Antrag auf Aufnahme in das Städtische Gymnasium Nepomucenum zum 01. August 2010 - Jahrgangsstufe 11 SchülerIn Name
Vorname
Straße
ggf.Telefon
PLZ
Ort/Ortsteil FahrschülerIn
Einstiegshaltestelle :
Geb.-Dat.
Geschlecht w m
Geb.-Ort
Nationalität D
Konfession
Schüler/in ist selbst Migrant/in oder mindestens ein Elternteil ist Migrant Geb.-Land
Zugangsjahr
Verkehrssprache in der Familie
Geb.-Land der Mutter
Erziehungsberechtigte
Geb.-Land des Vaters
Anschrift wie oben ( ansonsten bitte eintragen )
1. Name
Vorname
Straße
Telefon
PLZ
Ort
2. Name
Vorname
Straße
Telefon
PLZ
Ort Zusätzliche Notfallrufnummer :
Bisher besuchte Schulen Grundschule
von - bis
von - bis
von - bis
von - bis
Bisherige Sprachenfolge Englisch
von Klasse
bis Klasse
von Klasse
bis Klasse
von Klasse
bis Klasse
Falls es wichtig ist, dass der Schule nicht unmittelbar erkennbare Behinderungen bekannt sind, teilen Sie dies bitte der Schulleitung oder spätestens mit Unterrichtsbeginn der Stufenleitung mit. Coesfeld, den Unterschrift/en eines/der Erziehungsberechtigten Geschwisterkind in Klasse: Bearbeitungsvermerke
Vorgelegte Unterlagen
Verwaltung
Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde Letztes Zeugnis Qualifikation
Beratungsgespräch
Stammdaten EDV SchülerInnenstammblatt Fahrausweis
Kürzel: ______
geführt
___________________ Unterschrift Schulleitung
Bitte die Hinweise auf der Rückseite beachten !
Checkliste zum Aufnahmeantrag
GYMNASIUM NEPOMUCENUM COESFELD
Was muss ich tun ? Dem Aufnahmeantrag ist das letzte Zeugnis (in der Regel 1. Halbjahr Klasse 10) beizufügen. Wir fertigen für unsere Akten eine Kopie dieses Dokumentes. Zu endgültigen Anmeldung ist das Zeugnis mit Qualifikationsvermerk nachzureichen. Legen Sie bitte das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde vor. Füllen Sie den Aufnahmeantrag soweit möglich aus. Teilen Sie uns bitte eventuell vorliegende, gesundheitliche Beeinträchtigungen mit, die für den Schulbesuch Bedeutung haben können. Wenn noch ein Anmeldeantrag für eine weitere Schule beabsichtigt oder bereits erfolgt ist, teilen Sie uns dies bitte mit. Diese Information hat keinen Einfluss auf die Aufnahme, sie dient lediglich der statistischen Erfassung der SchülerInnenströme im Stadt- und Kreisgebiet Coesfeld. Was sollte ich wissen ? Ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächstgelegenen, öffentlichen Schule der gewünschten Schulform die gesetzlich festgelegten Entfernungsgrenzen (SchfkVO : 5 km zumutbarer Fußweg zwischen Wohnhaus und nächstgelegener Schule)
übersteigt. Der Besuch einer anderen als der nächstgelegenen, öffentlichen Schule rechtfertigt keinen zusätzlichen Erstattungsanspruch. Für Fahrschülerinnen muss das zusätzliche Formular der Stadt Coesfeld ausgefüllt werden. Der Anmeldeantrag darf nur unter Vorbehalt entgegen genommen werden. Über die endgültige Aufnahme am Nepomucenum wird in Abstimmung mit dem Schulträger ( Stadt Coesfeld ) und der Schulaufsicht entschieden. Wir informieren Sie umgehend schriftlich, sobald uns das Ergebnis vorliegt. Die grundsätzliche Aufnahme an einem öffentlichen Gymnasium ist gesichert.
Das Gymnasium Nepomucenum hat mich über die Fahrtkostenregelung sowie den Vorbehalt der Aufnahme informiert.
Über Krankheiten, die für die Unterrichtsteilnahme meines Kindes bekannt sein sollten, habe ich die Schule informiert.
Eine Anmeldung erfolgt auch noch an folgender Schule:
Coesfeld, den __.__. ____
Unterschrift(en) der/s Erziehungsberechtigten