DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen Anika Thyes Nadine Hansknecht
Inhaltsverzeichnis Anwendungsbereiche der DIN 1076 Begriffe der DIN Unterlagen für Prüfung und Überwachung Bauwerksprüfung Leistungen der Hauptprüfungen Bauwerksüberwachung
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Anwendungsbereich der DIN 1076 Regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken Gewährleistung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit Mängel und Schäden, rechtzeitig erkennen bewerten melden Behebungsmaßnahmen ergreifen
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Begriffe der DIN 1076 Ingenieurbauwerke Brücken Verkehrszeichenbrücken Tunnel Trogbauwerken Stützbauwerke Lärmschutzbauwerke Sonstige Ingeniuerbauwerke Andere Bauwerke 12.07.2006
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Unterlagen für Prüfung und Überwachung Bauwerksverzeichnis Überblick aller für die Verkehrssicherheit wichtigen Ingenieurbauwerke die im Straßenzug liegen und ihn kreuzen, auch die in fremder Baulast stehen Mindestangaben im Verzeichnis: -Bauwerksnummer
- Baulastträger
- Stationsträger
- nächstgelegener Ort
- Lage oben/ unten
- Bauwerksart
- Hauptabmessungen
- Unterhaltungspflicht
- Tragfähigkeit 12.07.2006
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Unterlagen für Prüfung und Überwachung Bauwerksbuch Übersicht über die wichtigsten Daten des Ingenieurbauwerks Eintragung vorgenommener Prüfungen und Schadensbehebungsmaßnahmen Datenumfang ergibt sich aus der „Anweisung Straßeninformationsbank“
Bauwerksakte Sind für alle aufgeführten Ingeniuerbauwerke anzulegen Neubauten sollten diese während der Bauausführung angelegt werden Alle Infos für die Erhaltung und laufende Bearbeitung wichtige 12.07.2006
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Bauwerksprüfung Allgemein Alle Ingenieurbauwerke sind in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der bei früheren Prüfungen gemachten Feststellungen zu prüfen Andere Bauwerke die keiner grundsätzlichen Prüfungspflicht unterliegen werden auch auf Verkehrssicherungspflicht kontrolliert Prüfung durch einen sachkundigen Ingenieur, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse beurteilt Aufteilung der Prüfung: - Hauptprüfung - Einfache Prüfung 12.07.2006
- Prüfung aus besonderem Anlass - Prüfung nach besonderen Vorschriften DIN 1076 Anika Thyes, Nadine Hansknecht
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Bauwerksprüfung Hauptprüfung Erste Prüfung vor Abnahme der Bauleistung Zweite Prüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistung Danach jedes sechste Jahr eine Hauptprüfung Bei der Hauptprüfung werden alle auch schwer zugängliche Bauwerksteile handnah zu prüfen Mängel und Schäden im Prüfbericht kennzeichnen, um sie bei späteren Prüfungen erneut zu kontrollieren
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Leistungen der Hauptprüfungen Tragfähigkeit Prüfen ob der Zustand des Bauwerks den Vorgaben der Ausführungen laut Bauwerksbuch noch entspricht
Beschilderung Tragfähigkeit, Durchfahrtshöhe und –breite der Beschilderung nach den angegebenen Verhältnissen prüfen
Gründungen Setzungen, Kippungen, Unterspülungen und Auskolkungen der Bauwerke prüfen Auch Bauteile im Wasserwechselbereich und unter Wasser sind zu prüfen 12.07.2006
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Leistungen der Hauptprüfungen Massive Bauteile Prüfen auf Risse, Ausbauchungen, Durchfeuchtungen, schadhafte Fugen, Ausblühungen, Rostverfärbungen, Hohlstellen und Abplatzungen Abplatzungen punktuell verfolgen Bei bedenklichen Zustand Druckfestigkeit, Karbonatisierungstiefe, Chloridgehalt, Betondeckung und Rostgrad feststellen Instand gesetzte Bereiche bedürfen einer intensiven Überprüfung
Stahl und andere Metallkonstruktionen Prüfen auf Risse, Verformungen und Anschlüsse auf festen Sitz Schraubverbindungen auf Festigkeit prüfen und Schweißnähte begutachten 12.07.2006
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Leistungen der Hauptprüfungen Schutzvorrichtungen Prüfen der Schutzplanken, Geländern und allen weiteren Schutzvorrichtungen
Korrosionsschutz Prüfen aller Stahlbauten sowie stählernen Zubehör und Bauteile
Versorgungsleitungen Prüfung der verlegten Versorgungsleitungen
Vermessungstechnische Kontrollen Vorhandenen Lichtraumprofile überprüfen 12.07.2006
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Leistungen der Hauptprüfungen Einfache Prüfung Drei Jahre nach einer Hauptprüfung Intensive erweiterte Sichtprüfung
Sonderprüfung Umfang der Prüfung ergibt sich aus einem besonderen Einsatz und ersetzt keine Haupt- oder Nebenprüfung
Prüfung nach besonderen Vorschriften Prüfung maschineller und elektrischer Anlagen nach bestimmten Vorschriften und Normen
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Bauwerksüberwachung Allgemein Die Überwachung setzt sich zusammen aus der Besichtigung und der laufenden Beobachtung Ergebnisse der Überwachung sind festzuhalten Sachkundige Personen führen dieses durch
Besichtigung Regelmäßig einmal jährlich ohne größere Hilfsmittel zu besichtigen In den Jahren der Haupt- und Nebenprüfung erfolgt keine Besichtigung Ergebnisse werden schriftlich festgehalten
Laufende Beobachtung 12.07.2006
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12.07.2006
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