Einzug Kompakt 2008

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Sie sollten so persönlich und gemütlich wie möglich eingerichtet werden. Ein Pflegebett mit Nachttischchen, ein Kleiderschrank, Dreieckschrank oder Kommode sind in jedem Zimmer vorhanden, weitere Kleinmöbel können je nach Zimmergröße, Fernseher und Telefon nach Bedarf mitgebracht werden.

Das Marie- Juchacz- Haus wurde ursprünglich als Wohnheim für rüstige Rentner erbaut und 1993 durch umfangreiche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen modernisiert und vergrößert. Heute verfügt das Haus über 133 Pflegeplätze davon fünf eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, die sich auf vier Etagen verteilen. Eine großzügige Grünanlage ums Haus herum lädt zum Verweilen ein. Im Eingangsbereich finden Sie ein gemütliches Café und einen Veranstaltungssaal.

Die Zimmer Das Haus verfügt über 97 Einzelzimmer und 18 Doppelzimmer. 64 Einzelzimmer sind ca. 13 qm groß, mit Waschbecken, Telefon- und Fernsehsattelitenanschluss, ca. 3 bis 4 Bewohner benutzen 1 gemeinsames Badezimmer. 30 Einzelzimmer sind bis zu 21 qm groß und haben ein eigenes Bad.

Die weiteren Räumlichkeiten Als Gemeinschaftsräume befinden sich auf jeder Etage mehrere Wohnzimmer und Wohnküchen.

Im Dachgeschoß bietet ein Gymnastikraum Platz für Gruppenaktivitäten oder Veranstaltungen. Im Keller befindet sich neben einem Werkraum mit Durchgang zum Hofgarten auch ein Friseursalon, der an 3 Tagen in der Woche geöffnet hat. Im Café des Hauses können Anwohner in gemütlicher Atmosphäre zu Mittag essen.

auch individuelle Einzelbetreuung, sowie Spaziergänge und Ausflüge angeboten. Auch den immobilen Bewohnern wird mit der Basalen Stimulation und dem Snoezelen ein Betreuungsangebot gemacht. Weitere Veranstaltungen wie jahreszeitliche Feste, Frühschoppen und Kinonachmittage bereichern den Alltag.

Das Konzept des Hauses Das Marie- Juchacz- Haus als anerkannte gerontopsychiatrische Facheinrichtung praktiziert ein integratives Versorgungskonzept, bei dem körperlich und gerontopsychiatrisch Pflegebedürftige gemeinsam in Würde leben können. Niemand muss aufgrund seiner Erkrankung umziehen. Wichtig sind hierbei die Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch eine validierende Grundeinstellung, die Bewahrung von sozialen Kontakten und ein individuelles Hilfsangebot. Dieser Herausforderung begegnet das Marie- JuchaczHaus u. a. mit seinem Wohngruppenkonzept. Gerade für den gerontopsychiatrisch veränderten Menschen wird hier mit der Wohnküche ein fester Bezugspunkt angeboten, wo eine Präsenzkraft als Ansprechpartner vorhanden ist. Hier finden auf den einzelnen Etagen sozialtherapeutische, tagesstrukturierende Gruppenangebote statt- wie Gedächtnistraining, Kochen, Gymnastik, Singen, Spiele, kreatives Gestalten oder Gesprächskreise. Darüber hinaus werden

Eine hohe Fachkompetenz bei den Pflegemitarbeitern und den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes bildet die Grundlage zur Umsetzung des Konzeptes.

Weitere Angebote Ambulante Dienste Anwohner aus dem Nahwohnbereich können von uns zu Hause gepflegt werden. Wir möchten es Ihnen ermöglichen, auch bei Krankheit und Altersbeschwerden weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Sollte der Hilfebedarf einmal doch so groß werden, dass Sie nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, bieten wir Ihnen gerne einen Heimplatz in unserem Haus an. Auf Wunsch kann auch das Mittagessen des offenen Mittagstisches durch den ambulanten Dienst zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Kurzzeitpflege Das Haus verfügt über fünf eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Sie können mit uns Termine machen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger für kurze Zeit in unserem Haus gepflegt werden möchte.

men werden auch Zinsen von Vermögen und Mieteinnahmen von Immobilien gerechnet.

Welche Schritte sind nötig? Herzlich Willkommen. Wir freuen uns, dass sie sich für unsere Einrichtung interessieren. Um einen Heimplatz in unserem Haus zu bekommen, sind folgende Schritte nötig: _ Heimaufnahmeantrag stellen Hierfür sind die folgenden Unterlagen erforderlich: 1. Heimaufnahmeantrag ausfüllen Diesen erhalten Sie in unseren Einrichtungen oder der Geschäftsstelle der AWO Essen. Wichtig ist vor allem die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie oder ein Angehöriger tagsüber zu erreichen sind. 2. Ärztlicher Fragebogen, ärztliche BeBescheinigung Lassen Sie diesen vom behandelnden Arzt oder Ihrem Hausarzt ausfüllen. 3. Pflegeeinstufung Weiterhin benötigen Sie eine Pflegeeinstufung und eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. 4. Einkommensnachweise Diese dienen der Klärung der Heimkostendeckung und der Beantragung des Pflegewohngeldes. Zum Einkom-

5. Schlusserklärung des Sozialamtes Sollte Ihr Einkommen und das Pflegewohngeld die Heimkosten nicht abdecken, so müssen Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Da das Sozialamt erst ab Kenntnisnahme zahlt, sollten Sie diesen Antrag vor der Heimaufnahme stellen. Über diesen Vorgang benötigen wir eine Bescheinigung (die sog. Schlusserklärung). 6. Vollmacht oder Betreuungsbeschluss Sollte die Person, für die der Heimaufnahmeantrag gestellt wird selber nicht in der Lage sein einen Heimvertrag zu unterschreiben, und sollte dieses ein Bevollmächtigter tun, so benötigen wir hierfür eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde. _ Das Angebot eines Heimplatzes Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, reichen Sie uns den vollständigen Antrag ein. Sobald ein passender Heimplatz frei ist, melden wir uns bei Ihnen. Der Heimplatz muss dann innerhalb der nächsten Tage belegt werden. Sollten Sie den Heimplatz nicht mehr benötigen, bitten wir dringend um diese Rückmeldung. Auch jede Änderung, wie z.B. Dringlichkeit, Pflegeeinstufung... sollten Sie uns mitteilen.

zialhilfeträger anteilig oder ganz gezahlt, wenn das Einkommen und die Pflegeleistungen zur Heimkostendeckung nicht ausreichen. Das Taschengeld wird dabei mitgerechnet (Vermögensgrenze € 10.000). Sind die Heimkosten durch die Pflegeleistungen, das Einkommen und das Pflegewohngeld abgedeckt, ist der Bewohner Selbstzahler. Ist noch eine Differenz offen:

Heimkosten Die Heimkostensätze sind abhängig von der Pflegeeinstufung. Die Sätze für ein Einzelzimmer betragen ab 01.04 01.04.2008 .2008: Pflegestufe

täglich

30- TageMonat

1 2

€ 91,88 € 111,50

€ 2.756,40 € 3.345,00

3

€ 131,86

€ 3.955,80

Für ein Doppelzimmer wird täglich € 1,12 weniger berechnet.

Heimplatzfinanzierung Neben dem eigenen Einkommen wird zur Finanzierung des Heimplatzes von der Pflegekasse monatlich eine Pauschale gezahlt. Diese Leistungen der Pflegekasse betragen monatlich: Pflegestufe 1: Pflegestufe 2: Pflegestufe 3: Pflegestufe 3 +

1.023,- € 1.278,- € 1.432,- € 1.688,-€

Ein monatlicher Barbetrag (Taschengeld) muss dem Bewohner zur Verfügung stehen. Grundbetrag: € 93,69. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten und wird vom So-

Vermögen bis zu einem Betrag von € 2.600,- für eine Einzelperson und € 3.214,- für ein Ehepaar muss zur Heimkostendeckung herangezogen werden. Ist kein Vermögen (mehr) da, zahlt das Sozialamt die Restkosten zuzüglich des Taschengeldes. Die Angehörigen müssen beim zuständigen Sozialamt (letzter Wohnort) einen Antrag stellen. Das Einkommen der leiblichen Kinder wird dazu geprüft, ob Zuschüsse geleistet werden können. Der Sozialhilfeträger zahlt vom Tage der Kenntnisnahme. Zusammengefasst finanziert sich ein Heimplatz auf eine der beiden folgenden Weisen: Evtl. Pflegewohngeld

Sozialhilfe

Rente, bzw. Vermögen

Pflegewohngeld

Pflegekasse

Pflegekasse

Selbstzahler

Sozialhilfeempfänger

Rente, bzw. Vermögen

Weitere Vorbereitungen Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in unser Haus einziehen möchten, laden wir Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Wir bieten regelmäßige Informationsnachmittage mit Führung an. Erkundigen Sie sich nach dem nächsten Termin oder vereinbaren Sie telefonisch einen gesonderten Termin. Kennenlernen Wir halten es für wichtig und sinnvoll, dass wir uns gegenseitig kennen lernen, bevor Sie in unsere Einrichtung einziehen. Vor Ihrem Einzug können Sie sich unser Haus, bzw. das angebotene Zimmer ansehen und alle Fragen klären, die Ihnen wichtig sind. Sollte ein Besuch bei uns nicht möglich sein, besuchen wir Sie zu Hause oder im Krankenhaus. Bei dieser Gelegenheit lernen Sie einen erfahrenen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes und/oder der Pflege kennen. Heimvertrag Am Tag des Einzugs bringen Sie bitte die restlichen Unterlagen (Personalausweis, Krankenkassenkarte, Gutachten über Pflegeeinstufung oder Behindertenausweis) mit. Dann unterschreiben Sie oder ein bevollmächtigter Angehöriger den Heimvertrag.

Wäsche Damit Ihre Kleidung in unserer Wäscherei gewaschen werden kann, müssen alle Wäschestücke mit Ihrem Namen gekennzeichnet werden. Eine Patchmaschine samt Namensschildern wird nach Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung, zur Kennzeichnung der Wäsche, zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie auch ihre eigene Bettwäsche und Handtücher mit. Diese sollte kochbar und auch durch Namensschilder gekennzeichnet sein. Hausarzt Fragen Sie bitte Ihren Hausarzt, ob er Sie weiterhin behandeln und in unserer Einrichtung besuchen kann. Sollte das nicht möglich sein, können wir Ihnen einen Arzt aus dem Stadtteil empfehlen. Melden Sie Ihr Telefon, Rundfunk- und Fernsehgerät und Ihr Zeitungsabonnement um, damit Sie weiterhin wie gewohnt am Leben teilhaben können. Außerdem ist es erforderlich, sich mit Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

Auf’m Bögel 8 45149 Essen Telefon: 02 01/ 87 16- 0 Fax: 02 01/ 87 16- 118 Email: [email protected] http://www.awo-essen.de/mjh/

Heimleitung:

Pflegedienstleitung:

Andreas Möller

Gisela Wogersien

Stand: Juni 2008

Für die Heim Heimaufnahme: Elke Schwalenstöcker Colin Becker

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