050512 Aoz

  • August 2019
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nzz

12.05.05

Nr.109

Seite53

zh

Teil01

Stadtzürcher Volksabstimmung vom 5.Juni

Neue Rechtsform für die Asylorganisation Öffentlichrechtliche Anstalt soll mehr Flexibilität bringen Die Asylorganisation Zürich (AOZ), heute eine Verwaltungsabteilung der Stadt, arbeitet seit längerem auch im Auftrag von Kanton und anderen Gemeinden. Um diesem Status als eigentliches Dienstleistungsunternehmen auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen, soll die AOZ in eine öffentlichrechtliche Anstalt übergeführt werden. Damit soll sie flexibler werden und dennoch der politischen Kontrolle unterstehen. luc. Bewirbt sich in der Schweiz eine Person um Asyl, hat sie Anspruch auf eine gewisse Betreuung. Seit dem Jahr 1988 ist das Asylwesen Sache des Bundes. Der Vollzug wurde vom Bund damals allerdings umgehend an die Kantone delegiert. Im Kanton Zürich kommt ein ZweiPhasen-Modell zur Anwendung: Für die erste Phase, welche die Asylbewerber in einem Durchgangszentrum verbringen, ist der Kanton zuständig. In einer zweiten Phase werden die Bewerber auf die Gemeinden im Kanton aufgeteilt, welche dann für die Betreuung zuständig sind. Weil die Asylorganisation Zürich (AOZ) bereits über Erfahrungen in der Betreuung verfügte, übernahm sie im Auftragsverhältnis auch Aufgaben für den Kanton Zürich und für andere Gemeinden. Heute hat die AOZ 300 Mitarbeiter und betreut nicht nur die der Stadt zugewiesenen Asylbewerber, sondern führt auch Durchgangszentren und Bildungsangebote im Auftrag des Kantons. Auch für 15 Gemeinden erbringt sie Dienstleistungen. Der Umfang dieser Leistungen für Dritte bewegt sich zwischen 60 und 85 Millionen Franken, während die Leistungen für die Stadt Zürich selber 5 bis 6 Millionen Franken ausmachen. Die meisten Angebote der AOZ werden vom Bund durch festgesetzte Pauschalen finanziert. Wegen Sparmassnahmen und Änderungen im System ist in den letzten Jahren allerdings ein grösserer Teil der Kosten auf die Gemeinden abgewälzt worden. Die Stadt Zürich kann zudem eigene Projekte im Asylbereich durchführen, zum Beispiel die Gemeinnützigen Einsatzplätze (GEP) für Asylbewerber in der städtischen Verwaltung. Die weitgespannte Tätigkeit bringt allerdings auch Probleme mit sich: Durch die pauschale Abgeltung des Bundes trägt die AOZ ein unternehmerisches Risiko, zum Beispiel wenn Unterkünfte nicht ausgelastet sind. Weil die Zahl der Asylbewerber starken Schwankungen unterliegt, müssen bei der AOZ Personal und Infrastruktur schnell auf- und wieder abgebaut werden können. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, soll die AOZ in eine öffentlichrechtliche Anstalt überführt werden. Diese Möglichkeit besteht seit der Genehmigung eines entsprechendes Gesetzes durch den Kanton Ende vergangenen Jahres. Weil die Errichtung einer öffentlichrechtlichen Anstalt die Änderung der Gemeindeordnung bedingt, muss zwingend das Stimmvolk befragt werden. Mit einer Annahme der Vorlage am 5.Juni soll die AOZ unternehmerische Eigenverantwortung erhalten. Der Stadtrat würde die Leistungsaufträge erteilen und den Verwaltungsrat ernennen. Das Globalbudget und der Rechenschaftsbericht müssten vom Gemeinderat genehmigt werden, genauso wie die Verwendung eines allfällig erwirtschafteten Gewinns. Stadt- und Gemeinderat befürworten die Vorlage, genauso wie FDP, CVP, SP und Grüne. Die Alternative Liste sowie die SVP lehnen die Umwandlung ab.

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