heilbronn erworbene Gelände wird gegenwärtig beräumt. Dabei werden die Gleisanlagen und der Gebäudebestand (Schuppen, Lagerhallen) vollständig zurückgebaut. Zeugnisse der Verkehrsgeschichte des 19. Jahrhunderts (Hafen- und Bahnanlagen) sind nicht erhalten. Die Erschließung des Fruchtschuppen-Areals für den Verkehr erfolgt über die stark befahrene Kalistraße, die das Gebiet vom Neckar abriegelt. Durch den nur eingeschränkt befahrbaren Bretterweg (bedingt durch den schlechten Straßenzustand und den Betrieb der Hafenbahn) besteht eine Verbindung in Richtung Kanalhafen und Theresienstraße.
4.2.2
Heilbronner Innovationspark („hip“) Am Neckar-Ostufer entwickelt die Stadt Heilbronn den „Heilbronner Innovationspark („hip“). Die Grundlage hierfür bildet eine städtebauliche Konzeption, von der bereits Teile realisiert wurden (siehe Anlage 8). Durch die angestrebte Verlegung der Kalistraße auf das Neckar-Ostufer (siehe unten) ist die städtebauliche Konzeption fortzuschreiben. Am Südrand des „hip“ liegt ein Betriebshof des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stuttgart, der eine durchgängige öffentliche Erschließung des östlichen Neckarufers verhindert. Im Rahmen der laufenden städtebaulichen Planungen wird eine Verlegung dieser Einrichtung aus dem Wettbewerbsgebiet angestrebt.
4.2.2.1 Projektierter Neckarpark Im Bereich der Neckarufer und des Wilhelmskanals westlich der Altstadt beabsichtigt die Stadt Heilbronn, die vorhandenen Freiflächen zu einem zusammenhängenden „Neckarpark“ zu entwickeln. Hierfür hat sie bereits mehrere Fußgängerstege errichtet, mit denen die Flussufer verknüpft und an die Innenstadt angebunden werden. Innerhalb des projektierten Parks liegen verschiedene Sport- und Freizeiteinrichtungen. Dazu gehören das Stadtbad „Soleo“, das Eisstadion und die Rollsporthalle. Durch die Umgestaltung des historischen Speichergebäudes „Hagenbucher“ zur „experimenta“ (siehe unten) entsteht auf der Insel zwischen Neckar und Wilhelmskanal gegenwärtig ein kultureller Anziehungspunkt. Im Gebiet des projektierten Parks liegen zudem private Einrichtungen wie das „Inselhotel“ und die Anlagen des Württembergischen Motorbootsclubs. 4.2.2.2 Südrand des Bahnhofs Der Bahnhof wurde durch den Bau der Stadtbahn und die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in den letzten Jahren deutlich aufgewertet. Die Bahnhofstraße wird auf ihrer Nordseite durch den Zentralen Omnibusbahnhof, einzelne historische Gebäude und untergenutzte Flächen bestimmt. Auf der Brach11
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fläche zwischen Bahnhofstraße und Wilhelmskanal ist die Errichtung eines Parkhauses für die „experimenta“ in Vorbereitung (siehe unten). Der Block zwischen Bahnhofstraße und Frankfurter Straße gehört stadtstrukturell zur Bahnhofsvorstadt, weist aber nicht die klein parzellierte Blockstruktur der anderen Quartiere auf. Prägendes Gebäude ist dort das barocke Schießhaus an der Frankfurter Straße, das als eines der wenigen historischen Gebäude die Kriegszerstörungen überdauert hat. 4.2.2.3 Bahnbogen Böckingen Der Bereich Bahnbogen Böckingen umfasst Entbehrlichkeitsflächen der Bahn im Stadtteil Böckingen mit nicht mehr genutzten Lagergebäuden aus der Bahnnutzung. Gleichzeitig bildet der Bereich den Rand zum südlich angrenzenden Gleisdreieck „Sonnenbrunnen“. Mit den Bahntrassen und der Neckartalstraße mit diversen Auf- und Abfahrten überlagern sich belastende Verkehrsfunktionen und bieten keine stadträumliche Verknüpfungs- und Vernetzungsfunktion im Sinne von Grünverbindungen. 4.2.2.4 Wohlgelegen (Areal „Rettenmaier“) Das nördlich des Fruchtschuppen-Areals gelegene Fabrikgelände der Firma „Rettenmaier“ gehört strukturell bereits zum Industriegebiet Wohlgelegen, das sich derzeit im Umbruch befindet (siehe unten). Das Gelände wird durch die Verbindungsstraße Kalistraße – Hafenstraße in zwei Hälften geteilt. Die erhaltenen Klinkergebäude gehören zu den letzten Resten historischer Industriearchitektur im Heilbronner Stadtgebiet. Sie stehen nicht unter Denkmalschutz. Ein Erhalt der Gebäude ist möglich, aber nicht zwingend. 4.2.2.5 Bahnhof und Bahnanlagen Neben dem Hauptbahnhof liegen auch die nördlich daran angrenzenden Serviceeinrichtungen der Bahn (u.a. Zugreinigungsanlagen, Langholzverladung) im Wettbewerbsgebiet. Hinzu kommen die Gleisanlagen der von der Stadt Heilbronn betriebenen Hafenbahn, die den Kanalhafen erschließt. 4.2.2.6 Wasserflächen Im Wettbewerbsgebiet liegen Wasserflächen des Neckars, des historischen Wilhelmskanals und des Neckarkanals. Im Wilhelmskanal befindet sich die Marina des Württembergischen Motorbootclubs. Sowohl der Neckar als auch der Neckarkanal sind als Bundeswasserstraße eingestuft.
4.2.3
Angrenzende Quartiere
4.2.3.1 Altstadt Die frühere Altstadt grenzt unmittelbar östlich an das Wettbewerbsgebiet an. In ihrem nördlichen Teil dominiert eine kleinteilige, parzellenbezogene Wohnbebauung der Nachkriegszeit. In ihrem südlichen Teil befinden sich zentrale Einzelhandelsund Versorgungseinrichtungen, zu denen auch Warenhäuser und Einkaufscenter gehören. 12
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4.2.3.2 Bahnhofsvorstadt Die Bahnhofsvorstadt liegt südlich des Wettbewerbsgebietes auf der Neckarinsel. Sie besitzt im Ursprung eine gründerzeitliche Baustruktur. Nach Kriegszerstörung und Wiederaufbau sind Teile durch Nachkriegsbauten ergänzt. Im westlichen Bereich befinden sich verschiedene Schulen sowie gewerbliche Betriebe. 4.2.3.3 Theresienwiese / Inselspitze Westlich der Bahnhofsvorstadt liegt ein Grün- und Freibereich, der sich von der Bahnstrecke zur südlichen Inselspitze zieht. Dort befinden sich der Festplatz „Theresienwiese“ und das Frankenstadion. Südlich des Neckars setzt sich der Grün- und Freiraumbereich mit dem Wertwiesenpark, dem Gelände der Landesgartenschau 1985, fort. 4.2.3.4 Böckingen Der durch den Böckinger Bahnbogen teilweise in das Wettbewerbsgebiet einbezogene Stadtteil Böckingen wird durch die Bahntrasse in einen nördlichen und südlichen Bereich geteilt. Im nördlichen Teil hat sich neben der Wohnnutzung eine gewerbliche Nutzung etabliert. Südböckingen ist überwiegend Wohnstadtteil. Zwischen der Bahnlinie nach Stuttgart und der Neckartalstraße befinden sich dort in der Neckaraue Sport- und Freizeitanlagen, die den Grünzug entlang des Neckars in Richtung Süden fortführen. Die Neckartalstraße und im südlichen Teil zusätzlich die Bahn trennen den Stadtteil Böckingen jedoch stark vom Neckarkanal ab. 4.2.3.5 Kanalhafen Im Westen wird das Wettbewerbsgebiet durch die Hafenstraße und den Kanalhafen begrenzt, an dem Logistik- und Gewerbebetriebe ihren Sitz haben. Im Jahr 2007 entstanden dort vier 60 m hohe Silotürme für die Einlagerung von Getreide als neue Landmarke. Vom Ausbau der Neckarschleusen, den Bau eines Containerhafens am nördlichen Ende des Wohlgelegens (siehe unten) und dem Ersatz der Schrägböschungen am Kanalhafen durch Spundwände wird ein weiterer Auftrieb für den Hafen erwartet. 4.2.3.6 Nördliches Wohlgelegen Der als Wohlgelegen bezeichnete nördliche Teil der Insel zwischen Neckar und Neckarkanal ist stark gewerblich geprägt. Die zentralen Flächen, die nach dem Abbruch einer Chemiefabrik größtenteils brach liegen, werden derzeit überplant (siehe unten). Im Zuge dieser Planung ist auch ein Grünzug entlang des östlichen Neckarufers vorgesehen. 4.2.3.7 Industriegebiet Nordöstlich des Wettbewerbsgebietes befindet sich ein seit den 1920er Jahren erschlossenes Industriegebiet, das bis an die Stadtgrenzen von Neckarsulm reicht. Dort befinden sich gleichermaßen Produktions-, Handwerks-, Logistikbetriebe. Im Übergang zum „hip“ dominiert großflächiger Einzelhandel. 13
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4.3
Wettbewerbsaufgabe Ziel des Wettbewerbes ist es, die städtebauliche Struktur des Wettbewerbsgebietes neu zu definieren. Dabei ist die künftige Form der Bebauung, der Erschließung und der Freiräume in Form eines Masterplanes festzulegen. Dieser soll als Grundlage für die nachfolgenden Realisierungsschritte dienen. Von der Entwicklung des Bereichs zwischen Neckarkanal und Neckar werden Synergie- und Aufwertungseffekte für die gesamte Innenstadt erwartet. Der Neckar als bestimmendes naturräumliches Element Heilbronns wird in das Bewusstsein der Stadt zurückgeholt. Die Stadteile östlich und westlich des Neckars werden besser miteinander verknüpft. Im Einzelnen sind im Rahmen des Wettbewerbs folgende Aufgaben zu bewältigen: • • • • • • •
Die Konzeption eines gemischt genutzten, attraktiven Stadtquartiers Die Ergänzung und Reparatur von Randbereichen bestehender Quartiere Die Gewährleistung des Schutzes vor Immissionen aus angrenzenden Gebieten Die Integration übergeordneter verkehrlicher Anforderungen (Straße / Bahn) Die Definition von neuen innerstädtischen Freiräumen und Grünzügen Die Erschließung von Flussufern als prägende Freiraumelemente Die Vernetzung unterschiedlicher Stadtbereiche
Hinweis: Die Kurzfassung der Wettbewerbsauslobung stellt das Verfahren und die Aufgabe zum Wettbewerb nach jetzigem Kenntnisstand dar. Sie dient als Überblick zum Wettbewerbsverfahren und als Informationsgrundlage für eine Bewerbung. Die nach dem Auswahlverfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten die vollständigen Wettbewerbsunterlagen ab dem 12. Januar 2009. Diese dann versandten Wettbewerbsunterlagen werden bindend.
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