2009-09-14 - Iso/dis 26000 - Leitfaden Gesellschaftlicher Verantwortung

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ISO/TC /SC Date: 2009-09-14

ISO/DIS 26000 ISO/TC /SC /WG Secretariat:

Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung — Lignes directrices relatives à la responsabilité sociétale —

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ISO/DIS 26000 (D)

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ISO/DIS 26000 (D)

Inhalt

Seite

Vorwort ............................................................................................................................................................... iv Einleitung ............................................................................................................................................................ v 1

Anwendungsbereich ............................................................................................................................. 1

2 2.1 2.2

Begriffe und Abkürzung ........................................................................................................................ 2 Begriffe ................................................................................................................................................... 2 Abkürzungen .......................................................................................................................................... 5

3 3.1 3.2 3.3 3.4

Gesellschaftliche Verantwortung verstehen ...................................................................................... 6 Die gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen: Historischer Hintergrund .................. 6 Neueste Trends gesellschaftlicher Verantwortung ........................................................................... 6 Charakteristische Merkmale gesellschaftlicher Verantwortung ...................................................... 8 Der Staat und die gesellschaftliche Verantwortung ........................................................................ 10

4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung ................................................................................... 11 Allgemeines ......................................................................................................................................... 11 Rechenschaftspflicht .......................................................................................................................... 11 Transparenz ......................................................................................................................................... 11 Ethisches Verhalten ............................................................................................................................ 12 Achtung der Interessen der Anspruchsgruppen ............................................................................. 13 Achtung der Rechtsstaatlichkeit ....................................................................................................... 13 Achtung internationaler Verhaltensstandards ................................................................................. 14 Achtung der Menschenrechte ............................................................................................................ 15

5 5.1 5.2 5.3

Sich mit gesellschaftlicher Verantwortung auseinandersetzen und Anspruchsgruppen einbinden .............................................................................................................................................. 15 Allgemein.............................................................................................................................................. 15 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung ........................................................................ 15 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen ................................................................ 18

6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8

Orientierung zu Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung .................................................... 21 Allgemein.............................................................................................................................................. 21 Organisationsführung ......................................................................................................................... 23 Menschenrechte .................................................................................................................................. 25 Arbeitsbedingungen ............................................................................................................................ 36 Die Umwelt ........................................................................................................................................... 44 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen ................................ 52 Konsumentenfragen ............................................................................................................................ 56 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds .................................................................... 65

7 7.1 7.2

Orientierung zur organisationsweiten Integration gesellschaftlicher Verantwortung ................. 75 Allgemein.............................................................................................................................................. 75 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung ..................................................................................................................................... 75 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation ................................... 76 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation ................ 79 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung .................................................................. 82 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung ........................ 85 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden einer Organisation ............................................................................... 87 Freiwillige Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung .......................................................... 89

7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8

Anhang A (informativ) Beispiele freiwilliger Initiativen und Werkzeuge für die gesellschaftliche Verantwortung ..................................................................................................................................... 92

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ISO/DIS 26000 (D)

Vorwort Die ISO (Internationale Normungsorganisation) ist eine weltweite Vereinigung nationaler Normungsinstitute (ISO-Mitgliedskörperschaften). Die Erarbeitung Internationaler Normen erfolgt üblicherweise in den technischen Komitees der ISO. Jede ISO-Mitgliedskörperschaft, die an einem Thema interessiert ist, für das ein technisches Komitee eingerichtet wurde, ist berechtigt, in diesem Komitee mitzuarbeiten. Auch andere internationale (staatliche und nichtstaatliche) Organisationen, die mit der ISO in Verbindung stehen, sind an den Arbeiten beteiligt. Die ISO arbeitet in allen Bereichen der elektrotechnischen Normung eng mit der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zusammen. Internationale Normen werden entsprechend den in den ISO/IEC Direktiven, Teil 2, festgelegten Regeln erstellt. Die Hauptaufgabe der technischen Komitees ist die Erarbeitung Internationaler Normen. Von den technischen Komitees angenommene Internationale Norm-Entwürfe werden den ISO-Mitgliedskörperschaften zur Abstimmung vorgelegt. Die Veröffentlichung als Internationale Norm erfordert die Zustimmung von mindestens 75 % der abstimmenden ISO-Mitgliedskörperschaften. Es wird darauf hingewiesen, dass gewisse Textstellen dieses Dokuments möglicherweise Patentrechte berühren können. ISO ist nicht dafür verantwortlich, einzelne oder sämtliche derartige Patenrechte festzustellen. ISO 26000 wurde von ISO/TMB Arbeitsgruppe "Social Responsibility" erstellt. Diese Internationale Norm wurde auf Grundlage eines Multi-Stakeholder-Ansatzes unter Einbeziehung von Fachleuten aus mehr als 90 Ländern und 40 internationalen oder regionalen Organisationen mit breiter Basis, die in verschiedenen Bereichen gesellschaftlicher Verantwortung tätig sind, erarbeitet. Diese Fachleute vertreten sechs unterschiedliche Anspruchsgruppen: Konsumenten; Behörden; Wirtschaft; Arbeitnehmer; Nichtregierungsorganisationen (NROs); sowie Dienstleistung, Beratung, Forschung und Sonstige. Darüber hinaus wurden spezielle Vorkehrungen getroffen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sich entwickelnden und entwickelten Ländern sowie zwischen den Geschlechtern in den Gruppen zu erreichen, die den Inhalt dieser Norm entwickelt haben. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, eine breite und repräsentative Beteiligung aller Anspruchsgruppen zu erreichen, erschwerten verschiedene Faktoren, wie die Verfügbarkeit von Ressourcen und Notwendigkeit englischer Sprachkompetenz, ein umfassendes und angemessenes Gleichgewicht der Anspruchsgruppen.

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ISO/DIS 26000 (D)

Einleitung Organisationen und deren Anspruchsgruppen erkennen weltweit in zunehmendem Maße die Notwendigkeit für ein gesellschaftlich verantwortliches Verhalten. Das Ziel gesellschaftlicher Verantwortung besteht darin, zu einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Gesundheit und Gemeinwohl beizutragen. Die Leistung einer Organisation gegenüber der Gesellschaft, in der sie tätig ist, sowie ihre Auswirkung auf die Umwelt sind zu einem entscheidenden Bewertungskriterium ihrer Gesamtleistung und ihrer Effektivität geworden. Dies ist zum Teil ein Indiz für das zunehmende Bewusstsein für die Notwendigkeit, gesunde Ökosysteme, soziale Gerechtigkeit und eine guten Organisationsführung sicherzustellen. Langfristig gesehen hängen alle Aktivitäten einer Organisation von weltweit gesunden Ökosystemen ab. Organisationen unterliegen einer immer intensiveren Überprüfung durch ihre verschiedenen Anspruchsgruppen, wie Kunden oder Konsumenten, Arbeiter1) und deren Gewerkschaften, Mitglieder, die Allgemeinheit, Nichtregierungsorganisationen, Studierende, Kapitalgeber, Sponsoren, Investoren, Unternehmen und andere. Wie die Leistung einer Organisation bezogen auf die gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen wird, kann unter anderem ihr Ansehen; ihre Fähigkeit, männliche und weibliche Arbeiter oder Mitglieder, Kunden, Klienten oder Nutzer zu gewinnen und zu binden; den Erhalt von Arbeitsmoral, Einsatz und Produktivität der Arbeitnehmer; die Einschätzung von Investoren, Stiftern, Sponsoren und der Finanzwelt; und ihre Beziehung zu Unternehmen, Regierungen, den Medien, Lieferanten, Partnern, Kunden und zum Umfeld, in der sie tätig ist, beeinflussen. Diese Internationale Norm bietet Orientierung zu den zugrunde liegenden Prinzipien, Kernthemen und Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung (siehe Tabelle 2) und gibt Hinweise, wie gesellschaftlich verantwortliches Verhalten in bestehende Strategien, Systeme, Verfahrensweisen und Prozesse einer Organisation (siehe Bild 1) integriert werden kann. Diese Internationale Norm unterstreicht die Bedeutung der Ergebnisse und der Verbesserungen gesellschaftlich verantwortlicher Leistung. Ziel dieser Internationalen Norm ist es, allen Arten von Organisationen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen und im gemeinnützigen Sektor von Nutzen zu sein, unabhängig von ihrer Größe und ihrem Standort in entwickelten oder sich entwickelnden Teilen der Welt. Auch wenn nicht alle Einzelheiten dieser Internationalen Norm für alle Organisationsarten gleichermaßen von Nutzen sein werden, sind alle Kernthemen für jede Art von Organisation relevant. Ausgehend von eigenen Überlegungen und dem Dialog mit Anspruchsgruppen, stellt die jeweilige Organisation in Eigenverantwortung fest, was für sie relevant und von Bedeutung ist. Es ist Regierungsorganisationen, wie jeder anderen Organisation, freigestellt, diese Internationale Norm anzuwenden. Allerdings ist nicht es beabsichtigt, die Verpflichtungen des Staates zu ersetzen, zu modifizieren oder auf andere Weise abzuändern. Jede Organisation wird ermutigt, auf Basis dieser Internationalen Norm und unter Berücksichtigung der Erwartungen von Anspruchsgruppen, verstärkt gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, indem sie anwendbares Recht einhält und internationale Verhaltensstandards respektiert. Berücksichtigend, dass Organisationen sich in verschiedene Phasen des Verständnisses und der Integration gesellschaftlicher Verantwortung befinden, ist diese Internationale Norm für die Anwendung sowohl jener vor1) Der Begriff "Arbeitnehmer" bezieht sich auf eine Einzelperson in einer Beziehung, die im nationalen Gesetz oder Praxis als "Beschäftigungsverhältnis" anerkannt ist. Der Begriff "Arbeiter" ist ein allgemeinerer Begriff und bezieht sich auf jeden, der eine Arbeit ausübt. Der Begriff "Arbeiter" kann sich auf einen Arbeitnehmer oder auf jemanden beziehen, der selbständig ist.

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ISO/DIS 26000 (D)

gesehen, die am Beginn stehen, sich mit gesellschaftlicher Verantwortung auseinanderzusetzen, als auch jener, die erfahrener mit ihrer Umsetzung sind. Der Einsteiger kann es als hilfreich erachten, diese Internationale Norm als eine Einführung in gesellschaftliche Verantwortung von Anfang bis Ende zu lesen und anzuwenden, während es dem erfahrenen Anwender freigestellt ist das Dokument anzuwenden, um bestehende Verfahren zu verbessern und gesellschaftliche Verantwortung tiefer in die Organisation zu integrieren. Obwohl es ratsam ist, diese Internationale Norm als Ganzes zu lesen und anzuwenden, kann Tabelle 1 Lesern auf der Suche nach spezifischen Informationen zu gesellschaftlicher Verantwortung als erste Übersicht dienen. Box 1 enthält Kurzinformationen, um den Anwender dieser Internationalen Norm zu unterstützen. Wird in dieser Internationaler Norm auf eine Norm, einen Kodex oder eine Initiative verwiesen, bedeutet dies nicht, dass ISO diese Norm, diesen Kodex oder diese Initiative befürwortet oder diesen einen besonderen Status verleiht. Tabelle 1 — Übersicht über ISO 26000 Abschnittstitel

Abschnittsnummer

Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Begriffe und Abkürzungen

Abschnitt 2

Gesellschaftliche Verantwortung verstehen

Abschnitt 3

Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung Sich mit gesellschaftlicher Verantwortung auseinandersetzen und Anspruchsgruppen einbinden Orientierung zu Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung

Abschnitt 4

Orientierung zur organisationsweiten Integration gesellschaftlicher Verantwortung

Abschnitt 7

Beispiele freiwilliger Initiativen und Werkzeuge für die gesellschaftliche Verantwortung Literaturhinweise

Anhang A

Index

vi

Abschnitt 5

Abschnitt 6

Inhaltsbeschreibung des Abschnitts Legt den Inhalt und Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm fest und identifiziert gewisse Einschränkungen und Ausschlüsse. Identifiziert und definiert jene Schlüsselbegriffe, die für das Verständnis gesellschaftlicher Verantwortung und für die Anwendung dieser Internationalen Norm von grundlegender Bedeutung sind. Beschreibt die wesentlichen Faktoren und Bedingungen, die die Entwicklung des Konzeptes gesellschaftlicher Verantwortung beeinflusst haben und die ihr Wesen und ihre Anwendung auch künftig beeinflussen. Dieser Abschnitt beschreibt auch das Konzept gesellschaftlicher Verantwortung an sich - was es bedeutet und wie es auf Organisationen angewendet wird. Der Abschnitt beinhaltet eine Anleitung zur Anwendung dieser Internationalen Norm auf kleine und mittlere Organisationen. Führt die allgemeinen Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung ein und erläutert diese. Spricht zwei Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung an: Wie sich die Organisation mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auseinandersetzen und wie sie ihre Anspruchsgruppen identifizieren und einbinden kann. Der Abschnitt gibt Orientierung zur Beziehung zwischen einer Organisation, ihren Anspruchsgruppen und der Gesellschaft unter Anerkennung der Kernthemen und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung sowie des Einflussbereichs der Organisation. Erläutert Kernthemen und damit verbundene Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung (siehe Tabelle 2). Für jedes Kernthema werden Informationen zum Anwendungsbereich, zu dessen Bezug zu gesellschaftlicher Verantwortung, zu relevanten Prinzipien und Hinweisen sowie zugehörigen Handlungen und Erwartungen gegeben. Gibt eine Orientierung zur Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung in einer Organisation. Dies umfasst Orientierung in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung einer Organisation, organisationsweite Integration gesellschaftlicher Verantwortung, Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung, Verbessern der Glaubwürdigkeit einer Organisation in Bezug auf gesellschaftlicher Verantwortung, Überprüfen des Fortschritts und Leistungsverbesserung sowie Bewerten freiwilliger Initiativen für die gesellschaftliche Verantwortung. Enthält eine nicht vollständige Aufstellung freiwilliger Initiativen und Werkzeuge zur Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung, die Aspekte eines Kernthemas oder mehrerer Kernthemen und/oder die organisationsweite Integration gesellschaftlicher Verantwortung ansprechen. Enthält Verweisungen auf staatlich legitimierte internationale Instrumente und ISONormen, auf die im Hauptteil dieser Internationalen Norm als Quellenmaterial verwiesen wurde. Bietet eine Führung zu Themen, Konzepten, Begriffen in dieser Internationalen Norm.

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Tabelle 2 — Kernthemen und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung Kernthemen und Handlungsfelder

Behandelt in Unterabschnitt

Kernthema: Organisationsführung

6.2

Kernthema: Menschenrechte

6.3

Handlungsfeld 1 der Menschenrechte: Gebührende Sorgfalt

6.3.3

Handlungsfeld 2 der Menschenrechte: Kritische Situationen in Bezug auf Menschenrechte 6.3.4 Handlungsfeld 3 der Menschenrechte: Vermeidung der Mitschuld

6.3.5

Handlungsfeld 4 der Menschenrechte: Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden

6.3.6

Handlungsfeld 5 der Menschenrechte: Diskriminierung und schutzbedürftige Gruppen

6.3.7

Handlungsfeld 6 der Menschenrechte: Bürgerrechte und politische Rechte

6.3.8

Handlungsfeld 7 der Menschenrechte: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

6.3.9

Handlungsfeld 8 der Menschenrechte: Grundprinzipien und -rechte am Arbeitsplatz

6.3.10

Kernthema: Arbeitsbedingungen

6.4

Handlungsfeld 1 der Arbeitsbedingungen: Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse

6.4.3

Handlungsfeld 2 der Arbeitsbedingungen: Arbeitsbedingungen und sozialer Schutz

6.4.4

Handlungsfeld 3 der Arbeitsbedingungen: Sozialer Dialog

6.4.5

Handlungsfeld 4 der Arbeitsbedingungen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

6.4.6

Handlungsfeld 5 der Arbeitsbedingungen: Entwicklung und Schulung am Arbeitsplatz

6.4.7

Kernthema: Die Umwelt

6.5

Handlungsfeld 1 der Umwelt: Verhütung der Umweltbelastung

6.5.3

Handlungsfeld 2 der Umwelt: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen

6.5.4

Handlungsfeld 3 der Umwelt: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

6.5.5

Handlungsfeld 4 der Umwelt: Schutz und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume

6.5.6

Kernthema: Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen

6.6

Handlungsfeld 1 der anständigen Handlungsweisen von Organisationen: Antikorruption

6.6.3

Handlungsfeld 2 der anständigen Handlungsweisen von Organisationen: Verantwortungsbewusste politische Mitwirkung

6.6.4

Handlungsfeld 3 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Fairer Wettbewerb

6.6.5

Handlungsfeld 4 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Gesellschaftliche Verantwortung im Einflussbereich fördern

6.6.6

Handlungsfeld 5 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Eigentumsrechte achten

6.6.7

Kernthema: Konsumentenfragen

6.7

Konsumententhema 1: Angemessenes Vorgehen bei Vermarktung, Information und Vertragsgestaltung

6.7.3

Konsumententhema 2: Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten

6.7.4

Konsumententhema 3: Nachhaltiger Konsum

6.7.5

Konsumententhema 4: Kundendienst, Beschwerde- und Konfliktlösung

6.7.6

Konsumententhema 5: Schutz und Vertraulichkeit von Kundendaten

6.7.7

Konsumententhema 6: Sicherung der Grundversorgung

6.7.8

Konsumententhema 7: Aufklärung und Bewusstseinsbildung

6.7.9

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Tabelle 2 (fortgesetzt) Kernthemen und Handlungsfelder

Behandelt in Unterabschnitt

Kernthema: Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds

6.8

Handlungsfeld 1 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Regionale Einbindung

6.8.3

Handlungsfeld 2 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Bildung und Kultur

6.8.4

Handlungsfeld 3 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Schaffen von Arbeitsplätzen und Entwicklung von Fertigkeiten

6.8.5

Handlungsfeld 4 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Technologien entwickeln und Zugang zu diesen ermöglichen

6.8.6

Handlungsfeld 5 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Wohlstand und Einkommen schaffen

6.8.7

Handlungsfeld 6 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Gesundheit

6.8.8

Handlungsfeld 7 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Investition zugunsten des Gemeinwohls

6.8.9

Bild 1 — Übersicht über ISO 26000

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Box 1 ― Kurzinformation zur Unterstützung der Anwender dieser Internationalen Norm ISO-Terminologie (auf Grundlage der ISO/IEC Direktiven, Teil 2, Anhang H) Diese Internationale Norm enthält keine Anforderungen. Daher wird das Wort "muss", das eine Anforderung in der ISO-Sprache kennzeichnet, nicht verwendet. Empfehlungen verwenden das Wort "sollte". In manchen Ländern wurden gewisse Empfehlungen der ISO 26000 ins Gesetz übernommen, diese sind daher rechtlich verbindlich. Das Wort "darf" wird verwendet, um zu kennzeichnen, dass etwas zulässig ist. Das Wort "kann" wird verwendet, um zu kennzeichnen, dass etwas möglich ist, zum Beispiel, dass eine Organisation oder eine Einzelperson fähig ist, etwas zu tun. Zweck informativen Anhangs (auf Grundlage der ISO/IEC Direktiven, Teil 2, 6.4.1) Anhang A in dieser Internationalen Norm gibt weitere Informationen mit der Absicht, das Verständnis und die Anwendung dieses Dokuments zu unterstützen; weder stellt er selbst einen Teil dieses Leitfadens dar, noch wird auf ihn im Text dieser Internationalen Norm verwiesen. Anhang A bietet eine nicht vollständige Aufstellung bestehender freiwilliger Initiativen und Werkzeuge für die gesellschaftliche Verantwortung. Er führt Beispiele dieser an und lenkt die Aufmerksamkeit auf zusätzliche Anleitungen, die zur Verfügung stehen können, um Anwendern bei dem Vergleich von Praktiken zu helfen. Literaturhinweise Die Literaturhinweise bieten ausreichende Information, um Dokumente, auf die im Text dieser Internationalen verwiesen wird, zu identifizieren und zu lokalisieren. Sie bieten die zuverlässigste Quelle für die Empfehlungen in dieser Internationalen Norm und geben allgemein weitere, für die Empfehlungen relevante Hilfestellung. Verweise werden im Text durch hochgestellte Zahlen in eckigen Klammern angezeigt. Anmerkung: Die Verweisnummerierung erfolgt nicht in der Reihenfolge des Erscheinens des Dokuments im Text. ISODokumente werden zuerst angeführt; danach werden die übrigen Dokumente in alphabetischer Reihenfolge der herausgebenden Organisation angeführt. Index Ein nicht vollständiger Index wird bereitgestellt, um das Auffinden von Themen, Konzepten, Begriffen usw. im Haupttext zu unterstützen. Textkästen Textkästen (Box), die ergänzende Hilfestellung zu besonderen Themen bieten, wurden in das Dokument aufgrund von Überlegungen dort aufgenommen, wo ihr Inhalt für manche Anwender wahrscheinlich von Nutzen sein kann; andere Textkästen geben erläuternde Beispiele zur Unterstützung des unmittelbaren Textes. Die Tatsache, dass ein Text in einer Box ist, sollte nicht als Hinweis verstanden werden, dass der Text weniger wichtig ist als der Hauptteil des Dokuments.

Geschlechtsbezogene Aussagen in diesem Dokument sind auf Grund der Gleichstellung für beiderlei Geschlecht aufzufassen bzw. auszulegen.

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DRAFT INTERNATIONAL STANDARD

ISO/DIS 26000 (D)

Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung —

1

Anwendungsbereich

Diese Internationale Norm bietet für jede Art von Organisation, unabhängig von Größe und Standort, Orientierung zu: Konzepten, Begriffen und Definitionen in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; Hintergrund, Trends und Merkmalen gesellschaftlicher Verantwortung; Prinzipien und Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung; Kernthemen und Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung; Integration, Umsetzung und Förderung gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens innerhalb der ganzen Organisation und durch ihre Politiken und Praktiken in Bezug auf ihren Einflussbereich; der Identifizierung und Einbindung von Anspruchsgruppen; und der Kommunikation von Selbstverpflichtungen und Leistungen im Bereich gesellschaftlicher Verantwortung. Mit diesem Orientierungsrahmen will diese Internationale Norm Organisationen unterstützen, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Gesundheit und Gemeinwohl, zu leisten. Diese Internationale Norm ermutigt eine Organisation zu Tätigkeiten, die über das Einhalten von Rechtsvorschriften hinausgehen, anerkennend, dass das Einhalten von Gesetzen eine grundlegende Pflicht jeder Organisation und einen grundlegenden Teil der gesellschaftlichen Verantwortung einer Organisation darstellt. Diese Internationale Norm will das allgemeine Verständnis gesellschaftlicher Verantwortung fördern. Andere Instrumente und Initiativen gesellschaftlicher Verantwortung sollen damit nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Bei der Anwendung dieser Internationalen Norm wird angeraten, dass eine Organisation sowohl die Vielfalt in Gesellschaft, Umwelt, Recht und Organisationsformen als auch die Unterschiede in wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachten sollte, solange sie im Einklang mit internationalen Verhaltensstandards stehen. Diese Internationalen Norm ist keine Managementsystemnorm. Sie ist weder für Zertifizierungszwecke noch für die gesetzliche oder vertragliche Anwendung vorgesehen oder geeignet. Jegliches Angebot zur Zertifizierung, oder Behauptung zertifiziert zu sein, gemäß ISO 26000 wäre eine Fehlinterpretation der Absicht und des Zwecks der Internationalen Norm. Diese Internationale Norm will Organisationen Orientierung zur gesellschaftlichen Verantwortung geben und kann im Rahmen von Tätigkeiten der öffentlichen Ordnung angewendet werden. Allerdings soll sie nicht zum Zweck des in Marrakesch geschlossenen Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) als "Internationale Norm", "Richtlinie" oder "Empfehlung" interpretiert werden. Weiter ist sie nicht vorgesehen, eine Grundlage für Gerichtsverfahren, Beschwerden, Klageerwiderungen oder andere Forderungen in irgendeinem internationalen, inländischen oder anderem Verfahren zu bilden, oder als Beweis der Entwicklung des internationalen Gewohnheitsrechts angeführt zu werden. Diese Internationale Norm ist nicht vorgesehen, die Entwicklung nationaler Normen zu verhindern, die präziser, anspruchsvoller oder anderer Art sind.

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2 2.1

Begriffe und Abkürzung Begriffe

Die folgenden Begriffe und Definitionen gelten für die vorliegende Internationale Norm. 2.1.1 Rechenschaftspflicht Verantwortung einer Organisation für ihre Entscheidungen und Handlungen sowie die Fähigkeit für ihre Entscheidungen und Handlungen gegenüber ihrem Vorstand, den Behörden und gegenüber ihren übrigen Anspruchsgruppen Rede und Antwort stehen zu können 2.1.2 Konsument, Verbraucher Einzelperson der Öffentlichkeit, die Produkte oder Dienstleistungen für private Zwecke erwirbt oder anwendet 2.1.3 Kunde Organisation oder Einzelperson der Öffentlichkeit, die Produkte oder Dienstleistungen für kommerzielle, private oder öffentliche Zwecke erwirbt 2.1.4 gebührende Sorgfalt, due diligence ein umfassender, proaktiver Aufwand, Risiken über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes oder einer Tätigkeit einer Organisation mit dem Ziel zu identifizieren, diese Risiken zu vermeiden oder abzuschwächen 2.1.5 Umwelt natürliche Umgebung, in der eine Organisation tätig ist; dazu gehören Luft, Wasser, Boden, natürliche Ressourcen, Flora, Fauna und Menschen und deren wechselseitige Beziehungen ANMERKUNG

Umgebung reicht in diesem Zusammenhang vom Kern einer Organisation bis zum globalen System.

2.1.6 ethisches Verhalten nach anerkannten Grundsätzen richtiges oder gutes Verhalten im Kontext einer bestimmten Situation, das mit internationalen Verhaltensstandards (2.1.10) übereinstimmt 2.1.7 Gleichstellung der Geschlechter gleiche Behandlung von Frauen und Männern entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen ANMERKUNG Diese beinhaltet gleiche Behandlung oder, in manchen Fällen, ungleiche Behandlung, die allerdings als gleichwertig im Sinne von Rechten, Nutzen, Pflichten und Möglichkeiten erachtet wird.

2.1.8 Auswirkung der Tätigkeiten einer Organisation Auswirkung positive oder negative Veränderung der Gesellschaft, Wirtschaft oder der Umwelt (2.1.5), die ganz oder teilweise die Folge von Entscheidungen und Handlungen einer Organisation ist 2.1.9 Initiative für die gesellschaftliche Verantwortung Initiative Organisation, Programm oder Tätigkeit, die ausdrücklich dem Erreichen eines bestimmten Ziels gesellschaftlicher Verantwortung (2.1.18) gewidmet ist ANMERKUNG

2

Initiativen können durch jede Art von Organisation entwickelt, finanziert oder verwaltet werden.

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2.1.10 Internationale Verhaltensstandards Erwartungen bezüglich des gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens einer Organisation, die sich aus gängigem internationalem Recht, allgemein anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen oder aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen ableiten, die allgemein oder nahezu allgemein anerkannt sind ANMERKUNG 1 Zwischenstaatliche Vereinbarungen beinhalten Verträge und Konventionen. ANMERKUNG 2 Auch wenn sich diese aus gängigem internationalen Recht, allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen oder aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen abgeleiteten Erwartungen primär an Staaten richten, stellen sie Zielsetzungen und Prinzipen dar, die alle Organisationen anstreben können. Internationale Verhaltensstandards entwickeln sich mit der Zeit.

2.1.11 Handlungsfeld gesellschaftlicher Verantwortung Bereich gesellschaftlicher Verantwortung (2.1.18), in dem man aktiv werden kann, um nach positiven Ergebnissen für die Organisation oder ihre Anspruchsgruppen (2.1.20), die Gesellschaft oder die Umwelt (2.1.5) zu streben 2.1.12 Organisation Entität mit erkennbaren Zielsetzungen und Strukturen ANMERKUNG 1 Für den Zweck dieser Internationalen Norm umfasst Organisation nicht Regierung, die Pflichten ausübt, die ausschließlich dem Staat vorbehalten sind. ANMERKUNG 2 Klarheit über die Bedeutung von kleinen und mittleren Organisationen (KMO) wird in Abschnitt 3.3 gegeben.

2.1.13 Organisationsführung Steuerungsmechanismen, mit denen eine Organisation (2.1.12) zur Verfolgung ihrer Ziele Entscheidungen trifft und umsetzt 2.1.14 Prinzip maßgebliche Grundlage der Entscheidungsfindung oder des Verhaltens 2.1.15 Produkt Warenartikel oder Substanz, der zum Verkauf angeboten wird oder Teil einer durch eine Organisation (2.1.12) erbrachten Dienstleistung ist 2.1.16 Dienstleistung Tätigkeit einer Organisation (2.1.12), um eine Nachfrage oder einen Bedarf zu erfüllen 2.1.17 sozialer Dialog alle Arten der Verhandlung, Konsultation oder des bloßen Informationsaustauschs zwischen oder unter Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeiter zu Themen von allgemeinem Interesse, die einen Bezug zur Wirtschafts- und Sozialpolitik haben ANMERKUNG In dieser Internationalen Norm wird der Begriff „sozialer Dialog“ nur im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verwendet.

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2.1.18 gesellschaftliche Verantwortung Verantwortung einer Organisation (2.1.12) für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten auf die Gesellschaft und Umwelt (2.1.5) durch transparentes und ethisches Verhalten, das zur nachhaltigen Entwicklung (2.1.23), einschließlich Gesundheit und Gemeinwohl, beiträgt; die Erwartungen der Anspruchsgruppen (2.1.20) berücksichtigt, anwendbares Recht erfüllt und mit internationalen Verhaltensstandards (2.1.10) übereinstimmt; und in der gesamten Organisation (2.1.12) integriert ist und in ihren Beziehungen gelebt wird ANMERKUNG 1 Tätigkeiten beinhalten Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. ANMERKUNG 2 Es sind solche Beziehungen gemeint, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Organisation innerhalb ihres Einflussbereichs (2.1.19) entstehen.

2.1.19 Einflussbereich Raum oder politische, Vertrags- oder wirtschaftliche Beziehungen, innerhalb dessen/deren eine Organisation (2.1.12) Entscheidungen oder Tätigkeiten von Einzelpersonen oder Organisationen beeinflussen kann ANMERKUNG

Raum kann sowohl im geographischen Sinne als auch im funktionalen Sinne verstanden werden.

2.1.20 Anspruchsgruppe, Stakeholder Einzelperson oder Gruppe, die ein Interesse an einer Entscheidung oder Tätigkeit einer Organisation (2.1.12) hat 2.1.21 Einbindung von Anspruchsgruppen ausgeführte Tätigkeit, die den Dialog zwischen einer Organisation und einer oder mehreren ihrer Anspruchsgruppen (2.1.20) mit der Zielsetzung ermöglicht, eine Wissensgrundlage für die Entscheidungen der Organisation zu schaffen 2.1.22 Lieferkette Aufeinanderfolge von Tätigkeiten oder Akteuren, durch die Produkte und/oder Dienstleistungen für die Organisation (2.1.12) bereitgestellt werden ANMERKUNG In manchen Fällen ist der Begriff der Lieferkette gleichbedeutend mit jenem der Wertschöpfungskette (2.1.28). In dieser Internationalen Norm wird der Begriff Lieferkette allerdings wie oben definiert verwendet.

2.1.23 nachhaltige Entwicklung Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können ANMERKUNG Bei der nachhaltigen Entwicklung handelt es sich um das Einfügen der Ziele hoher Lebensqualität, Gesundheit und Wohlstand in sozialer Gerechtigkeit und Aufrechterhalten der Fähigkeit der Erde, Leben in all ihrer Vielfalt zu unterstützen. Diese sozialen, ökonomischen und Umweltziele sind voneinander abhängig und gegenseitig verstärkend. Nachhaltige Entwicklung kann als ein Weg angesehen werden, um die übergeordneten Erwartungen der Gesellschaft als Ganzes auszudrücken.

2.1.24 Transparenz Offenheit bezüglich Entscheidungen und Tätigkeiten, die die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt (2.1.5) beeinflussen, verbunden mit der Bereitschaft, dies in einer klaren, präzisen, zeitgerechten, aufrichtigen und vollständigen Art und Weise zu kommunizieren

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2.1.25 Wertschöpfungskette, value chain vollständige Aufeinanderfolge von Tätigkeiten oder Akteuren, die Wert in Form von Produkten (2.1.15) oder Dienstleistungen (2.1.16) schaffen oder abschöpfen ANMERKUNG 1 Zu Akteuren, die Wert schaffen, gehören Lieferanten, ausgegliederte Arbeitskräfte und andere. ANMERKUNG 2 Zu den Akteuren, die Wert abschöpfen, gehören Kunden (2.1.3), Konsumenten (2.1.2), Klienten und andere Nutzer.

2.1.26 Verifizierung Feststellung oder Beweis, dass etwas wahr, genau oder gerechtfertigt ist 2.27 schutzbedürftige Gruppe Gruppe von Personen mit einem oder mehreren gemeinsamen Merkmal(en), das zu Diskriminierung oder zu negativen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen oder gesundheitlichen Umständen führt und sie der Möglichkeit beraubt, ihre Rechte zu erlangen oder anderweitig von Chancengleichheit zu profitieren

2.2

Abkürzungen

APR

effektiver Jahreszins

CH4

Methan

CO2

Kohlenstoffdioxid

GHG

Treibhausgas

HIV/AIDS

Virus der Immunschwächekrankheit/erworbenes Immunmangelsyndrom

ILO

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

MDG

Millenniumsziele der Entwicklung

NGO

Nichtregierungsorganisation (NRO)

NOx

Stickoxide

OSH

Gesundheits- und Arbeitsschutz (oftmals auch als OHS geschrieben)

PBTs

langlebige, biokumulative und toxische Substanzen

POPs

langlebige organische Schadstoffe

SMO

kleine und mittlere Organisationen

SO2

Schwefeldioxid

VOCs

leichtflüchtige organische Schadstoffe

UNFCC

Rahmenabkommen der Vereinten Nationen zum Klimawandel

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3 3.1

Gesellschaftliche Verantwortung verstehen Die gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen: Historischer Hintergrund

Der Begriff der gesellschaftlichen Verantwortung verbreitete sich in den frühen 1970er Jahren, obwohl bereits im späten 19. Jahrhundert, und in einigen Fällen noch eher, verschiedene Aspekte der gesellschaftlichen Verantwortung Handlungsgegenstand von Organisationen und Regierungen waren. Das Hauptaugenmerk bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung richtete sich in der Vergangenheit vor allem auf Unternehmen. Der Begriff „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“ ist den meisten oftmals bekannter als „gesellschaftliche Verantwortung“. Die Auffassung, dass die gesellschaftliche Verantwortung für alle Organisationen gilt, bildete sich heraus, als unterschiedliche Organisationsarten, nicht nur jene in der Geschäftswelt, erkannten, dass auch sie verantwortlich sind, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die Elemente gesellschaftlicher Verantwortung spiegeln die Erwartungen der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt wider und unterliegen daher einer Veränderung. In dem Maße, wie sich die Interessen der Gesellschaft verändern, ändern sich auch die Erwartungen der Gesellschaft an Organisationen hinsichtlich der Berücksichtigung dieser Interessen. Eine frühe Auffassung gesellschaftlicher Verantwortung richtete sich auf philanthropische Tätigkeiten, zB Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen. Themen, wie Arbeitsbedingungen und anständige/integere (Umgangsformen und) Handlungsweisen von Organisationen sind im letzten Jahrhundert oder früher aufgekommen. Andere Themen, wie Menschenrechte, die Umwelt, Korruptionsbekämpfung und Konsumentenschutz sind mit wachsender Bedeutung dieser Themen im Laufe der Zeit hinzugekommen. Die in dieser Internationalen Norm bezeichneten Kernthemen und Handlungsfelder entsprechen der gegenwärtigen Auffassung guter Praxis. Auffassungen guter Praxis werden sich zweifelsohne auch in Zukunft ändern und zusätzliche Handlungsfelder mögen als wichtige Elemente gesellschaftlicher Verantwortung betrachtet werden.

3.2

Neueste Trends gesellschaftlicher Verantwortung

Aus zahlreichen Gründen besteht ein wachsendes Interesse an der gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen. Globalisierung, erhöhte Mobilität und Erreichbarkeit sowie Verfügbarkeit moderner Kommunikationsmitteln bedeuten, dass es für Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt leichter ist, etwas über die Tätigkeiten von Organisationen, sowohl in der Nähe als auch an weit entfernten Orten, zu erfahren. Diese Faktoren ermöglichen es Organisationen neue Wege und der Problemlösung kennenzulernen und davon zu profitieren. Das bedeutet auch, dass die Tätigkeiten von Organisationen einer zunehmenden Kontrolle durch die verschiedensten Gruppen und Einzelpersonen unterliegen. Die von Organisationen an verschiedenen Orten angewendeten Strategien oder Praktiken können so ohne Weiteres verglichen werden. Der globale Charakter einiger Umwelt- und Gesundheitsthemen, die Anerkennung der weltweiten Verantwortung für den Kampf gegen die Armut, zunehmenden finanziellen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und für die geografisch weit verstreuten Wertschöpfungsketten bedeuten, dass sich die für eine Organisation relevanten Themen über diejenigen hinaus erstrecken können, die im unmittelbaren Bereich bestehen, in dem die Organisation angesiedelt ist. Es ist wichtig, dass sich Organisationen ungeachtet sozialer und wirtschaftlicher Umstände mit gesellschaftlicher Verantwortung befassen. Instrumente wie die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung [119], die Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung [112] und die MillenniumsEntwicklungsziele [114] unterstreichen diese weltweite wechselseitige Abhängigkeit. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Globalisierung zu einer Zunahme in der Auswirkung von verschiedenen Arten von Organisationen – einschließlich jener im privaten Sektor, NROs und Regierung – auf Gemeinschaften und die Umwelt geführt.

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NROs und Unternehmen wurden zu Anbietern zahlreicher, üblicherweise durch die Regierung angebotener Dienstleistungen, vor allem in Ländern, in denen sich die Regierungen schwerwiegenden Herausforderungen und Zwängen gegenübersahen und nicht in der Lage waren, Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Soziales anzubieten. In dem Maße, wie sich die Leistung der Regierungen der Länder erweitert, erfahren die Rollen der Regierung und der Organisationen des privaten Sektors einen Wandel. In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise sollten Organisationen nicht danach streben, ihre Tätigkeiten gesellschaftlicher Verantwortung zu reduzieren. Solchen Krisen haben eine wesentliche Auswirkung auf mehrere schutzbedürftige Gruppen und das deutet auf einen höheren Bedarf an gesteigerter gesellschaftlicher Verantwortung. Sie bieten zudem gewisse Möglichkeiten dafür, soziale, ökonomische und ökologische Betrachtungen effektiver in Politikreform und in Tätigkeiten von Organisationen zu integrieren. Die Regierung nimmt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Möglichkeiten ein. In Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung üben Konsumenten, Kunden, Investoren und Stifter auf unterschiedliche Weise einen finanziellen Einfluss auf Organisationen aus. Die Erwartungen der Gemeinschaft an die Leistung von Organisationen wachsen ständig. Die vielerorts bestehende Gesetzgebung auf das Recht auf Informationen ermöglicht den Menschen den Zugang zu detaillierten Informationen über die Tätigkeiten einiger Organisationen. Eine wachsende Zahl von Organisationen erstellt jetzt Berichte zur gesellschaftlichen Verantwortung, um dem Informationsbedarf der Anspruchsgruppen bezüglich ihrer Leistung zu entsprechen. Diese und weitere Faktoren bilden heute den Kontext für gesellschaftliche Verantwortung und tragen zum Aufruf an Organisationen bei, ihre gesellschaftliche Verantwortung unter Beweis zu stellen. Box 2 ― Gleichstellung der Geschlechter und gesellschaftliche Verantwortung Alle Gesellschaften weisen Männern und Frauen Geschlechterrollen zu. Geschlechterrollen sind gelehrte Verhaltensweisen, die bestimmen, welche Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten als männlich oder weiblich wahrgenommen werden. Diese Geschlechterrollen können Frauen diskriminieren, aber ebenso Männer. In allen Fällen schränkt Geschlechterdiskriminierung das Potential von Familien, Gemeinschaften und Gesellschaften ein. Es gibt eine nachgewiesen positive Verbindung zwischen der Gleichstellung der Geschlechter und wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, weswegen Gleichstellung der Geschlechter eines der MillenniumEntwicklungsziele ist. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Tätigkeiten einer Organisation und dafür Eintreten ist ein wichtiger Teil gesellschaftlicher Verantwortung. Organisationen sollten ihre Tätigkeiten überprüfen, um geschlechtsbezogene Vorurteile zu beseitigen. Bereiche umfassen: Anteil an Männern und Frauen in der Führungsstruktur und im Management der Organisation mit dem Ziel, zunehmend Gleichheit zu schaffen; gleiche Behandlung von männlichen und weiblichen Arbeitern bei Einstellung, Arbeitsaufgaben, Schulung, Aufstiegsmöglichkeiten, Abfindung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; möglicherweise verschiedene Auswirkungen auf Männern und Frauen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Gemeinschaft; Tätigkeiten der Organisation, die gleiche Beachtung den Bedürfnisse von Männern und Frauen geben (zum Beispiel Kontrolle einer unterschiedlichen Auswirkung auf Männern und Frauen aufgrund der Entwicklung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen, oder Überprüfung des Images von Männern und Frauen in einer Werbung der Organisation); und Nutzen für sowohl Frauen als auch Männer, indem die Organisation dafür eintritt und zur Entwicklung des Umfelds dahingehend beiträgt, Bereiche zu beseitigen, wo eines der beiden Geschlechter benachteiligt wird. Gleichstellung der Geschlechter bei der Einbindung der Anspruchsgruppen ist ebenso ein wichtiger Weg zum Erzielen der Gleichstellung der Geschlechter in den Tätigkeiten einer Organisation. In Ergänzung zum Erzielen eines Gleichgewichts zwischen Männern und Frauen können Organisationen es als nützlich finden, Kompetenzen durch das Ansprechen von Geschlechterthemen zu erlangen. Organisationen werden ermutigt, Kenngrößen und Ziele zu verwenden, um systematisch Prozesse zu überwachen und den Fortschritt beim Erreichen einer Gleichstellung der Geschlechter zu verfolgen.

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3.3 3.3.1

Charakteristische Merkmale gesellschaftlicher Verantwortung Allgemeines

Das wesentliche charakteristische Merkmal gesellschaftlicher Verantwortung ist der Wille einer Organisation, soziale und umweltbezogene Überlegungen in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen und für die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Entscheidungen auf die Gesellschaft und die Umwelt rechenschaftspflichtig zu sein. Dieses setzt sowohl transparentes als auch ethisches Verhalten voraus, das zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt, die Erwartungen der Anspruchsgruppen berücksichtigt, mit anwendbarem Recht übereinstimmt und im Einklang mit internationalen Verhaltensstandards steht sowie in die gesamte Organisation integriert ist und in deren Beziehungen gelebt wird. 3.3.2

Die Erwartungen der Gesellschaft

Gesellschaftliche Verantwortung erfordert ein Verständnis der übergeordneten Erwartungen der Gesellschaft. Ein entscheidender Grundsatz gesellschaftlicher Verantwortung ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die Übereinstimmung mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen. Allerdings umfasst die gesellschaftliche Verantwortung auch Handlungen, die über das Erfüllen bestehender Gesetze hinausgehen und die Anerkennung von Verpflichtungen gegenüber anderen, die nicht rechtlich bindend sind. Diese Verpflichtungen entstehen aus weithin geteilten ethischen und anderen Werten. Obwohl Erwartungen an das verantwortliche Verhalten zwischen Ländern und Kulturen voneinander abweichen werden, sollten Organisationen dennoch internationale Verhaltensstandards achten, wie sie beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [117] dargelegt sind. Abschnitt 6 betrachtet die Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung. Jedes dieser Kernthemen beinhaltet unterschiedliche Handlungsfelder, die eine Organisation befähigen werden, ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erkennen. Für jedes Handlungsfeld sind darüber hinaus Handlungen zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen beschrieben. 3.3.3

Die Rolle der Anspruchsgruppen im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung

Identifizieren und Einbinden von Anspruchsgruppen ist für die gesellschaftliche Verantwortung von wesentlicher Bedeutung. Eine Organisation sollte feststellen, wer ein Interesse an ihren Entscheidungen und Tätigkeiten hat, um auf diese Weise ihre Auswirkungen zu verstehen und um festzustellen, wie diese Auswirkungen anzugehen sind. Obwohl die Anspruchsgruppen einer Organisation helfen können, die Relevanz bestimmter Handlungsfelder für ihre Tätigkeiten zu erkennen, ersetzen die Anspruchsgruppen nicht die breite Öffentlichkeit beim Festlegen von Verhaltensstandards und -erwartungen. Ein bestimmtes Handlungsfeld kann für die gesellschaftliche Verantwortung einer Organisation auch dann von Bedeutung sein, wenn es von den befragten Anspruchsgruppen nicht ausdrücklich bezeichnet wurde. Die Abschnitte 5 und 4.5 enthalten weitergehende Anleitung zu dieser Frage. 3.3.4

Integrieren der gesellschaftlichen Verantwortung in die gesamte Organisation

Da gesellschaftliche Verantwortung die potentiellen und tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation betrifft, sind die fortlaufenden, regulären täglichen Tätigkeiten der Organisation der wichtigste Verhaltensbereich, der betrachtet werden soll. Gesellschaftliche Verantwortung sollte einen integralen Bestandteil der Kernstrategie der Organisation mit benannten Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflicht auf allen entsprechenden Organisationsebenen bilden. Sie sollte sich in der Entscheidungsfindung wiederfinden und bei der Umsetzung von Tätigkeiten berücksichtigt werden. Die Philanthropie (in diesem Zusammenhang als das Spenden für Wohltätigkeitszwecke zu verstehen) kann eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft haben. Dennoch sollte eine Organisation diese nicht als einen Ersatz für das Einbinden von Anspruchsgruppen und die Berücksichtigung der negativen Auswirkungen ihrer Entscheidungen oder Tätigkeiten verstehen. Die Auswirkungen der Entscheidungen oder Tätigkeiten einer Organisation können in hohem Maß durch deren Beziehungen zu anderen Organisationen beeinflusst werden. Eine Zusammenarbeit mit Anderen kann für eine Organisation erforderlich sein, um sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen. Diese kann gleichrangige Orga-

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nisationen, Wettbewerber (die Vermeidung wettbewerbswidrigen Verhaltens beachtend) oder Teile der Wertschöpfungskette oder jeden anderen relevanten Akteur innerhalb der Einflusssphäre der Organisation umfassen. In Box 3 wird beschrieben, wie ISO 26000 den Betrieb von kleinen und mittleren Organisationen (KMOs) betrifft. Box 3 ― ISO 26000 und kleine und mittlere Organisationen (KMOs) Kleine und mittlere Organisationen sind Organisationen, deren Mitarbeiteranzahl oder Größe von finanziellen Tätigkeiten unter bestimmte Grenzen fallen. Der Größenschwellenwert variiert von Land zu Land. Für den Zweck dieser Internationalen Norm umfassen SMOs jene kleinen Organisationen, die als "Mikroorganisationen" bezeichnet werden. Gesellschaftliche Verantwortung kann in ein SMO praktisch, einfach und kosteneffizient integriert werden und muss nicht komplex oder teuer sein. Aufgrund ihrer geringen Größe und ihrem Potential, flexibler und innovativer zu sein, können SMOs in der Tat besonders gute Möglichkeiten gesellschaftlicher Verantwortung bieten. Sie sind im allgemeinen flexibler in Bezug auf das Management der Organisation, haben oft nahen Kontakt mit lokalen Gemeinschaften und ihre oberste Lenkung hat üblicherweise einen direkteren Einfluss auf die Tätigkeiten der Organisation. Gesellschaftliche Verantwortung bedeutet, ein integriertes Herangehen an das Leiten und Lenken der Tätigkeiten und Auswirkungen einer Organisation zu übernehmen. Eine Organisation sollte die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten auf die Gesellschaft und die Umwelt auf eine Weise ansprechen und überwachen, die sowohl die Größe der Organisation als auch ihre Auswirkungen berücksichtigt. Selbstverständlich kann es für eine Organisation unmöglich sein, umgehend alle negativen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten umfassend zu beheben. Es könnte erforderlich sein, eine Auswahl zu treffen und Prioritäten zu setzen. Die folgenden Überlegungen können hilfreich sein. KMOs sollten: in Betracht ziehen, dass interne Managementverfahren, die Berichterstattung an Anspruchsgruppen und weitere Prozesse für KMOs flexibler und informeller sein können als für deren größere Ansprechpartner unter der Voraussetzung, dass ein geeigneter Grad an Transparenz gewahrt bleibt; bewusst sein, dass beim Überprüfen aller sieben Kernthemen und Festlegen der relevanten Handlungsfelder, der eigene Kontext der Organisation, die Bedingungen, Ressourcen und die Sichtweisen der Anspruchsgruppen berücksichtigt werden sollten und dabei anerkennen, dass zwar alle Kernthemen aber nicht alle Handlungsfelder für jede Organisation relevant sein werden; das Hauptaugenmerk auf den Ursprung der Handlungsfelder und Auswirkungen legen, die für eine nachhaltige Entwicklung von größter Bedeutung sind. Eine KMO sollte auch über einen Plan verfügen, um die verbleibenden Handlungsfelder und Auswirkungen rechtzeitig anzusprechen; von einschlägigen Regierungsstellen, gemeinschaftlichen Organisationen (wie z. B. Bereichsvereinigungen sowie Dach- oder gleichrangige Organisationen) sowie vielleicht nationalen Normungsgremien Rat suchen, praktische Anleitungen und Programme zur Anwendung dieser Internationalen Norm zu entwickeln. Derartige Anleitungen und Programme sollten auf die spezielle Art und die Bedürfnisse der KMOs und ihrer Anspruchsgruppen zugeschnitten sein; und sofern zutreffend, gemeinsam anstatt einzeln mit gleichrangigen und Bereichsorganisationen handeln, um Ressourcen einzusparen und um das Handlungsvermögen zu steigern. Zum Beispiel kann für Organisationen, die im selben Kontext und Bereich tätig sind, das Erkennen und Einbeziehen von Anspruchsgruppen manchmal gemeinsam effektiver erfolgen. Gesellschaftlich verantwortlich zu sein, wird KMOs wahrscheinlich aus den an anderer Stelle in dieser Internationalen Norm genannten Gründen von Nutzen sein. KMOs können feststellen, dass es andere Organisationen, mit denen sie in Beziehung stehen, schätzen, dass ein Unterstützen dieser Bestrebungen ein Teil ihrer eigenen gesellschaftlichen Verantwortung ist. Organisationen mit einer größeren Leistung und Erfahrung in der gesellschaftlichen Verantwortung könnten die Unterstützung von KMOs, einschließlich ihrer Förderung des wachsenden Bewusstseins zu Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung und der guten Praxis, in Betracht ziehen.

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3.3.5

Beziehung zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung

Obwohl viele Menschen die Begriffe gesellschaftliche Verantwortung und nachhaltige Entwicklung synonym verwenden und zwischen beiden eine enge Beziehung besteht, handelt es sich um unterschiedliche Konzepte. Nachhaltige Entwicklung ist ein breit akzeptiertes Konzept und Leitbild, das in Folge der Veröffentlichung im Jahr 1987 des Berichts der Weltkommission zu Umwelt und Entwicklung, Unsere Gemeinsame Zukunft [133] internationale Anerkennung erfahren hat. Nachhaltige Entwicklung bedeutet das Erfüllen der Bedürfnisse der Gesellschaft in einem Leben innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten, ohne dabei die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden. Nachhaltige Entwicklung hat drei Dimensionen – wirtschaftliche, soziale und ökologische –, die voneinander abhängen; zB, die Beseitigung von Armut fordert sowohl den Schutz der Umwelt als auch soziale Gerechtigkeit. Zahlreiche internationale Foren haben die Bedeutung dieser Zielsetzungen seit dem Jahr 1987 wiederholt – wie z. B. die Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 und der Weltgipfel zur Nachhaltigen Entwicklung im Jahr 2002. Gesellschaftliche Verantwortung stellt die Organisation in den Mittelpunkt und bezieht sich auch die Verantwortung einer Organisation für Gesellschaft und die Umwelt. Gesellschaftliche Verantwortung ist eng mit nachhaltiger Entwicklung verbunden. Da nachhaltige Entwicklung über die ökonomischen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen, die allen Menschen zu eigen sind, handelt, kann sie als ein Mittel verwendet werden, um die übergeordneten Erwartungen der Gesellschaft zusammenzufassen, die von Organisationen berücksichtigt werden sollten, die danach streben, verantwortlich zu agieren. Daher sollte es ein übergreifendes Ziel gesellschaftlicher Verantwortung einer Organisation sein, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die in den nachfolgenden Abschnitten dieser Internationalen Norm beschriebenen Prinzipien, Praktiken und Kernthemen bilden für eine Organisation die Grundlage für die praktische Anwendung der gesellschaftlichen Verantwortung und für ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Die Entscheidungen und Tätigkeiten einer gesellschaftlich verantwortlichen Organisation können einen sinnvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Das Ziel nachhaltiger Entwicklung ist, Nachhaltigkeit für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und für den Planeten zu erreichen. Sie betrifft nicht die Nachhaltigkeit oder nachhaltige Lebensfähigkeit einer bestimmten Organisation. Die Nachhaltigkeit einer einzelnen Organisation kann mit der Nachhaltigkeit der Gesellschaft im Ganzen vereinbar sein oder nicht, wobei letztere durch das ganzheitliche Ansprechen sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte erreicht wird. Nachhaltiger Konsum, nachhaltiger Gebrauch von Ressourcen und nachhaltige Lebensgrundlagen sind mit der Nachhaltigkeit der Gesellschaft als Ganzes verbunden.

3.4

Der Staat und die gesellschaftliche Verantwortung

Diese Internationale Norm kann die Aufgabe des Staates, im öffentlichen Interesse zu agieren, weder ersetzen, abändern noch auf irgendeine andere Weise verändern. Da der Staat die alleinige Macht hat, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, unterscheidet er sich von Organisationen. Zum Beispiel unterscheidet sich die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu schützen, von den Verantwortlichkeiten von Organisationen mit Blick auf die Menschenrechte, die in dieser Internationalen Norm angesprochen werden. Die gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen ist und kann kein Ersatz für das effektive Ausüben der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Staates sein. Im Besonderen ist die Sicherstellung der effektiven Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften, die eine Kultur der Erfüllung mit dem Gesetz fördern, wesentlich, um Organisationen es zu ermöglichen, gesellschaftlich verantwortlich zu sein. Diese Internationale Norm gibt keine Anleitung dazu, was der Gegenstand rechtlich verbindlicher Gesetzgebung sein sollte. Es ist auch nicht beabsichtigt, Fragen anzusprechen, die nur durch politische Institutionen in angemessener Weise gelöst werden können. Allerdings kann der Staat Organisationen in vielerlei Hinsicht bei deren Bemühungen unterstützen, gesellschaftlich verantwortlich tätig zu sein. Regierungsorganisationen können, wie auch alle anderen Organisationen, den Wunsch haben, diese Internationale Norm zu verwenden, um die mit den Aspekten der gesellschaftlichen Verantwortung verbundenen Strategien, Entscheidungen und Handlungen zu durchdringen.

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4 4.1

Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung Allgemeines

Dieser Abschnitt gibt eine Orientierung zu den sieben Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung. Wenn sich eine Organisation mit gesellschaftlicher Verantwortung befasst oder diese praktiziert, ist das allumfassende Ziel die Maximierung ihres Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung. Obwohl es keine umfassende Liste der Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung gibt, sollte die Organisation im Rahmen der genannten Ziele mindestens die im Weiteren ausgeführten sieben Prinzipien sowie die in Abschnitt 6 für jedes Kernthema dargestellten Prinzipien anwenden. Die Handlungsweise von Organisationen sollte auf Verhaltensstandards, -richtlinien oder -regeln beruhen, die im Kontext einer bestimmten Situation als moralisch und korrekt anerkannt sind, auch wenn diese anspruchsvoll sind.

4.2

Rechenschaftspflicht

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt rechenschaftspflichtig sein. Dieses Prinzip legt nahe, dass eine Organisation eine angemessene und genaue Überprüfung sowie eine Pflicht zum Reagieren auf diese Überprüfung akzeptieren sollte. Die Rechenschaftspflicht legt dem Management die Verpflichtung auf, den Aufsichtsinteressen der Organisation Rede und Antwort zu stehen; die Organisation selbst ist den Justizbehörden gegenüber hinsichtlich der Gesetze und Vorschriften rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflicht besagt ebenso, dass die Organisation denjenigen gegenüber Rechenschaft ablegt, die durch ihre Entscheidungen und Tätigkeiten beeinflusst werden, sowie auch der Gesellschaft im Allgemeinen für die Gesamtauswirkungen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten. Rechenschaftspflichtig zu sein, wird einen positiven Einfluss sowohl auf die Organisation als auch auf die Gesellschaft haben. Der Grad der Rechenschaftspflicht mag variieren, er sollte allerdings stets dem Umfang oder Ausmaß der Verantwortung entsprechen. Organisationen mit maximaler Verantwortung werden wahrscheinlich mehr Sorgfalt auf die Qualität ihrer Entscheidungen und Aufsicht legen. Die Rechenschaftspflicht umfasst darüber hinaus das Übernehmen der Verantwortung bei einem Fehlverhalten, das Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um das Fehlverhalten zu beheben sowie Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Eine Organisation sollte rechenschaftspflichtig sein für: die Ergebnisse ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten, einschließlich ihrer wesentlichen Folgen, und sollte eine Wiederholung vermeiden, diese Entscheidungen und Tätigkeiten nicht beabsichtigt oder nicht vorherzusehen waren; und die wesentlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Handlungen auf die Gesellschaft und die Umwelt.

4.3

Transparenz

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte in ihren Entscheidungen und Tätigkeiten, die die Gesellschaft und die Umwelt beeinflussen, transparent sein. Eine Organisation sollte die Politiken, Entscheidungen und Tätigkeiten, für die sie verantwortlich ist, einschließlich bekannter und wahrscheinlicher Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt, auf eindeutige, genaue und vollständige Weise und in vernünftigem und ausreichendem Umfang offenlegen. Diese Information sollte denjenigen leicht zur Verfügung stehen, direkt zugänglich und verständlich sein, die auf wesentliche Weise durch die Organisation beeinträchtigt wurden oder sein könnten. Die Information sollte zeitnah und sachlich sowie auf eindeutige und objektive Weise erfolgen, um die Anspruchsgruppen in die Lage zu versetzen, die Auswirkung richtig zu bewerten, die die Entscheidungen und Tätigkeiten der Organisation auf ihre entsprechenden Interessen haben.

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Transparenz erfordert weder, geheime Angaben zu veröffentlichen, noch ist das Bereitstellen von Informationen gefordert, die gesetzlich geschützt sind oder die gesetzliche, kommerzielle, Sicherheits- oder persönliche Datenschutzverpflichtungen verletzen würden. Eine Organisation sollte transparent sein in Bezug auf: den Zweck, die Art und den Standort ihrer Tätigkeiten; die Art und Weise, auf die Entscheidungen getroffen, umgesetzt und überprüft werden, einschließlich der Definition der Rollen, Verantwortlichkeiten, Rechenschaftspflichten und Zuständigkeiten in den unterschiedlichen Funktionen in der Organisation; Normen und Kriterien, anhand deren die Organisation ihre eigene Leistung in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung bewertet; ihre Leistung zu relevanten und wesentlichen Aspekten gesellschaftlicher Verantwortung; die Quelle ihrer finanziellen Ressourcen; die bekannten und wahrscheinlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten auf ihre Anspruchsgruppen, die Gesellschaft und die Umwelt; und die Identität ihrer Anspruchsgruppen und auf die verwendeten Kriterien und Verfahren, die dazu dienen, sie zu identifizieren, auszuwählen und einzubinden.

4.4

Ethisches Verhalten

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte sich jederzeit ethisch verhalten. Das Verhalten einer Organisation sollte auf den ethischen Prinzipien der Ehrlichkeit/des Anstandes, Gleichheit und Rechtschaffenheit beruhen. Diese ethischen Prinzipien implizieren die Sorge um die Menschen, Tiere und die Umwelt und eine Verpflichtung, auf die Interessen der Anspruchsgruppen einzugehen. Eine Organisation sollte ethisches Handeln aktiv fördern durch: das Entwickeln von Führungsstrukturen, die das Fördern ethischen Verhaltens innerhalb der Organisation und in den Beziehungen mit anderen unterstützen; das Aufstellen, Annehmen und Anwenden ethischer Verhaltensnormen entsprechend des Zwecks und der Tätigkeiten der Organisation, die mit den in dieser Internationalen Norm umrissenen Prinzipien im Einklang sind; das Ermutigen und Fördern der Beachtung der eigenen ethischen Verhaltensnormen; das Festlegen und Bekanntmachen der ethischen Verhaltensnormen, die von der eigenen Führungsstruktur, vom eigenen Personal, Lieferanten, Auftragnehmern und, falls angebracht, Eigentümern, Managern sowie insbesondere von denjenigen erwartet werden, die die Möglichkeit haben, die Werte, die Kultur, die Integrität, Strategie und Handlungsweise der Organisation und Personen, die in deren Namen handeln, wesentlich zu beeinflussen unter Erhalt der lokalen kulturellen Identität; das Vermeiden oder Lösen von Interessenkonflikten innerhalb der Organisation, die anderenfalls zu unethischem Verhalten führen könnten; das Schaffen von Aufsichtsmechanismen und -kontrollen, um ethische Verhalten zu überwachen und zu stärken; das Schaffen von Mechanismen, die das Bekanntgeben von Verstößen gegen ethisches Verhalten ohne Angst vor Repressionen ermöglichen;

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das Erkennen und Ansprechen von Situationen, für die keine lokalen Gesetze oder Vorschriften vorliegen oder diese im Widerspruch zu ethischem Verhalten stehen; und das Achten des Wohlergehens von Tieren, falls deren Leben und Bestehen beeinträchtigt werden, unter Einbeziehung der Wahrung angemessener Bedingungen für Haltung, Aufzucht, Produktion und Nutzung von Tieren.

4.5

Achtung der Interessen der Anspruchsgruppen

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte die Interessen ihrer Anspruchsgruppen achten, berücksichtigen und auf sie eingehen. Obwohl die strategischen Ziele einer Organisation auf die Interessen ihrer entsprechenden Eigentümer, Mitglieder, Kunden oder Auftragsgeber begrenzt sein können, können auch andere Einzelpersonen oder Gruppen Rechte, Ansprüche oder spezifische Interessen haben, die berücksichtigt werden sollten. Insgesamt umfassen diese Einzelpersonen oder Gruppen die Anspruchsgruppen der Organisation. Eine Organisation sollte: ihre Anspruchsgruppen identifizieren; sich der Interessen ihrer Anspruchsgruppen bewusst sein und diese achten sowie auf deren zum Ausdruck gebrachte Anliegen reagieren; die Interessen und Rechtsansprüche der Anspruchsgruppen anerkennen; anerkennen, dass manche Anspruchsgruppen die Tätigkeiten der Organisation wesentlich beeinflussen können; die jeweiligen Möglichkeiten der Anspruchsgruppen, mit der Organisation in Kontakt zu treten, sich mit ihr zu beschäftigen und sie zu beeinflussen, bewerten und berücksichtigen; das Verhältnis der Interessen ihrer Anspruchsgruppen zu den übergeordneten Erwartungen der Gesellschaft und zur nachhaltigen Entwicklung wie auch die Art der Beziehung der Anspruchsgruppen zur Organisation berücksichtigen; die Auffassungen der Anspruchsgruppen berücksichtigen, die von einer Entscheidung betroffen sein können, auch wenn sie keine formelle Rolle in der Führung der Organisation haben oder sich ihres Interesses an den Entscheidungen oder Tätigkeiten der Organisation nicht bewusst sind.

4.6

Achtung der Rechtsstaatlichkeit

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte anerkennen, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit unbedingt erforderlich ist. Rechtsstaatlichkeit bezieht sich auf die Vormachtstellung des Gesetzes und insbesondere auf die Vorstellung, dass keine Einzelperson oder Organisation über dem Gesetz steht und dass auch die Regierung dem Gesetz untersteht. Rechtsstaatlichkeit steht im Gegensatz zur willkürlichen Machtausübung. Rechtsstaatlichkeit beinhaltet im Allgemeinen, dass Gesetze nach festgelegten Verfahren geschrieben, öffentlich mitgeteilt und ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Im Kontext gesellschaftlicher Verantwortung bedeutet die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, dass eine Organisation alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften einhält. Dies beinhaltet, dass sie Maßnahmen ergreifen sollte, um sich allen maßgeblichen Gesetzen und Vorschriften bewusst zu sein, diejenigen in der Organisation über ihre Pflicht zur Einhaltung zu informieren, und Maßnahmen umzusetzen, dass sie eingehalten werden.

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Eine Organisation sollte: die gesetzlichen Anforderungen in allen Rechtssystemen einhalten, in denen die Organisation tätig ist; sicherstellen, dass ihre Beziehungen und Tätigkeiten in den vorgesehenen und relevanten Rechtsrahmen fallen; über alle gesetzlichen Verpflichtungen informiert bleiben; und ihre Einhaltung regelmäßig überprüfen.

4.7

Achtung internationaler Verhaltensstandards

Das Prinzip lautet: eine Organisation sollte internationale Verhaltensstandards achten und gleichzeitig an dem Prinzip der Achtung der Rechtsstaatlichkeit festhalten. In Ländern, in denen das Recht oder dessen Umsetzung nicht für ein Mindestmaß an Umweltschutz oder sozialer Absicherung sorgt, sollte eine Organisation bestrebt sein, internationale Verhaltensstandards zu achten. In Ländern, in denen das Recht oder dessen Umsetzung mit internationalen Verhaltensstandards im wesentlichen Widerspruch steht, sollte eine Organisation bestrebt sein, solche Standards soweit wie möglich zu achten. In Konfliktsituationen zwischen dem Recht oder dessen Umsetzung mit internationalen Verhaltensstandards und wenn das Nichtbefolgen dieser Standards mit wesentlichen Konsequenzen verbunden wäre, sollte eine Organisation, soweit machbar und angebracht, die Art ihrer Beziehungen und Tätigkeiten innerhalb dieses Rechtssystems überprüfen. Eine Organisation sollte rechtmäßige Möglichkeiten und Wege in Betracht ziehen, mit dem Ziel der Einflussnahme auf relevante Organisationen und Behörden, um derartige Konflikte zu beheben. Eine Organisation sollte es vermeiden, an Tätigkeiten einer anderen Organisation beteiligt zu sein, die internationale Verhaltensstandards nicht einhält. Box 4 ― Mitschuld verstehen Die Mitschuld hat sowohl eine rechtliche als auch eine nicht rechtliche Bedeutungen. Im rechtlichen Kontext wurde Mitschuld in einigen Rechtssystemen definiert als das Begehen einer Handlung oder Unterlassung, die einen wesentliche Einfluss auf die Ausübung einer strafbaren Handlung, wie z.B. eines Verbrechens, hat, bei Kenntnis der Teilnahme an dieser strafbaren Handlung. Im nicht rechtlichen Kontext leitet sich Mitschuld aus den übergeordneten gesellschaftlichen Erwartungen an das Verhalten ab. In diesem Zusammenhang kann eine Organisation als mitschuldig angesehen werden, wenn sie Vergehen Anderer unterstützt, die mit internationalen Verhaltensstandards unvereinbar sind oder diese nicht achten, von denen die Organisation unter Beachtung gebührender Sorgfalt wusste oder wissen hätte müssen, dass sie zu wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft führen würden. Eine Organisation kann auch als mitschuldig angesehen werden, wenn sie bei derartigen Vergehen Stillschweigen wahrt oder von diesen profitiert.

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4.8

Achtung der Menschenrechte

Das Prinzip lautet: Eine Organisation sollte die Menschenrechte achten und sowohl deren Bedeutung als auch deren allgemeinen Gültigkeit anerkennen (siehe auch das Kernthema Menschenrechte in 6.3). Eine Organisation sollte: die in der "International Bill of Human Rights" ausgeführten Rechte achten und unterstützen; akzeptieren, dass diese Rechte allgemeingültig sind, das heißt, sie sind in allen Ländern, Kulturen und Situationen untrennbar gültig; in Situationen, in denen die Menschenrechte nicht geschützt werden, Schritte unternehmen, um die Menschenrechte zu achten, und vermeiden, aus diesen Situationen einen Vorteil zu ziehen; und in Situationen, in denen das Recht oder dessen Umsetzung nicht zu einem angemessenen Schutz der Menschenrechte führt, an dem Prinzip der Achtung internationaler Verhaltensstandards festhalten.

5

Sich mit gesellschaftlicher Verantwortung auseinandersetzen und Anspruchsgruppen einbinden

5.1

Allgemein

Dieser Abschnitt spricht zwei grundlegende Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung an. Dabei handelt es sich um das Auseinandersetzen der Organisation mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und um das Identifizieren und Einbeziehen ihrer Anspruchsgruppen. Wie die in Abschnitt 4 beschriebenen Prinzipien sollten die Praktiken bei der Berücksichtigung der in Abschnitt 6 beschriebenen Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung beachtet werden. Das Auseinandersetzen mit gesellschaftlicher Verantwortung umfasst das Identifizieren der Handlungsfelder, die sich aus den Auswirkungen der Entscheidungen und Handlungen der Organisation ergeben, sowie des Weges, auf dem diese Handlungsfelder berücksichtigt werden sollten, um zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Das Auseinandersetzen mit gesellschaftlicher Verantwortung beinhaltet ebenso das Auseinandersetzen mit den Anspruchsgruppen einer Organisation. Wie in 4.5 beschrieben, besteht ein wesentliches Prinzip gesellschaftlicher Verantwortung darin, dass eine Organisation die Interessen ihrer Anspruchsgruppen achten und berücksichtigen sollte.

5.2

Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung

5.2.1

Auswirkungen, Interessen und Erwartungen

Beim Ansprechen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sollte eine Organisation drei Beziehungen (siehe Bild 2) verstehen: Zwischen der Organisation und der Gesellschaft Eine Organisation sollte verstehen, wie ihre Entscheidungen und Tätigkeiten auf die Gesellschaft einwirken. Eine Organisation sollte auch die Erwartungen der Gesellschaft auf ein verantwortliches Verhalten bezüglich dieser Auswirkungen verstehen. Dies sollte durch das Berücksichtigen der Kernthemen und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung erfolgen (siehe 5.2.2). Zwischen der Organisation und ihren Anspruchsgruppen Eine Organisation sollte sich ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen bewusst sein. Die Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation haben mögliche und tatsächliche Auswirkungen auf diese Einzelpersonen und Organisationen. Diese möglichen und tatsächlichen Auswirkungen bilden die Grundlage für den „Anspruch“ oder das Interesse, die dazu führt, dass Organisationen oder Einzelpersonen als Anspruchsgruppen anzusehen sind; und

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Zwischen den Anspruchsgruppen und der Gesellschaft Eine Organisation sollte die Beziehung zwischen den Interessen der Anspruchsgruppen, die durch die Organisation betroffen sind, einerseits und den Erwartungen der Gesellschaft andererseits verstehen. Obwohl Anspruchsgruppen einen Teil der Gesellschaft darstellen, können diese ein Interesse haben, das mit den Erwartungen der Gesellschaft nicht übereinstimmt. Anspruchsgruppen haben eigene Interessen in Bezug auf die Organisation, die sich von den Erwartungen der Gesellschaft an gesellschaftlich verantwortliches Verhalten in Bezug auf irgendein Handlungsfeld unterscheiden können. Zum Beispiel kann das Interesse eines Lieferanten, bezahlt zu werden, und das Interesse der Gesellschaft an beglichenen Verträgen verschiedene Sichtweisen auf dasselbe Handlungsfeld darstellen.

Bild 2 — Beziehung zwischen einer Organisation, ihren Anspruchsgruppen und der Gesellschaft Beim Auseinandersetzen mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung wird eine Organisation alle drei Beziehungen berücksichtigen müssen. Eine Organisation, ihre Anspruchsgruppen und die Gesellschaft haben voraussichtlich unterschiedliche Sichtweisen, da sich ihre Zielsetzungen unterscheiden. Es sollte anerkannt werden, das Einzelpersonen und Organisationen viele und unterschiedliche Interessen haben können, die durch die Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation beeinflusst werden können. 5.2.2

Anerkennen der Kernthemen und relevanter Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung

Ein erfolgreicher Weg zum Identifizieren der gesellschaftlichen Verantwortung besteht für eine Organisation darin, sich mit den Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung in den folgenden Kernthemen vertraut zu machen: Organisationsführung; Menschenrechte; Arbeitsbedingungen; die Umwelt; anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; Konsumentenfragen; und regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds.

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Diese Kernthemen umfassen die wahrscheinlichsten ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen, die durch Organisationen angesprochen werden sollten. Jedes dieser Kernthemen wird in Abschnitt 6 betrachtet. Die Diskussion jedes Kernthemas beinhaltet spezifische Handlungsfelder, die eine Organisation beim Identifizieren ihrer gesellschaftlichen Verantwortung berücksichtigen sollte. Jedes Kernthema, doch nicht zwangsläufig jedes Handlungsfeld, hat eine bestimmte Relevanz für jede Organisation. Die Anleitung zu jedem Handlungsfeld beinhaltet eine Anzahl von Handlungen, die eine Organisation ergreifen sollte, und Erwartungen dahingehend, wie sich eine Organisation verhalten sollte. Beim Berücksichtigen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sollte eine Organisation die für ihre Entscheidungen und Tätigkeiten relevanten Handlungsfelder zusammen mit den zugehörigen Handlungen und Erwartungen identifizieren. Eine zusätzliche Anleitung zu den zu identifizierenden Handlungsfeldern kann in 7.2 und 7.3 gefunden werden. Die Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation sollten mit Blick auf diese Handlungsfelder berücksichtigt werden. Nicht alle Handlungsfelder mögen für eine bestimmte Organisation von Bedeutung sein. Darüber hinaus können die Kernthemen und deren entsprechende Handlungsfelder auf unterschiedlichen Wegen beschrieben und aufgegliedert werden. Einige wichtige Überlegungen, einschließlich Gesundheit und Sicherheit, Ökonomie und die Wertschöpfungskette werden unter mehr als einem Kernthema in Abschnitt 6 behandelt. Auf die Identifizierung relevanter Handlungsfelder sollte ein Bewerten der Bedeutung der Auswirkungen der Organisation folgen. Die Bedeutung einer Auswirkung sollte mit Bezug sowohl auf die betrachteten Anspruchsgruppen als auch auf die Weise, in der die Auswirkung die nachhaltige Entwicklung beeinflusst, betrachtet werden. Beim Anerkennen der Kernthemen und Handlungsfelder ihrer gesellschaftlichen Verantwortung wird eine Organisation durch Berücksichtigung des Zusammenspiels mit anderen Organisationen unterstützt. Zum Beispiel sollte eine Organisation die Auswirkung ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten auf Anspruchsgruppen berücksichtigen. Eine Organisation auf der Suche nach dem Erkennen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sollte sowohl bestehende rechtsverbindliche als auch andere Verpflichtungen berücksichtigen. Rechtsverbindliche Verpflichtungen umfassen anwendbare Gesetze und behördliche Vorschriften wie auch Verpflichtungen in Bezug auf soziale, ökonomische oder Umweltfragen, die in einklagbaren Verträgen bestehen können. Eine Organisation sollte die von ihr eingegangenen Verpflichtungen bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung betrachten. Derartige Verpflichtungen könnten in ethischen Verhaltenskodizes oder Anleitungen oder in den Mitgliedschaftsverpflichtungen von Vereinigungen enthalten sein, denen sie angehört. Das Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung ist ein kontinuierlicher Prozess. Die potenziellen Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten sollten bestimmt und während der Planungsphase neuer Tätigkeiten berücksichtigt werden. Laufende Tätigkeiten sollten, falls notwendig, überprüft werden, damit die Organisation sicher sein kann, dass ihre gesellschaftliche Verantwortung der Organisation weiterhin angesprochen wird, und um festzulegen, ob zusätzliche Handlungsfelder berücksichtigt werden müssten. 5.2.3

Gesellschaftliche Verantwortung und der Einflussbereich der Organisation

Eine gesellschaftlich verantwortliche Organisation ist eine solche, die die Verantwortung dahingehend akzeptiert, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten durch transparentes und ethisches Verhalten anzusprechen, das organisationsweit integriert ist und in ihren Beziehungen praktiziert wird. Zusätzlich zur Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen und Tätigkeiten kann eine Organisation in manchen Fällen die Möglichkeit haben, das Verhalten von Gruppen, mit denen sie eine Beziehung hat, zu beeinflussen. Solche Fälle gelten als Teil des Einflussbereichs der Organisation. Eine Organisation kann nicht für die Auswirkungen jeder Gruppe verantwortlich sein, auf die sie unter Umständen einen bestimmten Einfluss hat. Dennoch kann es Umstände geben, unter denen die Möglichkeit der Organisation zur Einflussnahme auf andere mit der Verantwortung verbunden ist, gerade diesen Einfluss auszuüben. Zum Beispiel kann die moralische Verpflichtung zum Bekämpfen der von anderen begangenen Menschenrechtsverletzungen ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Verantwortung einer Organisation sein. Die Verantwortung, in jeder beliebigen Situation Einfluss auszuüben, wird von unterschiedlichen Faktoren, einschließlich

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des tatsächlichen Vermögens der Organisation, andere zu beeinflussen, sowie von der betreffenden Angelegenheit abhängen. Allgemein steigt die Verantwortung, Einfluss auszuüben, mit der Fähigkeit der Einflussnahme. Eine Organisation ist für die Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten, über die sie Kontrolle hat, verantwortlich. Solche Auswirkungen von Entscheidungen und Tätigkeiten können umfangreich sein. Eine Organisation mag darüber entscheiden, ob sie eine Beziehung zu einer anderen Organisation unterhält, als auch über die Art oder den Umfang dieser Beziehung. Es wird Umstände geben, in denen eine Organisation die Verantwortung hat, auf die Auswirkungen zu achten, die durch die Entscheidungen und Tätigkeiten anderer Organisationen geschaffen wurden, und Schritte zu unternehmen, um die mit ihrer Beziehung zu derartigen Organisationen verbundenen negativen Auswirkungen zu verhindern oder abzumildern. Der Einflussbereich einer Organisation wird üblicherweise Teile der Wertschöpfungskette oder Lieferkette umfassen. Er kann auch formelle oder inoffizielle Vereinigungen, an denen sie beteiligt ist, sowie auch gleichgestellte Organisationen oder Wettbewerber beinhalten. Bei der Bewertung ihres Einflussbereichs sollte eine Organisation mit gebührender Sorgfalt vorgehen und ein Einbeziehen der Anspruchsgruppen in Betracht ziehen. Die Wertschöpfungskette beinhaltet Teile, die in der Kette rückwärts gelagert sind, wie Lieferanten, und Teile, die in der Kette vorwärts gelagert sind, wie Kunden und Anwender. Darüber hinaus arbeiten einige Teile, wie gleichrangige Organisationen und Partner, parallel zur Organisation. Die Anspruchsgruppen und andere beteiligten Seiten werden sich in Abhängigkeit von der Art und den Tätigkeiten der Organisation voneinander unterscheiden. Weitere Anleitung in Bezug auf das Erkennen des Einflussbereichs einer Organisation wie auch bezüglich des Erkennens des tatsächlichen Umfangs der Auswirkungen einer Organisation kann in Abschnitt 7 gefunden werden.

5.3 5.3.1

Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen Allgemein

Die Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen sind von zentraler Bedeutung für das Ansprechen gesellschaftlicher Verantwortung von Organisationen. 5.3.2

Identifizierung der Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen sind Organisationen oder Einzelpersonen, die ein Interesse oder mehrere Interessen an eine beliebige Entscheidung oder Tätigkeit einer Organisation haben. Da diese Interessen [oder „Ansprüche“ (engl.: stakes)] durch die Organisation beeinflusst werden können, entsteht eine Beziehung mit der Organisation. Diese Beziehung muss keinen formalen Charakter haben. Die durch dieses Interesse geschaffene Beziehung besteht unabhängig davon, ob sich die Seiten dessen bewusst sind oder nicht. Eine Organisation muss sich nicht stets all ihrer Anspruchsgruppen bewusst sein, obwohl sie versuchen sollte, diese zu identifizieren. Viele Anspruchsgruppen müssen sich der Möglichkeit nicht bewusst sein, dass eine Organisation ihre Interessen beeinflusst. Interesse bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die tatsächliche oder mögliche Grundlage für einen Anspruch. Ein solcher Anspruch muss nicht notwendigerweise finanziellen Forderungen oder Rechtsansprüche einschließen. Manchmal kann er einfach in dem Recht bestehen, angehört zu werden. Die Relevanz oder Bedeutung eines Interesses ist am besten durch sein Verhältnis zur nachhaltigen Entwicklung bestimmt. Einzelpersonen oder Gruppen, die von einer Organisation betroffen sind oder wahrscheinlich betroffen sein werden, werden als deren Anspruchsgruppen angesehen. Das Verstehen, wie Einzelpersonen oder Gruppen von den Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation betroffen sind, wird es ermöglichen, die Interessen zu erkennen, die eine Beziehung zur Organisation herstellen. Folglich wird das Bestimmen der Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten einer Organisation ihr das Erkennen ihrer wichtigsten Anspruchsgruppen erleichtern (siehe Bild 2). Die Bedeutung des Begriffes Anspruchsgruppen ist sehr weit gefasst und Organisationen können zahlreiche Anspruchsgruppen haben. Darüber hinaus haben verschiedene Anspruchsgruppen unterschiedliche und manchmal konkurrierende Interessen. Anspruchsgruppen können mit einer Organisation sowohl gemeinsame

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als auch konkurrierende Interessen haben. Zum Beispiel könnten die Interessen der Bewohner einer Gemeinde sowohl die positiven Auswirkungen eines Betriebes, wie z. B. Beschäftigung, als auch die negativen Auswirkungen desselben Betriebes, wie z. B. Luftverschmutzung, umfassen. Manche Anspruchsgruppen sind ein integraler Bestandteil einer Organisation. Diese könnten die Mitglieder oder Arbeitnehmer der Organisation wie auch die Gesellschafter oder sonstige Eigner der Organisation umfassen. Es sollte anerkannt werden, dass diese Anspruchsgruppen ein gemeinsames Interesse an dem Zweck der Organisation und an deren Erfolg haben. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass alle ihre Interessen in Bezug auf die Organisation die gleichen sein werden. Das Interesse der meisten Anspruchsgruppen kann sich auf die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation beziehen. Die gemeinsamen Interessen der Anspruchsgruppen können sich auf die übergeordneten Erwartungen der Gesellschaft beziehen. Ein Beispiel ist das Interesse eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstück aufgrund einer neuen Quelle von Umweltverschmutzung an Wert verliert. Die übergeordneten Interessen der Gesellschaft können in dem Fall sich nicht auf den veränderten Eigentumswert der Person beziehen sondern auf die allgemeine Steigerung der Umweltverschmutzung. Lieferanten, pünktlich bezahlt zu werden. Das Begleichen von Verbindlichkeiten und vertraglichen Verpflichtungen ist von wesentlicher Bedeutung für die Interessen der Gesellschaft. Nicht alle Anspruchsgruppen einer Organisation gehören organisierten Gruppen an, die den Zweck haben, gegenüber bestimmten Organisationen ihre Interessen zu vertreten. Zahlreiche Anspruchsgruppen müssen überhaupt nicht organisiert sein und werden aus diesem Grund übersehen oder ignoriert. Dieses Problem kann in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen und zukünftige Generationen von besonderer Bedeutung sein. Gruppen, die soziale oder Umweltangelegenheiten vertreten, können Anspruchsgruppen einer Organisation sein, deren Entscheidungen und Tätigkeiten eine relevante und wesentliche Auswirkung auf ihre Angelegenheiten haben. Eine Organisation sollte überprüfen, ob Gruppen, die den Anspruch erheben, im Namen bestimmten Anspruchsgruppen zu sprechen oder bestimmte Angelegenheiten zu vertreten, repräsentativ und glaubwürdig sind. In bestimmten Fällen wird es nicht möglich sein, wichtige Interessen direkt zu vertreten. Zum Beispiel werden Kinder selten organisierte Gruppen besitzen oder kontrollieren; Wildtiere können dies nicht. In dieser Situation sollte eine Organisation die Ansichten vertrauenswürdiger Gruppen berücksichtigen, die danach streben, derartige Interessen zu schützen. Beim Identifizieren von Anspruchsgruppen sollte eine Organisation sich die folgenden Fragen stellen: Für wen bestehen gesetzliche Verpflichtungen? Wer könnte durch die Entscheidungen oder Tätigkeiten der Organisation positiv oder negativ beeinflusst werden? Wer war in der Vergangenheit daran beteiligt, als ähnliche Fragen angesprochen werden mussten? Wer kann der Organisation helfen, spezifische Auswirkungen anzusprechen? Wer wäre durch ein Nichteinbeziehen benachteiligt? Wer ist in der Wertschöpfungskette betroffen? 5.3.3

Einbindung von Anspruchsgruppen

Die Einbindung von Anspruchsgruppen beinhaltet einen Dialog zwischen der Organisation und einer oder mehrerer ihrer Anspruchsgruppen. Sie unterstützt die Organisation beim Ansprechen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durch Bereitstellen einer sachkundigen Entscheidungsgrundlage. Die Einbindung der Anspruchsgruppen kann zahlreiche Formen annehmen. Sie kann durch eine Organisation angeregt werden oder sie kann als eine Antwort der Organisation auf eine oder mehrere Anspruchsgruppen be-

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ginnen. Sie kann sowohl auf formlosen als auch formellen Treffen stattfinden und sich in umfangreichen Formaten darstellen, wie z. B. Einzeltreffen, Konferenzen, Arbeitstreffen, öffentlichen Anhörungen, Diskussionen am Runden Tisch, Beratungsausschüssen, regelmäßige und strukturierte Informations- und Beratungsverfahren, Kollektivverhandlung und internetbasierte Foren. Die Einbindung von Anspruchsgruppen ist interaktiv. Ihr wesentliches Merkmal ist der wechselseitige Informationsfluss. Es gibt für eine Organisation unterschiedliche Gründe, ihre Anspruchsgruppen einzubinden. Die Einbindung der Anspruchsgruppen kann genutzt werden, um: ihre Entscheidungen durch Feststellen und Verständnis der wahrscheinlichen Folgen ihrer Handlungen und ihrer Auswirkungen zu durchdringen; festzustellen, wie die vorteilhaften Auswirkungen der Entscheidungen und Tätigkeiten der Organisation am besten erhöht werden können und eine negative Auswirkung vermindert werden kann; einer Organisation zu helfen, ihre Leistung mit dem Ziel der Verbesserung zu überprüfen; Konflikte mit ihren eigenen Interessen, den Interessen ihrer Anspruchsgruppen und den Erwartungen der Gesellschaft im Ganzen zu schlichten; die Verbindung zwischen den Interessen der Anspruchsgruppen und den Verantwortlichkeiten der Organisation gegenüber der Gesellschaft in der Gesamtheit anzusprechen; zu einem kontinuierlichen Lernen durch die Organisation beizutragen; gesetzliche Verpflichtungen (z. B. gegenüber Anspruchsgruppen oder den Arbeitnehmern) zu erfüllen, um widersprüchliche Interessen, entweder zwischen der Organisation und den Anspruchsgruppen oder zwischen Anspruchsgruppen, anzusprechen; der Organisation die Vorteile zur Verfügung zu stellen, die mit dem Gewinnen unterschiedlicher Perspektiven verbunden sind; die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit ihres Informationsaustauschs zu verbessern; und Partnerschaften eingehen, um Ziele zum gegenseitigen Nutzen zu verwirklichen. In den meisten Fällen wird eine Organisation die Erwartungen der Gesellschaften, wie die Organisation ihre Auswirkungen ansprechen sollte, kennen oder diese leicht erfahren. Unter solchen Umständen ist es nicht erforderlich, sich auf die Einbindung bestimmter Anspruchsgruppen zu stützen, um diese Erwartungen zu verstehen, auch wenn der Prozess der Einbindung von Anspruchsgruppen weiteren Nutzen bringen kann. Derartige Erwartungen sind in Gesetzen oder Vorschriften, in weitgehend akzeptierten gesellschaftlichen oder kulturellen Erwartungen und in festgelegten besten Vorgehensweisen oder Standards in Bezug auf bestimmte Sachverhalte zu finden. Die Interessen der Anspruchsgruppen betreffende Erwartungen können in dem Abschnitt „Zugehörige Handlungen und Erwartungen“ im Anschluss an die Beschreibung der verschiedenen Aspekte in Abschnitt 6 gefunden werden. Eine Organisation sollte die Einbindung der Anspruchsgruppen nicht als eine Möglichkeit nutzen, bereits festgeschriebene Erwartungen bezüglich ihres Verhaltens zu verhindern. Ein fairer und angemessener Prozess auf Grundlage der Einbindung der relevantesten Anspruchsgruppen sollte entwickelt werden. Das Interesse (oder die Interessen) der als Anspruchsgruppen identifizierten Organisationen oder Einzelpersonen sollte aufrichtig sein. Der Identifikationsprozess sollte danach streben zu ermitteln, ob sie durch eine Entscheidung oder Tätigkeit der Organisation beeinflusst wurden oder voraussichtlich beeinflusst werden. Wo möglich und praktikabel, sollte die für diese Interessen repräsentativste Organisation eingebunden werden. Eine erfolgreiche Einbindung beruht auf Treu und Glauben und geht über bloße öffentliche Beziehungen hinaus. Bei der Einbindung von Anspruchsgruppen sollte eine Organisation einer organisierten Gruppe keinen Vorrang geben, bloß weil diese „freundlicher“ ist oder die Zielsetzungen der Organisation besser unterstützt als eine andere Gruppe. Eine Organisation sollte keine einzelnen Gruppen bilden oder unterstützen, um den Anschein zu erwecken, dass sie über einen Dialogpartner verfügt, wenn der unterstützte Partner faktisch nicht wirklich unabhängig ist.

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Eine Organisation sollte sich der Interessen und Bedürfnisse ihrer Anspruchsgruppen sowie deren relativer Fähigkeit bewusst sein und diese respektieren, mit der Organisation in Kontakt zu treten und sie in Anspruch zu nehmen. Die Einbindung der Anspruchsgruppen ist wahrscheinlich sinnvoller, wenn folgende Elemente bestehen: ein eindeutigen Zweck für die Einbindung wird verstanden; die Interessen der Anspruchsgruppen wurden identifiziert; die Beziehung, die diese Interessen zwischen der Organisation und den Anspruchsgruppen herstellt, ist direkt oder wichtig; und die Interessen der Anspruchsgruppen sind für die nachhaltige Entwicklung maßgeblich und bedeutsam.

6 6.1

Orientierung zu Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung Allgemein

Um den Anwendungsbereich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung festzulegen, die relevanten Handlungsfelder zu identifizieren und um Prioritäten zu setzen, sollte eine Organisation die folgenden Kernthemen ansprechen (siehe auch Bild 3): Organisationsführung; Menschenrechte; Arbeitsbedingungen; die Umwelt; anständige Handlungsweisen und Umgangsformen von Organisationen; Konsumentenfragen; und regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds. Soweit zutreffend werden innerhalb der sieben Kernthemen auch wirtschaftliche Aspekte, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte und die Wertschöpfungskette behandelt. Ebenso werden die unterschiedlichen Arten und Weisen, wie Männer und Frauen betroffen sind, in jedem der sieben Kernthemen berücksichtigt. Jedes Kernthema beinhaltet Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung. Diese werden in diesem Abschnitt gemeinsam mit zugehörigen Handlungen und Erwartungen beschrieben. Da gesellschaftliche Verantwortung dynamisch ist und die Entwicklung sozialer und ökologischer Anliegen widerspiegelt, können sich weitere Handlungsfelder in der Zukunft ergeben. Handlungen zu diesen Kernthemen und Handlungsfeldern sollten auf den Prinzipien und Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung beruhen (siehe Abschnitte 4 und 5). Für jedes Kernthema sollte eine Organisation alle Handlungsfelder identifizieren und ansprechen, die einen relevanten oder wesentlichen Einfluss auf ihre Entscheidungen und Tätigkeiten haben (siehe Abschnitt 5). Bei der Einschätzung der Relevanz eines Handlungsfeldes sollten kurz- und langfristige Zielsetzungen berücksichtigt werden. Dennoch gibt es keine im Vornherein festgelegte Reihenfolge, in der eine Organisation die Kernthemen und Handlungsfelder ansprechen sollte; diese hängt von der (jeweiligen) Organisation und ihrer Strategie ab. Obgleich alle Kernthemen in Wechselbeziehung zueinander stehen und sich gegenseitig ergänzen, unterscheidet sich die das Kernthema der Organisationsführung ihrer Natur nach von den anderen Kernthemen (siehe 6.2.1.2). Eine wirkungsvolle Organisationsführung versetzt eine Organisation in die Lage, Maßnahmen

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zu/in den anderen Kernthemen und Handlungsfeldern zu ergreifen und die in Abschnitt 4 dargelegten Prinzipien umzusetzen. Eine Organisation sollte die Kernthemen ganzheitlich betrachten, das heißt, sie sollte alle Kernthemen und Handlungsfelder und deren Wechselbeziehungen betrachten und sich nicht so sehr auf ein einzelnes Handlungsfeld konzentrieren. Auf ein bestimmtes Handlungsfeld ausgerichtete Verbesserungen sollten weder andere Handlungsfelder ungünstig beeinflussen noch nachteilige Auswirkungen auf den Lebenszyklus der Produkte oder Dienstleistungen, für die Anspruchsgruppen oder die Wertschöpfungskette mit sich bringen. Weitergehende Orientierung zur Integration gesellschaftlicher Verantwortung wird in Abschnitt 7 gegeben.

Bild 3 —Die sieben Kernthemen Das Auseinandersetzen mit den genannten Kernthemen und Handlungsfeldern und die Integration gesellschaftlicher Verantwortung in ihre Entscheidungen und Tätigkeiten können für eine Organisation wichtige Vorteile bringen (siehe Box 5).

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Box 5 ― Vorteile der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung für eine Organisation Gesellschaftliche Verantwortung kann zahlreiche mögliche Vorteile für eine Organisation bringen. Dazu gehören z. B.: das Ermutigen, sachkundigere Entscheidungen zu treffen auf Grundlage eines verbesserten Verständnisses der Erwartungen der Gesellschaft, der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Möglichkeiten (einschließlich besseres Leiten und Lenken von Rechtsrisiken) und der Risiken, nicht gesellschaftlich verantwortlich zu handeln; das Verbessern von Praktiken des Risikomanagements der Organisation; das Steigern des Ansehens der Organisation und das Fördern eines größeren öffentlichen Vertrauens; das Verbessern der Wettbewerbsfähigkeit der Organisation in Bezug auf ihre Wettbewerber, einschließlich Zugriff auf Finanzierung und "bevorzugter Partner"-Status; das Verbessern der Beziehungen der Organisation mit/zu ihren Anspruchsgruppen und ihrer Innovationsfähigkeit durch Aufnahme neuer Sichtweisen und Kontakt mit einer vielfältigen Bandbreite an Anspruchsgruppen; das Steigern der Loyalität und Moral der Arbeiternehmer, Verbessern der Sicherheit und Gesundheit der weiblichen und männlichen Arbeiter und die positive Wirkung auf die Fähigkeit einer Organisation, Arbeitnehmer anzuwerben, zu motivieren und zu halten; das Erzielen von Einsparungen im Zusammenhang mit gesteigerter Produktivität und Ressourceneffizienz, geringerem Strom- und Wasserverbrauch, reduzierter Abfallmenge, Wiederverwertung wertvoller Nebenprodukte und einer verbesserten Verfügbarkeit von Rohstoffen; das Verbessern der Zuverlässigkeit und Fairness von Geschäftsvorgängen durch eine verantwortungsbewusste politische Beteiligung, fairen Wettbewerb und das Fehlen von Korruption; das Vorbeugen oder Verringern möglicher Konflikte mit Konsumenten über Produkte oder Dienstleistungen; der Beitrag zu einer langen Lebensfähigkeit der Organisation durch Fördern der Nachhaltigkeit natürlicher Ressourcen und Umweltdienstleistungen; und der Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit sowie zur Stärkung der Zivilgesellschaft und ihrer Institutionen.

6.2

Organisationsführung

6.2.1 6.2.1.1

Übersicht Organisationsführung Organisationen und Organisationsführung

Die Organisationsführung umfasst die Steuerungsmechanismen, mit denen eine Organisation zur Verfolgung ihrer Ziele Entscheidungen trifft und umsetzt. Die Steuerungsmechanismen variieren in Abhängigkeit von der Größe und Art der Organisation und dem ökologischen, ökonomischen, politischen, kulturellen und sozialen Kontext, in dem sie agieren. Sie werden von einer Person oder einer Personengruppe (Eigentümern, Mitgliedern, Auftraggebern/Gesellschaftern oder Sonstigen) geleitet, die die Befugnis und die Verantwortung haben, die Ziele der Organisation zu verfolgen. 6.2.1.2

Organisationsführung und gesellschaftliche Verantwortung

Im Kontext gesellschaftlicher Verantwortung zeichnet sich Organisationsführung dadurch aus, dass sie sowohl ein Kernthema ist, mit dem sich Organisationen auseinandersetzen sollten, als auch ein Mittel zur Verbesserung der Fähigkeit der Organisation, gesellschaftlich verantwortlich Verhalten mit Blick auf die anderen Kernthemen umzusetzen.

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Dieses besondere Merkmal ergibt sich aus der Tatsache, dass eine nach gesellschaftlicher Verantwortung strebende Organisation über ein Entscheidungsfindungssystem verfügen sollte, um die in Abschnitt 4 erwähnten Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung in die Tat umzusetzen. 6.2.2

Prinzipien und Überlegungen

Eine wirksame Organisationsführung sollte die Prinzipien und Praktiken der Rechenschaftspflicht, der Transparenz, des ethischen Verhaltens, der Achtung der Interessen der Anspruchsgruppen sowie der Gesetzestreue in die Entscheidungsfindung und -umsetzung einbeziehen. Gebührende Sorgfalt kann ebenso für eine Organisation ein nützlicher Ansatz beim Auseinandersetzen mit den Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung sein. 6.2.3 6.2.3.1

Prozesse und Strukturen der Entscheidungsfindung Beschreibung des Handlungsfeldes

Zum Wahrnehmen gesellschaftlicher Verantwortung geeignete Prozesse und Strukturen der Entscheidungsfindung sind jene, die die praktische Anwendung der in den Abschnitten 4 und 5 beschriebenen Prinzipien und Praktiken fördern. Jede Organisation verfügt über Prozesse und Strukturen der Entscheidungsfindung. In einigen Fällen sind diese formal, anspruchsvoll und unterliegen sogar Gesetzen und Vorschriften; in anderen Fällen sind sie eher informeller Natur. Alle Organisationen sollten Prozesse, Systeme und Strukturen etablieren, die das Anwenden der Prinzipien und Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung ermöglichen [90][120]. 6.2.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Die Prozesse und Strukturen der Entscheidungsfindung sollten eine Organisation in die Lage versetzen: eine Umgebung zu schaffen und zu fördern, in der die Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung (siehe Abschnitt 4) umgesetzt werden; ein System ökonomischer und nicht ökonomischer Anreize in Bezug auf gesellschaftlich verantwortliche Leistung zu schaffen; finanzielle, natürliche und menschliche Ressourcen effizient zu nutzen; eine gerechte Vertretung unterrepräsentierter Gruppen (einschließlich Frauen sowie rassische und ethnische Gruppen) in leitenden Stellungen der Organisation zu fördern; die Bedürfnisse der Organisation und ihrer Anspruchsgruppen, einschließlich unmittelbarer Bedürfnisse und Bedürfnisse zukünftiger Generationen, abzuwägen; dialogorientierte Kommunikationsprozesse mit ihren Anspruchsgruppen aufzubauen, um deren Interessen zu berücksichtigen und dazu beizutragen, sowohl Bereiche zu identifizieren, in denen es Einigkeit oder Meinungsverschiedenheiten gibt, als auch über Lösungen für mögliche Konflikte zu verhandeln; die aktive Beteiligung aller Mitarbeiterebenen an der Entscheidungsfindung der Organisation zu den Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung anzuregen; für Ausgewogenheit beim Grad der Befugnis, der Verantwortung und der Kompetenz der Menschen zu sorgen, die im Namen der Organisation Entscheidungen treffen; die Umsetzung von Entscheidungen zu verfolgen, um sicherzustellen, dass diese Entscheidungen vollständig umgesetzt werden, und um die Rechenschaftspflicht sowohl für die positiven als auch für die negativen Ergebnisse der Organisationsentscheidungen und -tätigkeiten festzulegen; und regelmäßig die Führungsprozesse der Organisation zu überprüfen und zu beurteilen.

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6.3

Menschenrechte

6.3.1 6.3.1.1

Übersicht Menschenrechte Organisationen und Menschenrechte

Menschenrechte sind Grundrechte, die alle Menschen betreffen, da sie Menschen sind. Es gibt zwei große Kategorien innerhalb der Menschenrechte. Die erste Kategorie umfasst Bürgerrechte und politische Rechte und beinhaltet Rechte, wie das Recht auf Leben und Freiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und Freiheit der Meinungsäußerung. Die zweite Kategorie umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und beinhaltet Rechte, wie das Recht auf Arbeit, das Recht auf Nahrung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Sicherheit. Verschiedene moralische, rechtliche und intellektuelle Normen beruhen auf der Prämisse, dass Menschenrechte gesetzlichen oder kulturellen Traditionen vorangestellt sind. Die Vorrangstellung der Menschenrechte wurde durch die internationale Gemeinschaft in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Kerninstrumenten der Menschenrechte (wie in Box 6 erläutert) festgehalten. Der Großteil der Gesetzgebung im Bereich der Menschenrechte betrifft das Verhältnis zwischen Staat und Einzelpersonen, trotzdem ist weitgehend anerkannt, dass auch nichtstaatliche Organisationen die Menschenrechte der Einzelperson beeinflussen können und daher die Pflicht haben, diese zu achten. Box 6 ― Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kerninstrumente der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta)[117] ist eine unverbindliche Erklärung, die in der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 angenommen wurde, und ist das am breitesten anerkannte Instrument der Menschenrechte. Sie bietet die Grundlage für die Gesetzgebung im Bereich der Menschenrechte und Teile davon sind internationales Gewohnheitsrecht, das für alle Staaten, Einzelpersonen und Organisationen bindend ist. Die UN-Menschenrechtscharta ruft „alle Organe der Gesellschaft“ dazu auf beizutragen, die Menschenrechte zu sichern. Beim Internationalen Pakt über Bürgerrechte und Politische Rechte und dem Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte handelt es sich um im Jahr 1966 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Abkommen zwecks Ratifizierung durch Staaten, die 1976 in Kraft getreten sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bezieht sich auf die UN-Menschenrechtscharta, den Internationalen Pakt über Bürgerrechte und Politische Rechte [107], den Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte[108] und auf die Fakultativprotokolle der beiden Pakten, von denen eines die Abschaffung der Todesstrafe vorschlägt.[113] Zusätzlich bilden sieben internationale Kerninstrumente zu Menschenrechten einen Teil der internationalen Menschenrechte, die sich mit Folgendem auseinandersetzen: der Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung[105], der Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau [97], Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafen[96], den Rechten des Kindes[99], der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten[110], dem Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie[111], dem Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen [43][44][45][106], dem Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwinden[104] und den Rechten von Menschen mit Behinderungen[98]. Zusammen bilden diese Instrumente die Grundlage für internationale Verhaltensstandards betreffend die allgemeinen Menschenrechte. Die Instrumente sind in jenen Staaten bindend, die sie ratifizieren. Einige Instrumente ermöglichen das Einreichen von Einzelbeschwerden, die den in Fakultativprotokollen ausgeführten Verfahrensregeln unterliegen.

6.3.1.2

Menschenrechte und gesellschaftliche Verantwortung

Staaten haben die Verpflichtung und die Verantwortung, Menschenrechte zu achten, zu schützen, zu vollziehen und umzusetzen. Eine Organisation hat einschließlich in ihrem Einflussbereich die Verantwortung, Men-

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schenrechte zu achten. Die Anerkennung und Achtung von Menschenrechten sind allgemein anerkannt wesentlich für die Rechtsgrundsätze und für die Auffassung von sozialer Gerechtigkeit und Fairness sowie für die grundlegende Untermauerung der allerwesentlichsten Institutionen einer Gesellschaft, wie z. B. dem Rechtssystem. 6.3.2 6.3.2.1

Prinzipien und Überlegungen Prinzipien

Menschenrechte sind angeboren, unverzichtbar, allgemeingültig, unteilbar und voneinander abhängig: sie sind insofern angeboren, als sie zu jeder Person durch die Eigenschaft, Mensch zu sein, gehören; sie sind insofern unverzichtbar, als Personen nicht einwilligen können, diese aufzugeben, bzw. Regierungen oder andere Institutionen diese nicht aberkennen können; sie sind insofern allgemeingültig, als sie für alle Personen, ungeachtet ihrer Stellung, gelten; sie sind insofern unteilbar, als dass kein Menschenrecht selektiv übergangen werden darf; und sie sind insofern voneinander abhängig, als die Umsetzung eines Menschenrechts zur Umsetzung anderer Menschenrechte beiträgt. 6.3.2.2

Überlegungen

Staaten haben einerseits die Verpflichtung, Einzelpersonen und Gruppen gegen den Missbrauch von Menschenrechten zu schützen, und andererseits die Aufgabe, Menschenrechte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu achten und umzusetzen. Staaten haben zunehmend Schritte unternommen, Organisationen auf Grundlage ihres Zuständigkeitsbereichs zu ermutigen, Menschenrechte zu achten, wo diese außerhalb dieses Zuständigkeitsbereichs tätig sind. Es ist weitgehend anerkannt, dass Organisationen und Einzelpersonen, auf Menschenrechte direkt und indirekt einwirken können und dies auch tun. Organisationen haben eine Verantwortung, alle Menschenrechte zu achten, ungeachtet der Tatsache, ob der Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, seiner Verpflichtung zum Schutz nachzukommen. Menschenrechte zu erfüllen heißt, die Rechte Anderer nicht zu verletzen. Diese Verantwortung hat zur Folge, positive Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass die Organisation vermeidet, passiv oder aktiv an der Verletzung von Rechten beteiligt zu sein. Das Wahrnehmen der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte erfordert gebührende Sorgfalt. Wenn ein Staat in seiner Schutzpflicht versagt, mag es notwendig sein, dass eine Organisation zusätzliche Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass sie selbst unter Achtung der Menschenrechte tätig ist. Manche grundlegenden Normen des internationalen Strafrechts verhängen bei schwerem Missbrauch von internationalen Menschenrechten über Einzelpersonen und Organisationen als Staaten rechtliche Rechenschaftspflicht und gesetzliche Haftung. Diese betreffen das Verbot der Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Sklaverei und Völkermord. In einigen Ländern unterliegen Organisationen der Strafverfolgung gemäß nationaler Gesetzgebung auf Grundlage international anerkannter Verbrechen. Andere Instrumente der Menschenrechte bestimmen den Umfang der gesetzlichen Verpflichtungen von Organisationen in Bezug auf Menschenrechte und deren Durchführung und Geltendmachung. Die Grundverantwortung von nichtstaatlichen Organisationen ist es, Menschenrechte zu achten. Allerdings kann eine Organisation vor den Erwartungen der Anspruchsgruppen stehen, dass sie über die Achtung hinausgehen sollte, oder sie mag weiter gehen wollen und zur Erfüllung der Menschenrechte beitragen. Das Konzept des Einflussbereichs hilft einer Organisation, um den Umfang der Möglichkeiten zur Förderung der Menschenrechte unter verschiedenen Rechtsinhabern zu erfassen. Demnach kann es einer Organisation helfen, ihre Fähigkeit, andere zu beeinflussen oder zu ermutigen, die Handlungsfelder der Menschenrechte, auf die sie die stärkste Auswirkung haben kann, und die betroffenen Rechtsinhaber zu analysieren. Die Möglichkeiten einer Organisation zur Förderung der Menschenrechte werden am größten bei ihren eigenen Tätigkeiten und Arbeitnehmern sowie bei ihren Lieferanten, Partnern oder Mitbewerbern sein; die Fähigkeit Einfluss zu nehmen wird nach Außen entlang der Wertschöpfungskette, im Gemeinwesen und darüber hinaus

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langsam abnehmen. In manchen Fällen können Organisationen den Wunsch haben, ihren Einfluss durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einzelpersonen zu verstärken. Die Einschätzung von Handlungs- und höheren Einflussmöglichkeiten wird von den jeweiligen Umständen abhängen, die zum Teil mit der Organisation selbst und zum Teil mit dem Kontext, in dem die Organisation tätig ist, zusammenhängen. Organisationen sollten überlegen, Schulungen in Bezug auf Menschenrechte durchzuführen, um Bewusstsein über Menschenrechte unter Rechtsinhaber und jenen, die die Möglichkeit haben, auf sie einzuwirken, zu fördern. 6.3.3 6.3.3.1

Handlungsfeld 1 der Menschenrechte: Gebührende Sorgfalt Beschreibung der Handlungsfelder

Gebührende Sorgfalt im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung ist ein umfassender, proaktiver Aufwand, Risiken über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes oder einer Tätigkeit einer Organisation mit dem Ziel zu identifizieren, diese Risiken zu vermeiden oder abzuschwächen. Insbesondere im Bereich der Menschenrechte ist es ein Prozess, wodurch Organisationen nicht nur die Einhaltung von Gesetzen sicherstellen sondern auch das Risiko der Verletzung von Menschenrechte durch deren Vermeidung handhaben. Für die Achtung von Menschenrechten haben Organisationen die Verantwortung, gebührende Sorgfalt auszuüben, indem sie tatsächlichen oder möglichen Auswirkungen auf die Menschenrechte infolge ihrer Tätigkeiten oder infolge von Tätigkeiten jener, mit denen sie in Beziehung stehen, erkennen, vermeiden und ansprechen werden. Gebührende Sorgfalt kann ebenso die Einflussnahme auf das Verhalten anderer bedingen, wo es den Fall der Verletzung von Menschenrechte geben kann, in den die Organisation verwickelt sein könnte. 6.3.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Im Verlauf des Prozesses gebührender Sorgfalt sollte eine Organisation das Landesumfeld berücksichtigen, in dem sie tätig ist oder in dem ihre Tätigkeiten stattfinden; die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte; und die Möglichkeit des Missbrauchs der Menschenrechte als Folge von Handlungen anderer Körperschaften oder Personen, deren Tätigkeiten mit denen der Organisation wesentlich verknüpft sind. Im Prozess gebührender Sorgfalt sollten in einer auf die Größe und Umstände der Organisation abgestimmten Weise folgende Komponenten enthalten sein: eine Menschenrechtsstrategie der Organisation, die allen innerhalb und allen mit der Organisation Verbundenen eine sinnvolle Anleitung gibt; Mittel zur Bewertung, wie bestehende und vorgesehene Tätigkeiten Menschenrechte beeinflussen können; Mittel, um die Menschenrechtsstrategie in die gesamte Organisation zu integrieren; und Mittel, um die Leistung mit der Zeit nachzuvollziehen, damit erforderliche Anpassungen bei Prioritäten und Vorgehensweise durchgeführt werden können. Eine Organisation sollte zur Identifikation möglicher Handlungsfelder anstreben, Herausforderungen und Schwierigkeiten aus der Sicht potentiell geschädigter Einzelpersonen und Gruppen besser zu verstehen. Zusätzlich zu dieser Selbstbewertung kann eine Organisation es unter bestimmten Umständen möglich und angebracht finden, Einfluss auf das Verhalten anderer Körperschaften bei der Förderung der Menschenrechte auszuüben, insbesondere auf diejenigen, mit denen sie eng verknüpft ist oder dort, wo die Organisation der Ansicht ist, dass Handlungsfelder in Bezug auf ihre Situation besonders zwingend oder relevant sind. Dadurch, dass eine Organisation im Bereich der Achtung von Menschenrechten Erfahrungen sammelt, kann ihr Vermögen und ihre Bereitschaft, sich gegenüber anderen Körperschaften für die Achtung von Menschenrechten einzusetzen, wachsen.

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6.3.4 6.3.4.1

Handlungsfeld 2 der Menschenrechte: Kritische Situationen in Bezug auf Menschenrechte Beschreibung der Handlungsfelder

Es gibt bestimmte Umstände und Umfelder, in denen Organisationen sich höchstwahrscheinlich Herausforderungen und Schwierigkeiten in Bezug auf Menschenrechte gegenübersehen und das Risiko des Missbrauchs der Menschenrechte sich verschärfen kann. Diese umfassen: Konflikt[93] oder außerordentliche politische Instabilität, Versagen des demokratischen Systems oder Rechtssystems, Fehlen politischer oder sonstiger Bürgerrechte; Armut, Dürre, extremen gesundheitlichen Herausforderungen oder Naturkatastrophen; Beteiligung bei Abbauverfahren oder sonstigen Tätigkeiten, die natürliche Ressourcen, wie Wasser, Wälder oder die Erdatmosphäre, wesentlich beeinträchtigen und Gemeinschaften zum Erliegen bringen könnten; Nähe von Tätigkeiten zu Gemeinschaften indigener Völker[40][115]; Tätigkeiten, die Kinder betreffen oder einbeziehen[99][110][111]; eine Korruptionskultur; vielschichtige Lieferketten, die auf informeller Basis ausgeführte Arbeiten ohne Rechtsschutz einbeziehen; und die Notwendigkeit umfangreicher Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsräumen oder sonstigen Vermögenswerten. 6.3.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Organisationen sollten besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie sich mit oben charakterisierten Situationen auseinandersetzen. Diese Situationen können einen verstärkten Prozess gebührender Sorgfalt erfordern, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Wenn Organisationen in Umgebungen tätig sind, in denen eine oder mehrere dieser Umstände zutreffen, sehen sie sich wahrscheinlich mit den schwierigen und vielschichtigen Beurteilungen konfrontiert, wie sie sich selbst zu verhalten haben. Auch wenn es keine einfache Formel oder Lösung geben mag, sollte eine Organisation ihren Entscheidungen die Grundverantwortung für die Achtung der Menschenrechte zugrundelegen und ebenso zur Förderung und Verteidigung der umfassenden Erfüllung der Menschenrechte beitragen. In Beantwortung dessen sollte eine Organisation die potenziellen Folgen ihrer Handlungen bedenken, sodass das gewünschte Ziel der Achtung der Menschenrechte tatsächlich erreicht wird. Es ist besonders wichtig, andere Missbräuche weder zu verschlimmern noch zu verursachen. Die Vielschichtigkeit einer Situation sollte nicht als Vorwand genutzt werden, nicht zu handeln. 6.3.5 6.3.5.1

Handlungsfeld 3 der Menschenrechte: Vermeidung der Mitschuld Beschreibung der Handlungsfelder

Im rechtlichen Kontext wurde Mitschuld in einigen Rechtssystemen definiert als das Begehen einer Handlung oder Unterlassung, die einen wesentliche Einfluss auf die Ausübung einer strafbaren Handlung, wie z.B. eines Verbrechens, hat, bei Kenntnis der Teilnahme an dieser strafbaren Handlung. Im nicht rechtlichen Kontext leitet sich Mitschuld aus den übergeordneten gesellschaftlichen Erwartungen an das Verhalten ab. In diesem Zusammenhang kann eine Organisation als mitschuldig angesehen werden, wenn sie Vergehen Anderer unterstützt, die mit internationalen Verhaltensstandards unvereinbar sind oder diese nicht achten, von denen die Organisation unter Beachtung gebührender Sorgfalt wusste oder wissen hätte müssen, dass sie zu wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft führen

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würden. Eine Organisation kann auch als mitschuldig angesehen werden, wenn sie bei derartigen Vergehen Stillschweigen wahrt oder von diesen profitiert. Im rechtlichen Sinne wird Mitschuld als das wissentliche Bereitstellen wesentlicher Unterstützung beim Begehen eines Missbrauchs der Menschenrechte definiert. In der nicht rechtlichen Bedeutung der Mitschuld kann eine Organisation als mitschuldig angesehen werden, wenn sie beim Begehen von Vergehen durch Dritte Unterstützung geleistet hat und wenn sie bei der Ausübung der gebührenden Sorgfalt wissen hätte müssen oder sollen, dass diese Handlungen im Wesentlichen negative Auswirkungen mit sich bringen würden. Diese Form der Mitschuld kann das Schweigen zu oder das Nutznießen von den Vergehen anderer einschließen. Obwohl deren Abgrenzungen ungenau sind und sich entwickeln, wurden drei Formen der Mitschuld beschrieben: Direkte Mitschuld Diese entsteht, wenn eine Organisation wissentlich bei der Verletzung der Menschenrecht Unterstützung leistet; Nutznießende Mitschuld Diese erfordert, dass eine Organisation aus dem durch einen Anderen begangenen Missbrauch von Menschenrechte direkten Nutzen zieht. Beispiele umfassen Organisationen, die Handlungen von Sicherheitskräften tolerieren, um einen friedlichen Protest gegen ihre Tätigkeiten zu unterdrücken, oder Anwendung repressiver Maßnahmen beim Schutz ihrer Einrichtungen, oder eine Organisation, die wirtschaftlichen Nutzen aus dem Missbrauch der grundlegenden Arbeitsrechte des Lieferanten zieht; und Stille Mitschuld Diese kann das Versagen einer Organisation einschließen, bei zuständigen Behörden die Frage einer systematischen oder fortdauernden Verletzung der Menschenrechte vorzubringen, z. B. sich nicht gegen die systematische Diskriminierung bestimmter Gruppen im Arbeitsrecht auszusprechen. 6.3.5.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Ein bedeutender Bereich potenzieller Mitschuld beim Missbrauch der Menschenrechte betrifft Sicherheitsvorkehrungen. Diesbezüglich, unter anderem, sollte eine Organisationen: nachweisen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen Menschenrechte achten und mit den internationalen Normen und Standards zur Durchsetzung von Gesetzen vereinbar sind; Sicherheitspersonal (angestellt, vertraglich vereinbart oder als Subunternehmer eingesetzt) sollte angemessen geschult sein, einschließlich Einhaltung der Menschenrechte; jegliche Beschwerden über Sicherheitsmaßnahmen oder -personal sollten sofort angesprochen und, sofern zutreffend, unabhängig untersucht werden. Zusätzlich sollte eine Organisation: keine Waren und Dienstleistungen an eine Entität bereitstellen, die diese dazu verwendet, Missbräuche der Menschenrechte auszuüben; keine formelle Partnerschaft mit einem Partner eingehen, der im Rahmen der Partnerschaft Missbräuche der Menschenrechte begeht; sich selbst in Kenntnis setzen über die sozialen und umweltbezogenen Bedingungen, unter denen beschaffene Waren und Dienstleistungen produziert werden; und überlegen, mit dem Hinweis an die Öffentlichkeit zu gehen oder eine andere Handlung ausführen, dass sie Diskriminierung bei der Arbeit in dem betroffenen Land nicht stillschweigend duldet. Eine Organisation kann die Risiken einer Mitschuld wahrnehmen, verhindern und ansprechen, indem sie allgemeingültige Merkmale rechtlicher und gesellschaftlicher Richtwerte in Prozesse der gebührenden Sorgfalt einbezieht.

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6.3.6 6.3.6.1

Handlungsfeld 4 der Menschenrechte: Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden Beschreibung der Handlungsfelder

Selbst wenn Institutionen optimal arbeiten, kann es zu Streitigkeiten über die Auswirkungen durch Tätigkeiten und Entscheidungen einer Organisation auf Menschenrechte kommen. Wirksame Beschwerdeverfahren spielen eine wichtige Rolle bei der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenrechte. Ebenso sollte eine Organisation beim Wahrnehmen ihrer Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, Mechanismen für jene schaffen, die glauben, dass ihre Menschenrechte missbraucht wurden, damit der Sachverhalt der Organisation bekannt wird und Schadenersatz verlangt werden kann. Dieser Mechanismus sollte nicht den Zugang zu verfügbaren gesetzlichen Wegen beeinträchtigen. Nichtstaatliche Verfahren sollten nicht das Erstarken staatlicher Institutionen, insbesondere gerichtlicher Verfahren, untergraben, sie können jedoch zusätzliche Möglichkeiten für Regress und Schadenersatz bieten. 6.3.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte Abhilfemechanismen zur eigenen Verwendung und ihrer Anspruchsgruppen einrichten. Damit diese Mechanismen effektiv wirken können, sollten sie: legitimiert sein Das beinhaltet klare, transparente und ausreichend unabhängige Führungsstrukturen, um sicherzustellen, dass keine Partei eines bestimmten Beschwerdeprozesses die faire Durchführung des Prozesses behindern kann. zugänglich sein Das heißt, dass deren Bestehen bekannt gemacht und dass angemessene Unterstützung geschädigten Parteien, die mit Zugangsbarrieren konfrontiert werden mögen, wie Sprache, Lesbarkeit, Mangel an Bewusstsein oder Finanzierung, Entfernung oder Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, angeboten werden sollte. vorhersehbar sein Es sollte klare und bekannte Verfahren, einen eindeutigen Zeitrahmen für jede Phase sowie Eindeutigkeit der Prozesstypen und Ergebnisse, die sie bieten können bzw. nicht bieten können, sowie die Mittel zur Überwachung der Umsetzung möglicher Ergebnisse geben. gerecht sein Geschädigte Parteien sollten einen Zugang zu Informationsquellen, der Beratung und Begutachtung haben, die für die Beteiligung an einem fairen Beschwerdeprozess erforderlich sind. mit dem Recht vereinbar sein Ergebnisse und Abhilfemaßnahmen sollten im Einklang mit international anerkannten Menschenrechtsnormen stehen. klar und transparent sein Auch wenn Vertraulichkeit zeitweise angebracht sein mag, sollten Prozess und Ergebnis ausreichend öffentlich nachvollziehbar sein und dem öffentlichen Interesse gebührendes Gewicht geben; und auf Dialog und Mediation beruhend Geschädigte Parteien sollten das Recht haben, nach alternativen, unabhängigen Mechanismen für Entscheidungen zu suchen, wo Mechanismen, die nur die Geschädigten und die Organisation einschließen, scheitern. 6.3.7 6.3.7.1

Handlungsfeld 5 der Menschenrechte: Diskriminierung und schutzbedürftige Gruppen Beschreibung der Handlungsfelder

Diskriminierung bedeutet jede Unterscheidung, jeden Ausschluss oder jede Bevorzugung, die eine Gleichstellung in der Behandlung oder Möglichkeit zunichtemacht, wobei sich diese Überlegung auf einem Vorteil als auf eine rechtmäßige Begründung stützt. Unrechtmäßige Gründe für die Diskriminierung schließen Folgendes ein, sind aber nicht darauf beschränkt: Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Familienstand, Sprache, Eigentum, Nationalität oder nationale Herkunft, Religion, ethnische oder soziale Herkunft, Kaste, ökonomische Gründe, Behinderung, sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand, HIV/AIDS-Status, Schwangerschaft, politische Zugehörigkeit oder politische oder andere Meinung[36][43][100][101][102][103][117]. Das Verbot der Diskriminierung ist eines der fundamentalsten Prinzipien internationaler Menschenrechte.

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Eine umfassende und wirksame Teilnahme und Einbeziehung aller Gruppen an die Gesellschaft, einschließlich jener, die schutzbedürftig sind, bietet und erhöht Möglichkeiten für alle Organisationen wie auch die betroffenen Menschen. Eine Organisation profitiert enorm von einem aktiven Zugang zur Sicherstellung der Chancengleichheit und des Respekts aller Individuen. Gruppen, die anhaltender Diskriminierung ausgesetzt waren, was zu festverwurzelten Benachteiligungen geführt hat, sind für zusätzliche Diskriminierungen anfällig, und deren Menschenrechte sollten den Fokus vermehrter Aufmerksamkeit von Organisationen in Bezug auf Schutz und Achtung bilden. Obwohl schutzbedürftige Gruppen typischerweise Individuen mit den in 6.3.7.2 beschriebenen Eigenschaften enthalten, kann es weitere schutzbedürftige Gruppen in einer bestimmten Gesellschaft geben, in der eine Organisation tätig ist. Diskriminierung kann auch indirekt erfolgen. Dies ist der Fall, wenn aufgrund einer scheinbar neutralen Regelung, eines Maßstab oder einer Anwendung Personen mit einem bestimmter Attribut, z. B. eine bestimmte Religion oder Überzeugung, Behinderung, Alter, Rasse oder sexueller Orientierung, einen Nachteil im Vergleich zu anderen Personen haben, obwohl die Regelung, der Maßstab oder die Anwendung durch eine rechtmäßiges Ziel objektiv begründbar ist und die Mittel zum Erreichen dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. 6.3.7.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte darauf achten, sicherzustellen, dass sie nicht Arbeitnehmer, Partner, Kunden, Anspruchsgruppen, Mitglieder und jeden anderen, der mit ihr in Kontakt steht oder auf den sie Einfluss hat, diskriminiert. Eine Organisation sollte in ihren eigenen Tätigkeiten und den Tätigkeiten anderen Parteien innerhalb ihres Einflussbereichs überprüfen, um festzustellen, ob es direkte oder indirekte Diskriminierung gibt. Sie mag, zum Beispiel, analysieren, wie sie üblicherweise mit Frauen im Vergleich zu Männern umgeht, und prüfen, ob Politiken und Entscheidungen in dieser Hinsicht objektiv sind oder klischeebehaftete Vorurteile wiederspiegeln. Sie mag wünschen, von lokalen oder internationalen Organisation Rat zu suchen, die Erfahrung in Menschenrechten haben. Eine Organisation mag durch Erkenntnisse und Empfehlungen von internationalen oder nationalen Überwachungs- oder Untersuchungsverfahren geleitet werden. Eine Organisation sollte in Betracht ziehen, unter Mitgliedern schutzbedürftiger Gruppen Bewusstseinsbildung zu deren Recht zu fördern. Eine Organisation sollte ebenso zur Beseitigung von Diskriminierung oder der Hinterlassenschaft vergangener Diskriminierung wo immer durchführbar beitragen. Zum Beispiel sollte sie besondere Anstrengungen unternehmen, Organisationen anzustellen oder mit ihnen Geschäfte zu tätigen, die von Personen betrieben werden, die aus historisch diskriminierten Gruppen stammen; wo machbar sollte sie Bemühungen unterstützen, den Zugang zu Bildung, Infrastruktur oder zu sozialen Dienstleistungen für Gruppen zu stärken, denen der volle Zugang verweigert wird. Eine Organisation kann eine positive und konstruktive Sicht auf die Vielfalt der Personen, mit denen sie interagiert, einnehmen. Sie könnte nicht nur die Aspekte der Menschenrechte berücksichtigen sondern ebenso die Vorteile für ihre eigenen Tätigkeiten aus dem Mehrwert durch vollständige Entwicklung vielfältigen Personals und vielfältiger Beziehungen. Nachfolgend werden Beispiele schutzbedürftiger Gruppen angeführt. Frauen und Mädchen stellen die Hälfte der Weltbevölkerung dar, oft wird ihnen jedoch der Zugriff auf Ressourcen und Möglichkeiten auf gleicher Basis mit Männern und Buben verwehrt. Frauen haben Anspruch auf den Genuss aller Menschenrechte ohne Diskriminierung, einschließlich der Bildung, der Beschäftigung, in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten, sowie auch Entscheidungsrechte betreffend Eheschließung und Familienbelange und die eigene Fortpflanzungsgesundheit. Das Regelwerk und die Tätigkeiten einer Organisation sollten die Rechte der Frau achten und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik fördern[97]. Menschen mit Behinderungen sind häufig gefährdet, teilweise aufgrund von Fehlwahrnehmungen bezüglich ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten. Eine Organisation sollte dazu beitragen, sicherzustellen, dass Männern und Frauen mit Behinderungen Würde, Eigenständigkeit und vollständige Teilhabe an der Ge-

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sellschaft gewährt wird. Prinzipien aus der Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Nichtdiskriminierung und Bereitstellen angemessener Vorkehrungen für den Zugang zu Einrichtungen beinhalten, sollten geachtet und berücksichtigt werden. Kinder sind ein besonders schutzbedürftiges Segment der Gesellschaft, zum Teil aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses. Beim Ergreifen von Maßnahmen, die Auswirkungen auf Kinder haben können, sollte die grundlegende Überlegung den besten Interessen des Kindes gelten. Die Prinzipien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, die die Nichtdiskriminierung, das Recht des Kindes auf Leben, Überleben, Entwicklung und freie Meinungsäußerung einschließen, sollten stets geachtet und berücksichtigt werden[99][110][111]. Indigene Völker genießen Kollektivrechte und Einzelpersonen, die indigenen Völkern angehören, haben Teil an den allgemeingültigen Menschenrechten, insbesondere das Recht auf gleiche Behandlung und Möglichkeit. Das Kollektivrecht beinhalten: Selbstbestimmung (was das Recht bedeutet, ihre Identität, ihren politischen Status und die Art, wie sie sich entwickeln wollen, zu bestimmen); Zugang zu und Bewirtschaftung von traditionellem Land, Wasser und Ressourcen; Beibehaltung und Ausübung ihrer Bräuche, Kultur, Sprache und traditionellem Wissen frei von Diskriminierung; und Verwaltung ihres kulturellen und geistigen Eigentums[40][115]. Eine Organisation sollte bei Ausübung ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten die Rechte indigener Völker anerkennen und achten. Migranten und Wanderarbeiter und ihre Familien können ebenso wegen ihrer ausländischen oder regionalen Herkunft schutzbedürftig sein, insbesondere wenn sie irreguläre oder illegale Migranten sind. Eine Organisation sollte deren Rechte anerkennen und zur Förderung eines Klimas der Achtung der Rechte von Migranten, Wanderarbeitern und ihrer Familien beitragen[43][44][45][106]. Aufgrund von Herkunft, einschließlich Kaste, diskriminierte Personen. Hunderte Millionen Personen sind aufgrund ihres ererbten Status oder Herkunft diskriminiert. Diese Form der Diskriminierung beruht auf der Vorstellung, dass manche Personen aufgrund der Gruppe, in die sie hineingeboren sind, als unrein erachtet werden. Eine Organisation sollte solche Praktiken vermeiden und, falls machbar, danach streben, zur Beseitigung dieser Vorurteile beizutragen. Andere schutzbedürftige Gruppen umfassen zum Beispiel ältere Personen, Flüchtlinge und Minderheiten sowie religiöse Gruppen. Eine Organisation sollte die Rechte dieser Gruppen anerkennen und achten, anstreben, Chancengleichheit und gleiche Behandlung für alle zu bieten, und ein allgemeines Klima der Integration frei von Vorurteilen zu fördern. 6.3.8 6.3.8.1

Handlungsfeld 6 der Menschenrechte: Bürgerrechte und politische Rechte Beschreibung der Handlungsfelder

Bürgerrechte und politische Rechte schließen unabdingbare Rechte, wie das Recht auf Leben, das Recht auf Leben in Würde, das Recht auf Schutz vor Folter, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Eigentum, Freiheit und Unversehrtheit der Person und das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und eine faire Anhörung bei strafrechtlicher Anklage, ein. Darüber hinaus schließen sie die Meinungs- und Redefreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Glaubensfreiheit, das Grundrecht auf Schutz vor willkürlicher Störung der Familie, des Hauses oder Ähnlichem und das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie das Recht auf die Teilnahme an Wahlen[107][113] ein. 6.3.8.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte stets alle individuellen Bürgerrechte und politische Rechte achten. Beispiele umfassen die Folgenden, ohne darauf begrenzt zu sein: Leben der Einzelnen; Meinungs- und Redefreiheit. Eine Organisation sollte nicht darauf abzielen, irgendjemandes Ansichten oder Meinungen zu unterdrücken, auch wenn die Person intern oder extern Kritik an der Organisation äußert;

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friedvolle Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Freiheit der Suche, des Erhalts und der Übermittlung von Informationen und Ideen auf eine beliebige Weise, ungeachtet der Landesgrenzen; und Zugang ein ordentliches Gerichtsverfahren und auf faire Anhörung vor der Inanspruchnahme interner Disziplinarmaßnahmen. Jedwede Disziplinarmaßnahme sollte angemessen sein und keine körperliche Bestrafung oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einschließen. 6.3.9 6.3.9.1

Handlungsfeld 7 der Menschenrechte: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschreibung des Handlungsfelds

Jede Person, als Mitglied der Gesellschaft, besitzt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die für ihre/seine Würde und persönliche Entwicklung unverzichtbar sind. Diese Rechte beinhalten: Bildung; Arbeit unter gerechten und günstigen Bedingungen; Vereinigungsfreiheit, Gesundheit; ein Lebensstandard, der für die physische und mentale Gesundheit und Wohlbefinden von ihm oder ihr und seiner oder ihrer Familie angemessen ist; Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und erforderlicher Sozialschutz, wie z. B. Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Witwenstand, Betagtheit oder sonstigem Mangel an Lebensunterhalt in Fällen, die außerhalb seiner/ihrer Kontrolle liegen; Ausübung einer Religion und Kultur; und tatsächliche Möglichkeiten der diskriminierungsfreien Teilhabe an einem Entscheidungsprozess zur Unterstützung von positiven und Erschwerung von negativem Verhalten in Bezug auf diese Rechte[108]. 6.3.9.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation hat eine Verantwortung, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten durch Ausübung gebührender Sorgfalt zu respektieren, um sicherzustellen, dass sie nicht an Handlungen teilhat, die den Genuss solcher Rechte verletzt, verhindert oder erschwert. Das Folgende sind Beispiele dafür, was eine Organisation tun sollte, um diese Rechte zu respektieren. Eine Organisation sollte die möglichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen als auch neuer Projekte auf diese Rechte, einschließlich der Rechte der lokalen Bevölkerung, bewerten. Weiters sollte sie weder direkt noch indirekt den Zugang zu einem wesentlichen Produkt oder einer wesentlichen Ressource, wie Wasser, einschränken oder verweigern. Zum Beispiel sollten Produktionsprozesse die Versorgung mit mangelnden Trinkwasserressourcen nicht gefährden. Eine gesellschaftlich verantwortliche Organisation könnte ebenso, wo angebracht, unter Beachtung der unterschiedlichen Funktionen und die Fähigkeiten von Regierungen und anderen Organisationen in Bezug auf die Bestimmungen dieser Rechte zur Vollziehung dieser Rechte beitragen. Eine Organisation könnte zum Beispiel in Betracht ziehen: Wege zur Ermöglichung des Zugangs zu, und wo möglich Bereitstellen von Unterstützung und Einrichtungen für, Bildung und lebenslangem Lernen für Mitglieder der Gemeinschaft; gemeinsame Bemühungen mit anderen Organisationen und Regierungsinstitutionen zur Achtung und Umsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten; Erkunden von Möglichkeiten bezogen auf ihre Kerntätigkeiten, um zur Vollziehung dieser Rechte beizutragen; Möglichkeiten, um Waren oder Dienstleistungen an die Kaufkraft armer Personen anzupassen; und ihre Einrichtungen und Ressourcen für Abhaltung gelegentlicher kultureller Aktivitäten in der Gemeinschaft verfügbar zu machen. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sollten wie auch bei anderen Rechten ebenso in dem lokalen Kontext berücksichtigt werden. Weitere Anleitung betreffend zugehörige Handlungen und Erwartungen wird in 6.8 bei der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds gegeben.

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6.3.10 Handlungsfeld 8 der Menschenrechte: Grundprinzipien und -rechte am Arbeitsplatz 6.3.10.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat die Grundrechte bei der Arbeit[21] identifiziert. Diese umfassen: Vereinigungsfreiheit und tatsächliche Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen [29][68]; die Abschaffung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit[17][27]; die effektive Abschaffung von Kinderarbeit[46][47][81][82]; und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf [22][24][25]. 6.3.10.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Obwohl diese Rechte in vielen Rechtssystemen gesetzlich geregelt sind, sollte eine Organisation unabhängig davon sicherstellen, dass sie folgendes anspricht: Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen [29][68] Von Arbeitnehmern gebildete oder zusammengesetzte Organisationen sollten für Zwecke der Kollektivverhandlungen anerkannt sein. Arbeitsbestimmungen und Arbeitsbedingungen können dort, wo Arbeiter sich dazu entscheiden, durch freiwillige Kollektivverhandlung festgelegt werden. Arbeitervertreter sollten geeignete Möglichkeiten bekommen, um ihre Aufgaben effektiv ausführen und ihre Funktion ungestört ausüben zu können. Kollektivvereinbarungen sollten Bestimmungen zum Beilegen von Streitigkeiten enthalten. Die Arbeitervertreter sollten mit der für aussagekräftige Verhandlungen erforderlichen Information ausgestattet werden. (Siehe 6.4 für weitere Informationen zur Vereinigungsfreiheit und wie Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen zum sozialen Dialog in Beziehung stehen.) Zwangsarbeit[17][27] Eine Organisation sollte sich weder an Zwangs- oder Pflichtarbeit beteiligen noch daraus Nutzen ziehen. Keine Arbeit oder Dienstleistung darf einer Person unter Strafandrohung abverlangt werden oder von dieser unfreiwillig ausgeführt werden. Eine Organisation sollte Strafarbeit weder in Anspruch nehmen noch Nutzen daraus ziehen, außer die Strafgefangenen wurden durch Gericht dazu verurteilt und deren Arbeit steht unter der Aufsicht und Kontrolle einer öffentlichen Behörde. Darüber hinaus sollte die Arbeit von Strafgefangenen nur auf freiwilliger Basis von privaten Organisationen genutzt werden, was unter anderem anhand fairer und angemessener Arbeitsbedingungen bewiesen wird. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung[22][24][25] Eine Organisation sollten bestätigen, dass ihre Beschäftigungsrichtlinien frei von Vorurteilen bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität oder nationaler Herkunft, ethnischer oder sozialer Herkunft, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, Gesundheitsstatus wie HIV/AIDS-Status oder sonstigen sind. Einstellungsrichtlinien und -praktiken, Einkommen, Beschäftigungsbedingungen, Zugang zu Schulung und Beförderung sowie Beendigung des Arbeitsverhältnissen sollten ausschließlich auf den Anforderungen des Arbeitsplatzes beruhen. Organisationen sollten ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine Organisation sollte regelmäßig die Auswirkung auf Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bewerten. Eine Organisation sollte positive Handlungen zum Schutz und zur Förderung schutzbedürftiger Gruppen, wie indigene Arbeiter und Wanderarbeiter und Arbeiter mit Behinderung, ausführen. Dies kann die Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen mit Behinderung miteinschließen, um ihnen zu helfen, ihren Lebensunterhalt unter geeigneten Bedingungen zu verdienen, und die Schaffung von oder Teilnahme an Programmen, die Themen wie Jugendarbeit und gleiche Arbeitsmöglichkeiten für Frauen sowie ausgeglichenere Vertretung von Frauen in Führungspositionen ansprechen. Kinderarbeit[46][47][81][82][99] Das Mindestalter für Beschäftigung ist durch internationale Instrumente festgelegt (siehe Box 7 und Tabelle 3). Organisationen sollten sich weder an Kinderarbeit beteiligen noch Nut-

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zen daraus ziehen. Stellt eine Organisation bei ihren Tätigkeiten oder in ihrem Einflussbereich einen Fall von Kinderarbeit fest, sollte sie nicht nur sicherstellen, dass die Kinder aus der Arbeit genommen werden, sondern auch, dass ihnen Kind geeignete Alternativen, insbesondere Bildung, zur Verfügung gestellt werden. Leichte Arbeit, die einem Kind weder Schaden zufügt noch den Schulbesuch oder sonstige Tätigkeiten beeinträchtigt, die für die umfassende Entwicklung des Kindes erforderlich sind (z. B. Freizeittätigkeiten), wird nicht als Kinderarbeit angesehen. Box 7 ― Kinderarbeit Die Übereinkommen[46][81] der IAO bieten das Rahmenwerk für nationale Gesetze zur Festsetzung eines Mindestalters für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit, das nicht niedriger als das Alter zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht und in keinem Fall niedriger als 15 Jahre sein darf. In Ländern, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen weniger entwickelt sind, darf das Mindestalter 14 Jahre betragen. Eine Ausnahme darf bei 13 oder 12 Jahren für „leichte Arbeiten“ [46][47] gemacht werden. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten – Arbeiten, die voraussichtlich die Gesundheit, Sicherheit oder Moralvorstellungen des Kindes als Folge der Art und Umstände, unter denen sie auszuführen ist, schädigen wird – ist für alle Länder[81][82] 18 Jahre (siehe Tabelle 3). Der Begriff „Kinderarbeit“ sollte nicht mit den Begriffen der „Jugendarbeit“ oder „Studentenarbeit“ verwechselt werden, die beide rechtmäßig und erstrebenswert sein können, sofern sie als Bestandteil einer echten Lehrlingsausbildung oder Schulungsprogramms durchgeführt werden, das entsprechende Gesetze und Vorschriften respektiert. Kinderarbeit ist eine Form der Ausbeutung, die eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Kinderarbeit schädigt die körperliche, soziale, mentale, psychologische und geistige Entwicklung eines Kindes. Kinderarbeit beraubt Jungen und Mädchen ihrer Kindheit und ihrer Würde. Ihnen wird Bildung vorenthalten und es kann sein, dass sie von ihren Familien getrennt werden. Kinder, die keine Grundschulausbildung abschließen, sind wahrscheinlich Analphabeten und können niemals die Fertigkeiten erwerben, die zum Erhalt von Arbeit erforderlich sind, mit der sie zur Entwicklung einer modernen Ökonomie beitragen können. Folgerichtig führt Kinderarbeit zu mangelhaft ausgebildeten, unqualifizierten Arbeitern und gefährdet spätere Verbesserungen der Qualität der Arbeitskräfte, der zukünftigen Ökonomie und gesellschaftlichen Entwicklung. Kinderarbeit kann ebenso dazu führen, dass Jugendlichen und älteren Arbeitern Arbeit entzogen wird und die Löhne herabgedrückt werden. Eine Organisation sollte sich bemühen, jegliche Form der Kinderarbeit zu beseitigen. Bemühungen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sollten nicht als Rechtfertigung anderer Formen der Kinderarbeit genutzt werden. Eine Organisation sollte die unterschiedlichen Lebensumstände von Mädchen und Jungen sowie unterschiedliche Formen der Betroffenheit von Kindern aus ethnischen Bevölkerungsgruppen oder diskriminierter Bevölkerungen untersuchen, sodass Vorbeuge- und Verbesserungsmaßnahmen zielorientiert und wirkungsvoll sein können. Wenn Kinder jünger als im Gesetz vorgeschriebenen Arbeitsalter am Arbeitsplatz vorgefunden werden, sollten Maßnahmen zu ihrer Entfernung von diesem Arbeitsplatz gesetzt werden. Eine Organisation sollte in dem ihr zur Verfügung stehenden Ausmaß dem vom Arbeitsplatz entfernten Kind und seiner oder ihrer Familie dabei unterstützen, dass er oder sie nicht in derselben oder in einer schlimmeren Situation endet und entweder irgendwo anders arbeitet oder sonstwie ausgebeutet wird. Die wirkungsvolle Beseitigung von Kinderarbeit erfordert breite Zusammenarbeit in der Gesellschaft. Eine Organisation sollte mit anderen Organisationen und Regierungsstellen zusammenarbeiten, um Kinder von der Arbeit für kostenlosen und qualitativen Ganztagesunterricht freizustellen

Tabelle 3 — IAO-Standards für Mindestalter zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit Entwickelte Länder

Entwicklungsländer

Normale Arbeit

15 Jahre

14 Jahre

Gefährliche Arbeit

18 Jahre

18 Jahre

Leichte Arbeit

13 Jahre

12 Jahre

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6.4

Arbeitsbedingungen

6.4.1 6.4.1.1

Übersicht über die Arbeitsbedingungen Organisationen und Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen einer Organisation umfassen alle Prinzipien und Praktiken in Bezug auf die Arbeit, die innerhalb der Organisation durch sie oder in ihrem Auftrag durchgeführt wird. Arbeitsbedingungen erstrecken sich über die Beziehung einer Organisation mit ihren direkten Arbeitnehmern2) oder die Verantwortlichkeiten hinaus, die eine Organisation an einem Arbeitsplatz innehat, der ihr eigener ist oder den sie direkt kontrolliert. Arbeitsbedingungen schließen die Verantwortlichkeiten einer Organisation für die Arbeit ein, die in ihrem Auftrag durch andere ausgeführt wird sowie auch für Leiharbeit. Arbeitsbedingungen umfassen die Beschäftigung und die Förderung der Arbeiter; Disziplinar- und Beschwerdeverfahren; die Vermittlung und Umsiedlung von Arbeitern; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schulung und Qualifizierung; Gesundheit, Sicherheit und Betriebshygiene; sowie alle Verfahrensweisen oder Praktiken, die die Arbeitsbedingungen betreffen, insbesondere die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt. Arbeitsbedingungen umfassen darüber hinaus die Anerkennung von Arbeiterorganisationen und die Vertretung und Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Kollektivverhandlungen, dem sozialen Dialog und dreiseitigen Konsultationen (siehe Box 8), um soziale Aspekte der Beschäftigung anzusprechen. 6.4.1.2

Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Verantwortung

Zu den wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Beiträgen einer Organisation zählen unter anderem die Schaffung von Arbeitsplätzen wie auch Arbeitsentgelte und sonstige Entlohnungen, die für geleistete Arbeit gezahlt werden. Eine sinnvolle und produktive Arbeit ist ein wesentliches Element der Entwicklung des Menschen; Lebensstandards verbessern sich durch eine volle und sichere Beschäftigung. Deren Nichtvorhandensein ist eine Hauptursache für soziale Probleme. Arbeitsbedingungen haben einen großen Einfluss auf die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und auf das in der Gesellschaft herrschende Gefühl der Fairness: gesellschaftlich verantwortliche Arbeitsbedingungen sind für die soziale Gerechtigkeit, die Stabilität und den Frieden von wesentlicher Bedeutung[33]. 6.4.2 6.4.2.1

Prinzipien und Überlegungen Prinzipien

Ein grundlegendes Prinzip der Erklärung von Philadelphia[37] der IAO von 1944 lautet, dass Arbeit keine Ware ist. Das bedeutet, dass Arbeitskräfte nicht als ein Produktionsfaktor behandelt und den gleichen Marktkräften unterzogen werden sollten, wie sie für Handelswaren gelten. Die den Arbeitern innewohnende Verwundbarkeit und Notwendigkeit, ihre Grundrechte zu schützen, widerspiegeln sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte[5]. Die damit verbundenen Prinzipien beinhalten das Recht eines jeden, seinen Lebensunterhalt durch freie Wahl der Arbeit zu verdienen, und das Recht auf gerechte und vorteilhafte Arbeitsbedingungen. 6.4.2.2

Überlegungen

Die von der IAO als einsetzende Grundrechte bei der Arbeit anerkannten Menschenrechte werden in 6.3.10 angesprochen. Zahlreiche weitere Übereinkommen und Empfehlungen der IAO ergänzen und bekräftigen verschiedene Bestimmungen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie die in Box 6 genannten zwei Pakte und können als eine Quelle der praktischen Anleitung zur Bedeutung verschiedener Menschenrechte verwendet werden.

2) Der Begriff "Arbeitnehmer" bezieht sich auf eine Einzelperson in einer Beziehung, die im nationalen Gesetz oder Praxis als "Beschäftigungsverhältnis" anerkannt ist. Der Begriff "Arbeiter" ist ein allgemeinerer Begriff und bezieht sich auf jeden, der eine Arbeit ausübt. Der Begriff "Arbeiter" kann sich auf einen Arbeitnehmer oder auf jemanden beziehen, der selbständig ist.

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Die vorrangige Verantwortung für die Sicherstellung einer fairen und gleichberechtigten Behandlung der Arbeiter liegt bei den Regierungen. Dies wird erreicht durch Festsetzung einer Gesetzgebung im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den entsprechenden Arbeitsnormen der IAO, Umsetzung dieser Gesetze und Sicherstellung, dass Arbeiter und Organisationen den erforderlichen Zugang zur Justiz haben. Arbeitsgesetze und Praktiken werden von Land zu Land verschieden sein. Haben es Regierungen versäumt, Gesetze zu erlassen, sollte eine in diesen Umgebungen tätige Organisation an den, diesen internationalen Instrumenten zugrunde liegenden Prinzipien festhalten. Wenn das Recht angemessen ist, die Umsetzung durch die Regierung jedoch unangemessen ist, sollte eine Organisation am Recht festhalten. Es ist wichtig, zwischen der Regierung in ihrer Rolle als Organ des Staates und der Rolle der Regierung als ein Arbeitgeber zu unterscheiden. Regierungsbehörden und staatliche Organisationen haben die gleichen Verantwortlichkeiten für ihre Arbeitsbedingungen wie andere Organisationen, wenngleich sie weitere Verantwortlichkeiten haben, da sie Gesetze und Verordnungen schaffen und anwenden und Recht sprechen. 6.4.3 6.4.3.1

Handlungsfeld 1 der Arbeitsbedingungen: Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse Beschreibung des Handlungsfelds

Die Bedeutung der Beschäftigung für die menschliche Entwicklung ist allgemein anerkannt. Als ein Arbeitgeber trägt eine Organisation zu der am breitesten akzeptierten Zielsetzung der Gesellschaft bei, nämlich zur Verbesserung des Lebensstandards durch vollständige und sichere Beschäftigung. Jedes Land bietet einen rechtlichen Rahmen, der das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Obwohl die genauen Prüfungen und Kriterien für die Bestimmung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, von Land zu Land variieren, wird die Tatsache, dass die Macht der Vertragsparteien ungleich ist und dass Arbeitnehmer folglich einen zusätzlichen Schutz benötigen, allgemein akzeptiert und bildet die Grundlage für das Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis verleiht Rechte und auferlegt Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Interesse von Organisation und Gesellschaft. Nicht jede Arbeit wird innerhalb eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt. Die Arbeit und Dienstleistungen werden von Männern und Frauen auch als Selbstständige durchgeführt; unter diesen Umständen werden die beteiligten Seiten als gegenseitig unabhängig betrachtet und sie haben eine in höherem Maße gleichberechtigte und geschäftliche Beziehung. Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Geschäftsbeziehungen ist nicht immer eindeutig und in manchen Fällen falsch bezeichnet, sodass in Folge die Arbeiter nicht immer den Schutz und die Rechte bekommen, die sie ordnungsgemäß erhalten müssen. Es ist sowohl für die Gesellschaft als auch den Einzelnen, der die Arbeit ausführt, wichtig, dass der entsprechende gesetzliche und institutionelle Rahmen anerkannt und angewendet wird. Unabhängig davon, ob eine Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines Handelsvertrages ausgeführt wird, sind alle Vertragsparteien berechtigt, ihre Rechte und Verantwortungen zu verstehen und einen entsprechenden Rückanspruch für den Fall zu haben, dass die Bestimmungen des Vertrages nicht beachtet werden[23]. In diesem Kontext wird Arbeit als das Ergebnis der Tätigkeit verstanden, die zur Entlohnung durchgeführt wird, und keine Tätigkeiten einschließt, die von echten Freiwilligen übernommen werden. Sofern Freiwillige beteiligt sind, müssen allerdings die Prinzipien und Handlungen berücksichtigt werden, dass alle Organisationen das Erfüllen der Verpflichtungen in Bezug auf solche Dinge, wie gesetzliche Haftung und Fürsorgepflicht, übernehmen sollten.

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6.4.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: davon überzeugt sein, dass die gesamte Arbeit von Frauen und Männern durchgeführt wird, die entweder als Arbeitnehmer oder als Selbstständige rechtskräftig anerkannt sind; sich nicht bemühen, die Verpflichtung, die das Gesetz dem Arbeitgeber auferlegt, durch Verschleiern der Beziehungen zu umgehen, die anderenfalls nach dem Recht als ein Arbeitsverhältnis anerkannt werden würde; die Bedeutung einer sicheren Beschäftigung sowohl für den einzelnen Arbeiter als auch für die Gesellschaft anerkennen. Anwendung einer aktiven Arbeitskräfteplanung, um die Nutzung von Arbeit auf Gelegenheitsbasis oder die übermäßige Nutzung der Arbeit auf Zeitbasis zu vermeiden, außer, wenn die Art der Arbeit wirklich kurzzeitig oder saisonal ist; eine angemessene Benachrichtigung und rechtzeitige Informationen bereitstellen sowie mit den Arbeitervertretern, sofern sie vorhanden sind, darüber nachdenken, wie negative Auswirkungen weitestgehend abgemildert werden können, wenn Änderungen in ihren Arbeitsabläufen, wie z. B. Schließungen, in Betracht gezogen werden, die die Beschäftigung beeinträchtigen [72][73]; Chancengleichheit für alle Arbeiter sicherstellen sowie weder direkt noch indirekt in den Arbeitsbedingungen diskriminieren, sei es auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität oder nationaler Herkunft, ethnischer oder sozialer Herkunft, Kaste, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, Gesundheitszustand, wie HIV/AIDS-Status, oder politischer Zugehörigkeit; willkürliche oder diskriminierende Entlassungspraktiken beseitigen[72][73]; personenbezogene Daten und Privatsphäre der Arbeitnehmer schützen; sollte Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Arbeit nur an Organisationen oder Unterlieferanten vergeben wird, die gesetzlich anerkannt oder auf andere Weise in der Lage und willens sind, die Verantwortungen eines Arbeitgebers zu übernehmen und angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten. Eine Organisation sollte nur jene Arbeits-Mittelsmänner nutzen, die gesetzlich anerkannt sind und sonstige Vorkehrungen für die Arbeitsdurchführung treffen, die denjenigen, die die Arbeit durchführen, gesetzliche Rechte verleihen[60][61]; keine Nutzen aus unfairen, ausbeutenden oder missbräuchlichen Arbeitsbedingungen ihrer Partner, Lieferanten oder Unterlieferanten ziehen. Eine Organisation sollte angemessene Anstrengungen unternehmen, um Organisationen in ihrem Einflussbereich zu ermutigen, verantwortliche Arbeitsbedingungen einzuhalten und dabei anzuerkennen, dass ein hoher Einflussgrad wahrscheinlich einen hohen Grad der Verantwortung entspricht, um diesen Einfluss auszuüben. In Abhängigkeit von der Situation und dem Einfluss könnten angemessene Anstrengungen das Festlegen von Vertragsverpflichtungen gegenüber Lieferanten und Unterlieferanten; das Durchführen unangemeldeter Besuche und Inspektionen; sowie das Ausüben gebührender Sorgfalt bei der Supervision von Auftragnehmern und Zwischenhändlern umfassen. Wenn von Lieferanten und Unterlieferanten erwartet wird, dass sie einen Kodex der Arbeitsbedingungen einhalten, sollte der Kodex mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie mit den Prinzipien übereinstimmen, die den entsprechenden Arbeitsnormen der IAO zugrunde liegen (siehe 5.2.3 für weitergehende Informationen über Verantwortlichkeiten im Einflussbereich); und wenn sie international tätig ist, bemüht sein, die Beschäftigung, berufliche Entwicklung, den Aufstieg und die Weiterentwicklung der Staatsangehörigen des Gastlandes zu verbessern. Dieses beinhaltet die Finanzierung und Verteilung über örtliche Unternehmen, sofern praktikabel[39].

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Box 8 ― Die Internationale Arbeitsorganisation Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit einer dreigliedrigen Struktur (Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber), die zum Zweck des Aufstellens internationaler Arbeitsnormen gegründet wurde. Diese Mindeststandards sind Rechtsinstrumente für das Abstecken allgemein Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit. Sie betreffen Arbeiter überall dort, wo sie in einem beliebigen Organisationstyp arbeiten und sind dazu vorgesehen, einem unfairen Wettbewerb auf Grundlage von Ausbeutung und Missbrauch vorzubeugen. Die Normen der IAO sind aus technischer Sicht sachkundig und haben die Unterstützung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierungen, deren dreiseitige Verhandlung auf globaler Ebene zu der Annahme dieser Normen führt. Die Instrumente der IAO werden mithilfe eines Überprüfungsprozesses und durch die Rechtsprechung eines formellen Überwachungsvorgangs auf dem neuesten Stand gehalten, der die Bedeutung und richtige Anwendung der IAO-Normen interpretiert. Übereinkommen und Empfehlungen der IAO, zusammen mit der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aus dem Jahre 1998[21] und der dreigliedrigen Erklärung der IAO über Prinzipien über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik aus dem Jahre 1977 (letzte Überarbeitung 2006)[39] stellen die verbindlichste Anleitung in Bezug auf Arbeitsbedingungen und einige weitere wichtige soziale Handlungsfelder dar. Die IAO ist bemüht, die Möglichkeiten für Frauen und Männer zu unterstützen, eine angemessene und produktive Arbeit zu erhalten, die sie als eine Arbeit unter Bedingungen der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Menschenwürde definiert.

6.4.4 6.4.4.1

Handlungsfeld 2 der Arbeitsbedingungen: Arbeitsbedingungen und sozialer Schutz Beschreibung des Handlungsfeldes

Die Arbeitsbedingungen umfassen Arbeitsentgelte und sonstige Formen der Vergütung, Arbeitszeit, Ruhezeiten, des Urlaubs, der Disziplinar- und Kündigungspraktiken, des Mutterschutzes und Fürsorgefragen, wie z. B. sicheres Trinkwasser, Kantinen und Zugang zu medizinischen Leistungen. Die meisten Arbeitsbedingungen werden durch nationale Gesetze und Vorschriften oder durch gesetzlich verbindliche Vereinbarungen zwischen denjenigen festgelegt, für die die Arbeit ausgeführt wird und denjenigen, die die Arbeit ausführen. Der Arbeitgeber kann dessen ungeachtet viele der Arbeitsbedingungen dennoch festlegen. Die Arbeitsbedingungen beeinflussen in großem Maße die Lebensqualität der Arbeiter und ihrer Familien sowie auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Qualität der Arbeitsbedingungen sollte fair und angemessen berücksichtigt werden. Der soziale Schutz bezieht sich auf alle gesetzlichen Garantien und die organisatorischen Methoden und Praktiken, um die Verringerung oder den Verlust des Einkommens im Fall eines Arbeitsunfalls, einer Krankheit, Mutterschaft, Elternschaft, hohem Alter, Arbeitslosigkeit, Behinderung oder in einer sonstigen finanziellen Notlage abzumildern. Der soziale Schutz spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung der Menschenwürde und beim Aufbau eines Gefühls von Fairness und sozialer Gerechtigkeit. Grundsätzlich liegt die Hauptverantwortung für gesellschaftliche Verantwortung beim Staat. 6.4.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den nationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen und mit den zutreffenden internationalen Arbeitsnormen übereinstimmen; höhere Vorschriftenebenen respektieren, die durch weitere anwendbare, rechtlich verbindliche Instrumente wie z. B. Kollektivvereinbarungen aufgestellt wurden; zumindest jene Mindestbestimmungen betrachten, die in von der IAO festgelegten internationalen Arbeitsnormen definiert sind, insbesondere, wenn die nationale Gesetzgebung sie noch nicht übernommen hat;

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angemessene Arbeitsbedingungen in Bezug auf Löhne[48][49][62][63][65], Arbeitszeit[28][32][50][51][67], wöchentliche Erholung, Urlaub[30][31][74][75][76], Gesundheit und Sicherheit[18][19][36][38][52][53][54][55][65][66] [69][70][77], Mütterschutz[41][42][71] und die Möglichkeit zum Vereinbaren von Arbeit und Verantwortung in der Familie[79] bereitstellen; Arbeitsbedingungen bieten, die mit denen vergleichbar sind, die ähnliche Arbeitgeber an dem betreffenden Ort anbieten und die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben[60][61] in einem größtmöglichen Ausmaß ermöglichen; Löhne und sonstige Formen der Entlohnung in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen, Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen bieten. Eine Organisation sollte Löhne zahlen, die mindestens den Bedürfnissen der Arbeiter und ihrer Familien entsprechen. Bei diesem Vorgehen sollte sie das in dem Land bestehende allgemeine Lohnniveau, die Lebenshaltungskosten, die Sozialleistungen und den relativen Lebensstandard anderer sozialer Gruppen berücksichtigen. Sie sollte ebenso wirtschaftliche Faktoren, einschließlich der Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Produktivitätsniveaus und des Wunsches nach dem Erreichen und Aufrechterhalten einer hohen Beschäftigungsquote berücksichtigen. Bei dem Festlegen von Löhnen und Arbeitsbedingungen, die diese Überlegungen widerspiegeln, sollte die Organisation mit den Arbeitern, sofern sie dies wünschen, in Übereinstimmung mit nationalen Systemen für Kollektivverhandlungen kollektiv verhandeln[60][61]; gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit leisten[24][25]; die Löhne direkt den betreffenden Arbeitern zahlen, und diese sollten nur Gegenstand von Einschränkungen oder Abzügen sein, wenn sie durch Gesetze, Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen genehmigt sind[48][49][62][63][64]; jede Verpflichtung betreffend des Bereitstellens des Sozialschutzes für Arbeiter in dem Land, in dem sie tätig ist, erfüllen[39]; das Recht von Arbeiter achten, an den im Gesetz, in Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen festgelegten üblichen oder vereinbarten Arbeitszeiten festzuhalten[48][49][62][63][64]. Sie sollte den Arbeitern auch wöchentliche Ruhezeiten und einen bezahlten Jahresurlaub gewähren[28][32][50][51][67]; Arbeiter für Überstunden in Übereinstimmung mit Gesetzen, Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen entschädigen. Wenn Arbeiter aufgefordert werden, Überstunden zu leisten, sollte eine Organisation die Interessen, die Sicherheit und das Wohlergehen der betreffenden Arbeiter sowie jede mögliche Gefahr der Arbeit berücksichtigen. Eine Organisation sollte die Gesetze und Vorschriften, die obligatorische und nicht bezahlte Überstunden[48][49][62][63][64] verbieten, und stets die grundlegenden Menschenrechte der Arbeiter betreffend Zwangsarbeit[27] achten; und sofern möglich, die Einhaltung nationaler oder religiöser Traditionen und Bräuche mit Blick auf die wöchentliche Ruhezeit zulassen. 6.4.5 6.4.5.1

Handlungsfeld 3 der Arbeitsbedingungen: Sozialer Dialog Beschreibung des Handlungsfeldes

Der soziale Dialog beinhaltet alle Typen von Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen oder unter Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragen gemeinsamen Interesses in Bezug auf wirtschaftliche und soziale Anliegen. Er könnte zwischen dem Arbeitgeber und Vertretern der Arbeiter zu Fragen stattfinden, die ihre Interessen betreffen, und auch Regierungen einschließen, sofern breitere Faktoren, wie z. B. die Gesetzgebung und Sozialpolitik, in Gefahr sind. Für den sozialen Dialog sind unabhängige Parteien erforderlich. Arbeitervertreter sollten in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen, Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen entweder durch die Mitglieder ihrer Gewerkschaft oder durch die betreffenden Arbeiter frei gewählt sein. Sie sollten nicht durch die Regierung oder den Arbeitgeber benannt sein. Der soziale Dialog hat verschiedene Formen, einschließlich Informationen auf Unternehmensniveau

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und Beratungsinstrumente (wie Betriebsräte) und Kollektivverhandlungen. Gewerkschaften als die gewählten Vertreter der Arbeiter haben eine besonders wichtige Rolle im sozialen Dialog. Der soziale Dialog beruht auf der Erkenntnis, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl entgegenstehende als auch gemeinsame Interessen haben, und er spielt eine maßgebliche Rolle in Wirtschaftsbeziehungen, Politikformulierung und bei der Führung in vielen Ländern. Ein effektiver sozialer Dialog bietet ein Instrument zum Entwickeln der Strategie und zum Finden von Lösungen, die die Prioritäten und Bedürfnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen, und er führt folglich zu Ergebnissen, die sowohl für die Organisation als auch für die Gesellschaft sinnvoll und langlebig sind. Der soziale Dialog kann zum Festlegen der Mitwirkung und demokratischer Prinzipien am Arbeitsplatz, zum besseren Verständnis zwischen der Organisation und denjenigen, die ihre Arbeit ausführen, sowie zu gesunden Arbeitsmanagementbeziehungen beitragen und auf diese Weise den Rückgriff auf kostspielige Wirtschaftsstreitigkeiten minimieren. Der soziale Dialog ist ein kraftvolles Mittel, um Wandel zu bewältigen. Er kann angewendet werden, um Programme zur Entwicklung der Fertigkeiten zu gestalten, die zur menschlichen Entwicklung beitragen und die Produktivität steigern, oder um negativen sozialen Auswirkungen des Wandels in den Tätigkeiten der Organisationen zu minimieren. Sozialer Dialog könnte ebenso Transparenz über soziale Bedingungen bei Sublieferanten umfassen. Der soziale Dialog kann zahlreiche Formen annehmen und auf unterschiedlichen Ebenen auftreten. Arbeiter können den Wunsch haben, Gruppen mit einer breiteren berufsbezogenen, berufsübergreifenden oder geografischen Reichweite zu bilden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der besten Position, um gemeinsam über die am besten geeignete Ebene zu entscheiden. Eine Möglichkeit besteht darin, die durch örtliche Organisationsvereinbarungen aufgebesserten Rahmenvereinbarungen in Übereinstimmung mit nationalen Gesetz oder Praxis anzunehmen. Gelegentlich kann der soziale Dialog strittige Angelegenheiten ansprechen, und in diesem Fall können die beteiligten Seiten ein Schlichtungsverfahren einleiten. Der soziale Dialog kann auch Beschwerden betreffen, für die ein Beschwerdevorgang wichtig ist, vor allem in Ländern, in denen die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit nicht angemessen geschützt sind. Der internationale soziale Dialog ist ein wachsender Trend und umfasst den regionalen und globalen Dialog und Vereinbarungen zwischen international agierenden Organisationen und internationalen Gewerkschaftsorganisationen. 6.4.5.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte[20][26][78]: die Bedeutung von Institutionen des sozialen Dialogs und anwendbaren Kollektivverhandlungsstrukturen, einschließlich auf internationaler Ebene, für Organisationen anerkennen; jederzeit das Recht der Arbeiter achten, ihre eigenen Organisationen zu bilden oder ihnen beizutreten, um ihre Interessen voranzubringen oder Kollektivverhandlungen durchzuführen Arbeiter nicht behindern, die danach streben, ihre eigenen Organisationen zu bilden oder ihnen beizutreten oder Kollektivverhandlungen durchzuführen, z. B. durch Entlassung, Diskriminierung, Repressalien oder durch jede direkte oder indirekte Androhung, um eine Atmosphäre der Bedrohung oder Angst zu schaffen; sofern Veränderungen im Arbeitsablauf größere Auswirkungen auf die Beschäftigung haben würden, entsprechende Regierungsbehörden und Arbeitervertreter angemessen benachrichtigen, sodass die Auswirkungen gemeinsam untersucht werden können, um jede negative Auswirkung weitestgehend abzumildern; so weit wie möglich und im vertretbaren und nicht störenden Umfang den ordnungsgemäß benannten Arbeitervertretern den Zugang zu befugten Entscheidungsträgern, Arbeitsplätzen, Arbeitern, die sie vertreten, Einrichtungen, die zum Ausüben ihrer Funktion erforderlich sind, und Informationen verschaffen, die es ihnen ermöglichen werden, ein wahres und faires Bild der Finanzen und Tätigkeiten der Organisation zu erhalten; und

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unterlassen, Regierungen zu ermutigen, das Ausüben der international anerkannten Rechte auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen einzuschränken, oder sich an Prämiensystemen zu beteiligen, die auf derartigen Einschränkungen beruhen. Sofern angebracht, können Organisationen ebenso den Wunsch in Betracht ziehen, an entsprechenden Arbeitgeberorganisationen teilzunehmen als ein Mittel für das Schaffen von Möglichkeiten für einen sozialen Dialog und eine Ausweitung ihres Bekundens der gesellschaftlichen Verantwortung über derartige Kanäle. 6.4.6 6.4.6.1

Handlungsfeld 4 der Arbeitsbedingungen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Beschreibung des Handlungsfelds

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit betreffen die Unterstützung und den Erhalt des höchsten Grades des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens der Arbeiter und die Vorbeugung gesundheitlicher Störungen aufgrund der Arbeitsbedingungen. Sie bezieht sich auch auf den Schutz der Arbeiter gegen Gesundheitsgefahren und die Anpassung der beruflichen Umgebung an die körperlichen und psychischen Bedürfnisse der Arbeiter. Die finanziellen und sozialen Kosten aus berufsbedingten Erkrankungen, Verletzungen und Todesfällen sind für die Gesellschaft hoch. Durch Unfall verursachte und chronische Belastungen und andere Gefahren am Arbeitsplatz, die die Arbeiter schädigen, können ebenso Auswirkungen auf die Gemeinschaften und/oder die Umwelt haben. (Für weitere Informationen über Umweltgefahren siehe 6.5.) Gesundheits- und Sicherheitsfragen treten bei gefährlichen Anlagen, Prozessen, Vorgehensweisen und (chemischen, physikalischen und biologischen) Stoffen auf. 6.4.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: eine Politik zu Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsumfeld entwickeln, umsetzen und aufrecht erhalten, die eindeutig aussagt, dass die Umsetzung guter Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards nicht gegen eine gute Leistung eingetauscht werden sollten, da sich beide gegenseitig stärken; Prinzipien des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements, einschließlich der Kontrollhierarchie, verstehen und anwenden: Beseitigung, Ersatz, bauliche/technische Maßnahmen, Maßnahmen zur Überwachung von Abläufen, Arbeitsverfahren und persönliche Schutzausrüstung; die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken analysieren und kontrollieren; Informationen über die Anforderung kommunizieren, dass Arbeiter alle sicheren Praktiken zu jeder Zeit einhalten sollten, und sicherstellen, dass die Arbeiter die richtigen Verfahren einhalten; die zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie auch die zur Behandlung von Notfällen erforderlichen Sicherheitsausrüstungen zur Verfügung stellen; alle Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle und von Arbeitern angesprochenen Probleme aufzeichnen und untersuchen, um diese zu verringern oder zu beseitigen; die spezifische und manchmal unterschiedliche Art und Weise ansprechen, auf die Frauen und Männer von beruflichen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken (OSH) betroffen sind, wie auch die Art und Weise, wie Menschen mit Behinderungen und Arbeiter jünger als 18 Jahre beeinträchtigt werden; gleichen Gesundheits- und Sicherheitsschutz für Teilzeit- und Aushilfsarbeitern sowie Leiharbeitern, die in den Räumlichkeiten der Organisation tätig sind, bereitstellen; bemüht sein, psychosoziale Gefährdungen am Arbeitsplatz, die zu Stress und Berufskrankheiten beitragen oder dazu führen können, zu beseitigen;

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eine angemessene Schulung für das gesamte zutreffende Personal zu allen relevanten Angelegenheiten zur Verfügung stellen und das Prinzip achten, dass Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz keine monetären Ausgaben durch die Arbeiter erfordern sollten; und ihre Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltsysteme auf der Beteiligung der betreffenden Arbeiter stützen (siehe Box 9), und die Rechte der Arbeiter anerkennen und achten, in Bezug auf: Erhalt vollständiger und genauer Information in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und die besten Vorgehensweisen, um diese Risiken anzusprechen; die freie Nachfrage und Konsultation zu allen Aspekten ihrer Gesundheit und Sicherheit in Bezug auf ihre Arbeit; das Ablehnen von Arbeiten, von denen vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie ihr Leben oder ihre Gesundheit oder das Leben und die Gesundheit von anderen unmittelbar oder ernsthaft gefährden; das Bemühen um externe Beratung von Arbeiterorganisationen und anderen, die über eine Fachkenntnis verfügen; das Melden von Gesundheits- und Sicherheitsangelegenheiten an die zuständigen Behörden; die Beteiligung an Gesundheits- und Sicherheitsentscheidungen und -prozessen, einschließlich Untersuchung von Unfällen; und frei von der Androhung von Repressalien für das Ausführen dieser Dinge zu sein [18][19][36] [38][52][53][54][55][65][66][69][70][77]. Box 9 ― Gemeinsame Arbeitsmanagementkomitees für Gesundheit und Sicherheit Ein wirksames Arbeitsschutz- und Sicherheitsprogramm hängt von der Einbeziehung der Arbeiter ab. Gemeinsame Arbeitsmanagementkomitees für Gesundheit und Sicherheit können der wichtigste Bestandteil des Gesundheits- und Sicherheitsprogramms der Organisation sein. Gemeinsame Komitees können: Informationen sammeln; Sicherheitshandbücher und Schulungsprogramme entwickeln und verbreiten; über Unfälle berichten, diese aufzeichnen und untersuchen; und die von den Arbeitern oder der Organisationsleitung aufgezeigten Probleme untersuchen und darauf reagieren. Die Arbeitervertreter in diesen Komitees sollten nicht von der Organisationsleitung benannt, sondern von den Arbeitern selbst gewählt werden. Die Mitgliedschaft in diesen Komitees sollte zwischen Leitung und Arbeitervertretern gleichmäßig aufgeteilt werden und sollte, sofern möglich, sowohl Männer als auch Frauen einschließen. Die Komitees sollten für alle zu vertretenden Schichten, Bereiche und Standorte der Organisation ausreichend groß sein. Sie sollten nicht als Ersatz für Gewerkschaften oder Betriebsräte angesehen werden.

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6.4.7

Handlungsfeld 5 der Arbeitsbedingungen: Entwicklung und Schulung am Arbeitsplatz

6.4.7.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Die menschliche Entwicklung beinhaltet den Prozess der Vergrößerung der Auswahlmöglichkeiten der Menschen durch das Erweitern der menschlichen Fähigkeiten und Arbeitsweisen, folglich werden Frauen und Männer in die Lage versetzt, ein langes und gesundes Leben zu führen, sachkundig zu sein und einen angemessenen Lebensstandard zu haben. Die menschliche Entwicklung umfasst darüber hinaus den Zugang zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten, um kreativ und produktiv zu sein sowie Selbstachtung und das Gefühl zu genießen, zu einer Gemeinschaft zu gehören und zur Gesellschaft beizutragen. Arbeitgeber können die Arbeitsplatzpolitik und Initiativen für die weitere Entwicklung der Menschen nutzen, indem wichtige soziale Themen, wie die Bekämpfung der Diskriminierung, das Ausgleichen der Familienpflichten und das Fördern von Gesundheit und Wohlergehen, angesprochen werden. Sie können auch die Arbeitsplatzpolitik und Initiativen nutzen, um das Leistungsvermögen und die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu steigern. Die Beschäftigungsfähigkeit bezieht sich auf die Erfahrungen, Kompetenzen und die Qualifikationen, die das Vermögen des Einzelnen steigern, sich eine angemessene Arbeit zu beschaffen und diese zu behalten. 6.4.7.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte[33][34][35][42][56][57][58][59][79][80]: allen Arbeitern auf allen Ebenen Zugang zur Entwicklung der Fertigkeiten, zu Schulung und Lehrstellen sowie Gelegenheiten für berufliches Weiterkommen auf gleicher und nicht diskriminierender Basis bieten; sicherstellen, dass, sofern erforderlich, Arbeitern sowohl beim Übergang zu einer neuen Beschäftigung mithilfe eines Systems der Anerkennung der Fertigkeiten geholfen wird als auch durch Zugang zu Schulungen für Stressbewältigung, um zu verkraften, arbeitslos geworden zu sein; die Familienpflichten der Arbeiter achten, indem zumutbare Arbeitszeiten, Elternurlaub und, sofern möglich, andere Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die den Arbeitern helfen können, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben zu erreichen; und gemeinsame Arbeitsmanagementprogramme aufstellen, die Gesundheit und Wohlergehen fördern.

6.5

Die Umwelt

6.5.1 6.5.1.1

Übersicht über die Umwelt Organisationen und die Umwelt

Die Entscheidungen und Tätigkeiten von Organisationen haben ausnahmslos Auswirkungen auf die Umwelt, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Diese Auswirkungen können mit dem Gebrauch von lebenden und nicht lebenden Ressourcen, dem Standort der Tätigkeiten der Organisation, der Erzeugung von Umweltverschmutzungen und Abfall durch die Organisation und mit den Folgen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation für die natürlichen Lebensräume verbunden sein. Um ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, sollten Organisationen einen integrierten Ansatz annehmen, der die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltfolgen ihrer Entscheidungen und Tätigkeiten berücksichtigt. 6.5.1.2

Die Umwelt und die gesellschaftliche Verantwortung

Die Gesellschaft steht vor zahlreichen ökologischen Herausforderungen, die den Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Schadstoffbelastung, den Klimawandel, die Zerstörung von Lebensräumen, den Verlust von Arten und den Zusammenbruch des gesamten Ökosystems beinhalten. In dem Maße, wie die Weltbevölkerung wächst und der Verbrauch wächst, werden diese Veränderungen zu einer wachsenden Bedrohung für die menschliche Sicherheit, Gesundheit und das Gemeinwohl. Es ist notwendig, Alternativen zu identifizieren, um nichtnachhaltige Mengen und Muster der Produktion und des Konsums zu reduzieren und zu beseitigen,

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und dafür zu sorgen, dass der Ressourcenverbrauch pro Person nachhaltig wird. Umweltthemen auf lokaler, regionaler und globaler Ebene sind miteinander verbunden. Diese anzusprechen erfordert einen umfassenden, systematischen und kollektiven Ansatz. Ökologische Verantwortung ist eine Vorbedingung für das Überleben und den Wohlstand der Menschen. Damit ist sie auch ein wichtiger Aspekt gesellschaftlicher Verantwortung. Umweltthemen sind eng mit anderen Kernthemen und Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung verbunden. Sie erfordern darüber hinaus eine gebührende Berücksichtigung einer ganzheitlichen Bildung, da ökologische Bildung wesentlich bei der Förderung der Entwicklung nachhaltiger Gesellschaften und Lebensstile ist. Es sollten relevante technische Werkzeuge der Normenreihe ISO 14000 bei der Umsetzung von Tätigkeiten, wie z. B. Beurteilung der umweltbezogenen Leistung, Quantifizierung von und Berichtswesen zu Treibhausgasemissionen, Ökobilanzen, umweltgerechte Gestaltung und Umweltkennzeichnung, berücksichtigt werden. 6.5.2 6.5.2.1

Prinzipien und Überlegungen Prinzipien

Eine Organisation sollte die folgenden ökologischen Prinzipien achten und fördern: ökologische Verantwortung Zusätzlich zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sollte eine Organisation die Verantwortung für die durch ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen in ländlichen und städtischen Bereichen sowie in der weiteren Umwelt hervorgerufenen Umweltbelastungen übernehmen. Sie sollte handeln, um ihre eigene Leistung wie auch die Leistung anderer innerhalb ihres Kontroll- oder Einflussbereichs zu verbessern. vorsorgliches Herangehen Dieses bezieht sich auf die Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung[119] und nachfolgenden Erklärungen und Vereinbarungen[109][131][94], die die Konzepte weiterentwickeln, dass wenn ein schwerwiegender oder unumkehrbarer Schaden für die Umwelt oder für die menschliche Gesundheit droht, das Fehlen einer umfassenden wissenschaftlichen Sicherheit oder einer umfassenden Sicherheit hinsichtlich der Schwere der Gefahr für die Umwelt nicht als ein Grund dafür verwendet werden sollte, kostengünstige Maßnahmen zum Vermeiden einer ökologischen Verschlechterung oder eines Schadens für die menschliche Gesundheit aufzuschieben Umweltrisikomanagement Eine Organisation sollte Programme mithilfe einer risikobasierten und nachhaltigen Perspektive umsetzen, um die aus Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden Umweltrisiken und Auswirkungen zu vermeiden, zu bewerten und zu reduzieren. Eine Organisation sollte bewusstseinsbildende Maßnahmen und Notfallverfahren entwickeln und umsetzen, um die durch Unfälle verursachten ökologischen, gesundheitlichen und Sicherheitsbelastungen zu verringern und abzuschwächen, und um mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinwesen Informationen über Umweltstörfälle auszutauschen. Verursacherprinzip Eine Organisation sollte die durch ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen verursachten Kosten der Verschmutzung in Übereinstimmung entweder mit dem Ausmaß der Umweltbelastung für die Gesellschaft und den erforderlichen Gegenmaßnahmen oder bis zu der Höhe tragen, in der die Verschmutzung ein annehmbares Niveau übersteigt (siehe Prinzip 16 der Erklärung von Rio[119]). Eine Organisation sollte das Verursacherprinzip nutzen, um die Kosten der Verschmutzung auf sich zu nehmen sowie den wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen aus dem Vermeiden der Verschmutzung beziffern als dem Abschwächen ihrer Auswirkungen den Vorzug zu geben.

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6.5.2.2

Überlegungen

In ihren Umweltmanagementtätigkeiten sollte eine Organisation die Relevanz der folgenden Ansätze und Techniken bewerten und diese gegebenenfalls anwenden: Denken in Lebenszyklen Die Hauptziele des Denkens in Lebenszyklen sind es, die Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu reduzieren und die sozio-ökonomische Leistung über ihren gesamten Lebenszyklus zu verbessern, das heißt von den Rohstoffen und der Energieerzeugung, über die Produktion und die Anwendung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung am Lebensende. Umweltverträglichkeitsprüfung Eine Organisation sollte Umweltwirkungen bewerten, bevor mit neuen Tätigkeiten oder Projekten begonnen wird, und die Ergebnisse der Bewertung als Teil ihres Entscheidungsfindungsprozesses verwenden. sauberere Produktion und Ökoeffizienz Hierbei handelt es sich um Strategien zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse durch die effizientere Nutzung von Ressourcen und die Erzeugung von weniger Verschmutzung und Abfall. Ein wichtiges Hauptaugenmerk liegt darin, Verbesserungen eher an der Quelle als am Ende eines Prozesses oder einer Tätigkeit vorzunehmen. Die Ansätze einer saubereren und sichereren Produktion und einer Ökoeffizienz beinhalten: Verbesserung der Instandhaltungspraktiken; Aktualisierung oder Einführung neuer Technologien oder Prozesse; Verringerung des Material- und Energieverbrauchs; Verwendung erneuerbarer Energien; Rationalisierung der Wassernutzung; Beseitigen oder sicheres Handhaben toxischer oder gefährlicher Materialien und Abfälle sowie Verbesserung des Designs von Produkt und Dienstleistung. ein Produkt-Dienstleistung-Systemansatz Dieser kann verwendet werden, um das Hauptaugenmerk vom Verkauf oder Bereitstellen von Produkten (d. h. Übertragung des Eigentums durch einmaligen Verkauf oder Leasing/Miete) auf den Verkauf oder Bereitstellen eines Systems von Produkten und Dienstleistungen zu verschieben, die die Bedürfnisse der Kunden gemeinsam erfüllen (durch eine Dienstleistungsvielfalt und Liefermechanismen). Produkt-Dienstleistungssysteme umfassen das Produktleasen, die Produktvermietung oder das Produktsharing, die Produktbündelung und Bezahl-für-Dienstleistung. Derartige Systeme können den Materialverbrauch verringern, die Einnahmen von den Materialflüssen abkoppeln sowie die Anspruchsgruppen an der Förderung der erweiterten Herstellerverantwortung während des Lebenszyklus des Produkts und der einhergehenden Dienstleistung beteiligen. Anwendung umweltverträglicher Technologien und Praktiken Eine Organisation sollte bestrebt sein, die Entwicklung und Verbreitung umweltverträglicher Technologien und Dienstleistungen zu übernehmen und, sofern angebracht, zu fördern (siehe Prinzip 9 der Erklärung von Rio[119]). nachhaltige Auftragsvergabe Bei ihren Kaufentscheidungen sollte eine Organisation die ökologische, soziale und ethische Leistung des zu beschaffenden Produkts oder der zu beschaffenden Dienstleistung während des gesamten Lebenszyklus berücksichtigen und, wo möglich, sollte sie Produkten oder Dienstleistungen mit geringen Auswirkungen unter Nutzung relevanter unabhängiger und stabiler Kennzeichnungsschemata, wie z. B. Umweltkennzeichnung, den Vorzug geben. 6.5.3 6.5.3.1

Handlungsfeld 1 der Umwelt: Verhütung der Umweltbelastung Beschreibung des Handlungsfeldes

Eine Organisation kann ihre Umweltleistung verbessern, indem sie Belastungen, einschließlich Luftemissionen, Einleitungen ins Wasser, das Entstehen von festem oder flüssigem Abfall, die Kontaminierung von Land und Böden, die Benutzung und Entsorgung giftiger und gefährlicher Chemikalien und Lärm aus ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen, vermeidet. Im engeren Sinne umfassen die verschiedenen Belastungsformen das Folgende: Luftemissionen Die von einer Organisation in die Luft emittierten Schadstoffe, wie Blei, Quecksilber, flüchtige organische Verbindungen (VOCs), Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Dioxine, Feinstaub und ozonabbauende Stoffe können ökologische und gesundheitliche Auswirkungen verursachen, die Personen in unterschiedlichem Maß angreifen. Diese Emissionen können direkt aus den Einrichtungen

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und von den Tätigkeiten einer Organisation stammen oder indirekt durch die Verwendung oder beim Umgang der Abfälle ihrer Produkte oder Dienstleistungen oder durch die Erzeugung der Energie, die sie verbrauchen, verursacht werden. Einleitungen ins Wasser Eine Organisation kann eine Verschmutzung des Wassers durch direkte, absichtliche oder versehentliche Einleitungen in Oberflächengewässer, unbeabsichtigtes Ablaufen in das Oberflächenwasser oder durch Versickerung in das Grundwasser verursachen. Diese Einleitungen können direkt aus den Einrichtungen der Organisation kommen oder indirekt durch die Anwendung ihrer Produkte oder Dienstleistungen verursacht werden. Abfall Die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation können zur Bildung von flüssigem oder festem Abfall führen, der, nicht sachgerecht behandelt, eine Verschmutzung der Luft, des Wassers, des Landes und des Bodens verursachen kann. Ein verantwortungsbewusstes Abfallmanagement strebt Abfallvermeidung an. Es folgt der Abfallwirtschaftshierarchie: Reduzierung der Quelle, Wiederverwendung, Recycling und Wiederaufarbeitung, Abfallbehandlung und Abfallentsorgung. Freisetzung giftiger und gefährlicher Chemikalien Eine Organisation, die giftige und gefährliche Chemikalien verwendet oder herstellt (die sowohl natürlich vorhanden als auch anthropogen sind), kann Ökosysteme und die menschliche Gesundheit durch akute (unmittelbare) oder langwierige (langandauernde) Wirkungen infolge der Emissionen oder Freisetzungen nachteilig beeinflussen. Dieses kann Personen unterschiedlichen Geschlechts und Alter unterschiedlich beeinträchtigen. weitere erkennbare Belastungsformen Die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation können weitere Formen der Belastung hervorrufen, die die Gesundheit und das Gemeinwohl negativ beeinträchtigen und Personen in unterschiedlichem Maß betreffen können. Diese beinhalten Lärm, Geruch, Sicht, Vibrationen, Strahlung, infektiöse Stoffe (z. B. Viren oder Bakterien), Emissionen aus diffusen oder zerstreuten Quellen und biologische Gefährdungen (z. B. invasive Arten). 6.5.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Zur verbesserten Verhütung von Umweltbelastungen aufgrund ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sollte eine Organisation: die Quellen für Verschmutzung und Abfall im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen identifizieren; und an den wesentlichen Verschmutzungsquellen Messungen und Aufzeichnungen vornehmen und darüber berichten; die Reduktion der Verschmutzung, des Wasserverbrauchs, der Abfallerzeugung und des Energieverbrauchs messen, aufzeichnen und darüber berichten; Maßnahmen umsetzen, die auf das Vermeiden von Belastungen und Abfall mithilfe der Abfallwirtschaftshierarchie und auf das Sicherstellen einer angemessenen Behandlung nicht vermeidbarer Belastungen und Abfälle abzielen[83]; den Umfang und die Arten verwendeter und freigesetzter relevanter und wesentlicher giftiger und gefährlicher Materialien offenlegen, einschließlich der bekannten Risiken dieser Materialien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt; systematisch die Verwendung identifizieren und verhindern von unerlaubten Chemikalien, die sowohl durch nationale Gesetze als auch durch internationale Übereinkommen festgelegt sind, und sofern möglich, Chemikalien, die durch wissenschaftliche Einrichtungen und eine andere Anspruchsgruppe als bedeutsam identifiziert wurden. Eine Organisation sollte ebenso danach streben, die Verwendung solcher Chemikalien bei Organisationen innerhalb ihres Einflussbereiches zu vermeiden. Zu vermeidende Chemikalien schließen ein, sind jedoch nicht beschränkt auf: ozonabbauende Substanzen[125], persistente organische Schadstoffe (POPs)[131] und Chemikalien, die unter das

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Rotterdamer Übereinkommen[132] fallen, gefährliche Chemikalien und Pestizide (nach der Festlegung der Weltgesundheitsorganisation), als mutagen oder karzinoge eingestufte Chemikalien (einschließlich Belastung durch Rauch von Tabakprodukten) wie auch Chemikalien, die die Fortpflanzung beeinträchtigen, das Hormonsystem zerstören oder persistent, biokumulativ und toxisch (PCBs) oder sehr persistent und sehr biokumulativ (vPvBs) sind; und ein Programm zur Vermeidung von und Bereitschaft bei chemischen Unfällen sowie einen Notfallplan umsetzen, der Unfälle und Vorfälle sowohl vor Ort als auch außerhalb umfasst und Arbeiter, Partner, Behörden und das Gemeinwesen sowie andere relevante Anspruchsgruppen einbezieht. Neben anderen Fragen beinhaltet ein solches Programm die Gefahrenerkennung und die Risikobewertung, Benachrichtigungsverfahren und Kommunikationssysteme, wie auch die Erziehung und Information der Öffentlichkeit. 6.5.4 6.5.4.1

Handlungsfeld 2 der Umwelt: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen Beschreibung des Handlungsfeldes

Um die Verfügbarkeit von Ressourcen auch in Zukunft zu sichern, erfordern die gegenwärtigen Verbrauchs- und Produktionsmuster sowie jeweiligen Mengen eine Änderung, sodass sie sich innerhalb der Belastbarkeit der Erde bewegen. Die nachhaltige Nutzung der Ressourcen bedeutet, dass sie mit einer geringeren oder identischen Geschwindigkeit verbraucht werden, wie sie sich auf natürliche Weise wieder neu bilden. Für eine nichterneuerbare Ressource (wie z. B. fossile Kraftstoffe) bedeutet eine langfristige Nachhaltigkeit, dass sie mit einer geringeren Geschwindigkeit verbraucht wird, wie sie durch eine erneuerbare Ressource ersetzt wird. Eine Organisation kann in Richtung einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen vorankommen, indem sie Elektrizität, Kraftstoffe, Rohstoffe und verarbeitete Materialien, Land und Wasser verantwortlich nutzt und nicht erneuerbare durch erneuerbare Ressourcen, z. B. Anwendung innovativer Technologien, austauscht oder diese miteinander kombiniert. Drei Schlüsselbereiche für wirksame Verbesserungen sind: Energieeffizienz Eine Organisation sollte Energieeffizienzprogramme umsetzen, um den Energiebedarf für Gebäude, das Transportwesen, Produktionsprozesse, Anlagen und elektronische Geräte, die Bereitstellung von Dienstleistungen oder für andere Zwecke zu senken. Für Effizienzverbesserungen beim Energierverbrauch sollten ebenso Bemühungen ergänzen, um nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen, wie z. B. Sonnenenergie, Elektrizität aus Wasserkraft, Tide- und Wellenenergie, voranzutreiben. Wasserreinhaltung und Zugang zum Wasser Eine Organisation sollte bei ihren eigenen Tätigkeiten Wasser rein halten und wiederverwenden und zur Reinhaltung von Wasser innerhalb ihres Einflussbereichs anregen. Wasser, einschließlich der Bereitstellung von sicherem Trinkwasser und Dienstleistungen für die Abwasserentsorgung, stellt ein fundamentales menschliches Bedürfnis und ein grundlegendes Menschenrecht dar. Die Millennium-Entwicklungsziele (Box 13) beinhalten die Bereitstellung des nachhaltigen Zugangs zu sicherem Trinkwasser. Effizienz bei der Materialverwendung Eine Organisation sollte Materialeffizienzprogramme umsetzen, um die durch den Einsatz von Rohstoffen für Produktionsprozesse oder die in ihren Tätigkeiten und/oder in der Bereitstellung ihrer Dienstleistungen verwendeten Endprodukte hervorgerufene Umweltbelastung zu verringern. Im Wesentlichen basiert ein Materialeffizienzprogramm auf dem Erkennen von Mitteln, um die Effizienz des Einsatzes von Rohstoffen in dem Einflussbereich der Organisation zu erhöhen. Die Verwendung von Materialien verursacht zahlreiche direkte und indirekte Umweltbelastungen, die z. B. mit der Auswirkung von Bergbau und Forstwirtschaft und den Emissionen aus der Verwendung, dem Transport und der Verarbeitung von Materialien auf Ökosysteme verbunden sind. 6.5.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Im Zusammenhang mit all ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen sollte eine Organisation: die Quellen für die Verwendung von Energie, Wasser und anderen Ressourcen identifizieren; ihre wesentlichen Verbrauchsstellen für Energie, Wasser und sonstige Ressourcen messen, aufzeichnen und darüber berichten;

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Maßnahmen zur Ressourceneffizienz umsetzen, um ihren Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Ressourcen unter Beachtung von Indikatoren der besten Praxis und sonstiger Bezugsgrößen zu verringern; nicht erneuerbare Ressourcen mit alternativen erneuerbaren und Ressourcen mit geringer Belastung ergänzen oder durch diese ersetzen; soweit als möglich rezyklierte Materialien verwenden und Wasser wiederverwenden; Wasserressourcen verwalten, um für alle Nutzer innerhalb einer Wasserscheide den fairen Zugang sicherzustellen; und nachhaltigen Konsum fördern. 6.5.5

Handlungsfeld 3 der Umwelt: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

6.5.5.1

Beschreibung des Handlungsfeldes

Es ist anerkannt, dass die aus menschlichen Tätigkeiten stammenden Emissionen von Treibhausgasen (GHG), wie Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan (CH4), die wahrscheinlichste Ursache für den Klimawandel sind, der wesentliche Auswirkungen auf die natürliche und menschliche Umwelt[16] hat. Zu den beobachteten und erwarteten Trends gehören: steigende Temperaturen, Veränderungen am Niederschlagsmuster, gehäuftes Auftreten außergewöhnlicher Wettererscheinungen, steigender Meeresspiegel sowie Veränderungen in den Ökosystemen, in der Landwirtschaft und Fischerei. Es wird erwartet, dass der Klimawandel einen Punkt überschreiten kann, über den hinaus es wesentlich drastischer und schwieriger werden würde, den Klimawandel anzugehen. Jede Organisation ist für bestimmte GHG-Emissionen (entweder direkt oder indirekt) verantwortlich und wird auf eine gewisse Weise vom Klimawandel betroffen sein. Es gibt für die Organisationen Schlussfolgerungen, sowohl in Bezug auf die Minimierung ihrer eigenen GHG-Emissionen (Abschwächung) als auch in Bezug auf die Planung eines sich ändernden Klimas (Anpassung). Sich an den Klimawandel anzupassen, hat gesellschaftliche Folgen in Form von Auswirkungen auf die Gesundheit, den Wohlstand und die Menschenrechte. 6.5.5.2 6.5.5.2.1

Zugehörige Handlungen und Erwartungen Abschwächung des Klimawandels

Um die mit ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen verbundenen Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, sollte eine Organisation: die Quellen direkter und indirekter GHG-Emissionen identifizieren und die Grenzen (Umfang) ihrer Verantwortung festlegen; ihre wesentlichen GHG-Emissionen messen, aufzeichnen und darüber berichten, vorzugsweise mit den in international abgestimmten Normen festgelegten Verfahren (siehe Anhang A zu einigen Beispielen für Initiativen und Instrumente); Maßnahmen umsetzen, um die direkten und indirekten GHG-Emissionen innerhalb ihres Kontroll- und Einflussbereichs schrittweise zu reduzieren und zu minimieren; die Nutzung von fossilen Brennstoffen und die Auswirkungen ihrer Verwendung reduzieren, z. B. durch Einsatz von Technologien mit niedriger Emission sowie erneuerbare Energien, mit dem Ziel, die Lebensdauer von GHG-Emissionen zu verkürzen und dabei die möglichen ökologischen und sozialen Konsequenzen der zunehmenden Verwendung dieser Ressourcen vor Augen haben; die Freisetzung von GHG-Emissionen (insbesondere derjenigen, die auch zu einem Abbau der Ozonschicht führen) aus Bodennutzung und Änderung der Bodennutzung, Prozessen oder Anlagen, einschließlich Heizung, Lüftung und Klimaanlagen, zu vermeiden;

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Möglichkeiten zum Emissionshandel oder ähnlicher Marktinstrumente sowie Entwicklungsmechanismen in Betracht ziehen, die anerkannte Methoden nutzen und unter internationalen Vereinbarungen, wie dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC)[109], zur Verfügung stehen. Eine Organisation sollte sorgfältig überprüfen, ob solche Bemühungen zu einer nachhaltigen GFG-Senkung führen; und eine CO2-Neutralität anstreben, indem Maßnahmen zum Ausgleich der verbleibenden GHG-Emissionen umgesetzt werden, z. B. durch Unterstützung verlässlicher Programme zur Emissionsreduktion, die in einer transparenten Weise betrieben werden, CO2-Abscheidung und -Speicherung oder Kohlenstoffbindung. 6.5.5.2.2

Anpassung an den Klimawandel

Um die Verwundbarkeit durch den Klimawandel zu verringern, sollte eine Organisation: zukünftige globale und lokale Klimaprognosen berücksichtigen, um Risiken zu identifizieren und um die Anpassung an den Klimawandel in ihrer Entscheidungsfindung zu integrieren. Dieses sollte erfolgen, um reagierende Maßnahmen in bestehende oder zu erwartende Auswirkungen einfließen zu lassen und um die Fähigkeit der Anspruchsgruppen innerhalb ihres Einflussbereichs zur Anpassung zu erhöhen; und die Möglichkeiten identifizieren, um Schäden im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu vermeiden oder zu minimieren und um, sofern möglich, Nutzen aus den Möglichkeiten zu ziehen, sich den ändernden Bedingungen anzupassen (siehe Box 10). Box 10 ― Beispiele für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Beispiele für Maßnahmen zur Anpassung an sich verändernden Klimabedingungen umfassen: Planung der Bodennutzung, Flächennutzung und Gestaltung der Infrastruktur sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels und der größeren klimatischen Unsicherheiten und der Möglichkeit zunehmender schwerwiegender Wetterereignisse, wie Überflutungen, starke Winde, Dürren und Wassermangel oder große Hitze; Entwicklung landwirtschaftlicher, industrieller, medizinischer und weiterer Technologien und Techniken und das denjenigen zugänglich machen, die diese benötigen, und dabei die Sicherheit von Trinkwasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Nahrung und sonstigen, für die menschliche Gesundheit wichtigen Ressourcen sicherstellen; Unterstützung regionaler Maßnahmen zur Senkung der Verwundbarkeit gegen Fluten aufgrund von Regen und Flüssen. Dies beinhaltet den Ausbau von Feuchtgebieten zum Hochwasserschutz, Umlenkung von Flüssen wegen von Siedlungsflächen und Reduktion der Nutzung porenfreier Flächen in Stadtge[CSI 8] bieten ; und Bereitstellen weiter Möglichkeiten, um Bewusstsein durch Bildung und andere Maßnahmen über die Wichtigkeit der Anpassung und vorbeugenden Maßnahmen zur Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu erhöhen.

6.5.6 6.5.6.1

Handlungsfeld 4 der Umwelt: Schutz und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume Beschreibung des Handlungsfeldes

Über die letzten 50 Jahre haben die menschlichen Tätigkeiten die Ökosysteme schneller und stärker verändert als in vergleichbaren zurückliegenden Zeiträumen. Die schnell wachsende Nachfrage nach Naturressourcen hat zu einem substanziellen und oftmals unumkehrbaren Verlust von Lebensräumen und Vielfalt des Lebens auf der Erde[84] geführt. Durch die Einwirkungen des Menschen wurden großflächige – sowohl städtische als auch ländliche – Gebiete umgestaltet.

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Eine Organisation kann gesellschaftlich verantwortlicher werden, indem sie zum Schutz der Umwelt und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und deren verschiedenen Funktionen und Dienste, die Ökosysteme bieten (z. B. Nahrung und Wasser, Regulierung des Klimas, Bodenbildung und Möglichkeiten zur Erholung) [84], agiert. Schlüsselaspekte dieses Handlungsfelds umfassen: Dienste des Ökosystems schätzen, schützen und wiederherstellen Ökosysteme tragen zum Gemeinwohl bei, indem sie Leistungen wie Nahrung, Wasser, Kraftstoff, Hochwasserschutz, Boden, Bestäuber, Naturfasern, Erholung sowie die Aufnahme von Verschmutzungen und Abfall bieten. In dem Maße, wie Ökosysteme abgebaut oder zerstört werden, verlieren sie die Fähigkeit, diese Leistungen bereitzustellen. Biodiversität schätzen und schützen Die Biodiversität ist die Verschiedenheit des Lebens in all seinen Formen, Stufen und Kombinationen; es umfasst die Verschiedenartigkeit der Ökosysteme, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt[126]. Der Schutz der Biodiversität zielt darauf ab, das Überleben der Arten an Land und im Wasser, die genetische Veränderlichkeit und die natürlichen Ökosysteme [127][128] sicherzustellen. nachhaltige Nutzung des Bodens und der natürlichen Ressourcen Die Projekte einer Organisation zur Bodennutzung können den Lebensraum, Wasser, Böden und Ökosysteme schützen oder schädigen[129][130]. umweltverträgliche Entwicklung von Stadt und Land fördern Entscheidungen und Tätigkeiten von Organisationen können wesentliche Auswirkungen auf die städtische und/oder ländliche Umgebung und ihre zugehörigen Ökosysteme haben. Diese Auswirkungen können z. B. mit der Stadtplanung, mit Bauausführungen, Verkehrssystemen, der Abfall- und Abwasserentsorgung und mit angewendeten landwirtschaftlichen Techniken verbunden sein. 6.5.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Im Zusammenhang mit all ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen sollte eine Organisation: potenzielle negative Auswirkungen auf Dienste des Ökosystems und die Biodiversität identifizieren und Maßnahmen ergreifen, um diese Auswirkungen zu beseitigen oder zu minimieren; sofern durchführbar und angebracht, sich an Marktmechanismen beteiligen, um die Kosten der verursachten Umweltbelastungen auf sich zu nehmen und einen ökonomischen Wert durch den Schutz der Dienste des Ökosystem zu schaffen; dem Verhindern des Verlusts natürlicher Ökosysteme die höchste Priorität einräumen, neben dem Wiederherstellen von Ökosysteme, und schließlich, sofern die beiden ersten Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht komplett wirksam, die Verluste durch Maßnahmen ausgleichen, die mit der Zeit zu einem Reingewinn bei den Diensten des Ökosystems führen; ein integriertes Vorgehen für die Verwaltung von Land, Wasser und Ökosystemen schaffen und umsetzen, das den Erhalt und die nachhaltige Nutzung auf sozial gerechte Weise fördert; Maßnahmen ergreifen, um alle endemischen oder gefährdeten Arten oder Lebensräume zu schützen, die negativ beeinflusst werden können; Planungs-, Gestaltungs- und Betriebspraktiken als ein Mittel umsetzen, um die möglichen Umweltbelastungen infolge ihrer Entscheidungen zur Bodennutzung, einschließlich der Entscheidungen zur landwirtschaftlichen und städtischen Entwicklung, zu minimieren; den Schutz des natürlichen Lebensraums, von Feuchtgebieten, Wäldern, Wildtierschneisen, geschützten Gebieten und landwirtschaftlichen Flächen in die Entwicklung von Bauarbeiten[92][128] einbeziehen; die Übernahme nachhaltiger Praktiken in Landwirtschaft, Fischerei, Tierschutz und Forstwirtschaft, wie in führenden Normen und Zertifizierungssystemen festgelegt[14], berücksichtigen;

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berücksichtigen, dass Wildtiere und ihre Lebensräume Teil unserer natürlichen Ökosysteme sind daher geschätzt und beschützt werden sollten; schrittweise in größerem Umfang Produkte von Lieferanten verwenden, die die Anforderungen von Normen und Zertifizierungssystemen erfüllen (siehe Anhang A und Literaturhinweise); und Ansätze vermeiden, die das Überleben gefährden oder zur globalen, regionalen oder örtlichen Auslöschung von Arten oder zur Verbreitung oder Ausbreitung invasiver Arten führen.

6.6

Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen

6.6.1 6.6.1.1

Übersicht über anständige Handlungsweisen von Organisationen Organisationen und anständige Handlungsweisen

Anständige Handlungsweisen von Organisationen beziehen sich auf ethisches Verhalten im Umgang einer Organisation mit anderen Organisationen und Einzelpersonen. Dies beinhaltet die Beziehungen zwischen Organisationen und Regierungsbehörden wie auch zwischen Organisationen und ihren Partnern, Lieferanten, Vertragspartnern und Wettbewerbern und den Vereinigungen, in denen sie Mitglieder sind. Die Handlungsfelder zu diesem Kernthema entstehen auf den Gebieten der Antikorruption, der verantwortungsvollen Mitwirkung im öffentlichen Bereich, dem fairen Wettbewerb, des gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens in den Beziehungen zu anderen Organisationen sowie der Achtung der Eigentumsrechte. 6.6.1.2

Anständige Handlungsweisen von Organisationen und gesellschaftliche Verantwortung

Im Kontext gesellschaftlicher Verantwortung beziehen sich anständige Handlungsweisen von Organisationen auf die Art und Weise, wie eine Organisation ihre Beziehungen zu anderen Organisationen nutzt, um positive Ergebnisse zu fördern. Positive Ergebnisse können durch Übernahme einer Führungs-/Vorbildrolle und durch Förderung der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung im Einflussbereich der Organisation erzielt werden. 6.6.2

Prinzipien und Überlegungen

Ethisches Verhalten ist grundlegend, um legitime und produktive Beziehungen zwischen Organisationen aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Demzufolge liegt die Einhaltung, Förderung und Unterstützung von ethischen Verhaltensstandards allen anständigen Handlungsweisen von Organisationen zugrunde. Korruptionsprävention und eine verantwortungsbewusste politische Beteiligung hängen von der Gesetzestreue, dem Festhalten an ethischen Standards, der Rechenschaftspflicht und der Transparenz ab. Fairer Wettbewerb und die Achtung von Eigentumsrechten können nur erreicht werden, wenn Organisationen ehrlich, gleichberechtigt und integer miteinander umgehen. 6.6.3 6.6.3.1

Handlungsfeld 1 der anständigen Handlungsweisen von Organisationen: Antikorruption Beschreibung des Handlungsfeldes

Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht für privaten Vorteil. Korruption kann viele Formen annehmen. Beispiele für Korruption sind Bestechung (Aufforderung, Anbieten oder Annehmen von Bestechungsgeld) von oder durch öffentliche Behörden, Bestechung im privaten Sektor, Interessenskonflikt, Betrug, Geldwäsche und unlauteres Eingreifen in den Geschäftsverkehr. Korruption untergräbt die ethische Reputation einer Organisation und setzt sie der Strafverfolgung ebenso wie Zivil- und Verwaltungsstrafmaßnahmen aus. Korruption kann zu einer Verletzung von Menschenrechten, zur Aushöhlung politischer Prozesse sowie zur Schädigung der Umwelt führen. Sie kann darüber hinaus den [85][95] Wettbewerb, die Verteilung des Wohlstands und das Wirtschaftswachstum verzerren .

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6.6.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Um Korruption und Bestechung zu verhindern, sollte eine Organisation: die Risiken für Korruption identifizieren und Methoden und Verfahren einführen, anwenden und verbessern, die Korruption, Bestechung und Erpressung entgegenwirken; sicherstellen, dass die Führung ein Beispiel für Anti-Korruption setzt und Verpflichtung, Ermutigung und Aufsicht über die Umsetzung von Anti-Korruptionspolitiken bereitstellt; Arbeitnehmer und ihre Vertreter bei ihren Anstrengungen unterstützen, Bestechung und Korruption zu beseitigen, und Anreize für Fortschritte bieten; das Bewusstsein bei Arbeitnehmern und Vertretern für Korruption und wie man sie bekämpfen kann schulen und schärfen; sicherstellen, dass die Vergütung ihrer Arbeitnehmer und Vertreter angemessen ist und nur für rechtmäßige Dienste erfolgt; ein wirksames System für interne Kontrollen schafft und aufrechterhält, um Korruption entgegenzuwirken; ihre Arbeitnehmer, Partner, Vertreter und Lieferanten ermutigen, über Verletzungen der Regeln der Organisation zu berichten, indem Mechanismen etabliert werden, die eine Berichterstattung ohne Angst vor Repressalien ermöglichen; Verletzungen des Strafrechts den entsprechenden Vollzugsbehörden vorbringen; und Korruption bekämpfen, indem andere, mit denen die Organisation Geschäftsbeziehungen hat, dahingehend beeinflusst werden, ähnliche Antikorruptionspraktiken zu übernehmen. 6.6.4 Handlungsfeld 2 der anständigen Handlungsweisen von Organisationen: Verantwortungsbewusste politische Mitwirkung 6.6.4.1

Beschreibung des Handlungsfeldes

Organisationen können öffentliche politische Prozessen unterstützen und die Entwicklung einer öffentlichen Ordnung anregen, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommt. Organisationen sollten ungebührende Einflussnahme untersagen und Verhaltensweisen, wie z. B. Manipulation, Einschüchterung und Nötigung, die den öffentlichen politischen Prozess untergraben können, vermeiden. 6.6.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: das Bewusstsein ihrer Arbeitnehmer und Vertreter für eine verantwortungsbewusste politische Mitwirkung und Beteiligungen und wie mit Interessenskonflikten umgegangen werden kann schärfen und schulen, bezüglich ihrer Prinzipien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lobbying, politischen Beiträgen und politischer Beteiligung transparent sein; Prinzipien und Leitfäden schaffen und umsetzen, um die Tätigkeiten der Menschen zu geleitet, die die Organisation nach außen repräsentieren; politische Beteiligungen vermeiden, die Gefahr laufen, Politiker zugunsten einer bestimmten Angelegenheit zu beeinflussen; und Tätigkeiten untersagen, die Fehlinformationen, Fehlinterpretationen, Bedrohung oder Nötigung beinhalten.

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6.6.5 6.6.5.1

Handlungsfeld 3 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Fairer Wettbewerb Beschreibung des Handlungsfeldes

Ein fairer und breiter Wettbewerb fördert die Innovation und die Effizienz, reduziert die Kosten für Produkte und Dienstleistungen, stellt sicher, dass alle Organisationen die gleichen Chancen haben, stärkt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte oder Prozesse und verbessert langfristig betrachtet das Wirtschaftswachstum und den Lebensstandard. Wettbewerbsschädigendes Verhalten kann zu Reputationsschäden einer Organisation bei ihren Anspruchsgruppen und zu rechtlichen Problemen führen. Weigern sich Organisationen, sich an wettbewerbsschädigend Verhalten zu beteiligen, unterstützen sie den Aufbau eines Klimas, in dem derartiges Verhalten nicht toleriert wird, wovon wiederum alle profitieren. Es gibt zahlreiche Formen wettbewerbsschädigenden Verhaltens. Einige Beispiele sind: Preisabsprachen, bei denen Akteure heimlich verabreden, das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung zum selben Preis zu verkaufen; Manipulation von Preisangeboten, bei denen Akteure heimlich zusammenwirken, um ein Konkurrenzgebot zu manipulieren; und verdrängende Preisfestsetzung, bei der ein Produkt zu einem sehr niedrigen Preis verkauft wird mit der Absicht, Wettbewerber vom Markt zu drängen und unfaire Sanktionen über Mitbewerber zu verhängen. 6.6.5.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Um fairen Wettbewerb zu fördern, sollte eine Organisation: ihre Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht durchführen und mit den geeigneten Behörden zusammenarbeiten; Verfahren und weitere Schutzmaßnahmen etablieren, um einer Beteiligung oder Mitschuld an wettbewerbsschädigendem Verhalten vorzubeugen; das Bewusstsein der Arbeitnehmer für die Bedeutung des Einhaltens des Wettbewerbsrechts und des fairen Wettbewerbs fördern; kartellfeindliche und Anti-Dumping Praktiken wie auch öffentlich Politiken zur Wettbewerbsförderung unterstützen; und den sozialen Kontext beachten, in dem sie tätig ist, und keinen Vorteil aus sozialen Bedingungen, wie z. B. Armut, ziehen, um unfaire Wettbewerbsvorteile zu erzielen 6.6.6 Handlungsfeld 4 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Gesellschaftliche Verantwortung im Einflussbereich fördern 6.6.6.1

Beschreibung des Handlungsfeldes

Eine Organisation, einschließlich einer öffentlichen Organisation, kann andere Organisationen durch Ausübung ihrer Beschaffungs- und Kaufentscheidungen beeinflussen. Durch Führung und Vorbild entlang der Wertschöpfungskette kann sie die Anerkennung und Unterstützung der Prinzipien und Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung im größeren Maßstab fördern. Eine Organisation sollte die möglichen Auswirkungen oder nichtbeabsichtigten Folgen ihrer Beschaffungsund Kaufentscheidungen auf andere Organisationen berücksichtigen und gebotene Vorsicht walten lassen, um einen negative Auswirkung zu vermeiden oder zu minimieren. Sie kann ebenso die Nachfrage nach gesellschaftlich verantwortlichen Produkten und Dienstleistungen fördern. Diese Maßnahmen sollten nicht als Ersatz verstanden werden für die Aufgabe der Behörden, Gesetze und Vorschriften einzuführen und umzusetzen. Jede Organisation in der Wertschöpfungskette ist verantwortlich für das Einhalten anwendbarer Gesetze und Vorschriften und für ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und auf die Umwelt.

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6.6.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Zur Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in ihrem Einflussbereich sollte eine Organisation: ethische, soziale, ökologische und geschlechtsbezogene Gleichstellungskriterien, einschließlich Gesundheit und Sicherheit, in ihre Kauf-, Verteilungs- und Vertragsgrundsätze und -verfahren aufnehmen, um die Konsistenz mit Zielsetzungen gesellschaftlicher Verantwortung zu verbessern; andere Organisationen ermutigen, ähnliche Grundsätze anzunehmen, ohne dabei wettbewerbsschädigendem Verhalten Nachsicht zu zeigen; relevante und angemessene Untersuchungen und Überwachungen der Organisationen durchführen, mit denen sie in Beziehung steht, um zu verhindern, dass die Organisation ihr Selbstverpflichtung zur gesellschaftlichen Verantwortung unterläuft; die Unterstützung kleiner und mittlerer Organisationen (KMU), wo angebracht, in Betracht ziehen, einschließlich Bereitstellen von Bewusstseinsbildung zu Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung und der besten Praxis und zusätzliche Hilfestellung (z. B. technische, Entwicklung von Kompetenzen oder andere Ressourcen), um Zielsetzungen gesellschaftlicher Verantwortung zu erfüllen; sich aktiv an der Bewusstseinsbildung der Organisationen beteiligen, mit denen sie in Beziehung steht, zu den Prinzipien und Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung; und faire und geeignete Behandlung der Kosten und Nutzen aus der Umsetzung gesellschaftlich verantwortlicher Praktiken entlang der Wertschöpfungskette fördern, einschließlich, wo möglich, die Fähigkeit von Organisationen in der Wertschöpfungskette steigern, Zielsetzungen gesellschaftlicher Verantwortung zu erfüllen. 6.6.7 6.6.7.1

Handlungsfeld 5 anständiger Handlungsweisen von Organisationen: Eigentumsrechte achten Beschreibung des Handlungsfelds

Eigentumsrechte umfassen sowohl materielles als auch intellektuelles Eigentum und schließen Ansprüche an Grundbesitz und anderes materielles Vermögen, Urheberrechte, Patente, Geldmittel, moralische Rechte und sonstige Rechte ein. Sie mögen ebenso eine Berücksichtigung breiterer Rechtsansprüche umfassen, wie z. B. überliefertes Wissen bestimmter Gruppen, wie indigenen Völkern, oder das geistige Eigentum von Arbeitnehmern oder anderen. Das Anerkennen der Eigentumsrechte fördert Investitionen und wirtschaftliche und materielle Sicherheit wie auch die Unterstützung von Kreativität und Innovation. 6.6.7.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: Grundsätze und Methoden einführen, die die Achtung von Eigentumsrechten und überliefertem Wissen fördern; angemessene Untersuchungen durchführen, um sicher zu sein, dass sie einen rechtmäßigen Anspruch an dem Eigentum hat, der es ihr erlaubt, das Eigentum zu nutzen oder zu veräußern; sich nicht an Tätigkeiten beteiligen, die Eigentumsrechte verletzen, einschließlich Missbrauchs einer beherrschenden Stellung, der Fälschung und Piraterie; eine angemessene Entschädigung zahlen für das Eigentum, das sie erwirbt oder nutzt; und die Erwartungen der Gesellschaft, die Menschenrechte und Grundbedürfnisse des Einzelnen berücksichtigen, wenn sie ihre geistigen und materiellen Eigentumsrechte ausübt und schützt.

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6.7

Konsumentenfragen

6.7.1 6.7.1.1

Übersicht über (das Kernthema) Konsumentenfragen Organisationen und Konsumentenfragen

Organisationen, die Produkte oder Dienstleistungen Konsumenten, wie auch anderen Kunden, zur Verfügung stellen, haben gegenüber diesen Konsumenten und Kunden Verantwortlichkeiten. Die für Kunden, die für kommerzielle Zwecke einkaufen, vorwiegend wesentlichen Themen werden in 6.6 behandelt. Die für Personen (Konsumenten), die für Privatzwecke einkaufen, vorwiegend relevante Themen werden in diesem Abschnitt behandelt. Bestimmte Teil aus sowohl 6.6 als auch aus diesem Abschnitt können allerdings für sowohl Kunden als auch Konsumenten relevant sein. Diese Verantwortlichkeiten schließen das Bereitstellen von Aufklärung und präziser Information, den Gebrauch anständiger, transparenter und hilfreicher Vermarktungsinformationen und Vertragsprozesse und die Förderung nachhaltigen Konsums ein. Sie umfassen auch das Minimieren von Risiken aus dem Gebrauch der Produkte oder Dienstleistungen, durch die Entwicklung, Herstellung, Verteilung, Informationsbereitstellung, den Kundendienst und Rückrufverfahren. Viele Organisationen sammeln oder verarbeiten personenbezogene Daten und haben die Verantwortung, die Sicherheit solcher Angaben und die Privatsphäre von Konsumenten zu schützen. Die Prinzipien in diesem Abschnitt gelten für alle Organisationen in ihrer Rolle, den Konsumenten zu dienen; allerdings können die Fragen verschieden relevant sein abhängig von der Art der Organisation (wie z. B. Privatunternehmen, öffentliche Dienste oder andere Arten) und den Umständen. Organisationen haben, durch die mit den von ihnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen und den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich der Angaben zu Gebrauch, Reparatur und Entsorgung, beträchtliche Möglichkeiten, zum nachhaltigen Konsum und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. 6.7.1.2

Konsumentenfragen und gesellschaftliche Verantwortung

Im Kontext gesellschaftlicher Verantwortung beziehen sich Konsumentenfragen unter anderem auf faire Vermarktungspraktiken, Schutz von Gesundheit und Sicherheit, nachhaltigen Konsum, Konfliktlösung und Wiedergutmachung, Schutz und Vertraulichkeit von Daten, Sicherung der Grundversorgung und Aufklärung. Die Richtlinien der Vereinten Nationen zum Verbraucherschutz bieten grundlegende Informationen zu Konsumentenfragen und zum nachhaltigen Konsum (siehe Box 11). Box 11 ― UN-Richtlinien zum Verbraucherschutz Die Richtlinien der Vereinten Nationen zum Verbraucherschutz sind das wichtigste internationale Dokument im Bereich des Verbraucherschutzes. Die UN-Generalversammlung hat diese Richtlinien im Jahre 1985 im Konsens angenommen. Im Jahre 1999 wurden diese um Bestimmungen zum nachhaltigen Konsum erweitert. Sie fordern Staaten auf, Konsumenten vor Gefahren für (ihre) Gesundheit und Sicherheit zu schützen, die wirtschaftlichen Interessen von Konsumenten zu fördern und zu schützen, Konsumenten zu befähigen, sachkundige Entscheidungen zu treffen, Konsumenten aufzuklären, eine wirksame Wiedergutmachung für Konsumenten zur Verfügung zu stellen, nachhaltige Konsumgewohnheiten zu fördern und die Freiheit zu garantieren, Verbraucherverbände zu bilden.[116].

6.7.2 6.7.2.1

Prinzipien und Überlegungen Prinzipien

Es gibt zahlreiche Prinzipien, die Orientierung für gesellschaftlich verantwortliche Konsumentenpraktiken geben: Prinzipien basierend auf den acht Verbraucherrechten, die die UN-Richtlinien zum Verbraucherschutz untermauern[116]. Obwohl diese Richtlinien für Staaten verfasst worden sind, bieten sie Orientierung zu den zugrunde liegenden Werten des Verbraucherschutzes, die für Organisationen nützlich sein können,

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um das Kernthema Konsumentenfragen in der eigenen Organisation zu prüfen. Diese Prinzipien anerkennen die Rechte auf: Befriedigung der Grundbedürfnisse Dieses ist das Recht auf Zugang zu Produkten und Dienstleistungen der Grundversorgung, zu ausreichend Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung, Wasser sowie zu sanitärer Versorgung; Sicherheit Dieses ist das Recht auf Schutz vor gesundheits- oder lebensgefährdenden Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen; informiert zu sein Dieses ist das Recht auf hinreichende Informiertheit, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können, und vor unredlicher/unlauterer und irreführender Werbung oder Kennzeichnung geschützt zu sein; auszuwählen Dieses ist das Recht, aus einer Reihe von Produkten und Dienstleistungen auswählen zu können, die zu wettbewerbsfähigen Preisen und unter Zusicherung einer zufriedenstellenden Qualität angeboten werden; gehört zu werden Dieses ist das Recht von Verbrauchern darauf, dass ihre Interessen in der Gestaltung und Ausübung der Regierungspolitik sowie bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt werden; Wiedergutmachung Dieses ist das Recht auf angemessenen Ausgleich berechtigter Ansprüche, einschließlich der Wiedergutmachung bei falschen Angaben, schlecht hergestellten Produkten oder nicht zufriedenstellenden Dienstleistungen; Aufklärung der Konsumenten Dieses ist das Recht darauf, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, um eine gut informierte und sichere Auswahl von Produkten und Dienstleistungen treffen zu können, sich dabei der grundlegenden Konsumentenrechte und Verantwortlichkeiten bewusst zu sein und zu wissen, wie auf ihrer Grundlage gehandelt werden kann; und eine gesunde Umwelt Dieses ist das Recht, in einer Umwelt zu leben und zu arbeiten, die das Wohlergehen der heutigen und zukünftigen Generationen nicht bedroht. zusätzliche Prinzipien: Achtung des Rechts auf Privatsphäre Dieses ist aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 12[117] abgeleitet. Es besagt, dass niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt sein darf und dass jeder Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Eingriffe oder Angriffe hat; der Vorsorgegrundsatz Dieses ist aus der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung [119] und nachfolgenden Erklärungen und Vereinbarungen[109][131][94] abgeleitet, die das Konzept weiterentwickeln, dass wenn ein schwerwiegender oder unumkehrbarer Schaden für die Umwelt oder für die menschliche Gesundheit droht, das Fehlen einer umfassenden wissenschaftlichen Sicherheit nicht als ein Grund dafür verwendet werden sollte, kostengünstige Maßnahmen zum Vermeiden einer ökologischen Verschlechterung oder eines Schadens für die menschliche Gesundheit aufzuschieben; Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frauen Dieses leitet sich aus Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (siehe Box 2 und Box 6) und den MillenniumsEntwicklungszielen (siehe Box 13) ab. Es stellt eine zusätzliche Grundlage dar, um Konsumentenfragen zu analysieren und das Aufrechterhalten von Geschlechterstereotypen zu vermeiden (siehe ebenso Box 11); und Förderung des Designs für alle Dieses ist die Gestaltung von Produkten und Umgebungen, damit diese von allen Menschen im größtmöglichen Ausmaß verwendet werden können ohne den Bedarf der Anpassung oder spezialisierter Gestaltung. Es gibt sieben Grundsätze des Designs für alle: Gleiche Nutzbarkeit, Flexibilität in der Benutzung, einfache und intuitive Benutzung, sensorisch wahr-

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nehmbare Informationen, Fehlertoleranz, niedriger körperlicher Aufwand und Größe und Platz für Zugang und Benutzung.[15] 6.7.2.2

Überlegungen

Obwohl der Staat die vorrangige Verantwortung hat sicherzustellen, dass das Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse respektiert wird, kann eine Organisation zur Erfüllung dieses Rechts beitragen. Insbesondere in Gebieten, in denen der Staat die Grundbedürfnisse der Menschen nicht befriedigt, sollte ein Organisation für die Auswirkungen ihrer Handlungen auf die Fähigkeit der Menschen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, sensibel sein. Sie sollte darüber hinaus Handlungen vermeiden, die diese Fähigkeit gefährden würden. Schutzbedürftige Konsumenten (siehe 6.3.7) bedürfen einer Behandlung mit besonderer Umsicht. Sie haben besondere Bedürfnisse, da sie ihre Rechte und Verantwortlichkeiten nicht kennen oder nicht in der Lage sein könnten, bewusst zu handeln. Konfrontiert mit professionellen Vermarktungstätigkeiten könnten sie sich ebenfalls möglicher Risiken im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen nicht bewusst oder nicht in der Lage sein, diese einzuschätzen, oder ausgewogene Beurteilungen zu treffen. 6.7.3 Konsumententhema 1: Angemessenes Vorgehen bei Vermarktung, Information und Vertragsgestaltung 6.7.3.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Angemessenes Vorgehen bei Vermarktung, sachlichen und unparteiischen Information und Vertragsgestaltung stellen Informationen über Produkte und Dienstleistungen so zur Verfügung, dass diese von den Konsumenten verstanden werden können. Dies ermöglicht Konsumenten, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen und die Eigenschaften unterschiedlicher Produkte und Dienstleistungen miteinander zu vergleichen. Angemessene Vertragsverhandlungen zielen darauf ab, die legitimen Interessen von sowohl Lieferanten als auch Konsumenten zu schützen, indem das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen den beteiligten Seiten abgeschwächt wird. Verantwortliche Vermarktung mag die Bereitstellung von Informationen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus und die gesamte Wertschöpfungskette erfordern. Bei Kaufentscheidungen spielen die von den Lieferanten bereitgestellten Einzelheiten zu Produkten und Dienstleistungen eine wichtige Rolle, da diese Informationen unter Umständen die einzigen Angaben sind, die den Konsumenten ohne Weiteres zur Verfügung stehen. Eine unangemessene, unvollständige oder irreführende Vermarktung und Information kann zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen führen, die die Konsumentenbedürfnisse nicht erfüllen und zu einer Verschwendung von Geld, Ressourcen und Zeit[86][88] führen und sogar gefährlich für den Verbraucher oder die Umwelt sein könnten. 6.7.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Im Austausch mit Konsumenten sollte eine Organisation: sich nicht an einer Methode beteiligen, die betrügerisch, irreführend, unaufrichtig oder unangemessen sind, einschließlich des Verweigerns kritischer Informationen; Werbung und Vermarktung eindeutig als solche kennzeichnen; die Gesamtpreise und Steuern, allgemeine Geschäftsbedingungen der Produkte und Dienstleistungen sowie jegliches, für den Gebrauch erforderliches Zubehör und die Lieferkosten offen darlegen. Wird ein Konsumentenkredit angeboten, sind die Einzelheiten zu dem aktuellen Nominalzinssatz sowie zum effektiven Jahreszinssatz (APR) anzugeben, der alle anfallenden Kosten, den zu zahlenden Betrag, die Anzahl der Zahlungen und die Fälligkeitsdaten der Ratenzahlungen umfasst; Forderungen oder Behauptungen mithilfe zugrunde liegender Fakten und Informationen begründen; keine Texte oder Bilder verwenden, die die Stereotypisierung in Bezug auf Geschlecht, Religion, Rasse und sexuelle Ausrichtung weiterführt; schutzbedürftige Gruppen nicht unangemessen zur Zielgruppe nehmen;

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vollständige, genaue, verständliche und vergleichbare Informationen in den Sprachen am Verkaufspunkt bereitstellen zu: allen relevanten Aspekten der Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Finanz- und Investmentprodukten, im Idealfall unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus; den wichtigsten Qualitätsaspekten der Produkte und Dienstleistungen, die unter Verwendung standardisierter Prüfverfahren bestimmt und, sofern möglich, mit der Durchschnittsleistung oder „best practices“ verglichen wurden. Die Bereitstellung derartiger Informationen sollte auf Umstände beschränkt sein, in denen die Informationen geeignet, anwendbar und den Konsumenten hilfreich sind; Gesundheits- und Sicherheitsaspekten der Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. mögliche gefährliche Prozesse, gefährliche Materialien und gefährliche Chemikalien, die in den Produkten enthalten sind oder die durch sie freigesetzt werden; Informationen zur Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen; und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Organisation, wenn der inländische oder grenzüberschreitende Versandhandel einschließlich Internet, Internethandel oder Versandauftrag genutzt wird. Verträge verwenden, die: in einer klaren und verständlichen Sprache abgefasst sind; in der Dauer und Kündigungsfrist transparent sind; keine unangemessenen Vertragsbedingungen beinhalten, wie z. B. Haftungsausschluss, das Recht auf einseitige Änderungen von Preisen und Bedingungen, die Übertragung des Insolvenzrisikos auf die Konsumenten oder übergebührlich lange Vertragslaufzeiten; und eindeutige und ausreichende Angaben zu Preisen, Fristen, Bedingungen und Kosten beinhalten. 6.7.4 6.7.4.1

Konsumententhema 2: Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten Beschreibung des Handlungsfelds

Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten beinhaltet die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die sicher sind und die kein unannehmbares Gefährdungsrisiko in sich bergen, wenn sie von den Konsumenten wie vorgeschrieben oder angegeben gebraucht oder verbraucht werden oder wenn sie auf vorhersehbare Weise missbräuchlich verwendet werden[88][116]. Eindeutige Anweisungen für einen sicheren Gebrauch, einschließlich Zusammenbau und Instandhaltung, sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit. Das Ansehen einer Organisation kann durch die Auswirkungen der Produkte und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten direkt beeinflusst werden. Produkte und Dienstleistungen sollten sicher sein, ungeachtet dessen, ob gesetzliche Sicherheitsanforderungen vorliegen oder nicht. Die Sicherheit beinhaltet die Vorwegnahme potenzieller Risiken, um Schaden und Gefahr abzuwenden. Da nicht alle Risiken vorhersehbar sind, schließen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit Mechanismen ein, um Produkte zurückzuziehen und zurückzurufen.

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6.7.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten sollte eine Organisation wie folgt handeln und den schutzbedürftigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit schenken, die unter Umständen nicht in der Lage sind, potenzielle Gefahren zu erkennen oder zu bewerten. Sie sollte: Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, die unter üblichen und vernünftigerweise vorhersehbaren Nutzungsbedingungen für die Benutzer und weitere Personen, ihr Eigentum und die Umwelt sicher sind; die Angemessenheit von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen, Vorschriften, Normen und sonstigen Spezifikationen bewerten, um alle Aspekte von Gesundheit und Sicherheit [1][2][3][11][12] anzusprechen. Eine Organisation sollte über diese Sicherheitsmindestanforderungen hinausgehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein wesentlich besserer Schutz durch diese höheren Anforderungen erreicht würde. Beispiele dafür sind das Auftreten von Unfällen im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die den Mindestanforderungen entsprechen, oder die Verfügbarkeit von Produkten oder einer Produktgestaltung, die die Anzahl und/oder Schwere von Unfällen reduzieren; die Risiken in der Produktgestaltung minimieren, indem sie: die wahrscheinliche(n) Nutzergruppe(n) identifiziert und schutzbedürftigen Gruppen besondere Beachtung schenkt; die vorgesehene Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren missbräuchlichen Verwendung des Prozesses, Produkts oder der Dienstleistung sowie der Gefahren, die in allen Stufen und unter allen Bedingungen der Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung entstehen können, erkennt und benennt; das aus den festgestellten Gefahren stammende Risiko für jede identifizierte Nutzer- oder Kontaktgruppe, einschließlich schwangere Frauen, bestimmt und bewertet; und das Risiko durch die Verwendung der folgenden Rangfolge reduziert: grundsätzlich sichere Gestaltung, Schutzvorrichtungen und Nutzerinformationen. bei der Produktentwicklung die Verwendung von gefährlichen Chemikalien vermeiden, einschließlich jener, ohne darauf beschränkt zu sein, die krebserregend, erbgutschädigend, schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit oder schwer abbaubar und biokumulativ sind. Werden Produkte mit derartigen Chemikalien zum Verkauf angeboten, sollten sie eindeutig gekennzeichnet sein; sofern angemessen, eine Risikobewertung der Produkte und Dienstleistungen für die menschliche Gesundheit vor der Einführung neuer Materialien, neuer Technologien oder Produktionsverfahren durchführen und, sofern angebracht, die entsprechende Dokumentation zugänglich machen; wo immer möglich Konsumenten unabdingbare Sicherheitsinformationen durch Verwendung von vorzugsweise international vereinbarten Symbolen in Ergänzung zu schriftlichen Informationen vermitteln; Konsumenten über den richtigen Gebrauch der Produkte unterrichten und sie über die Risiken warnen, die mit dem beabsichtigten oder üblicherweise vorhersehbaren Gebrauch verbunden sind; Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Produkte durch eine unsachgemäße Handhabung oder Lagerung in der Obhut der Konsumenten unsicher werden; und wenn ein Produkt nach seiner Markteinführung eine nicht vorhergesehene Gefahr darstellt, einen schwerwiegenden Fehler aufweist oder irreführende oder falsche Informationen enthält, alle Produkte zurückziehen, die sich noch in der Verteilungskette befinden, und Produkte mithilfe geeigneter Maßnahmen und der Medien zurückrufen, um die Menschen zu erreichen, die das Produkt gekauft haben. Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit können relevant und nützlich sein.

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6.7.5 6.7.5.1

Konsumententhema 3: Nachhaltiger Konsum Beschreibung des Handlungsfelds

Nachhaltiger Konsum ist der derartige Verbrauch von Produkten und Ressourcen, der mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist. Das Konzept wurde durch das achte Prinzip der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung[119] gefördert, das besagt, dass die Staaten nicht nachhaltige Produktions- und Konsumgewohnheiten reduzieren und beseitigen sollten, um eine nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität für alle Menschen zu erreichen. Das Konzept des nachhaltigen Konsums umfasst auch die Sorge um das Wohlergehen von Tieren unter Achtung ihrer körperlichen Unversehrtheit und Vermeidung von Quälerei. Die Rolle einer Organisation im nachhaltigen Konsum ergibt sich aus den von ihr angebotenen Produkten und Dienstleistungen, deren Lebenszyklus und Wertschöpfungskette und der Art der Informationen, die sie den Konsumenten bereitstellt. Der gegenwärtige Verbrauch ist eindeutig nicht nachhaltig, trägt zu Umweltschäden und Ressourcenerschöpfung bei. Konsumenten spielen durch ihre Kaufentscheidungen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung. Organisationen sollten die Aufklärung fördern, die notwendig ist, um Konsumenten über die Auswirkungen der Wahl ihres Lebensstils auf ihr Wohlergeben und auf die Umwelt zu informieren. 6.7.5.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Um zu nachhaltigem Konsum beizutragen, sollte eine Organisationen, wo möglich: Konsumenten sozial- und umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen und Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus anbieten und negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft verringern indem sie: jegliche gesundheitlich und ökologisch negative Auswirkung der Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. Lärm und Abfall, wo immer möglich, beseitigt oder minimiert; Produkte und Verpackungen so gestalten, dass diese leicht wiederverwendet, repariert oder recycelt werden können und, sofern möglich, Recycling- und Entsorgungsdienstleistungen anbieten oder empfehlen; Konsumenten rückverfolgbare Informationen bereitstellen über die ökologischen und sozialen Faktoren im Zusammenhang mit der Produktion und Auslieferung ihrer Produkte oder Dienstleistungen, dies beinhaltet sofern zutreffend Informationen zur Ressourceneffizienz, unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette[7][8][9][10]; Konsumenten Informationen über Produkte und Dienstleistungen bereitstellen; dies beinhaltet Angaben zu Leistung, Herkunftsland, Energieeffizienz (sofern zutreffend), Inhalte oder Bestandteile (einschließlich, sofern zutreffend, Verwendung genetisch veränderter Organismen), Auswirkungen auf Gesundheit, Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Tieren, sicherem Gebrauch, Instandhaltung, Lagerung und Entsorgung der Produkte und ihrer Verpackungen; und Relevante, unabhängige und stabile Kennzeichnungsschemata anwenden, z. B. UmweltschutzKennzeichen, um über positive Umweltaspekte, Energieeffizienz und andere der Gesellschaft dienlichen Merkmalen von Produkten und Dienstleistungen[8][9][10] zu informieren.

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6.7.6 6.7.6.1

Konsumententhema 4: Kundendienst, Beschwerde- und Konfliktlösung Beschreibung des Handlungsfeldes

Kundendienst, Beschwerde- und Konfliktlösung sind die Mechanismen, die eine Organisation anwendet, um nach dem Kauf oder der Erbringung von Produkten und Dienstleistungen die Bedürfnisse der Konsumenten anzusprechen. Derartige Mechanismen schließen Gewährleistungen und Garantien, technische Anwendungsunterstützung, und auch Regelungen für Rückgabe, Reparatur und Instandhaltung ein. Produkte oder Dienstleistungen, die entweder aufgrund von Fabrikationsfehlern oder Störungen oder infolge unsachgemäßen Gebrauchs keine zufriedenstellende Leistung liefern, können zu einer Verletzung der Konsumentenrechte wie auch zu einer Verschwendung von Geld, Ressourcen und Zeit führen. Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen können durch deren hochwertige Qualität die Konsumentenzufriedenheit steigern und die Anzahl der Beschwerden verringern. Sie sollten den Konsumenten eindeutige Empfehlungen zum sachgerechten Gebrauch sowie zu Regress oder Rechtsmitteln bei fehlerhafter Leistung geben. Sie können darüber hinaus die Wirksamkeit der Kundendienstleistungen und der Konfliktlösungsverfahren durch Umfragen bei ihren Nutzern [88][91] überwachen. 6.7.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: Maßnahmen setzen, um Beschwerden[4] vorzubeugen indem sie Konsumenten, einschließlich derjenigen, die ihre Produkte mittels Versandhandel erhalten haben, die Möglichkeit anbieten, die Produkte innerhalb eines festgelegten Zeitraums zurückzugeben oder andere angemessene Rechtsmittel bzw. Abhilfemaßnahmen zu erhalten; Beschwerden überprüfen und die Reaktionen auf diese Beschwerden verbessern; sofern zutreffend, Gewährleistungen anbieten, die die gesetzlichen Garantiezeiten überschreiten und der erwarteten Länge des Produktlebens angemessen sind; Konsumenten eindeutig mitteilen, wie sie nach der Lieferung auf den Kundendienst und Konfliktlösungsund Schadenersatzmechanismen[5][6] zugreifen können; angemessene und effiziente Unterstützung sowie Beratungssysteme anbieten; Instandhaltung und Instandsetzung zu einem vernünftigen Preis an zugänglichen Orten anbieten sowie leicht zugängliche Angaben über die erwartete Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Produkte machen; und alternative Verfahren für Beschwerdebearbeitung, Konfliktlösung und Entschädigung nutzen, die auf nationalen oder internationalen Normen beruhen, die für die Konsumenten gebührenfrei oder zu minimalen Kosten[5][6] zu erhalten sind und die von den Konsumenten nicht fordern, auf ihr Recht nach gesetzlichem Regress zu verzichten.

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Box 12 ― Konfliktlösung Als Teil der ISO 9000-Normenfamilie zum Qualitätsmanagement gibt es drei Leitfaden-Normen mit folgendem Inhalt: Verhaltenskodizes für Kundenzufriedenheit (zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Reklamationen), Behandlung von Reklamationen; externe Konfliktlösung (für jene Situationen, in denen die Beschwerden nicht innerhalb der Organisation beigelegt werden können). Zusammengenommen bieten die drei Normen einen systematischen Ansatz zum Vermeiden und Behandeln von Reklamationen bzw. Kundenbeschwerden und für die Konfliktlösung. Organisationen können in Abhängigkeit von ihren Erfordernissen und Umständen auch eine oder mehrere dieser Normen anwenden. Die Hilfestellung in diesen Normen unterstützt Organisationen, ihre Verpflichtungen dahingehend zu erfüllen, den Konsumenten eine Entschädigung anzubieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, angehört zu werden. Die Normen sind: ISO 10001, Qualitätsmanagement Kundenzufriedenheit Leitfaden für Verhaltenskodizes für Organisationen[4]. Diese Internationale Norm unterstützt Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver, angemessener und richtiger Verhaltenskodizes. ISO 10002, Qualitätsmanagement Kundenzufriedenheit Leitfaden für die Behandlung von Reklamationen in Organisationen[5]. Diese Internationale Norm bietet eine Anleitung, wie Organisationen Reklamationen zu ihren Produkten oder Dienstleistungen angemessen und effektiv angehen können. ISO 10003, Qualitätsmanagement Kundenzufriedenheit Leitfaden für Konfliktlösung außerhalb von Organisationen[6]. Diese Internationale Norm spricht die Situationen an, in denen Organisationen nicht in der Lage gewesen sind, Beschwerden mithilfe ihrer internen Mechanismen zur Beschwerdebehandlung zu lösen. 6.7.7 6.7.7.1

Konsumententhema 5: Schutz und Vertraulichkeit von Kundendaten Beschreibung des Handlungsfelds

Mit dem Schutz und der Vertraulichkeit von Kundendaten wird beabsichtigt, das Konsumentenrecht auf Privatsphäre zu schützen, indem begrenzt wird, welche Informationstypen gesammelt werden, und wie derartige Informationen erhalten, verwendet und gesichert werden. Die zunehmende Inanspruchnahme elektronischer Kommunikation (einschließlich für Finanztransaktionen) und gentechnischer Prüfungen ebenso wie die Zunahme umfangreicher Datenbanken, lassen Bedenken aufkommen, wie die Privatsphäre der Konsumenten, insbesondere bezüglich persönlich identifizierbarer Informationen, geschützt werden kann[13][87][88][89]. Organisationen können dazu beitragen ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Konsumenten durch die Nutzung strikter Systeme zur Erfassung, Verwendung und zum Schutz der Konsumentendaten aufrecht zu erhalten. 6.7.7.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Um das Erfassen und Verarbeiten personenbezogener Daten vor einer Verletzung der Privatsphäre zu schützen, sollte eine Organisation: das Erfassen persönlicher Daten auf Informationen begrenzen, die entweder für das Bereitstellen von Produkten oder Dienstleistungen wesentlich sind oder mit dem sachkundigen und freiwilligen Einverständnis des Konsumenten bereitgestellt werden; Daten mithilfe rechtmäßiger und angemessener Mittel erhalten; den Zweck, zu dem die persönlichen Daten gesammelt werden, entweder vor oder zum Zeitpunkt der Datenerfassung festlegen; die persönlichen Daten für keine anderen als die festgelegten Zwecke, Vermarktung inbegriffen, offenlegen, zugänglich machen oder anderweitig nutzen, außer wenn ein sachkundiges und freiwilliges Einverständnis des Konsumenten vorliegt oder gesetzlich verlangt wird; Konsumenten das Recht gewähren, die Existenz personenbezogener Daten zu bestätigen und diese Daten auf gesetzlich festgelegte Weise anzufechten. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, sollten die Daten dementsprechend gelöscht, berichtigt, vervollständigt oder geändert werden;

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persönliche Daten durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen schützen; gegenüber Entwicklungen, Praktiken und Verfahrensweisen mit Blick auf persönliche Daten offen sein sowie leicht zugängliche Wege bereitstellen, um das Vorhandensein, die Art und die hauptsächlichen Verwendungen persönlicher Daten zu belegen; und die Identität und die übliche Position der Person offenlegen, die in der Organisation für den Datenschutz verantwortlich ist (manchmal als Datenschutzbeauftragter bezeichnet) und diese Person für die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen und relevanten Gesetze verantwortlich machen. 6.7.8 6.7.8.1

Konsumententhema 6: Sicherung der Grundversorgung Beschreibung des Handlungsfelds

Obwohl der Staat dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass das Recht auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse respektiert wird, gibt es zahlreiche Bereiche oder Verhältnisse, in denen der Staat nicht sicherstellt, dass dieses Recht geschützt wird. Selbst wenn die Befriedigung einiger Grundbedürfnisse geschützt ist, kann das Recht auf wesentliche Dienstleistungen, wie Elektrizität, Gas, Wasser, Abwasserentsorgung und Telefon, nicht vollständig geschützt sein. Eine Organisation kann zur Erfüllung dieses Rechts beitragen [116]. 6.7.8.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine die Grundversorgung sichernde Organisation sollte: die Grundversorgung bei Nichtbezahlung nicht unterbrechen, ohne den Konsumenten die Möglichkeit zu geben, die Zahlung innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens zu leisten; bei der Festlegung von Preisen und Gebühren, wo immer zulässig, einen Tarif anbieten, der denjenigen eine Unterstützung gewährt, die in Not sind; auf transparente Weise arbeiten und dabei Informationen bezüglich der Festlegung von Preisen und Gebühren bereitstellen; in Fällen der Nichtbezahlung von Rechnungen, die von einer Gruppe von Konsumenten gemeinsam zu zahlen sind, nicht auf eine Sammel-Abschaltung von Dienstleistungen zurückgreifen, die alle Konsumenten ohne Berücksichtigung von Zahlungen bestraft; jede Einschränkung oder Unterbrechung von Lieferungen auf unparteiische Weise behandeln und dabei die Diskriminierung jeglicher Konsumentengruppen vermeiden; und ihre Systeme kontinuierlich instandhalten und erneuern, um einer Unterbrechung der Dienstleistung entgegenzuwirken. 6.7.9 6.7.9.1

Konsumententhema 7: Aufklärung und Bewusstseinsbildung Beschreibung des Handlungsfelds

Initiativen zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung befähigen Konsumenten, gut informiert zu sein, sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu sein, mit größerer Wahrscheinlichkeit eine aktive Rolle zu übernehmen, sowie in der Lage zu sein, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen und verantwortungsbewusst zu konsumieren. Benachteiligte Konsumenten in ländlichen und städtischen Gebieten, einschließlich Konsumenten mit niedrigem Einkommen und solchen mit niedrigem oder keinem Alphabetisierungsgrad, haben spezielle Anforderungen an Aufklärung und Bewusstseinsbildung. Immer wenn es einen formellen Vertrag zwischen einer Organisation und einem Konsumenten gibt, sollte die Organisation überprüfen, ob der Konsument über alle relevanten Rechte und Pflichten angemessen informiert ist.

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Das Ziel der Konsumentenaufklärung besteht nicht nur darin, Wissen zu vermitteln, sondern auch einzuüben, wie auf Grundlage dieses Wissens gehandelt wird; dazu gehört auch die Entwicklung von Fertigkeiten, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerten und Vergleiche anzustellen. Es ist ebenso beabsichtigt, das Bewusstsein über die Auswirkung der Konsumentscheidungen auf andere und auf die nachhaltige Entwicklung zu stärken[116]. Aufklärungsarbeit befreit keine Organisation von der Verantwortlichkeit, wenn ein Konsument bei der Benutzung der Produkte und Dienstleistungen geschädigt wird. 6.7.9.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Bei der Aufklärung der Konsumenten sollte eine Organisation, sofern zutreffend, folgendes in Betracht ziehen: Gesundheit und Sicherheit, einschließlich Produktgefahren; Informationen zu entsprechenden Gesetzen und Vorschriften, Möglichkeiten zum Erhalt von Entschädigungen sowie Behörden und Organisationen für Verbraucherschutz; Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen und Bereitstellen von Informationen in Handbüchern und Anweisungen; Informationen zu Gewichten und Maßen, Preisen, Qualität, Kreditbedingungen und der Verfügbarkeit der Grundversorgung; Informationen über mit der Anwendung verbundenen Risiken und notwendigen Vorsichtsmaßnamen; Finanz- und Investmentprodukte; Umweltschutz; effiziente Nutzung von Materialien, Energie und Wasser; nachhaltiger Konsum; und geeignete Entsorgung von Verpackungen, Abfall und Produkten.

6.8 6.8.1

Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds Überblick über die regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds

Es wird heutzutage in breitem Maß akzeptiert, dass Organisationen eine Beziehung zu den Gemeinschaften haben, in denen sie tätig sind. Diese Beziehung kann auf der Einbeziehung der Gemeinschaft beruhen, um so zur Entwicklung der Gemeinschaft beizutragen. Die Einbeziehung der Gemeinschaft – entweder individuell oder durch Vereinigungen, die danach streben, das Gemeinwohl zu mehren – hilft, die Zivilgesellschaft zu stärken. Organisationen, die sich auf respektvolle Weise für ihre regionales Umfeld und dessen Einrichtungen engagieren, widerspiegeln und verstärken die demokratischen und bürgerlichen Werte. Für die Zwecke dieses Abschnitts bezieht sich „Gemeinschaft“ auf das geographische Gebiet, wo sich Wohnoder sonstige soziale Siedlungstätigkeit befinden, die in der physischen Nähe zu den Standorten oder Gebieten von Auswirkungen der Organisation sind. Das Gebiet und die Gruppen, die eine Gemeinschaft bilden, wird vom Kontext und insbesondere vom Ausmaß und der Natur der Auswirkungen der Organisation abhängen. Der Begriff kann unter bestimmten Umständen auf breiterer Basis definiert und verstanden werden, z. B. eine virtuelle Gemeinschaft, die mit einer bestimmten Frage zu tun hat. Die regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds sind beide integraler Bestandteil nachhaltiger Entwicklung. Die regionale Einbindung geht über das Erkennen und Einbinden von Anspruchsgruppen in Bezug auf die Auswirkungen der Tätigkeiten der Organisation; sie umfasst ebenso die Unterstützung der Gemeinschaft und die Identifikation mit ihr. Über allem bringt sie die Anerkennung des Werts einer Gemeinschaft mit sich. Die

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regionale Einbindung durch die Organisation sollte aus der Anerkennung entstehen, dass die Organisation eine Anspruchsgruppe in der Gemeinschaft ist, die gemeinsame Interessen mit der Gemeinschaft teilt. Der Beitrag einer Organisation zur Entwicklung des Umfelds kann helfen, einen höheren Grad an Wohlergehen in der Gemeinschaft zu fördern. Eine solche Entwicklung ist breit verstanden die Verbesserung der Lebensqualität einer Bevölkerung. Die Entwicklung des Umfelds ist kein linearer Prozess sondern ein langfristiger Prozess, in dem verschiedene und miteinander in Konflikte stehende Interessen gegenwärtig werden. Historische und kulturelle Merkmale machen jede Gemeinschaft einzigartig und beeinflussen die Möglichkeiten für ihre Zukunft. Deswegen ist die Entwicklung des Umfelds ein Ergebnis sozialer, politischer, wirtschaftlicher und kultureller Merkmale und hängt von den Eigenschaften der beteiligten gesellschaftlichen Kräfte ab. Anspruchsgruppen in der Gemeinschaft mögen verschiedene – selbst miteinander in Konflikte stehende - Interessen haben. Geteilte Verantwortung ist notwendig, um das Wohlergehen der Gemeinschaft als gemeinsames Ziel zu fördern. Die Schlüsselthemen der Entwicklung des Umfelds, zu der eine Organisation beitragen kann, beinhalten Schaffung von Arbeit durch Erweiterung und Diversifizierung von Wirtschaftstätigkeiten und technologischer Entwicklung. Sie kann ebenso beitragen durch Investitionen zugunsten des Gemeinwohls in Hinblick auf Gesundheit und Schaffung von Einkommen durch lokale Initiativen zur Wirtschaftsentwicklung; Ausdehnung von Bildungsprogrammen und Programmen zur Entwicklung von Fähigkeiten; Kulturerhaltung; Anbieten von Gesundheitsdienstleistungen in der Gemeinschaft. Entwicklung des Umfelds kann die institutionelle Stärkung der Gemeinschaft, ihrer Gruppen und gemeinschaftlichen Foren; kulturelle, soziale und ökologische Programme und lokale Netzwerke, an denen sich mehrere Institutionen beteiligen, beinhalten. Investition zugunsten des Gemeinwohls ist ein Mittel, mit dem Organisationen zur Entwicklung des Umfelds beitragen können, in dem sie tätig sind. Im Allgemeinen sind Investitionen zugunsten des Gemeinwohls Tätigkeiten, die weder mit den Kerntätigkeiten einer Organisation verbunden sind noch auf deren Verbesserung abzielen. Sie sind vielmehr dafür gestaltet, die Beziehungen der Organisation mit ihrem Umfeld (ihren Gemeinschaften) zu erhalten und zu steigern. Entwicklung des Umfelds wird üblicherweise beschleunigt, wenn die gesellschaftlichen Kräfte in einer Gemeinschaft die Förderung öffentlicher Teilnahme anstreben und gleiche Rechte verfolgen sowie würdevolle Lebensstandards für alle Bürger ohne Diskriminierung. Es ist ein Prozess innerhalb der Gemeinschaft, der bestehende Beziehungen berücksichtigt und Hindernisse für die Nutzung der Rechte überwindet. Entwicklung des Umfelds wird durch gesellschaftlich verantwortliches Verhalten gesteigert. Philanthropie (wie in 3.3.4 diskutiert) ist und kann kein Ersatz für eine in diesem Abschnitt beschriebenen Handlung sein. 6.8.2 6.8.2.1

Prinzipien und Überlegungen Prinzipien

In Ergänzung zu den in Abschnitt 4 enthaltenen Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung sollte eine Organisation die folgenden, für die regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds spezifischen Prinzipien berücksichtigen: eine Organisation sollte sich bei der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds selbst als einen Teil der Gemeinschaft ansehen und sich nicht davon distanzieren; eine Organisation sollte die Rechte der Mitglieder der Gemeinschaft anerkennen und achten, Entscheidungen in Beziehung zu ihrer Gemeinschaft zu treffen, und daher, in der Weise sie wählen, Wege verfolgen, ihre Ressourcen und Möglichkeiten zu maximieren; eine Organisation sollte die Eigenschaften und Geschichte der Gemeinschaft bei der Wechselwirkung mit ihr anerkennen und achten; und eine Organisation sollte den Wert des partnerschaftlichen Arbeitens anerkennen, den Austausch von Erfahrungen, Ressourcen und Bemühungen unterstützend.

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6.8.2.2

Überlegungen

Die Erklärung von Kopenhagen[118] erkennt „die dringende Notwendigkeit an, tiefgreifende soziale Probleme anzugehen, von denen jedes Land betroffen ist, namentlich Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung“. Die Erklärung und das Aktionsprogramm von Kopenhagen haben der internationalen Gemeinschaft zugesichert, die Überwindung der Armut, das Ziel einer vollständig produktiven, angemessen entlohnten und frei gewählten Beschäftigung und die Unterstützung der sozialen Integration zu übergeordneten Zielsetzungen der Entwicklung zu machen. Die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen setzt acht Zielsetzungen, die, wenn erreicht, helfen, die weltweit wichtigsten Herausforderungen der Entwicklung zu lösen (siehe Box 13). Die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen[114] hat bekräftigt, dass, obwohl die Entwicklung in erster Linie von öffentlichen Strategien geleitet und vorangetrieben werden sollte, der Entwicklungsprozess von den Beiträgen aller Organisationen abhängt. Die Einbeziehung der Gemeinschaft hilft auf lokaler Ebene, zum Erreichen dieser Zielsetzungen beizutragen. Box 13 ― Millenniums-Entwicklungsziele Die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs)[114] bestehen aus acht Zielsetzungen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind und die auf die weltweit wichtigsten Herausforderungen der Entwicklung reagieren. Die MDGs wurden aus den in der Millenniums-Erklärung enthaltenen Maßnahmen und Zielsetzungen herausgezogen. Die acht MDGs sind: 1. Beseitigung der extremen Armut und des Hungers 2. Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung 3. Förderung der Geschlechtergleichheit und Ermächtigung der Frauen 4. Senkung der Kindersterblichkeit 5. Verbesserung der Gesundheit von Müttern 6. Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten 7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit 8. Entwicklung einer globalen Partnerschaft für Entwicklung Die MDGs werden auf 18 quantifizierbare Ziele herunter gebrochen, die von 48 Indikatoren gemessen werden.

Eine Organisation sollte bei der regionalen Einbindung die Unterstützung relevanter öffentlicher Politiken berücksichtigen. Dies kann Möglichkeiten bieten, gewünschte Ergebnisse zu maximieren, die nachhaltige Entwicklung durch eine gemeinsame Vision und gemeinsames Verständnis zur Entwicklung von Prioritäten und Partnerschaften fördern. Organisationen gehen oft Partnerschaften ein und verbinden sich mit anderen, um ihre eigenen Interessen zu verteidigen oder voranzubringen. Allerdings sollten solche Verbindungen die Interessen ihrer Mitglieder auf der Grundlage der Achtung der Rechte anderer Gruppen und Einzelpersonen, das selbe zu tun, vertreten und sie sollten stets derart tätig sein, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prozesse erhöht werden. Bevor über eine regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds entschieden wird, sollte eine Organisation ihre möglichen Auswirkungen auf die Gemeinschaft erforschen und Wege planen, negative Auswirkungen abzumildern und positive Auswirkungen zu optimieren.

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Bei der Entwicklung von Plänen zur regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds sollte eine Organisation nach Möglichkeiten streben, eine breite Auswahl an Anspruchsgruppen einzubinden (siehe 4.5, 5.3 und Abschnitt 7). Zusätzlich ist es wichtig, schutzbedürftige, Rand-, diskriminierte oder unterrepräsentierte Gruppen zu erkennen und sich mit ihnen zu beraten. Die Bereiche mit der größten Bedeutung für die regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds werden von der einzelnen Gemeinschaft und dem spezifischen Wissen, den Ressourcen und dem Leistungsvermögen abhängen, die jede Organisation in die Gemeinschaft einbringen wird. Einige Tätigkeiten einer Organisation können ausdrücklich beabsichtigt sein, zur Entwicklung des Umfelds beizutragen; andere können auf private Zwecke abzielen allerdings indirekt allgemeine Entwicklung fördern. Durch das Einbeziehen des Konzepts der regionalen Einbindung in die Tätigkeiten der Organisation kann die Organisation die negativen Auswirkungen verringern oder vermeiden und die Nutzen für diese Tätigkeiten und die nachhaltige Entwicklung in der Gemeinschaft maximieren. Eine Organisation kann die zu ihr gehörenden Fertigkeiten als Grundlage für die regionale Einbindung nutzen (siehe Box 14). Box 14 ― Beitrag zur Entwicklung des Umfelds durch die Kerntätigkeiten einer Organisation Einige Beispiele für Möglichkeiten, mit denen die Kerntätigkeiten einer Organisation zur Entwicklung des Umfelds beitragen können, sind: eine Organisation, die landwirtschaftliche Geräte verkauft, könnte Schulung zu modernen landwirtschaftlichen Verfahren anbieten; eine Organisation, die den Bau einer Zufahrtsstraße plant, könnte die Gemeinschaft in der Planungsphase einbinden, um zu erkennen, wie die Straße gebaut werden könnte, um den Bedürfnissen der Gemeinschaft nachzukommen (z. B. Zugang durch örtliche Landwirte bieten); Gewerkschaften könnten ihre Mitgliedernetzwerke nutzen, um unter der breiteren Gemeinschaft Informationen über gute Gesundheitspraktiken zu verbreiten; ein wasserintensives Wirtschaftsunternehmen, das eine Wasseraufbereitungsanlage für den eigenen Bedarf baut, könnte ebenso sauberes Wasser der Gemeinschaft bereitstellen; ein Freizeitklub könnte die Verwendung seiner Einrichtungen für Bildungsmaßnahmen für ungebildete Erwachsene in der Umgebung gestatten.

Eine Organisation kann mit einer humanitären Krise oder anderen Umständen konfrontiert sein, die die Gefahr bilden, das Leben in der Gemeinschaft zum Erliegen zu bringen, soziale und wirtschaftliche Probleme in der Gemeinschaft verschärfen und ebenso Risiken des Missbrauchs von Menschenrechten erhöhen (siehe 6.3.4). Beispiele solcher Situationen sind Notfälle bei der Lebensmittelsicherheit, Naturkatastrophen wie Überflutungen, Dürren, Tsunamis und Erdbeben, Vertreibung der Bevölkerung und bewaffnete Konflikte. Organisationen mit Tätigkeiten, Partnern oder anderen Anspruchsgruppen in einem betroffenen Gebiet können Gründe haben, zur Minderung solcher Situationen beizutragen, oder es wünschen, dies aus Humanität zu tun. Organisationen können auf vielfältige Weise beitragen, von Katastrophenhilfe bis Maßnahmen zum Wiederaufbau. In jedem Fall sollten leidende Menschen angesprochen werden, wobei insbesondere den Schutzbedürftigsten in einer gegebenen Situation und in der ganzen Bevölkerung, wie Frauen und Kindern, Aufmerksamkeit gegeben werden sollte. Die Würde und die Rechte aller Opfer sollten geachtet und unterstützt werden. In Krisensituationen ist es wichtig, koordinierte Maßnahmen zu setzen, deswegen ist es wichtig, mit öffentlichen Behörden und, wo anwendbar, mit internationalen humanitären Organisationen und anderen relevanten Stellen zu arbeiten.

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6.8.3 Handlungsfeld 1 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Regionale Einbindung 6.8.3.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Die regionale Einbindung ist der proaktive Kontakt der Organisation zur Gemeinschaft. Sie zielt darauf ab, Problemen vorzubeugen und diese zu lösen, Partnerschaften mit örtlichen Organisationen und Anspruchsgruppen zu pflegen sowie danach zu streben, ein guter Organisationsbürger der Gemeinschaft zu sein. Sie ersetzt nicht die Notwendigkeit, Verantwortung für Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf die Umwelt zu übernehmen. Organisationen tragen zu ihren Gemeinschaften durch ihre Beteiligung an und Unterstützung für zivile Einrichtungen und durch die Beteiligung an Netzwerken von Gruppen und Einzelpersonen bei, die die Zivilgesellschaft bilden. Die regionale Einbindung hilft ebenso Organisationen, sich mit den Bedürfnissen und Prioritäten der Gemeinschaft vertraut zu machen, sodass die Entwicklung der Organisation und andere Anstrengungen mit denen der Gemeinschaft und der Gesellschaft vereinbar sind. Eine Organisation kann z. B. beteiligt werden durch Teilnahme an Foren, die von örtlichen Behörden und Anwohnervereinigungen gegründet wurden. Bestimmte traditionelle oder indigene Gemeinschaften, Nachbarschaftsvereinigungen oder Internet-Netzwerke stellen sich selbst dar, ohne formal eine „Organisation“ zu bilden. Eine Organisation sollte sich bewusst sein, dass es viele Typen von Gruppen, formelle und informelle, gibt, die zur Entwicklung beitragen können. Eine Organisation sollte die kulturellen, sozialen und politischen Rechte dieser Gruppen achten. Es ist wichtig, dass Tätigkeiten bei der regionalen Einbindung sich an der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und partizipativen Prozessen halten, die die Rechte und Ansichten anderer achten, ihre eigenen Interessen zum Ausdruck zu bringen und zu verteidigen. 6.8.3.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: repräsentative Gruppen der Gemeinschaft für die Festlegung von Prioritäten bei Investitionen zugunsten des Gemeinwohls und Entwicklungstätigkeiten der Gemeinschaft systematisch konsultieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte schutzbedürftigen, diskriminierten und Rand-, nicht repräsentierten und unterrepräsentierten Gruppen gegeben werden, um diese derart einzubeziehen, dass geholfen wird, ihre Möglichkeiten auszubauen und ihre Rechte zu achten; indigene und örtliche Gemeinschaften konsultieren und diesen entgegenkommen unter den sie beeinflussenden Entwicklungsbedingungen. Die Beratung sollte vor der Entwicklung stattfinden und auf vollständiger, genauer und zugänglicher Information beruhen; an örtlichen Vereinigungen soweit als möglich und angemessen mit der Zielsetzung teilnehmen, um zum Gemeinwohl und zu den Entwicklungszielen der Gemeinschaften beizutragen; transparente Beziehungen zu lokalen Regierungsbeamten und politischen Repräsentanten, frei von Bestechung oder unangemessener Einflussnahme, unterhalten; und zur Politikformulierung und zur Schaffung, Umsetzung, Überwachung und Beurteilung von Entwicklungsprogrammen beitragen. Dabei sollte eine Organisation die Rechte und Ansichten anderer achten, ihre eigenen Interessen zum Ausdruck zu bringen und zu verteidigen.

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6.8.4 6.8.4.1

Handlungsfeld 2 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Bildung und Kultur Beschreibung des Handlungsfelds

Bildung und Kultur sind eine Grundvoraussetzung für jegliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und Teil der Identität der Gemeinschaft. Der Erhalt und die Förderung der Kultur und die Förderung der Bildung haben unter Achtung der Menschenrechte eine positive Auswirkung auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Entwicklung[112]. 6.8.4.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: die Bildung auf allen Ebenen fördern und unterstützen und sich an Handlungen zur Verbesserung der Bildungsqualität und des Zugangs zur Bildung beteiligen, die Ortskenntnis fördern und das Analphabetentum beseitigen; insbesondere Lernmöglichkeiten für schutzbedürftige oder diskriminierte Gruppen fördern; die Aufnahme von Kindern in die Schulbildung unterstützen und zur Beseitigung von Hindernissen für die Kinder beitragen, Bildung zu erhalten (wie z. B. Kinderarbeit)[99]; kulturelle Tätigkeiten fördern, lokalen Kulturen und kulturellen Traditionen achten und schätzen und dabei die Prinzipien der Menschenrechte respektieren. Handlungen zur Unterstützung kultureller Tätigkeiten, die die Identität historisch benachteiligter Gruppen stärken, sind als ein Mittel zur Bekämpfung der Diskriminierung von besonderer Bedeutung; in Betracht ziehen, Schulungen zu und Bewusstseinsbildung über Menschenrechte zu fördern; helfen, das kulturelle Erbe zu bewahren und zu schützen, insbesondere, wenn die Handlungen der Organisation sich darauf auswirken[121][123[124]; und die Verwendung des traditionellen Wissens und der traditionellen Technologien indigener Gemeinschaften[40] fördern. 6.8.5 Handlungsfeld 3 der regionalen Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Schaffen von Arbeitsplätzen und Entwicklung von Fertigkeiten 6.8.5.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Die Beschäftigung ist im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ein international anerkanntes Ziel. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen können alle Organisationen, große wie kleine, einen Beitrag zur Verringerung der Armut und Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung leisten. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sollten Arbeitgeber die in 6.3 und in 6.4 angebotene relevante Hilfestellung beachten. Die Entwicklung von Fertigkeiten ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung der Beschäftigung und der Unterstützung der Menschen, angemessene und produktive Arbeitsstellen zu sichern, und sie ist von lebenswichtiger Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. 6.8.5.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: die Auswirkung ihrer Investitionsentscheidung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen analysieren und, sofern wirtschaftlich umsetzbar, direkte Investitionen vornehmen, um Armut durch Schaffung von Arbeitsplätzen zu mindern;

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die Auswirkung der Technologieauswahl auf die Schaffung von Arbeitsplätzen berücksichtigen, und, sofern wirtschaftlich längerfristig umsetzbar, Technologien auswählen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten maximieren; die Auswirkung der Entscheidungen zur Auslagerung der Produktion bzw. Ausgliederung von Tätigkeiten auf die Schaffung von Arbeitsplätzen berücksichtigen, sowohl innerhalb der Organisation, die die Entscheidung trifft, als auch innerhalb externer Organisationen, die von diesen Entscheidungen betroffen sind; eine Beteiligung an lokalen und nationalen Programmen zur Entwicklung der Fertigkeiten, einschließlich Ausbildungsprogrammen; Programmen, die auf bestimmte benachteiligte Gruppen ausgerichtet sind; Programmen für lebenslanges Lernen sowie Programmen zur Anerkennung und Zertifizierung von Fertigkeiten in Betracht ziehen; die Hilfe bei der Entwicklung oder Verbesserungen von Programmen zur Entwicklung der Fertigkeiten in der Gemeinschaft in Betracht ziehen, wo diese unzureichend sind, möglicherweise in Partnerschaft mit anderen in der Gemeinschaft; besondere Beachtung schutzbedürftigen Gruppen in Hinblick auf Beschäftigung und Entwicklung von Fertigkeiten geben; und in Betracht ziehen, die Förderung der Rahmenbedingungen zu unterstützen, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlich sind. 6.8.6 Handlungsfeld 4 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Technologien entwickeln und Zugang zu diesen ermöglichen 6.8.6.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Um das Voranschreiten der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu unterstützen, benötigen die Gemeinschaften unter anderem den Zugang zur modernen Technologie. Organisationen können zur Entwicklung der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, durch den Einsatz von Fachwissen, Fertigkeiten und Technologien derart beitragen, dass die Entwicklung der menschlichen Arbeitskräfte und die Verbreitung der Technologie unterstützt werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologien kennzeichnen einen Großteil des heutigen Lebens und sind eine wertvolle Grundlage für zahlreiche wirtschaftliche Tätigkeiten. Zugang zu Information ist ein Schlüssel, um die bestehenden Unterschiede zwischen Ländern, Regionen, Generationen, Geschlechtern usw. zu überwinden. Eine Organisation kann zum verbesserten Zugang zu diesen Technologien durch Schulungen, Partnerschaften und andere Handlungen beitragen. 6.8.6.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: einen Beitrag zur Entwicklung kostengünstiger Technologien in Betracht ziehen, die leicht nachvollziehbar sind und eine hohe positive Auswirkung auf die Beseitigung von Hunger und Armut haben; sofern wirtschaftlich umsetzbar, die Entwicklung potenziell örtlichen und traditionellen Wissens und Technologien in Betracht ziehen und dabei das Recht der Gemeinschaft auf dieses Wissen und diese Technologie achten; die Beteiligung an Partnerschaften mit örtlichen Organisationen in Betracht ziehen, wie z. B. Universitäten oder Forschungslaboratorien, um wissenschaftliche und technologische Entwicklung mit Partnern der örtlichen Gemeinschaft zu verstärken und Einheimische bei diesen Arbeiten zu beschäftigen[88]; und Praktiken übernehmen, die, sofern wirtschaftlich umsetzbar, einen Transfer und Verbreitung von Technologien ermöglichen. Sofern zutreffend, sollte die Organisation angemessene Bedingungen für Lizenzen oder den Technologietransfer festlegen, um so zur örtlichen Entwicklung beizutragen. Die Fähigkeit der örtlichen Gemeinschaft, die Technologie handzuhaben, sollte berücksichtigt werden.

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6.8.7 Handlungsfeld 5 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Wohlstand und Einkommen schaffen 6.8.7.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Konkurrierende und verschiedenartige Unternehmen und Genossenschaften sind der Hauptmotor für die Schaffung von Wohlstand in jeder Gemeinschaft. Organisationen können beitragen, ein Umfeld zu schaffen, in dem Unternehmertum gedeiht und dauerhaften Nutzen für Gemeinschaften bringt. Organisationen können positiv zu Wohlstand und zur Schaffung von Einkommen durch Programme für Unternehmertum, Entwicklung örtlicher Lieferanten und Beschäftigung von Mitgliedern der Gemeinschaft als auch durch breite Bemühungen, um wirtschaftliche Ressourcen und gesellschaftliche Beziehungen zu stärken, die wirtschaftliche und Sozialfürsorge ermöglichen oder Vorteile für die Gemeinschaft schaffen, beitragen. Außerdem können Organisationen durch Hilfe bei der Schaffung von Wohlstand und Einkommen auf örtlicher Ebene eine wesentliche Rolle bei der Senkung der Armut spielen. Auf Frauen ausgerichtete Programme für Unternehmertum und Genossenschaften sind von besonderer Bedeutung, da es weitgehend anerkannt ist, dass die Mitwirkungsmöglichkeit der Frauen in großem Maß zum Gemeinwohl beiträgt. Die Schaffung von Wohlstand und Einkommen hängen auch von der gerechten Verteilung der Erträge aus der wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Regierungen sind darauf angewiesen, dass Organisationen ihre Steuerschulden begleichen, um Staatseinnahmen für das Angehen schwieriger Entwicklungsfragen zu erhalten. In vielen Fällen kann die physische, soziale und wirtschaftliche Isolation von Gemeinschaften eine Hürde für ihre Entwicklung sein. Organisationen können eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Gemeinschaften durch ihre Wertschöpfungskette übernehmen. Auf diese Art und Weise können Überlegungen zur Entwicklung des Umfelds ein integraler Bestandteil der Kerntätigkeiten von Organisationen werden. Eine Organisation trägt zur Entwicklung durch Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bei. Unter manchen Umständen ist ein Versagen der Gruppen der Gemeinschaft, innerhalb des vorgesehenen rechtlichen Rahmens tätig zu sein, eine Folge von Armut oder Entwicklungsbedingungen. Unter diesen Umständen sollte sich eine Organisation, die an Gruppen beteiligt ist, die außerhalb des rechtlichen Rahmens tätig sind, zum Ziel setzen, die Armut zu verringern und die Entwicklung zu fördern. Die Organisation sollte ebenso danach streben, Möglichkeiten zu schaffen, die diese Gruppen in die Lage versetzen wird, das Recht in stärkerem Maße und schließlich vollständig einzuhalten, insbesondere in Hinblick auf wirtschaftliche Beziehungen. 6.8.7.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: beim Eintritt in oder Austritt aus einer Gemeinschaft die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einschließlich jener auf Grundressourcen, die für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaft notwendig sind, berücksichtigen; die Unterstützung geeigneter Initiativen zur Förderung der Diversifikation von bestehenden Wirtschaftstätigkeiten in der Gemeinschaft überlegen; überlegen, örtlichen Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen den Vorzug zu geben und zur Entwicklung von örtlichen Lieferanten beizutragen, wo möglich und durchführbar; überlegen, Initiativen durchzuführen, um die Fähigkeit und Möglichkeiten von Lieferanten vor Ort zu stärken, zur Wertschöpfungskette beizutragen, unter besonderer Beachtung von benachteiligten Gruppen in der Gemeinschaft; die Unterstützung von Organisationen in Betracht ziehen, innerhalb des entsprechenden Rechtsrahmens tätig zu sein; sich an wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Organisationen beteiligen, die aufgrund des niedrigen Entwicklungsstands Schwierigkeiten haben, die rechtlichen Anforderungen einzuhalten, nur wenn: der Zweck darin besteht, Armut anzusprechen;

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die Tätigkeiten dieser Organisationen mit den Menschenrechten im Einklang stehen und es eine begründete Erwartung gibt, dass diese Organisationen beständig daran arbeitet, ihre Tätigkeiten innerhalb des entsprechenden Rechtsrahmens durchzuführen; den Beitrag zu Programmen und Partnerschaften in Betracht ziehen, die die Mitglieder der Gemeinschaft, insbesondere Frauen dabei unterstützen, Unternehmen und Genossenschaften zu gründen, die Produktivität zu verbessern, das Unternehmertum zu fördern und die effiziente Nutzung verfügbarer Ressourcen zu begünstigen. Solche Programme können zum Beispiel Schulungen zu Geschäftsplanung, Vermarktung, Qualitätsstandards, die gefordert sind, um Lieferant zu werden, Management- und technische Unterstützung, Zugang zu Finanzierung und Ermöglichung von Gemeinschaftsprojekten (Joint Venture) anbieten; entsprechende Möglichkeiten in Betracht ziehen, den Zugang zu Auftragsvergaben für Organisationen in der Gemeinschaft zu erleichtern, zum Beispiel durch Entwicklung des Vermögens, technische Spezifikationen zu erfüllen, und Informationen über Beschaffungsmöglichkeiten verfügbar zu machen; die Unterstützung von Organisationen und Einzelpersonen in Betracht ziehen, die der Gemeinschaft erforderliche Produkte und Dienstleistungen bringen, was auch Arbeitsplätze vor Ort schaffen kann als auch die Verflechtung mit lokalen, regionalen und städtischen Märkten, wo dies für den Wohlstand der Gemeinschaft von Nutzen ist; entsprechende Möglichkeiten in Betracht ziehen, bei der Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Unternehmervereinigungen zu helfen; und ihren Steuerverpflichtungen nachkommen und den Behörden die erforderlichen Informationen zur richtigen Bestimmung der Steuerschuld bereitstellen. 6.8.8 6.8.8.1

Handlungsfeld 6 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Gesundheit Beschreibung des Handlungsfelds

Die Gesundheit ist ein wesentliches Element des Lebens in der Gesellschaft und ein anerkanntes Menschenrecht. Gefährdungen des Gesundheitswesens können schwerwiegende Auswirkungen auf Gemeinschaften haben und ihre Entwicklung behindern. Dementsprechend sollten alle Organisationen, sowohl große als auch kleine, die Gesundheit achten und innerhalb ihrer Möglichkeiten und dementsprechend zur Förderung der Gesundheit durch Vorbeugen oder, falls notwendig, durch Abschwächen von Schäden an der Gemeinschaft beitragen (siehe auch 6.5 und 6.7.4). Dies kann die Teilnahme an Kampagnen für die öffentliche Gesundheit beinhalten. Sie sollten auch, sofern möglich, dazu beitragen, den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern. Sogar in Gemeinschaften, in denen es die Rolle des Staates ist, ein öffentliches Gesundheitssystem bereit zu stellen, können alle Organisationen in Betracht ziehen, sich an der Gesundheit in Gemeinschaften zu beteiligen. Ein hohes Gesundheitsniveau in der Gemeinschaft verringert die Belastung des öffentlichen Sektors und trägt zu einer guten wirtschaftlichen und sozialen Umgebung für alle Organisationen bei. 6.8.8.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: bestrebt sein, die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch die Organisation bereitgestellten Produktionsprozess, Produkt oder Dienstleistung zu minimieren oder zu beseitigen. die Förderung einer guten Gesundheit in Betracht ziehen, zum Beispiel durch Mitwirken am Zugang zu Arzneimitteln und Schutzimpfungen und durch Ermutigen zu einem gesunden Lebensstil, einschließlich körperlicher Bewegung und guter Ernährung, durch Früherkennung von Krankheiten und durch Abraten vom Verzehr ungesunder Stoffe. Besondere Beachtung sollte Kindernahrung gegeben werden. die Bewusstseinsbildung über Gesundheitsbedrohungen und schwere Erkrankungen und deren Vorbeugung entsprechend der örtlichen Umstände und Prioritäten in Betracht ziehen, wie HIV/AIDS, Krebs, Herzkrankheiten, Malaria, Tuberkulose und Adipositas; und

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die Unterstützung beim Zugang zu wesentlichen Gesundheitsvorsorgeleistungen und zu sauberem Wasser und zu einer angemessenen Abfall- und Abwasserentsorgung als einer Möglichkeit zur Vermeidung von Erkrankungen in Betracht ziehen. 6.8.9 Handlungsfeld 7 der Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds: Investition zugunsten des Gemeinwohls 6.8.9.1

Beschreibung des Handlungsfelds

Eine Investition zugunsten des Gemeinwohls findet statt, wenn Organisationen ihre Ressourcen in Infrastruktur- und andere Programme investieren, die darauf abzielen, die sozialen Aspekte des Lebens der Gemeinschaft zu verbessern. Investitionsarten zugunsten des Gemeinwohls können Projekte in Bezug auf Bildung, Schulung, Kultur, Gesundheitswesen, Schaffung von Einkommen, Infrastrukturentwicklungen, Verbesserung des Informationszugangs oder jede andere Tätigkeit beinhalten, die voraussichtlich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördert. Für das Erkennen der Möglichkeiten für eine Investition zugunsten des Gemeinwohls sollte eine Organisation ihren Beitrag an den Erfordernissen und Prioritäten der Gemeinschaften, in denen sie tätig ist, unter Berücksichtigung der von örtlichen oder nationalen politischen Entscheidungsträgern festgelegten Prioritäten ausrichten. Der Austausch von Informationen, Konsultationen und Verhandlungen sind zweckmäßige Werkzeuge für ein mitbestimmendes Herangehen an die Identifizierung und Umsetzung von Investitionen zugunsten des Gemeinwohls (siehe 6.8.2). Investitionen zugunsten des Gemeinwohls schließen Philanthropie (z. B. Subventionen, ehrenamtliche Tätigkeiten und Spenden) nicht aus. Diese Handlungen sollten jedoch mit örtlichen und nationalen Bestrebungen zur Bildung von Fähigkeiten abgeglichen werden und der Fokus sollte auf Entwicklungsprogrammen oder Projekten liegen. Organisationen sollten ebenso das Umfeld ermutigen, sich bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einzubringen, da dies helfen kann, Projekte zu sichern und voranzutreiben, wenn die Organisation nicht mehr länger daran beteiligt ist. Investitionen zugunsten des Gemeinwohls sollten Projekte Prioritäten geben, die langfristig lebensfähig sind und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. 6.8.9.2

Zugehörige Handlungen und Erwartungen

Eine Organisation sollte: die Förderung der Entwicklung der Gemeinschaft bei der Planung von Investitionsprojekten zugunsten des Gemeinwohls berücksichtigen. Alle Handlungen sollten die Möglichkeiten für die Bürger erweitern, z. B. durch lokale Auftragsvergabe und mögliches Outsourcen, um die lokale Entwicklung zu unterstützen; Handlungen vermeiden, die die Abhängigkeit der Gemeinschaft von den philanthropischen Tätigkeiten, der andauernden Präsenz oder der Unterstützung der Organisation fortbestehen lässt; bestehende, mit der Gemeinschaft verbundene Initiativen bewerten und eine Resonanz über deren Erfolg und Tauglichkeit für die Gemeinschaft und die Personen in der Organisation bereitstellen und kennzeichnen, wo Verbesserungen vorgenommen werden könnten; und den Beitrag zu Programmen in Erwägung ziehen, die den Zugang zu Nahrungsmittelen und wesentlichen Produkten für schutzbedürftige oder diskriminierte Gruppen und Personen mit niederen Einkommen ermöglichen, unter Berücksichtigung der Bedeutung, zu ihren gesteigerten Leistungsvermögen, Ressourcen und Möglichkeiten beizutragen. Besondere Beachtung sollte Kindernahrung gegeben werden.

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7.1

Orientierung zur organisationsweiten Integration gesellschaftlicher Verantwortung Allgemein

Die vorhergehenden Abschnitte dieser Internationalen Norm haben die Prinzipien, Kernthemen und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung herausgestellt. Dieser Abschnitt bietet Orientierung zur Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung in einer Organisation. In den meisten Fällen können Organisationen auf die bestehenden Systeme, Verfahrensweisen, Strukturen und Netzwerke der Organisation aufbauen, um gesellschaftliche Verantwortung in die Praxis umzusetzen, wenngleich einige Tätigkeiten vermutlich auf neuen Wegen oder unter Berücksichtigung eines größeren Bereichs von Faktoren durchgeführt werden müssen. Einige Organisationen werden bereits über bewährte Techniken zur Einführung neuer Ansätze in ihre Tätigkeiten verfügen, desgleichen über effektive Systeme für Kommunikation und interne Überprüfung. Andere werden weniger gut entwickelte Systeme zur Organisationsführung oder sonstigen Aspekten gesellschaftlicher Verantwortung haben. Die folgenden Orientierungen sollen allen Organisationen ungeachtet ihres jeweiligen Ausgangspunkts dabei helfen, gesellschaftliche Verantwortung in ihre spezifischen Tätigkeiten zu integrieren.

7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung Um eine sachkundige Grundlage für die Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung in der Organisation zu schaffen, ist es für die Organisation nützlich zu analysieren, wie die organisationsspezifischen Merkmale mit gesellschaftlicher Verantwortung in Beziehung stehen (siehe Abschnitt 5). Diese Analyse wird auch bei der Bestimmung der relevanten Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung innerhalb jedes Kernthemas und beim Identifizieren der Anspruchsgruppen der Organisation helfen. Sofern zutreffend, sollte die Analyse Faktoren wie die folgenden beinhalten: die Art, den Zweck und die Größe der Organisation sowie die Art ihrer Tätigkeiten; Standorte, an denen die Organisation tätig ist, einschließlich: ob dort ein stabiles Rechtssystem herrscht, das viele Tätigkeiten gesellschaftlicher Verantwortung reguliert; und sozialer, ökologischer und ökonomischer Merkmale der organisationsspezifischen Tätigkeitsfelder; Merkmale der Arbeitskräfte oder der Arbeitnehmer der Organisation, einschließlich unter Vertrag genommene Arbeitskräfte; Branchenverbände, an denen sich die Organisation beteiligt, einschließlich: der von diesen Verbänden im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung durchgeführten Tätigkeiten; und der von diesen Verbänden im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung geförderten Kodizes oder sonstigen Anforderungen; Anliegen der internen und externen Anspruchsgruppen in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; Strukturen und Art der Entscheidungsfindung in der Organisation; und die Wertschöpfungsketten der Organisation. Es ist für die Organisation ebenso von Bedeutung, sich die gegenwärtigen Standpunkte, den Grad der Selbstverpflichtung zu und das Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung ihrer Führung bewusst zu machen.

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Ein umfassendes Verständnis über die Prinzipien, Themen und Vorteile gesellschaftlicher Verantwortung wird die Integration gesellschaftlicher Verantwortung in der gesamten Organisation und in ihrem Einflussbereich in hohem Maß unterstützen.

7.3

Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation

7.3.1 Bestimmung der Relevanz und der Wesentlichkeit der Kernthemen und Handlungsfelder für die Organisation 7.3.1.1

Bestimmung der Relevanz

Alle Kernthemen, aber nicht alle Handlungsfelder, sind für jede Organisation relevant. Der Grad der Relevanz der Kernthemen und zugehörigen Handlungsfelder hängt von der Art, der Größe und des Standorts der Organisation ab. Bei einer ersten Prüfung der Wesentlichkeit der Kernthemen und der Relevanz der Handlungsfelder könnte es von Vorteil sein, eine sehr breite Perspektive einzunehmen. Es wird danach relativ leicht sein, die Liste der relevanten Handlungsfelder auf jene der höchsten Wichtigkeit für die Organisation einzugrenzen. Um mit dem Identifizierungsprozess zu beginnen, sollte eine Organisation, sofern angemessen: den ganzen Umfang ihrer Tätigkeiten anführen; Anspruchsgruppen identifizieren (siehe 5.3); die Tätigkeiten sowohl der Organisation selbst als auch der Organisationen innerhalb ihres Einflussbereiches bestimmen. Die Tätigkeiten von Lieferanten und Vertragspartnern können Auswirkungen auf die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation haben; feststellen, welche Kernthemen und Handlungsfelder sich ergeben könnten, wenn die Organisation und andere innerhalb der Wertschöpfungskette diese Tätigkeiten ausführen, unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetzgebungen; den Bereich der Möglichkeiten bestimmen, in dem die Entscheidungen und Tätigkeiten der Organisation Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen und auf die nachhaltige Entwicklung haben können; die gesellschaftlichen Erwartungen an gesellschaftlich verantwortliches Verhalten in Bezug auf diese Auswirkungen bestimmen; und alle Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortungen bestimmen, die sich sowohl auf tagtägliche Tätigkeiten als auch auf jene beziehen, die nur gelegentlich unter besonderen Umständen auftreten. Auch wenn eine Organisation glauben mag, dass sie die gesellschaftlichen Erwartungen an ihre gesellschaftliche Verantwortung (siehe 5.2.3) versteht, sollte sie dennoch die Einbindung der Anspruchsgruppen in den Identifizierungsprozess in Betracht ziehen, um die eigene Perspektive auf die Kernthemen und Handlungsfelder zu erweitern. Es ist jedoch wichtig zu sehen, dass Handlungsfelder auch dann relevant sein können, wenn Anspruchsgruppen nicht in der Lage sind, diese zu benennen. In manchen Fällen mag eine Organisation dies annehmen, weil sie an einem Standort mit Gesetzen tätig ist, die Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung ansprechen, sodann die Einhaltung des Gesetzes genügt um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte solcher Themen angesprochen sind. Eine sorgfältige Überprüfung der Kernthemen und Handlungsfelder in Abschnitt 6 mag allerdings aufdecken, dass manche relevanten Handlungsfelder nicht gesetzlich geregelt oder durch Vorschriften abgedeckt sind, die nicht angemessen durchgesetzt werden oder nicht ausdrücklich oder ausreichend detailliert sind. Selbst für Kernthemen oder Handlungsfelder, die durch das Recht abgedeckt sind, kann ein Handeln im Sinne des Gesetzes in bestimmten Fällen Tätigkeiten umfassen, die über die reine Einhaltung von Rechtsvorschriften hinausgehen. Obwohl, so z. B., einige Umweltgesetze und -vorschriften die Emissionen von Luft- oder Wasserschadstoffen auf bestimmte Höhen begrenzen, wird eine gesellschaftlich verantwortliche Organisation bemüht

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sein, die „best practices“ anzuwenden, um ihre Emissionen dieser Schadstoffe weiter zu verringern oder die von ihr angewendeten Prozesse zu verändern, sodass derartige Emissionen vollständig beseitigt werden. 7.3.1.2

Bestimmung der Wesentlichkeit

Sobald eine Organisation die für ihre Tätigkeiten relevanten Handlungsfelder umfassend bestimmt hat, sollte sie die identifizierten Handlungsfelder sorgfältiger betrachten und einen Bewertungsmaßstab entwickeln, um die Kernthemen und Handlungsfelder zu bestimmen, die die größte Relevanz und höchste Wichtigkeit für die Organisation haben. Ein möglicher Bewertungsmaßstab sollte folgende Aspekte berücksichtigen: Umfang der Auswirkung des Kernthemas oder Handlungsfeldes auf die Anspruchsgruppen oder die nachhaltige Entwicklung; mögliche Folgen, zu diesem Kernthema oder Handlungsfeld Maßnahmen zu ergreifen oder es zu versäumen, Maßnahmen einzuleiten; Grad des Interesses der Anspruchsgruppen an diesem Kernthema oder Handlungsfeld; mögliche Wirkung der zugehörigen Handlung im Vergleich zu den erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung; und aktuelle Leistung der Organisation im Vergleich mit bestehenden Gesetzen und Vorschriften, internationalen Normen, internationalen Verhaltensstandards, dem Stand der Technik und Best Practice. 7.3.2 7.3.2.1

Der Einflussbereich einer Organisation Bewertung des Einflussbereichs einer Organisation

Zusätzlich zu der Verantwortung für ihre eigenen Tätigkeiten gibt es Situationen, in denen eine Organisation die Fähigkeit besitzt, auf Entscheidungen oder das Verhalten derjenigen Einfluss zu nehmen, mit denen sie in einer Beziehung steht (siehe 5.2.3). Die Einflussnahme hängt von zahlreichen Faktoren, einschließlich der physischen Nähe, des Umfangs, der Dauer und der Stärke der Beziehung, ab. Beim Fördern gesellschaftlicher Verantwortung wird es Situationen geben, in denen die Fähigkeit einer Organisation zur Einflussnahme auf andere von der Verantwortung begleitet ist, diesen Einfluss auszuüben. Eine Organisation leitet ihren Einfluss aus Quellen wie den folgenden ab: Eignertum und Organisationsführung Darin enthalten sind die Art und der Umfang des Eignertums oder der Repräsentanz, wenn überhaupt, im Entscheidungsgremium der zugehörigen Organisation; wirtschaftliche Beziehung Darin enthalten sind die Einflussnahme auf Basis der gegebenen wirtschaftlichen Abhängigkeit: je größer das Interesse oder die Abhängigkeit, umso größer ist der Einfluss; gesetzliche/politische Befugnis Diese beruht zum Beispiel auf Bestimmungen in rechtlich bindenden Verträgen oder auf dem Vorhandensein eines gültigen Mandats, das der Organisation die Möglichkeit gibt, bei anderen ein bestimmtes Verhalten durchzusetzen; und öffentlicher Meinung Dazu gehört die Fähigkeit der Organisation, die öffentliche Meinung und die Auswirkungen der öffentlichen Meinung auf diejenigen zu beeinflussen, die sie zu beeinflussen versucht. 7.3.2.2

Ausüben des Einflusses

Eine Organisation kann ihren Einfluss gegenüber einer anderen Organisation geltend machen, um entweder positive Auswirkungen für die nachhaltige Entwicklung zu verstärken oder um negative Auswirkungen zu minimieren oder beides. Ein hoher Grad an Einflussmöglichkeit entspricht in der Regel einem hohen Grad an Verantwortung, diesen Einfluss auch geltend zu machen. Die Verantwortung einer Organisation, ihren Einfluss gegenüber einer anderen geltend zu machen, hängt jedoch auch von den möglichen Auswirkungen der Tätigkeiten der letzteren ab. Je größer hier die Möglichkeit negativer Auswirkungen ist, umso größer ist die

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Verantwortung zur Ausübung des eigenen Einflusses, um diese Auswirkungen zu minimieren. Bei der Bewertung derartiger potentieller Auswirkungen sollte mit Sorgfalt vorgegangen werden. Methoden, den Einfluss geltend zu machen, beinhalten: vertragliche Bestimmungen oder Anreize festlegen; Wissen und Informationen teilen; Gemeinschaftsprojekte durchführen; verantwortungsbewusstes Lobbying und Medienarbeit nutzen; gute/vorbildliche Praktiken fördern; und Partnerschaften mit Branchenvereinigungen, Organisationen und anderen bilden. Eine Organisation kann Einfluss ausüben durch ihre Wahl von Banken, Versicherungen und Anbietern von Ruhestandsplänen für ihre Arbeitnehmer und für ihre Kapitalanlagen. Eine Organisation sollte die ökologischen, sozialen Aspekte und jener der Unternehmensführung und die gesellschaftliche Verantwortung von Organisation berücksichtigen, in denen sie investiert hat oder danach strebt zu investieren. Durch die Entscheidung, die sie trifft, und die Informationen, die sie Anspruchsgruppen bereitstellt und Grundlage für ihre Entscheidungen sind, kann eine Organisation sowohl Finanzinstitute als auch ihre Anspruchsgruppen beeinflussen. Das Ausüben des Einflusses einer Organisation sollte stets von ethischem Verhalten und weiteren Prinzipien und Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung geleitet sein (siehe Abschnitte 4 und 5). Wenn sie ihren Einfluss geltend macht, sollte eine Organisation zuerst in Betracht ziehen, sich an einem Dialog zu beteiligen, der auf Stärkung des Bewusstseins für gesellschaftliche Verantwortung und Ermutigung zu gesellschaftlich verantwortlichem Verhalten abzielt. Wenn der Dialog nicht erfolgreich verläuft, sollten alternative Maßnahmen, einschließlich einer Änderung der Art der Beziehung, in Erwägung gezogen werden. Wo eine Organisation über einen sehr hohen Einfluss auf andere verfügt, kann ihre Verantwortung zum Handeln ähnlich der Verantwortung sein, die dort besteht, wo die Organisation die unmittelbare Kontrolle hat. 7.3.3

Festlegen von Prioritäten für das Eingehen auf Kernthemen und Handlungsfelder

Eine Organisation sollte ihre Handlungsprioritäten auf der Grundlage ihrer Pläne zur Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung innerhalb der Organisation und im Tagesgeschäft festlegen. Die Prioritäten werden sich wahrscheinlich mit der Zeit verschieben. Zur Feststellung der Prioritäten sollte eine Organisation ihre Anspruchsgruppen einbeziehen (siehe 5.3). Eine hohe Priorität sollte den Handlungsfeldern und Handlungen eingeräumt werden, die wesentliche Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung. Eine Organisation kann auch solchen Handlungen eine hohe Priorität einräumen, die eine bedeutende Auswirkung auf die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation haben könnten. Die Grundlage für das Einräumen einer hohen Priorität für Handlungsfelder und Handlungen sollte die folgenden Überlegungen beinhalten: eine hohe Priorität mit Blick auf ihre Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung sollte Handlungsfeldern und Handlungen gegeben werden, die sich auf folgendes beziehen: Einhaltung von Gesetzen und internationalen Verhaltensstandards; mögliche Verletzungen der Menschenrechte; Praktiken, die das Leben oder die Gesundheit gefährden könnten; Praktiken, die die Umwelt ernsthaft beeinträchtigen könnten; und

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Handlungsfelder, in denen die Leistungen der Organisation deutlich unter der Best Practice liegen; eine hohe Priorität infolge der Auswirkungen von Handlungsfeldern und Handlungen auf die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation könnte Handlungen zugewiesen werden, die: eine lange Zeit benötigen werden, bis sie voll wirksam sind; für die Anspruchsgruppen von unmittelbarem Interesse sind; die Fähigkeit der Organisation wesentlich verbessern, wichtige Zielsetzungen zu erfüllen; wesentliche Kosten zur Folge haben, wenn sie nicht schnell angegangen werden; und schnell und einfach umgesetzt werden können und folglich für die Stärkung des Bewusstseins und der Motivation zu Maßnahmen gesellschaftlicher Verantwortung innerhalb der Organisation von Nutzen sein werden. Die Reihenfolge der Prioritäten wird zwischen den Organisationen unterschiedlich sein. Zusätzlich zum Festlegen von Prioritäten für Sofortmaßnahmen kann eine Organisation Prioritäten aufstellen, um Handlungsfelder zu berücksichtigen, die für die zukünftigen Tätigkeiten der Organisation relevant sind, wie z.B. Bauausführung, Beschäftigung neuer Mitarbeiter, Beauftragung von Subunternehmern oder Beschaffung von finanziellen Mitteln. Die aufgestellten Prioritäten werden dann ein Bestandteil bei der Planung dieser zukünftigen Tätigkeiten sein. Die Prioritäten sollten in für die Organisation geeigneten Abständen überprüft und aktualisiert werden.

7.4

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation

7.4.1 Einbau der gesellschaftlichen Verantwortung in Systeme und Verfahrensweisen der Organisation Eine wichtiges und effektives Mittel zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in die Organisation besteht durch die Führung der Organisation, d. h. durch das System, mit dem ihre Entscheidungen getroffen und zur Verfolgung ihrer Ziele umgesetzt werden. Eine Organisation sollte die mit jedem Kernthema verbundenen eigenen Auswirkungen gewissenhaft und methodisch handhaben sowie die Auswirkungen der Organisationen in ihrem Einflussbereich überprüfen, um auf diese Weise die Gefahr eines sozialen und ökologischen Schadens zu minimieren. Werden Entscheidungen einschließlich mit Bezug auf neue Tätigkeiten getroffen, sollte eine Organisation die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Entscheidungen auf andere in Betracht ziehen. Bei diesem Vorgehen sollte eine Organisation die besten Wege berücksichtigen, um die schädlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu minimieren und die positiven Auswirkungen ihres Verhaltens auf Gesellschaft und Umwelt zu verstärken. Die für diesen Zweck benötigten Ressourcen und Planungen sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Eine Organisation sollte bestätigen, dass die Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung (siehe Abschnitt 4) in ihrer Führung gelten und sich in ihrer Struktur und Kultur widerspiegeln. Sie sollte die Verfahren und Prozesse in angemessenen Abständen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation berücksichtigen. Einige nützliche Verfahren können beinhalten: das Anwenden bewährter Managementpraktiken, um die gesellschaftliche Verantwortung der Organisation anzusprechen; das Ermitteln der Weise, wie die Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung und die Kernthemen und Handlungsfelder für die unterschiedlichen Teile der Organisation anwendbar sind;

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das Festlegen spezifischer kurzfristiger Ziele, um die Zielsetzungen in ihre praktische Anwendung zu übertragen; das Festsetzen und Bereitstellen ausreichender Ressourcen, damit die Ziele erfüllt werden können; sofern der Größe und Art der Organisation angemessen, das Aufbauen von Abteilungen oder Gruppen innerhalb der Organisation, um die Arbeitsprozesse zu überprüfen und zu überarbeiten, sodass sie mit den Prinzipien und Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung übereinstimmen; das Berücksichtigen gesellschaftlicher Verantwortung, wenn Tätigkeiten für die Organisation durchgeführt werden; das Einbeziehen der gesellschaftlichen Verantwortung in die Beschaffungs- und Investitionspraktiken; und die Integration von Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung in das Personalwesen und in andere Organisationsfunktionen. Die bestehenden Werte und die Kultur der Organisation können eine wesentliche Auswirkung auf die Leichtigkeit und das Tempo haben, mit denen die gesellschaftliche Verantwortung vollständig in die gesamte Organisation integriert werden kann. Bei einigen Organisationen, in denen die Werte und die Kultur bereits eng an denjenigen der gesellschaftlichen Verantwortung ausgerichtet sind, kann der Prozess der Integration ziemlich direkt verlaufen. In anderen kann es sein, dass bestimmte Teile der Organisation die Vorteile der gesellschaftlichen Verantwortung nicht erkennen und gegen Veränderungen sind. Systematische Anstrengungen über einen längeren Zeitraum können nötig sein, gesellschaftlich verantwortliche Vorgehensweisen in diese Bereiche zu integrieren. Es ist weiterhin wichtig zu erkennen, dass der Prozess der Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in die gesamte Organisation nicht zu jedem Kernthema und zu jedem Handlungsfeld auf einmal und mit der gleichen Geschwindigkeit stattfindet. Es mag hilfreich sein, einen Plan für die kurzfristige Behandlung einiger Handlungsfelder der gesellschaftlichen Verantwortung sowie eine eher längerfristige Behandlung anderer Handlungsfelder zu entwickeln. Ein solcher Plan sollte realistisch sein und die Möglichkeiten der Organisation, die verfügbaren Ressourcen und die Prioritäten der Handlungsfelder (siehe 7.3.3) berücksichtigen. 7.4.2

Ausrichtung der Organisation in Richtung gesellschaftlicher Verantwortung

Die Aussagen und Handlungen der Organisationsführung und der Zweck, die Ansprüche, Werte, die Ethik sowie die Strategie der Organisation bestimmen die Ausrichtung der Organisation. Damit gesellschaftliche Verantwortung ein wichtiger und wirksamer Bestandteil in der Arbeitsweise der Organisation wird, sollte sie sich in diesen Aspekten der Organisation widerspiegeln. Eine Organisation sollte ihre Ausrichtung festlegen, indem sie die gesellschaftliche Verantwortung zu einem wesentlichen Teil ihrer Politiken, Organisationskultur, Strategien, Strukturen und Arbeitsabläufe macht. Einige Arten und Weisen für dieses Vorgehen können beinhalten: in die Ansprüche oder Vorstellungen der Organisation einen Verweis über die Art und Weise aufzunehmen, wie gesellschaftliche Verantwortung Einfluss auf ihre Handlungen nehmen soll; spezifische, eindeutige und kurzgefasste Verweise auf wichtige Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung, einschließlich der Prinzipien und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung, die dabei helfen, die Art und Weise zu bestimmen, in der die Organisation arbeitet, in ihre Zweckbestimmung oder in ihr Leitbild aufzunehmen; schriftliche Verhaltenskodizes oder eine Ethik anzunehmen, die die Verpflichtung der Organisation zur gesellschaftlichen Verantwortung festlegen, indem die Prinzipien und Werte in Aussagen zu einem angemessenen Verhalten übertragen werden. Derartige Kodizes sollten auf den Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung in Abschnitt 4 und auf die Orientierung in Abschnitt 6 beruhen;

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das Einbeziehen der gesellschaftlichen Verantwortung als ein Schlüsselelement der Organisationsstrategie durch deren Integration in Systeme, Politiken, Prozesse und in das Verhalten bei der Entscheidungsfindung; und das Übertragen der Handlungsprioritäten bei Kernthemen und Handlungsfeldern in handhabbare Organisationsziele mit Strategien, Prozessen und Zeitvorgaben. Ziele sollten spezifisch sowie messbar oder nachprüfbar sein. Zur Unterstützung dieses Prozesses können Beiträge der Anspruchsgruppen wertvoll sein. Detailierte Pläne der Zielerreichung, einschließlich der Verantwortlichkeiten, Zeitvorgaben, Finanzplanung sowie der Auswirkung auf andere Tätigkeiten der Organisation, sollten ein wichtiges Element bei der Festlegung der Ziele und Strategien für deren Erreichen sein. 7.4.3

Bewusstseinsbildung und Kompetenzaufbau für gesellschaftliche Verantwortung

Der Einbau der gesellschaftlichen Verantwortung in jeden Aspekt einer Organisation erfordert Engagement und Verständnis auf allen Ebenen der Organisation. In den frühen Phasen der Anstrengungen einer Organisation in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung sollte der Fokus der Bewusstseinsbildung auf das zunehmende Verständnis der Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung, einschließlich der Prinzipien, Kernthemen und Handlungsfelder gerichtet sein. Verpflichtung und Verständnis sollten an der Spitze der Organisation beginnen. Die Vorteile gesellschaftlicher Verantwortung für die Organisation verstehen kann eine Hauptrolle beim Aufbau der Verpflichtung der Organisationsführung spielen. Es sollten folglich Anstrengungen unternommen werden, die Organisationsführung mit einem umfassenden Verständnis von Folgen und Vorteilen der gesellschaftlichen Verantwortung auszustatten. Einige Arbeitnehmer und einige Teile der Organisation werden in größerem Maß daran interessiert und aufgeschlossen sein, Maßnahmen zur gesellschaftlichen Verantwortung zu ergreifen, als andere. Eine Organisation kann es als nützlich empfinden, erste Bemühungen auf aufnahmebereite Bereiche zu konzentrieren, um nachzuweisen, was gesellschaftliche Verantwortung in der Praxis bedeutet. Das Schaffen einer Kultur gesellschaftlicher Verantwortung innerhalb einer Organisation kann beträchtlich lange dauern, das systematische Voranschreiten und Arbeiten auf der Grundlage bestehender Werte und Kulturen hat sich aber in vielen Organisationen bereits als Erfolg erwiesen. Der Kompetenzaufbau zur Umsetzung der Praktiken gesellschaftlicher Verantwortung kann die Stärkung und Entwicklung von Fertigkeiten in einigen Tätigkeitsbereichen, wie z. B. die Einbeziehung von Anspruchsgruppen sowie ein besseres Wissen und Verständnis der Anwendung der Kernthemen einschließen. Die Bemühungen sollten auf dem vorhandenen Wissen und den Fertigkeiten der Menschen innerhalb der Organisation aufbauen. Gegebenenfalls sollten diese Bemühungen ebenso den Kompetenzaufbau und die Schulung von Führungskräften und Arbeitern in der Lieferkette beinhalten. Spezielle Schulungen können bei bestimmten Handlungsfeldern von Nutzen sein. Um die gesellschaftliche Verantwortung erfolgreich zu integrieren, kann es sein, dass die Organisation eine Notwendigkeit für Veränderungen bei den Entscheidungsfindungsprozessen und in der Führung feststellt, welche eine größere Freiheit, Autorität und Motivation fördern würden, neue Vorgehensweisen und Ideen vorzuschlagen. Eine Organisation kann auch feststellen, dass sie bessere Werkzeuge für das Überprüfen und Messen bestimmter Aspekte ihrer Leistung benötigt. Bildung und lebenslanges Lernen sind von zentraler Bedeutung für Bewusstseinsbildung und Kompetenzbau in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung. In dieser Hinsicht setzt Bildung zu nachhaltiger Entwicklung eine neue Ausrichtung beim Befähigen von Personen, Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung anzusprechen indem sie ermutigt werden, Werte zu achten, die durchschlagende und proaktive Handlungen fördern[122].

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7.5

Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung

7.5.1

Die Rolle der Kommunikation in gesellschaftlicher Verantwortung

Zahlreiche Praktiken im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung werden bestimmte Formen interner und externer Kommunikation erfordern. Kommunikation ist für viele unterschiedliche Aufgaben in gesellschaftlicher Verantwortung entscheiden, einschließlich: dem Nachweisen von Rechenschaftspflicht und Transparenz; der Unterstützung, Anspruchsgruppen einzubinden und den Dialog mit ihnen zu entwickeln; dem Eingehen auf rechtliche und sonstige Anforderungen für die Offenlegung von Informationen bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung; dem Aufzeigen, wie die Organisation ihre Verpflichtungen in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung erfüllt und auf Interessen der Anspruchsgruppen und Erwartungen der Gesellschaft im Allgemeinen eingeht; der Bewusstseinsbildung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Organisation bezüglich ihrer Strategien und Zielsetzungen, Pläne, Leistung und Herausforderungen für gesellschaftliche Verantwortung; dem Bereitstellen von Informationen über die Auswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation, einschließlich Details, wie sich die Auswirkungen mit der Zeit verändern; der Unterstützung, Arbeitnehmer und andere einzubinden und zu motivieren, um die Tätigkeiten der Organisation in gesellschaftlicher Verantwortung zu fördern; dem Erleichtern von Vergleichen unter gleichgestellten Organisationen, die Verbesserungen in der Leistung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung anregen können; und dem Verbessern des Ansehens der Organisation bezüglich verantwortlichen Handelns, Offenheit, Integrität und Rechenschaftspflicht, um das Vertrauen der Anspruchsgruppen in die Organisation zu stärken. 7.5.2

Eigenschaften von Information in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung

Informationen bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung sollten: vollständig sein Informationen sollten alle wesentlichen Tätigkeiten und Auswirkungen bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung ansprechen. verständlich sein Informationen sollten im Hinblick auf das Wissen und den kulturellen, sozialen, schulischen und wirtschaftlichen Hintergrund derjenigen bereitgestellt werden, die an dem Informationsaustausch beteiligt sein werden. Sowohl die verwendete Sprache als auch die Art und Weise, in der das Material vorgelegt wird und wie es aufgebaut ist, sollte den Anspruchsgruppen zugänglich sein, die als Empfänger der Informationen vorgesehen sind. reaktionswillig sein Informationen sollten auf die Interessen der Anspruchsgruppen Bezug nehmen. genau sein Informationen sollten sachlich richtig sein und ausreichende Einzelheiten enthalten, um nützlich und für die Zwecke geeignet zu sein. ausgewogen sein Informationen sollten ausgewogen und angemessen sein und keine relevanten negativen Informationen zu Auswirkungen der Tätigkeiten einer Organisation auslassen. rechtzeitig sein Veraltete Informationen können irreführend sein. Wo Informationen Tätigkeiten während eines bestimmten Zeitraums beschreiben, wird die Kennzeichnung des abgedeckten Zeitraums Ans-

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pruchsgruppen erlauben, die Leistung der Organisation mit ihrer früheren Leistung und mit der Leistung anderer Organisationen zu vergleichen. zugänglich sein Informationen zu speziellen Handlungsfeldern sollten den betroffenen Anspruchsgruppen zur Verfügung stehen. 7.5.3

Kommunikationsarten zur gesellschaftlichen Verantwortung

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arten der Kommunikation im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung. Einige Beispiele umfassen: Sitzungen oder Besprechungen mit Anspruchsgruppen; Kommunikation mit Anspruchsgruppen zu spezifischen Handlungsfeldern oder Projekten gesellschaftlicher Verantwortung. Wo möglich und angemessen sollte diese Kommunikation den Dialog mit Anspruchsgruppen beinhalten; Kommunikation mit Leitung und Arbeitnehmern der Organisation, um das allgemeine Bewusstsein bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung und der zugehörigen Tätigkeiten zu fördern. Eine solche Kommunikation ist allgemein am wirksamsten, wenn sie Dialog beinhaltet; Gruppentätigkeiten, die auf die organisationsweite Integration gesellschaftlicher Verantwortung gerichtet sind; Kommunikation mit Anspruchsgruppen bezüglich Forderungen an gesellschaftliche Verantwortung von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen. Diese Forderungen können durch interne Bewertung und Kontrolle verifiziert werden. Für eine höhere Glaubwürdigkeit sollten diese Forderungen durch eine externe Kontrolle überprüft werden. Gegebenenfalls sollten Kommunikationen die Möglichkeit für Rückmeldungen der Anspruchsgruppen anbieten; Kommunikation mit Lieferanten über Beschaffungsanforderungen im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung; Kommunikation mit der Öffentlichkeit über Notsituationen, die Auswirkungen auf die gesellschaftliche Verantwortung haben. Vor Notsituationen sollte die Kommunikation darauf abzielen, Bewusstsein und Bereitschaft zu erhöhen. Während der Notsituationen sollte die Organisation die Anspruchsgruppen informieren und Informationen über angemessene Handlungen bereitstellen; produktbezogene Kommunikation, wie z. B. Produktkennzeichnung, Produktinformationen und weitere Konsumenteninformationen. Möglichkeiten für Rückmeldungen können diese Form der Kommunikation verbessern; Artikel zu Aspekten gesellschaftlicher Verantwortung in Magazinen oder Rundschreiben, die auf gleichartige Organisationen abzielen; Werbebotschaften oder sonstige öffentliche Aussagen, um einige Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung zu fördern; Vorlagen für Regierungsbehörden oder öffentliche Anfragen; periodische öffentliche Berichterstattung mit Möglichkeiten für Rückmeldungen der Anspruchsgruppen (siehe Box 15). Es gibt viele unterschiedliche Methoden und Medien, die zur Kommunikation verwendet werden können. Diese umfassen Sitzungen, öffentliche Veranstaltungen, Foren, Berichte, Rundschreiben, Magazine, Poster, Werbung, Briefe, Mailbox, Liveauftritt, Video, Websites, Podcasts (Website Audio-Broadcast), Blogs (WebsiteDiskussionsforen), Produktbeilagen und Etiketten. Es ist auch möglich, Kommunikation durch die Medien mithilfe von Pressemitteilungen, Interviews, Leitartikeln und Artikeln zu betreiben.

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Box 15 ─ Berichterstattung zur gesellschaftlichen Verantwortung Eine Organisation sollte in angemessenen Abständen den betroffenen Anspruchsgruppen über ihre Leistung in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung berichten. Eine wachsende Anzahl von Organisationen berichtet ihren Anspruchsgruppen regelmäßig über ihre Leistungen bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Berichterstattung an Anspruchsgruppen kann auf viele unterschiedliche Arten erfolgen, einschließlich Sitzungen mit Anspruchsgruppen, Briefe, die die Tätigkeiten der Organisation in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung für einen bestimmten Zeitraum beschreiben, Informationen auf Websites und periodische Berichte zur gesellschaftliche Verantwortung. Bei der Berichterstattung an ihre Anspruchsgruppen sollte eine Organisation Informationen über ihre Zielsetzungen und Leistung zu den Kernthemen und relevanten Handlungsfeldern gesellschaftlicher Verantwortung anführen. Sie sollte beschreiben, wie und wann Anspruchsgruppen in der Berichterstattung zur gesellschaftlichen Verantwortung der Organisation eingebunden worden sind. Die Organisation sollte ein redliches und vollständiges Bild ihrer gesellschaftlich verantwortlichen Leistung geben, einschließlich Errungenschaften und Defizite sowie Arten und Weisen, wie die Defizite angegangen werden. Eine Organisation kann wählen, ob sie ihre Tätigkeiten insgesamt zur gleichen Zeit behandelt oder getrennt nach Tätigkeiten an einem bestimmten Ort oder Standort berichtet. Gemeinschaftsgruppen schätzen oftmals eine kleinere, ortsspezifische Berichterstattung mehr als eine die gesamte Organisation abdeckende Berichterstattung. Die Veröffentlichung eines Berichts zur gesellschaftlichen Verantwortung kann ein wertvoller Aspekt der Tätigkeiten zur gesellschaftlichen Verantwortung einer Organisation sein. Bei der Vorbereitung eines Berichts zur gesellschaftlichen Verantwortung sollte eine Organisation folgende Überlegungen berücksichtigen: der Anwendungsbereich und der Umfang eines Organisationsberichts sollten der Größe und der Art der Organisation angemessen sein; der Detaillierungsgrad kann das Ausmaß der Erfahrungen der Organisation mit einer derartigen Berichterstattung widerspiegeln. In bestimmten Fällen beginnen Organisationen ihre Bemühungen mit eingeschränkten Berichten zu einigen wenigen Schlüsselbereichen und in nachfolgenden Jahren erweitern sie ihre Berichterstattung in dem Maße, wie sie Erfahrungen sammeln und über ausreichend Angaben als Grundlage für einen breiteren Bericht verfügen; der Bericht sollte beschreiben, wie sich die Organisation zu den abgedeckten Handlungsfeldern entschieden hat und die Weise, wie diese Handlungsfelder angesprochen würden; der Bericht sollte in einem breiteren Kontext der Nachhaltigkeit die betriebliche Leistung, die Produkte und Dienstleistungen darstellen; und abhängig von der Art der Organisation und den Bedürfnissen ihrer Anspruchsgruppen kann ein Bericht in einer Vielzahl von Formen erstellt werden. Diese können den elektronischen Versand eines Berichts, webbasierte interaktive Versionen oder Druckversionen umfassen. Er kann auch ein eigenständiges Dokument oder Teil des Jahresberichts einer Organisation sein. Zusätzliche Angaben zur Berichterstattung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung können aus den Initiativen und Werkzeugen zur Berichterstattung, auf globaler, nationaler oder bereichsspezifischer Ebene, in Anhang A erhalten werden (siehe auch 7.8 für eine Anleitung zu Beurteilung von Initiativen gesellschaftlicher Verantwortung).

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7.5.4

Dialog mit Anspruchsgruppen zur Kommunikation über gesellschaftliche Verantwortung

Aus dem Dialog mit ihren Anspruchsgruppen kann eine Organisation Nutzen ziehen, indem sie direkte Informationen über deren Ansichten erhält und austauscht. Eine Organisation sollte den Dialog mit ihren Anspruchsgruppen suchen, um: die Angemessenheit und Wirksamkeit von Inhalt, Medium, Häufigkeit und Anwendungsbereich der Kommunikation zu bewerten, sodass diese wie erforderlich verbessert werden können; die Prioritäten für den Inhalt zukünftiger Kommunikation festzulegen; die Überprüfung der von den Anspruchsgruppen berichteten Informationen sicherzustellen, sofern dieser Überprüfungsansatz verwendet wird; und die beste Praxis zu ermitteln.

7.6

Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung

7.6.1

Methoden zum Verbessern der Glaubwürdigkeit

Es gibt unterschiedliche Art und Weisen, in denen eine Organisation ihre Glaubwürdigkeit aufbaut. Eine besteht in der Einbindung von Anspruchsgruppen. Einbindung von Anspruchsgruppen mit Dialog mit den Anspruchsgruppen ist ein wichtiges Mittel zur zunehmenden Überzeugung, dass Interessen und Absichten aller Beteiligten verstanden werden. Dieser Dialog kann Vertrauen bilden und Glaubwürdigkeit verbessern. Die Einbindung von Anspruchsgruppen kann eine Grundlage sein, Anspruchsgruppen in die Überprüfung der Behauptungen einer Organisation zu ihren Leistungen einzubinden. Die Organisation und Anspruchsgruppen können Vereinbarungen treffen, dass die Anspruchsgruppen Aspekte der Leistung einer Organisation regelmäßig überprüfen oder anderweitig überwachen. Die Glaubwürdigkeit in Bezug auf bestimmte Handlungsfelder kann manchmal durch die Beteiligung an bestimmten Zertifizierungsprogrammen verbessert werden. Es wurden Initiativen entwickelt, um die Produktsicherheit oder Prozesse oder Produkte bezogen auf ihre ökologische Auswirkung, Arbeitsbedingungen und weitere Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung zu zertifizieren. Derartige Programme sollten unabhängig und an sich glaubwürdig sein. Unter bestimmten Umständen beziehen Organisationen unabhängige Stellen in ihre Tätigkeiten ein, um glaubwürdig zu sein. Ein Beispiel dafür ist die Schaffung von Beratungs- oder Überprüfungsgremien, die aus Personen bestehen, welche aufgrund ihrer Glaubwürdigkeit ausgewählt wurden. Gelegentlich treten Organisationen Vereinigungen gleichrangiger Organisationen bei, um gesellschaftlich verantwortliches Verhalten innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs oder innerhalb ihrer entsprechenden Gemeinschaften herauszubilden oder zu fördern. 7.6.2 Verbessern der Glaubwürdigkeit von Berichten und Behauptungen über gesellschaftliche Verantwortung Es gibt viele Möglichkeiten, die Glaubwürdigkeit von Berichten und Behauptungen über gesellschaftliche Verantwortung zu verbessern. Diese beinhalten: Berichte über Leistung bezüglich gesellschaftliche Verantwortung im Zeitablauf und mit Berichten gleichartiger Organisationen vergleichbar machen, wobei anerkannt wird, dass die Art des Berichts vom Typ, der Größe und der Leistung der Organisation abhängen wird; Bereitstellen einer kurzen Erklärung, warum Themengebiete in Berichten ausgelassen wurden, um zu zeigen, dass die Organisation Anstrengungen unternommen hat, um alle wesentlichen Fragen zu behandeln; Anwendung eines gründlichen und verantwortungsbewussten Verifizierungsprozesses, in dem die Daten und Informationen auf eine zuverlässige Quelle zurückgeführt werden, um die Genauigkeit dieser Daten und Informationen zu verifizieren;

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Einsatz einer oder mehrerer, von der Erarbeitung des Berichts unabhängige Einzelpersonen von innerhalb oder außerhalb der Organisation, um den Verifizierungsprozess durchzuführen; Veröffentlichung einer Erklärung, die die Verifizierung bescheinigt, als Bestandteil des Berichts; mehrere Anspruchsgruppen in Anspruch nehmen, um eine Feststellung zu geben, dass der Bericht die für die Organisation relevanten und wesentlichen Handlungsfelder enthält, dass er auf die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen reagiert und dass die angesprochenen Handlungsfelder vollständig abgedeckt sind; Unternehmen zusätzlicher Maßnahmen für mehr Transparenz, um Informationen in einer Art und Weise bereitzustellen, die von anderen leicht verifiziert werden können. Zum Beispiel kann eine Organisation anstelle des einfachen Nennens von Statistiken zur Leistung auch Einzelheiten zu den Informationsquellen und verwendeten Verfahren zum Erstellen der statistischen Angaben bereitstellen. In bestimmten Fällen kann eine Organisation die Glaubwürdigkeit von Behauptungen über die Lieferkette verbessern, indem sie die Orte anführt, an denen sie ihre Tätigkeiten durchführt; Übereinstimmung mit den Berichtsanforderungen einer externen Organisation berichten; und Erhalten von Umweltkennzeichen, eines Zertifikats oder einer anderen Form der Anerkennung von Stellen, die Ökobilanzen, Bewertungen oder sonstige auf Kriterien beruhende Systeme zur Beurteilung anwenden, wenn Behauptungen über ökologische oder soziale Aspekte eines Produkts oder über jene Organisation, die das Produkt hergestellt hat, herausgegeben werden. 7.6.3 Lösen von Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen der Organisation und ihren Anspruchsgruppen Im Verlauf ihrer Tätigkeiten zur gesellschaftlichen Verantwortung kann eine Organisation auf Konflikte oder Unstimmigkeiten mit einzelnen oder Gruppen von Anspruchsgruppen treffen. Spezifische Beispiele für Konflikttypen und Verfahren zu deren Behandlung werden im Kontext der Menschenrechte (siehe 6.3.7) und der Konsumentenfragen (siehe 6.7.6) behandelt. Formelle Verfahren zur Konfliktlösung oder zum Beseitigen von Unstimmigkeiten sind üblicherweise auch Bestandteil von Kollektivvereinbarungen. Eine Organisation sollte Instrumente entwickeln, um Konflikte oder Unstimmigkeiten mit den Anspruchsgruppen zu lösen, die für den Typ des Konflikts oder der Unstimmigkeit angemessen und für die betroffenen Anspruchsgruppen relevant sind. Diese Instrumente können umfassen: direkte Besprechungen mit den betroffenen Anspruchsgruppen; Bereitstellen schriftlicher Informationen, um Missverständnisse anzusprechen; Foren, auf denen die Anspruchsgruppen sowie die Organisation ihre Auffassungen und Lösungsvorstellungen darstellen können; formelle Verfahren für den Umgang mit Beschwerden; Schlichtungs- oder Schiedsverfahren; Systeme, die das Berichten über Fehlverhalten ohne Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen ermöglichen; und weitere Verfahrensarten für die Lösung von Beschwerden. Eine Organisation sollte ihren Anspruchsgruppen detaillierte Angaben zu verfügbaren Verfahren zur Lösung von Konflikten und Missverständnissen zugänglich machen. Diese Verfahren sollten gerecht und transparent sein. Präzisere Informationen zu Verfahren in Bezug auf Menschenrechte und Konsumentenfragen werden in den betreffenden Kernthemen in Abschnitt 6 beschrieben.

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7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden einer Organisation 7.7.1

Allgemein

Eine effektive Leistung bezogen auf gesellschaftliche Verantwortung hängt, wie die meisten größeren Initiativen einer Organisation, zum Teil von der Selbstverpflichtung, einer gewissenhaften Beaufsichtigung, Bewertung und Überprüfung der durchgeführten Tätigkeiten, den Fortschritten, dem Erreichen identifizierter Ziele, den verwendeten Ressourcen und weiteren Aspekten der Bemühungen der Organisation ab. Die fortlaufende Überwachung und Beobachtung der mit gesellschaftlicher Verantwortung zusammenhängenden Tätigkeiten zielt in erster Linie darauf ab, sicherzustellen, dass die Tätigkeiten wie vorgesehen verlaufen, Krisen oder ungewöhnliche Vorkommnisse aufzudecken sowie geringfügige Änderungen an der Art und Weise des Vorgehens vorzunehmen. Überprüfungen der Leistung in angemessenen Zeitabständen können genutzt werden, um den Fortschritt gesellschaftlicher Verantwortung zu bestimmen, um zu unterstützen, dass die Programme gut ausgerichtet bleiben, um die Bereiche zu erkennen, in denen eine Änderung notwendig ist und um zur Leistungsverbesserung beizutragen. Anspruchsgruppen können eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Leistung der Organisation bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung spielen. Zusätzlich zu den vorhandenen Überprüfungstätigkeiten sollte eine Organisation ebenso mit den sich ändernden Bedingungen oder Erwartungen, rechtlichen oder behördlichen Entwicklungen, die die gesellschaftliche Verantwortung betreffen, sowie mit neuen Chancen, die Anstrengungen bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung verstärken, Schritt halten. Dieser Unterabschnitt ermittelt einige Techniken, die Organisationen zum Überwachen, Überprüfen und Verbessern ihrer Leistung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung nutzen können. 7.7.2

Überwachen der Tätigkeiten bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung

Um Vertrauen in die Effektivität und Effizienz zu haben, mit der gesellschaftliche Verantwortung organisationsweit in die Praxis umgesetzt wird, ist es wichtig, die kontinuierliche Leistung der Tätigkeiten im Bezug auf die Kernthemen und relevanten Handlungsfelder zu überwachen. Der Umfang dieser Bemühungen wird augenscheinlich mit dem Anwendungsbereich der erfassten Kernthemen, der Art und der Größe der Organisation sowie mit anderen Faktoren schwanken. Bei der Festlegung der zu überwachenden Tätigkeiten, sollte die Organisation sich auf die wesentlichen konzentrieren und bestrebt sein, die Überwachungsergebnisse leicht verständlich, verlässlich und zeitnah sowie auf die Anliegen der Anspruchsgruppen eingehend zu gestalten. Es gibt viele unterschiedliche Verfahren, die zum Überwachen der Leistung bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung angewendet werden können; diese umfassen regelmäßige Überprüfungen, Benchmarking und Erhalt von Feedbacks von den Anspruchsgruppen. Organisationen können oftmals Einblicke in ihre Programme erhalten, indem sie ihre Merkmale und Leistung mit den Tätigkeiten anderer Organisationen vergleichen. Solche Vergleiche können auf Handlungen im Zusammenhang mit spezifischen Kernthemen oder im weiteren Ansatz auf die Integration gesellschaftlicher Verantwortung in die gesamte Organisation ausgerichtet sein. Eines der üblicheren Verfahren besteht in der Messung durch Indikatoren. Indikatoren sind Messgrößen eines spezifischen Aspekts der Leistung. Sie werden oftmals verwendet, wenn es zu schwierig oder zu kostenintensiv ist, jede Tätigkeit zu überwachen, die ein Programm zur gesellschaftlichen Verantwortung bildet. Sie können zum Beispiel angewendet werden, um das Erreichen von Projektzielen im Zeitverlauf zu überwachen oder zu bewerten. Indikatoren sollten eindeutig, informativ, zweckmäßig, vergleichbar, genau, glaubwürdig und zuverlässig sein. Umfangreiche zusätzliche Einzelheiten für die Auswahl und die Verwendung von Indikatoren sind in zahlreichen Referenzen zur gesellschaftlichen Verantwortung und Nachhaltigkeit vorhanden. Wenngleich Indikatoren, die quantitative Ergebnisse hervorbringen, relativ direkt zu verwenden sind, mögen sie nicht für alle Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung ausreichend sein. Zum Beispiel auf dem Gebiet der Menschenrechte können die Sichtweisen von Frauen und Männern darüber, ob sie gerecht behandelt werden, aussagekräftiger sein, als einige quantitative Indikatoren zur Diskriminierung. Quantitative Indikatoren bezogen auf Ergebnisse von Umfragen oder Diskussionen mit Fokusgruppen können mit qualitativen Indikatoren

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gekoppelt werden, die Meinungen, Trends, Bedingungen oder Zustände beschreiben. Es ist ebenso wichtig anzuerkennen, dass gesellschaftliche Verantwortung mehr ist als spezifische Leistungen bei messbaren Tätigkeiten, wie z. B. das Verringern von Umweltbelastungen oder das Reagieren auf Beschwerden. Da die gesellschaftliche Verantwortung auf Werten, der Anwendung von Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung und inneren Einstellungen beruht, kann das Überwachen subjektivere Herangehensweisen einbeziehen, wie das Interviewen, Beobachten und weitere Techniken zur Bewertung des Verhaltens und von Verpflichtungen. 7.7.3 Überprüfen des Fortschritts und der Leistung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung einer Organisation Zusätzlich zur tagtäglichen Beaufsichtigung und Überwachung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung sollte eine Organisation Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen durchführen, um festzustellen, wie sie ihre Aufgaben im Vergleich mit ihren Vorgaben und Zielen für gesellschaftliche Verantwortung erfüllt und um notwendige Änderungen an den Programmen und Verfahren festzustellen. Diese Überprüfungen umfassen typischerweise den Vergleich der Leistung quer durch die Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung mit den Ergebnissen früherer Überprüfungen, um Fortschritte festzustellen und um Ergebnisse im Bezug auf die Ziele zu messen. Sie sollten auch eine Untersuchung der weniger leicht zu messenden Aspekte der Leistung, wie Einstellungen zur gesellschaftlichen Verantwortung, organisationsweite Integration gesellschaftlicher Verantwortung sowie das Festhalten an Prinzipien, Werteaussagen und Praktiken einschließen. Die Teilnahme der Anspruchsgruppen kann in derartigen Überprüfungen wertvoll sein. Informationen von Anspruchsgruppen setzen eine Organisation nicht nur in Kenntnis darüber, wie die Anspruchsgruppen spezifische Errungenschaften ihrer Programme zur gesellschaftlichen Verantwortung wahrnehmen, sondern auch, wie sie die Gesamtbemühungen der Organisation in Bezug zur gesellschaftlichen Verantwortung sehen. Die Anspruchsgruppen können auch eine Organisation auf Änderungen bei den Erwartungen und Einstellungen der übergeordneten Gemeinschaft einstimmen. Fragetypen, die während den Überprüfungen gestellt werden könnten, umfassen: wurden die Ziele wie vorgestellt erreicht? waren die Strategien und Prozesse auf die Ziele abgestimmt? was hat funktioniert und warum? Was hat nicht funktioniert und warum? waren die Ziele angemessen? was hätte besser gemacht werden können? waren alle relevanten Personen beteiligt? Auf Grundlage der Ergebnisse ihrer Überprüfungen sollte eine Organisation Änderungen an ihren Programmen ermitteln, die Mängel korrigieren und die eine verbesserte Leistung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung bringen würden. 7.7.4

Verbessern der Zuverlässigkeit der Erfassung und Behandlung von Daten und Informationen

Organisationen, die gefordert sind, Regierung, Nichtregierungsorganisationen, anderen Organisationen oder der Öffentlichkeit Leistungsdaten bereitzustellen oder Datenbanken zu pflegen, die sensible Informationen enthalten, können das Vertrauen in ihre Datenerfassungs- und -verarbeitungssysteme durch detaillierte Überprüfungen der Systeme verstärken. Die Absicht für derartige Überprüfungen sollten sein: das Vertrauen der Organisation zu stärken, dass die Daten, die sie anderen bereitstellt, genau sind; die Glaubwürdigkeit der Daten und Informationen zu verbessern; und wo relevant die Zuverlässigkeit der Systeme bezüglich Datensicherheit und Datenschutz zu bestätigen.

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Derartig detaillierte Überprüfungen können durch gesetzliche oder sonstige Anforderungen zur Freigabe von Daten über Emissionen von Treibhausgasen oder Umweltschadstoffen, durch Anforderungen an die Bereitstellung von Programmdaten für Geldgeber oder Aufsichtsabteilungen, durch Auflagen von Umweltbewilligungen oder Genehmigungen sowie durch Bedenken bezüglich des Schutzes vertraulicher Informationen, wie z. B. Finanz- oder medizinischer Daten oder persönlicher Angaben veranlasst werden. Als ein Bestandteil derartiger Überprüfungen sollten unabhängige Personen oder Gruppen, innerhalb oder außerhalb der Organisation, die Art und Weise untersuchen, wie Daten erfasst, aufgezeichnet oder gespeichert, behandelt und organisationsweit genutzt werden. Die Überprüfungen können helfen, Schwachstellen bei Datenerfassungs- und -verarbeitungssystemen aufzudecken, die es möglich machen würden, dass Daten durch Fehler beschädigt würden, oder die Unberechtigten den Zugang gestatten würden. Die Ergebnisse der Überprüfungen können der Organisation helfen, ihre Systeme zu stärken und zu verbessern. Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Daten können ebenso verbessert werden durch gute Schulung der Personen, die Daten erfassen, eindeutige Rechenschaftspflicht für die Genauigkeit der Daten, direkte Rückmeldungen an Einzelpersonen, die die Fehler gemacht haben, und Prozesse zur Datenqualität, die gemeldete Daten mit vergangenen Daten und mit jenen aus vergleichbaren Situationen vergleichen. 7.7.5

Verbessern der Leistung

Auf Grundlage regelmäßiger oder in angemessenen Zeitabständen durchgeführter Überprüfungen sollte eine Organisation Verfahren in Betracht ziehen, mit denen sie die Leistung bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung verbessern könnte. Die Ergebnisse von Überprüfungen sollten verwendet werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der gesellschaftlichen Verantwortung der Organisation herbeizuführen. Verbesserungen könnten die Abänderung von Vorgaben und Zielen einschließen, um den sich ändernden Bedingungen oder Ansprüche für bessere Ergebnisse gerecht zu werden. Der Anwendungsbereich der mit der gesellschaftlichen Verantwortung verbundenen Tätigkeiten und Programme könnte erweitert werden. Das Bereitstellen zusätzlicher oder andersartiger Ressourcen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Verantwortung könnte eine zu betrachtende Angelegenheit sein. Verbesserungen könnten auch Programme oder Tätigkeiten einschließen, um aus neu bestimmten Chancen Nutzen zu ziehen. Die während der Überprüfungen zum Ausdruck gebrachten Ansichten der Anspruchsgruppen können eine Organisation bei der Ermittlung neuer Chancen und veränderter Erwartungen unterstützen. Dies sollte einer Organisation helfen, die Leistung ihrer Tätigkeiten im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung zu verbessern. Um die Verwirklichung der Vorgaben und Ziele der Organisation zu fördern, bauen einige Organisationen die Erreichung bestimmter Ziele gesellschaftlicher Verantwortung in ihre jährlichen oder regelmäßigen Leistungsüberprüfungen von Vorständen und Managern ein. Derartige Schritte stellen heraus, dass das Handeln der Organisation in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung als eine ernsthafte bindende Verpflichtung beabsichtigt ist.

7.8

Freiwillige Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung

Zahlreiche Organisationen haben freiwillige Initiativen entwickelt, um anderen Organisationen in ihren Bemühungen zu helfen, stärker gesellschaftlich verantwortlich zu werden. In bestimmten Fällen handelt es sich bei der Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung tatsächlich um eine Organisation, die gebildet wurde, um verschiedene Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung ausdrücklich anzugehen. Das Ergebnis besteht in einer großen Vielzahl von Initiativen, die den an der gesellschaftlichen Verantwortung interessierten Organisationen zur Verfügung stehen (manche durch Beteiligung an oder Unterstützung von anderen Organisationen). Einige dieser Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung sprechen Aspekte von einem oder mehreren Kernthemen oder Handlungsfeldern an; andere Initiativen beziehen sich auf unterschiedliche Art und Weisen, wie gesellschaftliche Verantwortung in die Tätigkeiten und Entscheidungen einer Organisation integriert werden kann. Einige Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung schaffen oder fördern bestimmte Werkzeuge oder praktische Anleitungen, die zur organisationsweiten Integration der gesellschaftlichen Verantwortung angewendet werden können. Manche Initiativen entwickeln oder fördern Mindesterwartungen bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung. Diese Erwartungen können vielfältige Formen, einschließlich Verhaltensstandards, Empfehlungen, Anleitungen, Grundsatzerklärungen und Werteaussagen annehmen. Einige Initiativen wurden von verschiedenen Sektoren in dem Bestreben entwickelt, einige der für einen Sektoren spezifischen Herausforderungen anzugehen. Es gibt verschiedene Gründe, warum manche Sektoren sich entschieden haben, sektorspezifische Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung zu entwickeln. Das Bestehen

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einer Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung in einem bestimmten Sektor bedeutet nicht, dass der Sektor notwendigerweise mehr verantwortlich oder möglicherweise schädlicher ist. Es ist für eine Organisation nicht notwendig, an einer dieser Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung teilzunehmen oder eine dieser Werkzeuge zu verwenden, um gesellschaftlich verantwortlich zu sein. Außerdem ist die Beteiligung an einer Initiative oder die Verwendung von Werkzeugen einer Initiative an sich kein zuverlässiger Indikator für gesellschaftliche Verantwortung einer Organisation. Bei der Beurteilung von Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung sollte sich eine Organisation bewusst sein, dass nicht jede Initiative in den Augen der Anspruchsgruppen geschätzt oder glaubwürdig ist. Eine Organisation sollte auch objektiv ermitteln, ob eine bestimmte Initiative helfen wird, ihre gesellschaftliche Verantwortung anzugehen und ob es sich bei der Initiative hauptsächlich um eine Form der Öffentlichkeitsarbeit oder um ein Mittel zum Schutz des Ansehens der Mitglieder oder der sich beteiligenden Organisationen handelt. Die gesellschaftliche Verantwortung sollte nicht nur als eine Form des Risikomanagements behandelt werden. Bei der Beurteilung einer Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung besteht eine besonders wichtige Überlegung darin, ob sie bereits bestehende und anerkannte Erwartungen an verantwortliches Verhalten einseitig neu interpretiert. Eine effektive Bindung an Anspruchsgruppen und Multi-Stakeholder-Systeme bei Leitung und Entwicklung sind Schlüsselmerkmale, die einige Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung von anderen unterscheiden, wobei anzuerkennen ist, dass die für einen einzelnen Bereich oder Organisationstyp entwickelten Initiativen Führungsstrukturen mit nur einer einzelnen Anspruchsgruppe haben können. Eine Organisation kann es als nützlich erachten, sich an einer oder mehreren Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung zu beteiligen oder deren Werkzeuge zu nutzen. Die Beteiligung sollte auf die eine oder andere Weise zu einer konkreten Handlung innerhalb der Organisation führen, wie z. B. Unterstützung zu erhalten oder von anderen zu lernen. Eine Beteiligung kann insbesondere wertvoll sein, wenn eine Organisation damit beginnt, die Werkzeuge oder die praktische Anleitung, die mit der Initiative einhergehen, anzuwenden oder sich auf diese zu stützen. Organisationen dürfen Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung nutzen, um sich um eine bestimmte Form von Anerkennung, wie ein Zertifikat oder Kennzeichen, anzustreben. Einige Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung sind allgemein als glaubwürdige Grundlage für eine öffentliche Anerkennung der Leistung oder für die Übereinstimmung im Bezug auf bestimmte Praktiken oder spezifische Handlungsfelder anerkannt. Eine von diesen Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung angebotene praktische Anleitung kann von Werkzeugen der Selbstbewertung bis zur Überprüfung durch Dritte variieren. Bei der Bestimmung, ob eine Organisation sich an einer Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung beteiligt oder diese anwendet, sollte sie die folgenden Faktoren berücksichtigt: ist die Initiative im Einklang mit den in Abschnitt 4 beschriebenen Prinzipien; bietet die Initiative eine wertvolle und praktische Anleitung, um der Organisation zu unterstützen, die einzelnen Kernthemen oder Handlungsfelder anzusprechen oder gesellschaftliche Verantwortung in all ihren Tätigkeiten zu integrieren; ist die Initiative für die besondere Organisationsart oder für ihre Interessensbereiche gestaltet worden; ist die Initiative örtlich oder regional relevant oder hat sie einen globalen Umfang und gilt für alle Organisationsarten; wird die Initiative die Organisation unterstützen, spezifische Anspruchsgruppen zu erreichen; die Art der Organisation oder Organisationen, die die Initiative entwickelt haben und führen, wie z. B. Regierung, NRO, beruflicher, privater oder akademischer Bereich; das Ansehen der Organisation oder Organisationen, die die Initiative entwickelt haben und führen, unter Berücksichtigung von deren Glaubwürdigkeit und Seriosität; die Art des Prozesses zum Entwickeln und Leiten der Initiative, z. B., ob die Initiative von einem MultiStakeholder entwickelt oder geleitet wurde, ob es sich um einen transparenten, offenen und zugänglichen Prozess handelt, mit Teilnehmern aus entwickelten oder sich entwickelnden Ländern; und

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die Zugänglichkeit der Initiative, z. B., ob die Organisation einen Vertrag für die Beteiligung unterzeichnen muss oder ob eine Beteiligung an der Initiative mit Kosten verbunden ist. Bei der Betrachtung dieser und anderer Faktoren sollte eine Organisation dabei vorsichtig sein, wie sie die Ergebnisse interpretiert. Zum Beispiel kann die weitverbreitete Akzeptanz einer Initiative ein Indikator für ihre Bedeutung und ihren Wert sein; es könnte aber auch ein Indikator dafür sein, dass mit der Initiative weniger strenge Anforderungen verbunden sind. Im Gegensatz dazu kann eine weniger genutzte Initiative innovativer sein oder eine größere Herausforderung darstellen. Darüber hinaus kann eine frei verfügbare Initiative attraktiv erscheinen; allerdings kann eine zu einem bestimmten Preis verfügbare Initiative aktuell sein und folglich langfristig von höherem Wert sein könnte. Der Umstand, dass eine Initiative oder ein Werkzeug frei oder zu einem bestimmten Preis verfügbar ist sollte daher nicht als ein Indikator für den Wert dieser Initiative oder dieses Werkzeuges angesehen werden. Es ist wichtig, den Wert und die Relevanz jeder gewählten Initiative regelmäßig zu überprüfen. Anhang A enthält eine nicht vollständige Aufstellung von freiwilligen Initiativen und Werkzeugen zur gesellschaftlichen Verantwortung. Diese Initiativen und Werkzeuge wurden von den Experten der für ISO 26000 zuständigen Arbeitsgruppe während der Entwicklung dieser Internationalen Norm unter Verwendung bestimmter, im Anhang beschriebenen Kriterien identifiziert. Diese Kriterien stellen keine Beurteilung des Werts oder der Wirksamkeit einer der in dem Anhang angeführten Initiativen oder Werkzeuge zur gesellschaftlichen Verantwortung durch ISO dar. Des Weiteren bildet die Tatsache, dass eine Initiative oder ein Werkzeug zur gesellschaftlichen Verantwortung in diesem Anhang angeführt ist, keine Form einer Anerkennung dieser Initiative oder dieses Werkzeugs durch ISO dar (siehe Box 17). Wichtige Merkmale einer Initiative, die innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Internationalen Norm nicht objektiv gemessen werden können – wie Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Legitimierung und repräsentative Art –, werden hier nicht berücksichtigt. Solche Merkmale sollten direkt von jenen beurteilt werden, die die Anwendung einer Initiative oder eines Werkzeuges in Erwägung ziehen. Box 16 ─ Zertifizierbare Initiativen und Initiativen, die mit kommerziellen oder wirtschaftlichen Interessen verbunden sind Manche (aber nicht alle) der in Anhang A angeführten Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung beinhaltet die Möglichkeit der Zertifizierung gegen die Initiative durch eine dritte Stelle. In manchen Fällen ist Zertifizierung eine Anforderung, die Initiative anzuwenden. Die Tatsache, dass eine Initiative die Möglichkeit oder die Anforderung zur Zertifizierung beinhaltet, sollte nicht als ein Indikator für den Wert dieser Initiative angesehen werden. Die Umsetzung eines Werkzeuges oder einer Initiative, die in Anhang A angeführt sind – einschließlich jener, die Zertifizierung einschließen –, kann nicht verwenden werden, um Konformität mit der in ISO 26000 bereitgestellten Orientierung anzudeuten. Ungeachtet, ob sie von "auf Gewinn" oder von "nicht auf Gewinn" orientierten Organisationen entwickelt worden sind, sind manche Initiativen oder Werkzeuge mit kommerziellen oder wirtschaftlichen Interessen verbunden, einschließlich Zahlung für die Verwendung, Mitgliedergebühr oder Zahlung für Verifizierung oder Zertifizierung. Die Anwendung einer Initiative oder eines Werkzeuges, um für ein Produkt oder eine Organisation zu werben, ist ein weiteres Beispiel für eine solche kommerzielle Verbindung. Das Bestehen solcher Interessen ist für sich kein negativer Aspekt einer Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung; sie können zum Beispiel für die Organisation, die die Initiative oder das Werkzeug verwalten, notwendig sein, um ihre Kosten oder Tätigkeiten abzudecken, oder es mag ein legitimes Mittel sein, um Anspruchsgruppen über relevante Merkmale eines Produkts oder einer Organisation zu informieren. Allerdings sollte der Anwender dieser Internationalen Norm bei der Beurteilung einer Initiative oder eines Werkzeuges, das mit solchen Interessen verbunden ist, diese zugehörigen kommerziellen Interessen und die Möglichkeit von Interessenskonflikten berücksichtigen. Zum Beispiel kann eine Organisation, die eine Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung verwaltet, unangemessene Priorität für den Erhalt von Einnahmen aus Zertifizierungstätigkeiten zum Nachteil der Genauigkeit bei der Verifizierung der Anforderungen für eine solche Zertifizierung geben. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Organisationen, die Initiativen oder Werkzeuge verwalten, ist daher besonders wichtig, wenn diese mit kommerziellen oder wirtschaftlichen Interessen verbunden sind.

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Anhang A (informativ) Beispiele freiwilliger Initiativen und Werkzeuge für die gesellschaftliche Verantwortung

Bei der Anwendung dieses Anhangs ist es wichtig sich zu erinnern, dass ISO 26000 keine Managementsystemnorm ist. Sie ist weder für Zertifizierungszwecke noch für die gesetzliche oder vertragliche Anwendung vorgesehen oder geeignet. Jegliches Angebot zur Zertifizierung, oder Behauptung zertifiziert zu sein, gemäß ISO 26000 wäre eine Fehlinterpretation der Absicht und des Zwecks der Internationalen Norm. Die in diesem Anhang bereitgestellte Information dient ausschließlich dafür, einige Beispiele für zusätzliche verfügbare freiwillige Orientierungen zur gesellschaftlichen Verantwortung zu geben. Obwohl diese Initiativen wertvolle Orientierung zur gesellschaftlichen Verantwortung geben können, ist es keine Vorbedingung, dass eine Organisation an irgendeiner dieser Initiativen teilnehmen sollte oder irgendein dieser Werkzeuge anwenden sollte, um gesellschaftlich verantwortlich zu sein. Dieser Anhang bietet eine nicht vollständige Liste von freiwilligen Initiativen und Werkzeugen für die gesellschaftliche Verantwortung. Das Ziel dieses Anhangs ist es, Beispiele für bestehende Initiativen und Werkzeuge anzuführen, die zusätzliche Anleitung zu den Kernthemen und Verfahren zur Integration gesellschaftlicher Verantwortung anbieten. Für die Zwecke dieser Internationalen Norm bezieht sich eine Initiative für gesellschaftliche Verantwortung auf eine „Organisation, Programm oder Tätigkeit, die ausdrücklich dem Erreichen eines bestimmten Ziels gesellschaftlicher Verantwortung gewidmet ist“ (2.1.9). Ein Werkzeug für gesellschaftliche Verantwortung bezieht sich auf ein System, eine Methodologie oder auf ein ähnliches Mittel, das sich auf eine spezielle Initiative zur gesellschaftlichen Verantwortung bezieht und das so gestaltet ist, Organisationen bei dem Erfüllen eines bestimmten Ziels gesellschaftlicher Verantwortung zu unterstützen. Der Anhang ist in zwei Tabellen unterteilt, die zwischen Initiativen und Werkzeugen, die für mehr als eine Branche (Tabelle A.1: „branchenübergreifend“) gelten, und denjenigen unterscheiden, die nur für einen bestimmten öffentlichen oder privaten Bereich (Tabelle A.2: „branchenspezifisch“) gelten: Die in Tabelle A.1 angeführten branchenübergreifenden Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung beinhalten drei Arten: "Zwischenstaatliche Initiativen" (entwickelt oder verwaltet von zwischenstaatlichen Organisationen); "Multi-Stakeholder Initiativen" (entwickelt oder verwaltet durch einen Multi-StakeholderProzess); und "Initiativen einzelner Anspruchsgruppen" (entwickelt oder verwaltet durch einen Prozess einzelner Anspruchsgruppen). Die in Tabelle A.2 angeführten branchenspezifischen Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung beziehen sich auf Initiativen, die von bestimmten Branchen (wie Landwirtschaft, Informationstechnik, öffentliche Dienstleistungen, Tourismus usw.) entwickelt wurden, um manche der für diese Branche spezifischen Herausforderungen anzugehen. Nicht alle Branchen, die Initiativen entwickelt haben, sind in dem Anhang angeführt. Ebenso sind nicht alle Initiativen der angeführten Branchen notwendigerweise in dieser Tabelle angeführt. Das Bestehen einer Initiative in einer Branche bedeutet nicht, dass die Branche verantwortlicher oder gefährlicher ist. Für jede angeführte Initiative oder jedes angeführte Werkzeug wird die Organisation oder werden die Organisationen identifiziert, die die Initiative oder das Werkzeug eingeführt hat (haben), und es werden Informationen zu den Kernthemen oder Praktiken der ISO 26000 zum Integrieren der gesellschaftlichen Verantwortung in diesen Bezug gegeben. Es werden eine entsprechende Internetadresse, eine Kurzbeschreibung des vorgesehenen Zwecks und der potenziellen Nutzer der Initiative oder des Werkzeugs sowie Einzelheiten darüber angegeben, ob eine Mitgliedschaft eine Bedingung für das Nutzen der Initiative oder des Werkzeugs ist. Ebenso werden sowohl Informationen über zwischenstaatliche Einbindung und Einbindung von Anspruchsgruppen bei der Entwicklung und Verwaltung einer Initiative oder eines Werkzeuges bereitgestellt als auch angeführt, ob die Initiative oder das Werkzeuge für Zertifizierungszwecke herangezogen werden kann.

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ISO/DIS 26000 (D)

Die Angaben in diesem Anhang wurden von Experten bereitgestellt, die an der Entwurfsarbeit dieser Internationalen Norm beteiligt waren. Diese Informationen widerspiegeln den Zustand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Internationalen Norm und werden von ISO bei einer Überarbeitung der Internationalen Norm überprüft werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Informationen in diesem Anhang nicht vollständig sind und dass gesellschaftliche Verantwortung ein sich ständig weiter entwickelndes Feld ist, sind die Organisationen, die eine mögliche Nutzung der Initiativen oder Werkzeuge in Betracht ziehen, gut beraten, aktualisierte Angaben aus anderen Quellen zu Initiativen zu suchen, die ihr Land, ihre Region oder ihre Branche betreffen. Eine freiwillige Initiative oder ein freiwilliges Werkzeug zur gesellschaftlichen Verantwortung wurde in diesen Anhang aufgenommen, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: Aspekte mindestens eines Kernthemas gesellschaftlicher Verantwortung oder der Integration gesellschaftlicher Verantwortung (wie in den Abschnitten 5, 6 und 7 dieser Internationalen Norm beschrieben) werden angesprochen; sie/es wurde nicht eigens dafür entwickelt, um in einem Land oder von Organisationen aus einem Land, auch wenn diese im Ausland tätig sind, verwendet zu werden; sie/es wird derzeit in mehr als einem Land verwendet; sie/es wurde nicht für die Verwendung durch eine einzige Organisation oder Gruppe von Organisationen (d. h. Organisationen, die durch gemeinsame Eigentümer oder Partner miteinander verbunden sind) entwickelt; sie/es ist öffentlich kostenlos verfügbar als ein Werkzeug oder Leitfaden (Anmerkung: Der Umstand, dass die für die Initiative oder für das Werkzeug verantwortliche Organisation andere Tätigkeiten haben kann, die Kosten für Nutzer mit sich bringen, wie z. B. Mitgliedsgebühren oder eine Gebühr für Dienstleistungen, hindert eine Initiative oder ein Werkzeug nicht daran, hier angeführt zu werden, ungeachtet davon, ob die Kosten irgendwie mit der Initiative oder dem Werkzeug verbunden sein mögen); sie/es wird nicht von einer gewinnorientierten Privatorganisation für den primären Zweck eines Finanzgewinns verwaltet; und sie/es ist zumindest in einer der offiziellen Sprachfassungen von ISO verfügbar. Box 17 ─ Nichtanerkennung von Initiativen durch ISO Die oben dargestellten Kriterien stellen keine Beurteilung des Werts oder der Wirksamkeit irgendeiner im Anhang angeführten der Initiativen oder Werkzeuge zur gesellschaftlichen Verantwortung durch ISO dar. Die Kriterien sind einfach dazu gedacht, eine objektive Grundlage für die Identifizierung einer Auswahl von Initiativen und Werkzeuge zu bieten, die möglicherweise für viele Organisationen gelten. Bei der Bestimmung, eine dieser Initiativen oder Werkzeuge zu verwenden, sollte eine Organisation die Überlegungen in Abschnitt 7.8 bedenken. Selbst wenn der Anhang manche Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortung anführt, die Zertifizierung zur Folge haben, ist es nicht notwendig, gegen irgendeine dieser Initiativen sich zu zertifizieren, um als der Orientierung in dieser Internationalen Norm gefolgt zu gelten (siehe Box 16). Die Tatsache, dass eine Initiative oder ein Werkzeug in diesem Anhang erwähnt wird, stellt keine Anerkennung dieser Initiative oder dieses Werkzeugs durch ISO dar. Darüber hinaus werden wichtige Eigenschaften in Bezug auf die Initiative, die innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Internationalen Norm nicht objektiv gemessen werden können – wie z. B. ihre Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechtmäßigkeit sowie der repräsentative Charakter – an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Derartige Eigenschaften sollten von denjenigen direkt bewertet werden, die eine Anwendung dieser Initiative oder dieses Werkzeugs in Betracht ziehen.

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Tabelle A.1 — Beispiele für branchenübergreifende Initiativen (gelten für mehr als einen Tätigkeitsbereich – siehe auch Abschnitt 7.8 und die Einleitung von Anhang A) Die in der Tabelle angeführten Initiativen und Werkzeuge wurden von einzelnen Experten der ISO/TMB/WG SR identifiziert. Es wurden nur jene Initiativen und Werkzeuge aufgenommen, die die in der Einleitung des Anhangs beschriebenen Kriterien erfüllen. Die Verfasser der ISO 26000 haben nicht unabhängig die in dieser Tabelle bereitgestellte Information verifiziert. Nutzer sind eingeladen, ISO über jede ungenaue Information zu benachrichtigen. ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 1: ZWISCHENSTAATLICHE INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die unter direkter Verantwortung einer zwischenstaatlichen Institution betrieben werde, wie Behörden der Vereinten Nationen)

UNCTAD Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe von Experten über Internationale Standards zu Rechnungslegung und Berichtswesen (ISAR)

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Arbeitsgruppe, die sich der Transparenz im Unternehmensbereich und Themen der Rechnungslegung auf Unternehmensebene widmet. Von Rechnungslegung und Berichtswesen auf Unternehmensebene angesprochene Themen umfassen: Umsetzung der Internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS, Rechnungslegung bei KMUs, Offenlegung der Unternehmensführung, Berichtswesen zur Unternehmensverantwortung und zur Umwelt. Anspruchsgruppen treffen sich jährlich, um zu Themen, die die Gruppe behandelt, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Offen für alle Organisationen. Keine Gebühren gefordert.

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www.unctad.org/isar

UNEP Umweltprogramm der UN Klimaneutrales Netzwerk

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Mit UNEP verbundene Initiative offen für alle Organisationen. Fördert den Informationsaustausch wie Organisationen Senkungen von Treibhausgasemissionen erreichen können. Ein Aufsichtsgremium von benannten Anspruchsgruppen überwacht das Programm. www.climateneutral.unep.org

UNEP Lebenszyklusinitiative

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Initiative für Fachleute aus Organisationen, die auf dem Gebiet des Lebenszyklusmanagements aktiv sind. Jährlicher Mitgliedsbeitrag erforderlich. Aus UN-Sekretariaten und Teilnehmern von Anspruchsgruppen bestehende Arbeitsgruppen streben danach, Fähigkeiten und Schulungen zu Lebenszyklus-Ansätzen zu entwickeln. An UNEP angegliederte Organisation. http://lcinitiative.unep.fr/

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Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 1: ZWISCHENSTAATLICHE INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die unter direkter Verantwortung einer zwischenstaatlichen Institution betrieben werde, wie Behörden der Vereinten Nationen)

United Nations Global Compact (UNGC)

An Unternehmen gerichtete Initiative des UNGeneralsekretärs. Offen für jede Organisation, Initiative umfasst zehn Prinzipien zu Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Von den teilnehmenden Organisationen wird erwartet, Maßnahmen gemäß ihrer Verpflichtung zu ergreifen und jährlich ihre Bemühungen mitzuteilen. Zertifizierung und Verwendung der Organisationsbildmarke wird nach Genehmigung von UNGC gebührenfrei angeboten. UNGC hat unterstützende Initiativen, Werkzeuge und Materialien zu den zehn Prinzipien entwickelt, einschließlich: X

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UN CEO Water Mandate Caring for Climate: A Business Leadership Platform UN Partnership Assessment Tool Operative Anleitung für mittlere Unternehmen Verschiedene spezifische Initiativen in Partnerschaft mit anderen Organisationen Zahlreiche andere Anleitungen und Schulungshandbücher zur Umsetzung der zehn Prinzipien www.unglobalcompact.org/

UNGC, UNDP, UNITAR Partnership Assessment Tool der UN

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Kostenloses Planungswerkzeug für Selbstbewertung, um die Auswirkung der Entwicklung und den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von öffentlich-privaten Partnerschaften zu steigern. Gebührenfrei für alle Organisationen. UNIDO schult Berater, um CSR-Managementansätze und techniken an Organisationen weltweit zu verbreiten.

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www.unglobalcompact.org/Issues/partnerships/pa t.html UNIDO Ausführungsprogramm verantwortungsbewusster Unternehmer

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Von UNIDO unterstütze Initiative, die auf kleine und mittlere Unternehmen abzielt. Mitgliedschaft und Gebühren sind nicht gefordert. Bietet ein strukturiertes Rahmenwerk und eine Analysesoftware, um KMUs bei CSR zu unterstützen. www.unido.org/reap

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Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 2: MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die durch einen Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt wurden oder verwaltet werden)

AccountAbility Die AA1000 Reihe

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation, offen für alle Organisationen und Einzelpersonen. Mitgliedsgebühren. Haupttätigkeitsbereich ist die Sicherstellung von Berichten über Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung sowie Einbindung der Anspruchsgruppen. Hat drei Standards erarbeitet, die zur allgemeinen Verwendung vorgesehen sind: AA1000APS – bietet allgemeine Prinzipien der Rechenschaftspflicht AA1000AS – enthält Anforderungen an die Durchführung der Nachhaltigkeitssicherung AA1000SES – bietet Rahmenwerk zur Einbindung der Anspruchsgruppen www.accountability21.net

Amnesty International Grundsätze der Menschenrechte für Unternehmen

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Mitgliederorganisation, offen für alle Einzelpersonen, die danach streben, die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Informationsquelle für Achtung der Menschenrechte in bestimmten Ländern. Publikation "Grundsätze der Menschenrechte für Unternehmen" enthält eine Checkliste.

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www.amnesty.org

Business Social Compliance Initiative (BSCI)

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Wirtschaftsinitiative, die sich auf Arbeitsbedingungen in Lieferketten von hauptsächlich großen Einzelhandelsunternehmen konzentriert. Die meisten Mitglieder sind Einzelhändler und Vertriebsfirmen, die Mitgliedergebühren zahlen und zustimmen, Lieferanten gegen einen Verhaltenskodex zu auditieren. Die Initiative zertifiziert die Auditoren.

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www.bsci-eu.org Zentrum für Wirtschaftsethik (ZfW) WerteManagementsystem

Ceres Ceres Grundsätze

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Organisation, die bestrebt ist, Wirtschaftsethik in Deutschland und in Europa zu fördern. Sie bietet ein Führungsgerüst zu rechtlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Fragen. www.dnwe.de/wertemanagement.php (deutsch)

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation von hauptsächlich Umweltorganisationen und Investoren, die bestrebt sind, Kapitalmärkte zu verwenden, um Unternehmen zu Umwelt- und Führungsthemen zu engagieren. Unternehmen sind eingeladen, die Ceres Grundsätze zu übernehmen. Umsetzung dieser Grundsätze beinhaltet Audits und öffentliches Berichtswesen. Gebühr für Mitgliedsschaft. Mitgliederunternehmen haben Zugang zu technischen Hilfestellungen zu Umweltthemen und deren Leitung und Lenkung. www.ceres.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 2: MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die durch einen Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt wurden oder verwaltet werden)

CSR360 Global Partner Network

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Fördert internationalen Informationsaustausch über CSR. Ein Beitrag und Genehmigung sind erforderlich, um "Partnerorganisation" zu werden. Netzwerk wird geleitet vom britischen Business in the Community (BITC). www.csr360.org

EFQM Rahmenwerk für CSR und Exzellenzmodell

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Ein Werkzeug zur "Selbstbewertung" entwickelt für das Management von CSR. Formel ist die European Foundation for Quality Management EFQM eine für Unternehmen, Regierungen und nichtgewinnorientierten Organisationen offene Mitgliederorganisation. Mitgliedsgebühr gefordert. Die Organisation ermöglicht den Informationsaustausch und bietet für ihre Mitglieder Dienstleistungen. www.efqm.org

Ethical Trading Initiative

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Für Unternehmen, NROs und spezielle Gewerkschaftsorganisationen offene Mitgliederorganisation. Der Zweck besteht für Sourcing-Unternehmen darin, mit NROs und Gewerkschaften zu arbeiten, um über die besten Wege zu lernen, um Kodizes der Lieferkette zur Arbeitspraxis umzusetzen. Die Unternehmen bezahlen Mitgliedsbeiträge, stimmen zu, Kodex zur Arbeitspraxis bei ihren Lieferanten anzuwenden, berichten über Tätigkeiten und beachten sonstige Anforderungen. www.ethicaltrade.org/

European Business Ethics Network (EBEN)

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation mit Jahresbeitrag, widmet sich der Förderung der Wirtschaftsethik. Organisiert Konferenzen und gibt Publikationen heraus.

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www.eben-net.org

Fair Labour Association (FLA)

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Multi-Stakeholder-Initiative, die geschaffen wurde, um Arbeitsbedingungen in der Lieferkette anzusprechen. Zu den Teilnehmern zählen Beschaffungsunternehmen, Fachhochschulen und Universitäten sowie NROs. Teilnehmende Unternehmen müssen die Überwachung und Verifizierung der Arbeitsbedingungen bei ihren Lieferanten unterstützen. FLA veröffentlicht öffentliche Berichte. www.fairlabor.org/

FORÉTCIA SGE 21 Ethical and CSR Management System

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Initiative, die Kriterien zur Schaffung, Umsetzung und Beurteilung von Managementsystemen zur Ethik und gesellschaftlichen Verantwortung festlegt. www.foretica.es (Spanisch)

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Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 2: MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die durch einen Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt wurden oder verwaltet werden)

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Initiative, die Richtlinien und Hilfswerkzeuge für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten bereitstellt. Organisationsanspruchsgruppen bieten Beratung und Führung der Organisation. Ihre Richtlinien, Ergänzungen und Anhänge werden auf der GRIWebsite kostenfrei angeboten. Eine Nenngebühr wird für weiteres zugehöriges Schulungsmaterial erhoben. Ihre Initiativen und Werkzeuge umfassen: Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten Verschiedene bereichsspezifische Ergänzungen, wie Bauwesen, Bekleidung und Telekommunikation Boundary Technical Protocol www.globalreporting.org

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Diese nationale Menschenrechtsorganisation hat ein Projekt zu Menschenrechte und Unternehmen, das Informationen zur Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern bietet. Es bietet auch Managementwerkzeuge und Leitfäden an, manche gegen Gebühr. Die Bewertung der Einhaltung der Menschenrechte ist ein ausgeklügeltes Werkzeug, das über eine Internetschnittstelle gegen Gebühr verfügbar ist. Ein weniger ausgeklügelter "HRCA Quick Check" ist kostenfrei verfügbar. www.humanrightsbusiness.org

Global Reporting Initiative (GRI) Sustainability Reporting Guidelines (Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten)

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Dänisches Institut für Menschenrechte Human Rights Compliance Assessment (Bewertung der Einhaltung der Menschenrechte)

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International Business Leadership (IBLF) A Guide to Human Rights Impact Assessment (Leitfaden zur Bewertung der Auswirkung auf die Menschenrechte) International Social and Environmental Accreditation and Labelling Alliance (ISEAL)

Joint Article Management Promotion Consortium (JAMP)

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IBLF ist eine nichtgewinnorientierte, von großen Unternehmen unterstützte Stiftung, die den Beitrag von Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung fördert. Sie produziert verschiedene Publikationen und Werkzeuge wie "Human Rights Translated: A Business Reference Guide". Im Jahr 2007 gab IBLF mit der World Bank's International Finance Corporation einen Leitfaden zur Bewertung der Auswirkungen auf die Menschenrechte und einen Entwurf zum Managementfeldversuch heraus. www.iblf.org/resources/general.jsp?id=123946

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Mitgliederoganisation für Organisationen, die Sozial- und Umweltstandards setzen. Sie fördert freiwillige Normen und Konformitätsbewertung zu Sozial- und Umweltthemen. Bietet Werkzeuge, um Standards zu setzen und zur Bewertung. Gebühr für Mitgliedschaft erforderlich. www.isealalliance.org

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Gebührenpflichtiges Mitgliederinformationsprogramm, um Organisationen beim Einhalten von gesetzlichen Forderungen zu Chemikalien in Produkten zu helfen. Bietet Datenblattvorlagen, um Informationen zu Chemikalien zu beschreiben und zu transferieren, die in Produkten enthalten sind, und eine IT-Infrastruktur zum Austausch der Datenblätter. Sie führt Schulungen und Trainingseinheiten durch, um ihre Schemata zu verteilen. www.jamp-info.com/english/

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Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 2: MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN (Initiativen oder Werkzeuge, die durch einen Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt wurden oder verwaltet werden)

International Framework Agreement

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Rainforest Alliance

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R-bec Ethical/Legal Compliance Management System Standard

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Responsabilidad Social Empresarial Caja de Herramientas para America Latina (für Lateinamerika)

Transparency International Verschiedene Werkzeuge

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Project Sigma Sigma Richtlinien

Social Accountability International (SAI)

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Zwischen transnationalen Unternehmen und globalen Gewerkschaftsföderationen verhandeltes Abkommen, das entwickelt wurde, um Mittel anzubieten, Probleme anzusprechen, die sich hauptsächlich auf Arbeitsbedingungen in Tätigkeiten eines spezifischen multinationalen Unternehmens auf internationaler Ebene beziehen. www.global-unions.org/spip.php?rubrique70

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation geschaffen, um Sozial- und Umweltstandards zu setzen und Produzenten in Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus zu zertifizieren. Bietet von ihren Zertifizierungstätigkeiten abgedeckten Wirtschaftszweigen Schulungen und andere technische Hilfestellung an. www.rainforest-alliance.org

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Kostenloser Managementsystemstandard, für jede Organisation, die wünscht, ein Managementsystem zur Einhaltung von Ethik und Gesetz zu erstellen. http://r-bec.reitaku-u.ac.jp/ (japanisch)

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Kostenloses Richtliniendokument, das Organisationen Rat bietet, wie sie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können. www.projectsigma.co.uk/Guidelines/default.asp

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Sammlung von Analysen- und Schulungswerkzeugen, die Unterstützung für KMUs in Lateinamerika zur Verbesserung ihrer gesellschaftlich verantwortlichen Initiativen und Praktiken bieten. www.produccionmaslimpiala.net/herramientas/index.htm (spanisch)

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Arbeitsbedingungen in der Lieferkette ansprechende, unabhängige Multi-Stakeholder-Organisation. Setzt auditierbaren SA 8000 Standard für Arbeitsplätze. Social Accountability Accreditation Services (SAIS) akkreditiert Zertifizierungsanbieter gegen SAI 8000. SAI produziert Handbücher für Umsetzung eines Managementsystems der gesellschaftlichen Verantwortung in der Lieferkette und andere Werkzeuge. Organisiert Konferenzen und Schulungen zu Arbeitsthemen in der Lieferkette. www.sa-intl.org

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Weltweit agierende NRO, die bestrebt ist, Korruption entgegenzuwirken. Bietet Werkzeuge und Daten für Unternehmen, spezielle Wirtschaftsbereiche und Regierungsbehörden. Beispiele der Werkzeuge umfassen: Den Seriositätspakt Ein Antikorruptionshandbuch Unternehmensgrundsätze, um der Bestechlichkeit entgegenzuwirken Werkzeugsatz zur Korruptionsbekämpfung www.transparency.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 3: INITIATIVEN EINZELNER ANSPRUCHSGRUPPEN (Initiativen und Werkzeuge, die durch eine einzige Anspruchsgruppe entwickelt wurden oder verwaltet werden).

Caux Round Table Unternehmensgrundsätze

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Consumers International Charta für das globale Geschäftsleben

CSR Europe Toolbox

Ethos Institute Ethosindikatoren der CSR

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The Global Sullivan Principles of Social Reponsibility

International Chamber of Commerce (ICC) Unterschiedliche Werkzeuge und Initiativen

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Netzwerk von Geschäftsleuten mit nationalen Ortsverbänden, die sich bemühen, die ethischen Grundsätze, das Zusammenwirken und den Dialog zwischen Managern, öffentlichen Politikern und Bürgern zu fördern. Die Unternehmensgrundsätze bieten eine Aufstellung von Erwartungen an das ethische Verhalten. www.cauxroundtable.org

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Weltweite Vereinigung von Konsumentengruppen. Die Gründungsurkunde ordnet beste Geschäftspraktiken und Konsumentenrechte in für Konsumenten interessanten Bereichen an. Mitgliedsschaft und Stimmrecht zu Kodes ist an eine Gebühr gebunden. www.consumersinternational.org

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Mitgliedschaft, auf Gebühren beruhende Initiative für europäische Unternehmen und nationale CSROrganisationen. Führt Projekte durch, organisiert Sitzungen und veröffentlicht Publikationen. Toolbox ist eine internetgestützte, nach Themen organisierte Sammlung von Leitlinien und anderen Materialien, die aufgrund von Projekten von Mitgliedern und ihren Anspruchsgruppen produziert wurde. www.csreurope.org/

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Brasilianische Organisation, die sich auf die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung im Unternehmensbereich konzentriert. Sie stellt verschiedene CSR-Werkzeuge, einschließlich eines Satzes von CSR-Indikatoren gebührenfrei zur Verfügung. www.ethos.org.br (portugiesisch)

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Globaler freiwilliger Verhaltenskodex zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Leistung. Organisationen verpflichten sich zur Befolgung der Grundsätze bei interner Politikgestaltung, Schulung und Berichtswesen. Für Nutzung des Kodex ist keine Gebühr oder Mitgliedschaft notwendig. Bei Gestaltung des Kodex keine Einbindung von Anspruchsgruppen. www.thesullivanfoundation.org/gsp/default.asp

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Auf Mitgliedschaft und Gebühren beruhende, weltweite Geschäftsorganisation, die Unternehmensinteressen vertritt. Sie hat zahlreiche Initiativen und Werkzeuge zu unterschiedlichen Aspekten gesellschaftlicher Verantwortung hervorgebracht, einschließlich: ICC-Kodex zur Werbepraxis) Die ICC neun Schritte zur verantwortlichen Geschäftsführung ICC-Leitfaden zur Verantwortung in der Lieferkette ICC-Leitfaden für verantwortungsbewusstes Einkaufsverhalten ICC-Charta für nachhaltige Entwicklung www.iccwbo.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.1 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Bereich 3: INITIATIVEN EINZELNER ANSPRUCHSGRUPPEN (Initiativen und Werkzeuge, die durch eine einzige Anspruchsgruppe entwickelt wurden oder verwaltet werden). Partnering against Corruption Initiative (PACI) Unternehmensgrundsätze zur Bestechungsbekämpfung

World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) Verschiedene Initiativen und Werkzeuge

Ein freiwilliger Verhaltenskodex zur AntiBestechung, der eine Verpflichtung zur NullToleranz von Bestechung von Unternehmen fordert, die Unterzeichner sind. Auf Mitgliedschaft beruhend, keine Gebühren gefordert. Geführt durch Anspruchsgruppen über drei Arbeitsgruppen und einem Direktorium.

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www.weforum.org/en/initiatives/paci/index.htm Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation, die hauptsächlich auf Großunternehmen ausgerichtet ist. Jahresbeitrag für Mitgliedschaft. Sie hat zahlreiche öffentlich verfügbar Initiativen und Werkzeuge entwickelt, einschließlich: The Global Water Tool X

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Verbesserung der Einbindung von Anspruchsgruppen: Bestimmung der Auswirkung Organisationsführung: Management-Tool für Handlungsfelder Nachhaltige Entwicklung: Ein Lernwerkzeug Zahlreiche weitere Anleitungen, Initiativen und Werkzeuge zu spezifischen sozialen und ökologischen Handlungsfeldern. www.wbcsd.org

WBCSD und World Resources Institute (WRI) Protokoll zu Treibhausgasen

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Frei verfügbarer Rechenschafts- und Berichtsstandard für Unternehmen, um über Emissionen von sechs Treibhausgasen gemäß KyotoProtokoll des UN-Rahmenübereinkommens zum Klimawandel zu berichten. Bietet verschiedene Werkzeuge, um Unternehmen bei der Berechnung ihrer Emissionen zu unterstützen. www.ghgprotocol.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.2 — Beispiele für branchenspezifische Initiativen (gelten für einen bestimmten Tätigkeitsbereich – siehe auch Abschnitt 7.8 und die Einleitung von Anhang A) Die in der Tabelle angeführten Initiativen und Werkzeuge wurden von einzelnen Experten der ISO/TMB/WG SR identifiziert. Es wurden nur jene Initiativen und Werkzeuge aufgenommen, die die in der Einleitung des Anhangs beschriebenen Kriterien erfüllen. Die Verfasser der ISO 26000 haben nicht unabhängig die in dieser Tabelle bereitgestellte Information verifiziert. Nutzer sind eingeladen, ISO über jede ungenaue Information zu benachrichtigen. ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: LANDWIRTSCHAFT

Better Sugarcane Initiative (BSI)

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Eine Organisation aus Zucker-Einzelhändlern, Investoren, Händlern, Produzenten und NROs, die Grundsätze und Kriterien entwickelt haben mit der Absicht, um verschiedene soziale und ökologische Handlungsfelder in der Zuckerproduktion anzusprechen. Gebühr gefordert, um Mitglied im Leitungsausschuss, besonderer Berater einer Arbeitsgruppe oder Arbeitsgruppenmitglied zu sein. www.bettersugarcane.org

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Zur Förderung besserer sozialer, ökologischer und ökonomischer Bedingungen in der Kaffeeproduktion geschaffene, auf Mitgliedschaft beruhende Organisation aus Kaffeeproduzenten, Handels- und Wirtschafts-Organisationen (Händler, Markenmarkthändler und Erzeuger) und Zivilgesellschaft (NROs und Gewerkschaften). Programm beinhaltet einen gemeinsamen Kodex für die Kaffee-Gemeinschaft (4C), ein "Verifizierungssystem" und technische Unterstützung für Produzenten. Mitglieder nehmen an Führung und Verifizierungsinitiativen teil. www.4c-coffeeassociation.org/

Common Code for the Coffee Community Association (4C) Verhaltenskodex

Fairtrade Labelling Organizations International (FLO)

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Dachorganisation für Kennzeichnungsinitiativen in 20 Ländern durch ein Netzwerk aus Zertifizierungsorganisation und Produzenten. Bietet entweder allgemeine oder branchenspezifische Zertifizierung gemäß Fair Trade Standards an. Zertifizierte Mitglieder können das Zertifizierungszeichen nutzen und an der Generalversammlung und im Direktorium teilnehmen. www.fairtrade.net

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GAP bedeutet Good Agricultural Practices (Gute Praktiken in der Landwirtschaft). NIchtgewinnorientierte Vereinigung geschaffen, um freiwillige Standards für die Zertifizierung von Landwirtschaftsprodukten und -Praktiken zu setzen. Mitglieder zahlen eine Gebühr, um an der Entwicklung dieser Standards sich beteiligen zu können. www.globalgap.org

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Zur Bekämpfung von Kinderarbeit und anderen ausbeutenden Arbeitsbedingungen beim Kakaoanbau geschaffene Organisation. Teilnehmende Organisationen umfassen die wichtigsten Schokoladenmarken, Kakaoverarbeiter als auch NROs und Gewerkschaften. www.cocoainitiative.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.2 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: LANDWIRTSCHAFT

Rainforest Alliance Sustainable Agriculture Network (SAN) Standards

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World Cocoa Foundation

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation aus Farmen und Produzentengruppen, die tropische Feldfrüchte für den Export anbauen. Ist bestrebt, die beste Managementpraxis in allen landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten auszubauen, indem Landwirte ermuntert werden, SANStandards zu erfüllen und Händler sowie Konsumenten zur Unterstützung der Nachhaltigkeit aufgefordert werden. www.rainforestalliance.org/agriculture.cfm?id=standards Zertifizierungsinitiative auf Grundlage eines Verhaltenskodex, der Sozial- und Umweltkriterien für verantwortliche Praktiken in der Landwirtschaft und effiziente Farmführung festlegt. Nutzt Auditoren Dritter. Derzeit auf Kaffee-, Kakao-, Tee- und Palmöl-Produktion konzentriert. Dienste beinhalten ein System der Rückverfolgung und Verfolgung der zertifizierten Produkte über die Kette vom Produzenten zum Bearbeiter, um Käufern Einblick zu geben, woher ihre Produkte kommen. www.utzcertified.org

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Auf Gebühren beruhende Mitgliederorganisation aus Schokoladenunternehmen, Kakaoverarbeitern und Händlern und Wirtschaftsverbänden. Unterstützt Programme zur Förderung nachhaltiger und ökologischer Landwirtschaft, Entwicklung des Umfelds, Arbeitsnormen und verbesserten und fairen Einkünften. www.worldcocoafoundation.org

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Branche: BEKLEIDUNGSINDUSTRIE

Clean Clothes Campaign (CCC)

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Internationale Vereinigung nationaler Organisationen in 12 europäischen Ländern mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie und der Verteidigung von Industriearbeitern, die sich verändern wollen. CCC führt Kampagnen zu bestimmten Fällen und lösen diese gemeinsam mit Unternehmen und Behörden. CCC bietet ebenso Informationen über Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft und hat einen Benchmark-Kodex. www.cleanclothes.org

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Zum Angehen von Arbeitsbedingungen in der Lieferkette der Bekleidungs- und Schuhindustrie geschaffene Multi-Stakeholder-Organisation. Beschaffungsunternehmen werden Mitglied bei FWF durch Jahresbeitrag, Annahme eines Kodex für Arbeitsbedingungen und Beachtung anderer Anforderungen. Unternehmen werden jährlich zur Einhaltung des Kodex beurteilt. www.fairwear.nl (Holländisch)

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Tabelle A.2 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: BEKLEIDUNGSINDUSTRIE

Fur Free Retailer Program (Programm für den pelzfreien Einzelhandel)

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Initiative, die auf Bereitstellung von Informationen für Konsumenten über das Vorgehen der Pelzeinzelhändler abzielt. Die Initiative zielt darauf ab, den Verkauf von Pelzerzeugnissen über den Einzelhandel zu beenden, indem sie Einzelhändlern Unterstützung anbietet, die sich schriftlich für eine Politik ohne Pelze ausgesprochen haben.

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www.infurmation.com/ffr.php

Branche: BIOTREIBSTOFFE

Roundtable on Sustainable Biofuels

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Auf Gebühren und Mitgliedschaft beruhende Organisation. Ermöglicht Diskussionen mit Einbindung von Anspruchsgruppen, um Grundsätze und Kriterien der Produktion von Biotreibstoffen zu entwickeln.

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http://cgse.epfl.ch/page65660.html

Branche: BAUWESEN

UNEP Initiative für nachhaltiges Bauen

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Offen für alle Organisationen im Bauwesen. Jahres-Mitgliedsgebühr. Umfasst allgemeines Arbeitsprogramm, um nachhaltiges Bauen mit einer Lebenszyklusperspektive zu fördern. Mitglieder nehmen am Arbeitsprogramm teil, um Werkzeuge und Initiativen zur Unterstützung des Arbeitsprogramms zu entwickeln. In Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen. www.unepsbci.org

Branche: CHEMIE

International Council of Chemical Associations Resonsible Care

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Auf Gebühren beruhende Mitgliederorganisation für Chemieunternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf Auswirkungen von Produkten und Prozessen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Programm zur Produktverantwortung deckt Produktion und Anwendung von Chemikalien und die Lieferkette ab. www.responsiblecare.org

Branche: KONSUMGÜTER/EINZELHANDEL

Business Social Compliance Initiative (BSCI)

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Zum Befassen mit den Arbeitsbedingungen in der Lieferkette geschaffene Wirtschaftsorganisation. Mitgliedschaft besteht aus Einzelhandelsunternehmen und anderen Unternehmen, die Güter importieren oder verkaufen. Von Mitgliedsunternehmen wird erwartet, dass sie ihre Lieferanten gegen den BSCI-Verhaltenskodex auditieren. BSCI zertifiziert die Auditoren. www.bsci-eu.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.2 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: ELEKTRONIK Electronic Industry Citizenship Coalition Verhaltenskodex der Elektroindustrie Zentralverband der Deutschen Elektround Elektronikindustrie Verhaltenskodex zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen

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Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation mit Jahresbeiträgen auf der Grundlage des Firmeneinkommens und des Status der Mitgliedschaft. Von Vollmitgliedern wird gefordert. Ein Führungsrat aus Anspruchsgruppen der Wirtschaft bietet Hilfestellung und Übersicht über die Organisation. www.eicc.info/index.html Auf Mitgliedschaft beruhende Organisation. Verhaltenskodex bietet Anleitung zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Leistung in der Elektroindustrie. www.zvei.de (deutsch)

Branche: ROHSTOFFINDUSTRIE

Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)

International Petroleum Industry Environmental Conservation Association (IPIECA) Verschiedene Werkzeuge und Initiativen

International Council on Mining and Metals (ICMM) Rahmenwerk zur nachhaltigen Entwicklung

The Voluntary Principles on Security and Human Rights

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Multi-Stakeholder-Initiative aus Regierungen, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Investoren, die die Offenlegung und Verifizierung von Unternehmenszahlungen und Staatseinkünften in der Öl-, Gas- und Bergbaubranche unterstützt. Teilnehmende Organisationen berichten über Zahlungen an Regierungen und ausführende Regierungen berichten über von Unternehmen erhaltene Zahlungen. Organisationen der Zivilgesellschaft nehmen an der Entwicklung und Überwachung bestimmter Pläne teil. www.eitransparency.org Wirtschaftsorganisation für Öl und Gas fördernden Unternehmen. Bietet zahlreiche, öffentlich verfügbare Publikationen und Werkzeuge, wie z. B.: Schulungssatz zu Menschenrechte für die Ölund Gasindustrie Anleitung für die Öl- und Gasindustrie zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung Anleitung für die Erdölindustrie zur Berichterstattung über die Emissionen von Treibhausgasen Anleitung für den Betrieb in Konfliktgebieten für die Öl- und Gasindustrie www.ipieca.org Wirtschaftsorganisation für Bergbau- und Metallunternehmen und zugehörige Wirtschaftsverbände. Mitglieder verpflichten sich, ein aus 10 Grundsätzen bestehendes Rahmenwerk zur nachhaltigen Entwicklung zu übernehmen. www.icmm.com/our-work/sustainabledevelopment-framework Von den Regierungen Großbritanniens und der USA ins Leben gerufen. Die Grundsätze bieten Unternehmen und NROs Anleitung zur Identifizierung der Menschenrechte und Sicherheitsrisiken sowie zur Einbindung von und Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Sicherheitskräften. Für Anwendung dieser Grundsätze wird ein Beitrag gefordert. www.voluntaryprinciples.org

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Tabelle A.2 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: FINANZ- UND INVESTMENTWESEN Equator Principles

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Vergleichsgröße der Finanzindustrie zum Bestimmen, Bewerten und Managen sozialer und ökologischer Risiken bei der Projektfinanzierung.

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www.equator-principles.com Guideline for ESG Reporting and Integration into Financial Analysis

Principles for Responsible Investment (PRI)

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Anleitung zur Berichterstattung für ökologische, soziale und Führungsthemen (ESG) und eine Vergleichsgröße für Finanzanalysten, wie die ESG in ihre Analysen zu integrieren ist. www.dvfa.de/die_dvfa/kommissionen/non_financi als/dok/35683.php (deutsch)

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Bietet Investoren ein Rahmenwerk, um ihre Pflichten als Treuhänder (oder ähnlichem) zu erfüllen, indem ökologische und soziale Fragen sowie Fragen der Unternehmensführung angemessen berücksichtig werden. Rahmenwerk wird von einer benannten Anspruchsgruppe von Experten entwickelt. Mitgliedschaft erforderlich mit empfohlenem freiwilligem Beitrag. www.unpri.org/

UNEP Finance Initiative (UNEP FI)

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Auf Mitgliedschaft und Gebühren beruhende, für alle Organisationen im Finanzsektor offene Initiative. Arbeitet eng mit teilnehmenden Organisationen zusammen, um die Verbindung zwischen Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Finanzleistung zu entwickeln und zu fördern. Anspruchsgruppen bieten Projektvorschläge und nehmen an der Projektentwicklung teil. www.unepfi.org/

Wolfsberg Group Wolfsberg Antimoney Laundering Principles

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Mitgliederorganisation weltweiter Banken zur Entwicklung von Standards für Finanzdienstleister und von Grundsätzen zur Bekämpfung der Korruption und Geldwäsche. Vertreter von Anspruchsgruppen entwickeln Standards und Grundsätze, die öffentlich verfügbar gemacht werden. www.wolfsberg-principles.com/index.html

Branche: FISCHEREIWESEN Initiative zur Zertifizierung und Verleihung des Umweltzeichens für nachhaltigen Fischfang. Sie beinhaltet einen Verhaltenskodex für verantwortungsbewusstes Fischen, Marine Stewardship Council

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einen Kodex der guten Praxis für das Aufstellen von sozialen und ökologischen Standards, und Anleitungen für die Verleihung des Umweltzeichens für Fisch und Fischerzeugnisse aus Fischfangunternehmen. Zertifizierung und Nutzung des Kennzeichens gegen Gebühr. www.msc.org

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ISO/DIS 26000 (D)

Tabelle A.2 (fortgesetzt) ORGANISATION INITIATIVE ODER WERKZEUG (In alphabetischer Reihenfolge der Organisation unter jedem Bereich)

Die Markierung „X“ bedeutet, dass die Initiative/das Werkzeug sich zumindest auf einen Aspekt oder ein Handlungsfeld in dem entsprechenden Unterabschnitt bezieht. Es ist kein Zeichen der Kompatibilität mit oder Anerkennung durch ISO 26000

Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung*

KERNTHEMEN*

Zusätzliche Angaben (beinhaltet Kurzbeschreibung der Zielsetzung der Initiative/des Werkzeugs; Teilnahme von Anspruchsgruppen in ihrer Führung; ihre Zielgruppe und Zugangsbedingungen; ob es für Zertifizierungszwecke ist oder nicht; und eine Internetadresse für weitere Informationen)

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 5.2 5.3 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 * Index der Unterabschnitte von ISO 26000: 6.2 Organisationsführung; 6.3 Menschenrechte; 6.4 Arbeitsbedingungen; 6.5 Umwelt; 6.6 Anständige Handlungsweisen (und Umgangsformen) von Organisationen; 6.7 Konsumentenfragen; 6.8 Regionale Einbindung und Entwicklung des Umfelds; 5.2 Anerkennen der gesellschaftlichen Verantwortung; 5.3 Identifizierung und Einbindung der Anspruchsgruppen; 7.2 Beziehung zwischen den organisationsspezifischen Merkmalen und gesellschaftlicher Verantwortung; 7.3 Festlegen gesellschaftlicher Verantwortung in der eigenen Organisation; 7.4 Verfahren zur Integration der gesellschaftlichen Verantwortung in der Organisation; 7.5 Kommunikation zur gesellschaftlichen Verantwortung; 7.6 Verbessern der Glaubwürdigkeit in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung; 7.7 Überprüfen und Verbessern der mit gesellschaftlicher Verantwortung verbundenen Handlungen und Methoden der Organisation.

Branche: FORSTWIRTSCHAFT

Forest Stewardship Council (FSC)

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Auf Gebühren beruhende, für alle Einzelpersonen und Organisationen offene Gruppe. Mitglieder unterstützen bei der Führung und Politikentwicklung. FSC ist ein Zertifizierungssystem, das eine internationale Standarderstellung, Markensicherung und Akkreditierung für Unternehmen, Organisationen und Gemeinschaften bietet, die an verantwortungsbewusster Forstwirtschaft interessiert sind. www.fsc.org PEFC ist eine Dachorganisation für die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsschemata zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern. Nationale Organisationen bieten die Führung und Anerkennung von Mitgliedergruppen.

Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes (PEFC)

www.pefc.org

Branche: INFORMATIONSTECHNOLOGIEN UNEP und International Telecommunication Union (ITU) Global e-Sustainability Initiative (GeSI)

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Auf Gebühren beruhende, für alle Unternehmen und zugehörige Organisationen im IKT-Bereich offene Organisation. Bietet eine Anleitung und Beurteilungswerkzeug zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung ihrer Mitglieder. www.gesi.org

Branche: TRANSPORT International Road Transport Union Charta für nachhaltige Entwicklung

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Internationale Körperschaft des Straßenverkehrswesens. Die Charta zielt auf die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in diesem Bereich ab. www.iru.org/index/en_iru_com_cas

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Branche: REISEN UND TOURISMUS Coalition of tourism-related organizations Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung bei Reisen und im Tourismus

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Rainforest Alliance and other Partners Partnerschaft für Globale Kriterien eines Nachhaltigen Tourismus

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Freiwilliger Verhaltenskodex, der die Organisation verpflichtet, sechs Kriterien zum Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung im Reise- und Tourismusbereich umzusetzen. Bietet einen kostenlosen Schulungssatz zur Umsetzung dieser Kriterien. ECPAT USA führt das Sekretariat www.ecpat.net www.thecode.org

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Eine Initiative der Rainforest Alliance, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, der UN Foundation und der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen, beinhaltet verschiedene Wirtschaftsverbände und NROs. Die Kriterien zum nachhaltigen Tourismus dienen als Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses, was nachhaltiger Tourismus bedeutet. www.sustainabletourismcriteria.org

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Kundenzufriedenheit

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Grundsätze

Grundsät-

Anforderungen an Organisationen

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