Aachen, den 27.8.09
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aachen Resonance produziert einen arzneimittelbeschichteten Ballonkatheter unter dem Namen ELUTAX und hat diesen beworben. Aachen Resonance hat bisher eine Reihe von Eigenschaften herausgestellt, die dem ELUTAX seine besondere Stellung im Markt gewähren.
Einer der Wettbewerber, der seinerseits arzneimittelbeschichtete Ballonkatheter in Verkehr bringt, hat diese Werbung von Aachen Resonance in einem gerichtlichen Eilverfahren angegriffen. Nachdem das Landgericht Aachen zunächst ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung von Aachen Resonance die einstweilige Verfügung erlassen hatte, wurde diese nach Widerspruch und mündlicher Verhandlung in einem Vergleich wieder aufgehoben.
Der Wettbewerber hat in der mündlichen Verhandlung vor dem LG Aachen seinen Verfügungsantrag zurückgenommen und die Parteien haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass Aachen Resonance weiterhin mit folgenden Aussagen werben darf:
1. a)
Main differences of ELUTAX Drug eluting balloon compared to other competitors:
aa)
homogenous coating
ab)
fully even and consistent coating of inflated balloons
b)
ac)
only balloon with 360 degree complete coating
ad)
minimal drug lost during passage in the body
ae)
minimal drug lost from the balloon surface during maneuver or inflation
af)
reliable quantitative drug deposition into the vessel wall
ag)
fully homogenous drug transfer
ah)
safe drug transfer
ai)
no additional substances
aj)
no cracks
Only the ELUTAX Balloon can bring almost the full amount of drug to the vessel wall. Competitor looses very big amount of drug before reaching the vessel wall!
Aachen Resonance sieht damit seine Position in vollem Umfang bestätigt und ist erfreut auch unter den strengen Regeln des Wettbewerbsrechts über die besonderen Eigenschaften seiner Produkte berichten zu dürfen.