Zusammenfassung Powi-klausur Demokratiemodelle Und Politische Willensbildungsprozesse

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PoWi-Klausur am 10.03.09 Thema: Demokratiemodelle und politische Willensbildungsprozesse 1. Demokratiemodelle a. Demokratie •

Gleichheit und Freiheit aller Bürger



Volk legitimiert und kontrolliert die Regierenden



Merkmale o

Volkssouveränität 

o

o

Regelmäßige Wahlen

Rechtsstaatlichkeit 

Gesetze gelten für alle



Grundrechte sind garantiert

Gewaltenteilung 

Legislative, Exekutive und Judikative dürfen nicht bei einem Organ liegen

b. Identitäres Demokratiemodell (J. J. Rousseau, 1712–1787) •

Historische Bedingungen o



Vor der franz. Revolution (Absolutismus

Menschenbild: o

Alle Menschen sind gleich und frei

o

Es herrscht ein hohes Bildungsniveau

o

Volk entscheidet im Sinne des Gemeinwohls (es herrscht ein Gemeinwille)



o

Homogene Gesellschaft

o

Positives Menschenbild

Verhältnis zwischen Staat und Individuum o

Staat basiert auf dem Individuum, das nach dem Gemeinwillen entscheidet



Vertragsart o



Zweck des Vertrags o



Gesellschaftsvertrag

Volk soll Souveränität bewahren

(Volks-)Souveränität o

o

Alle Macht geht vom Volk aus 

Es gibt kein Staatsoberhaupt



Volk beschließt die Gesetze

Volk entscheidet im Sinne des Gemeinwillens

© by Arne Lordt, 2009.





Repräsentation o

Ablehnung des Repräsentationsprinzips

o

Volksvertreter nur Bevollmächtigte, NICHT beschlussfähig

Gewaltenteilung o

Keine Gewaltenteilung, alle Macht beim Volk

o

Keine Gewaltenteilung notwendig, da Bürger ihre Souveränität behalten und im Gemeinwillen entscheiden



Probleme/ offene Fragen o

Unterdrückung

der

Einzelinteressen

durch

vorgegebenen

Gemeinwillen o

Wegbereiter totalitärer Ideologien  Diktaturen

c. Konkurrenzdemokratisches Modell •

Entwickelt von John Locke/ James Madison



Aufgabe des Staates ist es Leben, Freiheit und Eigentum seiner Bürger zu schützen



Politische Beteiligung der Bürger in Parlamenten



Gewaltenteilung



Zusicherung von Grund- und Menschenrechten



Freiheit des Einzelnen soll durch Verstärkung der Gruppenpluralität gesichert werden



Richtigkeit einer politischen Entscheidung lässt sich erst im Nachhinein erkennen



Gewählte, weisungsunabhängige Repräsentanten sollen Gruppeninteressen filtern und ausgleichen



Willensbildungsprozess geht vom Volk aus, Repräsentanten der gewählten Parteien bilden die Regierung, die Beschlüsse fasst und diese an das Volk weitergibt

© by Arne Lordt, 2009.

d. Vergleich zwischen konkurrenzdemokratischem und identitärem Demokratiemodell Vergleichskriterien

Identitätstheorie der Demokratie

Konkurrenztheorie der Demokratie

Regierungsausübung

Durch das gesamte Volk

Durch gewählte Repräsentanten (Regierung)

Herrschaftsbestellung

Volksabstimmungen

Wahlen (Wahlkampf)

Entscheidungsfindung

Konsens (keine Kompromisse!; Gemeinwille)

Mehrheitsentscheidungen (häufig Kompromisse!)

Art des Mandats

Weisungsgebundene Beauftragte des Volkes

Unabhängige Abgeordnete (freies Mandat)

Interessen

unerwünscht

Erwünscht und nötig

Keine Interessenvielfalt vorhanden  Gemeinwille

Konkurrenz der widerstreitenden Interessen

Objektiv vorhanden und erkennbar, Gemeinwohl

Resultate

ist vorgegeben

widerstreitenden Interessen (Kompromisse)

Erziehungsdiktaturen (Extremfall)

Parlamentarische Demokratie

Gemeinwohl

Anwendung der Theorien

im

Kräfteparallelogramm

der

Plebiszitäre Demokratien Probleme

Scheinbar einfach, aber undurchführbar, da zu

Passivität, Meinungen werden durch Kompromisse

viele

nicht richtig repräsentiert, nicht alle Interessen

Einzelinteressen,

Gemeinwille

vorgegeben werden  Führerstaat

müsste

vertreten,

Zersplitterung

Interessensgruppen, Kompliziertheit

© by Arne Lordt, 2009.

in

viele

e. Pluralismusmodell •

Weiterentwicklung des konkurrenzdemokratischen Modells



Pluralismus bezeichnet das gleichberechtigte Wirken von Parteien und Interessengruppen  Auch Verbände besitzen politische Macht



Ergebnis des Willensbildungsprozesses ist häufig ein Kompromiss



Pluralismus erfordert einen Grundkonsens über bestimmte Werte und Regeln



Neopluralismus (Ernst Fraenkel) weist dem Staat eine besondere Rolle im Wettstreit der Interessen zu, er soll die Benachteiligung schwacher Interessen ausgleichen

f.

Demokratiemodell des Grundgesetzes •

Baut auf dem Modell einer pluralistischen Konkurrenzdemokratie auf



Repräsentative Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem



Zwei-Kammer-Parlament

(Bundestag

und

Bundesrat)

für

wichtigste

politische Entscheidungen •

Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik o

Entmachtung des Präsidenten 

Nur noch repräsentative Aufgaben



Keine Direktwahl durch das Volk

o

Position des Kanzlers gestärkt

o

Konstruktives Misstrauensvotum



Erwähnung der Rolle der Parteien (Art. 21) im Grundgesetz



Kern der Verfassung (Grundrechte, Verfassungsgrundsätze) wird durch Ewigkeitsklausel geschützt  kann NICHT verändert werden



Prinzip der Rechtsstaatlichkeit o

Rechtssicherheit 

o

Rechtsgleichheit 

o

Gesetze müssen veröffentlicht werden und einsehbar sein

Alle Gesetze gelten für alle Bürger gleich

Rechtsschutz 

Unabhängige Gerichte schützen Bürger vor Willkür des Staates

o

Bindung des Gesetzgebung an das Grundgesetz 

Recht und Gesetze sind an die Verfassung gebunden



Gesetze dürfen nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen



Gesetzgebung unterliegt dem Prinzip der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

o

Rechtsweggarantie 

o

Jeder Bürger hat das Recht ein Gericht anzurufen

Unabhängigkeit der Richter

© by Arne Lordt, 2009.



Richter sind unabhängig und nur dem geltenden Recht unterworfen

o

Probleme des Rechtsstaats 

Rechtsgleichheit gewährt keine soziale Gleichheit



Verrechtlichung des gesellschaftlichen Lebens



Komplexe Vorhaben werden häufig lange durch langwierige komplizierte Verfahren blockiert



Sozialstaat o

Deutschland ist ein Sozialstaat 

Staat ist verpflichtet Lebensbedingungen zu schaffen, die den Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit entsprechen



Jeder

Mensch,

der

in

Not

gerät

hat

Anspruch

auf

Sozialleistungen 

Umfang

und

Art

der

Sozialleistungen

sind

nicht

im

Grundgesetz festgelegt, sondern Gegenstand der politischen Diskussion 

Daseinsvorsorge



Pflichtversicherung



Fürsorgeanspruch Bedürftigkeit (ALG II, etc.)



Berücksichtigung

sozialer

Belange

in

der

Politik

(Steuerpolitik, etc.)  •

Rechte der sozialen Teilhabe (Gewerkschaften, etc.)

Bundesstaat o

Vereinigung

mehrerer

Gliedstaaten,

deren

Schwerpunkt

der

Kompetenzen beim Zentralstaat lieben (Föderalismus) o

Gliedstaaten dürfen nicht aus dem Bund austreten

o

Bundesländer

besitzen

in

bestimmten

Bereichen

Gesetzgebungskompetenz o

Bundesländer sind durch den Bundesrat an Gesetzen beteiligt, die ihre Belange betreffen

© by Arne Lordt, 2009.

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