Demokratieprinzip: – – – –
Sichert Mitbestimmung des Volkes Dabei geht man von unterschiedlichen persönlichen Interessen der Bürger aus -- > Konkurrenz von Parteien, Verbänden, gesell. Gruppierungen um den größten Einfluss in Stadt und Gesellschaft Auf Länder- und Kommunalebene durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt (Gesetzinitiative, Volksentscheide)
Rechtsstaatprinzip:
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Freiheitssicherung: Menschenrechte (Gerichte, staatl. Exekutive sind zu deren Einhaltung verpflichtet) bilden Grundlage für die Freiheitssicherung; -- > Staat hat für die Einhaltung der Grundrechte zu sorgen Rechtsgleichheit: Gleichheit vor dem Gesetz; -- > keine Benachteiligung/Bevorzugung durch soziale Stellung, Religion, soziale/individuelle Merkmale Rechtssicherheit: jeder Bürger kann die rechtlichen Folgen seines Handels kalkulieren, keine Rückwirkung von Strafgesetzen, keine willkürlichen Verhaftungen, alle Gewalten sind an Gesetze gebunden Gewaltenteilung: Verhinderung Machtmissbrauch eines Staatsorgans -- > Freiheitssicherung
Sozialstaatprinzip: – –
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Staat bekennt sich im GG zum Sozialstaat -- > Verpflichtet sich zu sozialer Sicherheit, sozialen Ausgleich Ökonomische und soziale Sicherung der Existenz durch Renten-, Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe (Hartz IV), Ausbildungs- und Umschulungsförderung Gesellschaftliche Gruppen bekommen Recht auf soziale Teilhabe, die Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Mitbestimmung, Vermögensverteilung ermöglicht
Bundesstaatprinzip: – – –
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Föderalismus: verschiedene Bundesländer die aber im Gesamtstaat zusammenwirken Besonders im Kulturbereich eigenständige Entscheidungskompetenzen -- > Verhinderung Machtmissbrauch im Gesamtstaat + Förderung wirtschaftliche, politische sowie kulturelle Besonderheiten der Regionen fördern -- > Verstärkung der Gewaltenteilung
Freiheitsprinzip: – – – – – –
Eigentumsgarantie Produktionsfreiheit Konsumfreiheit Preis durch Angebot und Nachfrage Wettbewerbsfreiheit Freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl
Festgeschrieben in Artikel 20 GG (bzw. 28 für die Länder) Ewigkeitsgarantie: Artikel 79 Abs.3: Legt fest, dass eine Änderung des GG, „durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden“, unzulässig ist.
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Tarifautonomie Keine Arbeitsplatzgarantie/Existenzgarantie für Betriebe
Aspekte der sozialen Gerechtigkeit:
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Staat darf korrigierend ins Wirtschaftsgeschehen eingreifen durch soziale Leistungen(Renten, Kranken- und Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Wohnungsbauzuschüsse, Beihilfen) -- > dadurch soziale Gruppen mit geringem Einkommen am Wachstum teilhaben Gerechte Arbeits- und Sozialordnung: ○ Darf ausgebaut werden (Gesetze über Kündigungsschutz, Jugendschutzgesetz, Mitbestimmungsrechte für Arbeitnehmer im Betrieb) Staat verpflichtet sich mit Konjunktur und Wirtschaftspolitik für stabile Preise und Wachstum sorgen (zur Arbeitslosigkeitsbekämpfung) -- > aktuelle Anfragen großer Unternehmen auf Staatsbürgschaften